Beiträge von Seph

    Nur mal ganz naiv: Was genau soll der Anwalt denn erreichen, außer einer Unterlassungserklärung? Ein wirtschaftlicher Schaden ist ja sicher nicht entstanden. Computerbild stellt den Download genau wie du auch kostenfrei zur Verfügung und zieht damit wohl eher keinen wirtschaftlichen Vorteil daraus und gibt dich als Autor auch korrekt an. Chip bietet dein Programm ebenfalls an, handhabt es aber zugegeben sauberer, indem sie direkt auf deine Homepage verlinken. Wenn sich die Programmversionen nicht unterscheiden, dürften die so bezogenen Programme auch nicht illegal sein für die Endbenutzer.


    Nebenbei: Du lizensierst dein Programm auf deiner Homepage selbst als "Freeware". Damit erteilst du neben einer kostenfreien Nutzungslizenz auch die Erlaubnis zum Kopieren und zur freien Weitergabe des Programms. Nicht erlaubt wäre die Veränderung des Programms, Reverse Engineering o.ä., da du natürlich nicht auf dein Urheberrecht verzichtest.


    Edit: Ich gebe zu, dass es hierbei Unterschiede zwischen privaten Endnutzern und der Nutzung im kommerziellen Umfeld gibt. Insofern ist die Aufforderung zur Unterlassung wahrscheinlich wirklich angezeigt.

    Und die Leute bekommen von euch die Fachhochschulreife?

    In Niedersachsen werden für gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit bis zu Notenpunkte abgezogen. Wenn das in jeder Klausur passiert, dann tut das durchaus weh, verhindert aber noch nicht unbedingt den Abschluss. Warum auch, wenn das die einzige Baustelle wäre. Bei SchülerInnen, die ohnehin schon fachlich zu kämpfen haben, kann das dann aber durchaus zum technischen K.O. führen.

    Man bekommt am Ende des Referendariats das Gutachten vom Seminarvorstand (das ist, denke ich, sicher in der Personalakte?) Und in diesem Gutachten werden auch die Beobachtungen der Einsatzschule (man ist im Referendariat am Gymnasium 2x 6 Monate an einer Einsatzschule) mehr oder weniger ausführlich berücksichtigt. Da würde mich interessieren, ob diese Beobachtungen nochmal extra in der Personalakte drinliegen

    Ich vermute eher nein. Nach §104 BayBG sind insbesondere Prüfungsakten kein Bestandteil der Personalakte. Zu diesen würde ich persönlich auch Gutachten im Rahmen des Prüfungsverfahren zählen.

    So, ich gehöre nun seit heute Vormittag auch zu den "Erstgeimpften" :tanz:! Die KuK aller weiterführenden Schulen an meinem Schulort wurden ja heute in einer dieser Schulen bei einem Sammel-Impftermin mit Biontech geimpft.

    Bisher merke ich bis auf ein gaaanz leichtes "Ziepen" an der Einstichstelle überhaupt nichts. Kann aber ja noch kommen...

    Wir haben übrigens noch keine Info darüber erhalten, wann der zweite Impftermin sein wird. Ich hoffe, er ist nicht in genau sechs Wochen, denn dann haben wir ein paar Tage darauf mündliche Prüfungen in meiner BFS-Klasse (und es wäre ja blöd, wenn es dann KuK gäbe, die aufgrund von Impfnebenwirkungen ausfielen...)

    Bei uns genauso. Der "Sammelimpftermin" war sehr effizient geplant und durchgeführt und beruhigend, dass es jetzt vorwärts geht. Leider haben wir auch keinen Termin für die 2. Impfung angesagt bekommen.

    Von unfassbar miesen (absichtlich miesen) Stundenplänen bis hin zu seltsamen Anschuldigungen ("Frau... Sie haben wieder das Fenster im Klassenraum vergessen zu schließen, das ist Ihre Aufgabe, auch wenn jemand nach Ihnen dort Unterricht hat und Sie eher frei haben") und absolut widerlichen Situation (Ich saß mit einem gebrochenen Wurstfinger beim Arzt, rief um 7:30 an, um mich (für 4 Stunden) zu entschuldigen und wurde von der SL beschimpft, wieso ich wegen solcher Kinkerlitzchen zuhause bliebe)...es war alles dabei.

    Die letztgenannten Dinge sind wirklich unter aller Sau und ich kann gut verstehen, wenn man dann weg möchte. Zum Ersten möchte ich dennoch (wie früher schon einmal) festhalten: Kein Stundenplaner ist verrückt genug, sich die enorme Arbeit anzutun, einer Lehrkraft einen absichtlich schlechten Stundenplan zu erstellen.

    Bei mir war die private Haftpflichtversicherung sehr günstig aufstockbar um die entsprechenden Absicherungen für Diensthaftpflicht/Schlüssel. Das könnte man also bei der eigenen Privathaftpflicht mal eruieren.

    In einer anderen Dienststelle, bei eine*r anderen Vorgesetzten. Natürlich ist das was anderes als bloßer "Tätigkeitsbereichwechsel" nicht nur formal, sondern auch persönlich. Man will in aller Regel wo weg und nicht nur wo hin.

    Im von mir weiter oben beschriebenen Konstrukt ändert sich ebenfalls die Dienststelle/Abteilung und damit die direkten Vorgesetzten. Der Arbeitgeber bleibt aber gleich, insofern ist eine "geheime" Bewerbung auch in der Wirtschaft unüblich.


    Ich weiß, es ist anekdotisch: Ich kenne im Bekanntenkreis wirklich niemanden, der oder die sich beworben hätte, um weg zu kommen. Zentrales Motiv war dabei immer die Chance, für die eigenen Fähigkeiten, Fertigkeiten und den persönlichen Einsatz auch entsprechend monetäre Wertschätzung zu erfahren. Dabei spielt die starre Struktur von fest vorgegebenen Planstellen und die damit verbundene fehlende Entwicklungsperspektive an der eigenen Schule eine zentrale Rolle.


    Ich sehe aber gerade, dass das beim hier diskutierten Fall anders zu sein scheint.

    Die Sicherheit im Beamtenverhältnis ist nun einmal eine Sicherheit für beide Seiten. Die Bewerbung ist zudem ja keine bei einem anderen Arbeitgeber, sondern letztlich der formale Antrag auf Übertragung einer anderen Tätigkeit beim gleichen Arbeitgeber. Dann liegt es nahe, dass die Vorgesetzten darüber auch informiert sind. Das wäre bei der Anmeldung von Interesse an einer anderen Tätigkeit innerhalb des gleichen Konzerns auch in der Wirtschaft nicht anders.


    Bewerbungen müssen zudem nicht zwingend über den Tisch der eigenen Schulleitung gehen, erfahren wird diese es aber so oder so. Spätestens dann, wenn die zuständigen Dezernenten (andere Bezeichnungen in anderen Bundesländern?) nachfragen, einen Beitrag zur dienstlichen Beurteilung einholen und das Beurteilungsverfahren mit Besuchen an der eigenen Schule verbunden ist.


    PS: Wenn man behandelt wird, als wäre man nicht mehr da, ist das i.d.R. ein gutes Zeichen: Die Chancen, dass das Verfahren bereits für sich selbst entschieden wurde, stehen gut.

    Ich halte tatsächlich nicht viel von Johnson & Johnson, Wirksamkeit um die 60 %, reicht selbst bei 100 % Impfquote nicht für Herdenimmunität.


    Ich habe 67% gelesen. Das könnte eben für die Herdenimmunität knapp reichen. Genauer kriegen wir es nicht.


    Was ich mal interessant fände, wäre, ob man auf JJ auch mit einem anderen Impftstof draufboostern kann. Dann hätte man einen gewissen Schutz ziemlich schnell und einen sehr hohen später.


    Die „Erst AZ, dann BioNTech“-Kombi scheint ja klar zu gehen. Sooo anders dürfte JJ dann auch nicht sein.

    Gegen schwere/kritische Verläufe beträgt die Schutzwirkung wohl sogar um die 77-85%. Auch das "draufboostern" ist später ggf. möglich. J&J verwendet einen ähnlichen Mechanismus wie AstraZeneca und Sputnik V, ist aber von Anfang an als 1x Impfung im Zulassungsverfahren gewesen und daher nur mit diesem Impfschema zugelassen worden. Es fehlen bislang die Daten für eine Doppelimpfung.


    AstraZeneca ist ursprünglich auch als 1xImpfung entwickelt worden, dann aber mit dem 2x Schema ins Zulassungsverfahren gestartet. Ich halte es für durchaus plausibel, dass auch J&J durch Studien untersuchen kann, ob ein 2x Schema zu höherer Wirksamkeit führen würde.

    Schulleitung und Schulträger entscheiden darüber, ob sich die KollegInnen impfen lassen? Halte ich rechtlich für fragwürdig. Da muss doch jeder einzelne selbst zustimmen. Was ist, wenn bei jemandem Kontraindikationen für die Impfung vorliegen? Schulleitung und Schulträger übernehmen die Verantwortung?

    Ist die Frage ernst gemeint? Es ist doch völlig klar, was hier gemeint war. Natürlich besteht kein Impfzwang, darüber hinaus ist es ein toller Service, wenn sich SL und Träger um einen zentralen Termin für diejenigen organisieren, die sich impfen lassen möchten.

    Mathe/Bio sollte kaum Probleme bei der Einstellung mit sich bringen und klingt in Anbetracht deiner Biografie und Wünsche auch sinnvoller. Ein Chemiestudium nur auf Basis eines Abdecker-Grundfaches ist zwar möglich, bringt aber wahrscheinlich einiges an Nachholebedarf mit sich. So war es jedenfalls bei einem meiner Fächer, welches ich als Prüfungsfach im Grundkursbereich durchgängig hatte.

    Wie kommst du denn auf 5000 Euro? Das höchste ohne Zuschläge sind die 3889 ohne Zuschlag. Selbst für fest angestellte KuK sehe ich keinen Weg, wie du an die Summe kommst (die aufgeschriebenen Zuschläge schließen sich aus und der Zuschlag für "Abgeordnet als Oberstudiendirektor im Ministerium ist wohl kein Maß)

    Das - zugegeben - obere Ende der Fahnenstange bilden Professeurs agrége mit langer Berufserfahrung, die ohne Zulagen bis zu ca. 4500 Brutto verdienen und mit Zulagen bis ca. 5000 reichen können bei einer Unterrichtsverpflichtung von 15-17 Stunden. In Anbetracht der Stundenanzahlen und des anderen Steuersystems ist das durchaus vergleichbar mit deutschen Gehältern. Was ich persönlich sehr bedenklich finde, ist die extreme Spannbreite der Lehrergehälter in Frankreich und vor allem die wirklich niedrigen Einstiegsgehälter.


    Die Lohnsteuer von ca. 50-60 Euro habe ich oben abgezogen, wäre natürlich bei steigendem Lohn höher, mit einem Kind niedriger (auch auffällig, dass man als Lehrer mit Kind in Frankreich sehr viele Jahre keine Lohnsteuer zahlt, weil man zu arm dafür ist...), also 1500 Eur netto (nach Abzug der Krankenversicherung-Ergänzung) finde ich trotz Ferienregelung echt nicht attraktiv.)

    Das wiederum liegt am im Frankreich üblichen Familiensplitting statt dem in Deutschland vorherrschenden Ehegattensplitting. Es liegt also nicht daran, zu arm zu sein, sondern dass Kinder in Frankreich zu einer deutlich spürbaren Steuerentlastung führen. Vor dem Hintergrund finde ich es durchaus benennenswert, dass bei ähnlichen Lebensumständen die Fertilität in Frankreich signifikant höher als in Deutschland ist. Woran könnte das nur liegen?

    Das Problem bei Beendigung des Beamtenverhältnisses liegt auch im Verlust der Pensionsansprüche. Das gilt auch für Jahre später erst aufgeflogene Sachverhalte. Das Verschweigen einer psychotherapeutischen Behandlung kann im Übrigen durchaus zur Entfernung aus dem Dienst führen, wie u.a. vom VG Neustadt 2015 im Falle eines Polizisten geurteilt wurde. Dort reichte bereits die Falschangabe der Menge von Sitzungen (12 statt angegebenen 5) aus.


    Ich kann insofern nur dringend empfehlen, den Sachverhalt noch richtig zu stellen. Die Konsequenzen, sollte das im Nachgang auffliegen, sind durchaus unangenehm. Ob eine Neuverbeamtung in einem anderen Bundesland dann ausgeschlossen ist, kann ich nicht sicher sagen. Die arglistige Täuschung ist m.E. zunächst zumindest keine Straftat, die im Führungszeugnis Eingang fände. An der charakterlichen Eignung bestehen dann u.U. dennoch Zweifel.


    PS: Zumindest das Bundesdisziplinargesetz regelt, dass einmal aus dem Dienst entfernte Beamte weder wieder zum Beamten ernannt werden dürfen noch ein anderes Beschäftigungsverhältnis begründet werden sollen.

    Auch wenn das nichts an der Feststellung ändert, dass unsere französischen Kolleginnen und Kollegen weniger erhalten als wir, möchte ich dennoch zur Einordnung auf folgende Punkte hinweisen:


    -> Die Gehälter bewegen sich in einem breiten Spektrum zwischen den angegebenen 2000€ und fast 5000€ pro Monat, wenn die jährlichen Sonderzahlungen mit berücksichtigt werden.

    -> Vollzeit in Frankreich bedeutet eher 35 Stunden/Woche anstatt den hier üblichen 40-42 Stunden.

    -> Eine andere Ferienstruktur sorgt für 17 unterrichtsfreie Wochen im Jahr anstatt den hier üblichen 12.

    -> Das Unterrichtsdeputat liegt eher bei 18 Stunden á 55 Minuten. Ich konnte nicht nachvollziehen, woher die oben angesprochenen 27 Stunden kommen.

    -> deutlich geringere Lohnsteuer und Übernahme eines großen Teils der Sozialversicherungsbeiträge durch den AG sorgen für ein höheres Netto bei vergleichbaren Bruttogehältern


    In der Summe liegt der Stundenlohn französischer Lehrkräfte mit Sicherheit dennoch unter denen in Deutschland, aber nicht so dramatisch, wie es auf den ersten Blick scheint.

    Das ist schon eine ziemlich perverse Argumentation. Er weiß im Vorfeld, was er verdient, also darf man an bestehenden Ungerechtigkeiten nichts anprangern und es versuchen zu ändern?

    Du missverstehst mich oder interpretierst absichtlich um: Natürlich darf man sich Veränderungen wünschen und dafür kämpfen. Sich aber als Opfer und Bestrafter hinzustellen, geht vollkommen an der Sache vorbei.

    Weil die Aussagen, aus dem Munde einer Lehrkraftkollegin/ eines Lehrkraftkollegen der A13 für eine gleich wichtige Arbeit bekommt ziemlich arrogant klingt.

    Es ist doch uns überlassen für eine bessere Bezahlung zu kämpfen. Wenn ihr damit einverstanden seid, dass die Grundschullehrkräfte ebenfalls A13 verdienen, wieso echauffieren sich hier so viele bei den Aussagen von Tommi?

    Darum ging es hier doch aber nicht. Viele der hier schreibenden KollegInnen gehen mit A13 für alle doch vollkommen mit. Nicht in Ordnung ist es aber, sich als Opfer und Bestrafter hinzustellen, wenn man für den selbst ergriffenen Beruf die bereits vorab bekannte Bezahlung erhält. Darüber wird sich hier echauffiert.

    Wie soll eigentlich die Q2 geteilt werden? Teilt man den gesamten Jahrgang einmal in der Mitte, sind die Kurse am Ende ganz unterschiedlich voll. Halbiert man jeden Kurs für sich, entsteht die kuriose Situation, dass Tim Meyer in der ersten Stunde im D-GK in der Teilgruppe A landet, im Mathe-LK in der 2. Stunde aber in Teilgruppe B und dann nach Hause gehen müsste, um zur dritten Stunde, wenn er im PoWi-GK wieder in Teilgruppe A ist, wieder aufzuschlagen. Hä? Denke ich jetzt falsch?

    Das ist durchaus eine Herausforderung, hat bei uns aber ganz gut geklappt. Orientiert wurde sich dabei zunächst an Stammkursen in den Profilen und dann wurden einzelne SuS hin und her geschoben, bis in den meisten Kursen die Verteilung recht ausgeglichen war. In Einzelfällen entstehen dann unausgewogene Gruppengrößen, mit denen man leben muss und für die man ggf. geeignete Räumlichkeiten vorhalten muss.


    Ich halte es für unzumutbar, SuS für einzelne Stunden einzubestellen und zwischendurch im Distanzlernen arbeiten zu lassen. Es widerspricht auch der Grundidee des Wechselmodells, alle gleichzeitig in der Schule zu haben.

    Also ich kenne niemanden, null, der nicht seine Familie trifft und das nicht auch immer schon getan hätte.

    *meld* Wir haben unsere Familien seit vergangenem Sommer nicht mehr live getroffen. Und das liegt nicht daran, keinen Kontakt haben zu wollen. Bislang mussten halt Videochats u.ä. herhalten. Ich hoffe aber, dass mit der weiterlaufenden Impfkampagne und wärmeren Wetter dieses Jahr irgendwann wieder Treffen zumindest im Freien möglich werden.

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