Mal abgesehen von aufgeregten Pressemitteilungen ist bislang überhaupt nicht klar, wie eine solche EU-Richtlinie überhaupt aussehen soll, der entsprechende Gesetzestext ist noch in Arbeit. Man darf auch nicht vergessen, dass es in Deutschland bereits ein vergleichbares Gesetz gibt.
Die Bauchschmerzen mit dem bisherigen Entwurf scheinen in einer sehr umfangreichen zivilrechtlichen Haftung von Unternehmen mit unabsehbaren Folgen zu liegen und sicher nicht wie kolportiert in einem Schulterzucken rund um die Verpflichtung zur Einhaltung und Beachtung der Menschenrechte entlang der Lieferketten.