Und das rechtzeitige Herbeirufen ärztlicher Hilfe ändert genau NICHTS an dem Urteil. Schließlich sind die beiden Kolleginnen dafür verurteilt worden, dass sie die Vorerkrankungen vorher nicht schriftlich abgefragt haben und nicht dafür das zu spät Hilfe gerufen wurde.,
Nein, das stimmt so nicht. Die Nichtabfrage von Vorerkrankungen an sich ist keine Straftat. Es ging um fahrlässige Tötung, die durch die Nichtabfrage der Vorerkrankungen begünstigt wurde. Für den "Taterfolg" war aber natürlich auch die Nichtherbeirufung ärztlicher Hilfe notwendig.