Beiträge von Seph

    Hi, ich kann mich erinnern, dass es in RLP einen Aufbaulehrgang gab. Ist aber schon sehr lang her.

    In NDS gibt es eine solche Option ebenfalls. Damit können Sek I Lehrkräfte, insbesondere solche, die ein 1. STEX für die Sek II haben, die Befähigung für die Sek 2 erwerben, ohne ein weiteres Referendariat zu durchlaufen. Das ganze zieht sich u.U. über einige Jahre und besteht aus Hospitationen, dem begleiteten Einsatz in der Sek 2 und einigen Unterrichtsbesuchen. Wie das in Hessen aussieht, weiß ich aber offen gestanden nicht.

    Es sei denn, du wohnst in Pratteln und dort brennt in der Nähe des Bahnhofs gerade eine Lagerhalle (so geschehen vor 2 Wochen). Dann musst du es machen, wie unsere Jugendlichen: Es kommen dann alle zu spät, egal aus welcher Richtung. Weil ... die aus Pratteln sind ja zu spät, also fängt die Stunde sicher eh nicht pünktlich an. Bestechende Logik, gell?

    Das könnten meine Schüler sein :teufel:

    Ich wiederhole gerne nochmal, dass ich weiß, dass das von mir beschriebene Verfahren eine Drohkulisse ohne reale Umsetzungsmöglichkeiten ist.

    Schade nur, dass Schulen trotz geliesteter Unterschriften auf den guten Willen der Eltern angewiesen sind.

    Moment, es ging doch gerade darum, dass die Eltern hier noch nicht schriftlich eine Kostenübernahmeerklärung für die konkrete Fahrt abgegeben hatten. Das machen sie nämlich keineswegs pauschal bereits mit der Schulanmeldung.

    Was ist denn ein Schulkonto? :D

    ... gibt's hier nicht - ist aber off topic 8). Aber rein interessehalber: wer kontrolliert denn den Geldeingang auf so einem Konto?

    Das hatten wir hier schon einmal breit und lang diskutiert. Manchmal machen das die Sekretariate, es gibt aber "inzwischen" (und damit meine ich seit mittlerweise über einem Jahrzehnt) geeignete Software mit Rechteverwaltung und Unterkontendarstellung, sodass das auch die Klassenlehrkräfte selbst erledigen können.

    Zuckerberg Vielen lieben Dank für deine Rückmeldung. Die Notenskala, die ihr nehmt, hatten wir bisher auch und sind damit wunderbar klar gekommen, aber die sollen wir nicht mehr verwenden. Bedeutet für die SuS nun eine deutlich strengere Punkteverteilung und somit voraussichtlich schlechtere Noten.

    Ich habe das hier schon an verschiedenen Stellen gepostet, weise aber dennoch noch einmal darauf hin, dass eine Notenskala ohne Blick auf das Design von Klausuren wertlos ist. Mit Blick auf die Anforderungsbereiche I bis III darf die Note "ausreichend" nicht erteilt werden, wenn nur Leistungen im AFB I (Reproduktion) erbracht worden sind, die Note "sehr gut" hingegen bedingt auch Leistungen aus dem AFB III.

    Wenn mir also ein Notenschlüssel wie der in #3 verlinkte vorgesetzt wird und es eine "sehr gute" Leistung erst ab ca. 96% der Punkte und eine "gute" Leistung ab ca. 80% gibt, dann nehmen Aufgaben des AFB III halt höchstens um die 10% der möglichen Punkte ein. Wenn man hingegen den Abiturmaßstab wie in NDS verwendet, bei dem es 13 Punkte und damit "sehr gut" bereits ab 85% und eine "gute" Leistung ab 70% der Punkte gibt, nehmen Aufgaben des AFB III halt auch mal 20-25% der möglichen Punkte ein.

    Theoretisch brauchste vor jeder Buchung immer die Unterschriften und eine Anzahlung. Das ist aber in der Praxis kaum umsetzbar. Wenn dann jemand nicht zahlt stehst du da...rechtlich gesehen ist die Teilnahme Pflicht, wenn die Elternschaft das so beschlossen und die SL die Fahrt genehmigt hat.

    Wir hatten in einem Parallelthread kürzlich von Klassenfahrten gelesen, bei denen 5 Tage auf einmal 700€ kosten sollten. Dass da nicht alle Eltern mitspielen, ist für mich vollkommen nachvollziehbar. Und das völlig unabhängig davon, was die Mehrheit zu leisten bereit ist. Das Kind besucht dann zur Schulpflichterfüllung in der Zeit einfach den Unterricht in einer anderen Klasse und gut ist.

    PS: Mir ist bewusst, dass diese Zahlen nicht für eure Fahrt gelten müssen. Mir ging es nur darum, dass trotz der generellen Pflicht zur Teilnahme an Schulveranstaltungen diese nicht beliebig ausgestaltet werden können und die Eltern immer dabei mitspielen müssen.

    Für die aktuell im Herbst anstehenden Fahrten haben wir auch einige Eltern, die nicht wollen, dsas ihre Kinder mitfahren.

    Wie das ausgehen wird, weiß ich nicht, wir haben unser Informationsformular aber dahingehend geändert, dass eine Weigerung, an der Klassenfahrt teilzunehmen, zum Schulausschluss führen kann. Argumentation: Schulprogramm, bewusste Anmeldung zur Schule

    Die praktische Umsetzung steht dann noch auf einem ganz anderen Blatt.

    Auf das Verfahren wäre ich sehr gespannt, nachdem eine Schule ernsthaft einen Schüler von der Schule ausschließt, weil er nicht mit auf Klassenfahrt fährt ;)

    Ich frage mich, ob Lehrer überhaupt wissen, wie es in der anderen Welt aussieht. Ich z.b. habe einen 42 Stunden-Vertrag. 27 Unterrichtsstunden werden für den "Unterricht" abgezwackt. Die restlichen ca.22 sitze ich im Büro und arbeite dort weiter. Den Unterricht bereite ich dann zusätzlich zu Hause vor. -Was ich total genieße in Ruhe einfach mal was vorzubereiten, ohne das Kollegen zur Tür reinkommen oder dauernd das Telefon aus sämtlichen Büros erklingt.

    Spannender Job mit regelmäßig 27 Unterrichtsstunden zzgl. 22 Stunden im Büro zzgl. Vor- und Nachbereitung. Wie heißt so etwas denn und in welchem Bundesland gibt es das? "Medienprofi an Schule" nämlich mit Sicherheit nicht.

    Für NRW gilt:

    "Fünf Jahre nach dem ersten zulässig gestellten Versetzungsantrag bedarf es einer Freigabe zum Versetzungstermin nicht mehr. Dies gilt auch

    rückwirkend für bereits gestellte Versetzungsanträge. Die Fünf-Jahres Frist bezieht sich auf den Versetzungstermin, zu dem der Antrag erstmalig gestellt wurde."

    Den Hinweis von Ruhe finde ich dazu sehr wichtig. Selbst die nicht mehr nötige Freigabe heißt noch nicht, dass man automatisch auch versetzt wird. Man muss hier also trennen zwischen der eigentlichen Freigabe, die an der eigenen Schule erfolgt und irgendwann genehmigt werden muss bzw. nicht mehr nötig ist, und der tatsächlichen Versetzung, die auch an der Zielstelle einen entsprechenden Platz erfordert.

    Ich werde nie verstehen, warum der Staat es nicht hinbekommt, einfach vom immer gleichen Bruttogehalt die immer gleichen Abzüge vorzunehmen, dann die immer gleichen Zuschläge zu addieren und fertig ist der Lack. Meine Abrechnungen gleichen sich Monat für Monat, solange sich keine Parameter ändern, und umfassen fünf Zeilen.

    Das liegt nicht immer nur am Staat. Es kann auch sein, dass man mal die regelmäßige schriftliche Nachfrage nach dem Status der Kinder übersieht und dann irgendwann einfach der Familienzuschlag proaktiv gekürzt wird. karlklatsche Schau mal, ob der auf der letzten Abrechnung noch so stimmt. Das lässt sich sonst aber schnell richtigstellen und natürlich werden die ausstehenden Beträge nachgezahlt.

    PS: Das passt für NDS im Übrigen auch ungefähr zur Höhe von rund 100€ weniger.

    Ich kenne die Debatte. Aber es gab von Seiten "der Grünen" nie eine Propagierung von Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen. Solche Vorwürfe wurden - soweit sie erhoben wurden - stets zur Diffamierungszwecken eingesetzt. Geschieht auch hier und heute noch.

    Ach echt? Das Bundesprogramm der Grünen von 1980 spricht da m.E. eine andere Sprache. Dort heißt es explizit

    Zitat

    Die §§ 174 und 176 StGB sind so zu fassen, daß nur Anwendung oder Androhung von Gewalt oder Mißbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses bei sexuellen Handlungen unter Strafe zu stellen sind.

    Sexuelle Handlungen an Kindern nur unter Strafe zu stellen, wenn diese unter Androhung von Gewalt oder den Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses erfolgen, empfinde ich schon ziemlich heftig. Ob man das nun als "Propagierung von Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen" oder nur als "Gutheißen" oder "Nicht schlimm finden" empfindet, mag im Auge des Betrachters liegen.

    Ich will aber auch nicht verhehlen, dass es bereits damals heftige Debatten in der Partei dazu gab und bei weitem nicht alle mit dieser Formulierung einverstanden waren. Dennoch blieb die Passage bis 1993 Teil des offiziellen Bundesprogramms. Im Übrigen wurde in den 2010er Jahren eine ganz klare Distanzierung von diesen früheren Positionen vorgenommen und auch das sollte man nicht verschweigen. Der Vorwurf der Nähe zu entsprechenden Positionen ist heute mit Sicherheit nicht mehr haltbar.

    "Über Art und Umfang der Hausaufgaben entscheidet die Klassenkonferenz im Rahmen der von der Schulkonferenz festgelegten Grundsätze."

    https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvor…_schulbetrieb#5

    Lass dir die einschlägigen Konferenzbeschlüsse, die ja protokolliert sein müssen, vorlegen und prüfe, ob und wie die Fachlehrer*innen diesbezüglich in ihrer pädagogischen Freiheit reglementiert werden.

    Es muss heißen "pädagogische Verantwortung" und das macht einen ziemlich großen Unterschied. Im Übrigen ist selbst mit dem Begriff der pädagogischen Freiheit im Kern keine personale Freiheit gemeint, sondern eine auf die Bildungsinteressen der Schüler bezogene Freiheit in der Umsetzung innerhalb des gesteckten Rahmens. Wenn die Klassenkonferenz im Rahmen der von der Schulkonferenz festgelegten Grundsätze über die Art und den Umfang der Hausaufgaben entschieden hat, worauf du ja dankenswerterweise hingewiesen hast, dann hat sich die einzelne Lehrkraft auch an diesen Beschluss zu halten.

    Vielleicht fehlt es dir aber auch an Erfahrung mit problematischem Kollegium oder ebensolchen Vorgesetzten? Du musst gar nicht einen extra schlechten Plan bauen. Du kannst auf vielfältige, nach außen ganz sachlich begründbare Weise Kolleg*innen am langen Arm verhungern lassen: Fachfremd in Randstunden einsetzen, bei jeder Beförderung umgehen, Wünsche absichtlich nicht berücksichtigen, Abordnen, wenn mal jemand abgeordnet werden soll, Aufgaben kritisieren aber niemals was Positives finden, mit dem Personalrat klüngeln, keine Verantwortung übertragen...

    Um mal im Kontext dieses Threads zu bleiben: Glaubst du wirklich, dass das davon abhängt, ob man Fahrtkostenerstattung beantragt oder eben nicht? Oder anders ausgedrückt: Glaubst du, die Übernahme von Fahrtkosten aus eigenen privaten Mitteln schützt vor Bossing? Ich persönlich bezweifle das stark.

    Eigentlich würde ich sogar etwas weiter gehen: Einer Lehrkraft, die ganz klar und sachlich (!) im Umgang mit den rechtlichen Rahmenbedingungen ihrer Arbeit ist, wird man vermutlich auch eher klar und im Rahmen der rechtlichen Rahmenbedingungen begegnen, als einer Lehrkraft, die alles mit sich machen lässt. Nebenbedingung ist, dass man sich nicht selbst wie ein Arsch verhält. Das bedeutet hier, dass man eben nicht erst den Verzicht zusagt und dann doch fordert, sondern dass man nüchtern auf die o.g. Rechtsvorschriften hinweist und sich die Fahrt genehmigen/ nicht genehmigen lässt und dann ist es auch gut.

    Habe lange nachgedacht. Aber ich muss noch viele Jahre mit dem vorhandenen System, ob rechtmäßig oder nicht, klarkommen.

    Letztendlich muss ich alleine alle negativen Konsequenzen tragen, wenn ich auf die Einhaltung der Vorschriften bestehe.

    Richtig, du musst noch viele Jahre mit diesem System arbeiten. Umso wichtiger ist es, dabei klar zu sein und nach Vorschrift vorzugehen. Die Konsequenz, die du jetzt trägst, ist eine deutlich dreistellige Ausgabe privater Mittel für deine Arbeit. Gehe nicht davon aus, dass dir das jemand dankt oder sich in wenigen Monaten daran noch erinnert.

    Wobei ich das ziemlich undramatisch finde. Ich zwar 2x auf Klassenfahrt, 1x mittendrin, 1x mit dem Leistungskurs. Muss man unbedingt in Klasse 5, 6, 7... gegangen sein?

    Sicher nicht jedes Jahr, der durchaus positive Effekt auf das soziale Miteinander in einer Klasse ist jedoch nicht zu unterschätzen. Eine gute Verteilung von Fahrten mit entsprechender inhaltlicher Ausgestaltung über die Schullaufbahn der Kinder (-> Fahrtenkonzept) ist da sehr sinnvoll. Dann stellt im Übrigen auch das Einhalten des Budgets kaum noch ein Problem dar.

    Was ich mich frage: ist das mit den Geldern für Klassenfahrten wieder so ein "Weiterführendes-Schule"-Ding? Bei den Grundschulen reicht das Geld mangels Fahrten (es findet ja im Grunde nur eine im 4. Schuljahr statt) immer. Ist der Etat bei den weiterführenden Schulen wirklich so knapp bemessen?

    Eigentlich nicht, für "normale" Fahrten alle 2 Schuljahre reicht das i.d.R. gut aus. Wenn man natürlich unbedingt für 700€ für 5 Tage wegfahren muss (auch die genannten Reiseziele gibt es da deutlich günstiger), dann könnte es knapp werden.

    Schnell ist man damit unten durch und bekommt von anderen Seiten Gegenwind (schlechte Stundenpläne, unbeliebte Klassen, wird als einziger nicht mehr zu Privatveranstaltungen wie Hochzeiten eingeladen). Wer ein dickes Fell hat.....

    Kein Stundenplaner baut einem Kollegen einen extra schlechten Plan, das ist viel zu aufwändig. Und wenn ich Fahrtkosten selbst tragen muss, um auf Hochzeiten von einzelnen Kollegen eingeladen zu werden, dann kann ich auf diese speziellen Kollegen gerne verzichten.

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