Beiträge von Seph

    Warum? Oder anders rum gefragt:Was hat sich denn seit 2001 an einer for-Schleife geändert?

    An der for-Schleife selbst natürlich nichts, an den Lehrplänen vermutlich schon einiges. Das gilt insbesondere für die m.W.n. in allen Bundesländern erheblich gestiegene Kompetenzorientierung abseits der reinen Fachinhalte, die durchaus eine gewisse Bearbeitung des verwendeten Materials nötig machen kann.

    Nein, habe ich nicht. Das liegt eben an den Stufen die mitgezahlt werden, aber nicht über den Grundbetrag sondern als Zulagen und dann irgendwelche Rundungssachen denke ich.
    Dann stimmen die Abgaben zur VBL auch nie usw.

    Ah, danke! Ich vergesse immer wieder, dass Berlin da ja einen Sonderweg bei der Bezahlung bzgl. der Erfahrungsstufen im TVL geht. Kann mir gut vorstellen, dass sich dieses Konstrukt wirklich auf die Nettobezüge anders auswirkt, als das im Rechner vorgesehen ist.

    Das führt dann aber dazu, dass sich gute Arbeit nicht wirklich lohnt.

    Das sehe ich anders. Zwar stimmt das hier grundsätzlich auch

    Allein die A14-Vergabe erfolgt vielerorts immer noch nach dem Prinzip ,,xy ist als nächstes dran‘‘.

    aber gilt dies genauer gesagt für die Auswahl zwischen ähnlich engagierten Lehrkräften, in deren "Gruppe" man sich erst einmal durch gute und engagierte Arbeit bringen muss. Aus dieser Gruppe heraus werden tendentiell (nicht immer!) dienstältere (und weiterhin engagierte) Lehrkräfte eher befördert als ganz neue, was durchaus nachvollziehbar ist. Noch nicht erlebt habe ich hingegen, dass dienstältere nicht engagierte Lehrkräfte befördert werden anstatt dienstjüngerer sehr engagierter Lehrkräfte.

    Die Summe hat noch nie mit einer meiner Abrechnungen in Berlin übereingestimmt, das ist nur ein Hinweis auf die ungefähre Größenordnung, nicht mehr und nicht weniger.

    Echt jetzt? Für NDS stimmen die Angaben auf der Seite seit Jahren auf den Cent genau mit meinen tatsächlich erhaltenen Bezügen überein.

    PS: Kann es sein, dass du irgendwelche Freibeträge o.ä. beantragt hast, die in dem Rechner nicht abgebildet werden?

    Ich bin mal gespannt. Hier in der Gegend soll morgen auch recht viel los sein, die Schulen sind offen, aber wohl kaum erreichbar. Ich werde versuchen, mit einigem Zeitpuffer auf Nebenrouten zu fahren, aber sicher nicht schon vor 6 starten oder bei der Kälte über 20km Rad fahren. Ich werde mir einen Schlafsack und eine große Kanne Kaffee mit ins Auto nehmen und dann mal zuversichtlich losdüsen -schleichen.

    Extrem selten? Ich weiß nicht, wie du das definierst, aber ich kenne kein Kollegium wo nicht mindestens zwei Kollegen diese Tendenzen zeigen. In meinem sind es sogar drei. Das ist, da wir ein sehr kleines System sind, eine üble Quote.

    Kollegen, die tatsächlich über die Hälfte der Arbeitstage krank sind? Nein, das kenne ich tatsächlich nicht. Und ja, es gibt natürlich Kollegen mit sehr hohen krankheitsbedingten Fehlzeiten. Dass das einfach mit einem Schulterzucken hingenommen wird, ist hingegen ein Gerücht und liegt daran, dass die damit verbundenen Maßnahmen natürlich nicht im Kollegium breit getreten werden.

    Wenn aber Kollege XY dann über Jahre jedes Jahr 1/2 - 3/4 der Zeit die Krankenkarte zieht, läuft etwas gewaltig im System falsch, wenn man die Person weiterführt.

    Solche Kollegen gibt es glücklicherweise extrem selten und diese geben tatsächlich genug Anlass für amtsärztliche Begutachtungen und daraus abgeleitete Maßnahmen. Das bekommt man als "normaler" Kollege aber eher selten mit.

    Nun kommt der Kracher: Zwar erkennt das die Personalstelle mittlerweile an, dass ich zu 100 Prozent gearbeitet hatte, doch in unserem Vertrag gilt eine Verjährungsfrist/Ausschlussfrist von 6 Monaten. Das bedeutet, dass man später als 6 Monate nach solchen Fehlern der Personalstelle, das Geld nicht mehr erhalten kann.

    Das ist zwar wirklich übel, aber solche Ausschlussfristen sind üblich und laut BAG von Gerichten auch zwingend zu beachten. Das gilt sogar dann, wenn diese Fristen nicht direkt im Arbeitsvertrag, sondern nur im Tarifvertrag verborgen sind. In beiden Fällen müsste der AN davon Kenntnis haben und muss sich das verspätete Geltendmachen von Ansprüchen zurechnen lassen.

    Das hier kann ich allerdings nur bekräftigen:

    Nehmt das bitte gerne als Mahnung für eure Durchsicht der Gehaltsabrechnungen.

    Und auch auf diese Stellen muss man sich bewerben und gegen andere durchsetzen, die bereits relevante Erfahrungen haben oder ambitioniert sind und das als Zwischenstation auf ihrem weiteren Karriereweg sehen.

    Ja natürlich muss man sich auf Stellen bewerben. Dass es keine expliziten Stellen als "Abstellgleise" gibt, ist doch wohl klar und stand hier gar nicht zur Debatte.

    Ich meine, dass sich dieser Fall eher auf Dienstinterna i.S.v. Amtsgeheimnissen bezieht.

    Dienstinterna ja, aber es müssen nicht zwingend Amtsgeheimnisse sein. Mit Blick auf deine Frage zu Demonstrationen von Lehrkräften 2 konkrete Beispiele aus NDS:

    1) 2014 beschloss NDS, das Pflichtdeputat von Gymnasiallehrkräften um 1 Stunde anzuheben. Das war eine öffentlich bekannte politische Entscheidung, gegen die die Lehrkräfte damals zurecht auch demonstrieren durften und dies getan haben - natürlich außerhalb ihrer Dienstzeit. 2015 wurde diese Erhöhung dann auch durch das OVG als verfassungswidrig erkannt und zurückgenommen.

    2) 2019 hatte das VG Stade einen Fall zu verhandeln, bei dem es um die Zulässigkeit einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten ging. Dieser hatte u.a. einen Podcast über seinen beruflichen Alltag betrieben und sich darin z.B. über seinen Stundenplan ausgelassen. Mit diesem Verhalten habe er gegen den Dienstwegvorbehalt verstoßen und unter dessen Verkennung die innerdienstliche Angelegenheit in die Öffentlichkeit getragen, was explizit gerügt wurde. Der eigene Stundenplan ist nun aber wirklich kein Amtsgeheimnis im engeren Sinne.

    Das muss nicht zwingend so sein, insbesondere wenn es darum geht, Beamte im Dienst zu halten, die sonst dienstunfähig wären. Natürlich gibt es nicht die große Masse von Stellen für Lehrkräfte außerhalb des Schuldienstes, aber es gibt sie. Bei uns in NDS sucht z.B. das NLQ regelmäßig nach Lehrkräften als Bearbeiter im Bereich Bildungsmonitoring und Evaluation. Diese Stellen sind teilweise als Abordnungen, teilweise aber auch als de facto feste Stellen ausgeschrieben und i.d.R. ranggleich zur bisherigen Besoldungsgruppe.

    Du meinst, ich darf als Beamter nicht in der Öffentlichkeit kundtun, dass mein Dienstherr ein „Vollidiot“ sei? Das soll ich zunächst auf dem Dienstweg vortragen?

    Ja, du darfst als Beamter Missstände und Vorgänge aus dem Bereich des Dienstherrn nicht einfach in die Öffentlichkeit tragen. Das gilt insbesondere dann, wenn der Beamte sich zur Verstärkung der eigenen Position durch eine Lobby an die Öffentlichkeit wendet und damit Einfluss auf dienstinterne Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesse zu nehmen versucht.

    Die Grenze des Zulässigen liegt zwischen Stellungnahme zu "allgemein-politischen" Fragestellungen, die von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und der o.g. öffentlichen Kritik innerdienstlicher Entscheidungen, Abläufe u.ä.

    Apropos Meinungsfreiheit: Letztens meinte ein Bekannter, der wohlgemerkt eine Schule leitet, man dürfe als Beamter nicht öffentlich den Kultusminister (m, w, d) kritisieren.

    Es ist schon erstaunlich, wie einige unsere Demokratie verstehen.

    Das ist vermutlich eine sehr verkürzte Wiedergabe des tatsächlich bestehenden Verbots der "Flucht in die Öffentlichkeit" für Beamte. Beschwerden sind zunächst intern auf dem Dienstweg abzuhandeln.

    Ich habe quasi noch nie was Positives über das Ref gehört. Nur das Gegenteil. Das Leute so kaputt gemacht werden mit diesen Stundenentwürfen, von denen eigentlich ja jeder weiß, dass die niemals so funktionieren können. Und Ausbildern, dich nicht ausbilden, sondern sich daran erfreuen, Leute in Zwickmühlen zu treiben.

    Das ist ein Wahrnehmungsfehler, der durch verzerrte Berichte im Netz entstehen. Man liest halt fast nur von denjenigen, die (nicht selten unreflektiert) diese Stories sehr breit streuen und damit Dampf ablassen. Die große Mehrheit derjenigen, die ihr Ref ganz gut überstanden haben und v.a. dort wirklich viel hilfreiches Knowhow für ihren Beruf mitnehmen konnten, posten eher wenig Berichte zu ihrem Ref im Netz.

    Andersherum: Ich habe in den letzten Jahren so einige Refs mitbegleitet und teils selbst ausgebildet. Fast alle von ihnen haben zwar von einer dichten und durchaus stressigen, aber auch weitgehend angenehmen und v.a. machbaren Phase gesprochen. Die von dir kolportierten Stories kenne ich von genau 2 Personen aus 1. Hand....die beide durchgefallen waren. Das lag natüüüürlich dann nur an den blöden Ausbildern, dem miesen System usw. Dass sie vielfache Hinweise während ihrer gesamten Ausbildung immer wieder ignorierten, sich nicht weiterentwickelten und immer wieder die gleichen Fehler machten, konnten sie leider nicht sehen.

    Bei Abiklausuren könnte ich es mir grad noch vorstellen, glaube ich aber, da gibt’s auch keine Vorschrift.

    Das würde mich auch sehr wundern. Der Verlust eines Stapels Klausuren ist so oder so eine sehr blöde Angelegenheit, egal ob das im Inland oder im Ausland passiert. Insofern wäre es konsequenter, die Mitnahme von Klausuren aus der Schule zu verbieten und sie dort an den super eingerichteten Arbeitsplätzen korrigieren zu lassen.....ups ;)

    also in NRW steht für mich beim LBV recht klar, dass die 1800€ / 1000€ im Januar Ende Januar ausgezahlt werden.

    Das LBV NRW schreibt ziemlich eindeutig, dass sie zwar vorhaben, das Ergebnis 1:1 auf Beamte zu übertragen, derzeit aber noch an einem Gesetzesentwurf gearbeitet wird. Ohne entsprechende Gesetzesänderung kann die Übertragung aber noch nicht auf Beamte erfolgen und ob das wirklich jetzt im Januar noch durch den Landtag geht, ist fraglich.

    Die BASS schreibt vor, dass Klassenarbeiten das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht verlassen dürfen. Ein Kollege hat mal Abschlussarbeiten zur Korrektur mit auf Klassenfahrt genommen und da dann verloren.

    Ernsthaft? Was für einen Sinn sollte eine solche Vorschrift ergeben? Ich kenne mich in NRW nicht so gut mit euren Rechtsvorschriften aus, habe aber in der BASS rund um Klassenarbeiten eine solche Regelung bislang nicht finden können. Wo steht das denn? Würde mich mal interessieren.

    Was mir allerdings nicht einleuchtet: Weshalb kann ich für 2 Personen ein gesundes Essen für 6 Euro (ohne Fleisch, da Vegetarier) auf den Tisch bringen? Mir ist schon klar, dass ich keine (umlegbaren) Lohn-, Energie- ... kosten habe, trotzdem sollte es über die Menge eines Mensaessens möglich sein, günstiger zu bleiben.

    Der Wareneinsatz in der Gastronomie beträgt nur etwa 30% der Umsätze, in Großkantinen möglicherweise etwas mehr. Das typische Schulmittagessen kostet vlt. 4-5€, das sind dann deutlich unter 2€ für den Wareneinsatz p.P. Damit kann man zwar mit gutem Willen und etwas Geschick gesund kochen, einfach ist das aber nicht.

Werbung