Beiträge von Seph

    Seph

    Der Schulleiter sagt, sie hätten Mitspracherecht.

    $38a würde sich nur auf die Bewertungen der Leistungen beziehen, nicht auf die Anzahl.

    Der Schulvorstand hätte Mitspracherecht, und dürfte auch weiterhin die Anzahl bestimmen.

    §38a Absatz 3 NSchG regelt abschließend die Befugnisse des Schulvorstandes. Dort heißt es ganz klar:

    Zitat von §38a Absatz 3 NSchG

    (3) Der Schulvorstand entscheidet über

    (...)

    und gerade nicht "Der Schulvorstand entscheidet unter anderem über (...)".

    Dein Schulleiter möge mal darlegen, unter welcher der Nummern des §38a Absatz 3 NSchG er die Befugnis zum Festlegen der Anzahl der Arbeiten sieht. In keiner dieser Nummern taucht überhaupt irgendein Hinweis zur Leistungsbewertung auf. Ganz anders sieht das für die Gesamtkonferenz und die von ihr eingesetzten Teilkonferenzen aus:

    Zitat von §34 Absatz 2 Satz 5 NSchG

    (2) Die Gesamtkonferenz entscheidet, soweit nicht die Zuständigkeit einer Teilkonferenz oder einer Bildungsgangs- oder Fachgruppe gegeben ist, über (....)

    5.Grundsätze für
    1. a) Leistungsbewertung und Beurteilung und
    2. b) Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.

    Die Anzahl der Klassenarbeit gehört ganz klar zu den Grundsätzen für Klassenarbeiten und deren Koordinierung.

    Rechtlich halte ich so ein Verbot für Lehrkräfte NICHT durchsetzbar

    Warum sollte der Arbeitgeber die private Nutzung von Mobiltelefonen - abgesehen von Notfällen - am Arbeitsplatz während der Arbeitszeit dulden müssen? Selbst die Erreichbarkeit im Notfall wäre über das Sekretariat gegeben.

    PS: Gerade anlassbezogen liegt es durchaus im Direktionsrecht, auch die Art und Weise einer Tätigkeit anzuordnen. Im hier diskutierten Setting der Aufsichtsführung in einer Hofpause sehe ich keinen Anhaltspunkt, der die Anweisung, während der Aufsichtstätigkeit kein Handy zu nutzen, behindern würde. Diese ist hier vielmehr sachgerecht.

    Das Lesen von Fachzeitschriften in der Fachbibliothek der Behörde ist mit einiger Sicherheit Arbeitszeit, das (nicht angeordnete) Lesen von Fachzeitschriften zu Hause jedoch nicht zwangsläufig.

    Der EuGH hatte sich 2021 mal etwas genauer mit der Frage beschäftigt, wann denn Fortbildungszeit als Arbeitszeit zählt und wann nicht. Dabei wurde u.a. auf die Verfügbarkeit des AN am Arbeitsort abgestellt, wobei im Falle angeordneter Fortbildungen auch die entsprechenden Räumlichkeiten eines vom AG beauftragten Anbieters als Arbeitsort anzusehen seien. Andersherum ist die selbständige und nicht angeordnete Beschäftigung mit entsprechenden Inhalten nicht zwingend Arbeitszeit. (vgl. EuGH C-909/19)

    Eine solche anlassbezogene Beurteilung stützt sich bei A15-Stellen je nach konkreter Stelle i.d.R. auf folgende Punkte:

    -> Beurteilungsbeitrag der SL

    -> Besichtigung von 1-2 Unterrichtsstunden durch den zuständigen Dezernenten meist mit Unterstützung der jeweiligen Fachberater

    -> Gespräch zum Amt mit dem zuständigen Dezernenten (da geht es u.a. um Kenntnis der angestrebten Tätigkeit, schulische Rahmenbedingungen, Schulrecht, Rollenbild u.ä.)

    -> Leitung einer Dienstbesprechung oder Konferenz

    Flankierend haben viele Schulen intern die Vorgabe beschlossen, dass sich ab A15-Stellen die Kandidaten auch im Schulvorstand vorstellen und dieser ein Votum abgibt.

    Wie ist das in NRW?

    3 Jahre vor der Pension würde ich mir im Leben niemals nie so ein Verfahren antun :flieh:

    Wieso nicht? Das bedeutet einmal 2-3 Wochen erhöhten Aufwand für die Vorbereitung der Überprüfung, danach aber lebenslang eine höhere Pension. Der Brutto-Unterschied von A14 zu A15 sind immerhin am Ende der Laufbahn knapp 800€, davon im Idealfall 71,75% sind durchaus sehenswert.

    Du möchtest jetzt aber nicht suggerieren, es wäre für Fahrradfahrer sicherer, weiterhin im normalen Straßenverkehr mitschwimmen zu müssen anstatt auf separaten Radwegen, oder? Und das nur, weil es unzumutbar scheint, dass ein abbiegendes Fahrzeug vorher sicherstellt, dass auch ein kollisionsfreies Abbiegen möglich ist?

    Ich gebe aber zu, dass ich v.a. an Ampelkreuzungen gedacht habe und weniger an Einfahrten. Aber gerade bei diesen kann nicht einfach ein Rechtsabbiegen ohne Sicherstellung der Nichtgefährdung anderer Personen erfolgen, bei Einfahrten bewegen sich regelmäßig auch Fußgänger in und gegen die Fahrtrichtung. Oder sollen diese jetzt auch ohne Trennung vom Pkw-Verkehr auf den Straßen laufen? Sorry, das ist natürlich bewusst polemisch und überspitzt.

    Fakt ist nunmal, dass Vorerkrankungen und Fettleibigkeit zu einem Problem werden können. Jemanden darauf aufmerksam zu machen, der den Amtsarztbesuch noch vor sich hat, ist nicht verkehrt. Ich hatte eine fettleibige Kollegin, bei ihr wurde die Verbeamtung solange verzögert, bis das Gewicht im Rahmen war. Auch Einzelwerte bei nicht wenigen KollegInnen, die dann noch abgeklärt werden mussten, ist keine Seltenheit. Abgesehen davon, wieso muss man sich gleich so im Ton vergreifen?

    Fakt ist, dass deine Aussage zum Thema Übergewicht schlicht falsch ist und seit 2013 eine andere Rechtslage hierzu herrscht. Ich kann nur vermuten, dass deine Kollegin vor 2013 eingestellt wurde.

    Ich kann die Überlegungen schon nachvollziehen, die Alternative, geradeausfahrende Fahrradfahrer vorher im laufenden Verkehr weiter links zu platzieren, ist aber auch nicht ohne Tücke. Ich persönliche empfinde es auch als Autofahrer durchaus zumutbar, auch beim Rechtsabbiegen mal etwas genauer zu schauen und vorsichtig zu fahren. Eine sinnvolle unterstützende Maßnahme kann das Anbringen von separaten "Rad-Ampeln" sein, die bereits kurz vor den Autos die Geradeausspur freigeben. Das funktioniert ganz gut, wie ich auf meinem Arbeitsweg täglich beobachten kann.

    Es wirklich manchmal ernüchternd, was die Vergabe von Funktionsstellen angeht. Dass allein Leistung, Eignung und Befähigung die einzigen Kriterien der Entscheidung sein sollten, müsste eigentlich selbstverständlich sein. Doch Schulleitungen machen sich oft die Welt, wie sie ihnen gefällt. Einige werden bevorzugt und das Dienstalter - noch bitterer sogar Lebensalter - ist oft einfach DAS Kriterium, wonach es geht.

    Das mag aus der Eigenperspektive so aussehen, ich persönlich habe jedenfalls bislang noch nicht erlebt, dass jemand völlig unverdient eine entsprechende Stelle bekommen hätte. Der Eindruck entsteht auch dadurch, dass das System sehr starr ist und je nach Altersquerschnitt im Kollegium möglicherweise Funktionsstellen zwischenzeitlich sehr selten ausgeschrieben werden können. Im Blick sind dann von allen der sehr engagierten Lehrkräften naturgemäß eher diejenigen, die ihr Tätigkeitsprofil bereits seit langer Zeit erfolgreich in die Schule einbringen und nicht sofort die ganz neuen. Dass andersherum jemand nur aufgrund des Dienstalters eine entsprechende Stelle erhält, ohne sich adäquat zu engagieren, dürfte äußerst selten vorkommen.

    Wir sollten uns nicht um Einschränkungen Gedanken machen, sondern um alternative Energiequellen.

    Und bis die gefunden sind und in hinreichender Zahl zur Verfügung stehen sollten wir uns sehr wohl Gedanken darüber machen, wie wir mit etwas weniger Energiebedarf auskommen. Den Fortschritt rein auf die genutzte Energiemenge zu reduzieren, ist im Übrigen nicht sinnvoll. Gerade die Auseinandersetzung mit der Notwendigkeit, weniger Energie für bestimmte Dinge zu nutzen, kann technische Innovationen anstoßen.

    Es ist seit 2013 zumindest wesentlich weniger wahrscheinlich, aufgrund einer Vorerkrankung nicht verbeamtet zu werden. Erfolgreich beendete Therapien können ein Hinweis darauf sein, dass die Annahme einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit nicht gerechtfertigt ist. Wie sich das bei einer rezidivierenden schweren Depression verhält, vermag ich aber nicht zu sagen. Die endgültige Beurteilung kann ohnehin nur mit Blick auf die individuelle Vorgeschichte durch den Amtsarzt selbst erfolgen.

    Mich freut, dass die Klasse von selbst auf dem Schirm hat, dass sie daran arbeiten möchten, sich besser miteinander zu arrangieren. Mir kam neben dem Stichwort "Erlebnispädagogik" sofort ein Programm (Prävention als Chance) in den Sinn, welches in NDS in einigen Gemeinden in Zusammenarbeit des Kultusministeriums mit der GUV und dem LKA in Schulen Präventivarbeit leistet. Hierfür gibt es - neben vielen anderen Dingen - auch einen Ordner mit ganz vielen Anregungen zu Spielen und Übungen rund um das Soziale Lernen.

    Ich habe gerade mal geschaut, dieser wird auch digital kostenfrei zur Verfügung gestellt, ich hoffe, es ist ok, wenn ich darauf mal verlinke:

    https://pac-programm.de/PaC_Ordner/ . Enthalten sind neben einfacheren Strukturierungshilfen z.B. zum Aufstellen von Klassenregeln auch etwas komplexere Spiele, die gerade auch gruppendynamische Prozesse aufgreifen. Gerade das 2. Beispiel unten könnte etwas für dich interessantes sein.

    Mal exemplarisch einige aus meiner Sicht schöne Sachen, die ich bereits mehrfach mit Klassen ausprobiert hatte:

    -> "Abenteuer im Eis"(S.95): Thematisierung von Führungsrollen und entsprechenden Prozessen

    -> "Uns fehlt noch einer" (S.103f) : Einbezug anderer in bestehende Gruppen

    -> "Das Spiel ohne Regeln" (S.146ff) : Super, um ins Gespräch über den Sinn gemeinsamer Regeln zu kommen.

    -> "Eine Reise zu entfernten Galaxien" (S. 243ff) : Meinungsbildung und Begründungen; andere Meinungen stehen lassen; Diskussion über Lebensbedingungen usw.

    Klar kommen wir beim Vergleich mit nahezu nicht besiedelten Gegenden in großen Flächenstaaten noch ganz gut weg. Aber auch Deutschland ist erheblich dichter besiedelt als diese. Ich habe offen gestanden wenig Verständnis dafür, dass ich selbst in einem Vorort einer Großstadt nur bestenfalls im 2-3h Takt in die Stadt fahren kann und spätestens 18 Uhr zurück muss. Und dabei ist das nicht einmal eine Linie, die nur Dörfer anfährt, sondern eine Direktverbindung zwischen 2 Städten mit Zwischenhalt. Als Reaktion auf den geforderten Ausbau des ÖPNV wurden im letzten Sommer übrigens weitere Verbindungen gestrichen.

    Wenn ich Google dazu befrage, berichten verschiedene Websites, dass es neben Deutschland auch im Libanon, in Haiti, Somalia, ggf. Nepal (unterschiedliche Angaben), Myanmar, Nordkorea, Mauretanien, Burundi, Bhutan, drei indischen Bundesstaaten sowie auf der Isle of Man kein generelles Tempolimit gebe.

    Dann hat Google dich leider auf eine von wenigen Seiten gelotst, die das falsch darstellen. Ich bin jetzt nicht alle durchgegangen, aber nur mal exemplarisch:

    Libanon: Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Schnellstraßen

    Nordkorea: vermutlich 90 km/h, Verkehrsregeln sind aber schlicht im Ausland unbekannt

    Afghanistan: Höchstgeschwindigkeit 90 km/h , allerdings selten durchgesetzt

    Nepal: vermutlich 110 km/h, widersprüchliche Quellenlage

    .....

    in anderend der aufgelisteten Ländern gibt es zwar tatsächlich kein festes Tempolimit, die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit ergibt sich aber - ähnlich wie in Deutschland auf kurvenreichen oder unbefestigten Strecken bereits aus der sicheren (!) Befahrbarkeit der Straße.

    Edit: Eine Besonderheit stellt die Isle of Man dar. Hier geht das tatsächlich (auf nur einigen Straßen außerorts!) nicht existierende Tempolimit auf Erwägungen zur Förderung des Tourismus zurück, um (Motorrad-)Rennveranstaltungen wie die "Isle of Man TT" auf die Insel zu holen. Im Alltag hingegen ergibt sich gerade auf diesen sehr kurvenreichen Straßen de facto ein Limit um die 50-60 km/h. Für die meisten Straßen auf der Isle of Man besteht dagegen ein Tempolimit, für Landstraßen liegt es bei 40 mph, auf extra ausgewiesenen Straßen maximal bei 50 mph.

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