Geldgeschäfte an Schulen

  • Weil es ein Konto gibt, kannst du dich der Feststellung, dass man für die Durchführung von Klassenfahrten ein Konto brauche nicht anschließen?


    Das klingt total einleuchtend, …


    …, wenn man sich total verrannt hat.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • "Wenn ihr uns kein Konto zur Verfügung stellt, fahren wir nicht auf Klassenfahrt!"


    Kleine Interpretationshilfe:

    Ich habe ein Konto, welches ich nutzen kann. Also kann ich auf Klassenfahrt gehen. Ergo schließe ich mich der obigen sachlichen Aussage nicht an, da die Grundbedingung auf mich nicht zutrifft.

  • Ich habe ein Konto, welches ich nutzen kann. Also kann ich auf Klassenfahrt gehen. Ergo schließe ich mich der obigen sachlichen Aussage nicht an, da die Grundbedingung auf mich nicht zutrifft.

    Wie gesagt: das kannst du gerne für dich so entscheiden und persönlich das damit verbundene Risiko auf dich nehmen. Es zeichnet dich sogar aus, dass du als SL deinem Kollegium dieses Problem abnimmst. Es sollte hier aber keineswegs der Eindruck vermittelt werden, es sei weiterhin in Ordnung, von Lehrkräften zu erwarten diese Zahlungen über eigene Konten abwickeln zu müssen.

  • Danke.

    Wie ich schon mehrfach gesagt geschrieben habe: es kann gerne jeder für sich entscheiden, diese Zahlungen nicht über sein Privatkonto abzuwickeln. Ich würde das auch von niemandem verlangen.

    Aber solange es bei uns noch kein Konto der Stadt gibt, mache ich das so. Auch wenn der ein oder andere hier das unmöglich findet.

  • Das Problem besteht m.E. eher darin, dass noch immer an zu vielen Schulen diese Vorgehensweise als "normal" deklariert wird und durch mehr oder weniger subtilen Druck Lehrkräfte dazu de facto genötigt werden...gerade durch Aussagen wie "Mach das oder wegen dir kann die Fahrt nicht stattfinden". Umso wichtiger finde ich den Austausch hier im Forum auch im Sinne der Stärkung von Lehrkräften, hier mal guten Gewissens "Nein" sagen zu können.

  • Wenn ihr uns kein Konto zur Verfügung stellt, fahren wir nicht auf Klassenfahrt!"

    … ist doch noch etwas anderes als „Wir benötigen ein Konto, um den Zahlungsverkehr für Klassenfahrten abwickeln zu können.“


    Sogar deine Schule benötigt ein Konto für Klassenfahrten. Das du eines hast, ändert an diesem Umstand nichts. Eher im Gegenteil ist die Tatsache, dass du dieses u. a. dafür betreibst, eine Bestätigung dieser Implikation.


    Diese ist im Übrigen so offensichtlich, dass es schwer sein wird, die Schulträgerin damit zu überraschen, wenn man die ihr doch mal mitteilt.


    Falls dir jemand mal mitgeteilt hast, dass du dich windest, lies das doch ruhig noch mal durch.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Wieso geht das bei euch nicht, Frosch?

    Im NRW-Schulgesetz sind nur durch die Schulträgerin geführte Konten vorgesehen. Da ist man also schon bei der richtigen Ansprechpartnerin, man muss ihr nur mitteilen, worum es geht.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Danke für den Link, ich schaue mir den morgen mal an.

    Unser Schulkonto ist kein Konto des Schulträgers, sondern ein offizielles Konto der Schule bei der Sparkasse. Der Schulleiter führt das Konto, es gibt eine Kassenprüfung etc.

    In NRW wäre es automatisch auch ein Privatkonto, wenn es auf meinen Namen laufen würde. Und es müsste nach meinen Infos auf meinen Namen laufen. Als Konto mit dem Besitzer "Schule vom Frosch" ginge es nicht.


    Das ist zumindest mein Stand der Dinge und irgendwo vor 20 oder 30 Seiten wurde mir das hier auch schon bestätigt.


    Es wäre also kein Unterschied zu meinem Konto, welches praktisch nur für die Schule genutzt wird. (Und entsprechend dokumentiert wird.)

  • In der Tat ist das im bayrischen Schulgesetz etwas ausführlicher geregelt. Die Regelung in NRW reicht aber durchaus aus. Man müsste sie nur in Anspruch nehmen. Einen Anlass, nicht vorgesehene Verfahren zu verwenden, kann ich nicht erkennen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Es zeichnet dich sogar aus, dass du als SL deinem Kollegium dieses Problem abnimmst.

    Finde ich nicht. Als Schulleiterin sollte man mit gutem Beispiel vorangehen. Im Schulgesetz findet sich nunmal nur die Grundlage für Konten bei der Schulträgerin. Privatkonten kommen nicht in Frage. Da sollte insbesondere die Schulleiterin die Finger von lassen.


    Die Kolleginnen sind ausreichend geschützt, wenn die Schulleiterin sie anweist, keinen dienstlichen Zahlungsverkehr über privaten Konten abzuwickeln. Dazu muss sie sich nicht selbst einem Risiko aussetzen,

  • Mir will partout auch nicht einleuchten, warum die diversen Schulträger:innen in NRW keine Konten zur Verfügung stellen bzw. Schulen das nicht können, obwohl es doch in anderen Bundesländern geht.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Ich werfe noch mal einen anderen Aspekt in die Diskussion:


    Unsere Schulleitung antwortet auf solche Forderungen einfach nur: Dann lass doch den/die Klasssenpflegschaftsvorsitzende das Konto führen!


    Zack, raus aus der Nummer.


    Aber für mich auch nicht praktikabel:


    1. ICH muss ja den Schülern hinterherrennen und mahnen, was oft Wochen bis Monate dauert. Und ohne einen ständigen Überblick zu haben...... Will ja auch nicht die Mutter alle 3 Tage nach dem Kontoauszug fragen.

    2. Wie und womit zahle ich denn dann auf Klassenfahrt die Eintrittsgelder? Ich werde ja wohl kaum eine EC -Karte von ihr bekommen. Und Bargeld kommt unter gar keinen Umständen in Frage.

    3. Was ist, wenn die Mutter sich als unzuverlässig / zu trödelig erweist und Überweisungen etc. zu spät durchführt?

  • Ich vermute, die Klassenpflegschaftsvorsitzende wird sich kaum darauf einlassen, für dich ein Konto zu eröffnen, wenn du ihr die Nachteile gründlich erläuterst. :teufel:

  • Das würde ich mal probieren, Klassenpflegschaftsvorsitzende kennt man bis zur Klassenfahrt einigermaßen gut und bisher hatte ich da immer sehr engagierte Muttis. Bargeld kann man von ihr mitnehmen, oder man legt es eben aus und kriegt es mit Quittung wieder. Das Hinterherlaufen wegen des Geldes kann man auch an sie delegieren.

  • Ich vermute, die Klassenpflegschaftsvorsitzende wird sich kaum darauf einlassen, für dich ein Konto zu eröffnen, wenn du ihr die Nachteile gründlich erläuterst. :teufel:

    Das wäre eigentlich meine Hoffnung. Mag nämlich auch meine Autonomie. Andererseits.....

  • Das würde ich mal probieren, Klassenpflegschaftsvorsitzende kennt man bis zur Klassenfahrt einigermaßen gut und bisher hatte ich da immer sehr engagierte Muttis. Bargeld kann man von ihr mitnehmen, oder man legt es eben aus und kriegt es mit Quittung wieder. Das Hinterherlaufen wegen des Geldes kann man auch an sie delegieren.

    Mache ich bei meiner nächsten Klasse. Also übernächstes Schuljahr.

  • Das Verwalten von Klassenfahrtsgeldern ist definitiv nicht die Aufgabe von Eltern. Das macht bitte schulisches Personal. Aber auf dienstlichen Konten.


    Eltern vorzuschlagen, dass sie ein Privatkonto dafür verwenden, ist eine Sauerei. Eltern können die gleichen rechtlichen Probleme kriegen wie wir. So etwas mutet man doch niemandem zu. Als Elter überlegte ich mir sogar, ob ich über eine Lehrerin, die dergestaltes vorschlägt, beschwere.


    Lasst das Rumgeschiebe. Es gehen nur dienstliche Konten. In NRW kann die nur die Schulträgerin einrichten. Eltern, Kolleginnen, Vorgesetzte und Untergebene, Nachbarn und Freundinnen der Bäckerin, bei der man die Brötchen holt, sind alle raus. Die richten alle kein Konto ein. Und die bittet ihr auch nicht darum.


    Es ist auch nicht in Ordnung, dass ihr die Eltern auffordert, Gelder für Klassenfahrten auf private Konten zu überweisen. Auch nicht, wenn diese Konten von anderen Eltern geführt werden.

  • In Brandenburg ist es übrigens in der Regel so, dass Eltern die kostenlosen Klassenkonten (auf fremde Rechnung, wie vermerkt) führen und das klappt in 99% der Fällen sehr gut, über den 1% ärgern wir uns gerade und das hat den Förderverein vermutlich ca. 3000 Euro gekostet, aber das ist eben die Ausnahme.
    Trotzdem denke ich, dass trotz Strafanzeigen das Geld weg sein wird.

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