Beiträge von Seph

    Dadurch, dass die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers bei rund 40-45 Jahren, die durchschnittliche Bezugsdauer der Rente aber nur bei rund 20 Jahren liegt, hat man ungefähr ein Verhältnis 2:1. Das spiegelt sich auch in einem Rentenniveau von derzeit ca. 45% in Bezug zum Beitragssatz von derzeit 18,6% wieder. Dieses Niveau wird erwartbar in den nächsten Jahrzehnten weiter absinken und/oder die Beitragssätze angehoben werden müssen. Man benötigt aber wie gesagt kein exponentielles Wachstum der Teilnehmer, um ein solches System zu stabilisieren, sondern kann das bei gegebener Personenanzahl über Beitragssätze und Rentenniveau austarieren.

    die RV ist ein sehr schönes Beispiel für ein Schneeballsystem.

    Ähm, nein. Anders als beim Schneeballsystem reicht es bei der RV bereits aus, eine konstante Teilnehmeranzahl zu haben. Ein exponentielles Wachstum der Teilnehmerzahl ist für ein stabiles Rentensystem nicht notwendig.

    Ich habe das gerade nur für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst gefunden, aber dort gilt dies nur für das entsprechende Lehramt und nicht für ein anderes Lehramt:

    Zitat von Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung)

    §5 Abs. 2 Satz 3: "Die Einstellung erfolgt auch nicht, wenn die Bewerberin oder der Bewerber im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes für ein entsprechendes Lehramt eine Staatsprüfung endgültig nicht bestanden hat."

    Ist das bei der Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe dann anders?

    Auch gerade drüber gestolpert und bin ziemlich schockiert. Ich versuche mich gerade damit zu beruhigen, dass so etwas in Relation zur Anzahl von Schulen zum Glück doch sehr selten vorkommt und hoffe, dass der Hintergrund durch die Ermittlungen noch klarer wird.

    Und hier muss keiner so arrogant sein zu glauben dass ihre Sprösslinge meine Pension bezahlen. Ein bisschen kurz gedacht. Zunächst zahle ich mit meinen Steuern diese exorbitanten Zuschläge mit, und wenn die Karnickel clever sind, wird sogar noch die längere Schulzeit und das Studium subventioniert. Wenn es schlecht läuft, dann leider Bürgergeld.

    Würdest du mir bitte kurz erklären, wer dann deine Pension zahlt, wenn nicht die nachfolgenden Generationen? Im Übrigen finde ich den Begriff "Karnickel" vollkommen unangebracht!

    Ich stelle mal eine halbe OT-Frage:
    Verstehe ich es richtig, dass folgendes möglich ist (chronologisch):

    1) Ansprüche in der RV erwerben + 2) Pensionsansprüche -> 3) Rente und Pension gleichzeitig

    aber:

    [0) Ansprüche in der RV erwerben] 1) Pensionsansprüche + (Ausscheiden) + 2) Rentenansprüche -> Rente und Pension
    NICHT möglich ist? (und die Pensionsansprüche (nachteilig) umgewandelt werden) -> Rente + Rente?

    Weiß jemand, ob dies irgendwo (logisch, nachvollziehbar und rechtlich) erklärt wird?

    Chili, aus einem BL ohne Altersgeld.

    Das sollte so wie beschrieben sein. Nach Ausscheiden aus dem Dienst ist man ja anders als in Fall 1 kein Beamter im Ruhestand, der noch alimentiert werden muss. Insofern erfolgt eine Nachversicherung in der DRV und man erhält entsprechende Rentenanwartschaften und dann nur Rente. Die Konstellation Rente + Pension ist denjenigen vorbehalten, die als Beamte in den Ruhestand versetzt werden und damit überhaupt einen Pensionsanspruch haben.

    Erhält die Mindestversorgung eigentlich auch der Teilzeitbeamte oder der Vollzeitbeamte, der sie nach Jahren nicht erreichen würde? Also mit 41 verbeamtet - 24 Jahre gearbeitet …in Teilzeit bspw?

    Ja, sofern die Grundbedingung einer mindestens 5-jährigen Dienstzeit erfüllt ist.

    enn ich aber z.B. nur 30 Jahre Beamter war, dann wird der Anspruch berechnet: 30*1,79375%=53,8..%. Das ist der Anspruch aus dem Beamtendasein. Da da drauf kommt doch dann die Rente und:

    53,8% vom Endamt + Rente muss dann <= 71,75% vom Endamt (also max mögliche Versorgung) sein?

    Ja, wenn sich der Rentenanspruch aus 10 anrechnungsfähigen sozialversicherungspflichten Jahren ergibt. Wenn man aber neben den 30 Jahren als Beamter nur 5 Jahre noch sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, sind auch nur 35 Jahre anrechenbar. Dann gilt:

    53,8% vom Endamt als Pension + Rente muss dann <= 62,78% vom Endamt sein.

    Wie oben beschrieben ist es aber (zumindest im höheren Dienst) nahezu ausgeschlossen, genügend Rentenpunkte zu sammeln, um über diese Grenze zu kommen.

    Also solange die Summe aus Rente und Pension unter der Höchstgrenze der Pension (71,75% der letzten Bezüge) liegt, wird die Pension nicht gekürzt. Richtig?

    Nein, das ist nur korrekt, wenn du wirklich die vollen 40 Jahre als Beamter oder sozialversicherungspflichtiger Angestellter in Vollzeit gearbeitet hast. Ich muss aber zugeben, dass in dieser Konstellation die Höchstgrenze ohnehin vermutlich nicht überschritten wird, wie du ja in Beitrag #13 selbst schon schreibst. In Anbetracht dessen, dass 1,79375% eines Endgehalts in A13 von über 5000€ bereits knapp 90€ mehr Pension pro Arbeitsjahr als Beamter ausmachen und das knapp 2,5 Rentenpunkte sind, für die man also etwa 250% des Durchschnittslohns als Angestellter gebraucht hätte, muss man in der Wirtschaft schon extrem gut verdient haben, um an die Kappungsgrenze zu kommen (jeweils auf Vollzeit bezogen).

    PS: Die maximal erreichbaren Rentenpunkte pro Jahr liegen aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze ohnehin nur bei 2,2.

    Das Rentenargument ist auch nur so semi legitim - müsste man keine Abgaben für u.a. großzügige Familienzulagen, Entlastungen für Familien, Subventionen von Kindergärten und Schulen usw. zahlen, könnte man auch mehr zurücklegen und privat besser vorsorgen.

    Wenn man diesen Kosten des Staates, die trotz ihres Umfangs relativ überschaubar sind, die späteren Steuereinnahmen gegenüberstellt, bleibt dennoch ein dickes Plus im Staatssäckel. Insofern sind diese Posten eine gute Investition in die Zukunft unseres Landes. Den Großteil der Kosten eines Kindes tragen noch immer dessen Eltern, während von den späteren Einnahmen alle profitieren.

    Was mich an der Karnickelprämie wurmt, ist die Tatsache, dass es für Hochzeiten und Gebären in anderen Berufen auch keinen fetten Bonus gibt. Da kommt man sich als kinderloser Single noch mehr wie der Depp vom Dienst vor, dass man das Beamtentum gewählt hat.

    Ich hatte schon einmal geschrieben, dass das so nicht stimmt. Auch in der Wirtschaft sind Unterstützungsleistungen oder geldwerte Vorteile zumindest für Familien mit Kindern durchaus üblich. Das kann das Gewähren zusätzlicher Urlaubstage, die Finanzierung der Kita-Gebühren durch den AG u.ä. umfassen.

    Das hat undichbinweg doch bereits beschrieben. Die Maximalversorgung bei Beamten beträgt 71,75% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge des letzten Statusamtes, welches der Beamte vor dem Ruhestand innehatte, sofern er es mind. 2 Jahre bereits innehatte.

    Im Übrigen ist es nicht ganz korrekt, dass die Bemessungsgrundlage für die Anrechenbarkeit der Rentenbezüge auf die Pension immer bei dieser Maximalversorgung liegt. Für die Berechnung des individuellen Höchstsatzes werden die Jahre als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ab dem vollendeten 17. Lebensjahr wie ruhegehaltfähige Dienstzeiten behandelt und entsprechend der individuelle Faktor berechnet, der aber höchstens 71,75% betragen kann.

    Insofern zu den Fragen:

    Ergänzt die Rente die Pension? Also bspw. 60% Pension plus angesammelte Rente bis zum Maximum von 71,75% Pension? Odet sind die 60% Pension dann das Maximum, von dem die Rente abgezogen wird?

    Sofern der individuelle Höchstsatz wirklich unter Anrechnung der Zeiten als sozialversicherungspflichtiger Angestellter bei 71,75% liegt, würde die Rente die 60%-Pension bis zu diesem Höchstsatz ergänzen. Genauer gesagt wird die Rente voll gewährt und die Pension entsprechend gemindert, um eine Überversorgung zu verhindern.

    Und macht es einen Unterschied, ob man VZ oder TZ gearbeitet hat, was die Maximalversorgung angeht? Oder ist es eine feste Größe?

    Ja, das macht einen Unterschied. Bei Teilzeittätigkeit entsteht kein Pensionsanspruch von 1,79375% pro Jahr, sondern ein um die Teilzeitquote verminderter Anspruch.

    Ich dachte Inhaber von A14-Stellen könnten sich nicht auf andere A14-Stellen bewerben?

    Das mag wieder bundeslandspezifisch sein. In NDS gibt es keine Ausschlüsse dieser Art, in den Ausschreibungen in NRW habe ich diese teilweise schon gesehen.


    Edit: Ich hatte kurz ein Fragezeichen bzgl. der Verträglichkeit des Ausschlusses ranggleicher Bewerber in Bezug auf Art. 33 Abs. 2 GG. Offensichtlich sieht das BVerwG hier aber kein Problem.

    Eine Anhebung zum 1.1.2024 stehen sicherlich keinerlei haushaltsrechtlichen Hindernisse gegenüber. Außerdem gab es auch immer die Möglichkeit Zusatzzahlungen durchzuführen. Bei einem Tarifabschluss wird ja nichts anderes gemacht. Dafür braucht man nicht zwingend einen neuen Haushalt. Man hätte beispielsweise sagen können, dass die Einführung zum 1.1.2024 erfolgt. Dann wären die meisten zufrieden gewesen. Ggf. hätte man für 2023 noch eine Einmalzahlung mache können.

    Es steht derzeit überhaupt noch nicht fest, ob die Anhebung nicht 2024 kommt. Herr Weil hat lediglich ausgesagt, dass er dies noch nicht versprechen kann. In meiner Aussage ging es um den Haushalt 2023 und die Feststellung, dass nach nur 2 Monaten in der Regierungsverantwortung ein solcher Schritt noch nicht erwartbar war.

    Ich möchte nicht absprechen, dass es entsprechend taktische Überlegungen gibt. Im Einzelfall kann das auch dazu führen, dass bereits sehr junge Lehrkräfte schnell befördert werden. Das bedingt aber ein hohes Engagement und entsprechende Wichtigkeit für die Schule über das Vorhandensein von z.B. notwendiger Mangelfächer hinaus (z.B. Lehrkraft, die sich als einzige so wirklich mit der IT auskennt und diese sehr zuverlässig betreut).

    Schmidt Das kommt tatsächlich dazu, dass ab einem gewissen Alter die Lust an neuen Tätigkeiten abnimmt. Ist auch nachvollziehbar - spricht insgesamt aber gegen die Beobachtung im Ausgangsthread, dass Beförderungen nur an die Älteren gehen

    Das ist vlt. auch schlicht eine Frage, was "jünger" und "älter" aus der eigenen Perspektive bedeutet. Hohes Engagement in der Schule findet man z.B. auch bei Kolleginnen und Kollegen in den ersten Berufsjahren, aus deren Perspektive aber erst einmal tendentiell häufiger ältere Lehrkräfte befördert werden, die vlt. schon 10 Jahre im Beruf sind und seit vielen Jahren einen speziellen Bereich bearbeiten. Aus Sicht der angesprochenen Lehrkräfte, die ab einem gewissen Alter wenig Lust auf die Übernahme entsprechender Aufgaben haben, werden eben jüngere Kolleginnen und Kollegen befördert.

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