Beiträge von Seph

    Kann das sein, dass sich da ein Fehler in die Berechnung eingeschleust hat? DIe 1776 Stunden/Jahr beziehen sich doch bereits auf die Summe aus allen einzelnen Töpfen. Für den Unterricht selbst sind das je nach Schulart 720-792 Stunden, für die Vor- und Nachbereitung 600-660 Stunden und der übrig bleibende Restbetrag für den C-Topf.

    Ich frage mich auch gerade was für eine Stundenzahl dann für Krankmeldungen gelten. Theoretisch fällt ja nur der Unterricht weg, die Vorbereitungen und Korrekturen muss man ja wann anders machen. Was aber bei längerer Krankheit ja gar nicht möglich ist aufzuholen, bzw. auch unnötig, wenn jemand den Kurs kurzfristig übernimmt...

    Die Stunden, die wegen einer Erkrankung von mir ausfallen, fallen auch vollständig aus. Dafür fällt weder Vorbereitung noch Nachbereitung an. Man rechnet als Arbeitszeit bei Erkrankung einfach die typischerweise an dem entsprechenden Tag anfallende Arbeitszeit an.

    Das Phänomen kenne ich und beantworte daher keine Mails mehr zwischendurch, sondern habe mir feste Zeiten dafür definiert, die ich entsprechend auch erfasse. Der Wechsel von Klassenräumen und ähnliche Wege zählen in meiner Erfassung analog zur nds. Arbeitszeitstudie als Teil der Unterrichtsvorbereitung. Gespräche im Lehrerzimmer sind nicht selten pädagogische Kommunikation und nur dann als Pausen anrechenbar, wenn es wirklich arbeitsferne Gespräche sind, die in eine arbeitsfreie Pause von mind. 15 Minuten eingebettet sind.

    Ich denke derzeit nicht, dass das auch für Lehrkräfte ein Thema wird. Die Arbeitszeit von uns wird ohnehin per definitionem nicht über eine Zeitstundenanzahl, sondern über Deputatsstunden abgerechnet. Und diese werden von den Schulen bereits minutiös erfasst.

    Ich bin aber auf die Entscheidungsgründe des BAG gespannt, aus denen erst näheres hervorgehen dürfte. Neben all den aufgeregten Pressetexten - die scheinbar aus derselben Feder stammen und nahezu wortgleich sind - gibt es auch Quellen, die sich bereits etwas differenzierter damit beschäftigt haben. Das BAG hat nämlich scheinbar das Initiativrecht des klagenden Betriebsrats bei der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung abgelehnt und auf bereits bestehende gesetzliche Regelungen verwiesen, die aber noch recht unkonkret sind. Andere Quellen machen daraus aktuell die Schlagzeilen "Pflicht zur Arbeitszeiterfassung und mögliches Ende des Home Office". Das scheint mir etwas übereilt.

    Das Konzept des "genehmigen lassens" grenzt doch geradezu an Erpressung. Manche Kurse sind einfach stinkefaul, da mache ich doch nicht deshalb die Klausuren leichter.

    Das lässt sich zusammen mit der Angemessenheit der Aufgabenstellungen im Antrag der Genehmigung i.d.R. gut darstellen und in solchen Fällen steht einer Genehmigung meist nichts im Wege.

    Es geht konkret also „nur“ noch um die Verteilung der SuS auf die Bänder, z.B. auf die 3 Bänder mit Leistungskursen. Bio-LK gibt es z.B. in zwei Bändern, Mathe nur in einem. Das ist so vorgegeben. Wer also Mathe-LK und Bio-LK hat, muss Mathe und Bio in unterschiedlichen Bändern haben. Das ist mMn nicht so komplex. Aber Untis scheitert selbst daran, da haben dann z.B. zwei Kurse desselben Fachs in einem Band stark unterschiedliche Schülerzahlen, also 5 und 30 oder so. Obwohl das eigentlich nicht sein darf, denn dazu gibt es ja eine Voreinstellung, die Untis oft ignoriert.

    Das ist gar nicht so ungewöhnlich und hängt - wie ich weiter oben schon mitteilte - von den konkreten Kurswahlen ab und ist keine spezifische Schwäche von Untis. Wenn du z.B. 40 Schüler mit Bio-LK (-> 2 Kurse anlegen) und nur 15 mit Mathe-LK (-> 1 Kurs anlegen) hast, dann gibt es am Ende eben schnell durch die Setzung der Leistungskurse auf nur 3 Leisten einen Bio-LK mit 15 und einen mit 25 Schülern, da für die restlichen 25 Schüler nahezu zwangsläufig andere benötigte Kurse auf den anderen Leisten liegen.

    Anders ausgedrückt: Die Einschränkung für Untis, dass die Leistungskurse nur auf 3 verschiedenen Leisten (Bändern) liegen dürfen, sorgt fast zwangsläufig zu ungleich verteilten Kursgrößen. Gibt man diese Einschränkung wiederum auf, wird dafür der Leistenplan deutlich durcheinander gewürfelt und führt zwar evtl. zu besserer Verteilung der Kursgrößen, dafür teils zu mehr Leisten.

    Wir haben das Problem regelmäßig mit dem eher schwach angewählten sprachlichen Schwerpunkt, bei dem ein weiterer Sprachen-LK generiert werden muss, den man sonst nicht zwingend bräuchte. Dieser ist dann durch die Setzung in den Leistungskursleisten auch nur für die (wenigen) Anwahlen des sprachlichen Schwerpunkts belegbar, außer man zieht ihn aus der sonst festen Leistenstruktur heraus und legt ihn etwas wild auf andere unbetroffene Leisten.

    An meiner Schule gibt es nicht einen einzigen, der lieber in eine Unistadt will. Wieso überhaupt Unistadt?

    Nicht selten, weil man dort selbst studiert hatte und noch Teile des Freundeskreises vor Ort sind. Auch das vielfältige Sportangebot, Nachtleben usw. ist durchaus attraktiv als Umfeld. Das mag sich dann mit eigener Familie etwas ändern, da sich die Schwerpunkte verschieben können.

    Dem Einwand möchte ich mich mal anschließen, das Problem dahinter ist durchaus komplex und rechnergestützt gar nicht so einfach zu lösen. Das fängt damit an, dass nicht bereits von Anfang an alle notwendigen Parameter für den PC bekannt sind/sein können und daher eine Berechnung ohne Nacharbeit kaum zu sinnvollen Ergebnissen führt.

    So kann z.B. die Vorgabe, mit möglichst wenig Kursen auszukommen zu zuvielen Kursleisten und damit erheblichen Lücken im Stundenplan und viel Nachmittagsunterricht führen, während zuviele Kurse zwar ein leichteres Austauschen von Kursteilnehmern ermöglichen, aber evtl. unnötige Lehrerstunden verbrät und ggf. zu Kursen mit starkem Ungleichgewicht führt. Auch nicht ohne weiteres abbildbar in den Programmen ist die Variante, einzelne Schüler in ihrer Fachwahl umzuberaten, um eine bessere Verteilung der Kurse und Leisten hinbekommen zu können.

    Um es kurz zu machen: Eine manuelle Nacharbeit der rechnergestützt erhaltenen Vorschläge ist m.E. unabdingbar und kein spezielles Problem von Untis. Das ist bei den mir bekannten Programmen Indiware und Apollon ganz genauso und vermutlich auch bei Davinci, welches ich nicht kenne, nicht anders.

    Die Operatoren sind in Mathematik doch völliger Unfug um damit die Anforderungsbereiche zu definieren (auch wenn das jahrelang so gemacht wurde, das wird ja gerade geändert). Ich kann doch problemlos "Berechne"-Aufgaben aus AFB I-III stellen, je nachdem was ich im Unterricht geübt habe und welche Themen ich angeschnitten habe und jetzt vertiefen möchte.

    Sorry, aber das möchte ich so nicht stehen lassen. Zum Einen ist dir sicher aufgefallen, dass ich die Operatoren nicht fest den AFBs zugeordnet habe, sondern diese als mögliche Orientierungspunkte bezeichnet habe. Zum Anderen ist die geforderte Komplexität im Vorgehen zwischen Operatoren wie "Beschreibe" und "Beurteile" erkennbar unterschiedlich.

    Wie gesagt: Die Operatoren können eine Orientierung für die geforderte Anforderung der Aufgabenstellung liefern. Eine feste Definition erfolgte darüber noch nie.

    Rundumschlag:

    Es ist einfach unfassbar, wie schlecht sich viele mit dem Thema Steuern generell auskennen. Das reicht vom Gedanken "was man absetzen kann ist geschenkt" bis hin zu der Fehlvorstellung, die Gesamtsteuerlast würde sich ändern, je nach gewählter Kombination. Sehr seltsam.

    Das ist der Grund, warum ich vor Jahren angefangen habe, mit Oberstufenschülern eine Einheit zum Steuersystem, Steuererklärungen u.ä. einzuschieben. Ich finde es wirklich bedenklich, dass das in der Schule kaum behandelt wird.

    Alles gut, ich nehme so etwas nicht persönlich oder sehe es zu eng.

    Du hast natürlich Recht, meine Vermutung richtet sich auf die zwei Schulen.

    Nichtsdestotrotz gibt es unterschiedliche Studien, die zeigen, dass die Erwartungen der Medienkompetenz für junge Lehrkräfte höher sind, als auf ältere Lehrkräfte. Hinzu kommt, dass es in der Tat viele jüngere Lehrkräfte in die Stadt zieht. Deshalb ebenfalls die Vermutung, dass die Berufsschulen in der Stadt die digitalen Medien öfter verwendet werden, als z.B auf dem Land.

    Alles nur Vermutungen und Hypothesen, die auf Studien aufgebaut sind!

    Einer der logischen Fehler liegt doch bereits darin, aus der Tendenz junger Leute, in die Stadt zu ziehen (die übrigens bei Familiengründung dann auch tendentiell wieder ins ländliche ziehen) auf die Alterszusammensetzung von Kollegien an Schulen zu schließen. Im Übrigen ist die scheinbare Verjüngung der Städte stark durch die Ballung (nicht selten bildungsferner) Großfamilien und seit Mitte der 2010er Jahre den Zuzug vieler junger Migranten, die insbesondere die Großstädte als Zielorte gewählt hatten, beeinflusst.

    Das sind aber nicht gerade die Effekte, die zu durchschnittlich jüngeren Kollegien in den Städten führen....zumal die Verteilung der Lehrkräfte und der Neueinstellungen nach Bedarf der Schulen zentral gesteuert wird. Es ist ja nicht so, dass die jungen, frisch ausgebildeten Lehrkräfte verstärkt in den Städten eingestellt werden und daher Abordnungen älterer Lehrkräfte aufs Land erfolgen.

    Ich habe beides kennenlernen dürfen und bisher ist mein Eindruck, dass die Schulen auf dem Dorf besser digital ausgestattet sind, jedoch das die Lehrkräfte in der Stadt öfter digitale Medien im Unterricht verwenden bzw. dass die Kompetenzen im digitalen Bereich weiterentwickelt sind.

    Ohne dir nahe treten zu wollen: Deine bisherige Erfahrung beruht vermutlich auf dem Einblick in genau 2 Schulen und dort in den Unterricht einiger weniger Kolleginnen und Kollegen. Wie kommst du auf eine solche Generalisierung?

    Die digitale Ausstattung der Schulen ist sehr vom jeweiligen Träger abhängig, aber auch davon, wie stark die Schulleitungen vor Ort diesen antreiben wollen und können. Das führt dazu, dass selbst Schulen beim gleichen Träger und am selben Standort teils sehr unterschiedliche Ausstattung haben können. Die Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien sind so stark personenabhängig, dass man in einem typischen Kollegium den ganzen Querschnitt von "Wie öffne ich eigentlich meine Dienst-E-Mails?" bis hin zu Leuten mit sehr großer Bandbreite sinnvoller Nutzung digitaler Technologien im Unterricht dabei hat.

    Ich hoffe sehr Sie gehen mit der Meinung der SuS anders um. Ich habe nie geschrieben ich mache es nicht, nur dass ich es kritisch sehe. Nur gleich zu sagen, meine Meinung ist nicht relevant, ist nicht gerade pädagogisch ansprechend formuliert.

    Zum diskutieren, selbstverständlich wird das getan, aber wenn nicht bekannt wäre würde viele 5er es gab, dann muss seine Note nicht jeder preisgeben. Evtl ist die Note für einen Schüler etwas sehr negatives und jetzt wird drauf rumgehackt und sein Selbstwertgefühl ist noch weiter angeschlagen.

    Aber hier ist auch jeder Austausch irrelevant, da meine Meinung nicht zählt.

    Sie mögen hier pikiert reagieren und wir können im Forum gerne über Notenspiegel und deren Sinn diskutieren. Die Rechtslage ist aber eindeutig: in RLP ist dieser anzugeben und dabei gibt es kein Ermessen seitens der Lehrkraft.

    Für die Sekundarstufe finde ich das sogar relativ einfach zu beurteilen, da man sich hier gut an den Operatoren orientieren kann. So sind z.B. Aufgabenstellungen der Form "Nenne", "Gib an", "Beschreibe" überwiegend dem AFB I, "Erkläre", "Berechne" usw. überwiegend dem AFB II und "Beurteile", "Beweise", "Begründe" überwiegend dem AFB III zuzuordnen (außer man hat das genau so vorab im Unterricht geübt).

    Nicht beurteilen kann ich leider, wie das bei euch in der Grundschule gesteuert wird, da hier vermutlich noch nicht so stark operationalisiert gearbeitet wird. Dennoch lässt sich vermutlich einschätzen, welche Teilaufgaben lediglich Reproduktion unmittelbar bearbeiteter Sachverhalte erfordern, bei welchen es um das Anwenden erlernter Verfahren geht und wann Transfer auf neue Situationen erforderlich ist.

    Die meisten Schulen dürften mit einem festen Notenschlüssel arbeiten, dann muss entsprechend beim Design der Arbeiten darauf geachtet werden, dass die Anforderungsbereiche in einem entsprechenden Verhältnis zu diesem Notenschlüssel stehen.

    Das ist soweit richtig, außer dass ein Kind mit Sicherheit keine Leistungen im AFB 3 erbringen muss, um die Note ausreichend zu erreichen. Das kommt bei dir jetzt so rüber.

    Ich habe doch ganz eindeutig geschrieben, dass nur Leistungen im AFB 1 keine "ausreichende" Leistung darstellt und dass Leistungen im AFB 1 und 2 zusammen (ohne AFB 3) bereits "gute" Leistungen darstellen können. Wie du daraus folgern kannst, dass man AFB 3 benötige, um eine "ausreichende" Note zu erlangen, erschließt sich mir nicht.

    Kollegin A stellt zu 60% Aufgaben aus dem AFB 1, 30% aus dem AFB 2 und 10% aus dem AFB 3. Max erreicht die volle Punktzahl im AFB 1, die halbe Punktzahl im AFB 2 und null Punkte im AFB 3. Sagen wir, er hat 7,5 von 10 Punkten erreicht. Note bei uns: befriedigend.


    Kollegin B stellt zu 40% Aufgaben aus dem AFB 1, 30% aus dem AFB 2 und 30% aus dem AFB 3. Max erreicht wieder die volle Punktzahl im AFB 1, die halbe Punktzahl im AFB 2 und null Punkte im AFB 3. Diesmal er damit aber nur 5,5 von 10 Punkten erreicht. Note bei uns: ausreichend.

    Genau deswegen hat sich entweder der Notenschlüssel an die Punktverteilung der AFBs anzupassen oder andersherum die Verteilung der Rohpunkte zu den AFBS dem Notenschlüssel anzupassen. Das hatte ich bereits in Beitrag #7 ausgeführt.

    Ja natürlich reicht es aus, das als Frühaufsicht auf dem Hof auszugestalten. Es gibt aber auch keine feste Begrenzung der Anzahl der Aufsichtsführenden, bis eine Anweisung zum Führen der Aufsicht unzulässig wäre. Dass das nicht sinnvoll und eine massive Verschwendung personeller Ressourcen ist, steht außer Frage.

    Klingt vernünftig...

    Frühaufsicht auf dem Schulhof ist bei uns 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn. 2 Kolleg*innen im Aufsichtsplan reichen, und nicht 13 Lehrkräfte in den Klassenräumen.

    Da bin ich ja vollkommen bei dir. Mein Hinweis bezog sich auf die zuvor (nicht von dir) geäußerte Haltung, die Eltern seien bis Unterrichtsbeginn aufsichtspflichtig.

    Ich sehe da keinen Widerspruch. Die Noten sind doch fest definiert (z.B. : "ausreichend :wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen* noch entspricht."). Die Anforderungen an die Schüler umfassen doch aber gerade solche aus allen Anforderungsbereichen. Die bloße Reproduktion von erlernten Inhalten entspricht aber gerade nicht noch den Anforderungen im Ganzen. Analog für "sehr gut:

    wenn die Leistung den Anforderungen* in besonderem Maße entspricht." Das erfordert doch gerade die Leistung in allen Anforderungsbereichen und nicht nur in ausgewählten.

    Davon entkoppelt ist die Verteilung von Rohpunkten und die zugehörigen Notenschlüssel. Je nachdem, wie mein Notenschlüssel aussieht, muss ich dann die Rohpunkte auf die Anforderungsbereiche verteilen. Oder andersherum: Wenn die Verteilung der Rohpunkte anders erfolgt (z.B. 60% AF1), dann muss ich meinen Notenschlüssel entsprechend anpassen.

Werbung