Geldgeschäfte an Schulen

  • Einzige Ausnahme wäre eine entsprechende schriftliche Anweisung aus der Behörde gewesen, genau so zu verfahren.

    Und somit hättest du dich genauso verhalten, wie wir das seit Jahren tun, aber bei uns ist es falsch und bei dir dann richtig.


    Naja, muss man nicht verstehen.

  • Die Frage ist, was passiert, wenn was passiert.

    Schwierig. In einer rechtlichen Dunkelzone wirst du wohl kaum eine verbindliche Auskunft bekommen. Insofern gilt allein deshalb „Finger weg!“


    Diejenigen, die sich nicht do wirklich um die Rechtslage kümmern, werden wohl kaum mit ihrer Expertise aushelfen. Zum anderen wird — zum Glück — wohl noch nicht so viel in dem Bereich passiert sein, so dass uns belastbare Erfahrungswerte fehlen.


    Aber eines ist sicher: Die Kolleginnen, die das schon immer so machen, und die Schulleiterin, die dich angestiftet hat, werden die Arme hochreißen. Deren Problem ist das dann nicht.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Und somit hättest du dich genauso verhalten, wie wir das seit Jahren tun, aber bei uns ist es falsch und bei dir dann richtig.


    Naja, muss man nicht verstehen.

    Echt? Hast du auch vorab gegen die m.E. rechtswidrige Anweisung der Einrichtung eines privaten Kontos für dienstliche Zwecke schriftlich remonstriert und dann wirklich eine konkrete schriftliche Dienstanweisung des oberen Dienstherrn erhalten, in einem konkreten Fall genauso zu verfahren? Oder ist das eher ein "Macht man bei uns seit Jahren so, wird schon stimmen"? Das ist ein erheblicher Unterschied! Auch der abstrakte Verweis auf die Möglichkeit zum Anlegen von "Klassenkonten" ist noch keine Absicherung eines rechtlich unbedenklichen Vorgehens.

  • Quittengelee Darf ich mal fragen, wie denn jetzt bei dir der Stand ist. Hast du dich denn schon nach einem schulischen Verwahrkonto für Veranstaltungen erkundigt? Was wurde dir gesagt? Dann kann man doch entscheiden, wie man weiter vorgeht.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Wir haben berlinweit das schriftlich vom Schulamt bekommen.

    Muss ich denn meiner Schulleitung meine Kontodaten geben? Das geht die m.E. doch gar nix an.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Muss ich denn meiner Schulleitung meine Kontodaten geben? Das geht die m.E. doch gar nix an.

    Nein, du gibst den Eltern die Daten des Klassenkontos, nicht deines Privatkontos.
    Aber ja, ich muss dem Bezirk über die Schulleitung auch meine privaten Kontodaten geben, wenn ich Geld erstattet haben will, tue ich das nicht, bekomme ich das Geld nicht wieder ;)

  • Wir haben berlinweit das schriftlich vom Schulamt bekommen.

    Also nichts, macht man seit Jahren so, war gerade wieder neu.

    Remonstrieren können wir gar nicht, da wir nicht verbeamtet sind ;)

    Und das wird Berlin-weit einfach so von allen SL und Lehrkräften hingenommen? Hm.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Scheinbar ja, ich habe jedenfalls noch von nirgends was anderes gehört.


    Alles was sonst nämlich an Gelder und Förderungen usw. kommt, kommt immer aufs Fördervereinskonto, also scheint es gar kein wirkliches Schulkonto zu geben. Erstattungen kommen ja auch vom Bezirksamt.

  • Bitte noch einmal meinen Beitrag lesen. Es wurde nicht das Konto einer anderen Kollegin, sondern das schuleigene Girokonto zur Verfügung gestellt...

    Ja, aber nicht in dem Fall, auf den du dich bezogst.


    Jedenfalls weiß ich jetzt: Schulkonten wären in Sachsen möglich, wenn Schulleitungen eines beantragten und eine Lehrkraft sich bereit erklärte, dieses zu verwalten. Unsere Schulsachbearbeitungsperson hat dazu wahrscheinlich keinen Nerv.


    O. Meier, das wird wohl vor der Rente nichts mehr. Vielleicht bei der nächsten SL. Wenn die auch nicht mag: keine Ahnung.

  • Machen viele Banken, ob du es glaubst oder nicht, um damit Kunden zu werben.


    In Berlin geht dies z.B. aber nur noch bei einigen Banken, wenn man dort sein eigenes privates Konto auch hat.

    Ja, ich habe das auch schon machen müssen. Für einen Schullandheimaufenthalt musste ich vorübergehend ein Konto eröffnen, aber es war kostenlos und ich habe es anschließend wieder aufgelöst. Die Rennerei ist trotzdem blöd und die Öffnungszeiten der Bank auch.

  • das wird wohl vor der Rente nichts mehr. Vielleicht bei der nächsten SL. Wenn die auch nicht mag: keine Ahnung

    Ich bin jetzt nicht auffem Stand. Hast du gefragt?


    Ansonsten, gegen die Schulleitung wird stressig. Wenn die keine Klassenfahrten will, kannst du sie nochmal für wichtig halten. Nützt nichts. Spar dir den Stress, mach was anderes (wo man kein Geld für einsammeln muss).

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Wir haben berlinweit das schriftlich vom Schulamt bekommen.

    Also nichts, macht man seit Jahren so, war gerade wieder neu.

    Remonstrieren können wir gar nicht, da wir nicht verbeamtet sind ;)

    Aus Interesse: Wenn du Zeit und Muße hast, kannst du den Wortlaut mal hier reinstellen?

    --

    Keine Daten, keine Quellen? Kein Interesse.

  • Für solche, die mit den Vorgesetzten oder der Kommune rumstreiten müssen, warum das Privatkonto einer Lehrkraft die denkbar schlechteste Lösung ist noch ein paar Argumente:

    • Die Lehrkraft verhebt sich bei der Häuslefinanzierung, die Bank pfändet die Konten. Wenn die kontoführende Bank eine eher geringe Bindung an die örtliche Gesellschaft hat, dann ist ihr möglicherweise erst mal egal, dass das Konto den Namen Knuthilde Musterlehrerin - Fahrten Klasse 9b hat, solange da da 28 x 250 Euro drauf sind.
    • getreu dem Motto "Katz oder Kater" kann die Lehrkraft
      entweder im dienstlichen Auftrag als Erfüllungsgehilfin der Schule/des Schulträgers tätig sein. Dann unterschreibt sie alles mit i.A. und die öffentliche Hand verantwortet es z.B. incl. des öffentlichen Kontos
      oder sie macht es privat, dann könnte sie ggf. als Unternehmer auftreten und kann z.B. "Risikoaufschläge" in die Kalkulation einrechnen und den Gewinn dann einstreichen (Nebenfragen: Bedarf sie dann der besonderen Genehmigung für diese Privattätigkeit?)
    • Es gab in Mittelfranken mal den Fall, dass die Schule bei einer Fahrt aus Disziplinargründen rechtskonform ein Schü vorzeitig zurück schickte. Anschließend verhärtete Fronten zwischen Schule und Eltern und die Frage: Wer lässt die Eltern pfänden, die die Beträge nicht zahlen wollen, die für die vorzeitige Rückfahrkarte vorgestreckt wurden?
      Das VG Ansbach hat sich dazu dann klar positioniert, es ist öffentliches Geld, weil zumindestens in Bayern die Klassenfahrten "schon immer" Teil der Schule und damit dem Grunde nach Sachaufwand, mit der Folge öffentliches Konto waren. Damit betreibt auch der Schulaufwandsträger die Pfändung. Wer sich für das Urteil interessiert, bitte anfragen, dann suche ich es raus. Wer sich da reingraben will, muss vermutlich den Art. 3 Abs.2 Satz 1 Ziff. 4 Bay. Schulfinanzierungsgesetz und BayEUG Art. 30, 69 Abs.4 Satz 2 Ziff.5 und 89 Abs. 1 Satz 3 Ziff.11 vergleichen mit der eigenen landesrechtlichen Grundlage.
    • Bargeld einsammeln: Wenn das ganze eine öffentlich-rechtliche Veranstaltung ist, dann ist das Geld, das aus dem Lehrerzimmer geklaut wurde öffentliches Geld, der Dienstherr haftet für den Verlust immer gegenüber den Eltern und kann sich nur im Fall der groben Fahrlässigkeit der Lehrkraft was von der Lehrkraft zurückholen. Wenn der Dienstherr gleichzeitig keine Einrichtungen zur sicheren Unterbringung des Geldes bereitgestellt hat und die Lehrkraft das schriftlich beim Vorgesetzten angezeigt hat, wird es für den Dienstherrn schwierig die grobe Fahrlässigkeit zu argumentieren.
      Wenn es Privatgeld war, hat die Lehrkraft Pech gehabt und haftet mit eigenem Vermögen. Je nach Haftpflichtvertrag, hat der Versicherer dienstliche Geldbeträge, die unsicher verschlossen sind von der Versicherung ausgenommen.
    • Irgendwo oben gab es den Vorschlag nur noch Reiseveranstalter zu nutzen, die als Komplettpaket alles machen und die Gelder direkt mit den Eltern verrechnen. Versucht das mal mit dem Eintritt für den Museumsbesuch in der Nachbarstadt und 5,67 Euro anteilig für die Sammelfahrkarte, die aber nur von 2/3 der SuS bezahlt werden, weil die anderen schon eine Fahrkarte haben.
    • Zu der Variante, die Lehrkraft tritt als Bevollmächtigter / Geschäftsführer für die Eltern auf und schließt in deren Auftrag jeweils Einzelverträge mit dem Beförderer, der Unterkunft .... Da soll sich jemand äußern, der Wirtschaft oder Recht studiert hat.
    • Wer prüft die Rechnung, wenn es um eine Privatkonto geht?
    • Es wird die Geschichte davon erzählt, dass eine Lehrkraft mit dem Geld vom Schulskikurs (2 Klassenstufen x 400 Euro je Schü) in die Südsee gefahren ist. War ja ein Privatkonto und damit keinerlei Kontrolle, wohin die Lehrkraft das Geld überwiesen hat, bzw. sie soll dann einfach mal Bargeld für den Kauf der Skipässe abgehoben haben.
  • Bei uns läuft alles über ein offizielles Konto der Schule (wir haben also ein "vernünftiges Schulkonto"). Die Eltern zahlen Beträge darauf ein bzw. lassen abbuchen. Die Rechnungen für einen Ausflug / eine Exkursion gebe ich dann im Sekretariat ab und das wird dann überwiesen.


    Der Weg dahin war allerdings lang und die Akzeptanz (bei den Eltern) entstand erst, als die Bezahlung für die Mensa auf bargeldlos (und damit Konto) umgestellt wurde (vom Betreiber).

    Und wer kontrolliert, ob alle Elternzahlungen für jede Klassenfahrt eingegangen sind? Sekretärin? SL?


    Gibt es denn alternativ dazu auch Banken, die ein Klassenkonto, welche die Lehrkraft verwaltet, anbieten bzw. hat da jemand eine Empfehlung?

  • Und wer kontrolliert, ob alle Elternzahlungen für jede Klassenfahrt eingegangen sind? Sekretärin? SL?


    Gibt es denn alternativ dazu auch Banken, die ein Klassenkonto, welche die Lehrkraft verwaltet, anbieten bzw. hat da jemand eine Empfehlung?

    Das kontrolliert das Sekretariat. Ein Klassenkonto, das ich verwalte, würde ich ablehnen.

  • Und wer kontrolliert, ob alle Elternzahlungen für jede Klassenfahrt eingegangen sind? Sekretärin? SL?


    Gibt es denn alternativ dazu auch Banken, die ein Klassenkonto, welche die Lehrkraft verwaltet, anbieten bzw. hat da jemand eine Empfehlung?

    Ich hatte weiter oben schon beschrieben, dass trotz eines einzigen Schulgirokontos mit geeigneter Buchungssoftware auch eine Nutzergruppenverwaltung möglich ist und daher nicht eine Person alleine den Zahlungsverkehr einer Schule mit über 1000 Schülern managen muss.

  • Gibt es denn alternativ dazu auch Banken, die ein Klassenkonto, welche die Lehrkraft verwaltet, anbieten bzw. hat da jemand eine Empfehlung?

    Wie gesagt, in Berlin ist es die Berliner Sparkasse, in Brandenburg die Mittelbrandenburgische Sparkasse (wobei Volksbank wohl auch für Mitarbeiter/Kunden) also versuche es da mal bei den entsprechenden Banken bei euch

  • Das ist ein echt leidiges Thema in NRW:

    • Über das Verwaltungskonto des Schulträger dürfen/können wir es nicht laufen lassen.
    • Ein anderes offizielles Konto dürfen wir als Schule nicht haben

    Was bleibt also:

    • Zweckgebundenes Privatkonto mit Fremdgeldvereinbarung. Wer führt das? Lehrer, Schulleitung, Klassenpflegschaftsvorsitzende?
    • Konto des Fördervereins


    Alles sehr unschön, weil für viele Aktivitäten eben doch ein Girokonto erforderlich ist und die Anbieter, die spezialisierte Elterneinzeleinzahlungen annehmen, die absolute Minderheit sind.

  • Das ist ein echt leidiges Thema in NRW:

    • Über das Verwaltungskonto des Schulträger dürfen/können wir es nicht laufen lassen.
    • Ein anderes offizielles Konto dürfen wir als Schule nicht haben

    Was bleibt also:

    • Zweckgebundenes Privatkonto mit Fremdgeldvereinbarung. Wer führt das? Lehrer, Schulleitung, Klassenpflegschaftsvorsitzende?
    • Konto des Fördervereins


    Alles sehr unschön, weil für viele Aktivitäten eben doch ein Girokonto erforderlich ist und die Anbieter, die spezialisierte Elterneinzeleinzahlungen annehmen, die absolute Minderheit sind.

    Wie weiter oben schon einmal beschrieben wurde, können dann entsprechende Aktivitäten nicht mehr stattfinden (oder nur noch bei entsprechenden Anbietern, die Direktzahlungen ermöglichen), wenn der Dienstherr kein geeignetes Konto zur Verfügung stellt. Das Problem aufzulösen ist gerade nicht die Aufgabe der einzelnen Lehrkraft.


    Die Nutzung von Privatkonten für dienstliche Zahlungsflüsse verbietet sich wie gesagt von selbst. Daran ändert auch eine Zweckbindung nichts. Inwiefern ein Förderverein hier einspringen darf, ist zumindest fraglich und erfordert wohl einen genaueren Blick in die Vereinssatzung.

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