Beiträge von Seph

    Wir könnten folgendes festhalten:

    Für das "normale Netto" sind im Wesentlichen die (mittleren) Bruttoeinkünfte abzgl. Steuern in Abh. der gewählten Steuerklasse und Sozialabgaben relevant.

    Für das "Kindergeldnetto" sind im Wesentlichen die (mittleren) Bruttoeinkünfte abzgl. Steuern in Abh. der gewählten Steuerklasse und Sozialabgaben

    relevant.

    Im Detail unterscheiden sich die beiden Größen durch einige Besonderheiten in der Berechnungsgrundlage in den allermeisten Fällen kaum voneinander, in besonderen Einzelfällen stärker, worauf auch von einigen Teilnehmern hier explizit hingewiesen bzw. was eingeräumt wurde. Diese Fälle tauchen vor allem bei flexiblen Gehaltsbestandteilen wie größeren Sonderzahlungen u.ä. auf (war bei meiner Frau z.B. ein Thema) und spielen für Lehrkräfte eher eine untergeordnete Rolle.

    Warum man so vehement dagegen argumentieren muss, dass das "normale Netto" eine gute Orientierung in den meisten Fällen sein kann, nur um das später selbst einzuräumen und gleichzeitig sich so stark auf die wenigen Einzelfälle mit stärkeren Unterschieden fokussiert, ohne zu erwähnen, dass das nur wenige Einzelfälle sind, ist mir ein Rätsel....aber gut, man kann natürlich die Diskussion beliebig ausdehnen ;)

    Nur wenn man die ganze Zeit die selbe Steuerklasse hat, sonst führt das eben genau zu erheblichen Abweichungen (und genau deshalb lohnt sich zum richtigen Zeitpunkt der Steuerklassenwechsel, weil dann eben nicht das Netto was man wirklich hatte, entscheidend ist).

    Außerdem werden eben diverse Einmalzahlungen usw. nicht berücksichtigt, was zu dem gegenteiligen Fall führt, dass man eben viel mehr Netto hatte als das, was wirklich zur Berechnung genommen wird.

    Also nein, vom normalen Netto auszugehen ist nie ein guter Rat, nicht mal überschlagsweise, das Entsetzen ist dann später oft groß, wenn das Elterngeld viel niedriger ausfällt (zumal ja auch die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro auch noch abgezogen wird und nicht als Einkommen angesehen wird).

    Wir sind hier doch immer noch in einem Lehrerforum, oder? Welche riesigen Einmalzahlungen (die ich wie oben beschrieben auch nicht im "normalen" Netto sehen würde) gibt es denn bei Lehrkräften, die solch erhebliche Abweichungen begründen würden? Und ja, natürlich werden steuerlich geltend gemachte Pauschalen abgezogen, diese führten ja bereits zu einer verminderten Steuerlast.

    Ergänzung: Zur eigentlichen Frage bleibt festzuhalten, dass regelmäßige Einkommensbestandteile - dazu gehören auch die Familienzuschläge - bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt werden. Nicht berücksichtigt werden steuerlich als "Sonstige Bezüge" zu behandelnde Bestandteile. Dazu gehören z.B. Prämien, Weihnachtsgeld u.ä.

    Nur mal nebenbei: Das "Netto" wird auch aus dem "Brutto" abzgl. bestimmter Abzüge berechnet. Auch wenn sich das "Elterngeld-Netto" und das "tatsächliche Netto" aufgrund einiger Detailregelungen im BEEG leicht unterscheiden können, sind die maßgeblichen Abzüge (Steuern entsprechend der gewählten Steuerklasse und Sozialabgaben) die gleichen und führen zu Ergebnissen in der gleichen Größenordnung.

    Das führt zu der oft gehörten Verkürzung, die Elterngeldhöhe basiere auf dem Nettoeinkommen, was zwar technisch nicht ganz stimmt, aber zumindest überschlagsartig zu einer besseren Prognose des zu erwartenden Elterngeldes führt, als der Annahme des Bruttoeinkommens zur Berechnung.

    Final Fantasy VII ist mir gut bekannt, aber das abgebildete Spiel ist nicht FF VII. Im Bild ist auch Sephiroth selbst nicht zu sehen und in keinem der mir bekannten Auftritten wird der Name mit Seph abgekürzt. Daher die Frage.

    Das Grundgesetz wurde entsprechend erst nach der Sturmflug geändert.
    Seine Antwort: "Es gibt Situationen, die sind so im Handbuch nicht vorgesehen." :pirat:

    Pragmatismus ist sicher eine wünschenswerte Eigenschaft. Das Grundgesetz lediglich als orientierendes Handbuch darzustellen und im Zweifelsfall sich darüber hinwegzusetzen, eher nicht.

    Dann aber bitte auch darauf achten, dass grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist. Sonst ist die ganze Diensthaftpflichtversicherung für die Katz.

    Völlig klar, sonst kann man sich das natürlich sparen. Ich kenne im Übrigen keine Diensthaftpflicht, die nicht die grobe Fahrlässigkeit mitversichert. Für Beispiele hierzu bin ich dankbar.

    Puh, was muss man blödes anstellen, damit man auf > 5 Mio in Anspruch genommen wird?

    So wie du es schon sagst: sobald mehr Personen betroffen sind, kommt man durchaus über diese Summen. Wir hatten hier neulich erst die Diskussion rund um die Durchführung einer Kanutour mit Schülern auf dem offenen Meer ohne entsprechende Vorkehrungen ;) Und der Aufpreis von 5 Mio Deckungssumme auf 50 Mio Deckungssumme bewegt sich monatlich im Cent-Bereich. Warum z.B. die GEW als immerhin größte Gewerkschaft in unserem Bereich nur mit der Basis-Absicherung arbeitet, ist für mich daher nicht nachzuvollziehen.

    PS: Der TE hatte sich explizit eine Absicherung in dieser Höhe gewünscht. Daher sah ich es als wichtig an, darauf hinzuweisen, dass die gewerkschaftliche Absicherung diesen Wunsch gerade nicht erfüllt.

    Naja, "kostenlos" ist so eine Sache mit Blick auf den Mitgliedsbeitrag von 0,85% der Bruttobezüge, die z.B. die GEW fordert. Wenn man eh in der Gewerkschaft ist, ist das zugegebenermaßen ein nettes Gimmick und insofern ein wichtiger Hinweis von dir, danke! Falls nicht und man dies auch nicht beabsichtigt, ist die Erweiterung der eigenen Privathaftpflicht um einen Diensthaftpflichtbaustein erheblich günstiger. Bei mir kostet beides zusammen trotz entsprechender Deckungssummen unter 10€/Monat.

    Mir sind natürlich 50 Mio. Euro Personenschadenssumme sehr wichtig oder aber auch die Verscherung gegen Berufsschlüsselverlust.

    Dann bitte beachten, dass z.B. die Diensthaftpflicht der GEW nur bis 5 Mio leistet. Ob einem diese Summe - die bei Personenschäden durchaus überschritten werden kann - ausreicht, muss man selbst wissen.

    Es gab einen Grosseinsatz der Schwyzer Kantonspolizei in Einsiedeln. Das von der Presse zitierte BKA kann sich zu den Vorgängen überhaupt nicht äussern, weil diese nicht in Deutschland stattgefunden haben.

    Im konkreten Kontext des geplanten Wahlkampfauftritts ist das BKA sehr wohl der richtige Ansprechpartner, da das BKA für den Personenschutz von Politikern in Deutschland zuständig ist. Die Absage der Teilnahme von Weidel an dieser Veranstaltung sei gerade nicht auf Veranlassung oder Empfehlung des BKA erfolt, das offenbar keine Bedrohungslage für Weidel in Deutschland sah.

    Die vorübergehende Ausreise hätte insofern genauso gut nach Deutschland erfolgen können, wo sie ja auch Termine hatte. Sie hat sich aber dafür entschieden, mit ihrer Familie lieber in den Urlaub nach Mallorca zu fahren. Ich denke da unwillkürlich an Frau Spiegel, die u.a. aufgrund einer vergleichbaren Entscheidung 2021 von ihrem Amt als Ministerin zurückgetreten war, nachdem es massiven politischen Druck auf sie gab....rate, von welcher Partei vor allem ;)

    Eine vorübergehende Ausreise war daher durchaus angezeigt und offenbar so auch mit der Kantonspolizei abgesprochen. Davon berichtet die deutsche Presse in der Tat gar nichts. Die hält es nur für relevant, dass Weidel und Bossard nach Malle geflogen sind, der Rest wird schlichtweg unterschlagen.

    Kleine Richtigstellung: Die AfD hatte selbst (u.a. beim besagten Wahlkampfauftritt in Mödlareuth) behauptet, Weidel sei "von der Polizei evakuiert und an einen sicheren Ort verbracht worden". Sie dürfe "nicht aus diesem Safehouse raus". Das passt nicht unbedingt zum Ergebnis der Presserecherchen, dass Weidel sich auf Mallorca in der Öffentlichkeit aufhielt. Hier wurde nicht etwa von der deutschen Presse etwas böswillig unterschlagen, sondern eine Falschbehauptung seitens der AfD entlarvt.

    Interessant sind die Verharmlosungen des Chrupallafalls und der Weidelbedrohung in den Mainstreammedien. Man stelle sich den Fall bei einem Politiker der Grünen oder SPD vor.

    Interessant ist, dass trotz der ganz klaren Berichterstattung in den Medien zu diesen Vorfällen von einigen noch immer ignoriert wird, dass Weidel während der angeblichen Bedrohungslage mal schön im Urlaub in der Öffentlichkeit (Safehouse = Mallorca :autsch:) war und dass sich bei Chrupalla in den laufenden Ermittlungen bisher weder Hinweise auf einen tätlichen Angriff noch positive Befunde aus der toxikologischen Untersuchung ergeben haben.

    In beiden Fällen kommen die zugrundeliegenden Behauptungen direkt aus AfD-Kreisen und ließen sich bislang nicht untermauern bzw. sogar ganz offensichtlich die Widersprüche darin aufzeigen.

    Die TE scheint aus NRW zu kommen, aus deren ADO hatte sie selbst zumindest zitiert. Eine solche Regelung mit fester Sperre bestimmter Wochen wie bei euch in Österreich gibt es hier so nicht. Gleichwohl werden hier zumindest für die Sommerferien seitens der einzelnen Schulen oft Wochen ausgewiesen, in denen die jeweilige Schule insgesamt vollkommen geschlossen ist. In der Zeit muss man eher nicht mit Dienstgeschäften rechnen. Und andersherum ist oft bereits langfristig bekannt, ab welchem Tag gegen Ende der Sommerferien wieder fest vorgeplante Dienstgeschäfte anliegen ("Vorbereitungstage oder -woche"), in der keinesfalls der eigene Urlaub liegen kann. Ansonsten gilt das weiter oben gesagte.

    Zudem ist ja logisch, dass man bei einem dringenden Problem in die Schule käme. Aber natürlich nutze ich die Ferien zum Korrigieren zu Hause oder auch im Urlaub...im Ferienhaus. Man muss sich zudem auch zwischendurch erholen vom anstrengenden Schulalltag und kann nicht noch ständig wegen Nichtigkeiten bereit stehen.

    Es geht doch gar nicht um "ständig". Ich nehme mit Blick auf deine Frage eher an, dass das überhaupt das erste Mal war, dass du mal für eine dienstliche Angelegenheit während der unterrichtsfreien Zeit in die Schule gebeten wurdest, oder? Und das ist durchaus zumutbar. Bei Terminkonflikten spricht man diese eben an und vereinbart einen Alternativtermin. Davon unbenommen haben Lehrkräfte selbstverständlich den gleichen Urlaubsanspruch wie andere Beamte auch.

    Also hat man als Lehrer in den Ferien nur Pflichten? Aber keine Rechte?

    Das stimmt schlicht nicht und sollte nach dem aufmerksamen Lesen der Beiträge hier klar geworden sein. Wenn das aber deine (deutlich überspitzte) Zusammenfassung der Erkenntnis ist, dass man neben seinem regulären Jahresurlaub durchaus auch im Einzelfall in der unterrichtsfreien Zeit für dienstliche Verpflichtungen herangezogen werden kann, dann besteht möglicherweise gar kein Interesse an der Aufklärung der rechtlichen Grundlagen.

    3 Jahre sind auf jeden Fall der rückblickende Zeitraum, auf den sich eine anzufertigende Beurteilung stützt. Es kann sein, dass die Verwendbarkeit einer aktuellen Beurteilung in verschiedenen Verfahren kürzer ist, maximal dürften das jedoch die von Palim erwähnten 3 Jahre sein. Im zugehörigen Erlass steht da leider nichts konkretes drin, daher gerade die Unsicherheit. 14 Jahre sind jedoch so oder so deutlich außerhalb des möglichen Zeitraums.

    Meines Erachtens muss die Beurteilung gemäß des Erlasses "Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte" neu erfolgen. Zwar können sich sehr zeitnahe Besetzungsverfahren gleichwertiger Stellen auf die gleiche Beurteilung stützen, ich bin mir aber relativ sicher, dass dies nur innerhalb der Frist von 1 Jahr möglich ist. Die Übertragung eines höherwertigen Amtes auf Basis einer 14 Jahre alten Beurteilung halte ich für ausgeschlossen.

    Nein das ist überhaupt kein nettes Entgegenkommen, sondern eine Selbstverständlichkeit. Berufliche Fortbildung ist kein Privatvergnügen.

    Das stimmt so pauschal schlicht nicht. Es muss klar unterschieden werden zwischen angeordneten Fortbildungen (die natürlich voll als Arbeitszeit anzurechnen sind, was der EuGH 2021 noch einmal deutlich klargestellt hatte) und selbst beantragten, nicht angeordneten Fortbildungen, für die i.d.R. zwar eine Freistellung von anderweitigen Dienstverpflichtungen erfolgt, außerdienstplanmäßige Zeiten hierfür aber gerade nicht als Arbeitszeit anzurechnen sind - es sei denn, es gibt hierzu individuelle anderweitige Absprachen. Das trifft bei uns Lehrkräften z.B. manchmal bei freiwilligen Qualifizierungsmaßnahmen zu, für die mit Entlastungsstunden ein Teilausgleich erfolgen kann.

    Nur mit Lehrern muss man sowas überhaupt diskutieren. Macht was ihr wollt. Am besten immer schön jede Fortbildung inkl. Reisekosten selbst zahlen.

    Das hat hier niemand behauptet und der Versuch, durch Überspitzung des Sachverhalts die grundlegenden Aussagen ins Lächerliche zu ziehen, scheitert. Nimm bitte dennoch zur Kenntnis, dass es verschiedene "Kategorien" von Fortbildungen gibt, die dann auch zu verschiedenen Ansprüchen bzgl. Arbeitszeitanrechnung und Kostenersatz führen.

    Friesin und Geraldine Huntington : Reicht ihr dann auch euren Überstundenausgleich ein für die Arbeitsstunden die ihr in Schulwochen vorarbeitet und habt dementsprechend eine genaue Erfassung eurer Arbeitszeit in euren Bundesländern? Wenn nicht: Wie findet dann der Ausgleich für diese Vorarbeit in den Schulwochen statt, wenn ihr dafür keine zusätzlichen Urlaubstage einreichen könnt als Freizeitausgleich?

    Könnte man natürlich so handhaben. Wir reden hier aber gar nicht vom anderen Extrem, dass man außerhalb des eingereichten Jahresurlaubs jeden Tag zur vollen Arbeitszeit herangezogen wird. Es geht doch in der Realität bestenfalls um wenige Tage, an denen auch in den Ferien Dienstgeschäfte anfallen. Genug Zeit zum Überstundenabbau bleibt damit noch immer übrig.

    Nein, das meine ich vollkommen ernst. Ich sehe nicht, wieso man jemanden wegen Beleidigung strafrechtlich verfolgen sollte, insbesondere wenn § 185 so vage ist.

    Was ist denn am §185 StGB vage? Ich empfinde ihn als ziemlich klar. Ansonsten gilt hier wie quasi überall, dass die reinen Gesetze zunächst recht abstrakt formuliert sind und deren genaue Ausschärfung sich u.a. über die entsprechenden Kommentare zum Gesetz, die im Fachhandel erhältlich sind, und durch bereits bestehende Urteile erschließt.

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