Beiträge von Schokominza82

    Dann würde ich noch mal ins Gespräch gehen und ggf. vorschlagen, dass du den Antrag für Kind 1 erst mal zurückziehst und Vollzeit arbeitest und dann 13 Wochen vor Schuljahresbeginn die Elternzeit für Kind 1 wieder anmeldest mit Stundenzahl X. Dann müsstest du in den Ferien volles Gehalt bekommen und ab dem 1. Schultag arbeitest du Teilzeit in Elternzeit. Vielleicht wird im Schulamt TZ in Elternzeit mit Teilzeit nach §64 verwechselt. Da sind die Regelungen tatsächlich so, wie dir gesagt wurde. Also nachhaken und auf die Ausführungen der Bez. Reg Köln oder deiner Bez Reg verweisen.

    Dass die Zeit der Konferenzen bezahlt werden muss, steht übrigens ja ganz explizit in dem verlinkten Text.

    Hi! Nur, dass ich es richtig verstehe: Du hast volle drei Jahre ausgeschöpft, sagen wir zum 5.8. Und im Anschluss beantragst du TZ in Elternzeit mit bspw. 15 Stunden? Dann musst du ab dem 6.8. dafür bezahlt werden. Wenn die Elternzeit ausgeschöpft ist und dieser Tag in den Ferien oder kurz davor liegt, wirst du ab dem Tag drauf gemäß deines neuen (oder alten) Vertrags bezahlt. Du könntest meiner Meinung nach auch erst mal Vollzeit arbeiten (in den Ferien) und dann deine Elternzeit mit reduzierter Stundenzahl erst zum neuen Schuljahr (oder ein paar Wochen später) beginnen.

    Das ist alles anders, wenn du noch Elternzeit von Kind 1 übrig hast, aber dem ist ja nicht so.

    https://www.schulministerium.nrw/elternzeit

    Ihr habt Lehrerausweise?

    (Ganz NRW? Wer stellt die aus (Schule, Schulträger, Land, ...)? Wie lange sind die gültig? Sind die mehrsprachig? Kannst du vielleicht ein (an wichtigen Stellen "geschwärztes") Beispiel zur Verfügung stellen?)

    Ich habe jetzt keinen, hatte aber an meiner alten Schule einen. Den hatten alle über das Mensasystem der Stadt. Bei den Mitarbeitern stand mit drauf, wo sie in welcher Funktion arbeiten. Also Verwaltung / Lehrer*in an Schule xy usw. Die Ausweise wurden irgendwann mal erneuert, aber ob das an einem Ablaufdatum lag oder an etwas anderem, weiß ich nicht mehr. Außerhalb der Schule hab ich ihn selten genutzt, aber er war gleichzeitig Büchereiausweis und sowas.

    Du kannst einfach ein Foto eines Lehrerausweises oder einer kurzen Bestätigung deiner Schule, dass du Lehrkraft bist, hochladen. Dann kannst du Schülergruppen dazu einladen. Das geht fix.

    Nutzen kannst du den Account dann auf mehreren Geräten. Bei der Anmeldung wird immer ein Code an die angegebene Mailadresse geschickt, den du dann eingeben musst. Ich arbeite bei der Vorbereitung lieber am Laptop, nutze für die Präsentation in der Schule aber das Tablet. Das klappt ohne Probleme.

    Tja... ich habe mich bei der Gleichstellungsbeauftragen meiner Bez. Regierung erkundigt, weil ich das auch nicht glauben konnte. Man entscheidet sich bei TZ und erst recht bei unterhälftiger Teilzeit ja nicht ohne Grund für eine bestimmte Stundenzahl. Dass die dann einfach überschritten werden darf, finde ich schon frech. Und zwei Stunden mehr sind ja nicht wenig, wenn man sich -bewusst- für z.B. 10 entschieden hat.

    Minusstunden nachzuarbeiten dürfte dann ja gar kein Problem sein.

    Zitat

    Ich weiß, dass die Studienzeit (3 Jahre?), die Vorbereitungszeit, Elternzeit oder auch Teilzeit in Elternzeit berücksichtigt werden. Wo kann ich das nachlesen? Im Idealfall für Hessen - falls es besondere Abweichungen gibt?

    In NRW ist die Elternzeit nicht pensionswirksam, wenn man in der Zeit nicht arbeitet. Und wenn man TZ in Elternzeit macht, zählt auch nur der TZ-Faktor. Man kann Zuschläge bekommen, wenn man nicht auf die vollen Prozente kommt.

    Hallo Darius!

    Was für ein Lehramt hast du denn? Ich nehme an, dass es einen Unterschied bedeutet, ob du jetzt mit Sek I Lehramt an einem Gymnasium arbeitest oder mit Lehramt GyGe. Dann wäre der Wechsel an eine Realschule ja wahrscheinlich mit einem Laufbahnwechsel verbunden und so einfach kannst du die Sek I Stellen auch gar nicht als Beamter bekommen. Wenn du noch ein relativ altes Sek II/I Lehramt hast, kannst du auch auf einer Sek I Stelle verbeamtet werden, die Frage wäre, zu welchen Bedingungen.

    Unterhälftige Teilzeit geht aber in NRW doch nur in Elternzeit, oder?

    Ich bin gerade auf diesen Thread gestoßen, weil ich zunächst auch nicht ganz begriffen habe, in welcher Konstellation (Elternzeit, TZ in Elternzeit, TZ nach §64 LBG) ich wie versichert wäre (Beihilfe, GKV familienversichert) und wollte das jetzt nicht so stehen lassen, denn wenn man nach §64 LBG in TZ ist, darf man sehr wohl unterhälftig arbeiten.

    https://www.schulministerium.nrw/beurlaubung

    Wenn ich es recht verstehe, wäre ich dann familienversichert, weil ich keinen Beihilfeanspruch mehr habe. Das ist dann der Hauptunterschied zur unterhälftigen TZ in Elternzeit, weil ich dann beihilfeberechtigt bin und nicht familienversichert sein darf. Arbeitet man über 50%, ist es bei beiden Begründungen für TZ gleich. Ist der Ehepartner auch privat versichert, hat aber keinen Beihilfeanspruch, behält man den eigenen Anspruch, auch wenn man nach §64 LBG unterhälftig arbeitet.

    Bei den Elternsprechtagen sehe ich auch so überhaupt gar keine Mehrbelastung der VZ-Kräfte- schon gar nicht aufgrund meiner Teilzeit. Wir bleiben entsprechend unserer jeweiligen Teilzeitquote und da ich weniger Klassen unterrichte, wollen mich auch weniger Eltern sprechen als früher mit voller Stelle. Und wenn ich keine Zeit mehr habe, laufen die Eltern ja nicht zu einem VZ-KoK, sondern kommen im Zweifel zu einem anderen Zeitpunkt zu mir oder ich biete über meine "Pflichtzeit" hinaus noch Termine an.

    Ansonsten würde ich auch sagen, dass wir TZ-Kräfte für eine Entlastung der VZ-Kräfte sorgen. Wir übernehmen zusätzliche Aufgaben wie alle anderen(d.h. es gibt TZler und VZler mit und ohne), wer eine Beförderung hat, erfüllt diese Aufgabe unabhängig von der TZ-Quote und vor allem sind wir die ersten, die einspringen, wenn jemand länger ausfällt.

    Da unser Kollegium durch die vielen TZ-Kräfte einfach größer ist, ist es viel einfacher, alle bei Aufgaben zu entlasten.

    Ich habe meine drei Kinder auch zuhause oder in familiärer Betreuung, die sind 2 bis 7.

    Videokonferenzen mache ich nur auf Anfrage meiner Schüler*innen, und die kommen kaum, bzw. bisher zwei Mal von mir aus. Dann ist aber mein Mann da gewesen oder die Kinder weg. Ich habe aber im letzten Lockdown auch vereinzelt Konferenzen mit Kind auf dem Schoß gemacht. Optimal ist das natürlich nicht.

    Ich mache es ähnlich wie Lehrerin 2007: Ich nehme abends Erklärvideos zu meinen Präsentationen auf oder bearbeite youtube-Videos mit H5P. Und auch das LMS bestücke ich abends, meist bis etwa 23 Uhr, wenn die Kinder im Bett sind und der Papa zuhause. Tagsüber schaue ich nur regelmäßig in meine Mails, falls Fragen kommen und gebe mir Mühe, die zu beantworten. Das ist aber jetzt, nach quasi vier Wochen (in der ersten Januarwoche habe ich damit angefangen, damit zum ersten Schultag Aufgaben da waren), mehr als nur anstrengend. Ich habe auch "nur" drei Kurse zu versorgen- mit voller Stelle würde das "System" nicht klappen und ich weiß auch nicht, wie lange ich das noch so machen kann und will. Das Homeschooling mit der Ältesten wird auch von Tag zu Tag anstrengender...:sterne::sterne:

    Hallo!

    Ich hoffe, das Thema gibts nicht schon x-fach und ich hab nur nicht richtig gesucht...

    Ich habe folgende Frage:

    Ich habe in den vier Wochen vor den Ferien eine Kollegin in einem Hauptfach vertreten und, da ich TZ arbeite, jede Stunde bezahlt bekommen. So weit alles gut. Jetzt soll diese Vertretung aber noch länger andauern, es stehen Klassenarbeiten an, ich soll die von meiner Kollegin vorgesehene Lektüre behandeln, die ich bislang nicht kenne, Noten geben, etc.- kurz, die Vertretung wird für mich für einige Wochen/Monate zum regulären Unterricht.

    Daher frage ich mich, ob ich für diese Langzeitvertretung auch in den Herbstferien und ggf. den Weihnachtsferien bezahlt werde oder ob ich nur die tatsächlich unterrichteten Stunden bezahlt bekomme.

    Weiß jemand, wie das geregelt ist?

    Danke schon mal!:gruss:

    Wie wäre eine Übernachtung in der Jugendherberge Windeck-Rosbach in Verbindung mit einem Besuch im Kletterpark Hennef? 40€ wird zwar wahrscheinlich etwas eng, aber vor ein paar Jahren habe ich das für unter 50€ gemacht...
    Jugendherberge und Kletterpark sind mit Öffis zu erreichen- laufen muss man allerdings auch etwas, auch jeweils bergauf.

    Elterngeld plus bekommt man ja nur, wenn man während des Bezugs unter 2780€ (ca) netto verdient. Das hast du ja in einem anderen Thread die Tage schön erklärt, Susannea. Da komme ich in meiner aktuellen Steuerklasse mit 70% drüber und das könnte ja auch bei Kahllouis so sein...

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