*btw: wie viel lego kann man für den A14/A15-Unterschied kaufen.
Naja, von den größeren Sets (und damit meine ich noch nicht einmal die ganz hochpreisigen) eigentlich auch nur etwa 1 pro Monat.
*btw: wie viel lego kann man für den A14/A15-Unterschied kaufen.
Naja, von den größeren Sets (und damit meine ich noch nicht einmal die ganz hochpreisigen) eigentlich auch nur etwa 1 pro Monat.
Es ging darum, dass man Mitarbeiterinnen motivieren kann, indem man sie anständig behandelt.
Das ist natürlich unbestritten.
Der große Unterschied gegenüber der Nicht-Beamtenwelt ist halt, dass ein Großteil der Attraktivität über die Pension läuft.....Führungspositionen haben halt lebenslang finanzielle Auswirkungen (man beachte auch, dass die HöchstRENTE 3384€ beträgt, die haben bundesweit 50 Personen). 30% sind da schon eine ganze Menge (auch, da die Sozialversicherungsbeiträge im Beamtentum wegfallen). Der Sprung von A14 auf A 15 ist schon okay. A16er Pension ist auch schon in Ordnung.......das ist schon ein sehr attraktives Gesamtpaket (mit Beihilfe usw. - und vor allem keiner 'Abstiegsmöglichkeit').
Das gilt aber auch nur, wenn man typische Benefits von Führungspersonen in der Wirtschaft (Aktienpakete, Betriebsrenten u.ä.) ausklammert.
Weil den Job ohne Schmerzensgeld sonst keiner macht. Oder ist das zu trivial?
Ja, und das Schmerzensgeld ist wirklich nicht hoch genug. Während die Einstiegsgehälter bei Lehrkräften wirklich in Ordnung sind, sind die späteren Abstände der Stufen deutlich zu niedrig. Ich meine, selbst ein Schulleiter einer großen weiterführenden Schule mit 1000+ Schülern und 100+ Lehrkräften, für die er die Verantwortung trägt, verdient gerade einmal um 30% mehr als die "normale" Lehrkraft. In anderen Schulformen sind die Unterschiede teils noch deutlich niedriger. Dafür muss man erst einmal Leute finden, die das auch wirklich machen wollen.
Ich bin mit einer Kollegin darüber schon mehrfach im Austausch gewesen und wir haben kontroverse Meinungen dazu.
Ich will mich ja gern belehren lassen, wenn ich falsch liege; deshalb interessiert mich eure Einstellung dazu…?
Welche Meinung vertrittst du denn selbst dazu?
Ab A13 ist dann höherer Dienst. Ich weiß nicht, ob das einen Unterschied macht. Ich mein, A13, das wäre mal eben ’ne Korvettenkap’tänin. Das ist der Dienstgrad von James Bond. Dem zahlt die Krone das Doppelzimmer nicht zum Teilen mit Kolleginnen, sondern zur Unterbringung betriebsfremder Personen. Und Beluga-Kaviar zum Frühstück.
Im Film kann man auch mit einer Paintpallwaffe auf Schüler schießen, um sie vom Schwänzen abzuhalten und wird dafür eher gefeiert als sofort suspendiert. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das nicht der passende Maßstab ist ![]()
PS: Der Commander ist OF-4 und entspricht damit eher einem Fregattenkapitän (A14-A15).
PPS: Wusstet ihr, dass Daniel Craig tatsächlich zum Commander (ehrenhalber) befördert wurde?
Den Passus möchte die bitte jemand in den Vorschriften zeigen. Im so-called Wandererlass steht lediglich „dienstliche Aufgaben“. Damit greift aber insbesondere auch die Fürsorgepflicht der Dienstherrin. Erinnere mal die Leitenden daran.
Es wäre schön, wenn du durchziehst. Danach ist nämlich an eurer Schule Ruhe mit so einem Unfug.
Klassenfahrten gehören in NRW grundsätzlich zu den dienstlichen Aufgaben. Als solche sind sie natürlich rechtskonform auch anweisbar und werden damit auch zur Pflicht. Den Hinweis auf die Fürsorgepflicht finde ich aber durchaus sinnvoll und einen geeigneten Hebel zur Durchsetzung zumutbarer Rahmenbedingungen bei der Durchführung der Fahrt. Das fängt damit an, dass kaum ein Dienstschluss möglich ist, wenn ich auch noch mit Kollegen ein Zimmer teilen muss und damit die Einhaltung der Ruhezeiten nicht gewährleistet wäre.
6 Kolleginnen teilen sich ein Zimmer (mit einem Bad), die zwei Kollegen ein anderes. Es findet sich in der Unterkunft dann nach der Hälfte der Fahrt noch ein weiteres "Lehrerzimmer". Das erhält die Kollegin, die auf der Klassenfahrt noch Abiturarbeiten korrigiert. So kann sie dann bis spät in die Nacht konzentriert arbeiten und den Rest der Nacht recht entspannt schlafen.
Dazu muss man vielleicht anmerken, dass die Teilnahme an Schulfahrten mit Übernachtung in NDS auch für Lehrkräfte freiwillig ist. Insofern hat man vorab eigentlich einen guten Hebel, für sich passende Bedingungen zur Voraussetzung zu machen. Wie man aber auf die Idee kommen kann, eine Klassenfahrt in die Hochphase des Abiturs zu legen, ist mir ein Rätsel.
- die Jugendherberge fragen, wo ihre Zeltwiese ist
Das hätte ich dann genau so gemacht ![]()
Das Wort „einfach“ möchtest du so stehen lassen?
Ja, natürlich. Was soll die Frage? Dass das auch tatsächlich vorkommt und gemacht wird, habe ich weiter oben beispielhaft an einem Urteil bereits nachgewiesen.
Ja klar, aber als ob diesen Weg wirklich jemand geht. Wenn du nicht gerade über einen Veranstalter gebucht hast, der das Geld für dich eintreibt, dann musst du dich um die rechtliche Abwicklung kümmern. Als ob eine Lehrkraft da Zeit und Nerven für hat.
Kannst du rechtlich bindende Mahnschreiben oder Bußgeldbescheide aufsetzen?
Gerne noch einmal: es liegt überhaupt keine Ordnungswidrigkeit vor und deswegen ist auch kein Bußgeldbescheid angezeigt. Das Mahnverfahren führt das Bundesland, mit dem die Eltern den öffentlich-rechtlichen Vertrag eingegangen sind. Als Schule gibt man das insofern einfach an die übergeordneten Behörden ab.
Wenn das für dich Ausfälle sind, dann denke ich in der Tat, dass du an einer Wald- und Wiesenschule bist. Ich bin da anderes gewohnt.
Was willst du denn tun, wenn jemand sein Einverständnis widerruft und sagt „Ich will nicht, dass mein Kind mitfährt, ich bin nicht länger einverstanden.“ Erhelle mich, wie du das durchsetzt.
Dann fährt das Kind eben nicht mit und nimmt am Unterricht in einer anderen Klasse teil. Das ändert allerdings nichts am ursprünglich abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag, der dennoch zur Zahlung des vereinbarten Kostenbeitrags verpflichtet. Das ist - wie schon gesagt - dann auch auf dem Rechtsweg durchsetzbar.
Laut Reisekostenverordnung hast du Anspruch auf eine „amtsangemessene“ Unterbringung AFAIR. Schau mal bitte nach.
Auf Mehrbettzimmer ließe ich mich nicht ein.
Das sehe ich auch so. Es gibt einzelne ältere Urteile, in denen auch ein Zweibettzimmer als amtsangemessen angesehen wurde, damals gab es in der Reisekostenverordnung aber meines Wissens nach auch wirklich noch Formulierungen, die auf die Kosten bei geteilten Mehrbettzimmern abzielten. Eine solche finde ich derzeit weder in den Reisekostenverordnungen von NRW und NDS noch in der des Bundes.
Rechtlich bindend zur Zahlung ist nur die geleistete Anzahlung. Selbst dann möchte ich den Fahrtleiter sehen, der ein Bußgeldverfahren einleitet.
Vllt bist du ja an einer Wald- und Wiesenschule, wo solche Probleme nicht auftreten, doch in der Realität muss man immer ein paar Risiken eingehen.
Wie kommst du denn darauf? Selbstverständlich ist die schriftliche Einverständnis- und Kostenübernahmeerklärung bindend für die gesamten angesetzten Fahrtkosten und nicht die Tätigung der Anzahlung! Und was soll ein Bußgeldverfahren hier? Die Nichtbegleichung einer Verbindlichkeit ist keine Ordnungswidrigkeit. Die entsprechenden Beträge lassen sich dann ganz klassisch über ein Mahnverfahren eintreiben.
PS: Siehe hierzu u.a. folgendes Urteil, in dem das Land NDS tatsächlich Eltern erfolgreich auf Zahlung der Fahrtkosten verklagt hatte:
Zitat von VG Braunschweig, Az. 6 A 149/04Mit der vorbehaltlosen Entgegennahme einer von zumindest einem Elternteil unterzeichneten Einverständniserklärung über die Teilnahme an einer Klassenfahrt und den entstehenden Kostenbeitrag kommt ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Land und den Eltern zustande, der die Eltern zur Zahlung des vereinbarten Kostenbeitrags verpflichtet.
Der Begriff der demokratischen Partei führt bereits in die Irre und soll es vermutlich seitens der Anhänger der AfD auch. Eine deutlich klarere Zuordnung in das politische Spektrum erhält man, indem man die AfD als klar rechtspopulistisch und rechtsextrem bezeichnet, was zweifelsohne gerechtfertigt ist. Dass darüber hinaus auch noch offen Ziele verfolgt werden, die ganz klar im Widerspruch zu unserer Verfassung stehen, rückt die Partei weit weg vom Anstrich einer "demokratischen Partei".
Hi, ich kann mich erinnern, dass es in RLP einen Aufbaulehrgang gab. Ist aber schon sehr lang her.
In NDS gibt es eine solche Option ebenfalls. Damit können Sek I Lehrkräfte, insbesondere solche, die ein 1. STEX für die Sek II haben, die Befähigung für die Sek 2 erwerben, ohne ein weiteres Referendariat zu durchlaufen. Das ganze zieht sich u.U. über einige Jahre und besteht aus Hospitationen, dem begleiteten Einsatz in der Sek 2 und einigen Unterrichtsbesuchen. Wie das in Hessen aussieht, weiß ich aber offen gestanden nicht.
Es sei denn, du wohnst in Pratteln und dort brennt in der Nähe des Bahnhofs gerade eine Lagerhalle (so geschehen vor 2 Wochen). Dann musst du es machen, wie unsere Jugendlichen: Es kommen dann alle zu spät, egal aus welcher Richtung. Weil ... die aus Pratteln sind ja zu spät, also fängt die Stunde sicher eh nicht pünktlich an. Bestechende Logik, gell?
Das könnten meine Schüler sein ![]()
Ich wiederhole gerne nochmal, dass ich weiß, dass das von mir beschriebene Verfahren eine Drohkulisse ohne reale Umsetzungsmöglichkeiten ist.
Schade nur, dass Schulen trotz geliesteter Unterschriften auf den guten Willen der Eltern angewiesen sind.
Moment, es ging doch gerade darum, dass die Eltern hier noch nicht schriftlich eine Kostenübernahmeerklärung für die konkrete Fahrt abgegeben hatten. Das machen sie nämlich keineswegs pauschal bereits mit der Schulanmeldung.
Ich erinnere euch, dass der Gotthard-Tunnel kaputt ist. Und es war ein deutscher Zug...
....der zu dem Zeitpunkt von SBB Cargo betrieben wurde und die dafür als Frachtführerin die Verantwortung trage...
Ok, d.h., sie hat alleine den Zugang? Oder auch die SL? Ich werde so auch nicht mehr fahren...
Nein, natürlich nicht. Letztlich trägt die SL die Gesamtverantwortung für die Verwaltung der schulischen Budgets.
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