Beiträge von Seph

    Die verwendeten Software-Lösungen hängen teils von Vorgaben der Bundesländer oder der Schulträger ab. Gleichzeitig dürften die wenigsten von uns hier schon mit mehreren Programmen parallel gearbeitet haben, um diese wirklich auf Vor- und Nachteile hin vergleichen zu können.

    Bei uns kommen u.a. zum Einsatz: WebUntis für die Stunden- und Vertretungsplanung, IServ als internes Schulnetzwerk, eine Softwarelösung zur Schülerverwaltung im Sekretariat und eine separate Oberstufenverwaltungssoftware. Hier weiß ich von benachbarten Schulen, dass diese teils andere Programme nutzen, die aber im Funktionsumfang weitgehend identisch sind.

    Für was genau sucht ihr denn eine Softwarelösung und was soll diese leisten?

    Mein letzter Stand (schon was her) ist, dass Online unzulässig ist, selbst wenn alle Teilnehmenden das möchten.

    Der einzige Grund, der mir hierfür einfällt, wäre ggf. eine Einschränkung möglicher Plattformen mit Blick auf die Inhalte der Besprechung. Wenn es dabei um personenbezogene Daten Dritter gehen sollte, könnte es problematisch sein, über Server externer Anbieter zu gehen. Wir nutzen für solche Besprechungen schlicht den hauseigenen Server über IServ.

    Ich kenne das Beamtenrecht nicht.

    Das könnte das Problem sein. Auf die entsprechenden Rechtsgrundlagen ist hier im Thread aber oft genug mit den konkreten einschlägigen Normen verwiesen wurden.

    PS: Zumindest in NDS wird für die angestellten Lehrkräfte explizit auf die Regelungen für die beamteten Lehrkräfte verwiesen, es gelten hier die gleichen Spielregeln, zu denen auch die freie Einteilung der ungebundenen Arbeitszeit in Verantwortung der Lehrkraft selbst gehören. (vgl. LKrAzErl i.V.m. ArbZVO-Schule).

    Wenn deine Schulleitung nun aber festlegen wollte, dass Teilzeitkräfte einmal am unterrichtsfreien Tag in ihre Mails gucken mögen, würdest du dich weigern, weil du es für rechtswidrig hältst?

    Dir wird nicht entgangen sein, dass wir mit einer Dienstvereinbarung zur kurzen Sichtung von Mails zu einem definierten Zeitpunkt weit entfernt von der Ausgangsfrage der auch kurzfristigen telefonischen Erreichbarkeit sind. Zu ersterem habe ich nie von Rechtswidrigkeit gesprochen. Aber auch hier müsste sich die SL im Zweifelsfall die Frage gefallen lassen, wie das ohne Dienstgeräte erfolgen soll und wird kaum durchsetzen können, Teilzeitkräfte nur zum Prüfen von Mails an unterrichtsfreien Tagen in die Schule einzubestellen.

    Wiederum Praxis: Ich denke nicht, dass etwas gegen ein einmaliges Checken von Mails auch an einem unterrichtsfreien Werktag spricht und die meisten Lehrkräfte werden hierfür die zweifellos vorhandenen technischen Möglichkeiten nutzen. Verpflichten wird man sie aber nicht dazu können. Und das ist ein ganz deutlich anderer Fall als die hier ursprünglich diskutierte Erwartung einer Rufbereitschaft.

    Meiner Meinung nach müsste beides Arbeitszeit sein, aber an meiner Schule ist beides nicht der Fall. Mich würde interessieren, wie das woanders gehandhabt wird.

    Wie meinst du das genau, an deiner Schule sei das keine Arbeitszeit? Die Arbeitszeit von Lehrkräften wird auf Basis von Deputatsstunden, nicht von Arbeitsstunden abgerechnet. Außerunterrichtliche Tätigkeiten gehören natürlich zur Arbeitszeit dazu, was bereits im Ansatz der Deputatsstunden, die nur knapp die Hälfte unserer Arbeitszeit ausmachen, mit berücksichtigt ist.

    Oder bist du an einer (Privat-)Schule, die wirklich konsequent per Stechuhr die Arbeitszeiten erfasst und die Pausenzeiten automatisiert ausspart? Dann müssten wir da noch einmal von arbeitsrechtlicher Seite drauf schauen, wann eine Pause auch wirklich eine Pause ist und wann nicht.

    Das Erstarken der AfD verwundert mich wenig, gut finde ich es nicht, aber eu Parlament ist jetzt auch nicht besonders wichtig. Bei Bundestagswahlen fände ich es bedenklicher.

    Das sehe ich auch mit Blick auf Frankreich etwas anders, nur dass dort das Votum noch eindeutiger stark europakritisch ausfiel. Mit Blick auf die bevorstehenden geopolitischen Herausforderungen wäre ein Auseinanderdriften der EU eine Katastrophe für uns.

    Hier in der Stadt hat laut dem vorläufigen Ergebnis die AfD nur 7,6% der Stimmen erreicht. Die Grünen haben die meisten Stimmen (22,7%) erhalten und liegen damit vor der CDU mit 20,4% und der SPD mit 18,6%. Interessanterweise hat "Volt" hier anscheinend mehr Stimmen bekommen als die FDP. Danach folgen BSW und die Linken (beide zwischen 4 und 5%).

    Sieht bei uns ziemlich ähnlich aus, was mich zumindest vor Ort etwas beruhigt.

    Wer redet von "reindrücken"? Es geht darum, dass die Abwesenheit von Unterrichtsstunden meines Erachtens nicht bedeutet, dass man frei hat und nicht erreichbar zu sein hat. Man Beweise mir das Gegenteil.

    Das ist leicht, denn deine Schlussfolgerung ist logisch falsch. Wie hier schon vielfach beschrieben wurde, bedeutet die Nichterteilung einer Unterrichststunde zum Zeitpunkt t zwar nicht, dass man zu diesem Zeitpunkt unbedingt frei hat, sehr wohl aber, dass man zu diesem Zeitpunkt frei haben kann. Denn nochmal:

    Zitat von §2 Satz 2 Nds. ArbZVO-Schule
    Soweit die Lehrkräfte nicht Unterrichtsverpflichtungen oder andere Verpflichtungen zu bestimmten Zeiten wahrzunehmen haben, sind sie in der Erfüllung ihrer Aufgaben zeitlich nicht gebunden.

    Abgesehen von vorab definierten Zeiten der Rufbereitschaft - welche auch definierte Arbeitszeiten sind - ist daher eine Erreichbarkeit gerade nicht erforderlich.

    PS: In der Praxis bedeutet das schlicht, was hier schon mehrfach beschrieben wurde:

    1. Natürlich beantworte ich Anfragen zeitnah innerhalb meiner eigenen Arbeitszeit, zu der natürlich auch der große Bereich der ungebundenen Arbeitszeit gehört.

    2. Meine ungebundene Arbeitszeit teile ich mir dennoch frei ein und das kann auch werktags bedeuten, dass ich in einer Klappstunde oder an einem unterrichtsfreien Tag nicht ad hoc erreichbar bin...und das auch nicht sein muss.

    Finnegans Wake

    Vielen Dank für deine offenen Worte. Mir geht es hier neben dem reinen Austausch zu vielen interessanten Themen tatsächlich auch um eine Art Stärkung von uns Lehrkräften untereinander mit Blick auf eine hohe Handlungssicherheit in schulrechtlichen Aspekten, sodass man sich nicht nur auf den "Lehrerzimmer-Gossip" verlassen muss. Naturgemäß sind da allerdings manchmal auch Themen dabei, die einem aus Lehrkräfte-Sicht weniger schmecken als andere.

    Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, für seinen Arbeitgeber erreichbar zu sein, üblicherweise innerhalb eines Arbeitstages.

    Ja, innerhalb der Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Ist eine kurzfristige Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeiten nicht möglich, insbesondere mit Blick auf kurzfristige Dienstplanänderungen per Telefon oder SMS, so geht diese Nichterreichbarkeit nicht zulasten des Arbeitnehmers. Das hatte u.a. das LAG Schleswig-Holstein 2022 (Az. 1 Sa 39 öD/22) noch einmal klargestellt. Hierfür habe der AG Rufbereitschaften - die natürlich anzurechnen sind - einzurichten.

    Zusammenfassend nehme ich hier die Erkenntnis mit, dass es für einen nicht unerheblichen Teil der Mitforenten die Vorstellung eine Zumutung zu sein scheint, außerhalb der Unterichtsstunden, aber innerhalb der bezahlten Arbeitszeit erreichbar zu sein

    Damit beziehe ich mich ausdrücklich nicht auf die Fragestellung der Threadstarterin, bei der es um Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit geht (- unterichtsfreier Tag wg. Teilzeit).

    Ich finde es verwunderlich, aber es bestätigt verbreitete Vorurteile gegenüber unserem Berufsstand.

    Deine Zusammenfassung ist erkennbar falsch. Korrekt wäre: Ein nicht unerheblicher Teil der Teilnehmenden in diesem Forum sind sehr wohl auch in ihrer außerunterrichtlichen Arbeitszeit für berufliche Kommunikation verfügbar und durchaus gerne bereit. Ihnen ist aber auch bewusst, dass diese keine Rufbereitschaft umfasst.

    Ich bin trotzdem dafür, ans Telefon zu gehen, auch am freien Tag. Die Zeit schreibe ich dann einfach auf.

    Es wird schon einen wichtigen Grund haben.

    Wenn es mehr als 1x vorkommt, dass ich wegen Pillepalle angerufen werde, kann ich dieses Konzept ja immer noch mal überdenken.

    Aber bei 1-2 Anrufen im Jahr, dauert das wohl noch etwas. ;)

    Da bin ich voll bei dir und handhabe das wie oben geschrieben auch so. Meinem SL musste ich anfangs aber schon erst einmal klar machen, dass ich auf Messenger-Nachrichten um 21 Uhr nicht mehr sofort reagieren mag. Seitdem kommt das aber auch nicht mehr vor und auch die Kolleginnen und Kollegen wissen, dass sie auf Mails am Sonntagabend sicher erst Montagvormittag eine Antwort erhalten.

    Nichts anderes habe ich immer wieder geschrieben.

    Es ist dennoch sachlich falsch. Die von dir geforderte Rufbereitschaft von Lehrkräften zu vom Dienstherrn definierten Zeiten scheitert an mindestens folgenden beiden Punkten:

    1. Keine Dienstgeräte vorhanden.

    2. Eigenverantwortliche Verteilung der ungebundenen Arbeitszeit von Lehrkräften.

    Zitat von §2 Satz 2 Nds. ArbZVO-Schule

    Soweit die Lehrkräfte nicht Unterrichtsverpflichtungen oder andere Verpflichtungen zu bestimmten Zeiten wahrzunehmen haben, sind sie in der Erfüllung ihrer Aufgaben zeitlich nicht gebunden.

    OK - dann entfällt für dich und für alle, auf die dies zutrifft, aber auch die Schutzwirkung einer vereinbarten Arbeitszeit.

    Wenn Dein Dienstherr /Arbeitgeber Dich für 40 Arbeitsstunden pro Woche bezahlt, darf er IMHO zu Recht auch 40 Stunden Erreichbarkeit erwarten.

    Ich werde als Beamter nicht für 40 Arbeitsstunden pro Woche bezahlt, sondern werde alimentiert. Dafür habe ich mich mit vollem Einsatz meinen Amtspflichten zu widmen. Dazu gehört auch eine zeitnahe Reaktion auf Anfragen und ähnliches. Dazu gehört keine permanente Rufbereitschaft, schon gar nicht mittels privater Geräte.

    Im Grunde hast du ja recht, aber ich kann mir die Reaktion der Kollegen schon vorstellen, wenn ich echt nicht mitfahre. Es kam schon ein Kommentar in Richtung, dass ich mich nicht so anstellen und einfach fahren soll, Antrag hin oder her.

    Um das vlt. noch ein bisschen deutlicher auszudrücken und dich hoffentlich aus einem inneren Konflikt herauszulösen:

    Mit einer nicht (rechtzeitig) erfolgten Genehmigung der SL (trotz ja bereits mehrfacher Erinnerung von dir), hat deine SL bereits entschieden, dass du nicht fahren darfst. Es geht also gar nicht darum, dass du dich anstellen würdest, was nebenbei bemerkt ein unsäglicher Vorwurf deines Kollegen ist, sondern darum, dass dir die SL die Dienstreise schlicht nicht erlaubt.

    Im Grunde hast du ja recht, aber ich kann mir die Reaktion der Kollegen schon vorstellen, wenn ich echt nicht mitfahre. Es kam schon ein Kommentar in Richtung, dass ich mich nicht so anstellen und einfach fahren soll, Antrag hin oder her.

    Der Schwarze Peter liegt nicht bei dir, sondern bei deiner SL. Dem Kollegen kann man eigentlich nur mitteilen, dass eine nicht genehmigte Dienstreise ganz offensichtlich gar nicht angetreten werden darf....sonst würde sie ja genehmigt werden.

    PS: Ich kann das Dilemma auf persönlicher Ebene schon nachvollziehen. Gleichzeitig hätte ich null Verständnis für solche Aussagen eines Kollegen und würde persönlich da ziemlich klare Worte finden. Das kann ich aber nur für mich persönlich so sagen.

    Wenn Du nicht in der Schule bist, weil Du keine Unterichtsstunde zu leisten hast, Du aber keinen Urlaub hast und Dich innerhalb Deiner formalen Arbeitszeit befindest, dann handelt es sich um Arbeitszeit.


    Die Definition der formalen Arbeitszeit unterliegt dem Arbeitsvertrag und der Absprache mit dem Arbeitgeber.

    Nur haben wir keine "formale Arbeitszeit", sondern legen die genaue Verteilung der ungebundenen Arbeitszeit eigenverantwortlich fest. Dafür bedarf es auch keiner weiteren Absprache mit dem Dienstherrn. Wenn ich zu einem Zeitpunkt t nicht in der Schule bin, weil ich gerade keinen Unterricht habe, kann das gerade zur Arbeitszeit gehören oder auch nicht. Für diese Abgrenzung erfasse ich meine Arbeitszeiten auch konsequent.

    Wie handhabt ihr das denn im Privatleben?


    Also ich habe mein Handy fast immer bei mir. Dann gehe ich auch dran, wenn es klingelt. Wenn ich aber gerade im Fitnessstudio / im Schwimmbad / im Garten bei der Gartenarbeit / in der Dusche / auf dem Klo / im Wartezimmer beim Arzt etc. bin, dann gehe ich natürlich nicht dran, rufe aber nach Möglichkeit später zurück, oder frage per WA etc. nach, ob etwas Wichtiges war.

    Eigentlich genau wie du und denke, dass das auch ein sinnvoller Weg ist. (Für mich) natürlich ist, dass ich über mein Handy durchaus per App Zugang zu unserem IServ habe und darüber auch Nachrichten empfange. Die lese ich in von mir definierten (!) Zeiten auch außerhalb der Schule und dringende Sachen beantworte ich dann auch mal außerhalb. Andere Mails u.ä. können meist auch warten, bis ich wieder vor Ort bin.

    Meine Telefonnummer haben nur ganz wenige Kollegen und die SL, die habe ich aber inzwischen auch so weit "erzogen", dass es nicht mehr wie anfangs zu Kontaktversuchen am späten Abend oder am Wochenende kommt. Andersherum gibt es auch Phasen im Schuljahr, in denen schon bekannt ist, dass bestimmte Funktionsträger auch spontan in schnelle Entscheidungen eingebunden werden müssen. Dann gehe ich auch mal unkompliziert von unterwegs sofort ans Telefon.

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