Beiträge von Seph

    An den weiterführenden Schulen ist (war) es auch so, dass bestimmte Aufgaben gleich mit A13 statt A12 verbunden waren.

    Bevor ein falsches Bild entsteht: Die Anzahl dieser Stellen im 1. Beförderungsamt hängen stark von den Schüler- oder Klassenzahlen ab. Bei weitem nicht alle Fachkonferenzleitungen sind im 1. Beförderungsamt. Und andersherum sind auch in der bisherigen Besoldungsordnung die Grundschulleitungen auch "kleiner" Grundschulen bis 180 Schüler bereits in der A13, bei mehr als 180 Schülern A13Z. Von

    Da bekam die Fachkonferenzleitung im Sek1-Bereich mehr als die SL an einer mittleren Grundschule ...

    kann insofern keine Rede sein.

    In der Regel wird die Lehrkraft die Klassenfahrt nicht privat sondern im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit durchführen. In der Regel auch mit Zustimmung der Schulleitung oder auf Anweisung der Schulleitung und im Rahmen eines Fahrtenkonzeptes. Das sind zu mindestens die Fälle, die wir hier diskutiert haben. Und dann handelt die Lehrkraft nach außen im Rahmen ihres Amtes und entsprechend haben die Eltern einen Anspruch gegenüber dem Land. Ggf. kann dieses sich dann Geld von der Lehrkraft wiederholen. Das ist rechtlich vollkommen eindeutig.

    Das Land haftet aber nicht für das von der Lehrkraft geführte Konto, sondern bestenfalls gegenüber den Eltern für den Bockmist, den die Lehrkraft meint, in ihrer Tätigkeit tun zu müssen und nimmt dann die Lehrkraft aufgrund deutlicher Pflichtverstöße in Regress. Probiere doch mal, eine schriftliche Dienstanweisung zu erhalten, dass du ein Konto eröffnen sollst, über das fremde Gelder laufen. Ich bin mir sehr sicher, dass du eine solche nicht erhalten wirst. Rate warum. (Edit: Sorry, unfair: in NDS ist das klar. Das können aber gerne mal die Kolleginnen und Kollegen der anderen Bundesländer probieren, daher lasse ich es so stehen).

    Wenn das Konto auf fremde Rechnung läuft, hat sie das eben nicht.

    Darum geht es ja gerade: tut es eben oft nicht. Es war hier doch vor wenigen Beiträgen sogar noch unklar, auf wessen fremde Rechnung (Land? Schule? Träger? Eltern?) das denn sein soll. PS: Genau dafür bräuchte es einen klaren Treuhandvertrag. Womit wir zu ersten Frage kommen:

    Ich weiß bei bestem Willen nicht, wie Du dich da dem Verdacht der Geldwäsche aussetzen willst.

    Die Bafin hat gerade für Sammeltreuhandkonten deutlich auf die erhöhten Sorgfaltspflichten, insbesondere die Pflicht zur Abklärung der wirtschaftlich Berechtigten verwiesen. Dem kommt man sicher nicht nach, indem man ein Konto mit Vermerk "Klassenkonto 9a" auf seinen Namen eröffnet und über dieses fremde Gelder empfängt. Besonders problematisch ist das bei Bareinzahlungen, die immer mal wieder von Familien unserer Schüler vorgeschlagen werden.

    Ich weiß nicht, warum Du einen Treuhandvertrag abschließen möchtest.

    Das muss man natürlich nicht, wenn man einfach fremde Gelder über Privatkonten laufen lässt. Dann setzt man sich eben nur dem Verdacht der Geldwäsche und ggf. dem der Unterschlagung aus.

    Im ersten Schritt überweisen die Eltern an die Schule

    Genau so soll es ja sein und dann gibt es auch kein Problem. Das entsteht nur wenn stattdessen

    ...im Auftrag der Schule an ein Privatkonto.

    das passiert. Da sich "die Schule" (und damit eigentlich das verantwortliche Bundesland) dann ja offensichtlich aus der Affäre rausgezogen hat, geschieht hier auch nichts im Auftrag der Schule, sondern eher im Auftrag der Lehrkraft.

    In der Regel ist damit die Schule in der Haftung.

    Nein, warum sollte das so sein? Die Gelder hat sich die Lehrkraft ja - zumindest vorübergehend - in ihr Privatvermögen überführen lassen.

    Oft reicht es der Bank den wirtschaftlich Berechtigten festzuhalten. Für die Bank ist am Ende nichts anderes als jede Kegelkasse.

    Klar, der Bank ist zunächst vollkommen egal, was der für das Konto Verantwortliche dort anstellt, solange sie da keinen Schaden hat. Das ändert aber nichts an den rechtlichen Fallstricken für die betreffende Person selbst.

    Und wie regelt ihr, dass die Lehrkräfte auf der Fahrt dann die Unkosten für Eintrittsgelder etc. begleichen können?

    Wenn ich mit einer größeren Gruppe irgendwo geplant aufschlage, dann ist das i.d.R. vorab gebucht und entweder bereits vorher bezahlt oder im Nachgang per Rechnung. Ich habe aber auch von einzelnen Kollegen gehört, die sich für Barzahlungen eine entsprechende Menge Bargeld vom Sekretariat haben mitgeben lassen und dies dann wieder abrechnen.

    Das sehe ich ähnlich: Einen gewissen Anteil des eigenen Gehalts in die eigene Arbeit zu reinvestieren, um effizienter arbeiten oder den eigenen Job zufriedenstellender gestalten zu können, hat seine Berechtigung.

    Das kann sinnvoll sein, wenn man dadurch die Arbeit, für die sonst 41h/Woche vorgesehen sind, bereits in 38h/Woche schafft und (!!!) dann nicht ersatzweise andere Aufgaben mit drauf packt, weil man ja noch Zeit hat. Das wiederum erfordert eine konsequente Arbeitszeiterfassung.

    Rechtsgrundlage hierfür ist übrigens der Runderlass "Führung von Girokonten durch die Schulen / Online-Banking", in dem es explizit heißt:

    Zitat

    1.1. Soweit ein im Namen des Landes eingerichtetes Girokonto besteht, sind die folgenden Zahlungen

    der Schulen über dieses Girokonto abzuwickeln:

    1.1.3. im Zusammenhang mit Schulfahrten gem. Bezugserlass zu c und

    Das wiederum ist eine "muss"-Bestimmung ohne Spielraum. Und man braucht auch nicht darüber zu philosophieren, ob eine Schule nun ein solches Girokonto besitzt oder nicht. Das müsste inzwischen der deutliche Standard sein, da dieses zwingend für alle Zahlungen aus dem Landeshaushalt notwendig ist.

    Bei Nichtvorhandensein eines solchen Kontos kann der Weg auch nicht sein, den Zahlungsverkehr wieder über einzelne Lehrkräfte abzuwickeln, sondern eben endlich ein solches Konto zu eröffnen.

    Der wirtschaftlich Berechtigte ist doch bei jeder Fahrt das Bundesland, oder?

    Nein. Auf welcher Basis soll hier ein Treuhandvertrag mit "dem Bundesland" als Person zustande kommen und inwiefern gehören die durch die Eltern überwiesenen Gelder in das Vermögen des Bundeslandes? Im Übrigen wäre es auch sehr absurd, wenn ein Beamter des Landes Treuhänder seines Dienstherrn sein soll.

    PS: Alleine dadurch, dass nicht einmal ganz klar und transparent ist, wer bei solchen Konstrukten nun welche Rollen hat, sollte doch schnell klar werden, dass man davon die Finger lassen sollte.

    PPS: Das Land Niedersachsen stellt den Schulen ein Schulgirokonto zur Verfügung. Hierüber können und sollen - auch wenn manche SL das anders kommunizieren - durchaus auch die ganzen Gelder für Fahrten u.ä. laufen.

    Die hast du auch verheiratet immer!

    Mag zwar grundsätzlich für die Frage PKV vs. GKV gelten, aber nicht für die Frage, ob man das Kind kostenfrei in der GKV bzw. ohne spätere Risikozuschläge in der PKV unterbringt. Hierfür sind jeweils Nebenbedingungen einzuhalten, wie ich bereits dargestellt hatte.

    Ich würde die GKV vorziehen, weil damit auch Kind-Kranktage, Haushaltshilfe usw. mit drin sind, die in der PKV nur über zusätzliche Versicherungen mit abzudecken sind.

    (...)

    Naja, außer eben der Verdienstausfall bei Krankheit der Kinder usw.

    Der kann sich dann läppern, wenn es kein Kinderkrankengeld, keine Verdienstausfallerstattung bei KKH-Aufenthalten usw. gibt für den nicht verbeamteten.


    Den Aspekt finde ich auch wichtig und kann nur zustimmen. Fairerweise: ich habe es noch nie erlebt oder gehört, dass einem Beamten wirklich die Besoldung gekürzt wurde, weil etwas mehr Kindkranktage notwendig waren. Möglicherweise kennst du aber solche Fälle. In der Theorie stimmt die Aussage aber zumindest.

    nur bei den Kinderkranktagen gibt es höchstens 90% des Nettos.

    Dann nehme ich doch lieber die 100% des Nettos weiter mit ;)

    Das kommt darauf an, wieviel du verdienst. Nur wenn du über der Grenze bist, ist das interessant. Kann dann aber zum bösen Erwachen führen, weil das auch jährlich rückwirkend dann abgerechnet wird (und ein rückwirkender Wechsel nicht möglich ist, die Kosten dann also zu tragend sind für die GKV)

    Was genau soll denn auf welcher Rechtsgrundlage jährlich rückwirkend abgerechnet werden?

    [Angenommen, wir versichern das Baby über die GKV, heiraten dann irgendwann, ich liege über der JAEG und wir müssen das Kind nun in der PKV aufnehmen]

    Das kommt nie vor.

    Zumindest nicht, wenn man das Kind dann freiwillig gesetzlich versichert und die entsprechenden Kosten dafür trägt. Die PKV mit Beihilfe ist dann mit hoher Sicherheit erheblich günstiger. Das hast du nur vermutlich vergessen zu schreiben, als du die Sorge der TE davor, überhaupt Kosten tragen zu müssen, so schnell beiseite geschoben hast.

    Angenommen, wir versichern das Baby über die GKV, heiraten dann irgendwann, ich liege über der JAEG und wir müssen das Kind nun in der PKV aufnehmen - wäre dann mit einem höheren Beitrag zu rechnen, als wenn wir es gleich mit der Geburt in der PKV aufgenommen hätten? Also zB durch Vorerkrankungen, die bis dahin eventuell aufgetreten sind?

    Das ist sicher nicht ganz auszuschließen, wenn auch bei Kindern vlt. nicht so häufig zu erwarten. Relevanter wird das eher bei Vorerkrankungen, die bereits bei Geburt bestehen. In einem solchen Fall - den man niemandem wünscht - ist es wichtig zu wissen, dass die PKV einem Kontrahierungszwang unterliegt und neugeborene Kinder ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen werden müssen.

    Dieses - hier gern verwendete - Argument ist Unsinn. Sorry dafür. Wenn meine Sekretärin oder mein Hausmeister ab morgen plötzlich 1000 € mehr bekommen als ich, geht es mir deshalb materiell vielleicht nicht schlechter. Aber es entwertet meine Arbeit. Und ja, deshalb hätte ich ein Problem damit.

    Das Beispiel hinkt schon an der Stelle, dass die Alimentation von Beamten gerade keine Bezahlung für geleistete Arbeit darstellt. Sie soll dem Beamten einen amtsangemessenen Lebensstandard ermöglich, was mit Kindern höhere Ausgaben erfordert als ohne Kinder. Daher wird folgerichtig die Alimentation mit Kindern erhöht.

    Mir ist viel mehr ein Rätsel, warum das bereits einkommensunabhängig auch bei verheirateten kinderlosen Paaren (->Familienzuschlag der Stufe 1) geschieht.

    1) Aber ist die PKV überhaupt sinnvoll oder würdet ihr eher zur kostenlosen Familienversicherung bei meinem Freund raten?

    2) Lohnt sich die PKV eurer Meinung nach? Oder sind die Unterschiede bei Kindern doch nicht so gravierend?

    Da wird es sehr kontroverse Meinungen dazu geben. Für Kinder ist aber auch der PKV-Beitrag überschaubar. Und andersherum habe ich in der GKV bei Kindern noch keine erheblichen Leistungseinschränkungen wahrnehmen können.

    3) Wie würde das weitergehen, wenn wir heiraten? Ich verdiene ca 100 Euro mehr als mein Freund, also nicht sehr viel, aber dennoch wäre ich die, die in der Ehe das höhere Einkommen hat, sobald ich wieder Vollzeit arbeite.

    Das hängt davon ab, ob du mit deinem Einkommen über die Jahresentgeltgrenze kommst. Dann entfällt die Möglichkeit zur kostenfreien Mitversicherung in der GKV.

    4) Was ist, wenn der Beitrag für das Kind irgendwannn so hoch ist, dass wir das Kind doch lieber in der GKV versichern wollen würden? Kann man so einfach wechseln?

    Das geht, wenn du als Beamte noch unterhalb der Jahresentgeltgrenze liegst oder wenn dein Kind irgendwann aus anderen Gründen (z.B. eigene Arbeit) versicherungspflichtig wird.

    Ich halte das Vorgehen nicht für legitim. Bestehen Zweifel an der Dienstunfähigkeit des Beamten, so besteht für diesen nach §44 Abs. 6 BBG die Pflicht, sich auf Weisung der Behörde ärztlich untersuchen und ggf. auf Veranlassung von amtsärztlicher Seite beobachten zu lassen. Genau das wäre das geeignete Mittel der Dienststelle, bei entsprechenden Zweifeln zu agieren.

    Die arbeitsrechtliche (!) Möglichkeit zur Arbeitnehmerüberwachung wiederum gilt auch nur bei handfestem Verdacht und nicht bereits bei Vorliegen von Indizien oder gar auf Basis von Vermutungen. Nur im Falle eines solchen handfesten Verdachts können Arbeitnehmer durch einen beauftragten Detektiv beobachtet werden.

    Eine solche Dienstanweisung wie hier beschrieben, halte ich für völlig rechtswidrig und kann den Betreffenden nur empfehlen, im Wiederholungsfall selbst zu remonstrieren.

    Zufällig habe ich, beim Sekretariat stehend mitbekommen, dass 2 Abteilungsleiter vom Schulleiter schon den zweiten Tag hintereinander angewiesen worden, zur Baustelle eines krank geschriebenen Kollegen zu fahren, um zu prüfen, ob dieser im Krankenstand arbeitet. Die Bespitzelung war ohne Erfolg.

    Problematisch ist hier durchaus auch, dass über ein einziges "Treuhand"-Konto Zahlungen für voneinander völlig unabhängige wirtschaftlich Berechtigte laufen sollen. Hier muss man die besonderen Sorgfaltspflichten nach dem GwG peinlich genau beachten.

    Das sind zugegebenermaßen einige Dinge, die sich nicht alle Kinder im Stidium leisten können. Beim Thema "Miete" kann es heißen: Du darfst zuhause wohnen bleiben, wenn du einen Unkostenbeitrag bezahlst, den du dir verdienen kannst, indem du neben dem Studium einen 540€-Job aufnimmst!

    Das kann man mit seinem Kind so ausmachen. Dieses kann aber genauso gut entscheiden, in eigener Wohnung/WG o.ä. zu wohnen und Unterhalt durch die Eltern zu beanspruchen. Dann sind wir im Regelfall wieder bei 930€/Monat.

    ch habe dafür noch nie mein privates Konto hergegeben. Ich weiß ja nicht, wie das bei euch in NRW abläuft. Bei uns in BaWü bin ich zur Volksbank, habe dort ein gebührenfreies Klassenkonto, das zwar auf meinen Namen - aber als "Klassenkonto Klasse 9 der xxxx-schule" lief - eingerichtet und der gesamte Finanzverkehr incl. Bildung und Teilhabe lief darüber. Was übrig blieb haben wir für die Abschlussfeier verballert.

    Wir hatten das hier schon mehrfach. Genau diese Konstruktion ist rechtlich oft nichts anderes als ein privates Konto auf deinen Namen und gerade kein Treuhandkonto. Die Benennung des Kontos als "Klassenkonto" selbst ändert daran gar nichts. Lies dir sicherheitshalber mal die Geschäftsbedingungen zu diesem Konto genau durch. Bei meinem früheren Versuch, sowohl bei Volksbank als auch bei der Sparkasse ein Treuhandkonto zu eröffnen, legte man mir bei genauerem Blick jedenfalls nur kostenfrei gestellte Privatgirokonten als Option vor.

    Ich hatte mich daraufhin erfolgreich geweigert und auf einmal ging das ganze doch über das Schulkonto. An meiner aktuellen Schule ist letzteres der vorgeschrieben Standard und so soll es auch sein.

    Der vollständige Rückzug ins Privatleben und maximal Dienst nach Vorschrift lohnt sich als Beamter (finanziell) mehr als Einsatz im Berufsleben!

    Ähm nein, definitiv nicht. Wenn man schon unselbständig arbeiten geht, dann doch so, dass man die Bedingungen mitbestimmen kann und eine gewisse Berufszufriedenheit mitnimmt.


    A13 mit 4 Kindern kommt bei circa 6.100€ Netto raus. A14 Stkl 1 bei knapp über 4000 Netto. A13 mit 3 oder 4 Kindern schlägt zudem sogar den Single Schulleiter mit A16!!!

    Dh Kinderbekommen führt zu einem im Verhältnis zur "Karriere" überproportional hohen Soldzuwachs.

    Der Betrachtungsfehler liegt mal wieder darin, den Kindern keine damit verbundenen Kosten gegenüberzustellen. Der A14er Single hat noch immer einen deutlich höheren soziökonomischen Lebensstandard als der A13er mit 4 Kindern.

    Vorsicht, in §38 Abs. 3 steht nicht "muss mindestens 20 Minuten dauern", sondern "dauert in der Regel mindestens 20 Minuten". Ein frühzeitiger Abbruch des ersten Prüfungsteils ist nicht unbedingt der Regelfall. Im Übrigen sollte man als Prüfer durchaus zunächst die Möglichkeiten für Hilfestellungen nach §38 Abs. 2 nutzen und sich klar machen, dass die "Soll"-Bestimmung in §38 Abs. 4 Satz 1 nicht zwingend heißt, dass nur der Prüfling reden darf. Meiner Meinung nach sind hier auch themenbezogene Nachfragen möglich, wenn der Prüfling nicht von selbst weitermacht.

    Die Darstellung, man dürfe den ersten Prüfungsteil sehr früh abbrechen und dafür den zweiten Prüfungsteil unverhältnismäßig ausdehnen, halte ich für gewagt.

    Was nutzt mir die ausgebildete Ärztin mit 0,7er Abitur, die nach ihrem Studium nur noch 5 Stunden/Woche arbeitet, durch ihr Studium aber einem anderen Bewerber mit etwas schlechterem Abitur, der nach dem Studium aber vollzeit gearbeitet hätte, den Studienplatz weggenommen hat? Da gilt es aus den sehr begrenzen Ressourcen das Maximum für die Gesellschaft rauszuholen.

    Sorry, aber wie frauenfeindlich willst du das eigentlich noch formulieren? Die allerwenigsten gehen in Teilzeit - übrigens schon gar nicht mit nur 5h/Woche - weil sie keinen Bock zu arbeiten haben, sondern nicht selten aus familiär bedingten Gründen. Das hängt wiederum leider noch viel zu oft an den Frauen.

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