Beiträge von Frechdachs

    schreibt hier dich nicht sowas! am ende lesen das unsere schulleitungen und verlangen sowas..🤢

    ich brauche mit stoff immer länger oder kürzer, als ich zuerst denke. ich könnte mich da nicht festnageln lassen, schaue immer, wie lange die schüler brauchen.

    Ich schaffe es nie, exakt wochengenau meine Planung durchzuziehen 😂. Finde es aber nicht schlecht abundzu im Jahr mal reinzuschauen. Hauptsache am Jahresende ist der Pflichtstoff erledigt.

    In Österreich ist es für jeden Lehrer Pflicht, am Anfang des Schuljahres eine Jahresplanung für jedes Fach und jede Klassenstufe, in der er unterrichtet in der Direktion abzugeben.

    Diese umfasst die Verteilung der Inhalte und Kompetenzen des Lehrplans auf das Schuljahr. Der Begriff Stoffverteilungsplan trifft es gut.

    Es gibt Direktoren, die eine wöchentliche Anpassung bzw Rückmeldung verlangen (meine zum Glück nicht).

    "supplieren" ist ein österreichischer Begriff für vertreten.

    Ich gehe daher davon aus, dass du aus Österreich bist.

    Schulleitungen dürfen ab dem ersten Tag Krankenstand eine Krankmeldung verlangen. Ist aber selten und eigentlich nicht üblich. Üblich sind ab dem dritten Tag. Wahrscheinlich wurde an eurer Schule "übertrieben" und diese Regelung ausgenutzt (nicht unbedingt von dir, aber allgemein). In solchen Fällen unterstützt die Personalvertretung die Schulen.

    -> Wenn du krank bist, bleibe bitte Zuhause und werde gesund. Der Schule ist nicht geholfen, wenn du krank in die Schule kommst und andere ansteckst.

    Schicken von Material, Vorbereitungen, etc.: Es gilt: krank ist krank! Außerhalb der Jahresplanung würde ich nur etwas schicken, wenn es gesundheitlich geht (also eher selten). Du hast eh deine Jahresplanungen in der Direktion abgegeben (hoffe ich). Darauf kann der Supplierlehrer zurückgreifen. Ich persönlich habe eine Mappe mit Vorbereitungen der nächsten Stunden. Diese dürfen Kollegen gerne nutzen.

    Dein drittes Problem: Lästernde und hetzende Kollegen: sie treiben immer Säue vor sich her und sorgen damit für ein schlechtes Arbeitsklima. Um solche mache ich einen großen Bogen oder antworte nur: "mimimimi". Man kann sie auch mal darauf hinweisen, dass sie ggf Rufschädigung, Verleumdung, Mobbing,... (je nach konkretem Vorfalll) und damit Straftaten begehen. Zudem könnte es eine Dienstrechtsverletzung sein (Ich fasse mal kurz: Verächtlichmachung von Kollegen usw) Die Direktion würde ich im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht in die Pflicht nehmen.

    Ich bin bei der Gewerkschaft aktiv. Du kannst mir gerne eine PN schreiben. Zum Beispiel kann ich dir Ansprechpersonen nennen, wenn ich dein Bundesland und Bezirk kenne.

    Oh Gott, das ist ja schrecklich.🙈

    Ich will davon überhaupt nichts wissen.
    Die sollen mich bloß in Ruhe lassen mit solchen Dingen.
    Bei uns ist es eher umgekehrt: Sie involvieren mich - nicht selten - mit ihren privaten Problemen, die in der Schule entstehen und dann soll ich eine Lösung finden.
    Liebes Kollegium, wenn ihr Mist baut, dann klärt das bitte unter euch!😉

    Welche privaten Probleme entstehen in der Schule? Welche Lösungen sollst du finden?

    Davon abgesehen: Wie darf ich mir das vorstellen? Du redest nicht mit deinen Kollegen?

    Zu einem ganz normalen Elterngespräch auf Wunsch der Eltern?

    Sorry, aber das ist wirklich Unsinn. Wenn Eltern sich bei mir zu einem Gespräch anmelden und dort mit Anwalt aufkreuzen, ist das Gespräch beendet und und die Eltern können diese Art von Gespräch gerne mit der Schulleitung führen, die für die Vertretung der Schule in juristischen Fragen verantwortlich ist.

    Ich habe es so verstanden, dass es hier um ein Gespräch mit der Direktion gehen soll.

    Für ein normales Elterngespräch ist es Unsinn, da gebe ich dir recht und würde auch so reagieren, wie du beschreibst.

    Ich unterrichte schon immer Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in unseren Regelklassen. Zudem habe ich in meiner Klasse 17 Nationalitäten. Meine Schule ist zudem eine Brennpunktschule in einem Bezirk mit sehr hoher Kriminalität.

    Ich habe mich dafür entschieden und gehe jeden Tag mit Spaß hin. Aber von meiner Gewerkschaft fordere ich, dass sie meine Interessen vertritt und nicht die Interessen meiner besonderen Kinder. Dafür gibt es andere Stellen, Institutionen usw. Meine Gewerkschaft muss für mich Arbeitsbedingungen "erstreiten", dass ich auch als Mensch und Lehrerin diese Bedingungen auch erfüllen kann und nicht dabei Schaden nehme (psychisch, körperlich,...) usw. Bin aber auch selbst in meiner Gewerkschaft aktiv (in Österreich).

    Zur GEW: in Deutschland war ich auch in der GEW und ich empfand die GEW nicht als Gewerkschaft, die für die Interessen ihrer Mitglieder eintritt.

    HÜ ist die Überprüfung, dass das das Kind die Hausaufgabe "Lernen" (die es immer gibt) gemacht hat.
    Das das Kind (ich nehme mein Fach) die Übungen mit dem Lückentext nicht gemacht hat, wo ein in der letzten Stunde (maximal 2 Unterrichtsstunden rückwärts!) eingeführtes Verb wieder umgewälzt wurde, ist irrelevant.
    Die HÜ ist das, was es JETZT auf meinem jetzt ausgeteilten Zettel in den Lücken hinschreibt.
    DAS darf ich bewerten. Nicht das, was (vielleicht) zuhause geschrieben wurde, auch nicht, OB es gemacht wurde.

    So mein Verständnis und meine Erinnerung aus RLP-Zeit.

    So habe ich es auch in Erinnerung (bin ursprünglich aus RLP).

    Wenn ich mir als Schülerin im Stoff sicher war, habe ich Hausaufgaben nicht gemacht und mir die guten Noten in diesen HÜs geholt. Fand ich gar nicht schlecht. Sie waren zwar unangekündigt, aber oft gab es Hinweise von Lehrern oder wir erkannten einen bestimmten Rhythmus.

    Du wirfst hier im Thread ausgehend von einer höflich geäußerten Frage (die man natürlich kontrovers diskutieren kann) dem Threadersteller vollkommen an den Haaren herbeigezogen vor, dass er ein Problem mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung habe; stellst deine Wünsche ("ich möchte", "will jeder") mit dem mMn in jener FDGO festgeschriebenem Recht auf freie Religionsausübung gleich; und beschwerst dich jetzt, dass ich übergriffig sei? Wow.

    Blödsinn: Bitte nachvollziehen, auf welche Beiträge ich geantwortet habe.

    Interessant finde ich hier aber den Zusatz, dass die "individuelle Situation" der SuS zu berücksichtigen sei und "zu prüfen, ob die Erlaubnis zum Fernbleiben pädagogisch vertretbar ist". In Österreich wird daher keine Erlaubnis erteilt, wenn an dem jeweiligen Tag schon Klausuren u. ä. festgelegt wurden, während es bspw. hier in NDS explizit heißt, dass bei der "Planung der Termine der Klassenarbeiten bzw. Klausuren die jeweiligen wichtigen religiösen Feiertage zu berücksichtigen" sind.

    In unserem Jahrgangsteam legen wir auf diese Tage keine Tests usw. Diese Termine sind ja bekannt. Das ist aber nicht selbstverständlich. Andere legen extra solche Termine auf diese Tage.

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