Eine Schulmail ist kein Gesetz. Trotzdem danke.
Es wurden inzwischen einige Gesetze (Verordnungen) verlinkt.
Eine Schulmail ist kein Gesetz. Trotzdem danke.
Es wurden inzwischen einige Gesetze (Verordnungen) verlinkt.
Welches Gesetz regelt das?
In NDS haben gemäß Erlass sowohl SuS als auch Lehrkräfte "das Recht, an Feiertagen ihrer jeweiligen Konfession auch während der regulären Unterrichtszeit an Gottesdiensten oder an vergleichbaren religiösen Veranstaltungen teilzunehmen" (siehe u. a. hier: Religiöse Feiertage im Schuljahr 2025/2026).
Eine Schulmail ist kein Gesetz. Trotzdem danke.
Ich war zu schnell, das war eine Ausführungsbestimmung zu einer gesetzlichen Regelung in einem speziellen Fall..
Sind an deiner Schule gar keine muslimischen SuS oder KuK, dass du das nicht weißt?
Hier geht es aber offensichtlich um Deutschland.
§ 43 Absatz 3 Schulgesetz NRW sowie die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften. Ich vermute, dass dies auch ableitbar ist aus dem GG Art. 4?
Ich verstoße nicht gegen die Nutzungabedingungen, wenn ich hier schreibe. Diese ständige Anmache deswegen ist sehr übergriffig. Zumal das Ausgangsproblem nicht staatenspezifisch ist. Auf "Wie ist es in NRW ..." antworte ich eher nicht.
In NDS haben gemäß Erlass sowohl SuS als auch Lehrkräfte "das Recht, an Feiertagen ihrer jeweiligen Konfession auch während der regulären Unterrichtszeit an Gottesdiensten oder an vergleichbaren religiösen Veranstaltungen teilzunehmen" (siehe u. a. hier: Religiöse Feiertage im Schuljahr 2025/2026).
Und wenn es erlasslich geregelt werden kann, gibt es auch eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage.
Ich verstoße nicht gegen die Nutzungabedingungen, wenn ich hier schreibe. Diese ständige Anmache deswegen ist sehr übergriffig. Zumal das Ausgangsproblem nicht staatenspezifisch ist. Auf "Wie ist es in NRW ..." antworte ich eher nicht.
Bei Normen geht es aber nicht um Befindlichkeiten...
Zumal das Ausgangsproblem nicht staatenspezifisch ist.
Wenn die rechtlichen Bedingungen in Österreich andere sind, ist das Ausgangsproblem und die entsprechende Vorgehensweise in der Schule scheinbar doch staatenspezifisch. Und in Deutschland bekommt man für religiöse Feiertage frei. Da ist es für die Frage und das Thema irrelevant, wie es in Österreich ist.
Bei uns nicht. Egal welche Religion. Es betrifft zum Beispiel auch evangelische Christen.
Vielleicht daher die verschiedenen Sichtweisen 🤔
Zum Zuckerfest bekommen eure muslimischen SuS nicht frei?
Wenn die rechtlichen Bedingungen in Österreich andere sind, ist das Ausgangsproblem und die entsprechende Vorgehensweise in der Schule scheinbar doch staatenspezifisch. Und in Deutschland bekommt man für religiöse Feiertage frei. Da ist es für die Frage und das Thema irrelevant, wie es in Österreich ist.
Das wurde aber erst später im Thread deutlich. Sogar erst nach meinen Beiträgen.
Nachtrag und Korrektur: auch in Österreich ist es grundsätzlich möglich, für religiöse Feiertage frei zu bekommen. Siehe Link.
Es ist also scheinbar nicht staatenspezifisch (in Bezug auf Deutschland und Österreich), sondern eher ein Nicht-Wissen.
Nachtrag und Korrektur: auch in Österreich ist es grundsätzlich möglich, für religiöse Feiertage frei zu bekommen. Siehe Link.
Es ist also scheinbar nicht staatenspezifisch (in Bezug auf Deutschland und Österreich), sondern eher ein Nicht-Wissen.
Gilt nur für Schüler und nicht für Lehrer
Das wurde aber erst später im Thread deutlich. Sogar erst nach meinen Beiträgen.
Hm, es war eine Antwort auf die Frage von Puntino, welches Gesetz das regelt.
Die Antwort für Puntino bezog sich daher auf dessen Bundesland. Nicht auf Österreich.
...vor allem geht's um Gnädigkeit der österreichischen Lehrkraft: wenn ein Schüler "schwach" ist oder ein Test ansteht, muss man nicht freigeben![]()
Ich könnte mir vorstellen, dass der Faktor Nicht-Wissen beim Umgang mit diesem Thema eine nicht unerhebliche Rolle spielt.
Jamaha
Lass Dir gerne Zeit bei der Antwort auf meine Fragen. Mir sind tiefgründigere Antworten lieber als etwas, das hastig zusammengestellt wurde und dann zu Fehlinterpretationen führt.
Hm, es war eine Antwort auf die Frage von Puntino, welches Gesetz das regelt.
Die Antwort für Puntino bezog sich daher auf dessen Bundesland. Nicht auf Österreich.
Damit wollte ich begründen, warum evtl meine vorangegangenen Antworten etwas abweichen. Diese ständige Anmerkung zeugt dennoch von einer seltsamen Doppelmoral.
Nachtrag und Korrektur: auch in Österreich ist es grundsätzlich möglich, für religiöse Feiertage frei zu bekommen. Siehe Link.
Es ist also scheinbar nicht staatenspezifisch (in Bezug auf Deutschland und Österreich), sondern eher ein Nicht-Wissen.
Interessant finde ich hier aber den Zusatz, dass die "individuelle Situation" der SuS zu berücksichtigen sei und "zu prüfen, ob die Erlaubnis zum Fernbleiben pädagogisch vertretbar ist". In Österreich wird daher keine Erlaubnis erteilt, wenn an dem jeweiligen Tag schon Klausuren u. ä. festgelegt wurden, während es bspw. hier in NDS explizit heißt, dass bei der "Planung der Termine der Klassenarbeiten bzw. Klausuren die jeweiligen wichtigen religiösen Feiertage zu berücksichtigen" sind.
EDIT: Quittengelee war schneller ![]()
...vor allem geht's um Gnädigkeit der österreichischen Lehrkraft: wenn ein Schüler "schwach" ist oder ein Test ansteht, muss man nicht freigeben
Dieser Punkt stört mich auch sehr. Ich gebe meinen Schülern unabhängig vom Leistungsstand frei.
Ich verstoße nicht gegen die Nutzungabedingungen, wenn ich hier schreibe. Diese ständige Anmache deswegen ist sehr übergriffig. Zumal das Ausgangsproblem nicht staatenspezifisch ist. Auf "Wie ist es in NRW ..." antworte ich eher nicht.
Du wirfst hier im Thread ausgehend von einer höflich geäußerten Frage (die man natürlich kontrovers diskutieren kann) dem Threadersteller vollkommen an den Haaren herbeigezogen vor, dass er ein Problem mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung habe; stellst deine Wünsche ("ich möchte", "will jeder") mit dem mMn in jener FDGO festgeschriebenem Recht auf freie Religionsausübung gleich; und beschwerst dich jetzt, dass ich übergriffig sei? Wow.
Interessant finde ich hier aber den Zusatz, dass die "individuelle Situation" der SuS zu berücksichtigen sei und "zu prüfen, ob die Erlaubnis zum Fernbleiben pädagogisch vertretbar ist". In Österreich wird daher keine Erlaubnis erteilt, wenn an dem jeweiligen Tag schon Klausuren u. ä. festgelegt wurden, während es bspw. hier in NDS explizit heißt, dass bei der "Planung der Termine der Klassenarbeiten bzw. Klausuren die jeweiligen wichtigen religiösen Feiertage zu berücksichtigen" sind.
In unserem Jahrgangsteam legen wir auf diese Tage keine Tests usw. Diese Termine sind ja bekannt. Das ist aber nicht selbstverständlich. Andere legen extra solche Termine auf diese Tage.
Ich möchte diesmal ganz ausdrücklich darum bitten, einmal Jamahas weitere Antworten und Einlassungen abzuwarten, bevor sich hier wieder einige UserInnen rhetorisch gegenseitig weiter an die Gurgel gehen und deren Schreibfernduelle den Thread dominieren. Das tut diesem Thread nicht gut und lenkt von der eigentlichen Ausgangsdiskussion ab.
Wärt Ihr bitte so lieb?
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