Nur mal ganz naiv: Was genau soll der Anwalt denn erreichen, außer einer Unterlassungserklärung? Ein wirtschaftlicher Schaden ist ja sicher nicht entstanden. Computerbild stellt den Download genau wie du auch kostenfrei zur Verfügung und zieht damit wohl eher keinen wirtschaftlichen Vorteil daraus und gibt dich als Autor auch korrekt an. Chip bietet dein Programm ebenfalls an, handhabt es aber zugegeben sauberer, indem sie direkt auf deine Homepage verlinken. Wenn sich die Programmversionen nicht unterscheiden, dürften die so bezogenen Programme auch nicht illegal sein für die Endbenutzer.
Nebenbei: Du lizensierst dein Programm auf deiner Homepage selbst als "Freeware". Damit erteilst du neben einer kostenfreien Nutzungslizenz auch die Erlaubnis zum Kopieren und zur freien Weitergabe des Programms. Nicht erlaubt wäre die Veränderung des Programms, Reverse Engineering o.ä., da du natürlich nicht auf dein Urheberrecht verzichtest.
Edit: Ich gebe zu, dass es hierbei Unterschiede zwischen privaten Endnutzern und der Nutzung im kommerziellen Umfeld gibt. Insofern ist die Aufforderung zur Unterlassung wahrscheinlich wirklich angezeigt.