Beiträge von Seph

    Hallo zusammen,

    ich bin grade auf 180 und frage mich, ob ich mich zurecht aufrege. Wir bekommen in diesem Schuljahr jetzt den sechsten neuen Stundenplan, gerade kam die Mail, die Pläne gelten ab Montag. Statt Montag um 9.30h Schluss zu haben, unterrichte ich jetzt bis 13.30h, muss (zum zweiten Mal wegen spontaner Stundenplanänderung) einen Arzttermin canceln, meine Klassenarbeiten umorganisieren und meine geplanten Unterrichtsreihen anpassen.

    Mich interessiert, wie das bei euch so gehandhabt wird.

    Viele Grüße!

    Das ist auch bei uns vollkommen üblich und keine böse Absicht dem Kollegium gegenüber....eigentlich im Gegenteil: Notwendig werden diese Planänderungen neben Neueinstellungen unter anderem durch die ja im Sinne junger Familien recht flexiblen Ein- und Ausstiegszeitpunkte bei Elternzeiten oder z.B. bei Langzeiterkrankungen von Lehrkräften, die jeweils längerfristige Umbesetzungen in der Unterrichtsverteilung nötig machen.

    Auch bei uns ist mitten im Schuljahr eine Kollegin plötzlich so schwer erkrankt, dass sie absehbar sicher nicht vor dem Halbjahreswechsel zurückkommen kann...wenn überhaupt ;( Dann muss ein Stundenplan auch mal sehr kurzfristig umgeworfen werden, so blöd es für manche sein kann.

    In NDS ist das eine "Soll-Bestimmung" (1 Woche im Primarbereich, 2 Wochen Sek I, 3 Wochen Sek II).

    Fairerweise: "Soll" ist rechtlich näher am "Muss" als am "Kann". Anders ausgedrückt: Im Regelfall ist ein "Soll" ein "Muss", lediglich die Rechtsfolge eines Verstoßes ist geringer und es kann in besonders begründeten Einzelfällen ein gewisses Ermessen zur Abweichung geben. Das kann z.B. bei längerer Erkrankung der Lehrkraft gegeben sein.

    Hm, leider gibt es bei mir nichts zu wählen, habe keine Wahl, da ich keinen Tag ohne Arbeit habe!!! und nein, ich benötige keinen Schutz vor mir selbst, sondern vor den Anforderungen der Behörde!!!

    Doch, ich glaube, du benötigst Schutz vor dir selbst. Deine Behörde weist dich sicher nicht an, auch am Samstag und Sonntag zu arbeiten. Du hast eine feste Wochenarbeitszeit und dann ist auch Schluss. Hierfür kann die Zeiterfassung - die ich ohnehin seit längerem empfehle durchzuführen - sehr helfen.

    Wirklich ohne Ironie und Sarkasmus: Wenn ich diese Zeit in der Schule überbrücken müsste und tatsächlich keine Arbeit mit dabei hätte, ließe sich das trotzdem problemlos machen. Alleine, dass ich dann die Sammlung für mich katalogisieren, dort nach brauchbarem Material schauen, etwas für den Unterricht ausprobieren... könnte, das füllt die Präsenzzeit zwischen Unterricht und Termin.

    Auch wenn der Arbeitgeber mir keine Arbeit hinlegt, wäre das kein Problem, etwas in dieser Zeit zu tun und aufzuschreiben, wenn es die Arbeitserfassung gäbe.

    Natürlich findet man eine sinnvolle Beschäftigung, um seine Soll-Arbeitszeit auszufüllen. Ich persönlich würde dennoch priorisieren und die Unterrichtsvorbereitung, Korrekturen u.ä. erst einmal vorziehen. Wenn dann immer noch eine Lücke zwischen IST- und SOLL-Arbeitszeit bleiben sollte, kann ich auch mal die Sammlung aufräumen.

    Ich bin noch Student. Ich muss im Didaktik Seminar ein Vortrag halten. Und den Bildungsplan einbeziehen.

    Im allgemein bildenden Gymnasien werden nur lineare Gleichungssysteme als Matrix Schreibweise mit den Schülern durchgeführt in den beruflichen Schulen werden die Rechenregel, Prozessmatrizen (und viel mehr) durchgeführt. Warum ist der Aufwand in den beruflichen Schulen höher, als in den allgemein bildenden Gymnasien? Wozu brauchen wir die Matrix Rechnung?

    In Niedersachsen waren Matrizen bis vor wenigen Jahren mit einem höheren Stellenwert Bestandteil des Matheunterrichts in der Qualifikationsphase und an den Themenblock Analytische Geometrie angebunden. Konkret wurde neben den entsprechenden Rechenregeln mit Verflechtungsmatrizen zur Beschreibung von Produktionsprozessen und mit zyklischen Matrizen zur Beschreibung von Populationsdynamiken u.ä. gearbeitet.

    Das Herausfallen dieses Themenblocks ging einher mit der Erweiterung der Arbeit mit Geraden und Ebenen im Raum mit Ziel der Angleichung von Inhalten und Prüfungsaufgaben im Fach Mathematik zwischen den einzelnen Bundesländern.

    Wenn ich z.B. in einem Büro arbeiten würde und Arbeitsbeginn um 8 Uhr wäre und mein AG wollte, dass ich bis 16 Uhr bleibe, dann muss er mich auch angemessen beschäftigen. Er kann doch nicht verlangen, dass ich meine Arbeitszeit an einem Tag in 2 Teile teile und dann noch mit so einem geringen Abstand, dass man es gar nicht schafft, nach Hause zu fahren.

    Ähm...genau so ist es aber. Das Konzept heißt "Pausenzeit". Dein AG kann nichts dafür, dass du weit weg von der Arbeit wohnst. Man kann im Übrigen auch Alltagsbeschäftigungen außerhalb von Schule und Wohnung nachgehen.

    Aber nein, ich denke nicht, dass es legal ist, dem Arbeitnehmer automatisch eine Pause von 2 Stunden abzuziehen, wenn die Arbeitszeit von 8 bis 16 Uhr geht. Üblich sind 30 Minuten, bei mehr als 6 Stunden und 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden.

    Deine angeordnete Arbeitszeit geht aber nicht von 8-16 Uhr. Angeordnet ist vermutlich eine gebundene Arbeitszeit von 8 bis ca. 13 Uhr und dann noch einmal ein Termin von vlt. 15-17 Uhr. Ob du die Pause dazwischen vollständig als Pause nutzt, oder nach einer Mindestpausenzeit von 30min deiner Tätigkeit nachgehst, ist im Rahmen der Vertrauensarbeitszeit erst einmal dein Ding. Die eigentliche Besprechungszeit beträgt dennoch nur 2h. Im von dir beschriebenen Fall, sind natürlich die 1,5h davor als normale Arbeitszeit zu sehen, die aber offenbar auch ohne die Besprechung angefallen wäre, da sie ja mit den ohnehin anfallenden normalen Routine-Tätigkeiten gefüllt werden.

    Ich habe ein(ig)e Frage(n): warum sind Matrizen wichtig in der Schule? und wozu brauchen wir es? Matrizen werden auch in allgemein bildenden Gymnasien und in beruflichen Gymnasien unterschiedlich unterrichtet.

    Kann einer mir den Hintergrund sagen bzw. Was sind die didaktischen Überlegungen dazu???

    Als (Mathe-)Lehrkraft solltest du dir hierzu hinreichend eigene Gedanken machen können, insbesondere in Bezug auf die zugehörige Unterrichtsplanung. Lass uns doch erst einmal an deinen bisherigen Überlegungen teilhaben. Dann können diese gerne ergänzt werden oder darüber diskutiert werden.

    Na ja, 3 Veranstaltungen pro Monat sind es schon. Jeweils 2 Stunden + die deswegen anfallenden Freistunden, in denen ich mangels Arbeitsplatz und nötiger Arbeitsmaterialien (es scheitert selbst an W-Lan) nicht richtig arbeiten kann. Also bestimmt 12 Stunden im Monat. Bei einer Teilzeitkraft entspricht das 3 Arbeitstagen.

    Dass die Rechnung so nicht hinhaut, sollte klar sein. Die anfallenden "Freistunden", so sie denn keine angeordnete Bereitschaft sind und nicht beruflich genutzt werden, sind schlicht keine Arbeitszeit, sondern Pause zur freien Verfügung. Das empfindet die Lehrkraft, die nicht mal eben in der Zeit nach Hause laufen kann, vermutlich anders, aber das ändert nichts an der Sache.

    Bei 3 Veranstaltungen á 2 Stunden im Monat sind wir selbst bei einer 50%-Teilzeitkraft demnach bei nur etwa 7% der Arbeitszeit, die für Besprechungen drauf gehen. Das ist relativ überschaubar. Die 7% übrigens auch nur, wenn die unterrichtsfreien Tage, die nicht zum 30-tägigen Urlaub gehören, zunächst unberücksichtigt bleiben. Über das Jahr verteilt sprechen wir dann eher von 5% der Arbeitszeit.

    @O.Meier

    Dann spart der Kollege eben an der Unterrichtsvorbereitung, dann verantwortet der SL aber auch qualitativ schlechten Unterricht oder den Umstand, dass als Klassenarbeit die vom Vorjahr geschrieben wird. Jetzt kann man ja dokumentieren wieviel Zeit hierfür noch geblieben ist und wenn die gerade Mal zum kopieren der Arbeitsblätter vom Vorjahr reicht, ja dann ist das so. War nicht anders bestellt 🤷

    Nur mal so: Genau das konnte man auch jetzt schon dokumentieren und sich entsprechende Dienstanweisungen abholen.

    Richtig.

    Der Punkt ist doch, dass die Anweisung dann lauten wird:

    Halten Sie sich an die Arbeitszeitverordnung, Mehrarbeit ist genehmigungs- oder anweisungspflichtig (und wird grundsätzlich nicht genehmigt).

    Vulgo: Korrigier halt schneller und bereite effizienter vor.

    Das vermute ich auch. Das BAG hat explizit darauf abgestellt, dass die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung keine Methode hierfür vorschreibt und auch dadurch gelöst werden kann, dass die Arbeitnehmer ihre Arbeitszeiten schlicht auf einem Zettel notieren. Nicht genehmigte Überstunden führen nach wie vor nicht automatisch zur Anerkennung von Mehrarbeit, sondern eher zur Anweisung, sich an die Arbeitszeiten zu halten.

    Okay. Danke für die Erklärung. Aber wie wird ein Gutachten erstellt, wenn jemand seit X Jahren mit 100% abgeordnet ist? Wie werden die Daten dann erhoben und wie wird die Vergleichbarkeit sicher gestellt gegenüber den anderen Bewerbenden? Sehr spannend - und klingt nach einer logischen Erklärung für die Verzögerung.

    Wir hatten so einen Fall gerade und das war eigentlich gar nicht so kompliziert. Der abgeordnete Beamte wird dann einfach 1-2x an seiner Einsatzschule besucht und der Unterrichtsbesuch ganz normal jeweils nachbesprochen. Dann erfolgt ggf. eine Zuarbeit eines Beurteilungsbeitrags durch die Einsatzschule, die eigentliche Beurteilung erstellt dann aber tatsächlich - wie von Moebius dargestellt - i.d.R. die SL der Stammschule.

    und es kann ergo auch Deutschlehrerinnen geben, die nicht akzentfrei Deutsch sprechen können und nicht auf Muttersprachlerniveau korrigieren können.

    Das sollte so natürlich nicht sein. Mir leuchtet nur absolut nicht ein, warum du ein entsprechendes Fachniveau zwingend mit der Eigenschaft, Muttersprachler zu sein, verknüpfst. Auch Nichtmuttersprachler können entsprechend qualifiziert sein / sich entsprechend qualifizieren. Und da nimmt Deutsch als Fach ja keine Sonderstellung ein, auch die anderen modernen Sprachen werden hier in Deutschland seltsamerweise nicht immer von Muttersprachlern unterrichtet. Von den "alten" Sprachen fange ich da gar nicht erst an.

    PS: Ich kenne inzwischen genügend Deutschlehrkräfte, die es auch als Muttersprachler nicht hinbekommen, ein sauberes Standarddeutsch frei von dialektaler Färbung zu sprechen. Das ist je nach Ausprägung noch deutlich gravierender als ein nicht ganz akzentfreies Standarddeutsch.

    Es würde mich noch mehr nerven, wenn ich trotz meines abgeschlossenen Studiums auf dem Niveau der Fachschule (Erzieherin) bezahlt würde. Dann doch lieber Ferien und E13 statt E 9/10 oder was die bekommen.

    Das sehe ich auch so. Rein aus Trotz weniger Bezahlung in Kauf zu nehmen, ist nicht nachvollziehbar. Dann müsste man erst Recht jegliche Zusammenarbeit mit Erben usw. einstellen.

    Unterricht hat NUR mit der Lernatmosphäre zu tun - wer das bestreitet oder nicht anerkennen will, der befindet sich im völlig falschen Beruf. Gerade kreatives Schreiben lebt von einer guten Lernatmosphäre, in der man sich frei und angstfrei entfalten kann.

    Wer die Komplexität von Unterricht rein auf die Lernatmosphäre reduziert, ist möglicherweise falsch aufgestellt. Diese ist sicher wichtig, aber eben bei weitem nicht alles.

    Kannst du eine Gesundheitsgefährdung durch Schlafentzug ausschließen.

    Mal abgesehen davon, dass eine Lesenacht nicht zwingend mit Schlafentzug einhergehen muss, sind die Fragen auch an der Sache vorbei, sonst könnte man genauso fragen: Kannst du eine Gesundheitsgefährdung.....

    ...durch das Stehen vor der Klasse....

    ...durch das Sitzen im Lehrerzimmer....

    usw. ausschließen?

    Es muss aber heißen: "Führt die Durchführung einer Lesenacht zu einer Gesundheitsgefährdung und wie kann diese vermieden werden?" (Die Gesundheitsgefährdung...nicht zwingend die Lesenacht ;) )

    Kann man ja machen. Keine Lesenacht halte ich aber immer noch für weniger aufwändig.

    Dass du so einige Dinge unseres Berufes, die über den reinen Fachunterricht hinausgehen, für zu aufwändig hälst, hast du hier hinreichend oft dargestellt. Zu unserem Beruf gehört aber nun einmal noch deutlich mehr dazu. Dass das nicht zu Lasten des Personals gehen darf (im Sinne von Gesundheitsgefährdung, unbezahlter - tatsächlicher - Mehrarbeit usw. ist vollkommen unbestritten. Deswegen muss man auch schauen, was genau wie machbar ist und was nicht. Einfach von vorneherein auszuschließen, dass etwas machbar sein könnte, mag zwar weniger aufwändig sein, wird unserer Verantwortung aber kaum gerecht.

    Ich musste mich beim Amtsarzt aber auch nicht bücken. Im Fragebogen ging es allerdings doch recht ausführlich um die Krankheiten meiner Groß- und Eltern. Aber vielleicht war die Rechtslage 2013 auch noch anders.

    Kommt drauf an, wann genau 2013. Das war just das Jahr, in dem sich die Rechtslage rund um die Prognose bei der Einstellungsuntersuchung drastisch geändert hatte ;)

    Ja Frosch, das ist natürlich super verwirrend. Du hättest sicher Lust für E14 eine Schule zu leiten.

    Diesen Red Herring kannst du dir sparen. Es ging darum, ob man persönlich lieber auf noch mehr Gehalt dauerhaft verzichtet anstatt mehr Gehalt - aber eben nicht ganz so viel wie anderer Mitarbeiter - zu erhalten. Und da geht es mir genauso: das ist nicht nachvollziehbar.

    Der Unterschied liegt eher in der Größenordnung von 500 Euro, da wurde noch nicht über die Pension gesprochen. Mit meiner Ausbildung, wie sie momentan ist, könnte ich auch nichts anderes mehr anfangen, das ist richtig. Hätte man mich 2017 nur angestellt hätte ich mich um Nachstudium oder Weiterbildung in irgendeiner Form bemüht. Ich hätte den Lehrerberuf angestellt als Status Quo nicht beibehalten.

    Mit unserem MINT-Hintergrund und dem zugehörigen Studium für ein Sek 2-Lehramt wäre es vermutlich auch in der Wirtschaft relativ problemlos möglich gewesen, einen Beruf mit 5-6k Bruttoverdienst (=E13) und vermutlich auch höher zu finden. Insofern kann ich die Überlegung nachvollziehen. Das sieht für viele Lehrkräfte mit anderen Fachbereichen aber anders aus. Plattenspieler hat eine recht umfassende Auflistung von Alternativen für eine angehende Förderschul-Lehrkraft angegeben. Keiner dieser Berufe kann dabei mit einer Bezahlung nach E13 konkurrieren...teils nicht einmal ansatzweise.

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