Beiträge von Mara

    Schöne Idee! klappt das gut? vielleicht probier ich das mal mit unseren Großen (sie können z.T. auch in der 8. Kl. noch nicht richtig lesen :( )

    Ja, das klappt insgesamt sehr gut (bis auf sehr wenige Ausnahmen von KIndern, die nicht so leicht im Umgang mit anderen sind, da gibt es manchmal Stress ). Also bei uns ist es so, dass es auch kein Zwang ist, die gesamte Stunde gemeinsam zu lesen. Meine Kollegin und ich haben nur unsere Lesestunden zum gleichen Zeitpunkt gelegt und die Kinder treffen sich dann am Anfang immer mit ihren Paten. In der Regel lesen sie sich eine zeitlang gegenseitig vor und dann trennen sie sich auch mal und lesen allein oder mit Ihren Klassenkameraden. Ist eine offene Situation bei uns und auch die Räume dürfen sie sich selbst aussuchen inkl. Lesen auf Teppichen, im OGS Raum in der Kuschelecke, mit Kissen auf der Fensterbank etc.
    Mehrere Leseeltern haben wir meist auch mit dabei und die Kinder können sich in eine Liste eintragen bzw. bei manchen bestimmen wir auch, wer gehen soll. Die Kinder lesen dann den Erwachsenen vor.

    Kennst du die Anlautschreibkarten vom Zaubereinmaleins? Da sind immer Anlautbilder nebeneinander gemalt und die Kinder schreiben die passenden Anlaute mit Folienstift darunter und erlesen sich dann das Wort. Das machen meine Kinder total gerne.
    Ansonsten habe ich noch die Graf Ortho Lesekiste. Die ersten Bände davon enthalten auch immer nur wenige Wörter. Das lesen die Kinder total gerne.
    Und wir haben eine Lesepatenschaft mit Drittklässlern. Da lesen die Kleinen den Großen was vor, also z.B. von den Graf Ortho Büchern oder auch den Anlautschreibkarten und die Großen den Kleinen - abwechselnd.

    Das mit dem in der Elternzeit sich mit weniger Stunden selbst vertreten geht auch nicht mehr so problemlos. Das ist leider Teil der neuen Regelung. Also es geht natürlich schon, bedeutet aber, dass man nicht sicher an seiner bisherigen Schule bleiben kann (und da mir das sehr wichtig ist möchte ich das nicht riskieren).
    D.h. anders als beim letzten Mal werde ich vermutlich keine 24 Monate Elternzeit nehmen und mich nach 12 Monaten mit x Stunden selbst vertreten sondern meine Elternzeit wirklich nach den 12 Monaten beenden und für die Zeit danach einen regulären Teilzeitantrag stellen. Wie das damit läuft ist mir auch nicht ganz klar. Den müsste ich vermutlich am besten auch direkt mit dem Elternzeitantrag mit stellen damit ich die Frist dafür nicht versäume.

    Dazu habe ich auch noch direkt eine Frage. Ich plane nämlich 12 Monate Elternzeit zu nehmen (länger bekomme ich ja kein Elterngeld) und dann wird meine Elternzeit (falls der errechnete Geburtstermin halbwegs stimmt) ziemlich genau kurz vor oder nach dem Anfang der Sommerferien liegen.
    Geht das dann oder nicht?
    Bei meinem letzten Kind war das ähnlich, da war ich allerdings noch nicht verbeamtet und da ging es problemlos durch.

    Ich sehe in meinem Fall auch keine wirklich gute Alternative zu den 12 Monaten. Wenn ich nämlich mehr als 12 Monate Elternzeit nehme, werde ich nach neuer Regelung in NRW auf eine Leerstelle gebucht und einer neuen Schule zugeteilt (was ich auf gar keinen Fall möchte). Kürzer geht auch nicht, da ich dann ja noch keine Betreuung hätte.

    Also bei uns wurden schon Konsequenzen gezogen und die Unterrichsverteilung für das nächste Halbjahr dahin gehend geändert. Wir haben allerdings das GLück, genügend ausgebildete (bzw. nachqualifizierte) Sportfachkräfte zu haben. Trotzdem finden es einige KollegInnen schade, nicht mehr selbst in ihrer Klasse Sport unterrichten zu dürfen. Und ärgerlich für die, die vor gar nicht allzulanger Zeit extra einen Übungsleiterschein gemacht haben...

    Ich habe bewusst einen kurzen Weg zur Schule von unter 2 km. Anders ginge es bei mir auch nur schwierig, weil ich morgens Kinder in die Betreuung bringen muss, was erst ab halb acht möglich ist und ich somit nicht um 8 Uhr sonstwo sein könnte.

    Auch wenn das nicht so wäre, fände ich für mich dauerhaft mehr als 30 Min Fahrzeit zu viel. FÜr eine begrenzte Zeit klar, aber auf Dauer: ganz klar: Nein! Das ist tägliche Freizeit, die verloren geht.

    Hallo,
    meines Wissens nach ist ein großer Vorteil davon, sich in Elternzeit selbst zu vertreten, dass man relativ flexibel bleibt und auch recht kurzfristig im Bedarfsfall, die Stundenanzahl verringern kann (falls es Betreuungsprobleme gibt o.ä.). Außerdem ist es vorteilhaft für die Pension (es zählt dann so als hättest du in der Zeit Vollzeit gearbeitet, weil dir durch die Elternzeit kein Nachteil entstehen soll).
    Nachteil ist, dass du nach neuer Regel in NRW nach mehr als einem Jahr Elternzeit neu an eine andere Schule verteilt werden kannst. Also man darf max. ein Jahr Elternzeit nehmen, um sicher an seiner Schule bleiben zu können.
    (falls jemand zu dieser neuen Regel schon genaueres weiß, also ob sie auch greift, wenn man nach einem Jahr Elternzeit sich selbst in der Elternzeit vertritt, bin ich froh um Hinweise, weil es mich auch gerade betrifft).

    VG

    Bei uns wird das ausgerechnet; also alle Pausenaufsichten, die nötig sind werden berechnet und dann wird geschaut, wie es hinkommt.
    Meist ist es so, dass bei uns Leute mit weniger als x Unterrichtsstunden (meist 20) 1 Aufsicht machen müssen , die die mehr haben machen zwei (dazu kommen dann noch Vertretungen)
    Kommt gut hin. Schulleiter und Konrektor machen keine Aufsichten

    Mara: Was ich mir unter flexibler Kinderbetreuung vorstelle ist, dass KITAs in der Tat längere Öffnunszeiten haben (sagen wir 7-20 Uhr, meinetwegen auch 24h pro Tag) und man sein Kind nicht für einen Ganztags- oder einen Halbtagsplatz anmelden muss, sondern sagen kann "montags bringe ich klein Lara von 8-12 Uhr, dienstags und mittwochs von 12-17 Uhr, sowie Donnerstag von 8-14 Uhr, freitags habe ich frei, also behalte die Kurze bei mir." Bei einem solchen System wäre es auch kein Problem, wenn eine Teilzeitkraft nachmittags arbeiten müsste. Wenn die Kita räumlich sowie vom Personal(schlüssel) her vernünftig ausgestattet wäre, sehe ich nicht, weshalb das ein Kind schädigen sollte.

    Bei der flexiblen 24 Stunden KiTa gibt es doch ein paar Punkte, die zu bedenken wären:
    1. Wie soll das funktionieren, dass jeder flexibel mit den Zeiten ist, aber gleichzeitig die Gruppen recht gleichmäßig gefüllt sind? So könnte es passieren, dass zeitweise 60 Kinder und zeitweise kein Kind in der Betreuung ist. Ich rechne mal mit durchschnittlich 20 Kindern pro Gruppe, wie es in KiTas üblich ist - mal 3, denn statt 8 Stunden pro Tag ist die Gruppe ja nun 24 Stunden offen.
    2. Die Kinder sind nicht in einer festen Kindergruppe, denn täglich wechselnd sind ja andere Kinder da. Manche gehen auch zwischendurch, andere kommen irgendwann. Gemeinsame Aktivitäten: schwierig - Ausflüge: unmöglich. So stelle ich mir Kinderbeteuung nicht vor. Auch die KiTas haben einen Bildungsauftrag und sind nicht nur Aufbewahrungsstationen - zum Glück! Und ich hoffe auch, dass das so bleibt.
    3. Jede Gruppe hat statt nun vielleicht 2 bis 3 (falls jemand von den Erziehern in Teilzeit dabei ist) 6 bis 9 (oder je nachdem sogar noch mehr) Erzieherinnen, die je nach Schicht wechselnd da sind. Das sind dann doch etwas viele Bezugspersonen für ein kleines Kind.
    4. Rechnet man nun noch ein, dass die KiTa am besten auch am Wochenende geöffnet wäre, würden sich die von 1. bis 3. erwähnten Probleme noch verstärken.

    In so eine KiTa würde ich mein 2 oder 3jähriges Kind jedenfalls sicher nicht geben wollen.


    Aber gut, abgesehen davon sehe ich es denke ich gar nicht so anders als du und ich denke es muss eine Mischung sein: Die Kinderbeteruung sollte vom Staat gewährleistet sein, aber auch Arbeitgeber müssen entgegenkommend sein.
    Und es war nicht die Rede davon, dass Eltern in Teilzeit nur von X bis Y Uhr arbeiten müssen. Es geht hier im Thread darum, dass es bei einer 50 % Stelle angemessen wäre, nur einmal im Nachmittagsbereich eingesetzt zu werden (wenn jemand sich nur auf den Vormittag versteift, wäre es ja noch was anderes, aber für die Threadstarterin war es bislang ja auch in Ordnung einmal pro Woche nachmittags eingesetzt zu werden).

    . Denn seien wir mal ehrlich: bis 16uhr ist es NICHT vollzeit, denn echte Vollzeitler haben noch lange keinen Feierabend (wenn man schon die ganze Zeit mit Öffentlichem Dienst vergleicht)

    Wer von uns hat schon Feierabend, wenn der Unterricht beendet ist?
    Korrekturen, Vorbereitungen, Elterngespräche, Zeugnisschreiberei, Protokolle, AOSF etc.... das kommt doch sowieso größtenteils noch nachmittags/abends/ am Wochenende dazu.
    Ja, größtenteils zum Glück recht frei einteilbar. Aber reine Unterrichtszeit mit Arbeitszeit gleichzusetzen - das ist doch wohl ein Witz!

    Und ich sehe es so: Kinder groß zu ziehen (oder auch ältere Angehörige zu pflegen) ist auch ein Dienst an unser Gesellschaft. Niemand ist gezwungen das auch selbst zu machen, aber damit die Gesellschaft funktioniert, müssen diejenigen, die es tun, in gewissem Maße unterstützt werden durch die anderen.
    Irgendwoher müssen die Kinder in Deutschland ja kommen. Und zumindest ich bin froh, wenn sich nicht nur diejenigen für Kinder entscheiden, die keine berufliche Perspektive haben (oder die ihre beruflichen Pläne bereits verwirklicht haben und als "Abschluss" des Lebenswerks mit über 40 dann doch nochmal ein Kind haben wollen - das sind meiner Erfahrung nach nämlich auch sehr spezielle Eltern; wenn ich nur diese Eltern hätte oder welche, die Kinder bekommen, weil sie keine berufliche Perpektive haben - na, dann Prost Mahlzeit!).
    Kinder zu bekommen ist das normalste der Welt. Jeder sollte das zu dem Zeitpunkt machen können, zu dem es für ihn persönlich passt. Und es muss einfach ermögicht werden, auch mit Kindern noch ein erfülltes Berufsleben zu haben.

    Ich für meinen Teil bin jedenfalls froh, meine Kinder bereits mit Mitte 20 bekommen zu haben und ich bin auch dankbar dafür, dass ich zwischendurch als ich nur wenige Stunden unterrichtet habe "freundliche" Stundenpläne und Stundenverteilungen hatte. Mittlerweile sind meine Kinder 5 und 8 und sind auch von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr täglich in der Betreuung - manchmal sogar länger und ich bin für die Schule wieder voll da und fast überall dabei (obwohl ich noch immer nicht komplett Vollzeit arbeite). Gäbe es bei mir an der Schule allerdings Unterricht bis nach 15.00 Uhr würde ich streiken. Mir reicht schon die wöchentliche Konferenz, die zeitlich darüber hinaus geht.

    Achso, und noch was: Wie stellst du dir das vor, midnasol, mit flexibler Kinderbetreuung? Ich finde eine 24 Stunden geöffneten KITa, nicht erstrebenswert, wo jeder seine Kinder abwechselnd zu irgendwelchen Zeiten hinbringen kann, damit nur ja alle Eltern flexibel für ihren Arbeitgeber sind. Was ist das denn für eine Familie, was würde das mit unserer Gesellschaft machen?
    Wie wäre es für Kinder, nicht in festen Gruppen oder zu festen Zeiten in der KiTa zu sein? Nein, also von einer ENtwicklung in diese Richtung träume ich sicher höchstens in meinen Alpträumen!

    Also ich denke es ist (noch) keineswegs normal, von fünf mal Nachmittagsunterricht pro Woche auszugehen. Das wird bei den wenigsten Lehrkräften der Fall sein.
    Und doch, natürlich SOLL Teilzeit-LehrerInnen (die wegen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Teilzeit arbeiten) eben genau das ermöglicht werden: Familie und Beruf zu vereinbaren.
    Das steht auch so in der Allgemeinen Dienstordnung.

    § 15 ADO (Teilzeitbeschäftigte Lehrer und Lehrerinnen) (NRW)
    (1) Der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrer und Lehrerinnen (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) soll der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen (vgl. RdErl. v. 13.6.1990-BASS 21-05 Nr. 10).
    (2) Die dienstliche Verpflichtung teilzeitbeschäftigter Lehrer und Lehrerinnen erstreckt sich auch auf die Klassenleitung und die Teilnahme an Konferenzen und Prüfungen. Sonstige dienstliche Aufgaben (z. B. Vertretungen, Aufsichtführung, Sprechstunden, Sprechtage) sollen proportional zur Arbeitszeitermäßigung wahrgenommen werden. Bei Schulwanderungen und Schulfahrten kann sich die Reduzierung nur auf die Anzahl der Veranstaltungen beziehen.
    (3) Bei der Stundenplangestaltung sollen unterrichtsfreie Tage ermöglicht werden, sofern dies aus schulformspezifischen, schulorganisatorischen und pädagogischen Gründen vertretbar ist; eine überproportionale Belastung durch Springstunden sollte vermieden werden.


    Außerden:
    LGG § 13 – Arbeitszeit und Teilzeit:

    (1) Im Rahmen der gesetzlichen, tarifvertraglichen oder sonstigen Regelungen der Arbeitszeit sind Beschäftigten, die mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen tatsächlich betreuen oder pflegen, Arbeitszeiten zu ermöglichen, die eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern, soweit zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen.


    Letzteres - also "soweit zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen" - die zwingenden Belange werden an manchen Schulen schnell mal etwas überstrapaziert und es gibt anscheinend doch teilweise oft zwingende dienstliche Belange, weshalb es nicht so möglich ist :daumenrunter:

    Kann ich alles verstehen. Aber irgendwo frage ich mich dann, ob es dann überhaupt eine berufstätige Mutter braucht, bzw. warum denn der Kindsvater nicht mit einspringt bei der Betreuung oder Stundenreduzierung...


    Unlogische Argumentation, da laut dir ja Teilzeitarbeitende in keiner Weise Anspruch haben auf bestimmte freie Tage oder Zeiten. Wenn nun also beide Elternteile Teilzeit arbeiten würden, stünden sie somit keineswegs besser da, denn schließlich kann es immer passieren, dass beide gleichzeitig nachmittags arbeiten müssen - außerhalb der KiTa Zeiten.

    Ich sehe es ganz klar: Halbe Stelle sollte halbe Arbeitszeit bedeuten. Tut es bei uns LehrerInnen sowieso nicht (wie oben schon ausgeführt wurde aufgrund von Konferenzen, Elternsprechtagen, Klassenfahrten etc....), aber zumindest was die harten "Unterrichtsstunden" angeht sollte es so sein: Nur halb so viele Tage, halb so viel Nachmittagsunterricht, halb soviele Springstunden. Nichts weiter möchte die Threadstarterin, die statt zweimal Nachmittagsunterricht wie es die Kollegen mit voller Stelle machen müssen, nur einmal nachmittags eingesetzt werden will. Das ist keineswegs eine unverschämte Forderung!

    Hallo Mara,
    du schreibst


    Wo hast du denn das her? Ich lese (Seite 2, Mitte)


    so, dass zusätzlich zu einem freien Tag ein freier Nachmittag gewährt wird - dann bleiben aber noch drei nicht-freie Nachmittage.

    Gruß
    Nitram

    Das ist nicht eindeutig ausgedrückt, wenn du aber weiter liest, was bei 2/3 Stelle und 3/4 Stelle steht, dann kommst du schnell darauf, dass es eben so gemeint ist, dass man nur einen Tag Nachmittagsunterricht haben sollte bei halber Stelle.
    Und das macht auch Sinn.

    Ich finde es immer wieder unglaublich wie Kinderlose argumentieren und wie wenig Rücksicht manche nehmen. Niemand hat lange kleine Kinder - die Zeit geht vorbei. Kann man den Eltern in den wenigen Jahren nicht etwas entgegenkommen?
    Bei mir an der Schule klappt das zum Glück recht gut.

    Sissymaus: Es kommt auch sehr darauf an, wieviel Nachmittagsunterricht üblich ist. Auch bei Vollzeit hat bei mir an der Schule niemand an 5 Tagen Nachmittagsunterricht - das höchste sind 2 (oder in Absprache 3) mal. Insofern fände ich es bei uns NICHT gerechtfertigt, wenn jemand mit halber Stelle zwei Nachmittage unterrichten muss.
    Und natürlich bezahlst du die KITa bis halb fünf, wenn du Vollzeit unrerrichtest. Was hast das damit zu tun? Du verdienst Vollzeit schließlich auch das doppelte als wenn du halbe Stelle machen würdest.

    ALso ich kann den Unmut der Threadstarterin schon verstehen - schließlich hat sie nicht aus Spaß reduziert sondern um den Beruf mit der Familie vereinbaren zu können. Natürlich ist es da blöd, wenn man schon nur halbe Stelle arbeitet und das Kind tagsüber in der KiTa betreut ist, dass man dann trotzdem noch regelmäßig zweimal pro Woche zu Zeiten arbeiten muss, die mit den Betreuungszeiten nicht abgedeckt werden (dazu kommen schließlich immer noch genügend andere Extratermine, die auch nachmittags oder abends liegen- ist bei uns zumindest so).

    Das Problem ist, dass es keine offizielle Regelung gibt, wie es laufen muss sondern nur SOLL-Regelungen.
    Hier
    http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/t/teilz…gen_einsatz.pdf

    steht z.B. bei halber Stelle ein unterrichtsfreier Tag und nur einmal Nachmittagsunterricht unter "positive Erfahrungen", aber eben leider nichts, worauf man sich rechtlich berufen könnte oder was einem immer zusteht.
    Ich würde ggf. das Gespräch mit dem Teilzeitbeauftragten deiner Schule und ggf. mit dem Personalrat suchen.

Werbung