Beiträge von Seph

    Ohne Gerät KANN ich nicht arbeiten wäre schlimm.

    Unterrichtsausfall bei Stromausfall.

    Ja, ein Stromausfall o.ä. wäre inzwischen schon schlimm. Das bedeutet nicht, dass man die Schüler dann nach Hause schicken muss oder gar nicht mehr unterrichten könnte, dennoch wären einige der sonst genutzten und sinnvollen Möglichkeiten zumindest für den Tag nicht mehr verfügbar.

    Lösung meiner Stadt, jede Schule kauft ihre Bücher selbst ein, bleibt dann unter der Grenze für (europaweite) Ausschreibung. Gut, das war schon immer so, ist jetzt aber sehr hilfreich.

    Das schützt zwar vor EU-weiter Ausschreibung, nicht jedoch vor der Notwendigkeit eines Vergabeverfahrens an sich.

    Das Losverfahren ist übrigens keinesfalls zwingend, sondern lediglich eine vom OLG Hamburg als zulässig erkannte Variante zum Umgang mit Patt-Situationen in solchen Ausschreibungen. Genauso wäre denkbar, sich (ausschließlich) für Patt-Situationen als Kriterium die räumliche Nähe und damit den Erhalt von Arbeitsplätzen in der eigenen Kommune als soziales Kriterium vorzubehalten. Zumindest das LG Leipzig hat für solche Patt-Situationen der öffentlichen Hand einen weiten Ermessensspielraum zugebilligt.

    Akten sind bunt. Im Dienstverkehr gibt es dazu Vorgaben, die durchaus einen Sinn haben.
    Am Beginn meiner Tätigkeit in der Schulverwaltung bekam ich vom Chef den freundlichen Hinweis, dass grün "seine Farbe" sei.
    Das Hat seinen Sinn, wenn es um Klasifizierung von Akten und um die Zuordnung von Verantwortlichkeiten handelt.

    siehe
    https://aktenkunde.hypotheses.org/552

    Dass das für Behörden mit rein analogem Schriftverkehr noch Sinn ergeben kann, ist durchaus klar. In digitalen Zeiten sind Anmerkungen gleich welcher Farbe in Dokumenten eindeutig zuordenbar. Für Schulen spielt das soweit wohl keine Rolle und insbesondere in Klassenarbeiten schreibt sicher nicht der Schulleiter eigene Anmerkungen rein.

    Sämtliche Dienstveranstaltungen am Nachmittag werden nicht wahrgenommen oder frühzeitig verlassen.


    Klassenfahrten gehen nicht. Projekttage gehen nicht. Wandertage ungern. Prüfungstage werden immer reklamiert.

    Da bin ich ja vollkommen bei dir, dass Dienstverpflichtungen auch wahrgenommen werden müssen (siehe dazu auch mein Beispiel von oben). Das hat im Grunde aber wenig mit Vollzeit vs Teilzeit zu tun.

    Erklär das mal der freien Wirtschaft. Die lachen sich kringelig. Aber hier scheint es egal zu sein, zahlt js der*die Steuerzahler*in.

    Das ist in der freien Wirtschaft nicht anders. Wie ich beschrieben hatte - und das würde man bei nicht selektiven Zitat sehen - gibt es einen deutlichen Unterschied zwischen "Kann bei Vollzeitbeschäftigung die Betreuung grundsätzlich nicht sicherstellen" zu "Es kann in seltenen Fällen mal passieren, dass etwas dazwischen kommt".

    Anders ist es, wenn eine Familie ob ihrer selbsgewählten Lebenssituation keine Kapazitäten für 2x Vollzeit hat, dies dann auf dem Rücken des Kollegiums durchzieht. Beispiel: ich habe eine Kollegin mit 4 Kindern U10, die definitiv hinten und vorne mit ihren Kapazitäten (bzw. ihr Mann mit seinem Kapazitäten) nicht klarkommt, aber nach eigenen Angaben aus finanziellen Gründen (= Abbezahlung eines schicken Einfamilienhauses) lieber Vollzeit arbeitet.

    Was meinst du denn genau mit Kapazitäten? Es ist wirklich niemand dazu verpflichtet, in Teilzeit zu gehen, weil hin und wieder die Kita mal zu hat o.ä. Gleiches gilt für gesundheitliche Einschränkungen. Natürlich muss wenigstens gewährleistet sein, den normalen dienstlichen Verpflichtungen nachzukommen. Dazu gehört neben dem Unterricht auch die Teilnahme an Besprechungen u.ä. Insofern musste ich einer Kollegin, die aus Elternzeit zurückkam auch schon mitteilen, dass ein permanentes Fehlen aufgrund fehlender Kinderbetreuung am festen Besprechungstag wohl nicht funktionieren wird. Das hat in dem Fall aber wenig mit Teil- oder Vollzeit zu tun.

    Habt ihr Erfahrungen mit sowas und Möglichkeiten gefunden, das Thema anzusprechen?

    Als Kollege wird man da nicht viel erreichen können. Natürlich kann man seinem Unmut auch mal Raum verschaffen, es wird aber an der Situation nichts ändern. Man kann sich relativ sicher sein, dass die SL das sehr genau auf dem Schirm hat und im Hintergrund eine ganze Reihe von Prozessen ablaufen, die natürlich nicht ins Kollegium getragen werden, weil es niemanden was angeht, ob der betreffende Kollege tatsächlich eine schwere Erkrankung hat, die zu hohen Fehlzeiten führt oder ob bei ihm aufgrund eines nachweisbaren pflichtwidrigen Umgangs mit Fehlzeiten bereits Maßnahmen bis hin zu Disziplinarverfahren in Umsetzung sind.

    Als frischer Referendar hatte ich mal in grün korrigiert, weil ich das besser als rot fand. Davon wurde mir ganz schnell abgeraten ;) :D

    Was soll daran verkehrt sein? Ich korrigiere in der Regel zweifarbig für die Vorzüge und die Mängel (meist grün und rot, habe aber auch schon andere Farbkombis genutzt), was einen recht schnellen Überblick über die Arbeit und deren Qualität ermöglicht. Gerade für die Randkommentare im Abitur wurde das seitens der Fachberater und des Dezernenten auch explizit so empfohlen.

    Es mag sein, dass es in einigen Behörden da interne Festlegungen gibt, dass verschiedene Personengruppen mit verschiedenen Farben handschriftliche Notizen in Akten geben. Das ist aber weder einheitlich geregelt noch ist das auf Schulen übertragbar oder gar vorgeschrieben, dass bestimmte Farben nur durch bestimmte Amtsinhaber benutzt werden dürfen...auch wenn der Tratsch in diversen Lehrerzimmern anderes vermuten lässt.

    Als Glücksspiel würde ich das Staatsexamen als Abschlussprüfung, auf die man sich lange Zeit vorbereitet, nun wirklich nicht bezeichnen.

    Ja, wäre es. Aber einige Kollegen kriegen da schon Schnappatmung, weil sich die Noten dann nicht mehr so leicht schönen lassen.

    Ich glaube nicht, dass das eine zentrale Motivation von Lehrkräften ist, die einer Verminderung der Korrekturbelastungen im Wege stehen würde.

    Aber zwei drei Krankheitstage sind eben keine wesentliche Beeinträchtigung der Ziele des Praktikums, selbst bei einer Woche wäre das schwer zu begründen.

    Der Ausgangspunkt der Diskussion, an dem du mit der Aussage, "krank ist krank und diese Zeiten sind nicht nachzuarbeiten" reingegrätscht warst, war ein Beispiel von fossi74 mit einem Fehlzeitenumfang von 33-66% der zu erbringenden Praktikumszeit (siehe Beitrag 44).

    Und natürlich sind 2-3 Tage bei einem einjährigen Praktikum unkritisch. Das hat mit einem pauschalen "Kranktage sind nicht nachzuholen" aber nichts mehr zu tun.

    Wenn da mal jemand gegen klagt, dann hat die Schule ganz ganz schlechte Karten. Rechtlich gesehen müssen solche Tage nicht nachgeholt werden. Da muss ich Susannea zustimmen.

    Das stimmt so pauschal schlicht nicht, wie bereits von mehreren Teilnehmern hingewiesen wurde. Ein Blick in die einschlägigen Verordnungen schafft hier deutliche Klarheit. Mal am Beispiel des hier aktuell gerade diskutierten FOS-Praktikums:

    Für euch in Hessen sieht die VOFOS dabei eine Höchstgrenze der Unterschreitung der Pflichtstunden aus vom Praktikanten nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Erkrankung) von maximal 80 Stunden vor und das auch nur dann, wenn dadurch das Ziel des Praktikums nicht beeinträchtigt wird. Andernfalls sind die Stunden nachzuholen, was dort auch eindeutig normiert wird.

    Susannea Auch in Berlin gibt es eine relativ klare Aussage in der APO-FOS, dass bei wesentlichen Beeinträchtigungen der Ziele des Praktikums eine Entscheidung der Schule im Einvernehmen mit der Praxisstelle herbeizuführen ist, inwiefern auch unverschuldete Fehlzeiten nachzuarbeiten sind. Bei euch gibt es ledliglich keine feste Stundengrenze wie z.B. in Hessen.

    Da ist ein Zeitraum vorgeschrieben (und in einem Vertrag festgelegt) und wenn man krank ist, dann ist es genauso wie während eines Arbeitsvertrages, dann ist man eben einfach nicht da) die Zeit wird dann aber natürlich nicht noch irgendwo angehängt, die hat man einfach weniger und Pech gehabt.

    Ich vermute deine Verwirrung entsteht genau aus diesem Vergleich, der aber nicht zutrifft. Auf schulische Betriebspraktika und auch auf die in Ausbildungsordnungen festgelegten Pflichtpraktika von Studierenden findet das Arbeitsrecht gerade keine Anwendung. Vielmehr befinden wir uns hierbei im Prüfungsrecht und dabei sind verpasste Prüfungsleistungen selbstverständlich nachzuholen oder durch in den Ausbildungsordnungen geregelte Ersatzleistungen zu erbringen.

    Und auch da muss man die Tage nicht nacharbeiten. Also stimmt das wohl eher mit meinem Einwand, dass es in der Regel nicht so ist, dass man Tage nacharbeiten muss, überein.

    Ähm doch, sofern die Möglichkeit dazu bestand, konnte man sich genau dadurch vor dem Nichtbestehen des Kurses schützen. Es musste einfach eine bestimmte Mindestanzahl von Terminen und erfolgreichen Versuchen nachgewiesen werden.

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