Beiträge von Seph

    Zu Hause ist die Heizung noch aus, die Temperaturen im Inneren aber auch nicht viel anders als noch vor kurzem. Das Haus scheint recht gut gedämmt zu sein. Kalt duschen mag ich allerdings auch nicht, wir duschen dafür bewusst kurz und nicht mit vollem Strahl, um den Warmwasserverbrauch im Griff zu haben. Ansonsten bin ich noch einmal durchgegangen und ersetze gerade (längst überfällig) verbliebene konventionelle Leuchtmittel auch durch LEDs.

    Ein Studienrat muss ja auch nichts abgeben, wenn „A13 für alle“ käme…

    Weil das hier immer wieder kommt: Man schaue nach Thüringen. Dort wurden zeitgleich mit der Einführung von "A13 für alle" nahezu alle Funktionsstellen gestrichen. Der etwas subtilere Weg in anderen Bundesländern wäre die stark verzögerte bzw. nur geringere Anhebung der gesamten Besoldungstabelle, die damit weit hinter der Inflation und der Entwicklung der Löhne in der freien Wirtschaft zurückbleibt.

    Ich bin bei deinen sonstigen Ausführungen aber voll bei dir. Diese Abgrenzungsprobleme verschiedener Fallkonstellationen gibt es und ich teile auch den Schluss, dass das kein Gegenargument ist, um generell keine "Nachteilsausgleiche" zu gewähren.

    Inwiefern? Ich kenne eine ganze Reihe "Scheidungskinder", die nicht bei ihren Müttern sondern bei ihren Vätern wohnen. Teilweise haben die Väter das alleinige Sorgerecht.

    Und doch übertrugen z.B. 2018 Familienrichter in Scheidungsverfahren in 914 Fällen der Mutter alleine, in nur 251 Fällen beiden Eltern und nur in 102 Fällen dem Vater das Sorgerecht (Quelle: dpa/ Statistisches Bundesamt). 2021 waren lediglich 12% der Alleinerziehenden Männer (Quelle: BMFSFJ). Hier liegt durchaus eine Diskriminierung von Männern vor.

    Hier in BW geht das ZSL davon aus, dass 40% der Arbeitszeit Unterrichtszeit sind, 40% der Zeit in die Vor- und Nachbereitung inklusive Korrekturen fließen (sollten) und 20% der Arbeitszeit für Konferenzen, schulische Sondertermine, Fortbildungen aufzuwenden sind.

    Das scheint mir eine sinnvolle Einteilung zu sein und deckt sich etwa mit den Werten meiner mehrjährigen Arbeitszeiterfassung. Der 1x im Jahr stattfindende Termin des Tages der offenen Tür ist in den angesprochenen 20% ja problemlos unterzubringen.

    Doch, haben wir. Und nicht zu knapp leider. Aber es gibt für die Terminierung der Tage der offenen Türen (und der Anmeldetermine und zugehörigen Vorgehensweise) klare Absprachen der Schulen untereinander und mit den zuständigen Dezernenten.

    Seph

    Das entspricht nicht der Intention des Urteils

    Ist mir etwas entgangen oder kennst du die - noch nicht veröffentlichte - Urteilsbegründung schon? Bislang ist nur bekannt, dass das BAG ein Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung eines konkreten Arbeitszeiterfassungs-Systems abgewiesen hat und sich darauf stützt, dass die Arbeitgeber bislang schon verpflichtet seien, neben den Überstunden auch die reguläre Arbeitszeit zu erfassen. Wie das konkret geschieht, hat weder der EuGH noch das BAG konkretisiert.

    Das ändert dann aber auch nichts an der Tatsache, daß der Infotag dann über das Jahr gerechnet zu ÜBerstunden führt. Ob nun in dieser oder in der nächsten Woche ist dabei unerheblich. Die Anzahl der Klaususren ist fest und somit auch der Korrekturumfang. Ob die ÜBerstunden jetzt in dieser oder in der nächsten Woche anfallen, eben weil die Korrekturen jetzt liegen bleiben, ist unerheblich.

    Nein, das stimmt doch nicht. Ihr tut hier so, als würde sich der normale Tätigkeitsumfang einer Lehrkraft mit Unterricht, dessen Vor- und Nachbereitung und Korrekturen bereits erschöpfen. Die sogenannten "Sonderveranstaltungen" gehören aber genauso dazu und sind in die Planung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit (bzw. die Jahresarbeitszeit von ca. 1800 Zeitstunden bei Vollzeitstelle) bereits einzubeziehen.

    Du Glücklicher.
    In der Woche des Tages der offenen Tür habe ich IMMER Korrekturen auf dem Schreibtisch (vielleicht liegen sie ein bisschen). Zwischen Mitte November und Weihnachten schreibt immer irgendjemand (bei 6 Korrekturgruppen (ja, ich weiß, tolles Wort aus NRW) ganz normal), und / oder: Lehrerkonferenz (in November), Fachkonferenzen, die nicht schon Ende Oktober gemacht werden konnten (hängt ja ein bisschen vom FK-Vorsitz ab), Elternsprechtag ist auch da dazwischen..

    Bei uns liegt der Tag der offenen Tür i.d.R. im Februar/März und richtet sich primär an die zukünftigen 5. Klässler. Zu dieser Zeit ist das 2. Halbjahr noch jung, die meisten Klausuren und v.a. die Abschlussprüfungen weit weg, der Weihnachtsstress schon hinter einem usw. Man kann über den Zeitpunkt viel steuern. Wenn das bei euch im November liegt, kann ich den Frust nachvollziehen.

    Das ist doch wirklich nichts neues, dass man einen guten Teil seiner Arbeitszeit in eigener Verantwortung gestaltet und ich hatte hier ja bereits beschrieben, wie das konkret aussehen kann. In der Woche des Tages der offenen Tür habe ich mit Sicherheit keine Korrekturen auf meinem Schreibtisch liegen....oder sie bleiben halt liegen. Auch kümmere ich mich dort nicht noch zeitgleich um Entwicklungsprozesse o.ä.

    Sehe ich das falsch?

    Ja und das habe ich weiter oben schon beschrieben. Das BAG hat überhaupt keine Aussage zur Art und Weise der Arbeitszeiterfassung getätigt, sondern lediglich festgestellt, dass eine solche bereits in den jetztigen gesetzlichen Regelungen vorgesehen ist und daher kein Initiativrecht für den Betriebsrat vorhanden ist, ein (bestimmtes) Zeiterfassungssystem einzuführen.

    Die Arbeitszeit von uns Lehrkräften wird anhand der Deputatsstunden gemessen und diese werden bereits minutiös erfasst. Dabei berücksichtigt der Dienstherr - anders als in bisheriger Auslegung des Arbeitsrechts - bereits die regelmäßige Arbeitszeit und nicht nur die Minder- und Mehrstunden. Die ungebundene Arbeitszeit beträgt bereits jetzt per definitionem die Differenz zwischen durchschnittlich zu leistender Wochenarbeitszeit in Zeitstunden und für den Unterricht usw. aufzubringenden Zeiten. Und auch jetzt ist es bereits im Arbeitsrecht so, dass für die Anerkenntnis von Überstunden deren Anordnung (bei uns Lehrkräften: Vertretungsstunden u.ä.) oder deren zwingende Notwendigkeit seitens des Arbeitsnehmers nachzuweisen wäre.

    Weder der EuGH noch das BAG haben explizite Vorgaben zur Art und Weise der Arbeitszeiterfassung gemacht. Das kann auch einfach durch Anweisung des Führens einer Excel-Tabelle o.ä. durch den Arbeitnehmer geschehen. Trägt dieser dort einfach mal so längere Arbeitszeiten ein, ergibt sich daraus noch kein Anspruch auf Anerkenntnis der entsprechenden Mehrarbeit (s.o.). Es gibt bislang auch keinerlei Sanktionen bei Verstößen gegen die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.

    Mit Blick auf die Freiheit des Gesetzgebers bei der Umsetzung entsprechenden Rechts und des Verordnungsgebers bei der Einführung entsprechender Erfassungssysteme ist fraglich, ob die bestehende Regelung zur Erfassung der Lehrerarbeitszeit anhand von tatsächlich gehaltenen Unterrichtsstunden nicht bereits ausreichend ist.

    1) Hilft zwar wahrscheinlich nicht, aber: Entspannt bleiben und im Rahmen der eigenen Möglichkeiten und zeitlichen Ressourcen gute Arbeit leisten.

    2) Mit was am geschicktesten vorgehen?

    3) Nein. Der SL wird im Übrigen auch wenig Interesse daran haben, die dringend nötige personelle Unterstützung wieder abzusägen. Auch wenn er das scheinbar anders kommuniziert.

    4) Nein, das ist falsch. Ausnahmen mögen grobe persönliche Verstöße sein (Straftaten im Amt usw.), die die Eignung für das Lehramt in Frage stellen.

    5) Vermutlich nicht, da innerhalb der Probezeit nicht einmal eine (angreifbare) Begründung für die Kündigung nötig wäre.

    6) Bei einem möglicherweise stattfindendem Bossing kann der Personalrat eine Hilfe sein.

    7) Meines Erachtens innerhalb der Probezeit nahezu aussichtslos.

    Klar stellt man sich nicht auf die Straße und outet sich. Aber wenn man weiß, dass der andere soo verliebt in einen ist. Wäre es da nicht fair? Was meinst du, wie man sich fühlt, wenn man es dann von anderen erfährt. Nach Jaaahren der "Freundschaft."

    Ist das wirklich so viel anders, als wenn er nicht schwul, aber kein romantisches Interesse an dir gehabt hätte? Vermutlich war ihm deine - für ihn platonische - Freundschaft so wichtig, dass er dich nicht verprellen wollte.

    Ja, das kann ich nachvollziehen und Einsätze am Wochenende sollten wirklich gut bedacht werden. Mich betrifft das höchstens 1-2x im Jahr und dann auch nur am Vormittag, sodass dennoch ein großer Teil des Wochenendes zur Verfügung steht und die Ruhezeiten auch eingehalten werden können. Wichtig ist dann, dass diese wenigen Einsätze nicht auch noch in Zeiten anderer Belastungsspitzen fallen.

    Innerhalb der Schule sollte zudem genau darauf geschaut werden, was denn nun wirklich an einem Samstag sein muss und was nicht vlt. auch an einem der anderen Werktage stattfinden kann. Der Tag der offenen Tür ist nicht selten wirklich zentral mit dem Schulträger und anderen Schulen für Samstage abgestimmt, andere Informationsveranstaltungen können aber auch gut mal an einem späten Nachmittag während der Schultage terminiert werden.

    Danke. Da frage ich mal nach.

    Wie ist eigentlich woanders die Teilnahme an Sonderveranstaltungen geregelt, wie Beratungstage am Wochenende, Tag der offenen Tür am Samstag oder ähnliches.

    Gibt's dafür einen Extratag in den Sommerferien oder wird die Schule als Ausgleich für einen Tag geschlossen?

    Harhar.

    Wenn ihr arbeitet, ist es Arbeitszeit. Macht der Schulleiterin klar, dass in der Zeit, in der ihr irgendeinen Quatsch machen müsst, etwas anderes liegen bleibt.

    Das Anfallen von Arbeitszeit sorgt noch nicht automatisch für die Notwendigkeit von Ausgleichstagen. Die Mitwirkung auch an "Sonderveranstaltungen" wie Beratungstagen, Tag der offenen Tür u.ä. gehört zu den normalen Tätigkeiten im Lehrerberuf und ist innerhalb der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit zu integrieren. Das kann oft sogar ohne erhebliche Belastungsspitzen erfolgen, wenn man sich z.B. nicht gerade noch in die Woche des Tages der offenen Tür 2 Korrekturen reinlegt, sondern diese anderweitig platziert.

    Man kann das in (schriftlicher!) Absprache mit den Eltern durchaus machen, dass man die Schulveranstaltung zu einem fest definierten Zeitpunkt auch an einem fest definierten anderen Ort als der Schule beendet. Zumindest bei Minderjährigen ergibt sich dann u.U. dennoch die Frage, wer denn die Aufsicht im Anschluss übernimmt. Hierfür reicht es m.E. nicht aus, dass die Eltern die Lehrkräfte einfach von der Aufsicht freistellen. Idealerweise werden die Schüler vor Ort an einige Eltern in deren Obhut übergeben.

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