Eltern von Konfirmanden können einen Antrag auf Unterrichtsbefreiung für den Montag danach bei der Schulleitung stellen. Die muss dann darüber befinden. In irgend einem Erlass steht, dass Schule auf religiöse Feste Rücksicht nehmen soll. Deshalb genehmigen wir solche Anträge ohne groß zu diskutieren. Werden eh immer weniger Konfirmanden und das Event ist ja nur 1x im Leben.
Nur zur Ergänzung: Der zugehörige Erlass ist im Schulverwaltungsblatt 12/2019 zu finden: "Unterricht an kirchlichen Feiertagen und Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen". Die Schulleitung hätte im hier angefragten Fall übrigens keinen Ermessensspielraum. Der Erlass regelt ganz klar, dass Schülerinnen und Schüler auf Antrag am Tag nach ihrer Konfirmation oder Erstkommunion vom Unterricht zu befreien sind.