Seit 2019 verbeamtet auch Sachsen wieder ganz regulär Lehrkräfte bei Einstellung in den Schuldienst, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Ich schließe mich der Einschätzung an, dass dieser Weg erheblich einfacher sein dürfte als ein späterer Bundeslandwechsel.
Beiträge von Seph
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Es mag ja sein, dass es da Konfliktpotential und Gefahrenquellen gibt, aber was haben wir damit zu schaffen? Das ist öffentlicher Raum und damit eine Frage für die Polizei.
Auch von der oben verlinkten Seite: "Außerhalb des Schulgeländes muss ein räumlichfunktionaler Zusammenhang zwischen Bushaltestelle einerseits und Schulbetrieb andererseits gegeben sein."
Ein "räumlichfunktionaler Zusammenhang". Jetzt fang auch ich an das ganze lächerlich zu finden.
Was ist denn daran so schwer zu verstehen? Ich habe oben doch schon den Unterschied zwischen einer "normalen" Bushhaltestelle des Linienverkehrs in Laufweite der Schule, bei der einige Schüler aus- und zusteigen sowie einer Bushaltestelle direkt an der Schule, die rein der Schülerbeförderung dient und von sehr vielen Schülern der Schule genutzt wird, dargestellt. Nichts anderes ist mit "räumlichfunktionaler Zusammenhang" gemeint.
Im ersten Fall bedarf es keiner spezifischen Aufsichtsführung durch die Schule, im letzten Fall hingegen schon. Die Formel "öffentlicher Raum -> keine Zuständigkeit der Schule" funktioniert so pauschal jedenfalls nicht, wie hier bereits mehrfach aufgezeigt wurde.
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Ich finde sie für die Grundschule schon passend, aber für weiterführende Schulen kenne ich sie nicht und finde sie, ich wiederhole es nochmal, lächerlich.
Wenn man sich mal klar macht, dass gerade an den (Schulbus-)Haltestellen teils größere Gruppen von Schülerinnen und Schülern aus unterschiedlichsten Jahrgängen aufeinandertreffen, dann wird schnell deutlich, dass in solchen Konstellationen auch ein erhebliches Konfliktpotential liegt. WIe generell im Bereich der Aufsichtspflicht ist die Aufsichtsführung an die entsprechenden Verhältnisse anzupassen.
Und klar: Eine Schule, bei der nur sehr wenige Schüler den ÖPNV an den "normalen" Haltestellen nutzen, wird dort wohl keine Aufsicht einrichten müssen. Bei Schulen, die viele "Buskinder" haben und direkt die Haltestelle vor der Haustür (nicht selten eine sonst im Linienverkehr gar nicht angefahrene Haltestelle), sieht das halt ganz anders aus.
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Ich glaube, das ist irgendwo in der Mitte Deutschlands

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Nein, keine Sorge. Falsch war das ja nicht, was du beschrieben hast. Und mir ist klar, dass das etwas haarspalterisch wirken muss, aber es ist dennoch ein (innermathematischer) Unterschied, ob eine (Abi-)Note als Durchschnitt von Noten berechnet wird (was zumindest mathematisch Quatsch ist) oder ob eine Abbildung von Einzelleistungen auf eine ausgewiesene Gesamtleistung erfolgt, hier hilfsweise durch addieren der in Ziffern benannten Einzelleistungen und Zuweisung der Gesamtpunktzahl zu einer Gesamtnote.
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Danke für den Tipp! Per Mail und Initiativbewerbung mit Unterlagen oder einfach Mal altmodisch anrufen?
Am besten tatsächlich klassisch mittels Unterlagen. Wir schauen regelmäßig im Team eingegangene Initiativbewerbungen durch, laden dann teils gezielt Bewerber zu einem Kennenlerngespräch ein und schreiben bei Verfügbarkeit von Stellen dann nicht selten zielgerichtet aus.
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Lediglich die Abiturprüfung an sich, die ja "nur" 1/3 der Durchschnittsnote ausmacht, wird arithmetisch gebildet.
Und auch das (ich habe gerade nachgeschaut: weder bei uns in NDS noch bei euch in NRW) nicht (!) als arithmetisches Mittel und damit nicht als "Durchschnitts"note im engeren Sinne, auch wenn sie als solche bezeichnet wird. Die auszuweisende Abiturnote ergibt sich vielmehr aus einer Zuordnung der erreichten Kurs- und Prüfungsnoten zu einer entsprechenden Abiturnote.
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Von "immer" kann doch keine Rede sein, der Regelfall sollte doch sein, dass die Referendare zum Halbjahresende fertig werden. Zumindest hier in NDS klappt das ganz gut, sodass meist eine direkte "Anschlussverwendung" möglich ist. Oder habt ihr in NRW wirklich so "verschobene" Termine dafür als Regelfall?
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Für die Abiturnote stimmt das eben nicht
Darüber könnte man sich trefflich streiten, aber zumindest in NDS wird auch die Abiturnote nicht als Durchschnittswert von Teilleistungen berechnet, sondern ergibt sich anhand einer in der VO-GO vorgebenen Liste aus den erbrachten Teilleistungen.
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Mich wundert diese helle Konstruktion in der unteren Bildhälfte etwas, das passt nicht zum "normalen" Dachgebälk. Spielt das eine besondere Rolle?
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Aber deutsche Noten sind sowieso nicht zum Rechnen geeignet, man bildet Durchschnitte trotz besseren Wissens.
Genau, Noten werden ohnehin nicht berechnet. Daher bildet man auch keine Durchschnittswerte, sondern legt die Gesamtnote unter Berücksichtigung der erbrachten Leistungen fest.
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Ich kann (und sollte) in meinem Augen den SuS zur Hälfte dieses Quartals (in meinem Fall 16.2.) eine Rückmeldung zum Leistungsstand geben, aber keine Quartalsnote.
Davon sprach ich ja bereits. Es erfolgt eine Rückmeldung zum Leistungsstand. Diese ist aber explizit keine eigenständige Note, sondern ein Zwischenstand.
Wie SwinginPhone schon korrekt beschrieben hat, gibt es auch später keine dedizierte "Quartalsnote", sondern am Ende des Halbjahres aus allen bis dahin erbrachten Leistungen im Halbjahr resultierende Halbjahresnote.
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Und das ganze für extrem wenig Geld.
Auch hier immer wieder die gleiche unhaltbare Behauptung. Als (Gymnasial-)Lehrkraft gehört man selbst im Einstiegsamt, ohne Familienzuschläge und in deinem Bundesland mit angeblich "verfassungswidrig zu niedriger" Besoldung noch immer zu den oberen 20 Einkommensprozent (selbst unter nur Akademikern gilt das noch knapp), bezogen auf die Gesamtbevölkerung fast zu den oberen 10 Einkommensprozent. Bei der Wahrnehmung "extrem wenig Geld" sprechen wir von deutlich verschobenen Bezugspunkten.
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Irgendwie scheint es hier Missverständnisse bei der Bezeichnung von Quartalen und Halbjahren zu geben:
meine Oberstufenleitung erklärte heute, dass am 16.2. (!) das 3. Quartal der Q2 ende, also alle Q2 SuS eine SoMi Note erhalten würden. Abgesehen davon, dass ich einige meiner SuS dieses Schulhalbjahr aufgrund von Krankheit noch gar nicht gesehen habe, bin ich maximal verwirrt: Ich denke, das 3. Quartal endet kurz vor den Osterferien? Könnt ihr mir helfen? Ich bereite hier schon mental Feststellungsprüfungen vor.
Wie viele schon geschrieben hatten, endet um die Osterferien herum das extrem kurze letzte Halbjahr der Q2. Wenn man Halbjahre noch einmal in je 2 Quartale unterteilt, dann liegt diese Trennlinie halt im Februar. Zu dem Zeitpunkt muss über einen aktuellen Zwischenstand der Halbjahresbewertung informiert werden, eine eigenständige Note ist dies so jedoch nicht.
Meines Erachtens sicherlich nicht irrelevant, weil ich dann ja aus 3 Noten (2x SoMi und 1x Klausur) die Note vor den Osterferien bilden müsste). Das habe ich in 20 Jahren an meiner alten Schule (bin frisch versetzt) noch nie gemacht und ist in meinem Augen ein Verfahrensfehler und Einspruchsgrund für die Abiturnote.
Und ja: extrem kurze Halbjahre mit nur 1 Klausur können letztlich auch bedeuteten, dass wenige Einzelnoten vorliegen, da schlicht kaum Gelegenheiten für viele Leistungsfeststellungen im Bereich der sonstigen Mitarbeit bestehen. Ob das am Ende wirklich nur 2 Einzelnoten im SoMi-Bereich sind oder doch noch 1-2 weitere Leistungsfeststellungen möglich waren, ist nicht das Problem. Jedenfalls läge im ersteren Fall sicher kein Verfahrensfehler vor.
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Fakt ist: die allermeisten Migranten aus "dem globalen Süden" sind nicht qualifiziert.
Das liegt daran, dass der Arbeitsmarkt dort (und anderswo auf der Welt) oft wesentlich informeller organisiert ist als in Deutschland, in dem die formale Qualifikation über einen erreichten Abschluss oft wichtiger ist als die tatsächliche Qualifikation durch erlerntes Handlungswissen. Es bedeutet aber gerade nicht, dass diese Personen "unqualifiziert" im Sinne "nicht arbeitsfähig in vielen Berufsfeldern" wären.
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Der TE hat mehrmals von NRW gesprochen und der Ausschnitt der A-Tabelle passt auch zu NRW: KEIN Altersgeld.
Danke, das hatte ich leider überlesen.
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Die Umwandlung des Beamtenstatus in einen Angestelltenstatus (sofern möglich) dürfte gegenüber dem direkten Antrag auf Entlassung bezüglich der Nachversicherung keinerlei Unterschied machen. Spannend wäre hingegen das Bundesland, in einigen gibt es als Alternative nämlich auf Antrag das Altersgeld.
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Mir geht es bei meiner Überlegungen ausschließlich darum, dass hier unterschiedliche Versorgungsträger im Spiel sind und ich mich frage, ob es in dieser Konstellation sinnvoll ist oder nicht..
Die Frage kann ich durchaus nachvollziehen. In der Konstellation "Beamter und Nichtbeamter" wird beim Versorgungsausgleich nämlich leider nicht berücksichtigt, dass von der verbliebenen Pension beim Beamten noch immer der nicht angepasste PKV-Satz zu bezahlen ist. Auch muss berücksichtigt werden, dass bei gegenseitigem Ausgleich zwar Pensionsansprüche in die gesetzliche RV übertragen werden, nicht jedoch andersherum. Anwartschaften der gesetzlichen RV werden zwar ebenfalls an den anderen Partner übertragen, bleiben aber in der gesetzlichen RV, sodass selbst bei zwei durchweg gleichverdienenden Partnern der Beamte am Ende schlechter dasteht als vorher, während der Nichtbeamte keinerlei Vorteile daraus ziehen würde.
PS: Auch zu bedenken sind Konstellationen mit deutlichem Altersunterschied. Mit Entfall des Pensionistenprivilegs erfolgt die Kürzung der Ruhebezüge inzwischen sofort mit der Pensionierung und nicht erst wenn beide Partner in den Ruhestand treten.
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Ich würde mir das wirklich extrem gut überlegen. Die Bedingungen im Lehrerberuf sind generell nicht wirklich rosig und in Schleswig-Holstein sind sie leider mit am schlechtesten von allen Bundesländern:
um mal wichtige Eckpunkte zu nennen:
- extrem hohe Pflichtstundenzahl (höher als in vielen Bundesländern)
- Klassen- und Studienfahrten sind Dienstpflicht
- man wir jedes Jahr um mehrere tausend Euro betrogen (das Land verweigert verfassungswidrig seit 2007 die Auszahlung von Weihnachtsgeld, um damit den Landeshaushalt zu sanieren)
Mal wieder die "alte Leier" und dennoch wird das auch durch häufige Wiederholung nicht korrekt, daher kurzer Faktencheck:
1) Die Pflichtstundenzahl liegt in Schleswig-Holstein in einem Korridor, den die allermeisten Bundesländer teilen und ist insofern keineswegs "höher als in vielen Bundesländern". Im Übrigen ergibt der Vergleich der reinen Pflichtstundenanzahl ohne Blick auf die möglichen Entlastungsstunden wenig Sinn. Diese unterscheiden sich nämlich teils erheblich in den Bundesländern und kompensieren dann teilweise die auf den ersten Blick höheren Stundenzahlen.
2) Das gilt für nahezu alle Bundesländer.
3) Diese Behauptung postest du hier seit Jahren. Das OVG Schleswig-Holstein sieht das bislang jedoch anders und eine Entscheidung des BVerfG steht nach wie vor aus. Insofern ist es ziemlich verwegen, bereits als Tatsache darzustellen, dass hier verfassungswidrig gehandelt worden wäre.
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Aber alles, was man innerhalb der Ehe erwirtschaftet ist gemeinsamer Zugewinn an dem natürlich beide gleichermaßen partizipieren sollten. In Eheverträgen kann man kleinere Details regeln, aber an diesem Grundprinzip gibt es für mein Verständnis nichts zu rütteln.
Von der eigenen Haltung her bin ich voll bei dir, wir sollten aber deutlich die eigene Haltung von den rechtlichen Möglichkeiten trennen. Sowohl der Ausgleich des Zugewinns als auch der Versorgungsausgleich sind keineswegs in Stein gemeißelt, sondern bilden lediglich den "Standardfall".
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