Beiträge von Frechdachs

    Du wirfst hier im Thread ausgehend von einer höflich geäußerten Frage (die man natürlich kontrovers diskutieren kann) dem Threadersteller vollkommen an den Haaren herbeigezogen vor, dass er ein Problem mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung habe; stellst deine Wünsche ("ich möchte", "will jeder") mit dem mMn in jener FDGO festgeschriebenem Recht auf freie Religionsausübung gleich; und beschwerst dich jetzt, dass ich übergriffig sei? Wow.

    Blödsinn: Bitte nachvollziehen, auf welche Beiträge ich geantwortet habe.

    Interessant finde ich hier aber den Zusatz, dass die "individuelle Situation" der SuS zu berücksichtigen sei und "zu prüfen, ob die Erlaubnis zum Fernbleiben pädagogisch vertretbar ist". In Österreich wird daher keine Erlaubnis erteilt, wenn an dem jeweiligen Tag schon Klausuren u. ä. festgelegt wurden, während es bspw. hier in NDS explizit heißt, dass bei der "Planung der Termine der Klassenarbeiten bzw. Klausuren die jeweiligen wichtigen religiösen Feiertage zu berücksichtigen" sind.

    In unserem Jahrgangsteam legen wir auf diese Tage keine Tests usw. Diese Termine sind ja bekannt. Das ist aber nicht selbstverständlich. Andere legen extra solche Termine auf diese Tage.

    Wenn die rechtlichen Bedingungen in Österreich andere sind, ist das Ausgangsproblem und die entsprechende Vorgehensweise in der Schule scheinbar doch staatenspezifisch. Und in Deutschland bekommt man für religiöse Feiertage frei. Da ist es für die Frage und das Thema irrelevant, wie es in Österreich ist.

    Das wurde aber erst später im Thread deutlich. Sogar erst nach meinen Beiträgen.

    Hier geht es aber offensichtlich um Deutschland.

    § 43 Absatz 3 Schulgesetz NRW sowie die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften. Ich vermute, dass dies auch ableitbar ist aus dem GG Art. 4?

    Ich verstoße nicht gegen die Nutzungabedingungen, wenn ich hier schreibe. Diese ständige Anmache deswegen ist sehr übergriffig. Zumal das Ausgangsproblem nicht staatenspezifisch ist. Auf "Wie ist es in NRW ..." antworte ich eher nicht.

    Vielleicht liegt es bei uns daran, dass in keiner Klasse eine Nation überwiegt, es ist immer bunt gemischt. Also z.B. 4 aus Marokko oder Tunesien, 4 aus Russland, 3 aus der Türkei (teilweise Kurden oder Atamäer), 3 aus Rumänien usw. Der Vorteil einer Gruppe kann in einer anderen Gruppe schnell zum Nachteil werden.

    Aber wie geschrieben, ich habe bisher keinen Unterschied bemerkt. (Und gerade diese Vielfalt sowohl im Kollegium als auch bei unseren Schülern gefällt mir.)

    Bei uns auch. Das Kollegium und auch die Schüler sind sehr gemischt.

    Mir Worte in den Mund legen geht garnicht.

    KEINE FRAU WIRD AUSGESCHLOSSEN.

    Es ist für eine Frau keine Pflicht, trotzdem können sie gerne teilnehmen, was auch viele tun. Wo wird da wer ausgeschlossen? Ich bestehe auf eine Antwort, weil so was respektloses habe ich lange nicht gesehen. Sorry

    Dein Auftreten heißt für mich, dass du ein Problem mit der freiheitlichen demokratischen Rechtsordnung hast.

    Weil du Montagfrüh in die Kathedrale musst?

    Ehrlich gesagt kann ich mir kaum vorstellen, dass eine Schulleitung ein Problem damit hat, jemanden aus religiösen Gründen für 2 Stunden auszuplanen. Dann müsste er oder sie halt an einem anderen Tag länger bleiben oder an BBS samstags bzw. abends unterrichten. Es wird doch auf so viel individuelles Zeuch Rücksicht genommen.

    Bei uns wirklich nicht. Berücksichtigung finden nur Kinderbetreuung (Schließzeiten Kita), oder ähnliches. Und es ist auch richtig so. Freitags will jeder früh ins Wochenende.

    Wie komm ich dazu freitags um diese Uhrzeit immer Unterricht zu haben? Ich möchte vielleicht auch früher gehen, weil ich früher ins Wochenende möchte etc.

    Sobald ein Kollege bei uns mit so einer Forderung auftauchen würde, würden wir auf Gleichbehandlung klagen.

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