Arztbesuch vor Verbeamtung auf Lebenszeit

  • Hallo liebes Forum,


    bereits seit Jahren bin ich fleißiger Mitleser (gerade die aktuelle Diskussion um die zweinte Fremdsprache finde ich als Französischlehrer sehr spannend), nun habe ich aber doch eine konkrete Frage und diese als Anlass genommen, hier zu schreiben.


    Ich bin verbeamtet auf Probe, in einem Jahr steht die Verbeamtung auf Lebenszeit (in BW) an.
    Zur Vorgeschichte: Seitdem ich klein bin, habe ich recht häufig Verdauungsproblemchen (direkter formuliert: Durchfall) und hin und wieder mal Sodbrennen, habe mir aber nie dabei etwas gedacht, war deswegen auch nie beim Arzt oder hätte dies als Beschwerden angesehen. Daher war das bei der amtsärztlichen Untersuchung auch kein Thema.


    Vor paar Wochen meinte mein Vater beiläufig, dass ich doch mal nachsehen solle, schließlich hätte auf väterlicher Seite beide Großeltern und Urgroßeltern Darmkrebs gehabt. Bei ihm selbst wurde eine Vorstufe rechtzeitig erkannt. Ich habe das zum ersten Mal gehört und bin nervös geworden.

    Also ab zum Arzt, dieser meinte in Verbindung mit häufigem Durchfall und der familiären Vorgeschichte empfiehlt er eine Magen-Darmspiegelung. Schwupps steht der Termin für den Sommer.


    Mir ging das alles zu schnell und ich bin mir gar nicht sicher, ob ich diese Untersuchung wirklich benötige, da ich wie ich gesagt meine Beschwerden gar nicht als Beschwerden wahrnehme, noch NIE deswegen auch nur einen Tag gefehlt habe.

    Hinzu kommt, dass ich auch aus meinem Kollegium viele kritischen Stimmen gehört habe, die meinten, ich solle bloß das Jahr noch abwarten, da eine mögliche Diagnose einer chronischen Krankheit die Verbeamtung gefährden könne.


    Daher meine Frage an euch: Stimmt das? Mir ist klar, dass eine Krebsdiagnose wohl das Ende der Verbeamtung wäre, da hätte ich aber dann noch weitaus andere Probleme. Davon gehe ich jetzt aber mal nicht aus, da, wie erwähnt, die "Problemchen" mindestens seit der Jugend unverändert sind. Wie sieht es aus, wenn irgendwelche Vorstufen (Polypen z.B.) erkannt und entfernt werden? Wenn etwas Chronisches, wie beispielsweise ein Reizdarm, entdeckt wird?


    Ich bin ohne Probleme durch die amtsärztliche Untersuchung auf Probe/Lebenszeit gekommen, heißt im Normalfall steht bei mir gar keine Untersuchung mehr an. Heißt im Umkehrschluss, was müsste geschehen, damit diese noch gefährdet wird? Leitet die Beihilfestelle Bedenken an den Dienstherren weiter oder geschieht sowas meist über auffallende Fehlzeiten? Wie gesagt, ausfallen werde ich sehr wahrscheinlich nicht, da ich mein Leben lang keine wirklichen einschränkenden Probleme hatte, nur dass ich eben Angst vor einer unnötig "chronischen" Krankheit in der Akte habe, die noch irgendetwas verbauen kann.

    Ich hoffe, man konnte dem Text folgen und ihr könnt mir helfen, einzuschätzen, ob ich "bedenkenlos" die Untersuchung machen kann, oder doch lieber ein Jahr warte.

    Vielen Dank im Voraus!

    • Offizieller Beitrag

    Muss man in BaWü überhaupt noch mal zum Amtsarzt für die Verbeamtung auf Lebenszeit oder "nur", wenn es einen Anlass gibt (zuviele Fehltage und so).

    Zu der grundsätzlichen Frage enthalte ich mich der Antwort, weil ich patzig und unsachlich werden könnte.
    Chili, deren zwei Großeltern ebenfalls an Darmkrebs gestorben sind

  • Nein, im Normalfall müsste ich nicht nochmal zum Arzt. Daher eben die Frage, woher dieser Mythos (auch aus meinem Kollegium) kommt, dass eine neue Diagnose in der Probezeit die Verbeamtung gefährden könnte.


    Patzig und unsachlich vertrage ich im Übrigen, nur raus damit, ich habe ja explizit nach Einschätzungen gefragt.

    • Offizieller Beitrag

    woher solche Mythen kommen ... gute Frage!
    Ich komme nicht aus BaWü, kann es also nicht sagen.

    Man muss allerdings sagen, dass das "Amtsarztding" sich in den letzten 20 Jahren heftig gewandelt hat. Vor 10-15 Jahren wurden schon Leute abgelehnt, die ein BMI von 25,2 hatten (mit Wiedereinladung nach Abnehmen), oder einen zu hohen Blutdruck hatten ("kommen Sie in 6 Monaten wieder", obwohl sie vielleicht erstmal nur aufgeregt waren), es wurde viel mehr abgefragt und auf Statistiken blind vertraut, so dass ein Risiko sofort als Ablehnungsgrund gesehen wurde... usw..
    Seit 2013 kann kein Grund alleine ausreichen, es muss eine große Risikoabwägung gemacht werden und die Grenzen sind seeeeehr gelockert worden (ja, es gibt immer noch Götter in weiß, aber trotzdem).



    So, dann auf eigenem Wunsch patzig unsachlich ;) Darmkrebs oder auch nur kleine Darmkrankheiten können echt seeeehr fies sein, das wirst du familiär kennen. So ein minikleiner Krebs kann bei frühzeitiger Erkennung ganz schnell gelöst werden, bei zu später Erkennung und Streuung brauchst du dich nicht mal um die Erreichung des Pensionsalters Gedanken zu machen, du bist froh, wenn du deine "Krankengeldzeit" in fittem Zustand erleben kannst.
    (und ich wüsste nicht, inwiefern eine chronische Krankheit ein automatischer Ablehnungsgrund sei)

    Geh zur Magen-Darm-Spiegelung (Machst du beides auf einmal?! (Ja, ich weiß, es geht). Krebs ist vermutlich nicht da, wenn du eh schon seit Jahren Symptome hast, aber eine gute Untersuchung wird dir vielleicht Impulse geben. Zum Beispiel bestimmte Nahrungsmittel auslassen. Du gewinnst an Lebensqualität UND beobachtest auch dein familiär verankertes Risiko.

  • Vielen Dank für den ausführlichen und ehrlichen Beitrag.


    Ja, ich weiß, dass ich die familiäre Vorgeschichte nicht ignorieren darf und dem nachgehen sollte. Die Frage ist eben, ob es genau in diesem Jahr sein muss, oder ob nächstes Jahr auch noch reicht, wenn sich von der Symptomatik eben nichts verändert hat seit mindestens 10 Jahren.


    Natürlich muss ich das selbst abwägen, tendiere aber schon dazu, es sicherheitshalber abklären zu lassen.


    Vielleicht gibt es ja noch jemanden hier, der sich explizit in BaWü dazu auskennt und einschätzen kann, inwieweit ich hier bzgl. Verbeamtung Gefahr laufe.

  • Nein, du läufst keine Gefahr. Die Beihilfestelle unterliegt gegenüber dem Dienstherrn der Schweigepflicht; § 18 Beihilfeverordnung.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Auch mit chronischen Krankheiten kann man verbeamtet werden...

    Diese Panik vor dem Amtsarzt finde ich mittlerweile echt schlimm, weil sich scheinbar zig Studenten und Referendare deswegen nicht mehr zum Arzt begeben.


    Man sollte sich vielmehr um seine Gesundheit als den dämlichen Beamtenstatus kümmern.

  • Nein, du läufst keine Gefahr. Die Beihilfestelle unterliegt gegenüber dem Dienstherrn der Schweigepflicht; § 18 Beihilfeverordnung.

    Das würde im Umkehrschluss aber doch bedeuten, dass egal welche neue chronische Krankheit in dem Probezeitraum nach bestandener amtsärztlicher Untersuchung diagnostiziert wird NICHT zu Problemen führt, weil der Dienstherr davon nichts mitbekommt.

    Heißt, es fällt nur bei Fehlzeiten auf?

    Dann frage ich mich, ob es eine Meldepflicht oder dergleichen gibt.

    Mir hat beispielsweise ein Kollege erzählt, dass er in Probezeit jede Behandlung einer "heiklen" Erkrankung nicht bei der Beihilfe eingereicht hat, weil diese dann Probleme machen könnten.

    Entschuldigt die Fragerei, aber ich möchte einfach auf Nummer sicher gehen und vor allem nichts "Unrechtes" tun.

  • Auch mit chronischen Krankheiten kann man verbeamtet werden...

    Diese Panik vor dem Amtsarzt finde ich mittlerweile echt schlimm, weil sich scheinbar zig Studenten und Referendare deswegen nicht mehr zum Arzt begeben.


    Man sollte sich vielmehr um seine Gesundheit als den dämlichen Beamtenstatus kümmern.

    Den Amtsarzt habe ich sogar schon hinter mir, in der Regel müsste ich den nicht nochmal besuchen. Im Hinblick auf die Gesundheit hast du natürlich Recht. Hätte ich akute Probleme, würde ich keine Sekunde zögern.

    Gleichzeitig hat man Jahre hart gearbeitet in Studium und Referendariat, da möchte man die Verbeamtung natürlich gerne mitnehmen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine Meldepflicht gibt. Es gibt - auch als Beamte*r - ein Recht auf Privatleben. Du wirst nicht die nächsten 40 Jahre immer wieder geprüft.
    Du warst schon beim Amtsarzt.
    WENN du jetzt nächstes Jahr 16 Tage fehlst (Zahl erfunden), dann wird man schauen, ob du 2 Wochen davon eine starke Grippe hattest, ob du immer freitags weg warst, oder ob es Anzeichen für was Anderes gibt.
    Aber die Fehlzeiten hättest du ja unabhängig davon, ob du jetzt zum Arzt gehst oder nicht (weil Fehlzeiten nur zustande kämen, weil du ja krank bist.)

  • Das würde im Umkehrschluss aber doch bedeuten, dass egal welche neue chronische Krankheit in dem Probezeitraum nach bestandener amtsärztlicher Untersuchung diagnostiziert wird NICHT zu Problemen führt, weil der Dienstherr davon nichts mitbekommt.

    Aber ja. Genau so ist es doch. Schau, es ist ganz einfach so: Niemanden interessiert, welche Krankheiten du nach der Verbeamtung entwickelst. Das gehört nämlich zum Lebensrisiko und kann von und bei niemandem sicher prognostiziert werden. Es geht einzig und allein darum, welche Fehlzeiten du sammelst und ob du vorzeitig dienstunfähig wirst.

    Insofern bekommt es der Dienstherr natürlich schon mit, wenn du gesundheitliche Probleme hast. Und bei zu hohen Fehlzeiten findest du dich auch ruck-zuck im vorzeitigen Ruhestand wieder. Da nützt dir die Verbeamtung auf Lebenszeit nur noch insofern etwas, als du von der natürlich wesentlich besseren Versorgung für dienstunfähige Beamte profitierst.

  • Aber ja. Genau so ist es doch. Schau, es ist ganz einfach so: Niemanden interessiert, welche Krankheiten du nach der Verbeamtung entwickelst. Das gehört nämlich zum Lebensrisiko und kann von und bei niemandem sicher prognostiziert werden. Es geht einzig und allein darum, welche Fehlzeiten du sammelst und ob du vorzeitig dienstunfähig wirst.

    Insofern bekommt es der Dienstherr natürlich schon mit, wenn du gesundheitliche Probleme hast. Und bei zu hohen Fehlzeiten findest du dich auch ruck-zuck im vorzeitigen Ruhestand wieder. Da nützt dir die Verbeamtung auf Lebenszeit nur noch insofern etwas, als du von der natürlich wesentlich besseren Versorgung für dienstunfähige Beamte profitierst.

    Das leuchtet ein. Aber wie du sagst, NACH der Verbeamtung. Das bin ich eben erst nach Ende der Probezeit, also nächstes Jahr. Und wie gesagt, ich habe eben viele Bekannte gehört, die meinten, dass man in der Probezeit noch sehr aufpassen muss, weil jede Gelegenheit genutzt wird, Geld zu sparen.

    Wenn es aber so ist, dass es wirklich nur bei Fehlzeiten Auffälligkeiten gibt, dann kann ich beruhigt die Untersuchung machen, denn dann gibt es drei Szenarien:

    1. Man findet nichts, ich bin beruhigt.
    2. Man findet etwas Chronisches (z.B. Reizdarm, Reflux oder was weiß ich was) und man behandelt es, ich werde aber nicht ausfallen, da es mir gut geht und ich bisher auch nie ausgefallen bin.
    3. Worst Case, aber dann bin ich froh, es früh gefunden zu haben.

  • Nein, verbeamtet bist du schon jetzt. Und wenn du bis nächstes Jahr nicht plötzlich auffällig viele Fehltage produzierst, wirst du keinen Amtsarzt mehr sehen.

    Es ist übrigens ein Trugschluss, dass durch Nichtverbeamtung Geld gespart würde. Du wärst dann nämlich als Angestellter weiterbeschäftigt und würdest brutto viel mehr kosten als ein Beamter (ohne Berücksichtigung der Pension natürlich, aber hey, das ist doch noch Jahrzehnte weg; man zeige mir die Behörde, die so weit vorausdenkt).

    Für den Rest gilt: Siehe meine Signatur. Nicht alles glauben, was die Berufs-Angstmeier im Lehrerzimmer so verbreiten.

  • Mir hat beispielsweise ein Kollege erzählt, dass er in Probezeit jede Behandlung einer "heiklen" Erkrankung nicht bei der Beihilfe eingereicht hat, weil diese dann Probleme machen könnten.

    Das basiert nicht nur auf einem nicht haltbaren Mythos, sondern sorgt eigentlich andersherum eher für Probleme. Hier besteht ja bereits eine Täuschungsabsicht des Beamten gegenüber seinem Dienstherrn. Viel problematischer als eventuelle gesundheitliche Bedenken wäre hier beim Auffliegen die charakterliche Eignung, die zumindest fragwürdig wäre.


    Abgesehen davon, dass ohnehin keine weitere amtsärztliche Untersuchung mehr erfolgen dürfte, hat sich vor nunmehr bereits 10 Jahren die rechtliche Bewertung der Einschätzung der gesundheitlichen Eignung von Beamten massiv verändert, sodass die noch immer verbreitete Panik vor der amtsärztlichen Untersuchung überhaupt nicht mehr angebracht ist.

  • Wenn du mehr als 3 Monate krank sein solltest, schickt man dich zum Amtsarzt. Schlimmstenfalls würde wohl vorerst die Verlängerung der Probezeit auf bis zu 5 Jahre folgen, wenn die gesundheitliche Eignung in Frage gestellt wird.


    Dann wärst du aber so krank, dass das bei weitem nicht die größte Sorge wäre...


    Dass man Dinge bei der Behilfe nicht einreicht, habe ich noch nie gehört. Da hat man innerhalb der ersten drei Jahre bei der PKV mehr "Stress". Dort wird z.T. gezielt nachgefragt, wenn der Verdacht besteht, dass falsche Angaben gemacht wurden. Das gibt's bei der Beihilfe nicht.

  • Wenn es eine Priorität gibt, dann ist dies die Krebsvorstufen frühzeitig zu erkennen. Ohne diese Erkennung ist Deine Verbeamtung sicherlich gefährdet, denn Tote werden gemeinhin nicht verbeamtet. Also ganz schnell den Termin machen, alles andere kommt dananach.


    Was kommt denn danach?

    Es gibt die Einstellungsuntersuchung und danach gibt es den Amtsarzt nur noch in begründeten Fällen. Es müssen berechtigte Zweifel an Deiner Dienstfähigkeit bestehen. Falls Du nicht auf einmal nackt im Supermarkt einkaufen gehst bestehen die gemeinhin nur, wenn längere Krankheitszeiten darauf hin deuten.


    Der Beihilfe ist jedwede Weitergabe von Daten an die Dienststelle untersagt. Selbst wenn also unter der Hand, von Kollege zu Kollege die dienstliche Schweigepflicht gebrochen wird, kann die Dienststelle dies kaum als Begründung für eine Untersuchung heranziehen.


    Unabhängig davon gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten.

    a.) Die Untersuchung stellt fest, dass Du keinen Krebs hast, oder nur eine Vorstufe, die jetzt rechtzeitig entfernt wurde.

    In dem Fall wärst Du auch bei einer erneuten amtsärztlichen Untersuchung fein raus, da alles in Ordnung ist.

    b.) Du hast Krebs (worst case, was wir alle nicht hoffen). In dem Fall sei froh, dass er jetzt entdeckt wurde, denn jede zeitliche Verzögerung verschlechtert Deine Prognose. Aber was wäre mit dem Amtsarzt?

    Ganz einfach: In dem Fall stellst Du einen Antrag auf Schwerbehinderung und gehst erst nach der Eingangsbestätigung zum Amtsarzt.

    Du bist dann schwerbehindert unter Vorbhehalt, vielleicht hast Du aber auch Deinen Schwerbehindertenausweis früher als Du denkst, denn bei Krebserkrankungen ist üblich mindestens GdB 50 zu gewähren. In beiden Fällen, darf der Amtsarzt Dich wegen der Krebserkrankung nicht als ungeeignet diagnostizieren, da hier der Prognosezeitraum wesentliche gekürzt wird.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Es gibt im Regelfall in BW keine erneute amtsärztliche Untersuchung vor der Verbeamtung auf Lebenszeit, eh sei denn es ist a) zu erheblichen Fehlzeiten gekommen (selbst dann ist das aber kein Selbstläufer, dass man zum Amtsarzt müsste) oder b) es wurde bereits vorab eine erneute Begutachtung vor der Verbeamtung auf Lebenszeit angesetzt, weil irgendwelche gesundheitlichen Aspekte in der Entwicklung beobachtet und erneut begutachtet werden sollten.

    Beides war bei dir nicht der Fall, ergo spielt es keinerlei Rolle für die Verbeamtung auf Lebenszeit ob diese Untersuchung am Ende etwas ergibt oder eben nicht. Lehrerzimmermythen sind eine miserable Informationsquelle, wenn es um solche Dinge geht. Mach die Untersuchung, wenn du den Eindruck hast, diese wäre medizinisch aktuell sinnvoll und hilfreich. Wenn du sie nicht machst, dann bitte nur deshalb, weil sie medizinisch doch nicht angezeigt ist.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL ()

  • Wegen Durchfall eine Magen-Darm-Spiegelung? Die Ärztin heißt nicht zufällig Frau Dr. Schm… und praktiziert in Freiburg? Falls ja, dann Vorsicht! Reine Abzocke!


    Ansonsten, wenn du dich für die Magen-Darm-Spiegelung entscheidest: Prost! :victory:


    Tipp: Das Gemisch eiskalt „genießen“.

  • Wegen Durchfall eine Magen-Darm-Spiegelung? Die Ärztin heißt nicht zufällig Frau Dr. Schm… und praktiziert in Freiburg? Falls ja, dann Vorsicht! Reine Abzocke!


    Ansonsten, wenn du dich für die Magen-Darm-Spiegelung entscheidest: Prost! :victory:


    Tipp: Das Gemisch eiskalt „genießen“.

    Es geht um eine deutliche familiäre Vorbelastung und nicht einfach um eine Empfehlung, aufgrund (einmaligen) Durchfalls gleich eine Magen-Darm-Spiegelung vorzunehmen!

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