Die durch die Schule zu besorgende Aufsichtspflicht erstreckt sich auch auf einen angemessenen Zeitraum vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende und hängt etwas von den konkreten Gegebenheiten vor Ort ab (z.B. Ankunft und Abfahrt der Schulbusse). Als angemessenen Zeitraum findet man häufig 10-15min vor Unterrichtsbeginn.
Beiträge von Seph
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In der Summe nicht, aber durch Inflation wird die Kaufkraft gemindert. Aktuell sehr spürbar, aber normalerweise soll es ja "nur" 2% sein. Je weniger man also vorauszahlt, desto besser.
Das spielt aber eigentlich auch nur eine Rolle, wenn zum Ende der Periode hin deutliche Lohnsteigerungen durchgesetzt werden könnten. Das ist jedoch nicht absehbar. Ansonsten muss die Steuerlast so oder so aus der gleichen Summe von Einkünften bestritten werden.
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Ein Amt der Besoldungsstufe A14 innezuhaben bedeutet nicht zwingend, dass man bereits Bezüge der Besoldungsgruppe A14 erhält.
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Eine bekannte Fachleitung hat mir noch vor ein paar Monaten erzählt (wir sind zufällig auf das Thema gekommen) dass mindestens 7 Jahre (probezeit + 4 Jahre) zu erfüllen sind.
Ich empfinde die konkreten Ausschreibungen auf Stella hierfür belastbarer als ein Hörensagen durch Bekannte. Und dort ist wie erwähnt als Bedingung "Probezeit beendet oder Amt der Stufe A14 innehaben" festgehalten.
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Dafür hilft evtl. ein Blick in die Kerncurricula/Lehrpläne. In NDS ist dort zumindest für die Sek I und Sek II angedeutet, wie die Anforderungsbereiche verteilt sein müssen. Als eine grobe Orientierung kann dann gelten, dass der AF1 nicht für ein "ausreichend" reichen darf, Aufgaben des AF1 und AF2 zusammen ein "gut" ergeben können und ein "sehr gut" erst zu erteilen ist, wenn auch Leistungen im AF3 bewältigt werden.
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Danke für deine Antwort. Wo könnte man die 50 Minuten abknappsen? Ich suche gerade wirklich nach Ideen, die ich der Schulleitung unterbreiten könnte. Mich macht das Ganze so sauer. Alternativ müsste sich doch die Vergütung der Mehrarbeit fordern lassen, oder?
Ich möchte kurz hier noch einmal darauf eingehen, da es hierzu immer wieder Missverständnisse gibt: Die - gerade bei Grundschülern notwendige - Beaufsichtigung stellt keine Mehrarbeit dar. Es handelt sich hier lediglich um die Anweisung, die Arbeitszeit anders zu verteilen. Daher kann auch keine Vergütung einer Mehrarbeit gefordert werden.
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Genau deswegen wird man ja die Arbeitszeiten an anderer Stelle wieder kompensieren müssen.
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Es ist nicht so unüblich, zu Aufsichten eingeteilt zu sein. Um nichts anderes geht es hier und insofern ist das erst einmal zulässig. Wie die anderen bereits aufgeführt haben, muss man dann halt an anderer Stelle, z.B. der Unterrichtsvorbereitung, Zeit abziehen.
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Bist du dir da sicher? Ich habe gerade mal selbst in Stella reingeschaut und dort ist eigentlich immer die Rede von "Probezeit beendet oder bereits ein Amt der Besoldungsgruppe A14 innehaben".
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Inzwischen wird die Maßeinheit Kelvin v.a. indirekt als Maß für die (thermische) Energie genutzt, da sie jetzt direkt über die Boltzmann-Konstante definiert ist. Das hat den Vorteil, dass man schnell einen Zusammenhang zwischen Energiezuständen von Molekülen und den dafür benötigten Temperaturen ziehen kann.
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Mehr als 41 Stunden sind aber keine Überschreitung.
Und nicht die Korrekturen sind das Problem, sondern die Konferenzen.
Dir ist mir Sicherheit aufgefallen, dass ich immer bewusst von "durchschnittlicher Wochenarbeitszeit" spreche. Und dann sind mehr als 41 Stunden natürlich eine Überschreitung! Da sich die Arbeitszeit aus vielen Teilaspekten zusammensetzt, ist die Summe all dieser Aspekte das Problem und keine Einzelmaßnahme. Und wenn ich von täglichen Korrekturen höre, dann habe ich eher den Eindruck, dass es nicht die Konferenzen alleine sind, die unnötige Zeitfresser sein können.
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Vermutlich nicht unbedingt, aber Grundschulklassen müssen eben nicht nur mal korrigiert werden, sondern täglich, wie soll man das also problemlos schaffen?
Zumal 41h die Woche ja zu wenig wären.
Diese Frage stellst du idealerweise deinem Dienstherrn. Dieser wird dir daraufhin entweder mitteilen (müssen), dass dies doch nicht täglich notwendig wäre oder dass dafür andere Dinge kürzer kommen müssen. Eine Überschreitung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit ist jedenfalls nicht die Lösung.
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Deswegen steht da ja auch explizit, dass es einstimmig ist.
Ich halte das für hoch problematisch. Wie gesagt: Die GLK ist schlicht nicht zuständig für solche "Beschlüsse" und dürfte einen solchen überhaupt nicht fassen. Man darf dabei den Gruppendruck nicht unterschätzen. Es muss Entscheidung jedes einzelnen Kollegen sein, was er veröffentlicht sehen möchte und was nicht.
PS: Das Problem liegt hier schon im Konstrukt des unzulässigen Antrags, die Kontaktliste der Schule an alle Kollegen zu veröffentlichen. Dieser wird dann zur Abstimmung gestellt, wobei die GLK mit einfacher Mehrheit Beschlüsse fasst. Dem Antrag würde also auch stattgegeben werden, wenn einzelne dagegen sind. Unter anderem deswegen sind keine Gegenstimmen zu erwarten. Der Veröffentlichung müssen Kollegen aber individuell zustimmen bzw. diese ablehnen können.
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Es wird auf der ersten GLK regelmäßig der Antrag gestellt, die Kontaktlste der Schule an alle Kollegen weiterzugeben. Diesem Antrag wurde seit ich in der Schule bin immer einstimmig zugestimmt. Eine Weitergabe an Personen einer anderen Gruppe wie Eltern oder Schüler wird in dem Antrag dabei schon direkt verneint. Das ist von niemandem erwünscht.
Die GLK darf überhaupt nicht mit Mehrheit darüber entscheiden, die persönlichen Kontaktdaten einzelner Kollegen weiterzugeben.
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(unteranderem um damit auch aufwendige Grafikanwendungen zu nutzen und Spiele zu spielen.)
....für den dienstlichen Gebrauch? Ansonsten läge hier Steuerhinterziehung vor.
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Sagt mal, wofür braucht man konkret zu dienstlichen Zwecken ein Gerät in dieser Preisklasse?
Was zeichnet die Geräte dieser Preisklasse aus, dass es ausgerechnet diese Geräte sein müssen, ohne die man sonst seinen dienstlichen Aufgaben nicht mehr nachkommen kann? Vom NAS-System einmal ganz zu schweigen...
Die Frage habe ich mir auch gestellt. Ich wage auch zu bezweifeln, dass der Einsatz eines NAS zur Aufbewahrung dienstlicher Daten überhaupt genehmigt wurde.
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Da unterschreibt tatsächlich jede eine Einverständniserklärung oder reicht euch die schweigende Zustimmung?
Das läuft i.d.R. so, dass eine solche Liste mit Bitte um Eintragung derjenigen Daten, die das Kollegium erhalten darf, herumgeht und jährlich aktualisiert wird. Ich persönlich trage da z.B. lediglich meine dienstliche E-Mail und dienstliche Telefonnummer ein, während ich das Feld mit meiner privaten Nummer streiche.
Als ja: Eine solche Liste basiert auf Zustimmung durch konkludentes Handeln. Dafür braucht es keine separate Einverständniserklärung.
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Wenn du denkst, das Finanzamt nimmt dir ab, dass du ein Notebook und ein NAS in diesem extremen Kostenbereich für die ausschließlich berufliche Nutzung brauchst, dann kannst du das gerne probieren. Geräte dieser Preisklasse müssen im Übrigen über mehrere Jahre abgeschrieben werden und können nicht einmalig angesetzt werden.
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Ich sehe da keine Lösung. Die Idee, dass man mit fremden Daten hausieren gehen kann, scheint noch nicht widerrufen worden zu sein. Und das ist das Problem. Und darum geht es hier in dem Thread. Es gibt Leute, die der Ansicht sind, Lehrerinnen hätten keinen Anspruch auf eine Privatsphäre. Und diese Ansicht setzen auch um.
Ich jedenfalls ginge zu so jemandem nicht auf eine Grillparty. Wer weiß, was die als nächstes macht.
Der Fehler ist nun einmal passiert und in der Welt. Offenbar hat das direkte Gespräch dafür gesorgt, dass die Person ihren Fehler eingesehen, den betreffenden Schüler direkt kontaktiert hat und um Wiedergutmachung bemüht ist. Die Idee, sich einfach mal gemütlich zusammenzusetzen und zu reden ist in diesem Fall mit Sicherheit effektiver und für die zukünftige Zusammenarbeit eine bessere Grundlage als eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
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Solange der Strompreis weiterhin idiotischerweise an den Gaspreis gekoppelt bleibt, ist dies bei gleicher Wärmeleistung in vielen Fällen bestimmt sogar möglich.
Dieser Irrsinn mit der Koppelung muss schnellstens angegangen werden.Ist dir eigentlich bewusst, warum das so ist? So irrsinnig ist dies nämlich gar nicht, auch wenn andere Mechanismen grundsätzlich vorstellbar sind.
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