Beiträge von elena101

    Guten Morgen,


    Also das mit dem Vollzeitgehalt im Mutterschutz klappt tatsächlich in meinem Fall nicht. Vielleicht betrifft es ja auch nochmal eine andere Beamtin, daher poste ich hier das Endergebnis.
    Die vorzeitige Beendigung der Teilzeit in Elternzeit um Mutterschutz in Anspruch zu nehmen bringt tatsächlich nur das Vollzeitgehalt im Mutterschutz, wenn man vor der Elternzeit eben auch Vollzeit gearbeitet hat. Das dürfte bei sehr vielen Frauen so sein. Bei mir war es nicht so, weil meine Kinder eben einen größeren Abstand haben und ich dazwischen regulär Teilzeit (außerhalb der Elternzeit) gearbeitet habe. Auf diese Teilzeit würde sich der Mutterschutzlohn beziehen. Die genaue Begründung kopiere ich unten rein. Zu diesem Schluss kommt die Rechtsberatung der Gewerkschaft und auch der Jurist des Regierungspräsidiums. Fairerweise hat man mir erlaubt den Antrag zurück zu ziehen, worüber ich sehr froh bin.

    Viele Grüße

    „Sie haben uns mitgeteilt, dass Sie wegen einer erneuten Schwangerschaft Ihre El-

    ternzeit beenden möchten, um Mutterschutz in Anspruch zu nehmen. Sie gehen da-

    bei davon aus, dass Ihnen im Mutterschutz das Vollzeitgehalt zusteht und berufen

    sich dabei auf eine Regelung des Mutterschutzgesetzes.

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das Mutterschutzgesetz auf Beamtinnen keine

    Anwendung findet (vergleiche § 1 Abs. 3 MuSchG).

    Maßgeblich für Sie sind vielmehr die Regelungen zum Mutterschutz und der Eltern-

    zeit aus den §§ 32 ff. der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung (AzUVO). Nach § 38 Abs. 4 AzUVO richtet sich im Fall der vorzeitigen Beendigung einer Elternzeit nach § 44 Abs. 1 Satz 3 AzUVO (wie vorliegend) die Höhe der Bezüge nach

    dem Beschäftigungsumfang vor der Elternzeit oder während der Elternzeit, wobei die

    höheren Bezüge maßgeblich sind.

    Laut den uns vorliegenden Unterlagen betrug der Beschäftigungsumfang vor der El-

    ternzeit …… Wochenstunden. Seit August 2026 beträgt der Beschäftigungsum-

    fang während der Elternzeit x/25 Wochenstunden.

    Aufgrund der Regelung des § 38 Abs. 4 AzUVO steht Ihnen während des Mutter-

    schutzes somit nicht das Vollzeitgehalt zu, sondern ein Gehalt im Umfang von x/25

    Wochenstunden.“

    „
    Nach juristischer Auffassung besteht hier kein Anspruch auf Zahlung der vollen Bezüge während des Mutterschutzes.

    Die ursprünglich bis zum 13.09.2026 bewilligte Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen begründet durch das Enddatum keine Aufnahme einer vollen Bezügezahlung ab dem 14.09.2026, da nach Genehmigung dieser Teilzeitbeschäftigung weitere Genehmigungen mit abweichendem Beginn- und Enddatum erfolgt sind.“

    Steht auf dem Antrag der Teilzeit (vor Elternzeit) drauf, wie lange du diese beantragt hast? Bei uns z.B. immer für ein Schuljahr.

    Ich habe das letzte Mal regulär also außerhalb der Elternzeit mit 13/ 25 Wochenstunden gearbeitet. Das wurde bis 13.09.26 beantragt.

    Ich denke das ist auch der Knackpunkt. Dass ich vor der erneuten Elternzeit auch schon Teilzeit aus familiären Gründen hatte (nicht Teilzeit in Elternzeit). Ich habe ja vor der erneuten Elternzeit eben nicht Vollzeit gearbeitet.

    Dann kam wieder die Elternzeit. Und in dieser habe ich dann die 18/25 Stunden gearbeitet. Diese Elternzeit beende ich jetzt zum Mutterschutz. Und damit würde ich dann wieder nur die 13/25 Stunden bezahlt bekommen.

    Leider ist es wohl doch nicht (mehr) so. Ich habe die Beendigung der Teilzeit zum Tag nach Mutterschutz beantragt. Daraufhin kam die offizielle Antwort:


    ”Bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit zur Inanspruchnahme von Mutterschutz wird die letzte Beschäftigung außerhalb der jetzigen Elternzeit wieder als Grundlage herangezogen.

    Sie waren vor Ihrer Elternzeit zuletzt mit 13/25 Wochenstunden aus familiären Gründen teilzeitbeschäftigt.

    Eine Zurückstellung auf diesen Beschäftigungsumfang führt möglicherweise zu verringerten Bezüge während der Mutterschutzfrist.”


    Würde ich nicht vorzeitig beenden, würde meine momentane Tätigkeit von 18/25 Wochenstunden zugrunde gelegt. Daher wird mir empfohlen den Antrag zurück zu ziehen - was ich nett finde und ich dann auch so machen werde..

    Liebe Lehrerfreunde,


    Eine spezielle Frage: ich arbeite momentan 80% Teilzeit in Elternzeit. Davor hatte ich 20 Monate Elternzeit ohne Teilzeit und davor nur eine Teilzeitarbeitszeit von 48%. Also möchte ich eigentlich nicht den allgemein bekannten Trick anwenden und zum Mutterschutz meine Teilzeit in Elternzeit beenden, weil ich dann ja wieder das Geld von vor der Elternzeit bekommen würde. Das wären ja dann nur die 48%.

    Kann ich denn nun einfach den Antrag auf vorzeitige Beendigung der Elternzeit nicht abgeben und bekomme dann weiterhin während des Mutterschutzes meine 80% Gehalt? Oder gibts da irgend einen Haken?

    Falls ihr es nicht wisst - wen könnte ich denn fragen? Bei Angestellten ist es ja ganz anders daher wird mir die l-Bank Hotline wohl nicht helfen.

    Viele Grüße und danke für jeglichen Tipp

    Hallo in die Runde,


    mein Kind kam am 5. Juni 24 zur Welt. Ich bin in Elternzeit bis 31.1.26 und bekomme teils Elterngeld, teils Elterngeld Plus.
    Welche Monate würden bei der Berechnung des Elterngelds eines weiteren Kindes geklammert? Ich weiß dass es maximal 14 Monate sind und dass es bei Angestellten wohl Juni 24 - Juli 25 wäre. Ist das bei Beamten auch so? im Juni 24 und Juli 24 hatte ich ja keine Mutterschaftsleistung sondern noch normale Bezüge erhalten. Sind es bei mir dann August 24 - September 25, die geklammert werden??

    Und - kann ich mir das übrige Elterngeld auch auf einmal auszahlen lassen oder geht das nur indem ich die eg plus Monate in basis umwandle?

    Kann mir jemand helfen oder Tipps geben?

    Danke

    Ja, auch Zellhaufen ist anfangs korrekt.

    Embryo und Fötus heißt es halt, so wie es später Säugling, Kleinkind, Jugendlicher heißt. Ich finde alle Begriffe wenig emotional, einfach nur beschreibend.

    Ich jedenfalls war in meinen Schwangerschaften stolz auf meine Feten und Embryos, habe eine intensive Beziehung zu ihnen gespürt und gefühlt, wenn sie gingen (ich fühlte keine Beziehung mehr zu ihnen). Mir ist der Name herzlich egal, ich bin aber stets für korrekte Begriffe.

    Meine Emotionen sind unabhängig von Begriffen. Aber letztere bitte korrekt.

    Aber ein Jugendlicher ist doch immer noch das Kind seiner Eltern? Und der 6 Wochen alte Säugling meiner Freundin ist doch auch schon das Kind seiner Eltern? Genauso ist doch dann der Embryo oder Fötus das Kind seiner Eltern, wie von Plattenspieler schon aufgeführt. Die Begriffe sind biologisch korrekt aber daraus zu folgern, dass nur ein Kind ein Kind ist und ein Embryo/Fötus/Säugling/Jugendlicher nicht gefällt mir überhaupt nicht und verletzt mich nach 2 Fehlgeburten auch.

    Guten Abend,

    Gerade haben wir unsere Klassen fürs nächste SJ mitgeteilt bekommen. Mir passen 2 Punkte daran nicht. Ich bin schon im konstruktiven Gespräch mit der Schulleitung, es würde mich aber trotzdem mal interessieren wie es rechtlich aussieht.

    Bundesland: B-W, Berufliche Schulen.

    1. Ich arbeite Teilzeit in Elternzeit mit einem Deputat von 15 von 25 Stunden. Das ist für mich persönlich auch die absolute Obergrenze. Jetzt soll ich nächstes Jahr aber 16 Stunden machen (also 1 Überstunde). Damit bin ich nicht einverstanden. Bedarf es meiner Zustimmung während Teilzeit in Elternzeit oder gilt der Begriff „Überstunden“ erst wenn man das maximale der TZ in EZ überschreitet (das sind wohl 80%, wovon ich ja weit entfernt bin)?

    2. Ich soll Ethik (mache ich fachfremd) in mehreren 12. und 13. Klassen unterrichten, allerdings überall nur 1stündig statt 2stündig. Das Fach wird oft in der schriftlichen und mündlichen Abiprüfung gewählt. Ich komme mit der Hälfte der Zeit ja nie mit dem abirelevanten Stoff durch. Bisher habe ich es immer 2stündig unterrichtet. Was mache ich denn da, wenn das die SchülerInnen fürs Abi wählen und ich nicht durch bin mit dem Stoff? Ist das so rechtens?

    Danke und Grüsse

    Thema hat sich für mich erledigt, hatte wieder eine Fehlgeburt. Gut, dass ich es noch nicht gesagt hatte. Aber schlecht, da ich mir Vorwürfe mache, da es mir die letzten Wochen nicht gut ging und ich trotzdem voll durchgezogen habe (Prüfungen etc.).auch privat war ich noch voll dabei (Sport, vereinstätigkeit..) IdR haben Fehlgeburten bis 12. Ssw ja nichts mit der Belastung zu tun. Gibt aber auch gegenteilige Studien. Sollte ich nochmal schwanger werden bin ich übervorsichtig und lasse mich lieber krank schreiben wenn’s mir zu viel wird.. habe ich mir jetzt vorgenommen. Denn da sein und sich schonen wollen geht nun mal nicht.

    Danke für deinen Tipp! Ja ich warte jetzt mal ab bis zum nächsten Termin, da es noch sehr früh ist und ich schon mal einen frühen Abgang hatte (weshalb mir das gesundheitliche Risiko aber auch bewusst ist - Corona kann ja FGs begünstigen). Ich möchte hier aber auch noch einiges abschließen. Bei Beschwerden kann auch der Hausarzt erstmal krank schreiben.

    Liebe laleona,

    In meiner 1. Schwangerschaft habe ich noch im Mutterschutz weiter gearbeitet um alles gut zu übergeben. Ebenfalls war ich keinen einzigen Tag krank oder habe wegen Arzttermine gefehlt. Und ich war in der Elternzeit weiterhin erreichbar um die Übergabe weiterhin gut zu gestalten. Ich denke du verdächtigst hier die falschen.

    Gruß

Werbung