Ein echtes Existenzminimum, eins das niedriger ist als eine gemietete Wohnung und Leistungen entsprechend dem Bürgergeld. Ein 4 qm Raum, eine Pritsche, ein Badezimmer, Nahrung und grundlegende medizinische Versorgung, keine Behandlung chronischer Krankheiten.
Die sind freiwillig dort und könnten das Land jederzeit verlassen.
Wenn du auch unabhängig jedem ohne Qualifikation die Einreise erlaubst, dann haben Kritirien für Erwerbsmigration noch welchen Sinn?
Ganz genau. Ich hätte kein Interesse, dass diese Menschen hier sind, sie sollen davon abgeschreckt werden, hierhin zu reisen.
Nein. Niemand organisiert deren Verelendung, sie bestand im Zweifelsfall schon vorher. Es sind Einwohner ganz anderer Länder, für deren Organisation hier niemand zuständig ist. Nur für deren Ausreise.
Wenn es so laufen würde- super. Tut es aber nicht. Praktisch ist das ein Luftschloss und die meisten bleiben hier. Das ignorierst du.
Nicht das Elend fremder Menschen schützt, sondern die Abwesenheit von Ausländern ohne Schutzrecht und ohne jedwede Qualifikation für den Arbeitsmarkt schützt langfristig unsere Gesellschaft.
Es gibt kein Menschenrecht auf einen Aufenthalt in Deutschland.
Ich stehe zu meinem Eid und zum Grundgesetz, so wie es ist. Es ist aber eine kindliche Vorstellung von Verfassungstreue anzunehmen, dass sie gleichbedeutend ist mit dem Willen, diese Verfassung niemals zu ändern. Natürlich ist das demokratisch möglich. Wenn Abschiebungen in der großen Zahl nunmal nicht möglich sind, dann muss das Grundgesetz diesbezüglich geändert werden.
Halte ich für notwendig, habe ich gesagt.
Ich glaube du hast letzten Endes ein Problem damit, dass der Wohlstand in Deutschland höher ist als in Afrika.
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Ein Vier-Quadratmeter-Raum, eine Pritsche und der pauschale Ausschluss der Behandlung chronischer Krankheiten sind kein von dir neu definiertes „echtes Existenzminimum“. Chronisch bedeutet nicht harmlos. Diabetes, Epilepsie, HIV, schwere psychische Erkrankungen oder Niereninsuffizienz sind chronische Erkrankungen. Wer ihre Behandlung bewusst verweigert, um Menschen zur Ausreise zu zwingen, versorgt sie nicht „grundlegend“, sondern nimmt schwere Gesundheitsschäden oder ihren Tod als politisches Druckmittel in Kauf.
Selbst das bereits eingeschränkte Asylbewerberleistungsgesetz kennt deshalb keinen pauschalen Grundsatz „chronisch krank = keine Behandlung“. Es sieht die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzen sowie weitere Leistungen vor, wenn sie zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind. Dein Modell ist keine nüchterne Leistungsbegrenzung, sondern bewusst erzeugter Leidensdruck.
Auch dein Ausgangsbild ist falsch: Die von dir angesprochene Gruppe erhält grundsätzlich kein Bürgergeld, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Anerkannte Schutzberechtigte können Bürgergeld erhalten – dann besitzen sie aber gerade ein Aufenthaltsrecht. Du vermischst unterschiedliche Gruppen, um anschließend gegen einen Zustand zu argumentieren, den du selbst konstruiert hast.
Ebenso hat niemand gefordert, jedem Menschen ohne Qualifikation die Einreise zu erlauben. Das ist erneut ein Strohmann. Einreise, Schutzprüfung, Aufenthaltsrecht, Erwerbsmigration und die Versorgung eines bereits unter deutscher Hoheitsgewalt befindlichen Menschen sind fünf unterschiedliche Fragen. Du wirfst sie zusammen, weil dein Argument sonst nicht funktioniert.
Ja, es gibt kein allgemeines Menschenrecht auf Aufenthalt in Deutschland. Das habe ich auch nie behauptet. Aus einem fehlenden Aufenthaltsrecht folgt aber nicht der Verlust der Menschenwürde. Der Staat darf einen Aufenthalt nach rechtsstaatlichem Verfahren beenden. Er darf einen Menschen nicht gezielt unter das menschenwürdige Existenzminimum drücken, bis dieser aus Verzweiflung „freiwillig“ verschwindet.
Auch deine Behauptungen zur Ausreise widersprechen sich: Einerseits könnten angeblich alle „jederzeit ausreisen“, andererseits erklärst du selbst, Abschiebungen seien häufig nicht möglich. Wenn eine Rückkehr rechtlich und tatsächlich möglich ist, kann der Staat die Ausreisepflicht durchsetzen. Ist sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich, ist die Abschiebung nach § 60a Aufenthaltsgesetz auszusetzen. Dann ist die Aussage, der Betroffene könne einfach jederzeit gehen, offenkundig falsch. Schon alleine deswegen weil du für eine Rückreise das entsprechende Geld bräuchtest um selbstständig zurück zu reisen
Du möchtest dieses Vollzugsproblem nicht lösen. Du möchtest es durch so miserable Lebensbedingungen ersetzen, dass die Betroffenen Deutschland aus Not verlassen. Das ist keine Abschiebung und auch keine freiwillige Ausreise. Das ist staatlich erzeugter Zwang durch Entzug elementarer Lebensbedingungen.
Und natürlich organisiert der deutsche Staat diese Verelendung, wenn er Menschen unter seiner Hoheitsgewalt auf vier Quadratmetern unterbringt, ihre Versorgung beschneidet und ihnen notwendige medizinische Behandlung verweigert. Ob jemand vorher bereits arm war, ist vollkommen unerheblich. Frühere Not ist kein Freibrief dafür, ihm hier weitere Not vorsätzlich zuzufügen. Nach deiner Logik dürfte man einen bereits misshandelten Menschen weiter misshandeln und anschließend behaupten, sein Leid habe schließlich schon vorher bestanden.
Das Bundesverfassungsgericht hat genau deine Argumentation bereits verworfen: Migrationspolitische Abschreckung rechtfertigt keine Absenkung unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum. „Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“ Das ist keine kindliche Verfassungsauslegung, sondern geltendes Verfassungsrecht.
Richtig ist: Das Grundgesetz kann geändert werden. Aber eben nicht beliebig. Artikel 79 Absatz 3 verbietet ausdrücklich jede Verfassungsänderung, welche die in Artikel 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt. Menschenwürde und Sozialstaatsprinzip stehen nicht zur freien Verfügung einer politischen Mehrheit. Das nennt sich Ewigkeitsklausel. Sie existiert gerade deshalb, weil Demokratie mehr ist als die Möglichkeit, einer ausreichend unbeliebten Minderheit ihre elementaren Rechte wegzustimmen.
Du kannst das Asylrecht, Verfahrensregeln und das Aufenthaltsrecht in den verfassungs- und völkerrechtlichen Grenzen verändern wollen. Du kannst aber nicht durch eine Zweidrittelmehrheit aus Menschen bloße Abschreckungsobjekte machen und anschließend behaupten, das sei verfassungsgemäß, weil darüber demokratisch abgestimmt wurde.
Und der Diensteid gilt auf das gegenwärtige Grundgesetz – nicht auf die Verfassung, die du dir an seiner Stelle wünschst. Von einer verbeamteten Lehrkraft erwarte ich, dass sie diesen Unterschied kennt. Nach § 33 Beamtenstatusgesetz müssen Beamte sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und für deren Erhaltung eintreten. Wer eine zentrale verfassungsrechtliche Grenze ablehnt, weil sie seiner Abschreckungspolitik im Weg steht, kann nicht gleichzeitig so tun, als verteidige er lediglich das Grundgesetz „so, wie es ist“.
Auch deine Behauptung, die bloße „Abwesenheit“ unqualifizierter Ausländer schütze unsere Gesellschaft, ist kein Argument, sondern eine unbelegte Gleichsetzung: fehlende berufliche Qualifikation gleich gesellschaftliche Gefahr. Menschen werden von dir nicht nach ihrem Verhalten beurteilt, sondern ausschließlich nach Herkunft, Aufenthaltsstatus und wirtschaftlicher Verwertbarkeit. Genau diese Verwertungslogik ist das Problem.
Und nein, ich habe kein Problem damit, dass Deutschland wohlhabender ist als viele afrikanische Staaten. Ich habe ein Problem damit, dass du diesen Wohlstand durch die gezielte Entrechtung und Verelendung anderer Menschen verteidigen möchtest. Im Übrigen ist Afrika ein Kontinent mit höchst unterschiedlichen Staaten und Lebensverhältnissen – kein einheitlicher Armutsmaßstab, an dem Deutschland seine Menschenwürde nach unten ausrichten müsste.
Ich bin für eine schärfere Asyl- und migrationspolitik. Die darf aber eben nicht andere Menschen der allgemeingültigen Menschenrechte berauben. Das ganze fängt bei flächendeckenden Sprachkursen und Integration in die Arbeitswelt an. Jemand der unqualifiziert ist kann ich qualifizieren.