Beiträge von Seph

    Er/sie hat doch jetzt 2x geschrieben, dass darüber nicht spekuliert werden soll, kann man ja dann auch respektieren, finde ich.

    Ich bin da grundsätzlich ganz bei dir, befürchte gleichzeitig aber, dass es bei der Frage, inwiefern eine Anstellung auch an einer anderen Schulform möglich ist und wen man dafür am besten kontaktieren müsste, wie so oft stark bundeslandabhängig sein dürfte.

    Frage: wenn ich meine Arbeit auf einem speziellen Arbeitsplatz mit Ergometer indoor verrichte (das gibt es, sogar für Schüler im Klassenzimmer laut Medienberichten), ist das dann Radfahren oder Arbeitszeit?

    Den Unterschied zwischen indoor auf einem Ergometer und draußen im Straßenverkehr fahren bzgl. der dafür notwendigen Aufmerksamkeit sollte unmittelbar einleuchten. Bei ersterem verkommt das fahren an sich zur Nebenbeschäftigung ohne Ablenkung, bei letzterem sind eher die Gedanken an Arbeit die Nebenbeschäftigung, die stark durch die im Verkehr gebotene Aufmerksamkeit eingeschränkt wird.

    @Midnatsol

    Moin, ich habe mir diese Frage auch gestellt und eine Kategorie "Krank" erstellt. Diese ist dann gleichrangig mit den Kategorien AZ in der Schule-AZ daheim. In dieser Kategorie verzeichne ich dann nur die Unterrichtsstunden, die ich nicht habe unterrichten müssen, sonst nichts.

    Genauso mache ich das auch. Wenn ich krank bin, erfasse ich unter der Kategorie "Krankheit" die sonst am entsprechenden Tag üblicherweise anfallende Arbeitszeit. Dazu gehören aber auch andere fixe Termine, die an dem Tag gewesen wären, nicht nur der eigentliche Unterricht.

    Nun mein Vorschlag: Ich (und vielleicht auch andere Kollegen und Kolleginnen) wäre bereit, meinen Fall öffentlich zu machen. Spiegel TV wäre bestimmt interessiert ebenso Lanz.

    Ich habe da so eine Vermutung, was in der Öffentlichkeit ankommt, wenn im TV die Headline auftaucht "Lehrkräfte weigern sich, an Arbeitszeitstudie teilzunehmen". Der geneigte Zuschauer macht daraus vermutlich eher "Sollen sich diese vollbezahlten Teilzeitjobber mal nicht so haben" ;)

    Dass im Übrigen auch Angestellte im ÖD einer besonderen Treuepflicht unterliegen und damit Veröffentlichungen, in denen sich gegen den eigenen Arbeitgeber gewandt wird, durchaus kritisch sein können, kann man sich an einzelnen Gerichtsentscheidungen klarmachen. Das betrifft dann halt nicht das Disziplinarrecht, sondern eher die arbeitsrechtliche Frage ob eine damit verbundene fristgemäße oder gar fristlose Kündigung rechtens ist. Zu einem solchen Schluss kam z.B. das LAG Baden-Württemberg 2022, nachdem sich eine Polizeiärztin in einer Sonntagszeitung zum Widerstand gegen Corona-Maßnahmen und Teilnahme an Demonstrationen unter Verächtlichmachung der Staatsorgane aufrief.

    Hier sollen Menschen gezwungen werden an einer Studie teilzunehmen, die äußerst umstritten ist und eine App verwendet, die ich nicht auf meinem privaten Handy benutzen will. Das kann doch nicht sein, dass man keinerlei Möglichkeiten hat, sich gegen so eine Anordnung zu wehren.

    Der Ausweg wurde hier schon mehrfach aufgezeigt: Niemand kann dich zwingen, auf deinem Privatgerät eine App zu installieren. Man teilt also schlicht nüchtern-sachlich und schriftlich mit, das private Gerät stehe für dienstliche Belange nicht zur Verfügung es stehe kein digitales Gerät zur Installation einer solchen App zur Verfügung und warte einfach ab.

    Darüber hinaus teile ich aber den Beitrag von Sissymaus vollumfänglich und möchte einmal mehr ergänzen, dass eine Arbeitszeiterfassung gerade auch für die individuelle Steuerung und damit auch Einhaltung der Wochenarbeitszeiten sehr sinnvoll ist und damit unmittelbar dazu beiträgt, nicht in überlastende Situationen zu kommen.

    1. Auch an unserer Oberschule hat es drei Kollegen erwischt - bei knapp 40000 Lehrern in SN an öffentlichen Schulen und einer Zufallsauswahl......wie kann es drei KuK an einer Einrichtung, im ungefähr gleichen Alter und an der selben Schulart (OS) erwischen?

    Das ist gerade Ausdruck einer echten zufälligen Auswahl, dass es an einzelnen Schulen auch mehrere Kollegen "erwischen" kann. Der Effekt ist von Passwörtern gut bekannt: echte Zufallspasswörter enthalten durchaus auch mal mehrere gleiche Zeichen und teils auch direkt hintereinander. Menschen versuchen oft, bei "zufälligen" Passwörtern entsprechende Muster zu vermeiden und schwächen dadurch die Sicherheit...das war übrigens auch ein entscheidender Angriffspunkt gegen die Enigma.

    Sorry, dass ich erst jetzt antworte.

    Nachdem ich nochmals ausdrücklich die Anweisung zur Fahrt von der

    Leitung erbeten habe, ging der Dienstreiseantrag dann auf einmal doch. 😂

    Die Fahrt ( war ja bei mir nur eine Nacht) lief auch gut.

    Danke nochmal für eure Hinweise. Das hat mir Sicherheit und Bestätigung gegeben.

    Danke für die Rückmeldung. Super, dass dir die Antworten hier im Forum helfen konnten und weitere Sicherheit vermittelt haben. Den richtigen Riecher hattest du ja selbst schon :)

    Ich kann dich für Brandenburg an dieser Stelle bestätigen. Küche ist Hygienebereich, für die Nutzung der Lehrküche ist ein Nachweis notwendig.

    Ich möchte mal kurz anmerken, dass hier schon wieder über etwas völlig anderes als zu Beginn der Diskussion gesprochen wird. Es ging in keiner Weise darum, dass Schüler ohne Einweisung in Hygienebereichen wie der Küche der Schulmensa tätig sein sollen, sondern schlicht um das Einräumen eines Geschirrspülers. Dabei war nie die Rede von nicht betretbaren Räumlichkeiten!

    Und gibt es bei euch in Brandenburg keine Schulen, die Hauswirtschaftsunterricht (oder wie auch immer der heißt) in Lehrküchen durchführen? Genau dafür haben wir eine entsprechende Schulküche, die selbstverständlich als Unterrichtsraum genutzt wird und werden darf. Rate mal, wo die Geschirrspüler stehen. Also könnten wir vlt. einfach mal zu der Aussage zurückkommen, "Schüler dürfen keinen Geschirrspüler einräumen".

    Ich brauche keine Quelle für die Aussage, es ist bei uns verboten, wer bist du denn, dass ich dir das beweisen muss.

    Wenn es dir nicht reicht, schön, ist dann so. Bleibt aber dabei, dir muss ich überhaupt nichts mit Quellen belegen, zumal du die letzten dann teilweise nicht mal verstanden hast.

    Aber nein, dieses Verbot hängt nur schriftlich an den Türen, wer das vorgegeben hat, keine Ahnung, interessiert mich auch nicht, ist einfach so.

    Das ist so lächerlich. Du behauptest hier wieder einmal steif und fest etwas, was es so scheinbar an keiner anderen Schule und in keinem anderen Bundesland zu geben scheint. Quellen für deine Behauptung kannst oder willst du aber auch nicht angeben.

    Und persönliche Angriffe gegen mich helfen hier auch nicht. Wie du sicher mitbekommen hast, belege ich meine Aussagen hier in guter Regelmäßigkeit mit den entsprechenden schulrechtlichen Quellen und Gerichtsurteilen.

    Die Untis-Grundschulung für Admins kostet 280€ - um dem Umgang mit einem Tool zu lernen, das zukünftig ein zentraler Pfeiler der schulischen Arbeit sein soll und bei dem du das Scharnier zwischen IT-System und Kollegium bist. Wenn man darüber mit der Schulleitung ernsthaft diskutieren muss, würde ich den Job nicht machen, weil die Schulleitung offenbar ein völlig falsche Vorstellungen oder Prioritäten hat.

    Das sehe ich genauso. Wenn WebUntis als schulweites System eingeführt werden soll - was durchaus sinnvoll sein kann - dann sollten die zugehörigen Admin-Fortbildungen für wenige 100€ echt nicht das Hindernis sein. Das selbst zusammenstückeln zu lassen, kostet unter dem Strich erheblich mehr Personalkosten.

    Ja, eine gewerbliche Spülmaschine darf nur vom Essensanbieter oder dem schulischen Personal befüllt werden, es geht nicht um so eine "Billig"-Maschine, wie man sie zu Hause hat

    Sorry, aber dafür hätte ich doch gerne mal eine Quelle. Als ob die Befüllung einer Spülmaschine eine besondere Qualifikation erfordere und als ob schulisches Personal eine solche auch wirklich bekäme...

    Würde ich doch nie tun. Als Beamter muss ich jedoch meine Gesundheit bewahren und wenn's im Bauchi dann rumpelt... ;)

    Eine angekündigte Erkrankung ist im Arbeitsrecht durchaus ein hinreichender Grund für eine fristlose Kündigung, im Beamtenrecht für entsprechende Disziplinarmaßnahmen....haben wir vor nicht allzulanger Zeit gerade erst durch.

    Hallo zusammen,

    die erwähnte App hat sich ganz schön gemausert in der Zwischenzeit, in Punkte Datensicherheit wie als auch funktionell.


    Benutzt sie hier irgendjemand und kann Erfahrungswerte teilen?

    Nein, es bleibt das Problem, dass personenbezogene Daten dafür außerhalb der schuleigenen Systeme gespeichert werden. Ich sehe im Übrigen auch keinen Mehrwert dieser App gegenüber bereits vorhandener interner Lösungen.

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