Beiträge von Seph

    Pikant ist dass SL meinen Antrag im Intranet weder ablehnt noch weiterreicht, er also in der Schwebe bleibt. Doof nur, dass ich nächsten Dienstag fahren soll.

    Nein, mach dir keine Sorgen. Du sollst ja gerade nicht fahren, wie dir deine SL indirekt und dennoch klar mitteilt. Sonst läge längst eine Genehmigung vor. Wenn du magst, kannst (musst aber nicht) du noch einmal freundlich eine Erinnerung schreiben:

    "Liebe SL, da mir noch immer keine Genehmigung für die beantragte Dienstreise vorliegt, gehe ich davon aus, dass diese nicht stattfinden soll. Andernfalls sollte diese für den notwendigen Planungsvorlauf bis spätestens Freitag, 07.06. schriftlich erfolgen."

    Das kann man natürlich auch noch netter, keinesfalls aber weniger bestimmt, formulieren.

    Siehe das Thema dieses Fadens - und lies doch einfach mal den Beitrag, auf den ich mich bezogen hab - war nicht meine Idee.

    Darum ging es doch. In deinem ersten Beitrag hattest du die Behauptung aufgestellt, telefonische Erreichbarkeit könne auch an unterrichtsfreien Tagen erwartet werden. Wir haben inzwischen aufgezeigt, dass das nicht einmal an Tagen mit Unterricht gilt. Auch die weiterführende Behauptung, der Dienstherr könne sonst erheblich ausgedehnte Präsenzzeiten einfordern, ist nicht haltbar.

    Davon unbenommen kann von uns Lehrkräften erwartet werden, dass wir zeitnah (nicht unmittelbar) auf Kontaktanfragen reagieren.

    Ich bin ebenfalls verwirrt darüber, dass man in NRW offenbar nicht in beiden Fächern als Reffi Unterricht halten muss. In meinem Fall ist die Didaktik in der Fachrichtung eine andere als im Unterrichtsfach.

    Davon ist doch überhaupt keine Rede. Es geht lediglich darum, ob dieser auch zwingend eigenverantwortlich sein muss oder auch als betreuter Unterricht in Frage kommt. Unsere Anwärter müssen z.B. in jedem ihrer Fächer zwischendurch auch mal in der Sek 2 eingesetzt gewesen sein. Eigenverantwortlich dürfen sie aber keinen Prüfungskurs übernehmen....das wiederum war - zumindest früher - in Thüringen zum Beispiel anders.

    Dass die unterichtsfreie Arbeitszeit überhaupt zu Hause verbracht werden kann, wird zwar vielfach als selbstverständlich angesehen - ist es aber nicht. Prinzipiell könnte bei Weigerung, das Privattelefon zu nutzen auch verlangt werden, diese Zeiten im Lehrerzimmer abzusitzen. Es handelt sich schließlich um Arbeitszeit. Kollegiale Zusammenarbeit ist keine Einbahnstraße.

    Das ist ein Fehlschluss. Grundsätzlich kann in unserem Beruf überhaupt keine ständige telefonische Rufbereitschaft verlangt werden. Das gilt auch innerhalb der Schule. Verlangt werden kann eine zeitnahe Reaktion auf Anfragen. Das kann u.a. per Mail oder auch per Rückruf erfolgen. Und nein: die Weigerung, das private Telefon für dienstliche Zwecke zu nutzen, kann keineswegs zur Rechtmäßigkeit einer Anweisung zu erheblich ausgedehnten Präsenzzeiten ohne gleichzeitige Schaffung geeigneter individueller Arbeitsplätze führen.

    Als Beispiel: Ein Biologielehrer möchte den Schülern die Tiere des Dschungels näher bringen und dazu einen Mitarbeiter des Zoos mit ein paar Schlangen und Spinnen einladen. Das kostet 200€ für die Anfahrt und Arbeitszeit des Mitarbeiters.


    Kann der Lehrer das machen und hat er dafür ein Budget über das er selbst entscheiden kann oder wird das durch den Rektor genehmigt? Müsste der Lehrer so etwas zu Beginn des Schuljahres planen oder gibt es ein freies Budget auf das Lehrer auch kurzfristig zugreifen können, wenn ihnen so eine Idee mitten im Schuljahr kommt?

    Lehrkräftebezogene Budgets zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung gibt es wohl an keiner Schule, bei kompletten Fachbereichen sieht das teils schon wieder anders aus. Im Rahmen abgesprochener Konzepte ist es durchaus möglich, externe Experten einzuladen und zu bezahlen. Die vorherige Genehmigung durch die SL ist unumgänglich.

    Wenn der Tag nur "zufällig" unterrichtsfrei ist, weil die Unterrichtsstunden ungleichmäßig über die Woche verteilt sind und eben dieser Tag keine abbekommen hat, dann handelt es sich die Jure um einen Arbeitstag, telefonische Erreichbarkeit kann erwartet werden

    ...sofern denn gerade ein Dienstgerät in Griffweite ist. Das dürfte bei den meisten Lehrkräften sicher nicht der Fall sein.

    Hallo,

    angenommen, man hat aufgrund seiner Teilzeittätigkeit einen unterrichtsfreien Tag in der Woche, wie sieht es da mit der Erreichbarkeit an eurer Schule aus? Wird erwartet, dass man telefonisch erreichbar ist bzw. Textnachrichten liest und beantwortet?

    Mir ist klar, dass viele KuK dies bereitwillig tun, aber wird es darüber hinaus auch erwartet?

    Meine telefonische Erreichbarkeit scheitert bereits daran, dass meine Kolleginnen und Kollegen (bis auf wenige Ausnahmen) meine Telefonnummer nicht haben. Ein Dienstgerät habe ich außer Haus auch nicht dabei. Im Sinne der bewussten Abgrenzung von Dienst und privaten Tätigkeiten (siehe paralleler Thread zur Arbeitszeiterfassung) beantworte ich außer Haus auch keine Mails mehr. Ausnahme hiervon sind äußerst seltene Notfälle und bewusst definierte Arbeitszeiten im Home Office.

    Ich überlege mir Unterrichtseinstiege in der Badewanne. Und ich würde diese Nachdenkzeit natürlich in die Arbeitszeiterfassung einbauen. Wenn ich meinen Schultag plane, sitze ich oft nicht steif am Schreibtisch. Ich schaue dabei fern, höre Musik etc.

    Lehrer sein ist eben keine normale Bürobeschäftigung, die mit Stechuhr messbar ist.

    Das ist doch aber auch genau einer der Punkte, die zur gefühlten hohen Arbeitsbelastung in unserem Beruf führt: die fehlende Abgrenzung von beruflichen und privaten Handlungen. Und genau zu einer solchen bewussten Abgrenzung kann eine konsequente Arbeitszeiterfassung genutzt werden.

    Sagt wer war auch interessant: Der Kollege meinte, ich solle mitfahren. Von der SL habe ich dazu nichts Direktes angewiesen bekommen. Nur indirekt, indem die meinte, dass ein gewöhnlicher Dienstreisenantrag nicht genehmigt werden könne.

    Es sollte zudem klar sein, dass ein Kollege keine Dienstanweisungen geben kann. Entweder die SL weist dich konkret an, diese Dienstreise zu unternehmen (mit allen Konsequenzen bzgl. Antragsgenehmigung, Fahrtkosten, Ausplanung aus sonstigen Verpflichtungen usw.) oder es erfolgt eben keine solche Dienstreise.

    SL meint normale Dienstreise könne so nicht beantragt werden, das müsse über Antrag des Lehrers, der die Fahrt organisiert hat geschehen.

    Im Übrigen ist die Aussage, ein "gewöhnlicher" Dienstreiseantrag käme nicht in Frage, nicht haltbar. Mir ist tatsächlich auch schleierhaft, was denn nun einen "gewöhnlichen" von einem "außergewöhnlichen" Dienstreiseantrag abgrenzen sollte. Zwar kann es sinnvoll sein, für Dienstreisen, die mehrere Lehrkräfte betreffen, einen gebündelten Dienstreiseantrag (lange vor der Fahrt!) zu stellen, es ist aber keineswegs erforderlich, bei so kurzfristigen Einsatzänderungen für alle einen neuen Antrag auf den Weg zu bringen. Selbstverständlich reicht hier der individuelle "gewöhnliche" Antrag vollkommen aus. Dieser wird dann halt genehmigt oder nicht....alles andere ist nicht mehr dein Problem.

    Es ist falsch verstanden worden, wenn jetzt einige meinen, ich hätte keine Lust meine Arbeitszeit zu messen. Ich befürchte nur eine zusätzliche Arbeitsbelastung.

    Ich weiß nicht, ob dir das hilft: Ich erfasse seit etwa 3 Jahre meine Arbeitszeiten sehr konsequent per App, um diese für mich sinnvoll zu steuern. Das dauert am Tag keine 5min und wird natürlich ebenfalls als Teil der Arbeitszeit erfasst. Insofern entsteht da auch keine Mehrbelastung und hilft wie gesagt andererseits sehr, um auch mal guten Gewissens sagen zu können "Für heute reicht es".

    In Niedersachsen haben Eltern überhaupt kein Mitspracherecht bei dem Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs. Sie können einen solchen weder verhindern, aufheben oder einfordern. Das läuft alles schulintern. Eltern werden lediglich informiert.

    Nein, wie Palim schon richtig beschrieben hat, werden Eltern nicht nur informiert, sondern in das Verfahren aktiv einbezogen. Auch können sie selbst die Einberufung einer Förderkommission verlangen.

    Wenn doch eigentlich allen klar ist, dass wir mehr als 40 Stunden arbeiten, warum ist es dann nicht möglich, dass z.B. mit mehr Urlaubstagen abzugelten? Darüber würden sich viele Lehrer freuen, der Staat müsste nicht mehr zahlen.

    Weil dafür erst einmal klar sein müsste, wieviel Lehrkräfte nun wirklich arbeiten...dafür braucht man nun einmal eine Arbeitszeiterfassung. Diese hilft im Übrigen auch selbst sehr, den Überblick über die eigene Arbeitszeit zu behalten und bewusster die Grenzen zwischen Arbeits- und Freizeit zu gestalten.

    https://www.news4teachers.de/2024/06/wirbel…diagnostiziert/

    Könnt ihr das bestätigen? Ich habe diesen Eindruck schon länger, sowohl im Primar- als auch im Sekundarbereich. Offiziell gibt das natürlich niemand zu, aber es scheint dennoch gängige Praxis zu sein. So lange einzelne Geld- und Personaltöpfe an der Anzahl der Kinder mit Förderbedarf festgemacht werden, ist das auch nicht verwunderlich.

    Es mag durchaus sein, dass früher im dreigliedrigen Schulsystem ohne Inklusion der ein oder andere sehr schwache Schüler durchs Raster rutschte und z.B. als sehr schwacher Hauptschüler mitgezogen und irgendwann abgeschult wurde, ohne dass ein besonderer Förderbedarf festgestellt und anerkannt wurde, da dies ohnehin keine Auswirkung gehabt hätte. Und es mag auch sein, dass genau ein solcher Schüler heute eher nicht mehr durchs Raster fällt, sondern da schon einmal eher ein entsprechendes Verfahren zur Feststellung eingeleitet wird, was für den Betreffenden nicht selten zu besseren Fördermöglichkeiten bezogen auf einen zu erreichenden Abschluss führen kann.

    Meines Erachtens muss man bei diesem Gutachten etwas zwischen den Zeilen lesen und genau im Blick behalten, wer hier der Auftraggeber war und welche Intentionen damit verfolgt werden. Es mag auch sein, dass das dem Ministerium, welches dieses Gutachten in Auftrag gegeben hatte, nicht so passt, doch mehr Ressourcen für Inklusion zur Verfügung stellen zu müssen, als man sich vorher schön gerechnet hatte. Es ist natürlich leichter, die "Schuld" dafür dann bei anderen (in diesem Fall den Schulen) zu suchen, als bei sich selbst mal auf die Auswirkungen bildungspolitischer Entscheidungen zu schauen.

    Und nein: ich persönlich kann keineswegs bestätigen, dass bei Schülern, die eigentlich keinen Förderbedarf hätten, Verfahren angestoßen werden, um mehr Ressourcen abzugreifen. Es ist vielmehr so, dass sensibler darauf geschaut wird, welcher Schüler einen solchen Bedarf tatsächlich hat. Für Schulen ist eine hohe Quote von Förderschülern ohnehin ein zweischneidiges Schwert: Zwar werden hier u.U. mehr Stunden generiert, diese werden aber zweckgebunden auch direkt wieder verbraucht. Gleichzeitig will man als Schule sicher nicht den Eindruck erwecken, man habe komplette "I-Klassen", wenn man im Wettbewerb mit anderen Schulen steht.

    Die dienstliche Beurteilung sowie das komplette Auswahlverfahren wird durch den schulfachlichen Dezernenten vorgenommen. Die Schulleitung der abgebenden Schule hat dabei keinerlei Mitwirkungsrecht. Sie ist nicht beteiligt. Zumindest gilt das für Funktionsstellen, aber vielleicht geht es darum hier gerade gar nicht.

    Wie ich weiter oben schon geschrieben habe, ist das für die Beförderungsstellen im 1. Beförderungsamt (also auch die A14-Stellen als OStR) nicht korrekt. Und auch für A15-Stellen sind die SL der "abgebenden Schule" mit einem Beurteilungsbeitrag gefordert.

    Unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten ist das Urteil total daneben. Manchmal wünsche ich mir daher schon, dass Verwaltungsrichter Mal über den Tellerrand hinausschauen und sich angucken, was die Kollegen im Arbeitsrecht so als opportun betrachten. Immer mehr habe ich den Eindruck, dass hinsichtlich der Arbeitsbedingungen Ihr Beamten Arbeitnehmer zweiter Klasse seid. Als Angestellter bin ich daher froh, im Zweifel meine Klage beim Arbeitsgericht einreichen zu dürfen. Erstens bekomme ich eine schnellere Antwort und zweitens ist diese im Regelfall zielführender.

    Ich sehe das offen gestanden anders. Das OVG hatte damals bereits festgestellt, dass diese Bereitschaftszeiten vollumfänglich als Arbeitszeiten anzuerkennen sind. Und es hat auch festgestellt, dass die Schulen in der Regel nicht so ausgestattet sind, dass man wirklich die komplette Arbeitszeit dort verbringen könnte.

    Man muss aber nun wirklich nicht so tun, als könne man in der Schule tatsächlich nur den eigentlichen Unterricht halten und sonst keinerlei seiner außerunterrichtlichen Tätigkeiten durchführen. Dass man sich diese Zeiten als Arbeitszeiten in der eigenen Zeiterfassung einträgt, ist doch selbstverständlich.

    Das OVG ist der Meinung, dass es für uns zumutbar ist, „die nötigen Arbeitsmittel“ zur Unterrichtsvor- und -nachbereitung mitzubringen? Also im Extremfall Tisch, Stuhl, PC und Drucker? Wäre es auch in Ordnung, wenn wir einen Raum an- oder umbauen, um einen Arbeitsplatz zu haben?

    Oder verstehe ich da etwas falsch?

    Was soll diese Polemik? Das OVG hat lediglich klargestellt, dass ein pauschales "Sorry, kann hier nicht arbeiten" etwas zu wenig Eigeninitiative der Klägerin hat erkennen lassen und dass diese gerade nicht hinreichend ausgeführt hatte, dass dies wirklich so ist. Das OVG hat dann freundlich darauf hingewiesen, dass es durchaus zumutbar ist, mal ein Lehrbuch von zu Hause mit in die Schule zu nehmen und dass man sich für kurze Zeiten durchaus auch mal an einen normalen Tisch setzen kann.

    Nochmal: es ging nicht darum,

    1. die komplette außerunterrichtliche Tätigkeit in der Schule verbringen zu müssen,

    2. dass alle Lehrkräfte gleichzeitig an zu wenig Arbeitsplätzen arbeiten sollen,

    3. dass jede beliebige Tätigkeit in dieser Zeit bewältigbar sein soll.

    In Niedersachsen ist es übrigens so, dass Schulleitungen auf externe Bewerbungen gar keinen Einfluss haben, sie weder erschweren noch beschleunigen können. Die Auswahl obliegt allein der Schulbehörde, Schulleitung hat kein Mitspracherecht, schreibt auch keine Beurteilung.

    Das mag für die Schulleitung der aufnehmenden Schule gelten, nicht jedoch für die der eigenen Schule. Diese ist bei Bewerbungen um ein erstes Beförderungsamt für das gesamte Beurteilungsverfahren verantwortlich, bei Bewerbungen um ein zweites Beförderungsamt erfolgt i.d.R. zumindest ein Beurteilungsbeitrag durch die eigene SL.

    Die Aussage, man kann in der Schule einen Teil der häuslichen Vor-/Nachbereitung erledigen. Die ist zum Todlachen.
    Wo denn, auf dem Schulhof, oder auf dem Flur und mit welchem Material, dem was im Schrank stehen sollte, aber Kollege xy es besser bei sich im Klassenraum fand, es nur niemandem gesagt hat usw.

    Ich halte nur mal einen Teil der Urteilsbegründung entgegen, auch wenn ich damit vermutlich gleich wieder einen "Verwirrt"-Smiley ernte:

    Zitat von OVG NRW Az. 6 A 2650/03
    Wenn im Schulgebäude "die erforderlichen Unterlagen und Materialien für eine angemessene Unterrichtsvorbereitung" von der Schule nicht zur Verfügung gestellt wurden, ergibt sich daraus ebenfalls nicht notwendig ein ernstliches Hindernis für die Erledigung entsprechender dienstlicher Aufgaben. Aus diesem pauschalen Vorbringen der Klägerin geht nicht hervor, dass sie nicht in zumutbarer Eigeninitiative die nötigen Arbeitsmittel - abgestimmt auf ihren Bedarf im Einzelfall - mitbringen konnte. Dass ihr eine Unterrichtsvorbereitung nur zu Hause möglich und zuzumuten war und sie die Bereitschaftsdienstzeiten in der Schule nicht sinnvoll ausfüllen konnte, ist hiernach nicht ersichtlich.

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