Beiträge von Seph

    Und das rechtzeitige Herbeirufen ärztlicher Hilfe ändert genau NICHTS an dem Urteil. Schließlich sind die beiden Kolleginnen dafür verurteilt worden, dass sie die Vorerkrankungen vorher nicht schriftlich abgefragt haben und nicht dafür das zu spät Hilfe gerufen wurde.,

    Nein, das stimmt so nicht. Die Nichtabfrage von Vorerkrankungen an sich ist keine Straftat. Es ging um fahrlässige Tötung, die durch die Nichtabfrage der Vorerkrankungen begünstigt wurde. Für den "Taterfolg" war aber natürlich auch die Nichtherbeirufung ärztlicher Hilfe notwendig.

    Wer trifft denn da mit wem eine solche Vereinbarung?

    Dass wir unsere Heizkörper nicht regeln können, also bei laufender Heizung lüften, hat die Schulträgerin entschieden.

    Trefft ihr mit der Vereinbarungen?

    Als Einzellehrkraft sicher nicht, auf SL-Ebene gibt es durchaus Gespräche mit dem Träger auch über Maßnahmen zum Energiesparen, Müllvermeidung usw.

    Abgesehen davon, dass einem ausgebildetem Ersthelfer vermutlich schneller klar ist, dass bei bestimmten Symptomen, die nicht einfach zu lindern sind, ärztliche Hilfe herbeizurufen ist, mag das im konkreten Fall erst einmal nichts geändert haben. Gleichzeitig passt die Diskussion insofern hier rein, als dass seit einigen Seiten hier ausgehend von diesem Fall vor allem diskutiert wird, was bereits bei Planung von Schulfahrten konkret zu beachten ist. Und dazu gehört neben der Abfrage von Vorerkrankungen unter anderem die Sicherstellung der Mitfahrt von aktuellen Ersthelfern.

    Wenn „die Politik“ als Mehrheitsaktionär in einer außerordentlichen Hauptversammlung den Vorstand der DB AG anweisen würde die geforderte 35-Stunden/Woche zu akzeptieren, wäre der Streik sofort vom Tisch.

    ...und würde dann kurz danach mit der Forderung nach einer 34-Stunden-Woche o.ä. wieder auftauchen. Es ist doch eine Illusion, dass ein Nachgeben bezüglich gewerkschaftlicher Forderungen Streiks langfristig verhindern würde.

    Wozu genau, mit welchem Ziel? Wenn ein gesundheitliches Problem jenseits von ein bisschen Schnupfen auftritt, ist ein Arzt hinzuziehen und fertig - gleich ob das Kind bekanntermaßen vorerkrankt ist oder nicht.

    Da bin ich grundsätzlich bei dir. Die Vorabfrage von Erkrankungen und eine kurze Auseinandersetzung mit typischen Symptomen kann aber dennoch sinnvoll sein, insbesondere bei der Beurteilung, ob bereits leichte Symptome abklärungsbedürftig sind oder eben auch nicht. Das gilt gerade für allgemeine Symptome wie Übelkeit o.ä., die normalerweise unkritisch sind.

    Das ist keine Strohfrau, was verstehst du eigentlich nicht? Es geht nicht darum, ob man theoretisch eine bestimmte Schülerin an etwas Bestimmtes erinnern könnte, sondern ob man für jegliches medizinisches Phänomen im Nachhinein Verantwortung übertragen bekommen kann. "Sie hätten wissen müssen, dass diese Person nach 24 h stirbt, wenn sie über Übelkeit klagt und Sie nicht sofort den Notarzt informieren." Ist etwas ganz anderes als "Man kann theoretisch natürlich ein Kind ans Messen des Blutzuckers erinnern."

    Doch ist es. Man muss die genauen Symptome gar nicht spezifisch genug kennen und man muss als Lehrkraft auch mit Sicherkeit keine Diagnosen erstellen können. Dass man bei einer chronisch kranken Schülerin bei starkem Unwohlsein dann vlt. doch mal ärztlichen Rat suchen sollte, kann man von einer Lehrkraft aber durchaus erwarten und ist kein Hexenwerk.

    OT

    Was machst du denn? in Häuser einbrechen?

    Dié Einbrüche finden meist tagsüber statt, wenn alle außer Haus sind. Nachts in Häuser einzubrechen ist bereits durch das benötigte und von außen sichtbare Licht viel zu auffällig und zu gefährlich.

    Was ich tatsächlich schön finde ist, dass das Wetter jetzt langsam spürbar besser wird, nachdem es fast nur noch geregnet hat seit Wochen.

    Ja, das genieße ich auch. Es tut wirklich gut, mal wieder direktes Sonnenlicht auf der Haut zu haben und nicht nur im Dunklen loszufahren und zurückzukommen.

    Dank euch allen. Das Bundesland ist Sachsen und ich bin angestellt.

    Bei Angestellten besteht nach § 8 TzBfG Abs. 1 ein grundsätzlicher Anspruch auf Teilzeit. Zwar konnten die Arbeitgeber in der Neufassung dieses Gesetzes durchsetzen, dass nicht nur zwingende betriebliche Gründe, sondern bereits betriebliche Gründe dem entgegenstehen. Die aktuelle Rechtsprechung geht dennoch davon aus, dass die reinen Umstände, die mit einer dadurch notwendigen Neueinstellung weiterer Arbeitnehmer verbunden sind, durch den AG hinzunehmen sind. Anders sieht das aus, wenn der AG nachweisen kann, dass es kein geeignetes Ersatzpersonal am Arbeitsmarkt gibt, was in der Praxis kaum gelingen dürfte.

    Oft reicht es schon, einfach nur nen Kurs absolviert zu haben.

    Dass da jemand ausschließlich ev RU unterrichtet, ist schon ein Indiz dafür.

    Die armen SuS!

    Nein, es ist Ausdruck dessen, dass es gerade nicht reicht, "einfach nur nen Kurs absolviert zu haben", sodass das jede beliebige Lehrkraft durch kurze Nachqualifizierung übernehmen könnte, sondern dass die wenigen zur Verfügung stehenden Theologen oft den Bedarf gleich mehrerer Schulen gleichzeitig decken sollen.

    Bei uns am BK müssen die Schüler laut Schulleitung nicht beaufsichtigt werden, sie müssen sich nur beaufsichtigt fühlen. Finde ich eher mutig, weil im Zweifel Scheiße eh von oben nach unten fällt. Ich weiß aber tatsächlich von einem Berufskolleg in Köln das gänzlich auf Pausenaufsichten verzichtet.

    Da widerspricht sich eure SL irgendwie selbst. Aufsichtspflicht bedeutet gerade, dass sich die Schüler beaufsichtigt fühlen müssen und nicht, dass sie rund um die Uhr in Sichtkontakt verbleiben müssen. Und solange auch Nicht-Volljährige an eurer Schule sind, kann die Aufsichtspflicht nicht generell entfallen. In besonderen Situationen wie Sportunterricht, Schulfahrten u.ä. gilt dies auch gegenüber Volljährigen.

    Oder noch besser: An vielen Schulen bei uns machen die Putzfrauen nicht die Sachen der Lehrkräfte sauber. Also Kaffeebecher, Kaffeemaschine etc.. Nenne mir nur einen Arbeitgeber, wo die Mitarbeiter in ihrer Freizeit für die Pflege der Sozialräume zuständig sind.

    Das gilt für so ziemlich jedes normale Büro. Auch dort sind die Reinigungskräfte für die Räumlichkeit selbst zuständig, nicht jedoch dafür, den Mitarbeitern das dreckige Geschirr hinterherzuräumen.

    Um mal auf die Ausgangsfrage: "Klassenfahrten unter den derzeitigen Rahmenbedingungen" zurückzukommen, ziehe ich für mich aus dem ganzen Problem das Fazit, daß ich Klassenfahrten als Lehrer gar nicht mehr durchführen kann. Zur Durchführung bedarf es da schon eines auf Kranken-Reisen spezialisierten Reiseveranstalters, der dann auch während der Fahrt 24/7 ärztliches Begleitpersonal stellt.

    Das Haftungsrisiko, wenn man wirklich alle Schüler mitnehmen muß, ist einfach zu groß.

    Dass das ein deutlicher Fehlschluss ist, wurde hier bereits mehrfach aufgezeigt. Es reicht vollkommen aus, nicht grob fahrlässig zu handeln und sich an die absoluten - und wie gesagt auch selbst Einsteigern bekannten - Mindeststandards der Sorgfaltspflicht zu halten. Dann gibt es auch keine Haftungsrisiken.

    PS: Es ist die Pflicht jeder Lehrkraft, sich über geltende rechtliche Rahmenbedingungen des eigenen Tuns zu informieren. Die Schlussfolgerung kann also nicht lauten "Ich informiere mich nicht, daher führe ich meine Dienstpflichten nicht aus", sondern "Dann muss ich mich halt endlich mal informieren".

    Gründe für die Nichtbewährung können z.B. mit Blick auf Fälle der Vergangenheit sein:

    -> erhebliche krankheitsbedingte Fehlzeiten i.V.m. einer nicht absehbaren Verbesserung, die zu Zweifeln der gesundheitlichen Eignung führen

    -> deutliche Grenzüberschreitungen im schulischen Kontext

    -> Falsche Angaben zum Gesundheitsstatus bei der Einstellungsuntersuchung, die später auffliegen (können auch nach der Lebenszeitverbeamtung zur Rücknahme der Ernennung führen)

    -> (auch außerschulische) Straftaten, die zu Zweifeln an der (charakterlichen) Eignung führen

    -> Verwehrung der Mitwirkung bei der Bewährungsfeststellung (z.B. Verweigerung der Unterrichtsbesuche)

    Das waren aber alles erhebliche und gut dokumentierte Fälle, eine gewisse Abneigung zwischen SL und Lehrkraft führt jedenfalls nicht einfach so zur Nichtbewährung. Insbesondere wenn die eigene Akte "sauber" ist, gibt es da nichts zu befürchten.

    Soll man lachen oder weinen?

    Fortschritt oder weitere Deprofessionalisierung?

    An den Hochschulen gibt es eine solche Doppelspitze ja bereits. Der Kanzler ist dabei Leiter der Verwaltung und auch Dienstvorgesetzter des nichtwissenschaftlichen Personals, während der Rektor halt für Forschung und Lehre verantwortlich ist. Diese Systeme sind aber auch erheblich größer.

    An den Sek II Schulen übernehmen ja i.d.R. die Koordinatoren eine ganze Reihe von Verwaltungstätigkeiten ( wie Haushaltsplanung, Angelegenheiten rund um die Liegenschaften usw.) mit. Bereits jetzt bestünde die Möglichkeit, diese Aufgaben weitgehend bei einer Person zu bündeln, nur dass das bis jetzt immer eine Lehrkraft sein muss. Der Vorschlag zielt ja in die Richtung, dafür nichtpädagogisches Personal zu nutzen, was zwar denkbar ist, in der Praxis aber sicher die Beförderungsmöglichkeiten für Lehrkräfte weiter einschränken würde.

    Die Frage ist halt: Was ist, wenn ich mich mit den Krankheiten der Schüler auseinandersetze und zu dem Schluß komme, daß ich es nicht verantworten kann einzelne Schüler aufgrund ihrer Vorerkrankungen mitzunehmen?

    Diabetes ist i.d.R. eine gut eingestellte Erkrankung, was man im Rahmen der Auseinandersetzung damit vermutlich ebenso leicht mitbekommen kann, wie typische Symptome einer akuten Verschlechterung. Dann ruft man als medizinischer Laie natürlich sofort ärztliche Unterstützung hinzu....wie auch in jedem anderen Fall, in dem Schüler akute schwerwiegende Symptome zeigen.

    Gerne noch einmal: diese Kurse liegen mitnichten nur am Nachmittag, sondern es gibt einen abgesprochenen Leistenplan, sodass insbesondere die Leistungskurse auch 2x wöchentlich morgens stattfinden. Der Austausch erfolgt dabei vor allem, aber nicht nur in Fächern, für die die einzelnen Schulen selbst keine Angebote bereitstellen. Das sind teils die o.g., aber insbesondere auch die Fremdsprachen, deren Angebotsbreite dadurch wesentlich erhöht ist. Nicht selten gibt es aber auch Austausche in Fächern, die die eigene Schule zwar anbietet, die aber im Leistenplan mit anderen Wünschen des Schülers kollidieren und bei denen keine Umwahl gewünscht wird.

    Es gibt in unserer Stadt Fälle, bei denen mehrere Schulen einen gemeinsamen LK anbieten, Musik z. B.

    Die Unterrichtszeit ist halt nachmittags.

    Das gemeinsame Angebot von Kursen mehrerer Schulen ist hier in der Region auch Usus und wird durch einen weitgehend gemeinsamen Stundenplan der Schulen im Sek 2 Bereich flankiert. Damit sind die Unterrichtszeiten auch gut verteilt und finden durchaus auch morgens oder mittags statt. Organisatorisch ist das zwar nicht ganz ohne, dafür sind für alle Schülerinnen und Schüler der Region auch Angebote möglich, die sonst die einzelnen Schulen schlicht nicht abbilden könnten.

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