Beiträge von Seph

    Aber Arbeiter können keinen Kapitalist erpressen, sie anzustellen für einen möglichst hohen Lohn, da dieser sie nur einstellt unter der Bedingung, dass sie für ihn Mehrwert erwirtschaften. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, wird auch kein Arbeiter eingestellt.

    Das ist stark branchenabhängig. Selbstverständlich können Arbeitnehmer mit gefragten Qualifikationen durchaus ihre Bedingungen durchsetzen. Werden diese nicht erfüllt, geht man eben zu einem anderen Arbeitgeber, der diese erfüllt. Das kann u.U. dazu führen, dass der nicht zum Zuge kommende böse Kapitalist dann Aufträge nicht mehr erfüllen kann und Verluste macht.

    Ja, natürlich darf eine Arbeitskraft nicht mehr kosten als sie erwirtschaftet. Aber auch für die Gegenseite gilt, dass - zumindest in Deutschland - Löhne nicht beliebig zu drücken sind.

    Ja, genauso handhaben wir das auch und auch genau in dieser Reihenfolge. Man muss wirklich nicht erst zur SL, um jemandem deutlich zu sagen, dass das Schulgelände nun unverzüglich zu verlassen ist. Den Gang zur SL oder das Hinzuziehen der Polizei kann man sich als Ultima Ratio noch immer vorbehalten.

    In einigen Bewerbungen wird zwingend vorausgesetzt, dass man sich erst 3 Jahre nach Bewährungsprobe auf höhere Stellen bewerben könnte.

    Jedoch dauerten beispielsweise in der Pandemie die Besetzung von Bewerbungsverfahren Jahre!

    Das ist ja dann ein Nachteil, z.B. für mich.

    Ich führe also nachweislich dieses Amt, z.B. 5 Jahre aus, habe aber erst seit 2 Jahren eine Bewährungsurkunde und muss dementsprechend warten, bis ich mich weiter bewerben kann?

    Das mag aus individueller Sicht so aussehen, trifft aber nicht zu. Dass die Besetzung von Funktionsstellen teils länger dauern kann, hat verschiedenste Ursachen. Insbesondere im Falle von Konkurrentenklagen ziehen sich diese Verfahren sehr lange hin, was aber keinen auszugleichenden Nachteil darstellt.

    Im Übrigen sind Amt und Tätigkeit nicht zwingend aneinander gebunden. Insbesondere rechtfertigt die Ausführung einer bestimmten Tätigkeit noch keinen Anspruch auf ein damit verbundenes Amt.

    Auch wenn ich es bei Bewerbern mit einer Fremdsprache als Fach selbst noch nicht erlebt habe, dass einzelne Fragen in der entsprechenden Fremdsprache geklärt werden, fände ich das gar nicht so seltsam, wenn sich das mit anderen Fragen im Gespräch die Waage hält. Aber nein, zwingend ist das nicht.

    Dann noch die allgemeine Frage: Wenn die Schule einen bereits vor den offiziellen Bewerbungsgesprächen zu einem ersten Kennenlernen einlädt und sagt, dass man sich dann ja zum 8.4 sieht, obwohl die Bewerbungsfrist noch läuft, ist das ein gutes Zeichen?

    Das bedeutet zumindest, dass die Schulleitung dich interessant genug findet, um mal gemeinsam zu schauen, ob man eine gute Basis zur Zusammenarbeit findet.

    Auch wenn es ein anderes Bundesland ist: wir hatten eine solche Situation vor nicht allzulanger Zeit erst. Das lief dann einfach so ab, dass die damit verbundenen Unterrichtsbesuche zwar durch die SL der Stammschule, aber in Lerngruppen der aktuellen Schule erfolgte. Auch das Gespräch zum Amt und die eigentliche dienstliche Beurteilung wurde durch die SL der Stammschule erstellt, m.W.n. unter Berücksichtigung eines Beurteilungsbeitrags der SL der aktuellen Schule.

    Und das rechtzeitige Herbeirufen ärztlicher Hilfe ändert genau NICHTS an dem Urteil. Schließlich sind die beiden Kolleginnen dafür verurteilt worden, dass sie die Vorerkrankungen vorher nicht schriftlich abgefragt haben und nicht dafür das zu spät Hilfe gerufen wurde.,

    Nein, das stimmt so nicht. Die Nichtabfrage von Vorerkrankungen an sich ist keine Straftat. Es ging um fahrlässige Tötung, die durch die Nichtabfrage der Vorerkrankungen begünstigt wurde. Für den "Taterfolg" war aber natürlich auch die Nichtherbeirufung ärztlicher Hilfe notwendig.

    Wer trifft denn da mit wem eine solche Vereinbarung?

    Dass wir unsere Heizkörper nicht regeln können, also bei laufender Heizung lüften, hat die Schulträgerin entschieden.

    Trefft ihr mit der Vereinbarungen?

    Als Einzellehrkraft sicher nicht, auf SL-Ebene gibt es durchaus Gespräche mit dem Träger auch über Maßnahmen zum Energiesparen, Müllvermeidung usw.

    Abgesehen davon, dass einem ausgebildetem Ersthelfer vermutlich schneller klar ist, dass bei bestimmten Symptomen, die nicht einfach zu lindern sind, ärztliche Hilfe herbeizurufen ist, mag das im konkreten Fall erst einmal nichts geändert haben. Gleichzeitig passt die Diskussion insofern hier rein, als dass seit einigen Seiten hier ausgehend von diesem Fall vor allem diskutiert wird, was bereits bei Planung von Schulfahrten konkret zu beachten ist. Und dazu gehört neben der Abfrage von Vorerkrankungen unter anderem die Sicherstellung der Mitfahrt von aktuellen Ersthelfern.

    Wenn „die Politik“ als Mehrheitsaktionär in einer außerordentlichen Hauptversammlung den Vorstand der DB AG anweisen würde die geforderte 35-Stunden/Woche zu akzeptieren, wäre der Streik sofort vom Tisch.

    ...und würde dann kurz danach mit der Forderung nach einer 34-Stunden-Woche o.ä. wieder auftauchen. Es ist doch eine Illusion, dass ein Nachgeben bezüglich gewerkschaftlicher Forderungen Streiks langfristig verhindern würde.

    Wozu genau, mit welchem Ziel? Wenn ein gesundheitliches Problem jenseits von ein bisschen Schnupfen auftritt, ist ein Arzt hinzuziehen und fertig - gleich ob das Kind bekanntermaßen vorerkrankt ist oder nicht.

    Da bin ich grundsätzlich bei dir. Die Vorabfrage von Erkrankungen und eine kurze Auseinandersetzung mit typischen Symptomen kann aber dennoch sinnvoll sein, insbesondere bei der Beurteilung, ob bereits leichte Symptome abklärungsbedürftig sind oder eben auch nicht. Das gilt gerade für allgemeine Symptome wie Übelkeit o.ä., die normalerweise unkritisch sind.

    Das ist keine Strohfrau, was verstehst du eigentlich nicht? Es geht nicht darum, ob man theoretisch eine bestimmte Schülerin an etwas Bestimmtes erinnern könnte, sondern ob man für jegliches medizinisches Phänomen im Nachhinein Verantwortung übertragen bekommen kann. "Sie hätten wissen müssen, dass diese Person nach 24 h stirbt, wenn sie über Übelkeit klagt und Sie nicht sofort den Notarzt informieren." Ist etwas ganz anderes als "Man kann theoretisch natürlich ein Kind ans Messen des Blutzuckers erinnern."

    Doch ist es. Man muss die genauen Symptome gar nicht spezifisch genug kennen und man muss als Lehrkraft auch mit Sicherkeit keine Diagnosen erstellen können. Dass man bei einer chronisch kranken Schülerin bei starkem Unwohlsein dann vlt. doch mal ärztlichen Rat suchen sollte, kann man von einer Lehrkraft aber durchaus erwarten und ist kein Hexenwerk.

    OT

    Was machst du denn? in Häuser einbrechen?

    Dié Einbrüche finden meist tagsüber statt, wenn alle außer Haus sind. Nachts in Häuser einzubrechen ist bereits durch das benötigte und von außen sichtbare Licht viel zu auffällig und zu gefährlich.

    Was ich tatsächlich schön finde ist, dass das Wetter jetzt langsam spürbar besser wird, nachdem es fast nur noch geregnet hat seit Wochen.

    Ja, das genieße ich auch. Es tut wirklich gut, mal wieder direktes Sonnenlicht auf der Haut zu haben und nicht nur im Dunklen loszufahren und zurückzukommen.

    Dank euch allen. Das Bundesland ist Sachsen und ich bin angestellt.

    Bei Angestellten besteht nach § 8 TzBfG Abs. 1 ein grundsätzlicher Anspruch auf Teilzeit. Zwar konnten die Arbeitgeber in der Neufassung dieses Gesetzes durchsetzen, dass nicht nur zwingende betriebliche Gründe, sondern bereits betriebliche Gründe dem entgegenstehen. Die aktuelle Rechtsprechung geht dennoch davon aus, dass die reinen Umstände, die mit einer dadurch notwendigen Neueinstellung weiterer Arbeitnehmer verbunden sind, durch den AG hinzunehmen sind. Anders sieht das aus, wenn der AG nachweisen kann, dass es kein geeignetes Ersatzpersonal am Arbeitsmarkt gibt, was in der Praxis kaum gelingen dürfte.

    Oft reicht es schon, einfach nur nen Kurs absolviert zu haben.

    Dass da jemand ausschließlich ev RU unterrichtet, ist schon ein Indiz dafür.

    Die armen SuS!

    Nein, es ist Ausdruck dessen, dass es gerade nicht reicht, "einfach nur nen Kurs absolviert zu haben", sodass das jede beliebige Lehrkraft durch kurze Nachqualifizierung übernehmen könnte, sondern dass die wenigen zur Verfügung stehenden Theologen oft den Bedarf gleich mehrerer Schulen gleichzeitig decken sollen.

    Bei uns am BK müssen die Schüler laut Schulleitung nicht beaufsichtigt werden, sie müssen sich nur beaufsichtigt fühlen. Finde ich eher mutig, weil im Zweifel Scheiße eh von oben nach unten fällt. Ich weiß aber tatsächlich von einem Berufskolleg in Köln das gänzlich auf Pausenaufsichten verzichtet.

    Da widerspricht sich eure SL irgendwie selbst. Aufsichtspflicht bedeutet gerade, dass sich die Schüler beaufsichtigt fühlen müssen und nicht, dass sie rund um die Uhr in Sichtkontakt verbleiben müssen. Und solange auch Nicht-Volljährige an eurer Schule sind, kann die Aufsichtspflicht nicht generell entfallen. In besonderen Situationen wie Sportunterricht, Schulfahrten u.ä. gilt dies auch gegenüber Volljährigen.

    Oder noch besser: An vielen Schulen bei uns machen die Putzfrauen nicht die Sachen der Lehrkräfte sauber. Also Kaffeebecher, Kaffeemaschine etc.. Nenne mir nur einen Arbeitgeber, wo die Mitarbeiter in ihrer Freizeit für die Pflege der Sozialräume zuständig sind.

    Das gilt für so ziemlich jedes normale Büro. Auch dort sind die Reinigungskräfte für die Räumlichkeit selbst zuständig, nicht jedoch dafür, den Mitarbeitern das dreckige Geschirr hinterherzuräumen.

    Um mal auf die Ausgangsfrage: "Klassenfahrten unter den derzeitigen Rahmenbedingungen" zurückzukommen, ziehe ich für mich aus dem ganzen Problem das Fazit, daß ich Klassenfahrten als Lehrer gar nicht mehr durchführen kann. Zur Durchführung bedarf es da schon eines auf Kranken-Reisen spezialisierten Reiseveranstalters, der dann auch während der Fahrt 24/7 ärztliches Begleitpersonal stellt.

    Das Haftungsrisiko, wenn man wirklich alle Schüler mitnehmen muß, ist einfach zu groß.

    Dass das ein deutlicher Fehlschluss ist, wurde hier bereits mehrfach aufgezeigt. Es reicht vollkommen aus, nicht grob fahrlässig zu handeln und sich an die absoluten - und wie gesagt auch selbst Einsteigern bekannten - Mindeststandards der Sorgfaltspflicht zu halten. Dann gibt es auch keine Haftungsrisiken.

    PS: Es ist die Pflicht jeder Lehrkraft, sich über geltende rechtliche Rahmenbedingungen des eigenen Tuns zu informieren. Die Schlussfolgerung kann also nicht lauten "Ich informiere mich nicht, daher führe ich meine Dienstpflichten nicht aus", sondern "Dann muss ich mich halt endlich mal informieren".

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