• Der Dienstherr ist schon verpflichtet, deine Alimentation zu bezahlen, klar. Ein Anspruch auf Inflationsausgleich kann ich aber nach kurzer Recherche nicht finden. Weißt du mehr dazu?

    Wörtlich nicht, nein. Aus dem Prinzip heraus ergibt sich das aber.

  • Amtsangemessene Alimentation hat nichts mit Inflationsausgleich zu tun, auch Beamten ist es grundsätzlich zumutbar, dass ihre Kaukraft auch mal in einzelnen Jahres sinkt.
    Die amtsangemessene Alimentation bezieht sich auf notwendige Abstände zu Bürgergeldempfängern und zwischen den einzelnen Besoldungsstufen bei Beamten. Dass wir bei der Beamtenbesoldung am unteren Ende des rechtlich möglichen, teilweise darunter, liegen, hat seine Ursache in der deutlichen Erhöhung der Leistungen für Empfänger von Sozialleistungen bei der Umstellung von Harz 4 auf Bürgergeld, wodurch in bestimmten Konstellationen die 15% Abstand zwischen Leistungsempfängern und der untersten Besoldungsstufe bei Beamten unterschritten wurden.

    Der 15% Abstand zum Bürgergeld ist obsolet. Das BVG hat im November neu geurteilt und weitere Parameter eingeführt.

  • In den Jahren 2022 bis 2024 gab es einmalig (?) Gesetze, die die Inflation ausgleichen sollten: In manchen Bundesländern realistischer als Inflationsabmilderung genannt. Generell aus dem Alimentationsprinzip kann man aber die Inflationsausgleiche nicht ableiten, so verstehe ich.

    Norminal nicht, aber grundsätzlich.

  • Ich erlaube mir alsbald aus der GEW auszutreten.

    Wenn ich über diese Verhandlung (erneut) und dann über die Vertretung meinerseits rechtlich nachdenke , dann hat diese Vereinigung mein Vertrauen verwirkt.

  • Die Verbraucherpreise sind eines der Prüfparameter einer aA-Besoldung.

    Kann man hier nachlesen.
    (…)
    Auf der ersten Prüfungsstufe sind ein Vergleich der Besoldungsentwicklung mit der Entwicklung von drei volkswirtschaftlichen Vergleichsgrößen (Tariflohnindex, Nominallohnindex, Verbraucherpreisindex) sowie ein systeminterner Besoldungsvergleich, dem das Abstandsgebot zugrundeliegt, vorzunehmen. Die Besoldungsentwicklung wird ebenso wie die Entwicklung der volkswirtschaftlichen Vergleichsgrößen methodisch jeweils mit Hilfe eines auf das feste Basisjahr 1996 zurückgehenden Index erfasst. Eine deutliche Abweichung der Besoldungsentwicklung von der Entwicklung einer der drei Vergleichsgrößen von mindestens 5 % ist jeweils ein Indiz für eine evidente Missachtung des Alimentationsprinzips (erster, zweiter und dritter Parameter).

    (…)

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Ent…2bvl002017.html


    Im dem Moment wo die Verbraucherpreise um mehr als 5% stärker gestiegen sind als die Besoldung besteht für den DH die Gefahr, dass die Besoldung nicht mehr aA ist. Daraus folgt ein hoher Druck zumindest einen Inflationsausgleich herbeizuführen.

  • Ich habe das schon richtig gerechnet: das vorherige Ergebnis mit der Prozentzahl multipliziert, also „Zinseszinsen”. Obwohl bei so wenigen Jahren und kleinen, einstelligen Prozentzahlen, teilweise im negativen Bereich, das Addieren der Jahreswerte sehr nah an richtigen Ergebnissen ist. Die Tarifverdienste musste ich gar nicht rechnen, weil in der Tabelle (teilweise) schon richtig berechnet war. Meine Zahlen stimmen also.

    Was mir aber nicht klar war, dass in der Entwicklung der BIP in Prozent die Inflation schon abgezogen ist. Eine Rezession von 0,9 % wie im 2023 bedeutet in absoluten Zahlen ein höheres BIP, wenn die Inflation höher liegt. Wieder etwas dazugelernt!

    Ich habe also Äpfel mit Birnen verglichen ...

    So ist die Entwicklung des BIP zwischen 2018 und 2025 in absoluten Zahlen bei ca. 30% und die Tarifverdienste bei ca. 22,5%. Du kannst die Zahlen gerne nachrechnen ;)

    Also das Stück vom (größeren) Kuchen wurde (absolut gesehen) größer, aber anteilig doch etwas kleiner. So sollte es stimmen.

  • Ich habe das schon richtig gerechnet: das vorherige Ergebnis mit der Prozentzahl multipliziert, also „Zinseszinsen”. Obwohl bei so wenigen Jahren und kleinen, einstelligen Prozentzahlen, teilweise im negativen Bereich, das Addieren der Jahreswerte sehr nah an richtigen Ergebnissen ist. Die Tarifverdienste musste ich gar nicht rechnen, weil in der Tabelle (teilweise) schon richtig berechnet war. Meine Zahlen stimmen also.

    Was mir aber nicht klar war, dass in der Entwicklung der BIP in Prozent die Inflation schon abgezogen ist. Eine Rezession von 0,9 % wie im 2023 bedeutet in absoluten Zahlen ein höheres BIP, wenn die Inflation höher liegt. Wieder etwas dazugelernt!

    Ich habe also Äpfel mit Birnen verglichen ...

    So ist die Entwicklung des BIP zwischen 2018 und 2025 in absoluten Zahlen bei ca. 30% und die Tarifverdienste bei ca. 22,5%. Du kannst die Zahlen gerne nachrechnen ;)

    Also das Stück vom (größeren) Kuchen wurde (absolut gesehen) größer, aber anteilig doch etwas kleiner. So sollte es stimmen.

    Halten wir fest, dass die ursprüngliche These falsch ist und der öffentliche Dienst seinen Teil zu Sanierung der Staatsfinanzen geleistet hat.
    Nichts anderes drückt ein Sinken des relativen Anäteils aus.

  • Also das Stück vom (größeren) Kuchen wurde (absolut gesehen) größer, aber anteilig doch etwas kleiner. So sollte es stimmen.

    Wir sind aber keine Spielgemeinschaft, die sich die Staatseinnahmen aufteilt. Die Größe des Kuchens ist in dieser Frage nebensächlich.

  • Halten wir fest, dass die ursprüngliche These falsch ist und der öffentliche Dienst seinen Teil zu Sanierung der Staatsfinanzen geleistet hat.
    Nichts anderes drückt ein Sinken des relativen Anäteils aus.

    Jain. ;)

    Wenn man die Daten seit 2018 betrachtet, dann hast du Recht, der Kuchenanteil ist größer geworden.

    Wenn ich meine These mit den „letzten Jahren” aufgestellt habe, dachte ich an die letzten 2-3 Jahren, teilweise mit Rezession. Das Jahr 2018 kam ins Spiel durch den Grafik, auf welchem die Daten in 2018 aufgehört haben.

    Betrachtet man die z.B. die letzten zwei Jahre, stimmt die Aussage: Entwicklung BIP +5,9 %, Entwicklung Tarifverdienste TV-L +10,5 %.

    Ich sehe schon: Ich muss genauer formulieren. ;)

  • Du weißt schon, dass die letzten Jahre Nachholeffekte waren für die Jahre in denen die Inflation durch dir Decke gegangen ist?

    Jain. ;)

    Wenn man die Daten seit 2018 betrachtet, dann hast du Recht, der Kuchenanteil ist größer geworden.

    Es war nie meine Behauptung, dass das BIP weniger stark gestiegen ist als die Lohnentwicklung.

    Wenn ich meine These mit den „letzten Jahren” aufgestellt habe, dachte ich an die letzten 2-3 Jahren, teilweise mit Rezession. Das Jahr 2018 kam ins Spiel durch den Grafik, auf welchem die Daten in 2018 aufg

    Betrachtet man die z.B. die letzten zwei Jahre, stimmt die Aussage: Entwicklung BIP +5,9 %, Entwicklung Tarifverdienste TV-L +10,5 %.

    Auch hier wird sich deine These nicht bestätigen. Das BIP ist doch zunächst gewachsen und dann haben die Löhne nachgezogen.
    Der relative Lohnanteil wird erst gesunken sein und sich dann wieder dem ursprünglichen Verhältnis angenähert haben.

  • Zitat

    Du weißt schon, dass die letzten Jahre Nachholeffekte waren für die Jahre in denen die Inflation durch dir Decke gegangen ist?

    Die Aussage hat nichts mit der Inflation zu tun, sondern mit den Staatseinnahmen. Die sind in den letzten 2-3 Jahren nur sehr wenig gestiegen, trotz höherer Inflation.

    Zitat

    Es war nie meine Behauptung, dass das BIP weniger stark gestiegen ist als die Lohnentwicklung.

    Du weißt schon, was ich meine: ab 2018 ist das BIP stärker gestiegen

    Auch hier wird sich deine These nicht bestätigen. Das BIP ist doch zunächst gewachsen und dann haben die Löhne nachgezogen.
    Der relative Lohnanteil wird erst gesunken sein und sich dann wieder dem ursprünglichen Verhältnis angenähert haben.

    Die Zahlen sagen etwas anderes...

  • Die Aussage hat nichts mit der Inflation zu tun, sondern mit den Staatseinnahmen. Die sind in den letzten 2-3 Jahren nur sehr wenig gestiegen, trotz höherer Inflation.

    Mag sein. Was soll das mit der Alimentierung der Beamten zutun haben? Es ist natürlich blöd, wenn die Einnahmen geringer steigen als die Inflation, aber das ist Problem des Dienstherren und Begründet ansich nicht, die Alimentation daran auszurichten.

    Das Prinzip ist ausschließlich dafür da, die Beamten entsprechend angemessen zu bezahlen. Und das richtet sich logischerweise (wenn auch indirekt) an der Inflation aus. Selbst wenn der Staat gar nichts einnehmen würde, ist Alimentationsverpflichtung unberührt.

  • Mag sein. Was soll das mit der Alimentierung der Beamten zutun haben? Es ist natürlich blöd, wenn die Einnahmen geringer steigen als die Inflation, aber das ist Problem des Dienstherren und Begründet ansich nicht, die Alimentation daran auszurichten.

    Das Prinzip ist ausschließlich dafür da, die Beamten entsprechend angemessen zu bezahlen. Und das richtet sich logischerweise (wenn auch indirekt) an der Inflation aus. Selbst wenn der Staat gar nichts einnehmen würde, ist Alimentationsverpflichtung unberührt.

    Die Einnahmen zu ignorieren, wäre fahrlässig, denn wenn der Anteil der Ausgaben erhöht wird (was bisher langfristig nicht der Fall ist), muss irgendwo gespart werden. Wenn man sehr egoistisch denkt, ist es nicht das eigene Problem und andere sollen es ausbaden. Aber so einfach ist es nicht: Die Sparmaßnahmen werden uns alle treffen. Wenn es nicht gelingt, das Gesundheits- und Rentensystem in den Griff zu bekommen, werden das alle zu spüren bekommen. Einige Beispiele: Die Beitragsbemessungsgrenze der GKV steigt und die Rente mit 70 ist wieder in aller Munde.

    Und wenn es so extrem sein sollte, wie du sagst, und der Staat keine Einnahmen hat, dann werden sicher Änderungen am Alimentationsprinzip vorgenommen. Dieses Prinzip ist nicht in Stein gemeißelt und kann mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament geändert werden.

    Die Situation ist aber schon deutlich besser, wie ich anfangs dachte, als mir noch nicht klar war, dass bei der Berechnung der prozentualen Änderung des BIP die Inflationsrate berücksichtigt wird. Nichtsdestotrotz sind wir von den Einnahmen des Staates abhängig.

  • Beamte dürfen laut BVG nur BVG nur zur Konsolidierung des Haushalts rangezogen werden, wenn auch im restlichen Haushalt im ähnlichem Maße gespart wird.

    Zur deiner ursprünglichen These. Sie ist und bleibt falsch - Auch wenn du dir einzelne Jahre herauspickst, um sie zu stützen.

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