Frage zur Bezahlung bei Langzeitvertretung

  • Hallo!

    Ich hoffe, das Thema gibts nicht schon x-fach und ich hab nur nicht richtig gesucht...


    Ich habe folgende Frage:

    Ich habe in den vier Wochen vor den Ferien eine Kollegin in einem Hauptfach vertreten und, da ich TZ arbeite, jede Stunde bezahlt bekommen. So weit alles gut. Jetzt soll diese Vertretung aber noch länger andauern, es stehen Klassenarbeiten an, ich soll die von meiner Kollegin vorgesehene Lektüre behandeln, die ich bislang nicht kenne, Noten geben, etc.- kurz, die Vertretung wird für mich für einige Wochen/Monate zum regulären Unterricht.

    Daher frage ich mich, ob ich für diese Langzeitvertretung auch in den Herbstferien und ggf. den Weihnachtsferien bezahlt werde oder ob ich nur die tatsächlich unterrichteten Stunden bezahlt bekomme.

    Weiß jemand, wie das geregelt ist?

    Danke schon mal!:gruss:

  • Wenn es über Mehrarbeit läuft, werden tatsächlich nur gegebene Stunden abgerechnet werden können und alles, was in anderen Klassen ausfällt, wird gegengerechnet.

    Für dich besser wäre es wahrscheinlich wenn du mit der Person, die für die UV verantwortlich ist redest und ihr anteilig deine Stunden in der UV erhöht (je nach Stundenvolumen und Dauer ja vielleicht 1-1,5 Deputatsstunden in dem Halbjahr?).

    So hab ich es jedenfalls das letzte Mal geregelt. Ihr müsst dann halt nur das abziehen, was schon über die Mehrarbeit abgerechnet wurde.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

    • Offizieller Beitrag

    Ich müsste jetzt noch einmal nachschauen, aber meines Wissens wird es ein Teikzeitkräften anteilig angerechnet. Eine Teikzeitkraft mit 18 Stunden würde also bis zur Volkzeitstelle hochgestuft. Ggf. bis 28 Stunden.

    Ich weiß aber nicht, wie sich das in de verhält Ferien verhält.


    Kl.gr.Frosch

    Nur die tatsächlich gegebenen Stunden und ggf sogar mit Abzug von ausgefallenen Stunden anderer Klassen (Ausflug, Praktikum..). Die Erhöhung des Deputats ist also wirklich die beste Lösung.

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