Beiträge von Seph

    Und was wäre daran jetzt schlimm?
    Besser/einfacher kannst du nervige Klassen nicht loswerden.

    Den Gedanken hatte ich auch ;) Im Ernst: man öffnet Tür und Tor für weitere solcher Eskapaden, wenn man diesen Befindlichkeiten von Eltern nachgibt. Von daher Transparenz in den Anforderungen und der Bewertung sicherstellen und damit sollte es auch gut sein. Wenn dann immer noch das Vertrauen in die weitere Zusammenarbeit fehlt, ist es halt so.

    Ich hatte letztes Jahr ein Gespräch mit meinem Chef wegen einer Klasse, der meine Noten nicht gut genug waren. Zusammengefasst: Die Kinder sind nicht mehr motiviert weil die Noten zu schlecht sind. Das hat mich schon schockiert, denn die Durchschnitte waren ganz normal, so wie ich das für eine 7. Klasse kenne (zwischen 2,3 und 2,7) und im Unterricht konnte ich mich auch nicht über mangelnde Beteiligung oder Motivation beschweren. Sogar eher im Gegenteil und mündlich waren die Kinder auch fast alle (noch) besser.

    Komischer Chef, mir fiele es aber ziemlich einfach, in einem solchen Gespräch transparent zu machen, warum ein Leistungsbild in der Klasse so aussieht, wie von mir eingeschätzt.

    Ich habe versucht gegenzusteuern aber die Klasse trotz meines Wunsches nicht noch wie üblich ein zweites Jahr bekommen.

    Nur als kurzer Gedanke: das kann auch vielfältige andere Gründe haben, die zu zwingenden Änderungen der Unterrichtsverteilung führen können (Zu- und Abgänge von Kollegen, blockierte Stundenlagen durch zu viele Zeitwünsche usw.) und muss überhaupt nichts mit dem Gespräch zu tun haben.

    Es scheint nun so, dass sich dies an der Schule herumgesprochen hat, denn der Schüler einer anderen Klasse sagte mir neulich wörtlich "Wenn Sie uns keine guten Noten geben, bekommen wir einen neuen Lehrer."

    Das sollte einem als gestandene Lehrkraft nicht mehr als ein müdes Lächeln und ein Schulterzucken abringen können. Mit Sicherheit führt ein solcher unbedachter Satz eines Schülers nicht zu einer Veränderung der Maßstäbe.

    Meine Frage zielt ausschließlich darauf ab, dass es sich hier um zwei verschiedene Versorgungssysteme handelt: Rente und Pension.

    Und wenn ich es richtig verstanden habe (korrigiert mich gerne), dann birgt das für den verbeamteten Part (und das bin in dem Fall ich) erhebliche Nachteile.

    Ja, das ist korrekt. Details dazu hatte ich ja weiter oben bereits dargestellt. Von daher kann es durchaus sinnvoll sein, über den Punkt Versorgungsausgleich gemeinsam (!) genau nachzudenken. Ein Modell wäre, diesen zwar im Ehevertrag zu streichen, dafür dort aber gleichzeitig ein anderes Versorgungssystem vorzusehen. Das kann z.B. eine private Zusatzversicherung für den geringer verdienenden Partner finanziert durch den besser verdienenden sein, um dennoch einen fairen Ausgleich zu schaffen ohne in die Problematik des Übertrags der verschiedenen Versorgungssysteme zu kommen.

    In Thüringen wird die Erhöhung zur Amtsangemessenen Besoldung von Anfang 2023 auf den Abschluss angerechnet, was direkt die Verfassungswidrigkeit der Besoldung für 2024 mit sich bringt. Aber da muss man ja erstmal Widerspruch erheben und klagen....

    Das ist eine steile These (und m.E. unhaltbar) in Anbetracht dessen, dass Thüringens Beamtenbesoldung auch unter Berücksichtigung dieser Anrechnung noch immer eines der Bundesländer mit eher überdurchschnittlicher Besoldung bei gleichzeitig unterdurchschnittlichen Lebenshaltungskosten ist.

    Ich kann mich nun mal nicht teilen, wenn das ESE Kind steil geht bleibt nun mal keine Zeit für die anderen .. das ist für die anderen eigentlich ein Raub an deren Recht auf angemessenen Unterrichtszeit..

    Das Argument ist zwar plausibel, wirklich zwingend ist es nicht. Die Unterrichtszeit (genauer: die Zeit, in der konzentriertes Arbeiten für alle möglich ist) wird - wie wir alle wissen - nicht nur durch Kinder mit ES-Förderschwerpunkt verkürzt. Wo zieht man also die Schwelle, wer teilnahmeberechtigt ist und wer nicht?

    Hm, ich hätte nun genau innere Emigration empfohlen.

    Ich definitiv nicht und das meine ich gar nicht aus systemischer Sicht, sondern tatsächlich aus Perspektive von sich selbst. Die innere Emigration geht doch gerade einher mit Frustration und Unzufriedenheit im Beruf. Ich bin da voll bei CDL :

    Frustration hat oft auch etwas mit zumindest gefühlter Hilflosigkeit zu tun. Aktiv zu werden, zu kämpfen, etwas tun zu können, um eine Verbesserung durch eigenes Handeln herbeiführen zu können hilft mir persönlich immer enorm, damit mein Frust möglichst umgewandelt werden kann in konstruktive Handlungsenergie.

    Es mag ja sein, dass es da Konfliktpotential und Gefahrenquellen gibt, aber was haben wir damit zu schaffen? Das ist öffentlicher Raum und damit eine Frage für die Polizei.

    Auch von der oben verlinkten Seite: "Außerhalb des Schulgeländes muss ein räumlichfunktionaler Zusammenhang zwischen Bushaltestelle einerseits und Schulbetrieb andererseits gegeben sein."

    Ein "räumlichfunktionaler Zusammenhang". Jetzt fang auch ich an das ganze lächerlich zu finden.

    Was ist denn daran so schwer zu verstehen? Ich habe oben doch schon den Unterschied zwischen einer "normalen" Bushhaltestelle des Linienverkehrs in Laufweite der Schule, bei der einige Schüler aus- und zusteigen sowie einer Bushaltestelle direkt an der Schule, die rein der Schülerbeförderung dient und von sehr vielen Schülern der Schule genutzt wird, dargestellt. Nichts anderes ist mit "räumlichfunktionaler Zusammenhang" gemeint.

    Im ersten Fall bedarf es keiner spezifischen Aufsichtsführung durch die Schule, im letzten Fall hingegen schon. Die Formel "öffentlicher Raum -> keine Zuständigkeit der Schule" funktioniert so pauschal jedenfalls nicht, wie hier bereits mehrfach aufgezeigt wurde.

    Ich finde sie für die Grundschule schon passend, aber für weiterführende Schulen kenne ich sie nicht und finde sie, ich wiederhole es nochmal, lächerlich.

    Wenn man sich mal klar macht, dass gerade an den (Schulbus-)Haltestellen teils größere Gruppen von Schülerinnen und Schülern aus unterschiedlichsten Jahrgängen aufeinandertreffen, dann wird schnell deutlich, dass in solchen Konstellationen auch ein erhebliches Konfliktpotential liegt. WIe generell im Bereich der Aufsichtspflicht ist die Aufsichtsführung an die entsprechenden Verhältnisse anzupassen.

    Und klar: Eine Schule, bei der nur sehr wenige Schüler den ÖPNV an den "normalen" Haltestellen nutzen, wird dort wohl keine Aufsicht einrichten müssen. Bei Schulen, die viele "Buskinder" haben und direkt die Haltestelle vor der Haustür (nicht selten eine sonst im Linienverkehr gar nicht angefahrene Haltestelle), sieht das halt ganz anders aus.

    Nein, keine Sorge. Falsch war das ja nicht, was du beschrieben hast. Und mir ist klar, dass das etwas haarspalterisch wirken muss, aber es ist dennoch ein (innermathematischer) Unterschied, ob eine (Abi-)Note als Durchschnitt von Noten berechnet wird (was zumindest mathematisch Quatsch ist) oder ob eine Abbildung von Einzelleistungen auf eine ausgewiesene Gesamtleistung erfolgt, hier hilfsweise durch addieren der in Ziffern benannten Einzelleistungen und Zuweisung der Gesamtpunktzahl zu einer Gesamtnote.

    Danke für den Tipp! Per Mail und Initiativbewerbung mit Unterlagen oder einfach Mal altmodisch anrufen?

    Am besten tatsächlich klassisch mittels Unterlagen. Wir schauen regelmäßig im Team eingegangene Initiativbewerbungen durch, laden dann teils gezielt Bewerber zu einem Kennenlerngespräch ein und schreiben bei Verfügbarkeit von Stellen dann nicht selten zielgerichtet aus.

    Lediglich die Abiturprüfung an sich, die ja "nur" 1/3 der Durchschnittsnote ausmacht, wird arithmetisch gebildet.

    Und auch das (ich habe gerade nachgeschaut: weder bei uns in NDS noch bei euch in NRW) nicht (!) als arithmetisches Mittel und damit nicht als "Durchschnitts"note im engeren Sinne, auch wenn sie als solche bezeichnet wird. Die auszuweisende Abiturnote ergibt sich vielmehr aus einer Zuordnung der erreichten Kurs- und Prüfungsnoten zu einer entsprechenden Abiturnote.

    Von "immer" kann doch keine Rede sein, der Regelfall sollte doch sein, dass die Referendare zum Halbjahresende fertig werden. Zumindest hier in NDS klappt das ganz gut, sodass meist eine direkte "Anschlussverwendung" möglich ist. Oder habt ihr in NRW wirklich so "verschobene" Termine dafür als Regelfall?

    Ich kann (und sollte) in meinem Augen den SuS zur Hälfte dieses Quartals (in meinem Fall 16.2.) eine Rückmeldung zum Leistungsstand geben, aber keine Quartalsnote.

    Davon sprach ich ja bereits. Es erfolgt eine Rückmeldung zum Leistungsstand. Diese ist aber explizit keine eigenständige Note, sondern ein Zwischenstand.

    Wie SwinginPhone schon korrekt beschrieben hat, gibt es auch später keine dedizierte "Quartalsnote", sondern am Ende des Halbjahres aus allen bis dahin erbrachten Leistungen im Halbjahr resultierende Halbjahresnote.

    Und das ganze für extrem wenig Geld.

    Auch hier immer wieder die gleiche unhaltbare Behauptung. Als (Gymnasial-)Lehrkraft gehört man selbst im Einstiegsamt, ohne Familienzuschläge und in deinem Bundesland mit angeblich "verfassungswidrig zu niedriger" Besoldung noch immer zu den oberen 20 Einkommensprozent (selbst unter nur Akademikern gilt das noch knapp), bezogen auf die Gesamtbevölkerung fast zu den oberen 10 Einkommensprozent. Bei der Wahrnehmung "extrem wenig Geld" sprechen wir von deutlich verschobenen Bezugspunkten.

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