Beiträge von Seph

    Es mag sein, dass dir das schwer vorstellbar erscheint. Aber genau so läuft das zum Teil schon lange immer wieder so und es wird nicht (oder später per Zufall) bemerkt. Angefangen bei professionellen Schachspielern, über Führerscheinprüfungen bis hin zu Gewinnspielteilnehmern. Man findet entsprechende Artikel immer wieder in der Presse. Zu glauben, es käme in der Schule nicht analog vor ist blauäugig.

    Und wie gesagt: Das wird jetzt schon mündlich gemacht, wenn der Nachbar es vorsagt. In der ersten Reihe merke ich das vermutlich immer. Aber wenn ich jemanden aus der letzten Reihe frage, dann möchte ich nicht wissen, wie oft ich selbst diesen einfach Trick nicht gemerkt habe. Und mit Smartwatch und AirPod bekomme ich es selbst in der ersten Reihe nicht mehr mit. Der Trick ist auch nicht super aufwendig. Geht sehr schnell. Und nur weil ein Schüler ein paar Sekunden nachdenkt, ist das noch kein Hinweis, dass es ein anderer Vorgesagt hat. Ich denke machmal auch länger nach bevor ich antworte.

    Bei meinem einstündigem Physikunterricht in der Sek. I kann ich nicht immer lange Argumentationsketten verlangen. Wenn ich das machen würde, dann hätte ich streng genommen vielleicht 2 gute Schüler pro Klasse und wenn ich mal die "echte" Leistung bewerten würde, dann dürfte die bei über 90% der Schüler bei mangelhaft oder ungenügend liegen. Die verstehen doch oft gar nichts und sagen maximal etwas auswendig auf, was sie gar nicht verstanden haben.

    Noch einmal: Du konstruierst hier ein Problem, welches es so gar nicht geben muss, wenn sich die Bewertung der sonstigen Mitarbeit nicht ausschließlich auf die Kurzabfrage einfacher Wiedergaben stützt...was sie ohnehin nicht sollte. Das was du beschreibst mag theoretisch möglich sein und im Einzelfall auch mal ausprobiert worden sein, von einer flächendeckenden und gleichzeitig unauffälligen Nutzung kann überhaupt keine Rede sein. Und ja: mir fallen bei meinen Schülern Earpods durchaus auf...genauso, wie dass jemand hinten in der Ecke ins Telefon oder die Smartwatch flüstert. Die Geräte sind dann für den Tag weg und gut ist.

    Gut, vielen Dank für die schnellen und eindeutigen Rückmeldungen! Dann werde ich trotz der deutlich höheren Kosten einen renommierten Veranstalter damit beauftragen, um abgesichert zu sein.

    Darum geht es nicht. Wir haben auch schon öfter Fahrten ohne die renommierten Veranstalter gemacht und uns die einzelnen Punkte wie Unterkunft, Anreise und Programm selbst "zusammengestückelt". Die eigentlichen Verträge zeichnet aber die SL im Auftrag des Bundeslandes und nicht die Lehrkraft selbst.

    Deshalb meine Frage. Falls man einfach nicht 2 Jahre mit Gewissheit so akribisch durchplanen kann, kann man wenigstens hoffen, dass ein Verlängerungsantrag durchgeht?


    Hat denn jemand Erfahrungen mit einem Verlängerungsantrag?

    Es besteht dann halt kein grundsätzlicher Anspruch auf Genehmigung des Verlängerungsantrags, was einem bewusst sein sollte. Der Dienstherr muss dann dienstliche Interessen und die Interessen des Beschäftigten gegeneinander abwägen und im Falle der Ablehnung diese begründen. Ob dann bei dir im konkreten Einzelfall hinreichende Ablehnungsgründe vorliegen oder nicht, können wir hier wohl kaum beurteilen.

    Mit Smartwatch und AirPod ist das anders. Wenn ich da einen Schüler frage und jemand in einer anderen Ecke/Seite des Raumes/Reihe das in seine Smartwatch sagt und die gefragte Person das über AirPods hört, dann habe ich kaum noch eine Chance das zu erkennen.

    Das mag theoretisch zwar denkbar sein, eine wirkliche Gefahr bezüglich der Bewertbarkeit sehe ich darin schon deswegen nicht, weil die Bewertung der sonstigen Mitarbeit auf weit mehr beruht, als auf kurzen Abfragen von Fakten....viel mehr lässt sich nämlich selbst auf diesem technisch aufwändigem Weg kaum vorsagen. Spätestens bei etwas längeren Argumentationen und Begründungen ist das vorbei und dass auf eine direkte Frage im Gespräch erst einmal jemand anderes etwas in seine Uhr erzählt, die andere Person das hören, verarbeiten und wiedergeben muss und das gleichzeitig unerkannt bleiben soll, ist schwer vorstellbar.

    Ich weiß jetzt nicht was daran albern sein soll. Ist deine mündliche Bewertung im Unterricht albern?

    Zum Einen sind in Arbeitsphasen die digitalen Endgeräte nicht selten ein zur Verfügung stehendes Arbeitsmittel und insofern die Nutzung dieser nicht nur unkritisch, sondern teils explizit gewünscht. Zum Anderen fällt es schon auf, wenn man gerade im Gespräch mit einem Schüler ist und dieser erst einmal auf seiner Smartwatch "rumfummelt" ;) Und das weißt du doch genau, also was soll diese Scheinargumentation?

    Selbstverständlich dürfen die Geräte bei schriftlichen Klausuren nicht genutzt werden und sind insofern genauso wie Smartphones u.ä. zu behandeln.

    Im Ergebnis also Verbot der Nutzung in entsprechenden Situationen, aber kein Verbot des Mitführens in der Schule generell.

    Und zwar wegen der fehlenden schriftlichen Abfrage, wegen der die beiden Lehrerinnen, die die Fahrt organisiert haben, nun verurteilt worden sind. Hätte die vorgelegen, hätten die Lehrerinnen anders reagiert und der Todesfall hätte vermieden werden können. Offensichtlich haben sie sich selbst entsprechend eingelassen, was der Richter als Geständnis gewertet hat.

    Ja, wichtig scheint mir aber hier auch, dass - anders als von einigen geäußert - die Verurteilung mit hoher Sicherheit nicht ausschließlich aufgrund der fehlenden schriftlichen Abfrage erfolgte, sondern mit dieser groben Pflichtverletzung lediglich die ursprüngliche Annahme, als medizinische Laien seien sie nicht in der Lage gewesen, den Ernst der Situation zu erkennen und daher nicht zur Verantwortung zu ziehen, entkräftet wurde.

    Es geht darum, etwas im Nachhinein zum Gesetz zu erheben, das vorher keins war. Wir alle können einfach froh sein, dass auf einer unserer Fahrten bislang nichts derartiges passiert ist. Hältst du dich davor gefeit? Ich kenne unsere SuS sehr gut, weil die Klassen so klein sind und selbstredend würde ich mich über andere SuS genauestens informieren, bevor ich mit ihnen irgendwohin fahre. Aber es kann immer etwas Schwerwiegendes passieren, wir hatten zum Beispiel eine Suizidankündigung. Wenn die Person vor den Zug gesprungen wäre, hätten die Lehrkräfte auch eine Mitverantwortung im Sinne von "hätten die Betreuenden vorher abfragen müssen" zugesprochen bekommen?

    Noch einmal: eine entsprechende Sorgfaltspflicht bei der Vorbereitung und der Durchführung von Schulfahrten (wie auch des Unterrichts an sich) ist überhaupt nichts neues und wird gerade nicht "im Nachhinen zum Gesetz erhoben". Man kann sich vor so groben Fehlern wie hier durchaus schützen, indem man diese Standards auch einhält.

    Was man leider nicht vollkommen ausschließen kann, sind Unfälle und andere unvorhergesehene Ereignisse innerhalb von Schulen und auch auf Schulfahrten. Wenn man dabei jedoch nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig seine Pflichten verletzt hat, wird man damit auch keine juristischen Probleme erhalten. Und ja, bzgl. einer Suizidankündigung hätte ich vorher sicher nicht mit den Achseln gezuckt und nichts unternommen, sondern allermindestens das ein oder andere Gespräch geführt und dokumentiert.

    Ich bin mir da nicht so sicher. Nicht darin, dass Klassenfahrten angeordnet werden, sondern eben in der Begründung im Urteil, dass Vorabfragen zwingend notwendig seien. Wenn Lehrkräften in diesem formalen Punkt der Prozess gemacht wird, dann sollte dafür das Ministerium die Verantwortung übernehmen. Denn genau das könnte doch in anderen Fällen auch passieren. Fürs Schwimmen gibt's sooo genaue Anweisungen und wenn man sich an alle hält und dann trotzdem etwas passiert, ist man nicht persönlich haftbar. Wenn sich das durch dieses Urteil geändert hätte und Lehrkräften eine persönliche Teilschuld zugesprochen werden kann, weil sie nicht im Vorfeld an irgendwas anderes gedacht haben, das bislang niemand verlangt hat, dann haben wir halt schon ein Problem. Genau darum geht es mir zumindest.

    Ganz ehrlich: Die Vorabfrage von Erkrankungen gehört genau wie Regelungen rund um die Aufsichtspflichten und wie man sich bei Erkrankungen von Personen, für die man die Garantenpflicht hat, verhält, zum schulrechtlichen "kleinen 1x1" und wird bereits in den Studienseminaren vermittelt. Das ist nun wirklich nichts überraschendes und man muss nicht so tun, als seien die Kolleginnen hier durch eine formal bestehende, aber allen unbekannte Regelung aufs Glatteis geführt worden. Nebenbei: Die schriftliche Urteilsbegründung liegt m.W.n. überhaupt noch nicht vor. Jedenfalls ist sie weder beim LG selbst noch in den entsprechenden Datenbanken bislang aufzufinden.

    Auch wenn das - mal wieder - abhängig vom Bundesland sein dürfte (welches?), hängt eine solche Einrichtung wohl immer auch an folgenden Punkten:

    -> Anzahl der Interessierten (zu kleine Kurse sind kaum finanzierbar)

    -> Potential für die Weiterführung in allen Jahrgängen (nur einmalig eingerichtete Kurse sind problematisch bzgl. Wiederholern)

    -> Anzahl Lehrkräfte für dieses Fach mit Fakultas (hier brauchen wir i.d.R. mind. 3)

    -> bereits bestehende Kurse und Passung zu bestimmten Profilen (müssen etablierte Kurse dafür entfallen?)

    -> Angebotsbreite umliegender Schulen (hier sind ggf. Absprachen für gemeinsame Kurse sinnvoll)

    So wie du schon schreibst, entspricht das auf die einzelnen Schulen heruntergebrochen durchaus den Verhältnissen in NDS. Je nach Anzahl der Schüler kann es dabei leichte Verschiebungen geben, insbesondere bei der Anzahl der Koordinatoren. Und ja, die Teilzeitquoten spielen natürlich auch eine Rolle.

    In Thüringen wiederum wirst du nahezu keine Oberstudienräte und Studiendirektoren finden, da dort nahezu alle Funktionsstellen außer der eigentlichen Schulleitung abgeschafft wurden.

    Welche Schuld trägt das Ministerium, das uns in solche Haftungsfallen hinein treibt? Wo ist der Schulminister, der sich vor seine Leute stellt und der Bevölkerung klipp und klar sagt, dass bei der aktuellen Personalsituation und bei so überbordenden Haftungsanforderungen Klassenfahrten in Zukunft nicht mehr durchführbar sind und er einen entsprechenden Erlass verfasst, der Klassenfahrten generell untersagt, so dass auch meuternde Eltern den Lehrer nicht mehr in der Schulkonferenz eine solche Fahrt abnötigen können?

    Das ist doch wirklich Quatsch. Hier liegt überhaupt keine Haftungs"falle" vor. Bereits ein geringes Mindestmaß an Sorgfalt durch die Lehrkräfte hätte hier zu einem ganz anderen Ausgang geführt! Deine Schlussfolgerung, die beteiligten Lehrkräfte wären hier an "überbordenden Haftungsanforderungen" gescheitert, ist eine deutliche Verdrehung der Tatsachen!

    Dann habe ich gelesen, dass die Elternzeit (Beginn oder Ende) als beamtete Lehrkraft in NRW immer den Abstand zu den Ferien haben muss, wie die Dauer der jeweiligen Ferien auch ist. D.h. wenn ich meine Elternzeit vor den Herbstferien beenden möchte, dann muss ich das 2 Wochen vor den Ferien machen, sodass ich die Herbstferien nicht "ausspare". Habe ich das richtig verstanden?

    Das stimmt so nur bedingt. Wenn zum Beispiel der Elterngeldbezug nach genau 12 Lebensmonaten ausläuft, dieses Ende zu Beginn der Ferien liegt und daher die Elternzeit passend zum Bezugsende enden soll, dann kann das in dem Fall auch zufällig und zulässig mit den Ferien zusammenfallen bzw. nahe dran sein.

    Wenn jedoch die Elternzeit kurz vor Ferienbeginn enden und mit Ferienende ein weiterer Abschnitt wieder beginnen soll, ist das i.d.R. als rechtsmissbräuchlich einzustufen.

    Auch wenn da auf der Fahrt einiges wirklich unvorstellbar hanebüchen ablief, denke ich schon, dass dieses Urteil zu einer weiteren Aufsichtsverschärfung und zu einem schnelleren Ausschluss kranker Kinder führen wird.

    Nein, warum sollte das so sein? Mit einer Vorabfrage von Erkrankungen (die Standard sein sollte) und dem Nichtignorieren deutlicher Symptome und Bitten von Mitschülerinnen über eine lange Zeit seitens der Kolleginnen hätte das bereits verhindert werden können. Eine Verschärfung bisheriger Regelungen ist überhaupt nicht notwendig und es muss auch kein Ausschluss von Kindern mit Vorerkrankungen erfolgen.

    Das Urteil ist einfach nur eine Mahnung daran, dass bestimmte Mindeststandards der Sorgfalt bei Vorbereitung und Durchführung von Fahrten auch wirklich einzuhalten sind.

    Ich finde beachtlich, woher auf einmal die ganzen Lehrkräfte kommen, die noch vor einem Jahr zahlreich gefehlt haben. Man hat anscheinend irgendeinen Zaubertrick gefunden, der ist aber an den Schulen so überhaupt nicht zu sehen oO

    Das ist doch im Ausgangsartikel ziemlich detailliert beschrieben worden. Das gilt auch für die Grenzen dieser Prognosen.

    Jetzt mal im Ernst, mit dem Ganztagsanspruch, den hohen Abbruchquoten, den vielen zukünftigten pensionierten Lehrkräften, den zurückgehenden StudentInnen-Quoten, den momentanen vorhandenen Mangel, der sicherlich nicht 2024 bewältigt ist (wie gesagt, woher kommen diese Lehrkräfte auf einmal?), etc. das glauben die doch selber nicht, oder?

    Auch hier: Es wird sehr deutlich beschrieben, dass der Bedarf an Neueinstellungen zu Beginn der 2030er Jahre voraussichtlich stark abnehmen wird. Es ist keineswegs die Rede davon, dass der Mangel ab 2024 bereits beseitigt wäre.

    So meinte ich es nicht. Aber derzeit scheint mir, dass Inklusion ein dem Bildungssystem aufgezwungener Ansatz ist, der spätestens mit dem Übertritt in den Arbeitsmarkt mehrheitlich ohnehin sein Ende findet. Ist das wirklich Teilhabe oder nur eine staatlich verordnete Scheinteilhabe? Ich frage mich halt, ob die ganzen mit schulischer Inklusion verbundenen Anstrengungen angemessen und zu rechtfertigen sind, wenn die Menschen mit Förderbedarf nach Ende der Schulzeit dann trotzdem in der gleichen Lebenssituation und in den gleichen Beschäftigungsverhältnissen ankommen, wie vorher auch.

    Ich will - und kann es auch nicht - gar nicht beurteilen, ob das Aufwand-/Nutzenverhältnis hier angemessen ist. Gleichzeitig sehe ich in der täglichen Arbeit aber doch immer mal wieder Beispiele, bei denen gerade die Möglichkeit zum Besuch einer "Regel-"Schule doch zu einer deutlich besseren Perspektive aufgrund eines besseren Abschlusses führt.

    Schlimm ist daran, dass Eltern, deren Kind nicht mit seiner Note zufrieden ist, sich bei der Schulleitung beschweren und diese dann ruckzuck Klassen neu verteilt, damit bloß keine Beschwerde weiter kommt.


    Ich finde die Zustände äußerst sonderbar, das Rückgrat der SL gummiweich und wenn niemand im Kollegium auf deiner Seite ist, Zahori , würde ich auch perspektivisch gucken wollen, ob ich mich in dieser Schule noch wohlfühlen kann. Zuerst aber würde ich das Thema wahrscheinlich in einer Konferenz auf die Tagesordnung setzen und da mal generell drüber reden wollen.

    Es ging doch überhaupt nicht um eine ad hoc abgeänderte Unterrichtsverteilung! Laut TE wurde lediglich zum neuen Schuljahr für den TE unerwartet die Unterrichtsverteilung geändert. Über die Gründe hierfür kann man nur spekulieren und wie hier schon mehrfach beschrieben, kann das auch viele andere banale Ursachen haben. Hier wird erheblich zuviel herein interpretiert.

    Keine SL ändert ohne Not mitten im Schuljahr die Unterrichtsverteilung, nur weil sich wenige Eltern unzufrieden mit den (immer noch guten) Noten ihrer lieben Kleinen zeigen.

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