Zitat aus dem Elternbrief zur Pooltestung:
„Eines vorab: Die Teilnahme an den PCR-Pooltestungen ist grundsätzlich freiwillig. Bitte erklären Sie daher Ihr Einverständnis auf der beigefügten Einverständniserklärung, wenn Ihr Kind an den Testungen teilnehmen soll.
Wenn Sie dies nicht wünschen (bitte in diesem Fall die Einverständniserklärung nicht oder unausgefüllt abgeben), können Sie Ihr Kind wie bisher auch außerhalb der Schule von medizinisch geschultem Personal testen lassen (z. B. in einem lokalen Testzentrum oder in einer teilnehmenden Apotheke) und so den Testnachweis erbringen. Folgende Testverfahren sind möglich:
ein maximal vor 48 Stunden durchgeführter PCR-Test, ein POC-PCR-Test oder ein weiterer Test nach Amplifikationstechnik (Vorlage 2x pro Woche)
ein maximal vor 24 Stunden durchgeführter POC-Antigentest (Vorlage 3x pro Woche).
Die Testungen sind auch außerhalb der Schule weiterhin für Schülerinnen und Schüler kostenfrei. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht wie bisher nicht aus. Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gelten die bestehenden Regelungen weiter.“
Also: wer nicht am Pool teilnehmen will, muss 3x pro Woche zum Schnelltest oder 2x zum PCR Test.
Unsere SuS mit Förderbedarf dürfen wohl weiterhin auch zuhause getestet werden (bisherige Regelung).