Auch Grundschule: Drei pro Schuljahr (wobei es natürlich nicht nur drei Nachmittage sind sondern minimum sechs, denn 28 mal 15 min schaffe ich nicht an einem Tag nach dem Unterricht). Ich finde es viel. Bin nach solchen Wochen fix und foxi, da die Vorbereitung auch nicht ohne ist.
Beiträge von Mara
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Das finde ich heftig, das ist doch regelrecht Schikane. Ich z.B. bin nur sehr selten krank und wenn ich sowas wie Magen Darm Infekt oder schlimme Erkältung habe (wo ich davon ausgehe, dass ich keine verschreibungspflichtigen Medikamente brauche) und mich einfach mies fühle, setze ich mich gar nicht erst stundenlang ins Wartezimmer sondern nutze oft nur ein oder zwei Tage, wo ich mich einfach ins Bett lege. Dann hab ich dementsprechend auch kein Attest und wenn es zwei Tage nicht überschreitet, passt das doch.
Davon ausgehen, dass du am WE auch noch dienstunfähig warst, könnten sie doch höchstens, wenn du Montag morgen ohne jegliche Vorbereitung zur Schule gekommen wärst.

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Beginnen ist wie es Susannea schreibt generell unproblematisch. Beenden zu kurz vor und in den Ferien geht in NRW nur dann, wenn zu dem Zeitpunkt das Elterngeld auch endet.
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Bei Noten ist es generell einfacher. Da ist es ja eher die große Arbeit die Noten zu ermitteln (durch Klassenarbeiten, Notizen der mündlichen Mitarbeit etc), das Schreiben der Zeugnisse beschränkt sich dann ja auf das simple Eintragen der Noten ins Zeugnis.
Zumindest bei uns an der Grundschule sieht das etwas anders aus, da wir Verbalbeurteilungen schreiben (Fließtext, 2 Din A4 Seiten pro Kind). Da ist das Erstellen und Nachsehen von Klassenarbeiten nicht so aufwendig, das Zeugnisschreiben und Zusammenfügen der unterschiedlichsten Notizen und formulieren dann eher. Und das ist richtig Zeitaufwand. Da gehen bei mir locker zwei komplette Wochenenden fürs Formulieren drauf. Und das ist leider auch Arbeit, die nicht einfach jemandem übergeben werden könnte, selbst wenn wir irgendwelche Ergebnisse von LZK o.ä. in der Schule zugänglich für andere Kollegen verwahren würden.
Dementsprechend gibt es bei uns sowas auch nicht, dass “Ergebnisse“ irgendwo eingetragen werden müssten. Ich selbst mache mir recht ausführliche Notizen zu jedem Lernbereich für jeden Elternsprechtag und diese Datei wäre so ziemlich das einzige, das man jemandem übergeben könnte. Trotzdem wäre es für eine Vertretung schwierig. Aber ich bin mir sicher, dass das längst nicht jeder bei mir in der Schule so handhabt.@Schmeili, solche Notizen müsstest du ja zumindest von den Vertretungen bekommen, um überhaupt was schreiben zu können. Gib wirklich lieber deine Notizen ab und lass die letzte Vetretung schreiben oder ist die schon nicht mehr an eurer Schule? Denn sonst zieht sich das ja ewig, denn wer wird dann bei Elternfragen und Unzufriedenheit wohl bemüht? Du, wenn du geschrieben hast.
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Genau so wäre ich auch davon ausgegangen, dass es rechtlich ist. Alles andere wäre eine Zumutung für dich gewesen.
Und ganz ehrlich: Nach diesem Auftritt deines Schulleiters würde ich es auch genauso und nicht anders handhaben.Ich bin auch jemand, der generell oft und gerne mal einspringt, wenn Not am Mann ist oder mal hier und da sich zusätzlich engagiert. Das alles aber nur solange das niemand in so unverschämter Art und Weise fordert!!!
Und außerdem gehe ich im
Gegenzug davon aus, dass ich bei mir wichtigen Sachen auch mal Entgegenkommen der Schulleitung erfahre (sei es Befreiung bei Beerdigung nicht naher Angehöriger, bei sehr wichtigen Terminen etc o.ä.). Wenn mir nicht mal mehr gewährt würde als mir zusteht, würde ich auch nur noch das machen, was ich muss oder möchte. -
Ich wäre ganz klar für die dritte Variante. Sooo toll könnte für mich kaum ein Job sein, dass ich dafür TÄGLICH drei!!! Stunden Fahrzeit und dazu noch erhebliche finanzielle Einbußen in Kauf nehme. Nur wenn ich extrem gefrustet oder nahe des Burnouts wäre, würde ich ggf drüber nachdenken, eine der anderen Varianten zu wählen, aber sonst definitiv nicht.
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Also ich würde in diesem Fall die Aufgaben voll bepunkten, es sei denn durch die 242km wurde die Rechnung vereinfacht ( wovon ich jetzt mal nicht ausgehe). Es geht doch darum zu schauen, was die Schüler verstanden haben und sowas wie eine falsch abgeschriebene Zahl oder eine Zeichnung an der falschen Stelle fände ich da nicht so schlimm als dass ich diese Aufgaben deshalb falsch bewerten würde. Selbst bei Kindern ohne Einschränkungen würde ich vermutlich einen Teil der Punkte geben. Aber unter der Voraussetzung, dass dem Kind sowieso Nachteilsausgleich zusteht, der aktuell nicht mal genützt wird, würde ich die volle Punktzahl geben und dies als Ausgleich verbuchen. (Aber als Grundschullehrerin sehe ich das vermutlich sowieso anders als GymLehrer).
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Wochenende ist mir heilig. Von Freitag nachmittags bis Sonntags abends mache ich nichts (Ausnahme sind da lediglich zwei Wochenenden pro Schuljahr zum Zeugnisschreiben). Sonntag Abend hingegen mache ich schon meist ein wenig und an den restlichen Abenden (Mo bis [lexicon='Do',''][/lexicon]) auch oft was ( aber meist nur leichte Arbeiten wie Laminieren, Sachen zusammensuchen etc, wo ich zumindest nebenher was fernsehen kann).
Und ich hole meine Kinder auch nicht vor drei Uhr ab, obwohl ich nur Teilzeit arbeite und nicht jeden Tag so lang in der Schule bin. -
Ich schließe mich pieksieben an.
Bring lieber konkrete Beispiele aus deiner Praxis- klar wenn es sich anbietet auch mal mit Fachbegriffen untermauert, aber vor allem wie du es in der Praxis machen würdest bzw. bereits gemacht hast. Keine theoretischen Vorträge.
Und nimm es nicht zu schwer, falls es nicht klappt. -
Bei mir variiert es. Meist bleiben die Sitzordnungen aber länger bestehen.
Die erste ergibt sich beinahe von selbst, da die Kinder immer neben den Paten sitzen (unterrichte in Klasse 1/2). Danach entscheide ich, wer wo sitzt oder es dürfen Wünsche geäußert werden, die ich versuche zu erfüllen (jedes Kind schreibt zwei Kinder auf, neben denen es gern sitzen würde- ich puzzle es so gut es geht hin).
Wenn es gut läuft dürfen die Kinder auch mal ganz frei wählen, aber das klappt nur selten und verlangt Kompromissbereitschaft.
Bei uns an der Schule gibt es ausschließlich Gruppentische und ich möchte eigentlich, dass immer sowohl Jungen als auch Mädchen und sowohl Erst- als auch Zweitklässler an allen Tischen sitzen.
Gerade in schwierigen Klassen finde ich gut überlegte Sitzordnungen sehr wichtig. Deshalb investiere ich auch Zeit, die genau auszuklügeln. -
ich kann nur für NRW sprechen: Testung bei Legasthenie oder Dyskalkulie muss beim Kinderpsychiater erfolgen. Das Gutachten zählt für Nachteilsausgleich ebenso wie für Gewährung einer Eingliederungshilfe seitens des Jugendamtes. Kosten fürs Gutachten belaufen sich um ca. 100€, werden aber ggf. übernommen.
Testungsergebnisse von Instituten zählen nicht, da diese ja ein Interesse daran haben, viel zu diagnostizieren um damit dann zu verdienen.
Ein Intelligenztest gehört dazu, da nur dann Legasthenie oder Dyskalkulie vorliegt, wenn die Diskrepanz zwischen sonstigen Bereichen und den jeweiligen Teilbereichen groß genug ist, also (über)durchschnittlicher IQ vorliegt und trotzdem extrem unterdurchnittliche Ergebnisse bei der Testung bzgl Lese/ Rechtschreibung bzw. mathematischen Fähigkeiten.
Falls IQ deutlich unterdurchschnittlich: AOSF mit Förderschwerpunkt Lernen und dann zielldifferentes Lernen mit eigener Benotung oder nur Verbalbeurteilung.
Schulpsychologe kann einen Anhaltspunkt geben durch Testungen, aber die Ergebnisse zählen für Gewährung außerschulischer Förderung im Rahmen einer Eingliederungshilfe NICHT.
Und da die Therapie schnell mehrere tausend Euro kosten kann und mehrfache Testung extrem zeit- und nervenaufreibend sein kann, empfehle ich Eltern direkt beim Kinder- und Jugendpsychiater testen zu lassen. -
Ja, das stimmt mit den eigenen Verbindungen, es fällt vielen Kindern aber schwer.
Ich arbeite mit der Kartei vom Grundschulverband und diesen Kooiervorlagen
http://www.persen.de/21025-von-der-…andschrift.html -
Ja, ich kenne solche Rechnungen, aber selbst 46 Stunden werden bei zwei Tagen Hausaufgabenbetreuung und einem Präsenztag bis 18 Uhr (? ernsthaft) mit Sicherheit überschritten. Denn zu Hause fällt danach ja tatsächlich noch Vorbereitung und Korrektur an.
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Das klingt schrecklich.
Zu den halb anzurechnenden Betreuungszeiten: Die werden also mit der Begründung, dass man im Gegensatz zum sonstigen Unterricht nichts vor- und nachzubereiten hat nur halb angerechnet. Das würde im Umkehrschluss doch bedeuten, dass du für jede Unterrichtsstunde auch eine Stunde (45min) Vor- und Nachbereitungszeit angerechnet bekommen müsstest, die in deine Gesamtarbeitszeit einfließen. Interessant... wie will man es dann schaffen im Schnitt bei einer 40 Std Woche zu landen?- Bei Essensaufsicht würde ich das mit der halben Anrechnung evt noch gelten lassen (sofern man nicht zu häufig und lang dort eingesetzt wird), aber Hausaufgabenbetreuung? Da fördert man im Endeffekt doch eher als dass man nur beaufsichtigt. Ist zumindest bei uns so.
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Doch, ich bin so dumm und kaufe mir didaktisches Material selbst.
Zumindest wenn ich es für mich als sinnvoll erachte und dementsprechend Zeit bei der Unterrichtsvorbereitung sparen kann.
Für Schülermaterialien gibt es bei uns teilweise Geld vom Förderverein oder man nimmt den Rest vom Büchergeld, falls noch was übrig ist. -
Ich bin in fast derselben Situation, nur dass mein Baby etwas jünger ist. Ich werde hingehen. Vermutlich bleibe ich dieses Mal nicht so lange, aber wenigstens mal schauen.
So teuer ist der Eintritt ja auch nicht, im Zweifel gehe ich halt nach zwei bis drei Stunden wieder, aber mein Baby ist insgesamt recht unproblematisch. Und meine Einkäufe lasse ich meine Kolleginnen mittragen bzw. ich bestelle dann vermutlich eher Sachen. Ist eh praktischer. -
Meiner Meinung nach nicht, weil du die Befähigung offiziell erst durch das in dem jeweiligen Fach abgeschlossene Referendariat erwirbst.
Das stimmt so nicht. Ich habe auch die Lehrbefähigung für alle meine drei studierten Fächer, obwohl man dann nur noch in zwei Fächern im Ref ausgebildet wurde (hatte sich genau da gerade geändert.
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Das Recht auf individuelle Förderung steht aber nicht umsonst im Schulgesetz NRW in §1. Und um individuell zu fördern geht es bei Kindern mit Teilleistungsstörungen nicht anders als diese zu berücksichtigen und den Kindern Aufgaben auf ihrem Niveau zu geben. Auch diese Kinder müssen im Unterricht Lernfortschritte machen können und ein Kind im vierten Schuljahr, das die Zehnerüberschreitung nicht verstanden hat, hat nichts davon im Zahlenraum bis 1 Millionen Aufgaben gestellt zu bekommen.
Das Wiederholen der Klasse macht auch keinen Sinn, auch davor in der dritten Klasse nicht, da das Kind auch im ZR bis 1000 nicht sinnvoll mitrechnen kann. Was soll man eurer Meinung nach , neben außerschulischer Förderung durch eine Dyskalkulie- Therapie, mit dem Kind im Unterricht machen?
Ein Fall für sonderpädagogische Förderung ist so ein Kind mit ansonsten sehr guten und guten Leistungen in den anderen Fächern auch nicht. Es handelt sich “nur“ um eine Teilleistungsstörung. Es würde auch kein Förderschwerpunkt passen.
Und ja, solche Extremfälle gibt es. -
Die anderen Eltern könnten sich beschweren... aber das sollte einen nicht davon abhalten so zu handeln wie wir es pädagogisch vertreten können.
Hier ist noch ein interessanter Artikel zu
Nachteilsausglich bei DyskalkulieDie meisten LehrerInnen kennen sich zu wenig aus mit Dyskalkulie. Da nehme ich mich gar nicht aus. Bei mir selbst war es nicht viel anders und ich wusste vor einigen Jahren als Fachlehrerin nicht wirklich mit einer Dyskalkulie-Schülerin umzugehen.
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Für Dyskalkulie gibt es keinen Nachteilsausgleich.
Es gibt bisher leider keinen Erlass, das heißt aber nicht, dass man als LehrerIn keinen Nachteilsausgleich geben darf/sollte. Im Rahmen des individuellen Ermessensspielraums ist vieles möglich - von mehr Bearbeitungszeit bis hin zu eigenen Aufgaben und eigenen Klassenarbeit oder Benotung nach dem individuellen Lernfortschritt.
Letztendlich sind wir verpflichtet individuell zu fördern - egal an welcher Schulform wir unterrichten und das heißt eben auch, dass man einem Kind ggf. andere Aufgaben geben muss, wenn die Teilleistungsstörung so gravierend ist, dass es dem Regelunterricht nicht folgen kann.
Zum anderen gilt Dyskalkulie als Behinderung (zumindest wenn sie so gravierend ist, dass vom Jugendamit Eingliederungshilfe bewilligt wurde) und niemand darf aufgrund einer Behinderung benachteiligt werden. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass wir verpflichtet sind, einen Nachteilsausgleich zu geben auch wenn es bisher im Schulgesetz nicht verankert ist.
Es macht auch Sinn mit den Dyskalkulietherapeuten zu kooperieren und sich bezüglich des Niveaus und der Aufgaben abzusprechen. Wenn man ein Kind einfach so im Unterricht mitläuft, hat es nicht nur nichts davon, da es nicht folgen kann sondern man verschlimmert die Situation mit großer Wahrscheinlichkeit noch, da das Selbstswertgefühl immer weiter sinkt. Damit kann man so viel kaputt machen und gerade wenn die Therapie im Rahmen der Eingliederungshilfe seitens den Jugendamtes gewährt und somit finanziert wird (es geht dabei um mehrere Tausend Euro Steuergelder) wundere ich mich, dass es immer noch keinen dem LRS Erlass vergleichbaren Erlass für Dyskalkulie gibt.
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