Unabhängig davon: im beschriebenen Fall hat das Kollegium, das fast ausschließlich aus Frauen besteht, den einzigen männlichen Kollegen gewählt. Sie haben offenbar keine deiner Vorurteile, vertrauen dem Kollegen und wollen, dass er sie in Gleichstellungsfragen berät. Es gibt keinen vernünftigen Grund dafür, dieses Kollegium in dieser Form zu entmündigen.
Ich habe auszugsweise die Argumentation des Landesverfassungsgerichts wiedergegeben, warum die Beschränkung des Wahlrechts auf Frauen im Falle der Besetzung einer Gleichstellungsbeauftragten verfassungskonform ist. Das hat nichts mit persönlichen Vorurteilen o.ä. zu tun. Wie gesagt: es lohnt sich, das Urteil einmal zu lesen.