Beiträge von Seph

    Für sowas sollte sich in jeder Schule eine adäquate Lösung finden lassen, mit der alle Beteiligten einverstanden sind (und zwar im Vorfeld).

    Das sagt sich so leicht und ist in manchen Fällen bei weitem nicht leicht. Mal als kurzes Szenario: eine Lehrkraft reicht partout auch zum letzten Schultag der Q2 keine Noten zur Bewertung ein. Ohne diese kann aber streng genommen keine Zulassung zum Abitur festgestellt werden, dessen Prüfungen unmittelbar in der darauffolgenden Woche beginnen. Ein solcher Fall ist nicht mal so nebenbei auf anderem Weg zu lösen.

    Ich habe da immer noch ein Fragezeichen dran, ob eine solche Konstellation überhaupt eine "Sprungbeförderung" im Sinne des Beamtengesetzes ist. Auch in NDS normiert z.B. §20 Abs.3 Satz 2 NBG, dass

    Zitat von §20 Abs. 3 Satz 2 NBG
    (...) Ämter, die regelmäßig zu durchlaufen sind, dürfen nicht übersprungen werden.

    Das verhindert jedoch keine (erfolgreiche) Bewerbung aus dem Eingangsamt für das 2. Beförderungsamt, sondern bedeutet lediglich, dass bei erfolgreicher Bewerbung und Übertragung der Aufgabe dennoch das 1. Beförderungsamt regulär zu durchlaufen ist. De facto führt das dann genau zum beschriebenen Ablauf, dass nach einer gewissen Probezeit zunächst nur die Beförderung in das 1. Beförderungsamt erfolgen kann und dann erst nach durchlaufen dieses Amtes und der damit verbundenen Sperrzeit für eine erneute Beförderung der Aufstieg in das 2. Beförderungsamt erfolgen kann.

    Auch wenn ich einer solchen Aussage der BezReg eine gewisse Ernsthaftigkeit zuspreche, frage ich mich interessehalber dennoch worauf sich das stützen soll? Weder taucht eine solche Einschränkung in den zugehörigen Ausschreibungen noch in den auf Stella unter laufbahnrechtlichen Voraussetzungen zitierten Paragraphen eurer Laufbahnverordnung (z.B. §§7 und 34 LVO) auf.

    Dass bei erfolgreicher Bewerbung keine direkte Beförderung in das 2. Beförderungsamt erfolgen darf, steht ja auf einer anderen Karte.

    Ich meine, dass ich dort schon einmal aufgrund einer ähnlichen Fragestellung hier im Forum interessehalber nachgeschaut hatte und einzelne Stellenausschreibungen tatsächlich diese Nebenbedingung aufwiesen, aber eben nicht generell alle. Aktuell sehe ich auf Stella doch eine gute Reihe A15-Ausschreibungen, die sich explizit an alle Lehrkräfte der Laufbahngruppe 2 im 1. oder 2. Einstiegsamt richten und lediglich eine gewisse Berufserfahrung o.ä. voraussetzen.

    Ich find's auch mehr als bizzar. Auf die Idee, man müsste vom Arbeitgeber für mehr Kinder und den Wohnort "entschädigt" werden, können wahrscheinlich wirklich nur Lehrer kommen. Das Geld gibt's primär für erbrachte Leistung und nicht fürs einfach nur Dasein.

    Die Beschreibung geht völlig an der Sache vorbei. Der Tausch "Geld gegen Arbeit" ist eine zivilrechtliche Konstruktion. Bei Beamten lautet die Formel eher "Voller Einsatz für den Dienstherrn, dafür Sicherstellung eines bestimmten Lebensstandards durch den Dienstherrn".

    Ich will, wie vlt. aus meinem vorherigen Beitrag herauszulesen ist, die Praxis zentraler Zuweisungen gar nicht verteidigen, weil ich sie selbst blöd finde. Ich bin über die Möglichkeit schulscharfer Ausschreibungen und gezielter Auswahlverfahren sehr dankbar. Gleichzeitig sehe ich aus Perspektive einer Schule, die in starker Konkurrenz zu umliegenden Schulen steht, auch den deutlichen Nachteil dieses Verfahrens, insbesondere wenn es um die Besetzung von Mangelfächern geht.

    Entscheidend dürfte sein, welche Konsequenzen ein Sozialindex für die einzelnen Schulen hat. Soweit ich das verstanden habe, geht es v.a. um die Priorisierung bei der Zuweisung von Vertretungsstellen und ggf. leicht erhöhtem Mehrbedarf in der Stundenversorgung, um z.B. Sprachlernklassen u.ä, umzusetzen. Das wiederum dürfte am BK dann langsam zu spät sein. Auch unterscheiden sich die BK untereinander vermutlich aufgrund ihres deutlich größeren Einzugsbereichs weit weniger stark mit Blick auf ihre Schülerschaft als das z.B. einzelne Grundschulen untereinander abhängig von ihrer Lage. Dementsprechend ergibt es gerade für Schulformen der Sek 1 wahrscheinlich mehr Sinn, einzelne Schulen bei der Zuweisung von Vertretungsstellen u.ä. zu priorisieren, als das bei weiterführenden Schulen im Bereich der Sek 2 nötig wäre.

    Ich bin derzeit zumindest schon in Kontakt mit zwei Gymnasium. Haben die denn gar keinen Einfluss darauf, wenn sie jemand bestimmten haben wollen? Ich meine den Schulen können doch ohne Vorstellungsgespräche nicht einfach LehrerInnen zugeteilt werden, mit denen sie dann klar kommen müssen?

    Warum denn nicht? In Thüringen läuft das weitgehend auch so ab und ich meine, in einigen anderen Bundesländern ebenfalls. Ich persönlich finde das sowohl aus Sicht der einzelnen Schulen als auch der Bewerber zwar richtig blöd, gerade bei der Versorgung der Schulen mit Mangelfächern ist dieses System aber vermutlich sogar ausgeglichener als das System schulscharfe Ausschreibungen.

    "exakt gleich" bedeutet in diesem Fall aber einfach "gleiche Punktzahl". Die lesen das nicht wirklich... Als Entscheidungsträger würde ich die BezReg daher nicht sehen, eher als kakulierbarer Automat.

    Dem kann ich (zumindest für NDS) offen gestanden nicht folgen, insbesondere da ich auch die Urteilsbegründung einer Konkurrentenklage von vor einigen Jahren mal interessehalber gelesen hatte. Die Beteiligten hatten sich damals sehr differenziert mit den Beschreibungen der Fähigkeiten und Fertigkeiten der Bewerber auseinandergesetzt (nicht erst vor Gericht) und dann eine Entscheidung getroffen. Die Bewerber hatten damals aus Sicht eines kalkulierbaren Automaten "gleiche Punktzahl" und es kam sehr wohl auf die genaue Ausschärfung des Profils mit Blick auf die zu besetzende Stelle an. Ich vermag mir kaum vorstellen, dass das in NRW so viel anders ablaufen sollte.

    Das würde mich wundern und wäre auch in BW nicht durch die dort relevante AGVO gedeckt. Vielleicht ist aber auch gemeint, dass die Prüflinge aus verschlossenen Umschlägen mit Prüfungsaufgaben einen zufällig wählen und dann erst eröffnen. Das wiederum wäre zulässig, aber überhaupt nicht notwendig.

    Die Webseite und das Portal sind irreführen und nicht sehr informativ.

    Es gibt nicht einmal direkte Ansprechpartner für Fragen.
    Planstellenausschreibungen von Schule (bzw. zumindest Infos zu deren Bewerbungszeiträume) fehlen komplett.

    Als irreführend und nicht sehr informativ würde ich die Seite nicht beschreiben, die FAQ zur freien Bewerbung sind schon relativ umfangreich. Dass keine direkten Ansprechpartner angegeben sind, ist nicht unüblich für Behörden. Ich teile aber deine Interpretation, dass im freien Bewerbungsverfahren offensichtlich keine schulscharfe Planstellenausschreibungen vorliegen, auf die man sich gezielt bewerben könnte.

    Das dürfte auch mit der Rangfolge freier Bewerbungen zu tun haben, die vermutlich - wenn überhaupt - nur zum Füllen offengebliebener Versorgungslücken die Ehre haben, eingestellt zu werden. So klingt es jedenfalls für mich, wenn man dort liest, dass sich entsprechende Personen "um Einstellung bemühen [sic] dürfen".

    Danke für die Info:gruss: Was ich interessanter finde, als die Verdünnerei ist der Umstand, wie Hahnemann auf die Idee mit der Homöopathie kam und wie hartnäckig sich diese Idee bis heute hält.

    Soweit ich weiß, geht das auf ein fundamentales Fehlverständnis zur experimentellen Methode und medizinischen Grundkenntnissen zurück. Er soll wohl u.a. mit Chinarinde experimentiert haben, welche bereits als Mittel gegen Malaria bekannt war, und festgestellt haben, dass die regelmäßige Einnahme teilweise vergleichbare Symptome hervorgerufen hat, wie sie für Malaria selbst typisch sind und daraus das Ähnlichkeitsprinzip formuliert.

    Dass es sich dabei lediglich um unspezifische Allgemeinsymptome wie Abgeschlagenheit, Herzklopfen u.ä. handelte, spielt ja keine Rolle ;)

    Auch war ihm völlig unbekannt geblieben, wie Chinin eigentlich wirklich bei Malaria wirkt (Verhinderung der Biomineralisierung von Häm zu Hämozoin).

    Interessant an der ganzen Verdünnungsgeschichte ist ja das entstehende Umweltproblem.
    Beim Potenzieren wird ja immer 9/10 der Lösung weg geschüttet und der Rest aufgefüllt, geschüttelt, 9/10 weggeschüttet...

    Das halte ich für kein Problem. In Anbetracht erzielbarer Ladenpreise entsprechender Globuli von ca. 700€/kg für letztlich reine Saccharose (Großhandelspreis um die 2€/kg, in hochreiner Form bis 50€/kg) sind die Margen so groß, dass während der Verdünnung natürlich nichts entsorgt wird, sondern entsprechend mehr Einheiten daraus hergestellt werden.

    PS: Zugegeben, bei höheren Potenzen übersteigt das die Lagerkapazitäten jeder Fabrik. Dann ist aber ohnehin nicht mehr zwischen Tinktur und Lösungsmittel zu unterscheiden, da bereits ab ca. D6 der Anteil der Verunreinigungen die der Urtinktur übersteigt.

    Kann man das kabellos mit dem Beamer verbinden? Gerade das und Airdrop finde ich ungemein praktisch am iPad im Unterricht.

    Als alleiniges Arbeitsgerät taugt es freilich nicht, als mobile Lösung in der Schule möchte ich es allerdings für meine Zwecke (!) nicht mehr missen.

    Auf die bei uns flächendeckend eingesetzten interaktiven Tafeln kann man sich mit beliebigen Endgeräten problemlos aufschalten. Das funktioniert mit Windows-Notebooks genauso wie mit Android- oder IOS-Tablets und Smartphones.

    Das ist z. B. gerade für mich eines der Ausschlusskriterien für das iPad. Wir haben nen ganzen Schrank voll Vernier-Sonden, die damit nicht kompatibel sind. Vernier hat jetzt neue Sonden, die auch mit dem iPad gehen, aber wir schmeissen deswegen sicher nicht tausende von CHF an Material weg, das noch völlig in Ordnung ist.

    Genau das ist es ja. Es bringt hier überhaupt nichts, eine große Lobes-Hymne auf Ipads als Ideallösung für jede Schule anzustimmen. Entscheidender ist doch, welche Hardware bereits vorhanden ist und welche Bedürfnisse überhaupt bestehen. Und dann kann man sich damit auseinandersetzen, welches System gut dazu passt.

    Beim TE habe ich eher den Eindruck, dass andersherum ein System als Ideallösung feststeht und erst dann geschaut wird, was dieses System eigentlich alles tolles kann ohne zu berücksichtigen, dass das eben auch andere können.

    Zudem habe ich nie jemanden ein iPad aufschwatzen wollen - von wegen Provision. Ich wollte wissen ob mein Blick auf die unterrichtliche Arbeitswelt im Schnitt die der anderen Lehrkräfte entspricht oder nicht. Ich kann nur für das sprechen, was ich selbst erlebt und erfahren habe. In meiner Schule und meinen geschulten Schulen war auf jeden Fall klar, dass 90% aller Lehrkräfte nicht wissen, was ein iPad kann und wie man es bedienen kann. Heißt nicht, dass diese Menschen wissen, wie man andere Geräte zeiteffizient einsetzt. Ich weiß nicht, was diese Posts so negativ gestimmt hat. Vielleicht war ich zu forsch - falls ja, entschuldige ich mich.

    Das "Problem" ist, dass du dennoch sehr auf das Ipad fixiert bist. Natürlich kann man damit tolle Dinge machen. Das kann man mit anderen Systemen von anderen Herstellern aber genauso und die kosten nicht selten bei gleichen Leistungsdaten nur einen Bruchteil davon. Ich nutze zum Beispiel mein Dienst-Ipad nur sehr rudimentär für bestimmte Anwendungssituationen (z.B. Messwertaufnahme, da hierfür die entsprechenden Schnittstellen vorhanden sind).

    Nein, der erste Post in dem das drinsteht, was du lesen willst: "Habe ein iPad benutzt". Ich nutze ein hochwertiges Convertible. Das kann alles, was auch ein iPad kann. Es hat ausserdem eine riesige Festplatte, einen riesigen Graphikspeicher, einen riesigen Arbeitsspeicher, ein ultrahochauflösendes Touchscreen mit einem sehr guten Stift und ich kann jedes Programm drauf installieren, das ich benutzen will. Ich bin überhaupt kein "Windows-Fan", für mich sind Hardware und Kompatibilität entscheidend und da kommt ein Apple-Gerät einfach nicht in Frage.

    So handhabe ich das auch und komme damit bestens klar. Auch passt das Gerät zu meiner privaten IT-Architektur, sodass keine Kompatibilitätsprobleme auftauchen und lässt sich je nach Bedürfnissen entsprechend konfigurieren.

    Moment, das stimmt doch so nicht, oder bin ich jetzt ganz verwirrt? Der/Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist in NDS den Prüflingen doch sehr wohl bekannt; siehe § 12 APVO-Lehr: "Mitglieder des Prüfungsausschusses sind die Ausbildenden des Prüflings und die Schulleiterin oder der Schulleiter der Schule, an der der Prüfling den überwiegenden Teil seines Ausbildungsunterrichts erteilt hat." Dabei schlägt das Studienseminar vor, welches Prüfungsausschussmitglied den Vorsitz übernehmen soll; evtl. kann dieser auch von der Leiterin/dem Leiter des Studienseminars übernommen werden. (Quelle: Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr) (schure.de))

    Sorry, du hast natürlich Recht. Da habe ich zu flüchtig gelesen und mich zu sehr auf den Unterschied zum zitierten Beitrag von Brick in the wall konzentriert, bei dem ja die Mehrzahl der Prüfer unbekannt seien und den Unterschied bei den Vorsitzenden überlesen.

    D12 bedeutet die Auflösung von 1 g Wirkstoff in dem Wasservolumen von 400 olympischen Schwimmbecken bzw. in 1.000.000 m³

    Die höchste von Herstellern regulär lieferbare D-Potenz ist D1000 (sic!) .

    Wobei bereits bei D60 einem Molekül einer beliebigen Substanz in einer Wasserkugel mit einem Durchmesser von 150 Millionen Kilometern (der Abstand von der Erde zur Sonne)entspricht oder weniger als ein Zuckerstückchen … in Milliarden von Galaxien.

    D60 ist die von Hahnemann bevorzugte und für die Arzneimittelprüfungen empfohlene Potenz. (Hochpotenzen von Belladonna haben bei homöopathischen Arzneimittelprüfungen keinen Unterschied zu Placebos ergeben.)

    D400 entspräche bereits der Menge eines Moleküls der Ausgangssubstanz im 10320-fachen des gesamten beobachtbaren Universums.

    Mal abgesehen von der abwegigen Annahme von Homöopathie-Anhängern, dass eine chemisch nicht mehr nachweisbare Substanz überhaupt eine Wirkung haben kann, wird dort immer so getan, als sei in einer solchen Verdünnung überhaupt nur die Ausgangssubstanz und das Verdünnungsmittel eingeflossen. Dabei wird völlig außer Acht gelassen, dass es nahezu zwangsläufig zu Verunreinigungen kommt. Wie sich diese bei der Potenzierung auswirken sollen, wird dann schlicht nicht mehr erwähnt.

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