Migräneanfall auf Klassenfahrt, RTW und Klinik - wohin mit der Rechnung?

  • Hallo und guten Abend!


    Meine Große (16) war auf Klassenfahrt und hatte dort einen heftigen Migränenanfall, so dass die Klassenkameradinnen den RTW riefen und sie auch eine Nacht in der Klinik verbringen musste.

    Nun trudelt hier die Rechnung der Klinik ein - wer zahlt die? Handelt es sich um einen Unfall? Ist dafür die Unfallkasse zuständig? Den Unfallbogen haben wir von der Schule bekommen und auch schon ausgefüllt abgegeben.

  • Krankenkasse und Beihilfe, wenn sie über dich versichert ist, würde ich im Normalfall sagen, in meinen Augen ist das kein Unfall, sondern eine ganz normale akute Erkrankung. Der Unfallbogen wird oft präventiv ausgefüllt nach dem Motto "lieber einmal zu viel als einmal zu wenig".

  • Ich bin zwar nur Laie, aber das geht sicherlich nicht als Unfall bei der Unfallkasse durch. Oder hat die Klassenfahrt unmittelbar den Zustand ausgelöst?

  • Krankenkasse und Beihilfe, wenn sie über dich versichert ist, würde ich im Normalfall sagen, in meinen Augen ist das kein Unfall, sondern eine ganz normale akute Erkrankung. Der Unfallbogen wird oft präventiv ausgefüllt nach dem Motto "lieber einmal zu viel als einmal zu wenig".

    Hätte ich jetzt auch gesagt.

    Oder ging der Migräne ein Unfall/Ereignis der ursächlich sein könnte, vorraus?

  • Ein Unfall ist ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis. Der Migräneanfall ist hingegen eine akute Erkrankung. Zuständig sind die Kostenträger, die auch sonst die Gesundheitskosten des Kindes tragen. Also entweder Beihilfe und PKV oder gesetzliche Krankenversicherung je nach Versicherungsstatus.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Stressig wird nicht reichen. Wenn sie z.B. einen Programmpunkten hätten, wi die Migräne durch Lichteffekte ausgelöst wurde, wäre es wohl ein Schulunfall.

  • Nun trudelt hier die Rechnung der Klinik ein - wer zahlt die?

    Wenn es in Deutshcland war, geht die Rechung an die Krankenkasse (ggf. zusätzlich an die Beihilfe). War es im Ausland, geht die Rechnung an die Auslands-Reise-Krankenversicherung. Mit der Unfallkasse der Schule hat das rein gar nichts zutun.

  • Bei der gesetzlichen Kasse ist es im Ausland etwas komplizierter. Da muss man, auch in Europa, häufig selbst zahle, wenn man keine ReiseKV hat

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Also ich hatte (als das E111 gab, aber auch mit der Europäischen Karte) noch nie Probleme (und ich durfte nicht nur in Deutschland zum Zahnarzt (als 15jährige Französin), zum Allgemeinarzt und auch zum Zahnarzt in Frankreich, unterschiedliche begleitende Freunde oder Schüler auch, oder französische Schüler*innen zum deutschen Arzt begleitet ..
    In Frankreich habe ich glaube ich fast immer vorstrecken dürfen (aber es war immer zwischen 21 und 30 Euro), in Deutschland war die Erfahrung der Abrechnung gemischt (aber viel teurer).

    Hattest du schon Probleme bei der Erstattung?

  • Hattest du schon Probleme bei der Erstattung?

    Also wir haben irgendwas von der Gipsschiene meiner Tochter nicht erstattet bekommen, weil über dem deutschen Satz, das mussten wir dort direkt zahlen und da gabs dann hinterher auch nichts zurück. Aber röntgen usw. hatten sie normal über die Karte abgerechnet und das war kein Problem.

  • Ja, die Beihilfe und KK zahlt nur den deutschen Satz maximal.


    Deshalb braucht man in den USA unbedingt eine Auslandsversicherung!

    In Kenia war das aber kein Problem und zur Not hätte ich das auch selbst finanzieren können. Musste eh vorstrecken.

  • Tipp für Österreich:

    Wenn ihr etwas vorstrecken müsst, vereinbart eine Ratenzahlung (i.d.R. zinsfrei, besonders in einemSpital). Die erste Rate ist oft plus eine kleine Kaution direkt fällig. Aber bei den weiteren Raten habt ihr schon die Erstattung der deutschen Versicherungen (Beihilfe,...). Gerade, wenn der Betrag etwas höher ist, ist es vielleicht eine Lösung.

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