Beiträge von Seph

    In der Regel nicht, weil du die einfach splittest indem du einige Sachen direkt beim Verlag z.B. bestellst usw.

    Wenn ich auch nur zwei Klassensätze Lehrbücher bestelle, bin ich schon über 1000€ unterwegs. Das mag ja an 1-zügigen Grundschulen mit zeitversetzten Anschaffungen noch funktionieren, ich kenne jedoch keine weiterführende Schule, die solche Aufträge auf 5-10 verschiedene Auftragnehmer splittet. Das wäre im Übrigen auch ziemlich affig, da die Vergabeverfahren nach UVgO auch nicht so kompliziert sind, wie sie auf den ersten Blick scheinen.

    PS: Bei Klassenfahrten splittet ihr sicher auch nicht auf mehrere Anbieter auf, um unter 1000€ Auftragsvolumen zu bleiben, oder?

    Wenn die Schulen das einzeln kaufen, dann kommen sie nur niemals auf einmal auf die Summen, die eine Ausschreibung notwendig macht, hat ja einen Grund, dass es so gemacht wird.

    Dass auch unterhalb von 10.000€ Vergabeverfahren - dann nur nicht EU-weit - notwendig sind, hatte ich mit Verweis auf die entsprechend einschlägige Verordnung hier bereits beschrieben. Ebenso hatte ich mit diesem Verweis bereits auf die 1000€ Grenze für Direktaufträge hingewiesen. Diese sprengt man mit Schulbuchbestellungen allerdings in der Regel.

    Ergänzung: Das spielt zum Beispiel auch bei der Planung von Schulfahrten eine nicht zu unterschätzende Rolle. Hierbei sprengt man spätestens mit Jahrgangsfahrten, wie sie an nicht wenigen Schulen vorkommen, auch schnell die 10.000€ Grenze.

    Staatliche Schulen sind in Trägerschaft der öffentlichen Hand und daher grundsätzlich auch an die Vorgaben des Vergaberechts gebunden. Dass sich daran bislang fast niemand hält und es bislang auch relativ wenig Klagen nicht berücksichtigter Mitbewerber gab, heißt nicht, dass das Vorgehen so in Ordnung ist und weiterhin gut gehen wird. Das einzig gute: das muss einen als "normale" Lehrkraft zunächst nicht weiter interessieren.

    Und ich kenne Fälle in NRW wo explizit gefragt wird: "Möchte jemand?"

    Das sollte eigentlich immer der erste Schritt sein und ist es vermutlich an den meisten Schulen auch. Neben den bereits erwähnten Kriterien mit Blick auf das eigene Kollegium spielt (zumindest in NDS) zumindest der Bedarf möglicher aufnehmender Schulen eine noch größere Rolle. Wenn es dort also irgendwo an z.B. Sportstunden mangelt, dann müssen eben wenn möglich Sportstunden abgeordnet werden, was den Kreis möglicher Personen noch einmal einschränken kann.

    Glücklicherweise sind hier in BW die Grünen als Teil der Regierung sicherlich nicht zu gewinnen für ein derartiges Verbot. Andernfalls wäre das aber auch etwas, wo ich mir sehr gründlich überlegen müsste, ob ich das einhalten möchte.

    Wobei man wirklich sagen muss, dass "Verbot" hier heißt, dass eine andere Sprachregelung, die ebenfalls beide Geschlechter berücksichtigt oder noch besser von vorneherein geschlechtsneutral gehalten ist, zu bevorzugen ist. Es geht also gerade nicht um ein "zurück zum generischen Maskulinum".

    Also warum erst auf die UN schauen?

    Weil

    Zitat

    „Bevorzugt soll die Verbindung der weiblichen und männlichen Form verwendet werden, wobei die feminine Form grundsätzlich voranzustellen ist“

    sicher nicht ansatzweise mit dem Vorsitz von Saudi-Arabien in der Kommission zur Frauenförderung vergleichbar ist.

    Nun - der Computer ist auch eine "Schreibmaschine". Vorteil der Spirit-Carbon-Matrizen:
    Damit lassen sich VIEL günstiger Farbkopien erstellen.

    Da mache ich mit Blick auf die Kosten entsprechenden Papiers und der gleichzeitigen Existenz von Druckern mit Tintentanks statt Patronen ein großes Fragezeichen dran.

    Unzureichende Technik ist uns ständig im Weg. Eigentlich ist das noch schlimmer als gar keine Technik zu haben, weil man sich doch irgendwie darauf verlässt. Da bedarf es dann nicht mal eines Ausfalls der Energieversorgung.

    Das mag an deiner Schule so sein und erklärt vielleicht auch deine ablehnende Haltung hierzu, kann ich für meine jedoch so gar nicht bestätigen. Die Technik hier hat eine sehr hohe Verfügbarkeit. In den letzten knapp 4 Jahren hatte ich vlt. 2-3 Tage, an denen es mal stundenweise WLAN-Probleme gab, das war gut verschmerzbar.

    Aber dass man ohne ein Gerät nicht arbeiten könne, erscheint mir doch eine Stufe weiter.

    Da bin ich wie schon geschrieben voll bei dir. Das trifft sicher nicht zu. Hinderlich wäre es dennoch.

    Dass man dazu einen Laptop ständig herumträgt, ginge mir doch auf den Keks.

    Wie gesagt: das magst du persönlich so sehen und musst dich sicher nicht genötigt fühlen, das so zu handhaben. Ich persönlich trage mein Convertible ganz gerne mit herum und nutze die deutlich zeitersparenden Möglichkeiten, die ich für meinen persönlichen Workflow damit habe.

    Auch unterhalb dieser Schwelle kann nicht einfach "frei hand" beauftragt werden. Einschlägig ist dann die Unterschwellenvergabeverordnung. Auch diese sieht vor, dass öffentliche Aufträge im Wettbewerb zu vergeben sind und schreibt bestimmte Vorgehensweisen vor. Direktaufträge sind lediglich bei Auftragswerten bis 1000€ (ohne USt) zulässig. Diese Grenze sprengt man mit Schulbuchbestellungen aber sehr schnell, sofern man mehr als einen Klassensatz bestellt.

    Ohne Gerät KANN ich nicht arbeiten wäre schlimm.

    Unterrichtsausfall bei Stromausfall.

    Ja, ein Stromausfall o.ä. wäre inzwischen schon schlimm. Das bedeutet nicht, dass man die Schüler dann nach Hause schicken muss oder gar nicht mehr unterrichten könnte, dennoch wären einige der sonst genutzten und sinnvollen Möglichkeiten zumindest für den Tag nicht mehr verfügbar.

    Lösung meiner Stadt, jede Schule kauft ihre Bücher selbst ein, bleibt dann unter der Grenze für (europaweite) Ausschreibung. Gut, das war schon immer so, ist jetzt aber sehr hilfreich.

    Das schützt zwar vor EU-weiter Ausschreibung, nicht jedoch vor der Notwendigkeit eines Vergabeverfahrens an sich.

    Das Losverfahren ist übrigens keinesfalls zwingend, sondern lediglich eine vom OLG Hamburg als zulässig erkannte Variante zum Umgang mit Patt-Situationen in solchen Ausschreibungen. Genauso wäre denkbar, sich (ausschließlich) für Patt-Situationen als Kriterium die räumliche Nähe und damit den Erhalt von Arbeitsplätzen in der eigenen Kommune als soziales Kriterium vorzubehalten. Zumindest das LG Leipzig hat für solche Patt-Situationen der öffentlichen Hand einen weiten Ermessensspielraum zugebilligt.

    Akten sind bunt. Im Dienstverkehr gibt es dazu Vorgaben, die durchaus einen Sinn haben.
    Am Beginn meiner Tätigkeit in der Schulverwaltung bekam ich vom Chef den freundlichen Hinweis, dass grün "seine Farbe" sei.
    Das Hat seinen Sinn, wenn es um Klasifizierung von Akten und um die Zuordnung von Verantwortlichkeiten handelt.

    siehe
    https://aktenkunde.hypotheses.org/552

    Dass das für Behörden mit rein analogem Schriftverkehr noch Sinn ergeben kann, ist durchaus klar. In digitalen Zeiten sind Anmerkungen gleich welcher Farbe in Dokumenten eindeutig zuordenbar. Für Schulen spielt das soweit wohl keine Rolle und insbesondere in Klassenarbeiten schreibt sicher nicht der Schulleiter eigene Anmerkungen rein.

    Sämtliche Dienstveranstaltungen am Nachmittag werden nicht wahrgenommen oder frühzeitig verlassen.


    Klassenfahrten gehen nicht. Projekttage gehen nicht. Wandertage ungern. Prüfungstage werden immer reklamiert.

    Da bin ich ja vollkommen bei dir, dass Dienstverpflichtungen auch wahrgenommen werden müssen (siehe dazu auch mein Beispiel von oben). Das hat im Grunde aber wenig mit Vollzeit vs Teilzeit zu tun.

    Erklär das mal der freien Wirtschaft. Die lachen sich kringelig. Aber hier scheint es egal zu sein, zahlt js der*die Steuerzahler*in.

    Das ist in der freien Wirtschaft nicht anders. Wie ich beschrieben hatte - und das würde man bei nicht selektiven Zitat sehen - gibt es einen deutlichen Unterschied zwischen "Kann bei Vollzeitbeschäftigung die Betreuung grundsätzlich nicht sicherstellen" zu "Es kann in seltenen Fällen mal passieren, dass etwas dazwischen kommt".

    Anders ist es, wenn eine Familie ob ihrer selbsgewählten Lebenssituation keine Kapazitäten für 2x Vollzeit hat, dies dann auf dem Rücken des Kollegiums durchzieht. Beispiel: ich habe eine Kollegin mit 4 Kindern U10, die definitiv hinten und vorne mit ihren Kapazitäten (bzw. ihr Mann mit seinem Kapazitäten) nicht klarkommt, aber nach eigenen Angaben aus finanziellen Gründen (= Abbezahlung eines schicken Einfamilienhauses) lieber Vollzeit arbeitet.

    Was meinst du denn genau mit Kapazitäten? Es ist wirklich niemand dazu verpflichtet, in Teilzeit zu gehen, weil hin und wieder die Kita mal zu hat o.ä. Gleiches gilt für gesundheitliche Einschränkungen. Natürlich muss wenigstens gewährleistet sein, den normalen dienstlichen Verpflichtungen nachzukommen. Dazu gehört neben dem Unterricht auch die Teilnahme an Besprechungen u.ä. Insofern musste ich einer Kollegin, die aus Elternzeit zurückkam auch schon mitteilen, dass ein permanentes Fehlen aufgrund fehlender Kinderbetreuung am festen Besprechungstag wohl nicht funktionieren wird. Das hat in dem Fall aber wenig mit Teil- oder Vollzeit zu tun.

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