Beiträge von Volker_D

    Den Jugendschutz gewährt man da auf verschiedene Arten:

    1. Login ist nur möglich mit dem Schulzugang des Chromebooks, nicht mit deinem privaten Account, den die Schüler auch noch auf dem Chromebook haben. Da können dann u.a. die Apps vorgegeben werden und auch das Netzwerk überwacht werden.

    2. Indem die Router filtern. Das ist also unabhängig vom Betriebssystem. Vollkommen egal, ob Windows, Linux, MacOS, ChromeOS, ... Der Filter setzt da immer ein.

    3. Indem man als Lehrer nicht vorne am Pult einschläft oder immer zum Kopierer läuft.

    (4. Die Schüler können das logischerweise immer irgendwie umgehen. Insbesondere auch bei Linux. Einfach per Bluethooth mit dem Handy Hot Spot verbinden. Ist ja nicht so schwer. Die Frage kannst du dann aber genau so machen, wie du verhinderst, dass die Schüler keine Jigendgefährenden Schriften (Bücher, Bildbände, ... mit in die Schule bringen und seiten davon in Englischbuch packen. Kannst du letztendlich nie verhindern. )

    Was erzählst du da von wischen am Screen und keine 10 Finger? Ja, das kann man machen, aber hier haben alle Schüler eine Tastatur an ihren Chromebooks und ein Teil (habe ich nie genau gezählt, aber gefühlt würde ich mal auf über 10% tippen) haben keinen Touchscreen.

    Du wirst dich wundern, wie viele Firmen Chromebooks benutzen. Kannst dadrauf ja trotzdem Microsoft Office benutzen, wenn du das möchtest.

    Falsch angeht ist witzig. Die Stadt hat 2 Computerraume komplett neu ausgestattet und ich habe weitere Rechner genutzt. Die weiteren Rechner waren halt keine 50 gleichen PCs.

    Das hat wenig mit Grund- und Hauptschulen zu tun. Ich bin ja auch "nur" an einer Realschule.

    An meiner neuen Schule nutzen wir Chromebooks, die gibt es neu für unter 150 € das Stück. Ich selbst nutze ein Schulalltag ein Chromebook, das nur knapp über 250€ gekostet hat. Reicht für die Schule mit ganz wenigen Ausnahmen im WP Unterricht vollkommen aus. Chromebooks haben sich bei uns fast alle Schüler angeschafft und die wenigen Schüler, die sich das nicht angeschafft haben, haben die alten Chromebooks aus den "Medienwagen" bzw. von den Lehrern erhalten.

    Ja, ChromeOS hat seine Vor- und Nachteile. Insgesamt bin ich damit aber in der Schule mehr als zufrieden. Ist jedenfalls deutlich günstiger als selbst Server zu hosten.

    Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass ab Herbst plötzlich eine "große" Schwemme kommt. Einige Firmen haben schon längst umgestellt. Viele Firmen können problemlos ihre jetzigen Rechner updaten auf Windows 11, einige Firmen dürften einfach für längeren Support zahlen und wieder andere Firmen nutzen Windows 10 vermutlich einfach noch mindestens 1 Jahr weiter. Bei Privatpersonen dürfte es ähnlich sein. Privatpersonen steigen evtl. auch auf Linux testweise um. Insofern glaube ich nicht an eine "exstreme" Schwemme.

    Die "Schwemme" lohnt sich aber nur dann, wenn man

    a) Mit einem Modell gleich einen ganzen Klassenraum ausrüsten kann. (Ich hatte damals mal Spenden von Rechnern angenommen. Das war damals zumindest ein Alptraum in der Wartung. Die investierte Zeit wird nicht angemessen bezahlt. Neuanschaffung wäre finanziell günstiger.)

    b) Es überhaupt noch Computerräume gibt. Bei uns bin ich zwar noch im "Computerraum", aber der wird nur noch wenig benutzt, weil die Schüler alle ihr eigenes Gerät haben und mitbringen. "Despktop" PC sind daher eh "out", weil jeder sein eigenes Notebook hat.

    Auf der anderen Seite wurde gerade noch mal aktuell gezeigt, wie gut KI durch entdecken von vorher nicht bekannte Beispielen die Mathematik vorran bringen kann:

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    Es zeigt halt sehr schön, wie sich in der Debatte persönliche Einstellungen - die ja durchaus auch inkonsequent sein können - und rechtliche Einschätzungen vermischen. Du findest es seltsam, dass der Bundestag hier erwachsenen Menschen eine Vorgabe macht, machst es aber selber.

    Ah.. Nein. Bitte vollständig lesen. Ich habe schon ganz am Anfnag gesagt, dass ich die Regel vom Bundestag gut finde. Vergleiche mein Post #197. Das mit dem "Ich finde es seltsam" ist mal wieder meine hier so gehassten Methoden bei Diskussionen. Ich habe kein Problem damit mich auch mal im Laufe einer Diskussion auf die genau andere Stelle (und das mit genau den Argumenten, die vorher gegen mich benutzt wurden :) ) zu stellen um in der Diskussion zu zeigen, dass die andere Seite schnell zu Widersprüchen führt bzw. das die Diskussionteilnehmer plötzlich "gezwungen" werden gegen mich und somit gegen sich selbst zu argumentieren.

    Ohne jetzt den nächsten Nebekriegsschauplatz aufmachen zu wollen: Gilt das bei dir auch im Unterricht?
    Mir persönlich sind Zeit und Energie zu schade, bei Oberstufenschülern dahinter her zu sein, dass sie ihre Kappe, ihre Kapuze, ihre Mütze oder was auch immer abnehmen. Es gibt aber Kollegen, die damit ein echtes Problem haben.

    Das hatten wir (die Leute aus dem Forum) hier schon mal in einem anderen Thread länger diskutiert. Da ging die Bandbreite der Teilnehmer von "ist verboten" bis zu "dürfen auch einen Hut mit zwei Getränkedosen dran" tragen.

    Ich verbiete es. Aber es geht mit gar nicht um mich. Ich sehe nur deutlich, dass selbst der Bundestag also problemlos Dinge festlegen kann, auch wenn die Grundrechte durch so ein Verbot/Hausordnung dies scheinbar erstmal nicht hergeben. Insofern denke ich, fühle ich mich da ganz sicher, dass man da auch Respekt von Menschen erwarten darf. Ich habe beim Elternsprechtag auch schon mal Eltern aufgefordert ihr Handy wegzupacken oder ihren Apple AirPod aus dem Ohr zu nehmen. Welches Recht hatte ich da? Kann ich dir auch nicht so schnell den Paragrahpen für geben und habe trotzdem einfach mal diese Anweisung an die Person gegeben, obwohl sie etwa so alt war wie ich. Die mussten zwar nicht nachsitzen bei bei mir, aber ich dabe das Gespräch in dem Moment einfach unterbrochen und nicht weitergeführt, bis sie es weggepackt hatten.

    Er wäre aber schon komisch, wenn ein Bundestag etwas einfach so grundlos verbieten darf. Angeblich müssen die (Persönlichkeits)-rechte doch immer genaustens abgewogen werden und gut begründet werden. Man darf die Leute ja auch nicht grundlos schickanieren. Ansonsten könnet man ja z.B. auch in die Hausordnung schreiben, dass Frauen (oder Männer) nicht in den Bundestag dürfen. Eine erwachene Person sollte schon von alleine Wissen, ab sie eine Mütze tragen darf oder nicht. Evtl. hat er eine Glatze und schämt sich diese zu zeigen; aber ein tragen einer Perücke oder Toupet ist zu anangenhmen. Wenn man die Mütze verbieten darf, darf die Hausordnung auch die Perücke verbieten? Wo ist das die Grenze und mit welcher Begründung? Evtl. hat er darunter auch eine Wunde und möchte den Verband nicht zeigen?

    Sorry, habe gerade noch mal gelesen. Das Fahrrad selbst ist gesetzloch erstmal daruch nicht versichert. Wenn ihr das an der Grundschule habt, dann hat bei euch die Stadt offenbar freiwillig eine Zusatzversicherung abgeschlossen.

    Mir geht es aber um den Unfall. Ist der versichert.

    Beispiel: 10er Einkehrtage. 18-Jähriger Schüler mietet sich ein Auto und fährt eben nach Hause. Ist logischerweise nicht der sinn von Einkehrtagen, aber der Text gibt es ja erstmal her. Es ist ein direkter Weg von einer Schulveranstaltunh nach Hause. Müsste versichert werden. Ich würde aber mal tippen, dass evtl. im Kleingedruckten ausgeschlossen ist.

    Die spannede Frage ist doch dann, wie das mit der Schulwegversicherung ist. Schließlich sind Schüler auf dem Weg von und zur Schule versichert. Auch bei Schulveranstaltungen. Wenn die sich also ein Auto mieten und dann "von und zur" Schulveranstaltung fahren, weil sie zwischendurch "Freizeit" hatten, dann ist das doch ein erhöhtes Risiko, welches auch rechtlich abgedeckt sein müsste. Frage ist also: Ist dieser Fall rechtlich abgedeckt?

    Nee, alles darf ich mit Sicherheit nicht. Daher gucke ich ja so gerne Paragraphen nach und habe die hier extra mit angegeben.

    Ich will nicht garantieren, dass es einen Richter gibt, der mal anders entscheiden würde; aber soetwas kommt ja öfters vor, dass ein Fall in den verschiedenen Instanzen des Rechtsweges unterschiedlich bewertet wird.

    Aber jetzt mal ganz ehrlich: So ab und zu kann ich einige Dinge nicht verstehen. Wie gesagt, ich trinke nicht und schätze es evtl falsch ein. Ich war ja schon an mehreren Schulen tätig. An einer haben sich ein paar Lehrer jeden Freitag nach der 6. Stunde hingesetzt und erstmal Sekt getrunken. Ok, kann ich ja noch nachvollziehen, weil es, soweit ich das gesehen habe, immer nur ein Glas und nur Freitags war.

    Auf dem Lehrerausflug wurden 5 Minuten nachdem der Bus losgefahren ist die Kisten mit den Kurzen rausgeholt. ahh... Ich weiß ja nicht, aber das fand ich schon etwas "komisch". Da fühle ich mich ehrlich gesagt etwas fehl am Platz. Warum muss ich an so einem Ausflug teilnehmen? Fand ich ziemlich sonderbar/respektlos.

    In einer Jugendherberge waren Kollegen von einer anderen Schule, und die haben sich da beide jeden Abend 1 Liter Wein reinzogen.

    ...

    Ich glaube nicht, dass das Thema so harmlos.

    Also unsere Schüler machen alle zwagsweise Fortbildungen im Bereich Gesundheit. Nicht nur durch die Lehrkraft, sondern auch durch extrene Drogenberatung, ... . Steht bei uns im Schulkonzept und wird regelmäßig durchgeführt.

    Wer meine Texte genau gelesen hat und noch meine ersten Aussagen gelesen hat, wird sich noch erinnern, dass ich gesagt habe, dass ich nicht alles sehen und kontrollieren kann. Wir sind auch noch nie verklagt worden. Ich habe ja i.d.R. nur Schüler unter 18 und da unterschrieben die Eltern immer, dass sie ihre Kinder im Notfall auf eigene Kosten von der Klassenfahrt abholen müssen. Alkohol wird noch mal ausdrücklich untersagt. Ich bin mir sehr sicher, dass da bei mir auch schon getrunken wurde. Aber wenn ich es nicht mitbekomme, dann kann mir keiner etwas vorwerfen.

    Solche Maßen würde ich immer dann durchführen, wenn mir Schüler dumm kommen, weil sie glauben ihre Rechte zu kennen. Dann spiele ich immer doof zurück. Also wenn der 18. jährige Schüler bei der 10er Abschlussfahrt auf der anderen Straßenseite steht und trinkt und dann, statt sich so zu stellen, dass ich es nicht sehe, fröhlich rüberwinkt und sagt, dass er das darf.

    Es ist aber keine private Fahrt. Wenn ich bei einem Busunternehmen eine Reise buche, darf im Bus wahrscheinlich nicht geraucht werden. Wenn ich dann aber bei einer Rast außerhalb des Busses eine Zigarette rauche und wieder einsteigen möchte, darf das Unternehmen mir sicherlich nicht die Weiterfahrt untersagen. Was anderes ist, wenn ich (stark) alkoholisiert bin.

    Mit der Teilnahme an der Klassenfahrt verpflichtet sich der Schüler zur Zahlung des Eigenanteils und die Schule zur Durchführung der Klassenfahrt. Regelungen, die eine Partei unverhältnismäßig benachteiligen sind in Regel gesetzeswidrig.

    Öffentliche Schulen sind aber kein kommerzielle Unternehmen, bei denen du ein Vertrag eingehest und welches du selbst zu 100% direkt bezahlst. Eine Klassenfahrt ist auch keine öffentliche Veranstaltung. Daher ist dein Argument nicht vergleichbar.

    Außerdem hat Schule durch diesen Punkt keinen Vorteil. Was soll der Vorteil für die Schule sein? Es wird u.a. der Erziehungs- und Bildungsauftrag, insbesondere im Bereich Gesundheit, durchgeführt duch diese Maßnahme.

    Aber du kannst ja einfach gegen die Schule bzw das Land klagen, wenn du es anders siehst. Ich würde es so jedenfalls ganz klar durchsetzen. Insbesondere gegen solche Schlaumeier.

    Ich habe ja auch gesagt, dass es darauf ankommt wann und wie es abläuft. I.d.R. hat man ja auch noch Zeit für einen anschließenden Wandertag. Und dann würde ich es z.B. so machen:

    Schüler werden am letzen Abend während der Klassenfahrt auf der anderen Straßenseite trinkend gesehen.

    Also planen wir anschließend einen Wandertag in der Jahrgangsstufe (bei kleinen Schulen auch gerne Jahrgangsübergreifend). Logischerweise schön differenziert, damit wir die Schüler genau da abholen, wo sie gerade stehen. Die Schüler, die sich benommen haben, gucken sich mal eine Bierbrauerei an um zu sehen, wie das dort so abläuft. Für die anschließende kleine freiwillige Bierverkostung habe wir natülich vorher die Genehmigung durch die Schulkonferenz geholt. Die andere Gruppe, mit den auffälligen Schülern, macht mal einen Ausflug zu den anonymen Alkoholikern und beschäftigt sich dort mit den Gefahren des Alkoholkonsums.

    Nein. Es ist meine Fahrt. Ich lade dich zu meiner Fahrt ein. Sollte ich mitbekommen, dass du während meiner Fahrt trinkst, auch wenn es auf der anderen Straßenseite ist, dann schließe ich dich von meiner Fahrt aus. Wer soll mir so ein Verbot verbieten? Du kannst mich nicht dazu zwingen, dass du weiterhin mit mir fahren darfst. Ich bin kein Reiseveranstalter. Was willst du machen? Vor Gericht ziehen und dich beschweren, dass ich dir die "Freundschaft" gekündigt habe?

    Ich habe vor ein paar Tagen sogar die Paragrafen genannt. Und ich habe sogar die Paragraphen genannt, wie die Schulkonferenz es aufheben kann. Soll ich das immer wieder wiederholen? Da wird ja wohl ein Schlagwort reichen.


    Dann frage ich mich, warum wir bei den Klassenfahrten immer so einen Heckmeck machen mit dem Schwimmen im Meer. Schwimmfähigkeit Nachweisen, Aussichten besorgen, ...

    Die Schüler haben auch ein "Recht" (Wo steht das eigeneltich im Grundgesetzt ?), im Meer zu schwimmen. Das ist nicht verboten. Ist ein Badestrand. Ich gebe den Schülern dann also einfach Freizeit am Nachmittag, und dann könne sie in Ruhe schwimmen gehen. Damit habe ich dann ja nichts zu tun, weil es Freizeit ist. Wer kann ihnen das verbieten? Welche Rechtsgrundlage gibt es dafür?

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