Beiträge von Seph

    Die Wahrscheinlichkeit ein Studium zu bestehen, hängt bei weitem nicht nur von Intelligenz und Charakter ab und ist natürlich auch durch z.B. schul- und gesellschaftspolitische Entscheidungen beeinflussbar.

    Im Übrigen sei erwähnt, dass die Differenzen der Angabe von Einstiegsgehältern gleicher Fachrichtung zwischen einzelnen Quellen teils deutlich höher ausfällt als zwischen einzelnen Fachrichtungen derselben Quelle. Insofern sind diese Angaben nur sehr bedingt belastbar und ich wäre sehr vorsichtig mit Folgerungen dieser Art:

    Eine klare Marktprämie sieht man z.B. auch für Absolventen der speziellen Fachrichtung Statistik: Diese Absolventen haben ein Einstiegsgehalt von im Mittel 48 T€ vs. 45T € für Mathematiker. Die potentiellen Studienanfänger und Absolventen sind hier wahrscheinlich vergleichbar. Es besteht somit ein klarer wirtschaftlicher Anreiz, die Spezialisierung Statistik zu wählen.

    https://www.berufsstart.de/einstiegsgehal…achrichtung.php

    PS: Das Wort Propaganda im Kontext von Werbung/Nachwuchsförderung für bestimmte Abschlüsse halte ich für völlig daneben.

    Hierfür gibt es eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten. Unsere Kids sind regelmäßig in ganztägigen Ferienbetreuuungen, bei Freunden, in Sportvereinen, bei der Jugendfeuerwehr usw. Es mangelt nun wirklich nicht an Angeboten auch außerhalb der Schule. Wenn beide Eltern leicht zeitversetzt arbeiten können, sind nicht einmal externe Angebote nötig, um eine lückenlose Betreuung auch außerhalb der Ganztagsschule von 8-16 Uhr zu gewährleisten....die wie gesagt nicht einmal bei Grundschülern zwingend notwendig wäre.

    Aber gesamtgesellschaftlich gesehen sehe ich kaum eine andere Möglichkeit. Ohne beidseits voll berufstätige Eltern sind die verrenteten Boomer nicht zu finanzieren. Was wiederum annähernd ganzjährig geöffnete Schulen voraussetzt.

    Einer Berufstätigkeit von Eltern steht der Schulbesuch einer (weiterführenden) Schule ohne Ganztagsbetrieb nichts entgegen. Selbst Grundschüler können zeitweise alleine zu Hause sein oder verabreden sich jeweils bei Freunden. Im Übrigen sind zumindest hier nahezu alle Schulen Ganztagsschulen (teils offen, teils gebunden), sodass eine Betreuung bis 16 Uhr auch gesichert ist, obwohl die Lehrkräfte nicht durchgängig Präsenzpflicht haben.

    Peinlich. Kein Coach, Heilpraktiker oder Psychotherapeut würde für unter 75 Euro die Stunde arbeiten. Von Ärzten will ich gar nicht sprechen.

    Und keine Familie bezahlt 75€ pro Stunde für Nachhilfe. Wir reden hier auch nicht von einem Haupterwerb und v.a. auch nicht von einer Tätigkeit, für die zwingend eine bestimmte Qualifikation vorhanden sein muss. Nachhilfe können durchaus Schüler schon geben und tun dies auch.

    Soweit ich das gerade überblicken kann, gibt es Einschränkungen der anlasslosen Teilzeit nach §61 NBG wie wir sie aus einigen anderen Bundesländern kennen so derzeit noch nicht in NDS. Mir sind auch bislang keine Fälle bekannt, in denen Teilzeitanträge abgelehnt wurden. Gleichzeitig gibt es aber gerade die Möglichkeit für Teilzeitbeschäftigte relativ kurzfristig Stunden aufzustocken.

    Das hätte ich gerne mal per Erlass gesehen, dass ich die Kinder um 16h quasi vor die Tür setzen kann ( der Schulweg ist anzutreten heißt ja nichts anderes).. interessant wird es wer haftet wenn den Kindern auf dem Weg was passiert? Aufsichtspflicht?

    Mir wäre das zu heikel..bei Ausnahmen möchte ich es nicht testen.

    Habe ich doch ganz klar geschrieben: die Eltern haben auf dem Schulweg die Aufsichtspflicht für ihre Kinder.

    Vorsicht mit den Abbruchquoten, dahinter verstecken sich vielmals Studienfachwechsel und gerade kein Scheitern an sich. Dass in den Naturwissenschaften die Abbruchquoten höher als in anderen Fächern sind, hängt auch mit dem fehlenden NC zusammen, da genügend Studienplätze vorhanden sind. BWL hingegen hat i.d.R. einen NC, sodass bereits vor Beginn des Studiums schwächere Kandidaten "gefiltert" werden und daher nicht mehr in den Abbruchquoten auftauchen.

    Hier wird noch immer fehlerhaft davon ausgegangen, die Schule habe eine zeitlich unbegrenzte Aufsichtspflicht über die Kinder und müsse diese persönlich in die Hände der Eltern übergeben. Dabei haben die Eltern die Aufsichtspflicht auf dem Schulweg ihrer Kinder und dürfen je nach Reifegrad des Kindes dieses den Schulweg natürlich auch selbst oder teilweise selbst bewältigen lassen. Hier in dem Fall hat die Schule einerseits die Eltern sehr frühzeitig darüber informiert, dass der Unterricht endet und dann auch noch im Sinne der verlässlichen Betreuung die Kinder bis 16 Uhr weiter betreut. Spätestens dann ist aber auch im Ganztag Ende und der Schulweg ist anzutreten. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Eltern, nicht bei der Schule!

    Hallo.

    Ich studiere in MV Lehramt für Sekundarstufe 1. Meine Fächer sind Deutsch und Englisch. Wie sieht es da zurzeit nach eurer Erfahrung aus? Braucht man gute Noten, um später Arbeit zu finden (also wie es beim Gymnasium der Fall ist) oder spielen die Noten für die Sekundarstufe 1 keine oder nur eine kleine Rolle?

    Um überhaupt eine Arbeit zu finden, mögen im Sek 1 Bereich auch mit 2 Sprachen die Noten eher eine untergeordnete Rolle spielen. Sie helfen aber mit Sicherheit bei der Realisierung eigener Ortswünsche sehr.

    nihilist

    Das kann ich offen gestanden nicht nachvollziehen. Gerade während des Unterrichts habe ich genügend Freiraum durch geplante Arbeitsphasen der Schüler zwischendurch auch mal Mails zu checken u.ä. Für diejenigen, die das partout nicht wollen, ist der Vertretungsplan an mehreren Terminals in der Schule einsehbar und die krankgemeldeten Schüler klassisch im Sekretariat abrufbar.

    Gleichzeitig trenne ich inzwischen konsequent Dienstzeit und Arbeitszeit, was insbesondere bedeutet, dass ich abends zu Hause per Mail grundsätzlich nicht mehr erreichbar bin und diese frühestens am Folgetag beantworten kann.

    "Double income, no kids", also Paare ohne Kinder, bei denen beide arbeiten. Der Lebensstandard dieser ist i.d.R. erheblich höher als bei Paaren mit (vielen) Kindern. Das gilt auch trotz Kindergeld und evtl. Familienzuschlägen, auch wenn das einige hier im Forum nicht wahrhaben wollen.

    Mir fällt gerade die "Krümmung der Bananen" ein (gerne von EU-Kritikern genannt). Nur war die Politik absolut dagegen, gewollt hat es der Handel, damit mehr Bananen in den Karton passen und damit mehr auf den LKW. Geringere Kosten und Vorteile für die Umwelt (weniger Dieselverbrauch) waren die Argumente.

    Also auch nicht "böse EU".

    Das eigentlich witzige daran ist, dass es eine solche Festlegung überhaupt nicht gibt ;) Die damalige "Bananenverordnung" (Verordnung (EG) Nr. 2257/94) schrieb zwar Mindestlänge und -dicke von Bananen vor und teilte diese je nach Zustand (Beschädigungen u.ä.) in Güteklassen ein, der Krümmungsgrad wurde anders als häufig überspitzt dargestellt aber gerade nicht festgelegt....und gar nicht erst erwähnt.

    Ein solcher Antrag ist durchaus möglich, Termine hierfür sind der 31.1. und der 31.7. jeden Jahres. Das ganze ist angekoppelt an das normale Versetzungsverfahren, d.h. man beantragt letztlich die Übertragung des Amtes und die damit verbundene ggf. erfolgende Versetzung auf eine entsprechende Stelle. Daher muss der Antrag auch Angaben zur gewünschten Schulform und den gewünschten örtlichen Einsatzmöglichkeiten enthalten.

    Insofern habt ihr möglicherweise beide Recht: bei Beibehaltung der aktuellen Stelle kann es sein, dass eine solche Übertragung nicht erfolgen kann, da deine Schule vermutlich keine Planstellen im Eingangsamt nach A13 haben wird, in Verbindung mit einer Versetzung an eine andere Schule ist es durchaus möglich.

    Lass doch den Seph. Er lässt hier gerne den toughen SL raushängen, der der ganzen Masse der Minderleistenden mal so richtig zeigt, wo der Hammer hängt ;) :D

    Nein, ich weise gerne auf die irrtümlichen Annahmen einiger Teilnehmer hier bezüglich geltender Rechtsvorschriften hin, sodass nicht andere in die gleichen Fallen tappen. Um mal in deiner Sprache zu bleiben: Wer hier den harten Hund raushängen lässt und einen eigenen Fehler damit beantworten möchte, rechtswidrig die Leistungspflicht einzuschränken, darf sich nicht wundern, wenn es darauf entsprechende Konsequenzen geben kann (nicht muss). Gleichzeitig ist es für viele Mitlesenden sicher wichtig zu wissen, dass das eben Konsequenzen haben kann und mitnichten eine sinnvolle Empfehlung ist.

    Was man damit am Ende selbst macht, muss und kann dann jeder selbst entscheiden.

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