Beiträge von Seph


    Bei uns gab es eine zeitlang Kopiercodes (ohne Kontingent). Die wurden wegen Datenschutz aber wieder abgeschafft.

    Inwiefern stehen denn Kopiercodes dem Datenschutz entgegen? Mit diesem Schlagwort scheint mein so einiges als "unmöglich" bezeichnen zu können, was in Wahrheit keinerlei Problem darstellt.

    Ich bin da bei Kris24 : Ich habe für private Zwecke ohnehin einen Epson Ecotank. Diesen nutze ich dann in seltenen Fällen aus Bequemlichkeit (z.B. Klassenarbeit 1x vorher zu Hause ausdrucken und dann in der Schule als Klassensatz kopieren) auch mal dienstlich. Die Kosten dafür sind aufgrund der extrem günstigen Tinte zu vernachlässigen.

    Rein für dienstliche Zwecke hätte ich mir allerdings auch keinen Drucker angeschafft.

    So habe ich es ehrlich gesagt auch verstanden. Wurde dann nur unsicher als manche meinten „im Sinne des Schülers“ kann man es machen.

    Finde es aber dann wiederum erschreckend und schwierig, wenn andere die Noten subjektiv betrachten und anders agieren als sie sollten.

    Das finde ich auch erschreckend. Bitte die betreffenden Kollegen darauf hinweisen, dass dies ganz klar unzulässig ist.

    Den Befund halte ich für zutreffend. Und mit Blick auf die Zukunft unseres Landes, welches eigentlich nur Know-How anzubieten hat, habe ich arge Bauchschmerzen damit, dass es anders als in vielen anderen Ländern hier noch immer salonfähig ist, darauf stolz zu sein, Mathe und Naturwissenschaften nicht zu können. Das im Übrigen auch durchaus offensiv von Lehrkräften vorgetragen...

    Meines Erachtens muss der, der erheblich mehr verdient, auch mehr Aufgaben übernehmen. Freunde, die in der freien Wirtschaft arbeiten, können diese Ungleichbehandlung immer nicht fassen, wenn ich das erzähle...

    Ich kann der Argumentationslinie auch nicht folgen. Die Bezahlung von Lehrkräften erfolgt nun einmal auch nach Ausbildungsstand/ Abschluss. Das wäre im Übrigen auch in der hochgelobten freien Wirtschaft nicht anders. Dass die Arbeit als Lehrkraft - für die du bezahlt wirst - nicht nur aus dem reinen Unterrichten besteht, dürfte sich inzwischen herum gesprochen haben. Aufpassen muss man letztlich nur darauf, ob durch deine Aufgaben tatsächlich die vereinbarte Arbeitszeit eingehalten werden kann oder ob zu vergütende Mehrarbeit dadurch entsteht (z.B. durch weitere Vertretungsstunden).

    Binnendifferenzierung ist aber nicht gleichbedeutend mit zieldifferenten Arbeiten (in NDS untersagt).

    Es ist aber üblich mit den gymnasialempfohlenen Kindern Inhalte zu vertiefen oder zu erweitern und den Übergang vorzubereiten.

    Da bin ich vollkommen bei dir. Es ist bislang nicht ausgeführt, inwiefern überhaupt zieldifferente Arbeiten erfolgen oder in den Arbeiten einfach unterschiedliche Anforderungsniveaus als "Ziel" transparent gemacht werden.

    Das hat das Gericht ihnen ja schon verboten.

    https://rsw.beck.de/driz/top-thema…h%C3%A4ltnisses

    Das stimmt so nicht. Das BVerfG hat bislang "nur" konkrete Kriterien zur Beurteilung der Amtsangemessenheit der Besoldung entwickelt und vorgegeben. Es hat über die Praxis der Streichung von Besoldungsgruppen noch nicht zu entscheiden gehabt. Dass die bisher oft ins Feld geführte Begründung dieser Streichungen durch erhöhte Anforderungen in den einzelnen Laufbahnen schätzen zwar die Autoren der verlinkten Quelle als nicht hinreichend ein, hier gibt es meines Wissens aber kein einschlägiges Urteil. Zu einer ähnlichen Einschätzung kommen sie auch bei der Anhebung der Familienzuschläge, die das BVerfG aber in einem gewissen Umfang für durchaus zulässig hält.

    PS: Auch die Feststellung, die bisherigen Begründungen für die Streichung seien nicht hinreichend, würden noch nicht automatisch zu einem Verbot dieser Praxis führen.

    Mir ist kein Passus im Schulrecht bekannt, der einen solchen Kontakt verbieten würde. Ich persönlich halte ihn sogar für zwingend geboten (wenn auch nicht rechtlich notwendig), um sich kurz auszutauschen, auf gegenseitige Passung zu prüfen und um herauszubekommen, ob es interne Kandidaten gibt, die zumindest für das 1. Beförderungsamt de facto nicht selten die deutlich besseren Karten hätten.

    Grundsätzlich ist schon die Frage, wieso in den letzten vielen Jahren die Abschlüsse derart schlechter wurden. Wenn man das mit der Entwicklung von vor sagen wir ca. 30-50 Jahren vergleicht, ist das eigentlich nicht zu fassen.

    Wie meinst du das? Die Entwicklung der realen Bruttostundenlöhne lag in den letzten 4 Jahrzehnten im Durchschnitt in einer Bandbreite von knapp 1-2% p.a. und folgte damit in etwa den Zuwachsraten des BIP. Höhere Raten der Lohnentwicklung hatte man zwar vorher in den 50er-70er Jahren, aber das war auch dort mit entsprechend hohen Wachstumsraten des BIP gekoppelt.

    — 0,77% des Bruttogehalts finde ich schon üppig.

    Das geht mir aus dem Bauchgefühl heraus auch so. Dann habe ich mal nachgeschaut, was sonst so Usus ist und festgestellt, dass typische Beitragssätze eher bei 1% des Bruttogehalts zu liegen scheinen (z.B. IG Metall). Fairerweise: die schaffen dafür auch vernünftige Tarifabschlüsse ;)

    Ich hoffe mal, daß uns die Gerichte helfen und feste Abstände der einzelnen Besoldungsgruppen zum Bürgergeld direkt vorschreiben. Das dürfte erfolgreicher sein.

    Das wird dann wieder ganz galant über weitere schrittweise Streichungen der unteren Besoldungsgruppen und deren Überführung in höhere gelöst.

    In der aktuellen Form (Fachkräftemangel etc.) ist die Kita aber weniger eine frühkindliche Bildungseinrichtung als viel mehr eine Kinder-Verwahranstalt, damit die Eltern die Füße frei haben.

    Ich glaube, damit tust du den sehr engagierten Arbeitnehmern in den frühkindlichen Einrichtungen unrecht. Das gilt insbesondere dann, wenn man sich klar macht, dass sich frühkindliche Bildung bei weitem nicht in unmittelbar unterrichtsvorbereitenden Inhalten erschöpft.

    Die Frage finde ich eigentlich sehr eindeutig zu beantworten: Unterricht ist das Kerngeschäft, mein Arbeitsauftrag ist durch das Bildungsgesetz und die Fachlehrpläne schon sehr klar definiert.

    Um da mal Prof. Dr. Fauser zu zitieren: Diese Aussage kann missverstanden werden und verführt zur Ansicht, gelernt werde nur im klassischen Unterrichts-Setting. Vielleicht sollte man daher eher vom Kerngeschäft Lernen sprechen.

    Dazu gehört aber gerade weit mehr als dieses klassische Setting, u.a. auch die hier teils verächtlich beschriebenen "tollen Projekte", die Mitgestaltung des Schullebens mit Blick auf soziales Lernen und Demokratiebildung und letztlich auch die Weiterentwicklung von Schule und Unterricht.

    Allerdings zeigt die Frage, wo wir stehen. Wenn doch digital so gut ist und so viele Möglichkeiten bietet und man keinen Kreidestaub einatmen muss, müsste man die Frage nicht stellen. Dann benutzten die Leute es einfach.

    Das mag ich so nicht stehen lassen. Neue Werkzeuge muss man erst einmal kennenlernen und damit üben können, um sie sinnvoll einzusetzen und manchmal auch deren Einsatzspektrum überhaupt zu erfassen. Das ist kein einfacher Selbstläufer und noch weniger kann man aus der Tatsache, dass diese nicht von allen einfach so benutzt werden, nicht schließen, dass sie nicht sinnvoll wären.

    Ich versuche es dennoch mal, auch wenn ich mögliche Besonderheiten in Berlin nicht kenne:

    zu 1.) Vermutlich nicht. Die Probezeit gilt nahezu automatisch als "hat sich bewährt", wenn nicht entsprechend gewichtige Gründe vorgetragen werden, warum du dich nicht bewährt haben solltest.

    zu 2.) Man muss durchaus unterscheiden zwischen der kommisarischen Ausübung eines Amtes, der Einweisung in eine entsprechende Planstelle und der Übertragung des Amtes. Insofern dürfte das so seine Richtigkeit haben.

    zu 3.) Das lässt sich z.B. im Gehaltsrechner auf https://oeffentlicher-dienst.info/ gut nachprüfen, sollte aber auch auf deiner Abrechnung nachvollziehbar sein. Die Zahlung der Zulage erfolgt selbstverständlich auch erst mit Übertragung des Amtes der Besoldungsstufe A14+Zulage, vermutlich also erst nach der Probezeit. Oder hast du die entsprechende Urkunde schon erhalten?

    zu 4.) Es ist gerade die Aufgabe einer stellvertretenden Schulleitung, die Schulleitung bei Erkrankung zu vertreten. Insofern gibt es da - jedenfalls innerhalb eines überschaubaren Zeitraums von wenigen Monaten - keine zusätzliche Vergütung. Ab wann eine solche gewährt wird, dürfte bundeslandabhängig sind. Das Bundesbesoldungsgesetz sieht dafür eine Mindestfrist von 6 Monaten der ununterbrochenen Wahrnehmung der herausgehobenen Funktion vor (vgl. §45 BBesG).

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