Da steht aber auch
"Für Lehrerinnen und Lehrer gilt, dass am Montag (16.03.) und Dienstag (17.03.) eine Anwesenheit in der Schule erforderlich ist, um im Kollegium die notwendigen Absprachen zu treffen. Einzelheiten regelt die Schulleitung auf der Grundlage ihres Weisungsrechts (§ 59 Abs. 1 Satz 2 SchulG). Zu einer darüber hinaus gehend erforderlichen Anwesenheit vgl. Ziff. 4."
und
"Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen - insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst."
Wenn mal in einem "schlimmen" Fall die halbe Stufe in 5 und 6 betroffen sind, dann hätten wir da noch über 100 Schüler.
Mit ~30 Räumen könnten wir also entweder:
a) 30 Lehrer in der Schule arbeiten lassen, jeder mit 3 Kindern zur Betreuung
b) 3 Lehrer arbeiten lassen mit je 33+ Kindern (was aber meiner Meinung nach absurd wäre)
c) Ein Zwischending machen (also evtl. max 10 Schüler -> 10 Lehrer für Betreuung)
Und die Betreuung wird, denke ich zumindest, auch den Nachmittag betreffen, da die Schüler dort sonst auch ein Übermittagsangebot haben.