Steht auf dem Antrag der Teilzeit (vor Elternzeit) drauf, wie lange du diese beantragt hast? Bei uns z.B. immer für ein Schuljahr.
Ich habe das letzte Mal regulär also außerhalb der Elternzeit mit 13/ 25 Wochenstunden gearbeitet. Das wurde bis 13.09.26 beantragt.
Ich denke das ist auch der Knackpunkt. Dass ich vor der erneuten Elternzeit auch schon Teilzeit aus familiären Gründen hatte (nicht Teilzeit in Elternzeit). Ich habe ja vor der erneuten Elternzeit eben nicht Vollzeit gearbeitet.
Dann kam wieder die Elternzeit. Und in dieser habe ich dann die 18/25 Stunden gearbeitet. Diese Elternzeit beende ich jetzt zum Mutterschutz. Und damit würde ich dann wieder nur die 13/25 Stunden bezahlt bekommen.