Hier geht es aber offensichtlich um Deutschland.
§ 43 Absatz 3 Schulgesetz NRW sowie die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften. Ich vermute, dass dies auch ableitbar ist aus dem GG Art. 4?
Ich verstoße nicht gegen die Nutzungabedingungen, wenn ich hier schreibe. Diese ständige Anmache deswegen ist sehr übergriffig. Zumal das Ausgangsproblem nicht staatenspezifisch ist. Auf "Wie ist es in NRW ..." antworte ich eher nicht.