Ich hätte hier noch eine Frage an die Runde. Wenn jemand dazu eine möglichst klare Aussage machen könnte, wäre ich sehr dankbar:
Nach meinem Verständnis prüft das RP in Baden-Württemberg bei Direkteinsteiger:innen für Berufsschulen (oder gilt das generell für alle Schularten?) nicht von sich aus die „Kompatibilität“ eines Bewerbers (Zeugnisse, Fächerkombination, mögliche Lehrbefähigung). Den Anstoß zu dieser Prüfung muss vielmehr eine Schule geben, die konkretes Interesse an einer Person hat.
Dadurch wirkt der Prozess auf mich wenig effizient, da solche Kandidat:innen gewissermaßen „auf Halde liegen“ und selbst nicht wissen, woran sie sind – also für welche Schulen bzw. Bildungsgänge sie tatsächlich einsetzbar wären. Natürlich lassen sich gewisse Wahrscheinlichkeiten abschätzen (und man selber definiert ja auch eine Präferenz), aber das letzte Wort hat letztlich das RP. Gerade deshalb wäre es aus Bewerbersicht essenziell, dass das RP zunächst prüft und man sich erst anschließend gezielt bei passenden Schulen bewirbt.
Beim Direkteinstieg ist man zu Beginn – abhängig von den Uni-Abschlüssen – häufig noch nicht eindeutig einsetzbar, was Lehrbefähigung und letztlich auch die konkreten Fächer betrifft. Ist das aus Sicht der Schulleitung eher abschreckend, eine solche Person überhaupt in die engere Auswahl zu nehmen, oder macht man sich dann doch die Mühe, eine entsprechende Prüfung beim RP anzustoßen? Wovon macht ihr als Mitglieder der Schulleitung diese Entscheidung abhängig? Irgendwie wirkt der Direkteinstieg auf diese Art widersprüchlich, wenn er doch ein Mechanismus ist, um Mangelfächer relativ zügig zu besetzen oder irre ich mich da? Mir ist klar, dass einer mit Informatik + Ref Vorrang hat, aber von denen gibt es relativ wenige (oder extrem wenige).
Ich fände Einblicke aus der Praxis sehr hilfreich, da der Prozess insgesamt doch recht intransparent wirkt – sowohl hinsichtlich der Entscheidungsfindung als auch des tatsächlichen Ablaufs.