Ich frage mich gerade, ob man da gut schlafen kann bei ca 1 L Schwarztee am Tag.
Ja 😂 + ½ Liter Kaffee
Ich frage mich gerade, ob man da gut schlafen kann bei ca 1 L Schwarztee am Tag.
Ja 😂 + ½ Liter Kaffee
Bei 300 Litern Tee pro Kopf im Jahr müsste man ja ständig krank sein.
Und das ist nur der durchschnittliche Verbrauch, meiner liegt in jedem Fall höher.
Zum Glück sind Ostfriesen nicht immer krank, wenn sie Tee trinken,
aber viele werden krank, wenn sie keinen hatten … Entzugserscheinungen, gar nicht gut.
Ich bringe viel nach Österreich mit bzw lasse mir mitbringen
In Hamburg wird man dann für die Woche Vollzeit bezahlt. Ich finde das ganz fair.
LG Sonja
Bei uns auch
Also überall Sonnenschein (außer anscheinend beim Frosch).
Bei mir war es gestern angezuckert. Hatte zum Glück noch Ostfriesentee 🥰
Kann man aus anderen Bundesländern dort auch teilnehmen? Wird ja leider nicht online angeboten
Ich will auch 😂
Ich kommuniziere schon, dass gewisse Dinge nicht zur Diskussion stehen ("Machtwort").
Dazu gehört die Notengebung, Methoden, Klassenorganisation, Unterrichtsinhalte, gesetzliche Vorschriften usw.
"Wünsche" müssen durch ein ärztliches Attest belegt werden.
Entschuldige bitte, aber das "wir" wird von "euch" immer nur genau dann als "allgemeingültig" oder irgendwie anstössig interpretiert, wenn jemand aus Österreich und der Schweiz schreibt. Es ist völlig klar, dass sowohl Frechdachs als auch ich uns jeweils an die Vorschriften halten, die für *uns* gelten wobei das auch in Österreich von einem Bundesland zu anderen unterschiedlich sein wird und bei uns ist es von einem Kanton zum anderen unterschiedlich. Ich habe mich diesbezüglich und bis hierhin eigentlich jeweils sehr klar ausgedrückt. Die Notenverordnung Baselland verlangt von mir, dass ich "in der Regel" Prüfungen innert 2 Wochen korrigiert retourniere (ja, ich gebrauche jetzt absichtlich ein paar schöne Helvetismen weil es mir allmählich zu kleinlich wird) und wenn das nicht möglich ist, den Schüler*innen den Grund für die Verzögerung nenne. Zudem gilt bei uns im Kanton auch, dass eine weitere Leistungserhebung erst durchgeführt werden darf, wenn eine zuvor offene Prüfungsleistung bekanntgegeben worden ist. Was - wie du schreibst - in Baden-Württemberg genau gleich ist und das setzt natürlich voraus, dass die Prüfungen zur Einsicht auch zurückgegeben worden sind. Um nichts anderes geht es eigentlich seit x Seiten.
Ich akzeptiere im Gegenzug von meinen Schüler*innen auch Reklamationen zu einer zurückgegebenen Prüfung auch nur bis zur darauffolgenden Stunde, ansonsten gehe ich davon aus, dass die Note zur Kenntnis genommen wurde und es nichts zu beanstanden gibt. Es gibt immer wieder ein paar ganz Gewiefte, die meinen, sie könnten am Schuljahresende noch einzelne Lehrpersonen abgrasen, ob man bei dieser oder jener Prüfung nicht vielleicht doch noch einen halben Punkt finden würde, es wäre sonst arg knapp mit der Zeugnisnote. Überhaupt verlangen wir von unseren Schüler*innen, dass sie sich an Regeln halten, z. B. auch, dass sie Entschuldigungen und Arztzeugnisse innerhalb der gesetzten Fristen beibringen. Wer bei "euch" unentschuldigt an einer Prüfung fehlt, kassiert eine 6, meine ich. Zumindest habe ich das schon oft hier gelesen. Das darf ich ja leider nicht, ich würde aber sehr gerne. Also habe ich mich als Lehrperson mal so ganz grundsätzlich auch an die geltenden Vorschriften zu halten.
Wie ich bereits mehrfach schrieb stimme ich dir da grundsätzlich ja zu. Wenn du alleinstehend bist (was bei dir meines Wissens tatsächlich der Fall ist), mag es durchaus die Situation geben, dass es eben nicht geht. Ich halte das aber für ziemliche Ausnahmefälle und die Schulleitung hat - zumindest bei uns (und zwar wirklich landesweit) - das Recht abzuklären, was eben möglich ist und was nicht. Ich verstehe sehr gut, dass du exakt diese unangenehme Situation selbst schon erlebt hast, aber für den allgemeinen Fall solltest du etwas aufpassen nicht zu viel zu projizieren. Die längerfristig und spontan erkrankten Kolleginnen und Kollegen, die bei uns an der Schule in den letzten Jahren ausgefallen sind, hatten sowas wie Herzinfarkte, Hirntumore und schwere Frakturen. Da gab es immer Familienangehörige, die man hätte kontaktieren können um allenfalls einen Transfer von irgendwas zu Hause Liegengebliebenen an die Schule zu organisieren. Selbstredend nach einer gewissen Karenzzeit. Tatsächlich sind bei uns an der Schule längerfristige Ausfälle aber viel häufiger auf geplante Eingriffe zurückzuführen und die betroffene Lehrperson organisiert die Übergabe an die Stellvertretung vorgängig selbst.
Dem schließe ich mich voll an. Ich empfinde es manchmal schon als eine heftige Ausgrenzung. Es passt für mich teilweise auch nicht zusammen, was diese Personen im AfD-Thread von sich geben und wie sie sich sonst verhalten.
!
Aus dem Ref habe ich noch in Erinnerung, dass eine weitere Klassenarbeit erst nach der Rückgabe, Besprechung und Frist zur Verbesserung der Leistung durchgeführt werden darf.
Im Prinzip eine vernünftige Idee. De facto gibt es aber keine Arbeitsplätze, an denen die Korrekturen etc. vorgenommen werden können.
Dann muss sich an dem Punkt was ändern.
Ob wir das wollen, wäre aber eine andere Frage. Die Freiheit, zu korrigieren, wo wir wollen, beinhaltet halt auch Pflichten, wie die Übergabe der Klassenarbeiten an die Schule.
Wer letzteres nicht möchte, muss für sich die Konsequenz ziehen, dass derjenige diese Unterlagen nicht mitnehmen darf.
Eventuell msste man darüber nachdenken, dass Prüfungsunterlagen, Klassenarbeiten, Tests usw nicht aus dem Schulhaus mitgenommen werden dürften, wenn es so große Probleme darstellt, dass sie nicht an jemanden an der Tür übergeben werden können. 🤔
Wie ich weiter oben schrieb: Es ist egal, was du findest, es kommt drauf an, was in der Noten- und Laufbahnverordnung steht. Bei uns kann eine einzelne Prüfungsnote durchaus dazu führen, dass eine Zeugnisnote ungenügend wird. Die einzelne Prüfungsleistung ist nicht rekursfähig, wohl aber die Zeugnisnote, wenn sie laufbahnentscheidend ist. Und dann sind mir ganz real Fälle bekannt, in denen das Gericht aufgrund einer einzelnen, falsch gesetzten Prüfungsleistung zugunsten des Schülers entschieden hat.
CDL schrieb weiter oben, dass je nach Konstellation zumindest in Baden-Württemberg diese eine Prüfung nicht relevant ist, ja, dann ist es egal, was mit ihr passiert. Dann frage ich mich eher, warum sie überhaupt geschrieben wurde. Wie die Regelung im konkreten Fall ist, wissen wir sowieso nicht. Ich widerspreche nur entschieden der Auffassung, du seist an dieser Stelle als erkrante Lehrperson von jeglicher Pflicht entbunden. Die Schulleitung soll jemanden schicken, der die Prüfungen abholt. Wer die Tür aufmacht, ist herzlich egal, aber die Prüfungen finden ihren Weg ins Schulhaus. Oder die Schulleitung verfügt, dass die Prüfung wiederholt wird.
Bei uns ist es ähnlich
Bis zu 3 Tagen, wobei wir schoolfox nutzen und das als Entschuldigung akzeptieren.
Die Zahl der Nichtschwimmer nimmt seit Jahren zu. Auch ohne Corona. Ich denke, dass die beiden Hauptaspekte einmal die veränderte Kindheit (Smartphones etc.) und einmal, dass unsere Kinder tendenziell eher aus immer sozial schwächeren Schichten kommen. Die Schere zwischen arm und reich wird größer und der Mittelstand wird immer kleiner. Dazu gefühlt seit Corona immer mehr Bekloppte. Wahrscheinlich glauben die inzwischen, dass man sich auch beim Schwimmen mit dem MRNA-Impfstoff infizieren kann ...
Mich hat mal eine Schülerin gefragt, ob sie im Schimmbecken schwanger werden könnte, wenn ein Junge im Becken einen Samenerguss hätte.
Es gibt immer mehr seltsame Vorstellungen in den Köpfen.
Bleibst du dann über Nacht?
Nee, raus können wir bzw werden rausgeworfen.
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