Aha echt? Das ist mir komplett neu. Danke!
Beiträge von elena101
-
-
Bundesland BW ich bin verbeamtet
-
Liebe Lehrerfreunde,
Eine spezielle Frage: ich arbeite momentan 80% Teilzeit in Elternzeit. Davor hatte ich 20 Monate Elternzeit ohne Teilzeit und davor nur eine Teilzeitarbeitszeit von 48%. Also möchte ich eigentlich nicht den allgemein bekannten Trick anwenden und zum Mutterschutz meine Teilzeit in Elternzeit beenden, weil ich dann ja wieder das Geld von vor der Elternzeit bekommen würde. Das wären ja dann nur die 48%.
Kann ich denn nun einfach den Antrag auf vorzeitige Beendigung der Elternzeit nicht abgeben und bekomme dann weiterhin während des Mutterschutzes meine 80% Gehalt? Oder gibts da irgend einen Haken?
Falls ihr es nicht wisst - wen könnte ich denn fragen? Bei Angestellten ist es ja ganz anders daher wird mir die l-Bank Hotline wohl nicht helfen.
Viele Grüße und danke für jeglichen Tipp -
Das mit den 14 Monaten steht bei der L Bank als Info ohne Bedingung. Aber ich frag nochmal nach.
https://www.l-bank.de/elterngeld-hil…terngeldes.htmlDabei werden unter anderem die Monate „ausgeklammert“,
- in denen Sie im Mutterschutz waren oder
- in denen Sie Elterngeld für das ältere Kind bekommen haben in dessen ersten 14 Lebensmonaten.
-
“Nein, die Zeit wird dann weniger, die ausgeklammert wird, nicht nach hinten verschoben”
Das macht Sinn, danke!
-
Elterngeld habe ich ab August 24 bekommen. Davor - im Mutterschutz - noch normale Bezüge.
-
In den meisten Orten gibt es spezielle Beratungsstellen für Familien.
An die würde ich mich in deinem Fall wenden.
Ja das würde ich dann auch noch machen. Hatte aber auch schon gehört dass diese bei speziellen “Beamten fragen” auch nicht so firm sind.
-
Hallo in die Runde,
mein Kind kam am 5. Juni 24 zur Welt. Ich bin in Elternzeit bis 31.1.26 und bekomme teils Elterngeld, teils Elterngeld Plus.
Welche Monate würden bei der Berechnung des Elterngelds eines weiteren Kindes geklammert? Ich weiß dass es maximal 14 Monate sind und dass es bei Angestellten wohl Juni 24 - Juli 25 wäre. Ist das bei Beamten auch so? im Juni 24 und Juli 24 hatte ich ja keine Mutterschaftsleistung sondern noch normale Bezüge erhalten. Sind es bei mir dann August 24 - September 25, die geklammert werden??
Und - kann ich mir das übrige Elterngeld auch auf einmal auszahlen lassen oder geht das nur indem ich die eg plus Monate in basis umwandle?
Kann mir jemand helfen oder Tipps geben?
Danke -
Ja, auch Zellhaufen ist anfangs korrekt.
Embryo und Fötus heißt es halt, so wie es später Säugling, Kleinkind, Jugendlicher heißt. Ich finde alle Begriffe wenig emotional, einfach nur beschreibend.
Ich jedenfalls war in meinen Schwangerschaften stolz auf meine Feten und Embryos, habe eine intensive Beziehung zu ihnen gespürt und gefühlt, wenn sie gingen (ich fühlte keine Beziehung mehr zu ihnen). Mir ist der Name herzlich egal, ich bin aber stets für korrekte Begriffe.
Meine Emotionen sind unabhängig von Begriffen. Aber letztere bitte korrekt.
Aber ein Jugendlicher ist doch immer noch das Kind seiner Eltern? Und der 6 Wochen alte Säugling meiner Freundin ist doch auch schon das Kind seiner Eltern? Genauso ist doch dann der Embryo oder Fötus das Kind seiner Eltern, wie von Plattenspieler schon aufgeführt. Die Begriffe sind biologisch korrekt aber daraus zu folgern, dass nur ein Kind ein Kind ist und ein Embryo/Fötus/Säugling/Jugendlicher nicht gefällt mir überhaupt nicht und verletzt mich nach 2 Fehlgeburten auch.
-
Ja schriftliches Abi wird zentral gestellt. Mit dem Punkt werde ich dann mal ins Gespräch einleiten. Der bisherige Kompromissvorschlag war aber das Fach in 12 komplett zu streichen
ich denke es könnte auch sein, dass die Sus es dann einfach im Abi nicht wählen können. War zb bei Kunst auch jahrelang bei uns der Fall, weil es nicht kontinuierlich unterrichtet wurde. -
Guten Abend,
Gerade haben wir unsere Klassen fürs nächste SJ mitgeteilt bekommen. Mir passen 2 Punkte daran nicht. Ich bin schon im konstruktiven Gespräch mit der Schulleitung, es würde mich aber trotzdem mal interessieren wie es rechtlich aussieht.
Bundesland: B-W, Berufliche Schulen.
1. Ich arbeite Teilzeit in Elternzeit mit einem Deputat von 15 von 25 Stunden. Das ist für mich persönlich auch die absolute Obergrenze. Jetzt soll ich nächstes Jahr aber 16 Stunden machen (also 1 Überstunde). Damit bin ich nicht einverstanden. Bedarf es meiner Zustimmung während Teilzeit in Elternzeit oder gilt der Begriff „Überstunden“ erst wenn man das maximale der TZ in EZ überschreitet (das sind wohl 80%, wovon ich ja weit entfernt bin)?
2. Ich soll Ethik (mache ich fachfremd) in mehreren 12. und 13. Klassen unterrichten, allerdings überall nur 1stündig statt 2stündig. Das Fach wird oft in der schriftlichen und mündlichen Abiprüfung gewählt. Ich komme mit der Hälfte der Zeit ja nie mit dem abirelevanten Stoff durch. Bisher habe ich es immer 2stündig unterrichtet. Was mache ich denn da, wenn das die SchülerInnen fürs Abi wählen und ich nicht durch bin mit dem Stoff? Ist das so rechtens?
Danke und Grüsse
-
Danke für die lieben Worte 😊 das tut gut zu lesen.
-
Thema hat sich für mich erledigt, hatte wieder eine Fehlgeburt. Gut, dass ich es noch nicht gesagt hatte. Aber schlecht, da ich mir Vorwürfe mache, da es mir die letzten Wochen nicht gut ging und ich trotzdem voll durchgezogen habe (Prüfungen etc.).auch privat war ich noch voll dabei (Sport, vereinstätigkeit..) IdR haben Fehlgeburten bis 12. Ssw ja nichts mit der Belastung zu tun. Gibt aber auch gegenteilige Studien. Sollte ich nochmal schwanger werden bin ich übervorsichtig und lasse mich lieber krank schreiben wenn’s mir zu viel wird.. habe ich mir jetzt vorgenommen. Denn da sein und sich schonen wollen geht nun mal nicht.
-
Danke für deinen Tipp! Ja ich warte jetzt mal ab bis zum nächsten Termin, da es noch sehr früh ist und ich schon mal einen frühen Abgang hatte (weshalb mir das gesundheitliche Risiko aber auch bewusst ist - Corona kann ja FGs begünstigen). Ich möchte hier aber auch noch einiges abschließen. Bei Beschwerden kann auch der Hausarzt erstmal krank schreiben.
-
Und vor Corona gab´s Schweingrippe und EHEC und Röteln und sonst was...
Ich bin aber jetzt hier raus und ihr Schwangeren könnt euch gegenseitig Tipps geben, wie man der Arbeit entkommt.
Im Übrigen waren bei der Schweinegrippe, zumindest in BW, auch sofort alle Schwangeren zu Hause.
-
Liebe laleona,
In meiner 1. Schwangerschaft habe ich noch im Mutterschutz weiter gearbeitet um alles gut zu übergeben. Ebenfalls war ich keinen einzigen Tag krank oder habe wegen Arzttermine gefehlt. Und ich war in der Elternzeit weiterhin erreichbar um die Übergabe weiterhin gut zu gestalten. Ich denke du verdächtigst hier die falschen.
Gruß
-
Guten Abend,
Ich bin auch frisch schwanger (erst 5. Woche) und mache mir ebenfalls Gedanken. Bin zur Zeit 3 mal die Woche in verschiedenen Klassen (nicht meine) zur Prüfungsaufsicht eingeteilt. Zusätzlich zu meinen Klassen sind das schon viele Kontakte.
Mal eine ganz doofe Frage: den mutterpass und die Bestätigung einer Schwangerschaft bekommt man doch erst recht spät. Ich meine erst um die 12. Woche rum. Wenn man es vorher sagt - will die Schulleitung dann nicht irgendeine Art Bestätigung?? Diese bekommt man ja vom Arzt nicht, sie sind da wegen des erhöhten Risikos der frühen Abgänge immer recht zögerlich und geben den Mutterpass erst bei der 2. Untersuchung (10.-12. Woche) raus.
Bei mir wurde heute ein bluttest gemacht. Sollte ich da forsch rangehen und das Ergebnis schriftlich einfordern um was in der Hand zu halten? Wie haben das andere Schwangere in der Corona Zeit gemacht?
Grüße
-
Wäre toll, wenn das jemand auf der Gehaltsabrechnung kurz checken könnte. Ich vermute, dass man den in Elternzeit nicht bekommt? Oder nur einen Basisanteil? Grund meiner Frage: Wider Erwarten bekomme ich nun auch diesen ehebezogenen Familienzuschlag, obwohl ich unverheiratet (aber mit Kind) bin. Und ich bekam rückwirkend noch eine Summe, die ich aber irgendwie nicht so ganz nachvollziehen kann.
-
Guten Abend,
Bekommt man den ehebezogenen Familienzuschlag während der Elternzeit (12 Monate, Elterngeld 1800 €)? Falls ja, wie hoch ist er dann? Im Mutterschutz (8 Wochen) bekommt man ihn wohl noch in voller Höhe?
Danke und Grüße
-
Guten Morgen,
Ich habe das Ref am Gym gemacht und mein Profil nie geändert.Ich bin jetzt im beruflichen Schulwesen. D.h. Ca. Die Hälfte meiner Klasse sind Abschlussklassen und dementsprechend viele Abschlussfeiern gibt es. Wir sind auch von der Schulleitung aufgefordert zu kommen. Das ist ja auch okay, man geht ja in der Regel auch gerne hin. Ich werde versuchen positiv in die Zukunft zu blicken und die Idee mit dem Feedback umzusetzen. Ebenfalls werde ich evtl Klassenlehrer/innen (die gibt es bei uns tatsächlich auch in der Oberstufe) ansprechen, was geplant ist und ob man die Problematik thematisieren könnte.
Werbung