Beiträge von Seph

    Ich empfinde ihn auch als wahnsinnig naiv. Spätestens seitdem Greta medienwirksam mit einer Segelyacht über den Atlantik gefahren wurde und so sechs Flugtickets für die Crew notwendig wurden anstatt zwei Tickets für sie und ihren Vater, sie war damals noch nicht volljährig, bin ich raus.

    Das ist ein schönes Beispiel dafür, dass bei einer Schmutzkampagne genau solcher auch hängen bleibt. Dabei wird völlig ausgeblendet, dass das Team der Malizia ohnehin entsprechende Trainingsfahrten mit wechselnden Besatzungen durchführt...wir reden hier von einer Hochsee-Rennyacht. Es wird auch vergessen zu erwähnen, dass das Team schon vor längerer Zeit beschlossen hatte (und dies auch durchführt) sämtlichen CO2-Ausstoß in Verbindung mit ihren Aktivitäten durch Spenden an klimafreundliche Projekte und den damit möglichen CO2-Einsparungen gegenzukompensieren.

    In dem Fall waren die Schulleitungen nicht untätig sondern straftätig. Ist ja schon ein Unterschied. Aber was passiert, wenn eine SL nur das Allernötigste macht, keine richtige Schulentwicklung betreibt, die Verantwortung abwälzt bzw. nicht wahrnimmt, etc. ?

    Dann wird es über kurz oder lang - bei Schulleitern eher kurz - genau wie bei einer normalen Lehrkraft Disziplinarmaßnahmen geben.

    Es gibt eigentlich keinen wirklichen Unterschied. Beamte tragen gar keine wirkliche Verantwortung. Weil zu dieser gehört, dass man im Fall des Scheitern drastische persöhnliche Nachteile hat. Da ist die Beamtenwelt einfach anders.

    Das stimmt schlicht nicht. Setze dich gerne mal mit dem Begriff des Organisationsverschuldens auseinander, welches zu erheblichen Schadensersatzansprüchen gegen den Schulleiter führen kann. Dafür bedarf es gerade keines strafrechtlich relevanten Vergehens. Ein klassisches Beispiel ist die fehlerhafte Organisation der Pausenaufsichten, die auf den Schulleiter, der dafür die Gesamtverantwortung trägt, zurückfallen kann.

    Der große Unterschied gegenüber der Nicht-Beamtenwelt ist halt, dass ein Großteil der Attraktivität über die Pension läuft.....Führungspositionen haben halt lebenslang finanzielle Auswirkungen (man beachte auch, dass die HöchstRENTE 3384€ beträgt, die haben bundesweit 50 Personen). 30% sind da schon eine ganze Menge (auch, da die Sozialversicherungsbeiträge im Beamtentum wegfallen). Der Sprung von A14 auf A 15 ist schon okay. A16er Pension ist auch schon in Ordnung.......das ist schon ein sehr attraktives Gesamtpaket (mit Beihilfe usw. - und vor allem keiner 'Abstiegsmöglichkeit').

    Das gilt aber auch nur, wenn man typische Benefits von Führungspersonen in der Wirtschaft (Aktienpakete, Betriebsrenten u.ä.) ausklammert.

    Weil den Job ohne Schmerzensgeld sonst keiner macht. Oder ist das zu trivial?

    Ja, und das Schmerzensgeld ist wirklich nicht hoch genug. Während die Einstiegsgehälter bei Lehrkräften wirklich in Ordnung sind, sind die späteren Abstände der Stufen deutlich zu niedrig. Ich meine, selbst ein Schulleiter einer großen weiterführenden Schule mit 1000+ Schülern und 100+ Lehrkräften, für die er die Verantwortung trägt, verdient gerade einmal um 30% mehr als die "normale" Lehrkraft. In anderen Schulformen sind die Unterschiede teils noch deutlich niedriger. Dafür muss man erst einmal Leute finden, die das auch wirklich machen wollen.

    Ab A13 ist dann höherer Dienst. Ich weiß nicht, ob das einen Unterschied macht. Ich mein, A13, das wäre mal eben ’ne Korvettenkap’tänin. Das ist der Dienstgrad von James Bond. Dem zahlt die Krone das Doppelzimmer nicht zum Teilen mit Kolleginnen, sondern zur Unterbringung betriebsfremder Personen. Und Beluga-Kaviar zum Frühstück.

    Im Film kann man auch mit einer Paintpallwaffe auf Schüler schießen, um sie vom Schwänzen abzuhalten und wird dafür eher gefeiert als sofort suspendiert. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das nicht der passende Maßstab ist ;)

    PS: Der Commander ist OF-4 und entspricht damit eher einem Fregattenkapitän (A14-A15).

    PPS: Wusstet ihr, dass Daniel Craig tatsächlich zum Commander (ehrenhalber) befördert wurde?

    Den Passus möchte die bitte jemand in den Vorschriften zeigen. Im so-called Wandererlass steht lediglich „dienstliche Aufgaben“. Damit greift aber insbesondere auch die Fürsorgepflicht der Dienstherrin. Erinnere mal die Leitenden daran.

    Es wäre schön, wenn du durchziehst. Danach ist nämlich an eurer Schule Ruhe mit so einem Unfug.

    Klassenfahrten gehören in NRW grundsätzlich zu den dienstlichen Aufgaben. Als solche sind sie natürlich rechtskonform auch anweisbar und werden damit auch zur Pflicht. Den Hinweis auf die Fürsorgepflicht finde ich aber durchaus sinnvoll und einen geeigneten Hebel zur Durchsetzung zumutbarer Rahmenbedingungen bei der Durchführung der Fahrt. Das fängt damit an, dass kaum ein Dienstschluss möglich ist, wenn ich auch noch mit Kollegen ein Zimmer teilen muss und damit die Einhaltung der Ruhezeiten nicht gewährleistet wäre.

    6 Kolleginnen teilen sich ein Zimmer (mit einem Bad), die zwei Kollegen ein anderes. Es findet sich in der Unterkunft dann nach der Hälfte der Fahrt noch ein weiteres "Lehrerzimmer". Das erhält die Kollegin, die auf der Klassenfahrt noch Abiturarbeiten korrigiert. So kann sie dann bis spät in die Nacht konzentriert arbeiten und den Rest der Nacht recht entspannt schlafen.

    Dazu muss man vielleicht anmerken, dass die Teilnahme an Schulfahrten mit Übernachtung in NDS auch für Lehrkräfte freiwillig ist. Insofern hat man vorab eigentlich einen guten Hebel, für sich passende Bedingungen zur Voraussetzung zu machen. Wie man aber auf die Idee kommen kann, eine Klassenfahrt in die Hochphase des Abiturs zu legen, ist mir ein Rätsel.

    Ja klar, aber als ob diesen Weg wirklich jemand geht. Wenn du nicht gerade über einen Veranstalter gebucht hast, der das Geld für dich eintreibt, dann musst du dich um die rechtliche Abwicklung kümmern. Als ob eine Lehrkraft da Zeit und Nerven für hat.

    Kannst du rechtlich bindende Mahnschreiben oder Bußgeldbescheide aufsetzen?

    Gerne noch einmal: es liegt überhaupt keine Ordnungswidrigkeit vor und deswegen ist auch kein Bußgeldbescheid angezeigt. Das Mahnverfahren führt das Bundesland, mit dem die Eltern den öffentlich-rechtlichen Vertrag eingegangen sind. Als Schule gibt man das insofern einfach an die übergeordneten Behörden ab.

    Wenn das für dich Ausfälle sind, dann denke ich in der Tat, dass du an einer Wald- und Wiesenschule bist. Ich bin da anderes gewohnt.

    Was willst du denn tun, wenn jemand sein Einverständnis widerruft und sagt „Ich will nicht, dass mein Kind mitfährt, ich bin nicht länger einverstanden.“ Erhelle mich, wie du das durchsetzt.

    Dann fährt das Kind eben nicht mit und nimmt am Unterricht in einer anderen Klasse teil. Das ändert allerdings nichts am ursprünglich abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag, der dennoch zur Zahlung des vereinbarten Kostenbeitrags verpflichtet. Das ist - wie schon gesagt - dann auch auf dem Rechtsweg durchsetzbar.

    Laut Reisekostenverordnung hast du Anspruch auf eine „amtsangemessene“ Unterbringung AFAIR. Schau mal bitte nach.

    Auf Mehrbettzimmer ließe ich mich nicht ein.

    Das sehe ich auch so. Es gibt einzelne ältere Urteile, in denen auch ein Zweibettzimmer als amtsangemessen angesehen wurde, damals gab es in der Reisekostenverordnung aber meines Wissens nach auch wirklich noch Formulierungen, die auf die Kosten bei geteilten Mehrbettzimmern abzielten. Eine solche finde ich derzeit weder in den Reisekostenverordnungen von NRW und NDS noch in der des Bundes.

    Rechtlich bindend zur Zahlung ist nur die geleistete Anzahlung. Selbst dann möchte ich den Fahrtleiter sehen, der ein Bußgeldverfahren einleitet.

    Vllt bist du ja an einer Wald- und Wiesenschule, wo solche Probleme nicht auftreten, doch in der Realität muss man immer ein paar Risiken eingehen.

    Wie kommst du denn darauf? Selbstverständlich ist die schriftliche Einverständnis- und Kostenübernahmeerklärung bindend für die gesamten angesetzten Fahrtkosten und nicht die Tätigung der Anzahlung! Und was soll ein Bußgeldverfahren hier? Die Nichtbegleichung einer Verbindlichkeit ist keine Ordnungswidrigkeit. Die entsprechenden Beträge lassen sich dann ganz klassisch über ein Mahnverfahren eintreiben.

    PS: Siehe hierzu u.a. folgendes Urteil, in dem das Land NDS tatsächlich Eltern erfolgreich auf Zahlung der Fahrtkosten verklagt hatte:

    Zitat von VG Braunschweig, Az. 6 A 149/04

    Mit der vorbehaltlosen Entgegennahme einer von zumindest einem Elternteil unterzeichneten Einverständniserklärung über die Teilnahme an einer Klassenfahrt und den entstehenden Kostenbeitrag kommt ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Land und den Eltern zustande, der die Eltern zur Zahlung des vereinbarten Kostenbeitrags verpflichtet.

    Der Begriff der demokratischen Partei führt bereits in die Irre und soll es vermutlich seitens der Anhänger der AfD auch. Eine deutlich klarere Zuordnung in das politische Spektrum erhält man, indem man die AfD als klar rechtspopulistisch und rechtsextrem bezeichnet, was zweifelsohne gerechtfertigt ist. Dass darüber hinaus auch noch offen Ziele verfolgt werden, die ganz klar im Widerspruch zu unserer Verfassung stehen, rückt die Partei weit weg vom Anstrich einer "demokratischen Partei".

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