Ich versuche es dennoch mal, auch wenn ich mögliche Besonderheiten in Berlin nicht kenne:
zu 1.) Vermutlich nicht. Die Probezeit gilt nahezu automatisch als "hat sich bewährt", wenn nicht entsprechend gewichtige Gründe vorgetragen werden, warum du dich nicht bewährt haben solltest.
zu 2.) Man muss durchaus unterscheiden zwischen der kommisarischen Ausübung eines Amtes, der Einweisung in eine entsprechende Planstelle und der Übertragung des Amtes. Insofern dürfte das so seine Richtigkeit haben.
zu 3.) Das lässt sich z.B. im Gehaltsrechner auf https://oeffentlicher-dienst.info/ gut nachprüfen, sollte aber auch auf deiner Abrechnung nachvollziehbar sein. Die Zahlung der Zulage erfolgt selbstverständlich auch erst mit Übertragung des Amtes der Besoldungsstufe A14+Zulage, vermutlich also erst nach der Probezeit. Oder hast du die entsprechende Urkunde schon erhalten?
zu 4.) Es ist gerade die Aufgabe einer stellvertretenden Schulleitung, die Schulleitung bei Erkrankung zu vertreten. Insofern gibt es da - jedenfalls innerhalb eines überschaubaren Zeitraums von wenigen Monaten - keine zusätzliche Vergütung. Ab wann eine solche gewährt wird, dürfte bundeslandabhängig sind. Das Bundesbesoldungsgesetz sieht dafür eine Mindestfrist von 6 Monaten der ununterbrochenen Wahrnehmung der herausgehobenen Funktion vor (vgl. §45 BBesG).