Beamte dürfen laut BVG nur BVG nur zur Konsolidierung des Haushalts rangezogen werden, wenn auch im restlichen Haushalt im ähnlichem Maße gespart wird.
Zur deiner ursprünglichen These. Sie ist und bleibt falsch - Auch wenn du dir einzelne Jahre herauspickst, um sie zu stützen.
Wenn mit BVG das Beamtenversorgungsgesetz gemeint ist, gilt es dann nicht nur für Bundesbeamte? Gut, die Landesgesetze dürften ähnliche Bestimmungen haben; das habe ich jetzt nicht konkret nachgelesen. Gesetze sollten aber leichter zu ändern sein als das Grundgesetz – falls sich deine Aussage darauf bezieht …
Dass du recht hast und meine Aussage so nicht stimmt, hast du von Anfang an gesagt. Ich habe es verstanden, es passt schon – du musst das nicht weiter betonen. 😉
Für mich geht es nicht um einen mathematischen Satz (dafür ist es viel zu unscharf), den man mit „wahr“ oder „falsch“ beantworten kann. Vielmehr hätte ich gern einen Perspektivwechsel, um Zusammenhänge und Hintergründe besser zu verstehen. Diese Frage beschäftigt mich schon länger, und jetzt in den Ferien habe ich etwas Zeit, ein paar Dinge genauer nachzugehen und zu klären. Und gemeinsam macht es mehr Spaß.
Zurück zur Ursprungsaussage: Das Thema mit dem BIP des Bundes haben wir behandelt. Die Frage ist aber, ob das BIP die richtige Kennzahl ist, um die Einnahmen (des Bundes oder der Länder) abzubilden. Diese Kennzahl hast du ins Spiel gebracht; sie stand nicht in der Originalaussage. Klar, die Einnahmen korrelieren mit dem BIP, aber es sind dennoch unterschiedliche Größen.
Bleiben wir beim BIP: Wir sind Landesangestellte oder Landesbeamte, also schauen wir uns zwei „zufällige“ Länder an: NRW und BW. Für 2025 sind die Daten noch nicht vollständig, aber die Entwicklung des BIP in NRW und BW wird von 2018 bis 2025 nur ganz leicht von der Entwicklung der Tarifverdienste abweichen. In den letzten zwei Jahren gewinnen die Tarifverdienste klar gegenüber dem BIP der beiden Länder.
Nun bringe ich eine weitere Kennzahl ins Spiel: die Verschuldung der beiden genannten Länder. NRW hat in diesem Zeitraum neue Schulden in Höhe von ca. 7 Mrd. € aufgenommen, BW in Höhe von etwa 14 Mrd. €, Tendenz steigend.
Unsere Arbeit steht auf der Ausgabenseite der öffentlichen Finanzen; wir tragen nicht zu den Einnahmen des Landes bzw. des Bundes bei, zumindest nicht direkt. Daher ist es schon wichtig zu wissen, woher die Einnahmen kommen und zu welchem Preis.
Eine weitere interessante Frage wäre: Wie ist unsere Arbeit messbar? In geleisteten Stunden? Zuwachst der SuS an Glück, Zufriedenheit, Ausgeglichenheit, Ausbildung, Leistungsfähigkeit? An den Ergebnissen der SuS im internationalen Vergleich? Das im Verhältnis zu den monetären Ausgaben? An der Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft, deren Leistungsträger über viele Jahre von unserer Arbeit profitiert haben? Aber diese Frage vertage ich auf die nächsten Ferien …
Du hast Ahnung (und vielleicht auch Interesse?) an der Materie, und ich würde mich freuen, wenn du dich weiter an der Diskussion beteiligst. Wenn nicht, ist das auch kein Problem – dann führe ich meine Überlegungen an anderer Stelle fort.