Beiträge von Seph

    Um das noch etwas auszuführen:

    Eine gute Schulleitung (ich weiß, ich weiß: gibt es ja gar nicht ;) ) achtet soweit möglich durchaus auf die Vermeidung von Belastungsspitzen und legt z.B. nicht noch ein größeres Entwicklungsvorhaben parallel zu den Abschlussprüfungen. Man selbst kann - und muss - da allerdings auch auf sich und die eigene Arbeitszeiten achten. Bedeutet konkret: Wenn ich im Abitur tätig bin, bleiben so ziemlich alle anderen Korrekturen parallel dazu liegen und ich werde in dieser Zeit mit Sicherheit auch kaum Arbeitszeit für andere Projekte erübrigen können. Die wiederum lassen sich hier bei mir oft ganz gut im Herbst oder Anfang des 2. Halbjahres unterbringen, ohne Arbeitszeitüberschreitungen hervorzurufen.

    Der Fehler liegt nicht im System, sondern in deiner Behauptung, es handele sich hier um Mehrarbeit (oder gar "unbezahlte Mehrarbeit in gigantischen Umfang"). Zu den Aufgaben von Lehrkräften gehört - wie hinreichend bekannt sein dürfte - eben nicht nur der eigentliche Unterricht mit Vor- und Nachbereitung, sondern u.a. auch die Mitwirkung bei der Schulentwicklung. Die Heranziehung zu diesen Aufgaben hat auch nichts mit "Unrecht" oder ähnlichen starken Begriffen, wie von dir verwendet, zu tun.

    Dass bei solchen Gelegenheiten einige Kolleginnen und Kollegen von anderen zeitgleichen Aufgaben entbunden werden ("Freisetzung"), steht nicht im Widerspruch dazu und ist immer mal wieder erforderlich. Über das Jahr gemittelt dürfte sich das tatsächlich die Waage halten. Und damit ist nicht gemeint, dass alle mal zu Mehrarbeit herangezogen werden (was wie gesagt sachlich falsch ist), sondern dass die Heranziehung zu weiteren Aufgaben über den Unterricht und dessen Vor- und Nachbereitung bei allen Lehrkräften entsprechend ihrer Teilzeitquote/Vollzeit vergleichbar ist und innerhalb der mittleren vorgegebenen Arbeitszeit zu bewältigen ist.

    Andersherum schadet es überhaupt nicht, die eigene Arbeitszeit zu erfassen, um rechtzeitig Häufungen solcher Aufgaben auf unterrichtsfreien Zeiten anzeigen und ins Gespräch gehen zu können, an welcher Stelle dafür andere Arbeiten kürzer ausfallen sollen.

    Finde ich auch nach wie vor eine unglaubliche Frechheit, jede Stunde müsste sofort ab der ersten (und zwar nach ordentlichem Satz, nicht dieser Abzockersatz!) Stunde bezahlt werden.

    Da wundert es mich persönlich z.B. nicht, wenn KuK sich die Zeit der unbezahlten Überstunden "wiederholen", sie wird ja schließlich auch gestohlen.

    Das System ist auch einfach pervers!

    Als ob es in der freien Wirtschaft nicht auch unbezahlte Überstunden in einem vorab abgesteckten Rahmen gäbe...ach warte, das ist dort eher der Standard und entsprechend arbeitsvertraglich geregelt.

    Wenn Ärzt "erschwerte" Bedingungen haben, z.B. bei einer Magenspiegelung der Patient rülpst (ungelogen!), dann rechnen die 3,5 fachen Satz ab.

    Wenn die Technik ausfällt und ich erschwerte Bedingungen habe, weil ich meinen Unterricht spontan umwerfen und improvisieren muss (ggf. ein Backup haben muss), wie rechne ich das ab? Achso, gar nicht?

    Der Vergleich hinkt...mal abgesehen davon, dass es durchaus Ärzte geben mag, die aus absurden Gründen eine überhöhte Rechnung auszustellen versuchen (ich kenne das bislang nur von einer großen Klinikkette, die auf entsprechenden Hinweis die Rechnung zähneknirschend korrigierte), führen tatsächlich erschwerte Bedingungen zu längeren Behandlungsdauern als üblich, sodass der erhöhte Satz den Verdienstausfall durch weniger behandelbare Patienten oder einen Überstundenausgleich kompensiert. Als Lehrkraft führen erschwerte Bedingungen gerade nicht zu längeren Arbeitszeiten oder gar zu Verdienstausfällen und müssten daher auch nicht gesondert abgerechnet werden.

    PS: Auch Ärzte müssen oft sehr spontan reagieren und improvisieren. Das schlägt sich nicht zwingend in einem anderen Abrechnungssatz nieder und gilt auch für den Umgang mit GKV-Patienten.

    Das ist deine Perspektive - seit Jahren.

    Die andere Perspektive ist, dass du trägst und an andere weitergibst, was von oben noch dazu kommt und dazu und dazu und dazu...

    Ja, Führungskräfte delegieren die im System anfallende Aufgaben...das ist nun wirklich nichts neues und branchenübergreifend Kernaufgabe von Führungskräften in ihren jeweiligen Systemen. Aber sicher nicht wie hier suggeriert wurde, indem sie sich selbst aus Aufgaben herausnehmen und "einen lauen Lenz machen" und diese einfach nur anderen aufdrücken.

    Jupp, das klappt bei den großen Fernsehern natürlich nicht. Die Boards mit Projektor kann man auch ganz analog beschreiben.

    Deswegen sind selbst die mit "großen Fernsehern" bei unserem Träger grundsätzlich mit Whiteboard-Flügeln ausgestattet. Man hat da als Schule bei der Beschaffung durchaus ein Mitspracherecht, was man nutzen sollte...

    Ich habe noch nirgends erlebt, dass Schule sich in die Anschlussbeschäftigung reinhängt. KAoA, Berufsberatung, Praktikum in der EF -> ja. Aber alles andere liegt dann beim Schüler und ich wüsste auch nicht, dass irgendwo festgehalten wurde, wer welche Pläne für nach dem Abgang hat. Und ob. Ich würde mich da als Klassenlehrer auch absolut nicht verantwortlich fühlen.

    Sich selbst verantwortlich für den weiteren Weg nach der Schule zu fühlen sicher nicht, aber ein gewisses Interesse daran ist mit Blick auf eine sinnvolle Berufs- oder zumindest Schullaufbahnberatung schon sinnvoll. Ich habe z.B. immer mal wieder (Oberstufen-)Schüler im Gespräch, die gerade überlegen, ob das Abitur das richtige Ziel für sich selbst ist und wir schauen da schon genau darauf, ob es schon konkrete Alternativideen gibt oder nicht. Wir haben als Schule auch sehr gute Kontakte in die lokale Wirtschaft und können nicht selten auch direkt an bestimmten Firmen und weitere Ausbildungsmöglichkeiten verweisen. Wir nehmen den Schülern andersherum natürlich nicht Bewerbung, Vorstellungsgespräche usw. ab. Für die konkrete Umsetzung sind sie schon selbst verantwortlich.

    In NRW liegt das häufig daran, dass sie einfach nicht genug schreiben, weil sie beim dem Geschwafel nicht mitmachen können/ wollen/ darin berechtigt keinen Sinn sehen.

    Die Korrektur per Abhaken im Erwartungshorizont honoriert aber keine prägnante, scharfen Analysen der Texte.

    Deswegen gibt es in diesen Fächern - zumindest in NDS - gerade kein einfaches Abhaken im Erwartungshorizont. Ansonsten führt "Geschwafel" i.d.R. gerade nicht zu auch nur annähernd guten Noten. Andersherum sind Aufgabenstellungen wie "Interpretieren Sie den Text ...... Gehen Sie dabei insbesondere auf die erzählerische Gestaltung des Textes ein und setzen Sie die Ergebnisse Ihrer Interpretation in Beziehung zu folgender Aussage: ...."(Deutsch Leistungskurs) auch bei prägnanter und nicht redundanter Formulierung schlicht nicht auf einer A4-Seite sinnvoll zu stemmen. Das sind aber tatsächlich manchmal Textumfänge, die man von Prüflingen so erhält.

    Ich halte den Vorwurf des lauen Lenzes ohnehin nicht für angebracht. Er entstammt der falschen Dichotomie, dass man entweder total engagiert Vollgas gebe oder eine faule Säckin sei.


    Kann msn nicht einfach ganz normal die Arbeit erledigen? Ohne unbezahltes Engagement, ohne Überstunden. Und ohne Scheiß.

    Das teile ich vollumfänglich. Das hier wiederum nicht:

    Ich erlebe es immer wieder, dass „Dienst nach Vorschrift“ als falsch angesehen wird, als zu wenig. Wie sollen wir den unsere Arbeit sonst machen, wenn nicht nach Vorschrift?

    Dir ist - wie vielen anderen hier - doch vollkommen klar, das "Dienst nach Vorschrift" gerade kein Dienst nach erwarteter und geschuldeter Arbeitsleistung ist, sondern in der erbrachten Arbeitsleistung qualitativ oder quantitativ von der geschuldeten Leistung abweicht. Die derzeitige Rechtsprechung geht davon aus, dass ein solcher Bummelstreik eine getarnte Arbeitskampfmaßnahme ist, die Beamten untersagt ist und als Dienstvergehen geahndet werden kann.

    Der Begriff "Dienst nach Vorschrift" steht gerade nicht für eine normale Dienstpflichterfüllung mittlerer Güte, die sich selbstverständlich an den Vorschriften orientiert.

    Davon redet Schmidt doch: für die Beurteilung der Fachleistungen im Rahmen der Unterrichtsbeobachtung spielt es kaum eine Rolle, wenn mal Fragen nicht korrekt beantwortet werden können oder gezielte Verständnisfragen gestellt werden. Die hierauf gerichteten Kriterien sind i.d.R. sogar mit einer positiven Rückkopplung formuliert. Es zeichnet Schüler ja durchaus aus, zum Beispiel bei neuen Problemstellungen nach kleinen Hilfestellungen selbständig zur Lösung zu kommen. Daher muss sich davor auch niemand scheuen nachzufragen (und tut dies auch nicht). Das sieht wiederum in dedizierten (mündlichen) Prüfungssituationen durchaus anders aus. Hier kann die Nichtbeantwortung der beabsichtigten Prüfungsfragen durchaus deutlich negativ ausgelegt werden.

    Bei mir sind die Schüler zumeist nicht mehr schulpflichtig. Da hängt dann das Bleiberecht davon ab, ob sie entweder in einer Qualifizierungsmaßnahme sind oder einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Ich hatte da über Jahre einen Vollzeitschüler, der nebenbei noch Hausmeistertätigkeiten im "eigenen" Wohnblock durchgeführt hat und deswegen vom Vermieter mit 521,- € monatlich bezahlt wurde, eben damit es eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung war und eben kein Mini-Job, weil an der Beschäftigung der Auffenthaltstitel hing.

    Bei dem Kindergeld ist es dann halt auch die Frage, ob das Kind, für das das Kindergeld gezahlt wird, überhaupt existiert und ob es wirklich hier in Deutschland lebt und nicht im Ausland. Da kommt uns schon eine gewisse Kontrollfunktion zu, wir sehen schließlich dieses Kind bzw. sehen es nicht.

    Danke für die Ergänzung, so kann ich mir das wirklich vorstellen.

    Ich habe da irgendwie ein Déjà-Vu. Die Diskussion hatten wir hier doch schon mehrfach und dabei bereits festgestellt, dass Firelillys Bekannte weit überdurchschnittlich verdienen und es aus dieser speziellen Bubble heraus so wirken muss, als seien Lehrkräfte deutlich unterbezahlt. Dass das mit Blick auf die Einkommensverteilung in Deutschland - übrigens auch auf die von ausschließlich Akademikern - nicht zu halten ist, wird dabei geflissentlich ignoriert.

    Das wäre mir auch neu. Von Kürzungsmöglichkeiten des Kindergeldes gehe ich in Anbetracht seiner Stellung als Steuervergütung zur Freistellung des Existenzminimums von Kindern nicht aus. Und der Zusammenhang zwischen Aufenthaltstiteln und Schulbesuchspflicht ist genau andersherum: Ein bestehender Aufenthaltstitel löst die Schulbesuchspflicht aus. Dessen Bestehen dürfte aber nicht von dieser abhängen.

    PS: Den vollständige Entfall bei Nichtfortsetzung der Schullaufbahn aufgrund zu hoher Fehlzeiten nach Erfüllung der Schulpflicht (!) kann ich mir durchaus vorstellen.

    Ich erinnere mich nur, die letzte Bewerbung als umfassende Mappe mit Kopien aller Fortbildungen etc. abgegeben zu haben.

    Für den formalen Ablauf der Bewerbung spielt das zwar erstmal keine Rolle, zumindest in NDS hängt mit einer solchen Bewerbung häufig auch die Vorstellung im Schulvorstand zusammen, der allerdings auch nur ein Votum abgeben kann und nicht selbst über die Besetzung entscheidet. Gerade bei externer Bewerbung kann es insofern schon sinnvoll sein, sich etwas ausführlicher vorzustellen, was aber ohnehin im persönlichen Gespräch erfolgt.

    Ich halte es schlicht für unmöglich, einigermaßen gerechte mündliche Noten zu vergeben. Als Vollzeitlehrer habe ich rund 200 Schüler. Bei angenommen fünf Kriterien wären das 1000 Kriterien, die ich leidlich gerecht (darauf haben die Schüler angesichts der Bedeutung von Noten für ihr Leben einen Anspruch!) beurteilen müsste - das kann kein menschliches Wesen (auch kein Lehrer).

    Die Berechnung ist doch nicht zielführend. Aus 5 zu berücksichtigenden Kriterien werden bei 200 Schülern doch keine 1000 Kriterien, die separat zu berücksichtigen sind. Es sind und bleiben 5 Kriterien, für die eine Zuordnung der 200 Schüler auf Basis der Unterrichtsbeobachtungen über eine bestimmte Anzahl von Stunden/Wochen hinweg erfolgen muss. Das wiederum ist nun wirklich kein Hexenwerk.

    Das ist kein Argument dafür, die Kreidetafeln grundsätzlich abzuschrauben bzw. gar nicht mehr zu montieren. Elektronische Geräte können kaputt gehen, ab und an haben wir Synchronisationsprobleme mit unseren OneNote-Kursnotizbüchern. Auch dann möchte ich einfach unterrichten können und zwar ohne Unterbruch. Ob der Beamer 2 h kürzer lebt, weil Kollege X lieber mit Kreide schreibt als auf dem Convertible halte ich für einen vernachlässigbaren Gedanken wenn man ihn dagegen abwägt ob aufgrund technischer Probleme der Unterricht gestört wird oder gar ausfallen muss. Vor allem in der Mathe unterrichten die KuK sehr gerne auch parallel mit einer Beamer-Projektion und einem Tafelanschrieb. Die haben sich explizit gewünscht, dass ihre Zimmer entsprechend eingerichtet werden und sie werden eine gute didaktische Begründung dafür haben.

    Mal abgesehen von den unsäglichen Boards eines früheren Marktführers, lassen sich nahezu alle digitalen Tafeln, die ich so kenne, auch als normale Whiteboards nutzen. Daher möchte ich das umdrehen: Der Verweis auf mögliche technische Ausfälle begründet keine Notwendigkeit, extra noch klassische Kreidetafeln vorzuhalten.

    Im Rahmen der digitalen Umrüstung standen bei uns Kreidetafeln überhaupt nicht mehr zur Disposition.

    Argument: Kreidetafeln produzieren Staub, der sich in Beamern und ähnlichen elektronischen Geräten mit Lüftern sammelt und so zu Schäden durch Überhitzung führt.

    Kann ich gut nachvollziehen und bin froh, nicht mehr ständig Kreidestaub an den Händen und sonstwo zu haben.

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