Liebe Lehrerfreunde,
Eine spezielle Frage: ich arbeite momentan 80% Teilzeit in Elternzeit. Davor hatte ich 20 Monate Elternzeit ohne Teilzeit und davor nur eine Teilzeitarbeitszeit von 48%. Also möchte ich eigentlich nicht den allgemein bekannten Trick anwenden und zum Mutterschutz meine Teilzeit in Elternzeit beenden, weil ich dann ja wieder das Geld von vor der Elternzeit bekommen würde. Das wären ja dann nur die 48%.
Kann ich denn nun einfach den Antrag auf vorzeitige Beendigung der Elternzeit nicht abgeben und bekomme dann weiterhin während des Mutterschutzes meine 80% Gehalt? Oder gibts da irgend einen Haken?
Falls ihr es nicht wisst - wen könnte ich denn fragen? Bei Angestellten ist es ja ganz anders daher wird mir die l-Bank Hotline wohl nicht helfen.
Viele Grüße und danke für jeglichen Tipp