Wenn da mal jemand gegen klagt, dann hat die Schule ganz ganz schlechte Karten. Rechtlich gesehen müssen solche Tage nicht nachgeholt werden. Da muss ich Susannea zustimmen.
Das stimmt so pauschal schlicht nicht, wie bereits von mehreren Teilnehmern hingewiesen wurde. Ein Blick in die einschlägigen Verordnungen schafft hier deutliche Klarheit. Mal am Beispiel des hier aktuell gerade diskutierten FOS-Praktikums:
Für euch in Hessen sieht die VOFOS dabei eine Höchstgrenze der Unterschreitung der Pflichtstunden aus vom Praktikanten nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Erkrankung) von maximal 80 Stunden vor und das auch nur dann, wenn dadurch das Ziel des Praktikums nicht beeinträchtigt wird. Andernfalls sind die Stunden nachzuholen, was dort auch eindeutig normiert wird.
Susannea Auch in Berlin gibt es eine relativ klare Aussage in der APO-FOS, dass bei wesentlichen Beeinträchtigungen der Ziele des Praktikums eine Entscheidung der Schule im Einvernehmen mit der Praxisstelle herbeizuführen ist, inwiefern auch unverschuldete Fehlzeiten nachzuarbeiten sind. Bei euch gibt es ledliglich keine feste Stundengrenze wie z.B. in Hessen.