Elterngeld zweites Kind welche Monate klammern

  • Hallo in die Runde,


    mein Kind kam am 5. Juni 24 zur Welt. Ich bin in Elternzeit bis 31.1.26 und bekomme teils Elterngeld, teils Elterngeld Plus.
    Welche Monate würden bei der Berechnung des Elterngelds eines weiteren Kindes geklammert? Ich weiß dass es maximal 14 Monate sind und dass es bei Angestellten wohl Juni 24 - Juli 25 wäre. Ist das bei Beamten auch so? im Juni 24 und Juli 24 hatte ich ja keine Mutterschaftsleistung sondern noch normale Bezüge erhalten. Sind es bei mir dann August 24 - September 25, die geklammert werden??

    Und - kann ich mir das übrige Elterngeld auch auf einmal auszahlen lassen oder geht das nur indem ich die eg plus Monate in basis umwandle?

    Kann mir jemand helfen oder Tipps geben?

    Danke

  • Ich weiß dass es maximal 14 Monate sind und dass es bei Angestellten wohl Juni 24 - Juli 25 wäre.

    14 bei Alleinerziehenden, weil das die Basiselterngeldmonate wären. Sprich bei Angestellten Beginn Mutterschutz bis maximal Juni 2025. Also bei dir vermutlich eher nur 12, wo es Elterngeld gibt.
    Sprich bis maximal Juni 2025. Ab wann hast du denn Elterngeld erhalten?

    Sind es bei mir dann August 24 - September 25, die geklammert werden??

    Nein, die Zeit wird dann weniger, die ausgeklammert wird, nicht nach hinten verschoben.

    Und - kann ich mir das übrige Elterngeld auch auf einmal auszahlen lassen oder geht das nur indem ich die eg plus Monate in basis umwandle?

    Musst du dann umwandeln, soviel ich weiß.

  • In den meisten Orten gibt es spezielle Beratungsstellen für Familien.

    An die würde ich mich in deinem Fall wenden.

    Ja das würde ich dann auch noch machen. Hatte aber auch schon gehört dass diese bei speziellen “Beamten fragen” auch nicht so firm sind.

  • Tja, die unterscheiden aber nicht nach Basiselterngeld und Elterngeld-Plus und das Gesetz irgendwie schon.
    Ich habe gerade noch einmal im Gesetzestext nachgelesen und danach werden dort nur Basiselterngeldmonate ausgeklammert.
    Die unterscheiden ja auf der Seite auch nicht, ob du evtl. länger Elterngeld bezogen hast, weil du ein Frühchen hattest, das sieht aber das Gesetz meiner Meinung nach auch vor.
    Ich halte also die Seite der L-Bank mal wieder für falsch (war sie früher öfter), kann dir das aber nicht 100%ig sagen. Das Bundesministerium hatte eine gute Seite damals und eine gute Hotline, denn die Stellen hier vor Ort hatten ähnlich viel Ahnung, wie die L-Bank.

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