Beiträge von buno

    Beamte dürfen laut BVG nur BVG nur zur Konsolidierung des Haushalts rangezogen werden, wenn auch im restlichen Haushalt im ähnlichem Maße gespart wird.

    Zur deiner ursprünglichen These. Sie ist und bleibt falsch - Auch wenn du dir einzelne Jahre herauspickst, um sie zu stützen.

    Wenn mit BVG das Beamtenversorgungsgesetz gemeint ist, gilt es dann nicht nur für Bundesbeamte? Gut, die Landesgesetze dürften ähnliche Bestimmungen haben; das habe ich jetzt nicht konkret nachgelesen. Gesetze sollten aber leichter zu ändern sein als das Grundgesetz – falls sich deine Aussage darauf bezieht …

    Dass du recht hast und meine Aussage so nicht stimmt, hast du von Anfang an gesagt. Ich habe es verstanden, es passt schon – du musst das nicht weiter betonen. 😉

    Für mich geht es nicht um einen mathematischen Satz (dafür ist es viel zu unscharf), den man mit „wahr“ oder „falsch“ beantworten kann. Vielmehr hätte ich gern einen Perspektivwechsel, um Zusammenhänge und Hintergründe besser zu verstehen. Diese Frage beschäftigt mich schon länger, und jetzt in den Ferien habe ich etwas Zeit, ein paar Dinge genauer nachzugehen und zu klären. Und gemeinsam macht es mehr Spaß.

    Zurück zur Ursprungsaussage: Das Thema mit dem BIP des Bundes haben wir behandelt. Die Frage ist aber, ob das BIP die richtige Kennzahl ist, um die Einnahmen (des Bundes oder der Länder) abzubilden. Diese Kennzahl hast du ins Spiel gebracht; sie stand nicht in der Originalaussage. Klar, die Einnahmen korrelieren mit dem BIP, aber es sind dennoch unterschiedliche Größen.

    Bleiben wir beim BIP: Wir sind Landesangestellte oder Landesbeamte, also schauen wir uns zwei „zufällige“ Länder an: NRW und BW. Für 2025 sind die Daten noch nicht vollständig, aber die Entwicklung des BIP in NRW und BW wird von 2018 bis 2025 nur ganz leicht von der Entwicklung der Tarifverdienste abweichen. In den letzten zwei Jahren gewinnen die Tarifverdienste klar gegenüber dem BIP der beiden Länder.

    Nun bringe ich eine weitere Kennzahl ins Spiel: die Verschuldung der beiden genannten Länder. NRW hat in diesem Zeitraum neue Schulden in Höhe von ca. 7 Mrd. € aufgenommen, BW in Höhe von etwa 14 Mrd. €, Tendenz steigend.

    Unsere Arbeit steht auf der Ausgabenseite der öffentlichen Finanzen; wir tragen nicht zu den Einnahmen des Landes bzw. des Bundes bei, zumindest nicht direkt. Daher ist es schon wichtig zu wissen, woher die Einnahmen kommen und zu welchem Preis.

    Eine weitere interessante Frage wäre: Wie ist unsere Arbeit messbar? In geleisteten Stunden? Zuwachst der SuS an Glück, Zufriedenheit, Ausgeglichenheit, Ausbildung, Leistungsfähigkeit? An den Ergebnissen der SuS im internationalen Vergleich? Das im Verhältnis zu den monetären Ausgaben? An der Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft, deren Leistungsträger über viele Jahre von unserer Arbeit profitiert haben? Aber diese Frage vertage ich auf die nächsten Ferien …

    Du hast Ahnung (und vielleicht auch Interesse?) an der Materie, und ich würde mich freuen, wenn du dich weiter an der Diskussion beteiligst. Wenn nicht, ist das auch kein Problem – dann führe ich meine Überlegungen an anderer Stelle fort.

    Mag sein. Was soll das mit der Alimentierung der Beamten zutun haben? Es ist natürlich blöd, wenn die Einnahmen geringer steigen als die Inflation, aber das ist Problem des Dienstherren und Begründet ansich nicht, die Alimentation daran auszurichten.

    Das Prinzip ist ausschließlich dafür da, die Beamten entsprechend angemessen zu bezahlen. Und das richtet sich logischerweise (wenn auch indirekt) an der Inflation aus. Selbst wenn der Staat gar nichts einnehmen würde, ist Alimentationsverpflichtung unberührt.

    Die Einnahmen zu ignorieren, wäre fahrlässig, denn wenn der Anteil der Ausgaben erhöht wird (was bisher langfristig nicht der Fall ist), muss irgendwo gespart werden. Wenn man sehr egoistisch denkt, ist es nicht das eigene Problem und andere sollen es ausbaden. Aber so einfach ist es nicht: Die Sparmaßnahmen werden uns alle treffen. Wenn es nicht gelingt, das Gesundheits- und Rentensystem in den Griff zu bekommen, werden das alle zu spüren bekommen. Einige Beispiele: Die Beitragsbemessungsgrenze der GKV steigt und die Rente mit 70 ist wieder in aller Munde.

    Und wenn es so extrem sein sollte, wie du sagst, und der Staat keine Einnahmen hat, dann werden sicher Änderungen am Alimentationsprinzip vorgenommen. Dieses Prinzip ist nicht in Stein gemeißelt und kann mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament geändert werden.

    Die Situation ist aber schon deutlich besser, wie ich anfangs dachte, als mir noch nicht klar war, dass bei der Berechnung der prozentualen Änderung des BIP die Inflationsrate berücksichtigt wird. Nichtsdestotrotz sind wir von den Einnahmen des Staates abhängig.

    Zitat

    Du weißt schon, dass die letzten Jahre Nachholeffekte waren für die Jahre in denen die Inflation durch dir Decke gegangen ist?

    Die Aussage hat nichts mit der Inflation zu tun, sondern mit den Staatseinnahmen. Die sind in den letzten 2-3 Jahren nur sehr wenig gestiegen, trotz höherer Inflation.

    Zitat

    Es war nie meine Behauptung, dass das BIP weniger stark gestiegen ist als die Lohnentwicklung.

    Du weißt schon, was ich meine: ab 2018 ist das BIP stärker gestiegen

    Auch hier wird sich deine These nicht bestätigen. Das BIP ist doch zunächst gewachsen und dann haben die Löhne nachgezogen.
    Der relative Lohnanteil wird erst gesunken sein und sich dann wieder dem ursprünglichen Verhältnis angenähert haben.

    Die Zahlen sagen etwas anderes...

    Halten wir fest, dass die ursprüngliche These falsch ist und der öffentliche Dienst seinen Teil zu Sanierung der Staatsfinanzen geleistet hat.
    Nichts anderes drückt ein Sinken des relativen Anäteils aus.

    Jain. ;)

    Wenn man die Daten seit 2018 betrachtet, dann hast du Recht, der Kuchenanteil ist größer geworden.

    Wenn ich meine These mit den „letzten Jahren” aufgestellt habe, dachte ich an die letzten 2-3 Jahren, teilweise mit Rezession. Das Jahr 2018 kam ins Spiel durch den Grafik, auf welchem die Daten in 2018 aufgehört haben.

    Betrachtet man die z.B. die letzten zwei Jahre, stimmt die Aussage: Entwicklung BIP +5,9 %, Entwicklung Tarifverdienste TV-L +10,5 %.

    Ich sehe schon: Ich muss genauer formulieren. ;)

    Ich habe das schon richtig gerechnet: das vorherige Ergebnis mit der Prozentzahl multipliziert, also „Zinseszinsen”. Obwohl bei so wenigen Jahren und kleinen, einstelligen Prozentzahlen, teilweise im negativen Bereich, das Addieren der Jahreswerte sehr nah an richtigen Ergebnissen ist. Die Tarifverdienste musste ich gar nicht rechnen, weil in der Tabelle (teilweise) schon richtig berechnet war. Meine Zahlen stimmen also.

    Was mir aber nicht klar war, dass in der Entwicklung der BIP in Prozent die Inflation schon abgezogen ist. Eine Rezession von 0,9 % wie im 2023 bedeutet in absoluten Zahlen ein höheres BIP, wenn die Inflation höher liegt. Wieder etwas dazugelernt!

    Ich habe also Äpfel mit Birnen verglichen ...

    So ist die Entwicklung des BIP zwischen 2018 und 2025 in absoluten Zahlen bei ca. 30% und die Tarifverdienste bei ca. 22,5%. Du kannst die Zahlen gerne nachrechnen ;)

    Also das Stück vom (größeren) Kuchen wurde (absolut gesehen) größer, aber anteilig doch etwas kleiner. So sollte es stimmen.

    Ich denke, das ergibt sich aus dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation.

    In den Jahren 2022 bis 2024 gab es einmalig (?) Gesetze, die die Inflation ausgleichen sollten: In manchen Bundesländern realistischer als Inflationsabmilderung genannt. Generell aus dem Alimentationsprinzip kann man aber die Inflationsausgleiche nicht ableiten, so verstehe ich.

    Das spielt keine Rolle und dein coping ändert daran auch nichts, dass wir entsprechend bezahlt werden müssen. Die Einnahmen sind nicht mein Problem. Meine Alimentation aber schon und dazu ist der Dienstherr verpflichtet. Egal welche Einnahmen er hat.

    Der Dienstherr ist schon verpflichtet, deine Alimentation zu bezahlen, klar. Ein Anspruch auf Inflationsausgleich kann ich aber nach kurzer Recherche nicht finden. Weißt du mehr dazu?

    Hast du in Anbetracht der mageren Erhöhungen seit 2018 irgendeine Art belastbare Informationen, dass sich seitdem etwas an der Aussage der o.g. Grafik geändert haben könnte?

    Mit ein paar Klicks kann man die Daten beim Statistischen Bundesamt abrufen werden:


    https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbe…st-ab-2005.html

    https://de.statista.com/statistik/date…ch-zum-vorjahr/


    Kurze Berechnung mit den Daten ergibt:

    Änderung BIP von 2018 bis 2025: ca. 2,5 % (hochgerundet).

    Veränderung Tarifverdienst seit 2020 bis 2025 ist 15 %, direkt in der Tabelle ablesbar. Zwischen 2018 und 2020 noch knapp 6 %.

    Wir sind Staats- bzw. Landesdiener. In den letzten Jahren hatten der Staat bzw. die meisten Länder einen geringen Zuwachs an Einnahmen, der kleiner war als die Lohn-/Alimentationszuwächse. Wenn man die Einnahmen anteilig verteilt, erhalten die Landesangestellten und Beamten einen größeren Teil des Kuchens. Irgendwo muss also gespart werden. So schlecht geht es uns mit Sicherheit nicht...

    Die Länge von Klassenarbeiten und Prüfungen ist eine Frage der Gewohnheit und mit Sicherheit kein Qualitätsmerkmal. Ich finde diese Übertreibung in der Länge der Prüfungen sehr schädlich, da sie auch dazu führt, dass die Belastung immer höher wird. In den meisten Ländern (mit wenigen Ausnahmen wie Korea und China) liegt die zeitliche Obergrenze der Abiturprüfungen bei 2 bis 3 Zeitstunden. Und das ist lang genug!

    Normale Klassenarbeiten sollten maximal 90 Minuten dauern. Zum Glück sind unsere Klassenarbeiten zumindest 90 Minuten lang. Es ist bestimmt ein großer Aufwand, die längeren Klassenarbeiten zu organisieren, zu beaufsichtigen und zu korrigieren. Von Unterrichtausfall und der Belastung der SuS, die am gleichen Tag noch Unterricht haben, ganz zu schweigen ...

    Mehrstündige Arbeiten in der Oberstufe (Kursstufe). Und die sind ab der Qualifikationsphase (Jg. 12/13) länger als 90 Minuten.

    Länger als 90 Min, ist das tatsächlich ein Muss? Bei uns (berufl. Gym. im BW) sind nur einzelne Arbeiten (z.B. die letzte Deutscharbeit vor dem Abi) länger als 90 Min, die anderen maximal 90 Minuten lang.

    Das hast Du nicht richtig verstanden!

    Ich würde in der heutigen Zeit, also wenn ich im Jahre 2026 noch ein junger Mensch in der Berufsfindungsphase wäre, die Berufswahl gründlich überdenken.8)

    Off-Topic: Das liegt bestimmt an deinem Alter. Die jungen Menschen von heute würden sich auch nicht zu den Bedingungen von vor 40 Jahren als Lehrer arbeiten. Andere Zeiten, andere Sitten. Just my 2 cents ...

    On-Topic: Wir haben viele Seiteneinsteigerinnen, mittlerweile auch in Teilzeit. Es ist nicht immer einfach, aber viele schaffen es gut und werden auch verbeamtet.

    In BW gibt es an beruflichen Schulen keinen Unterschied, ob man als Referendar oder Direkteinsteiger beginnt. Weder bei den zu absolvierenden Prüfungen noch laufbahntechnisch oder was auch immer. Später ist es ohnehin nicht ersichtlich, welchen Weg jemand absolviert hat.

    Was haben die Kandidat:innen in der Zwischenzeit konkret gemacht? Mir ist bewusst, dass Du das im Einzelnen vermutlich nicht wissen kannst. Falls Du darüber dennoch etwas weißt: Haben einige vielleicht als Vertretung bereits ein wenig „Lehrerluft“ geschnuppert (evtl. hospitiert?), oder sind die meisten einfach in ihrem bisherigen Job geblieben, bis sich die Gelegenheit für einen Direkteinstieg ergeben hat?

    Da in der Schule einmal im Jahr eingestellt wird (es gibt kleine Ausnahmen), sind die ein bis zwei Jahre überschaubar. Wenn es im September nicht klappt, gibt es erst in einem Jahr die nächste Möglichkeit. Direkteinsteiger sind typischerweise keine Informatiker, sondern (studierte) Fachkräfte, die in ihren Berufen arbeiten und wechseln, wenn sich eine Gelegenheit ergibt. Manche unterrichten vorher schon, beispielsweise bei Institutionen oder privaten Trägern. Schule ist schon sehr schwerfällig, damit muss man sich zurechtfinden.

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