Versetzungsantrag - Genehmigung nach 5 Jahren

  • Hallo,


    ich bin verbeamteter Lehrer an einer Realschule in NRW, möchte mich gerne versetzen lassen und habe dazu letztes Jahr einen Antrag gestellt, welcher vom Schulleiter abgelehnt wurde. Soweit ich weiß kann das 5x geschehen, danach müsste man mich gehen lassen. Nun zu meiner Frage: Muss ich in diesem 5-Jahres Zeitraum jedes Jahr so einen Antrag stellen, oder kann ich auch die Füße still halten und dann nur im 5. Jahr einen Antrag stellen, der dann auch genehmigt werden müsste?


    Vielen Dank für eure Antwort!

  • Naja das kommt auf den Schulleiter an. Gibt es diese Regelung wirklich, dass es nach 5 Jahren genehmigt werden MUSS? Ich habe da schon verschiedene Aussagen gehört. 🤷‍♀️

    Wenn ja, ist hier sicher der 5. Versetzungsantrag gemeint.

    Was passiert eigentlich wenn man als Versetzungsgrund ein gestörtes Vertrauensverhältnis zur Schulleitung angibt. Ändert das was im Genehmigungsprozess? 🧐


  • Herzlichen Dank für die hilfreichen Antworten, auch wenn ich erhofft hatte, dass sie anders ausfallen;). Eine Rückfrage hätte ich noch: Wenn ich 5 Jahre jedes Jahr brav meinen Antrag stelle, muss der letzte davon genehmigt werden. So weit so klar. Wenn ich aber zwischenzeitlich ein Jahr den Antrag nicht gestellt habe, beginnen die 5 Jahre dann neu zu laufen, oder muss immer der 5. Antrag genehmigt werden, egal ob es eine "Antragslücke" gegeben hat?

  • Da ist sicher der 5. Antrag gemeint. Vielleicht klappt's ja auch früher? Ansonsten hätte ich auch keine Scheu, die Pferde scheu zu machen, also den Personalrat zu bemühen, mich an der Wunschschule umzuhören usw. Je nachdem, welche und wie dringende Gründe vorliegen, kann auch der Bezirkspersonalrat ein Ansprechpartner sein.

  • Ich habe mich auch schon mal versetzen lassen.

    Man hatte mir erklärt, dass beim 5.Antrag keine Freigabe des Schulleiters erforderlich ist. Das heißt aber nicht, dass man dann auch in jedem Fall versetzt wird.


    Bei mir hat es 4 Jahre gedauert. Eine Freundin hat es beim 1.Antrag geschafft und eine Kollegin musste 8 Jahre Anträge stellen.


    Am besten fragst du mal bei deiner Bezirksregierung oder beim Personalrat oder einer Gewerkschaft nach. Letztere beiden helfen dir sicher auch bei der Formulierung/Begründung.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

    • Offizieller Beitrag

    Eine Rückfrage hätte ich noch: Wenn ich 5 Jahre jedes Jahr brav meinen Antrag stelle, muss der letzte davon genehmigt werden. So weit so klar. Wenn ich aber zwischenzeitlich ein Jahr den Antrag nicht gestellt habe, beginnen die 5 Jahre dann neu zu laufen, oder muss immer der 5. Antrag genehmigt werden, egal ob es eine "Antragslücke" gegeben hat?

    Wenn "immer wieder" als Antwort steht: immer wieder.
    Wenn du aufhörst, zählt es nicht mehr ;)


    Da ist sicher der 5. Antrag gemeint.

    Nein, das wäre auch nicht logisch.
    Die 5 Jahre mit den 5 Anträge sind quasi zum doppelten Schutz (vermute ich zumindest logisch): man weiß als Versetzungswillige, auf welchen Zeitraum man sich ggf. einlassen muss, man weiß aber als Schulleitung auch, dass jemand weggehen will und einen gewissen Zeitraum hat, um die Lücke zu schließen, die die Begründung meiner Ablehnung ist.
    Ich kann nicht 10 Jahre lang sagen, dass ich sonst keinen Physiklehrer mehr habe. Ich habe jetzt 5 Jahre, um das Problem zu lösen.

    Aber: es ist wichtig: man braucht die Freigabe nicht, heißt aber nicht, dass es eine aufnehmende Schule gibt (als Physiklehrer schon, als Deutschlehrer nicht unbedingt)

  • Für NRW gilt:


    "Fünf Jahre nach dem ersten zulässig gestellten Versetzungsantrag bedarf es einer Freigabe zum Versetzungstermin nicht mehr. Dies gilt auch

    rückwirkend für bereits gestellte Versetzungsanträge. Die Fünf-Jahres Frist bezieht sich auf den Versetzungstermin, zu dem der Antrag erstmalig gestellt wurde."

  • Für NRW gilt:


    "Fünf Jahre nach dem ersten zulässig gestellten Versetzungsantrag bedarf es einer Freigabe zum Versetzungstermin nicht mehr. Dies gilt auch

    rückwirkend für bereits gestellte Versetzungsanträge. Die Fünf-Jahres Frist bezieht sich auf den Versetzungstermin, zu dem der Antrag erstmalig gestellt wurde."

    Den Hinweis von Ruhe finde ich dazu sehr wichtig. Selbst die nicht mehr nötige Freigabe heißt noch nicht, dass man automatisch auch versetzt wird. Man muss hier also trennen zwischen der eigentlichen Freigabe, die an der eigenen Schule erfolgt und irgendwann genehmigt werden muss bzw. nicht mehr nötig ist, und der tatsächlichen Versetzung, die auch an der Zielstelle einen entsprechenden Platz erfordert.

  • Richtig, ich hatte bei 4 Anträgen 2x die Freigabe und es hat trotzdem nicht geklappt. Begründet wurde mit der Sicherstellung der Unterrichtsversorgung als höhergewichtetem Interesse (anders formuliert, aber inhaltlich passt es).

  • Ja, es geht bei besagten fünf Jahren m.E. um die Verweildauer an der Schule. Kommt natürlich auch darauf an, ob man von einem gut versorgten oder schlecht versorgten Bezirk wechseln möchte.

    Tipp: Versetzungen über eine Funktionsstellen-Bewerbung klappen immer unabhängig von Freigaben. Auch bei nachträglicher Rückgabe einer Beförderung bleibt die Versetzung bestehen. ;)

  • Für NRW gilt:


    "Fünf Jahre nach dem ersten zulässig gestellten Versetzungsantrag bedarf es einer Freigabe zum Versetzungstermin nicht mehr. Dies gilt auch

    rückwirkend für bereits gestellte Versetzungsanträge. Die Fünf-Jahres Frist bezieht sich auf den Versetzungstermin, zu dem der Antrag erstmalig gestellt wurde."

    Und entgegen der Mehrheitsmeinung in diesem Thread sehe ich keinen Bedarf, jedes Jahr einen zu stellen. Ich habe letztes Jahr taktisch einen gestellt (der erwartungsgemäß und wie mit der SL besprochen abgelehnt wurde) damit ich in (damals) fünf Jahren im Fall der Fälle keine Freigabe mehr bräuchte.

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Fünf Jahre nach dem ersten zulässigen Versetzungsantrag ist keine weitere Freigabe mehr nötig, d.h. man lässt den Kandidaten ziehen. Aber dies bedeutet nicht, dass im aufnehmenden System der Bedarf besteht. Es empfiehlt sich also, sich nicht zu konkret beim Versetzungswunsch zu äußern . Wer sagt, ich will zur Hau mich Schule nach Pusemuckel, darf sich nicht wundern, wenn die dann keinen weiteren Geschichtslehrer mehr brauchen. Also besser alle Schulen in Pusemuckel , auch alle Schulformen.

    Unabhängig davon gibt es aber manchmal auch dringliche Gründe für eine Versetzung. In diesen Fällen einfach Mal den Kontakt mit dem Personalrat aufnehmen. Aus dienstlichen Gründen sind Versetzungen jederzeit möglich und Fürsorgegründe sind auch dienstliche Gründe.

    In einer Sache muss ich entäuschen. Ich kenne viele Fälle, die erst nach fünf Jahren die " Ich komme aus dem Gefängnisfrei Karte" bekommen haben.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Nachtrag: Bitte unbedingt den Personalrat beteiligen

    D.h. Ihr schickt eine Kopie des Antrags an den für Euch zuständigen Personalrat. Denn wir werde zu den Versetzungskoferenzen geladen. Hierbei teilt die Dienststelle uns nur mit, welche Versetzungen beabsichtigt sind, aber nicht, dass Karl Schmitz nicht berücksichtigt wurde. Wenn Karl uns jedoch angeschrieben hätte, dann haben wir frühzeitig die Möglichkeit den Karl doch noch durch zu bekommen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Und entgegen der Mehrheitsmeinung in diesem Thread sehe ich keinen Bedarf, jedes Jahr einen zu stellen. Ich habe letztes Jahr taktisch einen gestellt (der erwartungsgemäß und wie mit der SL besprochen abgelehnt wurde) damit ich in (damals) fünf Jahren im Fall der Fälle keine Freigabe mehr bräuchte.

    Der Gesetzestext liest sich tatsächlich so, als sei das ok, wenn zwischen Antrag 1 und Antrag 2, welcher dann 5 Jahre später kommt, keine weiteren Anträge nötig seien.

  • Schiri Nachtrag: Ich würde an deiner Stelle trotzdem regelmäßig einen Antrag stellen. Sollte das aber nicht geschehen sein und du bist an dem Punkt, dass du vor 5 Jahren einen Antrag gestellt hast und nun einen neuen, so würde ich den Text als für deine Situation passend interpretieren und auch darauf hinweisen, ggf. mit juristischem Beistand. Von „fünfter Antrag in Folge“ steht im Gesetzestext ja nichts sondern nur "fünf Jahre nach dem ersten Antrag".

  • Ja, es geht bei besagten fünf Jahren m.E. um die Verweildauer an der Schule. Kommt natürlich auch darauf an, ob man von einem gut versorgten oder schlecht versorgten Bezirk wechseln möchte.

    Tipp: Versetzungen über eine Funktionsstellen-Bewerbung klappen immer unabhängig von Freigaben. Auch bei nachträglicher Rückgabe einer Beförderung bleibt die Versetzung bestehen. ;)

    Hi. dank dir für den Tipp.Davon habe ich schonmal gehört. Funktioniert das auch bundesweit?

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