Beiträge von Seph

    Im Übrigen stimmt die von Aviator aufgestellte Behauptung so auch nicht. Der angesprochene fiktive alleinstehende Kollege, der sich nahezu unersetzbar gemacht hat, wird eben nicht als erster abgeordnet, nur weil er die sozialen Kriterien nicht erfüllt. Der Blick auf Beziehungsstatus, das Vorhandensein von Kindern u.ä. kann zwar auch eine Rolle bei der Auswahl abzuordnender Kollegen spielen, aber eben nicht die alleinige. Aus den bisherigen Äußerungen hier im Forum wurde aber auch deutlich, dass Aviator nicht unbedingt dieser fiktive Kollege ist.

    Ergänzend dazu: Ich habe z.B. bislang noch nie erlebt - auch wenn das theoretisch denkbar wäre - dass (je nach Schulform) Fachobleute/Fachbereichsleitungen/Jahrgangsleitungen oder gar Koordinatoren gegen ihren ausdrücklichen Wunsch abgeordnet worden, insbesondere nicht als "Vollabordnung".

    Und was spricht gegen die Lösung b1 in vielen dieser spontan anfallenden Aufgaben? Ich denke da z.B. an defekte Lampen o.ä. Die sind natürlich spontan defekt und sollten möglichst schnell getauscht werden. Und natürlich macht das nicht mal eben die Lehrkraft. Das fängt damit an, dass Laien überhaupt nichts an Elektroinstallationen zu suchen haben. Dann ist halt mal 1-2 Tage die Beleuchtung defekt, was nun wirklich kein Weltuntergang darstellt.

    Und ich möchte dennoch noch einmal an den Ausgangspunkt der Diskussion erinnern: da ging es um das grundlegende Einrichten von Klassenräumen, was nun wirklich so gar nicht spontan ist, sondern gut planbar. Dass das an einigen Schulen die Lehrkräfte durchführen sollen, finde ich absurd

    PS: Dass entsprechend planbare Aufgaben auch wirklich durch das Gebäudemanagement getätigt werden sollten, schriebst du natürlich bereits. Das Beispiel war insofern nicht als Widerspruch zu deiner Aussage zu sehen.

    Mädel, was unterrichtest du denn? Kennst du den Lehrplan von MNT? Das ist zu gut 2/3 Biologie!! Wie kann ein Physiker dazu "befähigt" sein? Entschuldige, wenn dies etwas "böse" klingt, aber solche Aussagen nerven mich derart. Ich möchte Deinen Unterricht nicht erleben. Schonmal was von Qualität gehört? Bist DU nicht Lehrer geworden, weil Du den Kindern etwas beibringen möchtest und sie für das Fachliche begeistern möchtest? Bist du echt schon so abgestumpft?

    Für derartig niveaulose Pöbelei bist du bei mir an der ganz falschen Adresse. Wenn kein Interesse an einer adäquaten Beantwortung deiner Frage besteht, sehe ich hier auch keinen Grund mehr für weiteren Austausch. *plonk*

    Wie kommst du darauf, dass es ok ist einen Lehrer für ein Fach einzustellen, um ihn dann mehrere Fächer unterrichten zu lassen?

    Er soll gar nicht mehrere Fächer unterrichten. MNT als naturwissenschaftliches Verbundfach kann halt idealerweise durch Lehrkräfte aus den Naturwissenschaften unterrichtet werden, einen eigenen Studiengang dafür gibt es meines Wissens nach nicht. Und als Physik-Lehrkraft (auch als Ein-Fach-Lehrkraft) ist man dazu durchaus befähigt.

    Warum denn gleich ein Vollzeit-Hausmeister? An der Grundschule meiner Kinder schaut mehrmals pro Woche ein Hausmeister vorbei, der eben noch andere Objekte des gleichen Trägers mitbetreut. Damit ist die überwiegende Anzahl aller notwendigen Tätigkeiten gut abgedeckt. Und dass es etwas anderes ist, als Lehrkraft einen ganzen Klassenraum überhaupt erst einmal mit Möbeln bestücken zu müssen, als mal einen kaputten Stuhl durch Umstellen gegen einen intakten Stuhl zu wechseln, hatten wir hier bereits besprochen.

    Hat jemand in diesen Ferien (oder wann anders) mal was Tolles erlebt, das empfohlen werden kann?


    Wir suchen ebenfalls eine familienfreundliche Wanderregion in den Alpen, gern in Österreich. Schweiz können wir uns nicht leisten, fürchte ich. 🙃 Klettern ist nicht unsers, aber schöne Wanderwege, gern dann und wann mal ein Spielplatz oder eine Sommerrodelbahn wären motivierend für unsere Kids vom platten Land. SFL haben wir bereits genossen, es soll also auch etwas anderes sein. Ich google mir schon die Finger wund. 🙈 Freu mich über nette Tipps!

    Wenn ihr in Deutschland bleiben wollt, könntet ihr euch Oberstdorf mal anschauen. Der Ort selbst liegt noch im flachen Tal, an drei Seiten geht es aber gleich in die Berge hoch. Auf einigen gibt es in Gipfelnähe auch Kinder(wasser)spielplätze, im Tal ohnehin. Und im Sommer ist bei vielen Gastgebern eine Premium-Karte mit in den Übernachtungen inbegriffen, mit der sowohl der Nahverkehr als auch die Bergbahnen unbegrenzt kostenfrei genutzt werden können. Gerade mit Kindern läuft man ja dann doch nicht alle Strecken.

    Durch Lehrkräfte kostenpflichtig zu erwerbende Kopierkontingente oder gar ein Verstoß gegen die Lernmittelfreiheit durch bei den SuS eingetriebene Kopiergelder geht dagegen gar nicht.

    Schön ist, dass es bei euch in BW tatsächlich eine kodifizierte Lernmittelfreiheit gibt. In NDS wurde diese 2004 wieder abgeschafft. Das bedeutet freilich nicht, dass Lehrkräfte die Kopierkosten zu tragen hätten.

    Uns wird mindestens 3x im Jahr von der SL gesagt, wir sollen nicht so viel kopieren, das Budget reicht nicht. Farbkopien gibt´s übrigens gar keine und an dem einen Standort hat jeder sogar einen Code für den Kopierer und ein eigens hinterlegtes Kontingent und wenn das alle ist, ist kopieren eben nicht mehr drin.

    "Nicht so viel" kopieren ist eine durchaus angemessene Bitte mit Blick auf die analogen Materialschlachten, die so einige Lehrkräfte betreiben. Insofern ergibt die Zuweisung eines (bei plausiblem Mehrbedarf erweiterbaren) Kontingents schon Sinn. Aber das ist etwas ganz anderes, als grundsätzlich Kopien aus privaten Mitteln zu fordern.

    Keine Ahnung, was Susannea an diesen Aussagen so irritiert. Natürlich kann man mal einen Stuhl im Raum in die Hand nehmen und an andere Stelle stellen, wenn man das gerade für das Arrangement braucht und einen OHP-Wagen im Raum an andere Stelle zu schieben, war sicher damals auch kein Problem.

    Aber nein: Wir sind nicht dafür zuständig, einen Raum erst einmal durch Möbel schleppen überhaupt in einen benutzbaren Zustand zu überführen!

    Ich frage mich bei den 'Hardlinern', ob die auch ihren Overheadprojektor/Polylux von einem Raum in den anderen vom Hausmeister transportieren lassen? (ist ständig erforderlich, da wir nicht genug davon haben). Wäre an vielen Schulen eine sichere Möglichkeit, sich lächerlich zu machen - und ganz davon abgesehen, eine Zumutung gegenüber den Hausmeistern.

    Eine Schule, die immer noch mit OHPs arbeitet, macht sich selbst irgendwie lächerlich. Und nein, natürlich hätte man früher solche Geräte nicht selbst herumgetragen. Noch einmal: für die sachliche Ausstattung des Schulgebäudes ist der Schulträger mit seinem Personal verantwortlich und nicht die Landesbeamten.

    Ja, es ist eine Einstellung, die ich nicht nachvollziehen kann, denn es geht ja nicht um gefüllte Aktenschränke, sondern um Stühle, Regale usw. die man sogar alleine bewegen kann. Das machen wie gesagt die Schüler z.T. täglich selber und stellen sich nicht so an, wie einige von euch hier.

    Ich kann offen gestanden nicht nachvollziehen, warum Landesbeamte Aufgaben des Schulträgers erfüllen sollten. Und ich mache auch ein großes Fragezeichen daran, ob eine SL eine solche Aufgabe überhaupt anweisen darf.

    Wir hatten neulich Projektwoche. Da hieß es, dass so etwas zu unserem Geschäft gehört und es keine Zahlung gibt für die Leute, die "Überstunden" machen, so wie wir das sonst für Vertretungsfälle erhalten. (Es wurde extra auf dem Schulamt nachgefragt). Die mit extrem wenigen Stunden durften sich allerdings zum Glück zu zweit ein Projekt teilen und waren dann an unterschiedlichen Tagen anwesend.

    Lass uns den Gedanken der Schulleitung von cakeh mal an deinem Beispiel weiterverfolgen: Wir lassen allen regulären Unterricht ausfallen und werten das folgerichtig als Minderstunden für alle Lehkräfte. Danach setzen wir alle Lehrkräfte (aber am besten in anderen Lerngruppen) wieder für Projekte ein, müssen aber nichts anrechnen, da das ja zu "unserem Geschäft" gehört und schließlich kein Unterricht wäre. Klingt seltsam? Zurecht!

    Natürlich erfolgt auch der Einsatz der Lehrkräfte in Projektwochen passend zu ihrem jeweiligen Deputat und natürlich betreut nicht eine Lehrkraft alleine 6-8 Stunden an 5 Tagen eine Projektgruppe, sondern man teilt sich sinnvoll mit 1-2 anderen Lehrkräften da rein. Manche Projekte sind dann eben nicht realisierbar.

    Die 390 EURO sind inklusive Öffnungsklausel und bei einer Versicherung aufgrund meiner aktuellen Therapie. Die Hypo ist sehr teuer für die PKV und lt. Versicherung sind die Chancen die Allergie zu besiegen geling. Ich würde also nach ein paar Jahren eine erneute Therapie benötigen.

    Die Öffnungsklausel erlaubt einen Risikozuschlag von höchstens 30% auf den normalen Tarif. Die 390€/Monat klingen sehr nach einem Volltarif und gerade nicht nach einem speziellen Anwärtertarif, der trotz Risikozuschlag erheblich günstiger sein sollte (eher um 100€/Monat, mit Zuschlag vlt. max. 150€).

    Ja, die Öffnungsklausel gilt nur innerhalb von 6 Monaten..., aber Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Beginn des Beamtenverhältnisses. Für Beamtinnen auf Probe gilt diese Frist dann erneut, wenn ich davor Inder GKV versichert war.

    Stimmt, das konnte ich gerade noch einmal genauer nachlesen. Ich vermutete zunächst einen Fallstrick in der Ausweitung der Öffnungsaktion auf Beamte auf Widerruf seit 2019, da oft auf die erstmalige Verbeamtung abgezielt wurde. Der Vorbereitungsdienst ist aber davon nach wie vor ausgenommen.

    Es spricht ja auch nichts dagegen, die im Plan ausgewiesenen Unterrichtsstunden zunächst für das soziale Lernen u.ä. zu verwenden. Aber es kann nicht sein, dass Lehrkräfte in solchen Stunden eingesetzt werden und diese nicht abgerechnet werden. Wie oben erwähnt handelt es sich dabei je nach Argumentation um normalen Unterricht oder eben um Unterrichtsausfall in Verbindung mit der Wahrnehmung anderer angeordneter Tätigkeiten. So oder so muss eine Anrechnung der entsprechenden Stunden erfolgen.

    Bitte aber im Kopf behalten, dass der Kontrahierungszwang der PKV (genauer: die Öffnungsaktion für Beamte) nur innerhalb von 6 Monaten nach erstmaliger Verbeamtung greift. Nur dann muss eine teilnehmende PKV auch aufnehmen und ist der Risikozuschlag auf 30% begrenzt.

    Die GKV ist als Anwärter mit hoher Sicherheit zunächst günstiger, das sieht bei einer Vollzeitstelle später u.U. deutlich anders aus, insbesondere wenn das eigene Bundesland keine pauschale Beihilfe anbietet.

    PS: 390€ monatlich für Anwärter scheint mir etwas hoch. Haben die beauftragten Makler denn geprüft, inwiefern die Versicherer spezielle Anwärtertarife anbieten? Diese sind oft deutlich günstiger als die Normaltarife, gehen dann aber später in diesen auf.

    Ist das Unterrichtstätigkeit im Sinne von 2.2 des Erlasses, oder ist liegt keine Mehrarbeit nach 2.2.2 vor?

    Die Klassenleiterstunde ist ja keine Unterrichtstätigkeit im eigentlichen Sinne und könnte theoretisch auch unter 2.2.3 fallen (sonstige Schulveranstaltung / Verwaltungsarbeit).

    Das mag sein und interpretiert die Schulleitung von cakeh möglicherweise so. Wenn man aber argumentieren möchte, dieser im Stundenplan ja explizit als Stunde ausgewiesene Einsatz sei kein Unterricht, dann sollte nicht aus dem Blick verloren werden, dass nach 4.4.2 des genannten Erlasses bei Unterrichtsausfall dennoch anrechenbare Ausfallstunden infolge Wahrnehmung anderer angeordneter dienstlicher Tätigkeiten anfallen. Dass diese hier nicht von der gleichen Lehrkraft erbracht werden, sondern die Lehrkräfte "ausgetauscht" worden, steht einer Anrechnung nicht entgegen.

    Wenn damit explizit gefordert wird, dass die Klassenlehrkräfte diesen Unterricht halten, dann ist dieser Unterricht natürlich auch für die Klassenlehrkräfte anzurechnen. Das sieht nur anders aus, wenn die eigentliche Fachlehrkraft tatsächlich eingesetzt wird und die Klassenlehrkraft freiwillig dazukommt.

    So wie von dir beschrieben, ist aber wohl der erste Fall gemeint. Selbstverständlich handelt es sich dabei um anzurechnende Unterrichtstätigkeit.

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