Es ist ein leidiges Thema: An vielen Schulen beklagen Teilzeitkräfte zu Recht, dass sie Elternsprechtage, Vertretungsbereitschaften, Feste/Ausflüge und Sonstiges ebenfalls nur anteilig leisten möchten.
Oftmals unausgesprochen ist, dass die liegenbleibende Arbeit dann von Vollzeitkräften on Top gemacht werden muss.
Das ist ein subjektiver Fehlschluss einiger Kolleginnen und Kollegen. Natürlich erledigt eine 50%-Teilzeit-Lehrkraft theoretisch auch nur 50% dieser Teilaufgaben. Das heißt gerade nicht, dass die restlichen 50% auf andere Vollzeit-Lehrkräfte verteilt werden müssten, sondern rechnerisch landen die bei der anderen 50%-Teilzeit-Lehrkraft, die gemeinsam die sonst mögliche Vollzeitlehrkraft ersetzen.
De facto leisten die beiden 50%-Teilzeit-Lehrkräfte zusammen im Übrigen i.d.R. mehr der unterrichtsnahen Aufgaben als es die eine Vollzeitlehrkraft, die sie ersetzen, alleine leisten würde. Das ist ja gerade die Krux bei Teilzeit im Lehramt.