Im Regelfall läuft das bei uns genauso, wie von dir beschrieben ab. Wir hatten aber auch schon einmal die Sondersituation, dass die Verlage erst sehr kurzfristig zu einer Umstellung neue Bücher zur Verfügung stellten und wir dann im Umlaufverfahren Einsicht nahmen und wirklich nur für den formalen Beschluss eine sehr kurze FK angesetzt hatten, um das zur Verfügung stehende Budget doch noch nutzen zu können.
Beiträge von Seph
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10 Minuten Konferenzen sind kein offizielle Gremium. Also gibt es da auch keine Beschlüsse.
Selbstverständlich sind Konferenzen offizielle Gremien (siehe Schulgesetz). Bei allem anderen handelt es sich um Dienstbesprechungen. Im Einzelfall ist es sehr wohl denkbar, dass auch eine Konferenz von sehr kurzer Dauer sein kann. Ich denke da z.B. an eine Fachkonferenz, in der nach vorherigem Umlaufverfahren nur noch eine kurze Rücksprache/Diskussion und anschließende Beschlussfassung zur Einführung eines neuen Lehrwerks vorgenommen werden muss oder an eine Klassenkonferenz, auf der nach Stellungnahme eine Ordnungsmaßnahme beschlossen wird.
Natürlich setzt man andersherum nicht für jede Kleinigkeit einen Konferenztermin an, sondern versucht dies soweit wie möglich in wenige Termine zu bündeln. In der Praxis kommt es dennoch hin und wieder vor, dass formale Beschlüsse auch mal relativ kurzfristig zu treffen sind und nicht bis zum nächsten "größeren" Konferenztermin aufgeschoben werden können.
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Das hat wenigstens den Vorteil, dass die Kinder ihre Schule wieder wohnortnah wählen können, anstatt - nicht selten aufgrund des Elternwillens - quer durch die Stadt fahren zu müssen, um in einem bestimmten Fach vlt. mal eine Schwerpunktstunde machen zu können.
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Es ist immer wieder erstaunlich, wie gut viele Leute hier im Forum auf solche Trollversuche auch mit der erwarteten Empörung anspringen. Die mit dem Eröffnungsbeitrag verbundene Rechtsfrage nach der Zulässigkeit "ungenügender" Teilleistungen bei der Gesamtbeurteilung hingegen ist doch recht interessant. CDL hatte ja bereits auf die entsprechende LPO II hingewiesen. Dieser ist zu entnehmen, dass eine "ungenügende" Teilleistung an sich scheinbar noch kein Problem darstellt, dabei u.a. die Durchschnittsnote aus Kolloquium, schriftlicher Hausarbeit und mündlicher Prüfung aber nicht schlechter als "ausreichend" sein darf.
Achtung: Im Erweiterungsfach hingegen führt bereits die Bewertung der mündlichen Prüfung mit schlechter als "ausreichend" zum Nichtbestehen.
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Die - meines Erachtens recht aussagekräftige - nds. Arbeitszeitstudie von 2015/16 kam für die knapp über 1000 teilnehmenden GS-Lehrkräfte auf eine Arbeitszeit von knapp 48 Stunden (bezogen auf reine Unterrichtswochen) IST-Wert anstatt des SOLL-Werts von etwa 46h und 40min. Die durchschnittliche Abweichung der tatsächlichen von der geforderten wöchentlichen Arbeitszeit lag also bei etwas mehr als 1 Stunde. Allerdings war die Standardabweichung dabei mit knapp 6,5 Stunden enorm hoch.
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Ja, genau darauf läuft es hinaus. Das Primat der Wohnortnähe stößt dann an die Grenze, wenn die nähere Schule untragbare Arbeitsbedingungen mit sich brächte.
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Erbsen - ääh- Seiten zählen empfinde ich - man verzeihe mir die plakativ-sarkastische, kurzfristige Borniertheit - als A15er auch irgendwie unter meiner Würde.
Das ist es mit Sicherheit und eine vergleichbare Absurdität habe ich schon länger nicht gehört.

Wir heften die korrigierten Arbeiten inklusive Gutachten einfach nach Fächern sortiert in die Prüfungsmappen der jeweiligen Prüflinge und dann soll es so auch reichen. Mir ist offen gestanden auch kein Fall bekannt, in dem ein Nachweis über Vollständigkeit der Prüfungsunterlagen zu führen gewesen wäre. Genauer gesagt müsste die Gegenseite im Fall der Fälle nachweisen, dass die Unterlagen unvollständig sind.
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Mathe viel dir also schon immer leicht. Ok… Deutsch offenbar nicht.

Ist das eigentlich Absicht, in einer Belehrung über die deutsche Rechtschreibung selbst einen Rechtschreibfehler einzubauen?

Zum Thema: In NDS gibt es unter bestimmten Umständen die Möglichkeit zur berufsbegleitenden Qualifizierung von Sek I Lehrkräften für die Sek II. Ob das in SH auch möglich ist, weiß ich derzeit nicht, kann aber vlt. ein Ansatz für Nachfragen sein.
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So wichtig ich es finde, sich an einer Schule auch wohl zu fühlen, so nervig finde ich persönlich auch das pendeln. Ich würde daher - wenn sich die Schulen nicht massiv unterscheiden und die nähere Schule nicht eine ist, an der man sich überhaupt nicht wohl fühlen würde - immer für den deutlich kürzeren Weg entscheiden.
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Abstoßend finde ich übrigens Deine wirklich schon an Bösartigkeit grenzende Interpretation meiner Motive sowie die Herstellung "alternativer" Kausalzusammenhänge...
Das sehe ich auch so, denn diese Erzählung hier
Ich habe ein Problem damit, dass du erst veröffentlichst, kein Interesse an Beförderung zu haben, um dich um deine Kinder zu kümmern und dann, um dem Burnout zu entgehen in die Behörde geflohen bist, um hinterher eine Beförderungsstelle an einer Schule entgegen zu nehmen. Irgendwer schrieb, dass das oft so gemacht wird. Ich kenne zwar niemanden, aber abstoßend finde ich es allemal. Wenn dir das keine Probleme bereitet, ist es ja gut.
lässt viele erhebliche Aspekte deiner Überlegungen und deiner Karriere der letzten Jahre, die du hier transparent gemacht hattest, leider der Effekthascherei wegen aus.
Die Kernaussage, dass sich der Schritt von einer Koordinationsstelle zur Schulleitung finanziell - anders als in der Wirtschaft bei vergleichbaren Karriereschritten - überhaupt nicht lohnt, ist vollkommen richtig. Für mich ist das der zentrale Grund, bei bisherigen Anfragen jeweils dankend abgelehnt zu haben. Um Schule entscheidend mitzugestalten, muss man nicht zwingend in der Position der Schulleitung sein.
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Da spricht noch immer unglaublich viel Verbitterung aus dir. Kein Schulleiter hat die Macht, jemanden einfach mal so aus einem Bundesland zu werfen.
Dennoch erst einmal Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Probezeit! Wenn ich das richtig verstehe, geht es dabei aber um die Probezeit als Angestellter und nicht um die Tätigkeit als Beamter auf Probe, oder?
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Der Begriff des Familienzuschlags ist beamtenrechtlich relativ klar geregelt und diese Form gibt es in allen Bundesländern. Wie diese genau die Höhe des Familienzuschlags ermitteln, ist jedoch unterschiedlich.
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tatsächlich, ich dachte das wäre bislang nur in NRW und in Bayern der Fall?!?
Gibt es im Internet einen Rechner, der mir dies anzeigt? Bei "oeffentlicher-dienst.info" wird dies nämlich nur in NRW und Bayern angezeigt
Dem kann ich nicht ganz folgen. Auf der von dir zitierten Seite lassen sich für alle Bundesländer in den entsprechenden Rechner durch Angabe der Kinder auch die Familienzuschläge berechnen.
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Einen Familienzuschlag gibt es de facto in allen Bundesländern für deren Beamte. Die konkrete Höhe der einzelnen Stufen kann dabei unterschiedlich ausfallen.
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Ich hatte tatsächlich mal einen Schüler im Leistungskurs, der den anderen meilenweit voraus war und die entsprechenden Fachinhalte eher auf Universitätsniveau benötigte und an entsprechenden Wettbewerben auf Bundesebene teilnahm. Wir hatten damals offen darüber gesprochen und einen gemeinsamen "Deal" erarbeitet, wie trotz stellenweiser Beschäftigung mit zur Verfügung gestellten deutlich außercurricularen Themen eine nachweisbare und auch bewertbare Mitarbeit im Fachunterricht erfolgen konnte.
Das betraf dann v.a. die Mitwirkung in vertiefenden Arbeitsphasen und Diskussionen im Plenum, während die Erarbeitungsphasen und Basisübungen für die parallele Arbeit an anderen Themen genutzt wurde.
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Auch in Vollzeit muss es doch möglich sein, nicht ausschließlich mittelmäßigen Unterricht zu geben. Man muss ja auch nicht jedes Mal das Rad neu erfinden, sondern bereitet ein Mal etwas vor, das man dann immer wieder verwenden kann. Oder in Teams, in denen jeder mal eine Einheit vorbereitet. Und ich sage ja auch nicht, dass jede Stunde eine "Showstunde" sein muss. Aber ausschließlich Mittelmaß? Mich persönlich (!) würde das überhaupt nicht zufriedenstellen.
Da bin ich voll bei dir. Die Lösung dafür wurde hier im Thread schon beschrieben: Ausgehend von einer sinnvollen - und schnell erstellbaren - Sequenzplanung für die einzelnen Lerngruppen lassen sich einzelne "Leuchtturmstunden" in den Sequenzen definieren, während der Großteil der Stunden 08/15 sind. Die "Leuchtturmstunden" werden dann so verteilt, dass deren Vorbereitung nicht gleichzeitig stattfinden muss, sondern z.B. jede Woche einmal so etwas erfolgt. Dann ist es auch handhabbar.
Ergänzt werden kann das durch rotierende Sequenzplanung und Erstellung von Material und Leistungsüberprüfungen innerhalb eines Jahrgangsfachteams oder einer ganzen Fachschaft. Warum jedes Mal das Rad neu erfinden, wenn man sich die Vorbereitung zumindest teilweise aufteilen kann?
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Ich auch nicht, aber dennoch fühlt es sich noch sehr falsch an, die Schüler einfach nur arbeiten zu lassen und nur für Fragen bereitzustehen und ggf. Hilfestellung zu geben.
Aber recht hast du, die Unterrichtszeit ist eben genau dafür da. Aber de facto für 10 Minuten eigentlich fast überflüssig zu sein kommt mir sehr komisch vor.
Ich finde das vollkommen normal, in einigen Unterrichtsphasen nur als stiller Beobachter anwesend zu sein und "nichts zu tun zu haben". Das liegt in der Natur der Sache, wenn Schüler weitgehend selbständig an etwas arbeiten und dies auch gelernt haben. Wenn sie so etwas können, ist das insofern ein gutes Zeichen dafür, dass man seinen Job auch gut erledigt hat.
Ich empfehle auch den Anwärtern grundsätzlich immer, gezielt solche Phasen in den Unterricht - und sei es nur in einigen Stunden - einzubauen und sich damit bewusst selbst Ruhephasen im nicht selten stressigen Unterrichtsalltag zu schaffen. Einen vollen Unterrichtstag pausenlos mit hohem Aktivitätsgrad zu arbeiten und die eigene Stimme stark zu belasten, trägt sicher nicht zu einer hohen Leistungsfähigkeit im Beruf bei.
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100k€ für die gesamte Stadt oder nur ein Haus?
Vermutlich eher 100.000 Einwohner

Je nach Perspektive ist das nahezu eine Großstadt oder eben ländlicher Raum.
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Es gibt formal 3 Sitzungen der Prüfungskommission beim Abi. Bei der 1. Sitzung wird die Zulassung zum Abitur festgestellt, bei der 2. die Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfungen mit entsprechender Ansetzung oder Empfehlung eventueller Nachprüfungen und bei der 3. Sitzung die endgültigen Prüfungsergebnisse und das Bestehen oder Nichtbestehen des Abiturs.
PS: In der Q-Phase gibt es tatsächlich keine "Zeugniskonferenzen" oder ähnliches.
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Okay, ich sehe schon, wir haben auch generell ganz andere Vorstellungen, wie und wo man so etwas finanziert.
Alle Finanzierungsbeispiele (habe sie gerade rausgesucht) hatten mindestens 30 Jahre Laufzeit. Wir haben uns damals überlegt, was uns von dem Einkommen meines Mannes jeden Monat zum Sparen übrig blieb. Das waren 1000 Euro (bei einem Einkommen von 2500 Euro ca. Netto), das haben wir in die Finanzierung gesteckt (denn das was wir vorher an Miete und Nebenkosten hatten, sollte damals noch für die Nebenkosten wenn man im Haus wohnt reichen, ist inzwischen leider anders, aber das ging gut). Steuerrückzahlungen und mein Einkommen gingen jedes Jahr in die maximal möglichen Sondertilgungen (7500 Euro), die wir bis auf ein Jahr jedes Jahr voll nutzen konnten.Das Beispiel von mir mit den 25% des verfügbaren Haushaltseinkommens zur Tilgung steht ja nur stellvertretend für viele Möglichkeiten. Nicht alle Paare haben ein so hohes Einkommen wie ein A13er-Doppelverdiener-Paar und andersherum gehen Banken bis etwa 40% des verfügbaren Haushaltseinkommens als Schmerzgrenze mit. Bei geringeren Tilgungsquoten und längeren Laufzeiten wird der Zinseffekt noch deutlicher und der Spread zwischen den Hauspreisen von 2010 und denen von 2020 hätte noch spürbar größer werden dürfen, um die Gesamtbelastung bei festen Zinssätzen gleich groß zu behalten.
Auch hier am Beispiel:
Um 2010 mit einem Zinssatz von 4,0% und einer Tilgung von 1000€ pro Monat nach 30 Jahren fertig zu werden, dürfte der Kredit nur etwa 210k betragen, 2020 bei knapp 1% Zinsen und einem um 25% höheren Einkommen (siehe Tariftabellen) wären da schon knapp 390k möglich gewesen, was einem Zuwachs der möglichen Preise von etwa 85% entspräche.
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