Beiträge von Seph

    Was sind denn die "üblichen Regeln", abgesehen von den Fächern?

    In der Privatwirtschaft würde man da nach Betriebszugehörigkeit, sozialen Faktoren etc. schauen.

    Ich würde mal denken, dass an Schulen ähnlich verfahren wird.. also die junge Kollegin, Beamtin, ohne Kinder, ledig und mit überbesetzten Fächern vllt eher gehen muss als der ältere Kollege mit 2 schulpflichtigen Kindern, der noch Angestellter ist, selbst wenn er die gleichen Fächer unterrichtet?

    Nach meinem Gefühl ist die größte Angst von KuK in der Situation, an Schulen hinversetzt zu werden, wobei sie auf diese Wahl keine Mitsprachemöglichkeit haben und dann z.B. an einer Gesamtschule im Brennpunkt zu landen. Dies, obwohl sie vorher jahrelang nur in der gymnasialen Oberstufe am Berufskolleg oder Weiterbildungskolleg gearbeitet haben. Und, schlimmer noch, von dieser zugewiesenen Stelle nicht mehr wegzukommen, weil an der Schule Lehrermangel herrscht. Wer geht auch freiwillig an eine Schule mit vielen Problemen.

    Eine berechtigte Angst?

    Ich habe den Eindruck, dir ist überhaupt nicht klar, wie das ganze Prozedere rund um Abordnungen und Versetzungen läuft. Es geht hier nicht um Kündigungen überzähliger und gleich einsetzbarer Mitarbeiter einer Abteilung, sondern lediglich um Umstrukturierungen, die mit Blick auf den Stundenbedarf der eigenen und umliegender Schulen erfolgen muss. Auch in der Privatwirtschaft ist die Einbeziehung sozialer Faktoren lediglich bei betriebsbedingten Kündigungen, nicht aber bei einfachen Abordnungen zu anderen Abteilungen notwendig. Das liegt schlicht weitgehend im Direktionsrecht des Arbeitgebers.

    Im Kontext deiner früheren Aussagen ist es natürlich interessant, dass sich erst nicht um Schülerzahlen und die damit verbundenen Anstrengungen geschert wird, nun aber die Angst vor damit einhergehenden personellen Änderungen umgeht.

    Nein, wie ich schrieb, es ist keine Kulanz der gesetzlichen Kassen, sondern reguläre Kassenleistung und als Indikation reicht „möchte ich machen“. Es ist KEINE Igel-Leistung.

    Diese Aussage ist nicht korrekt. Auch die GKV übernimmt die Kosten seit 01.07.2022 lediglich in begründeten Einzelfällen, also z.B. weil ein auffälliger Ultraschallbefund abgeklärt werden soll oder weil es eine familiäre Vorbelastung gibt.

    Ich sehe den Widerspruch nicht. Im BGH-Urteil ging es ganz konkret darum, dass 15-jährige eben nicht einfach "mitbeaufsichtigt" werden können. Im Einklang mit der zitierten Regelung aus BW kann man hier wohl von einer "höheren notwendigen Aufsichtsintensität" sprechen. Bei einem Kurs der Q-Phase mit 12 Schülern, die sehr selbständig und ruhig arbeiten, mag man zu einem anderen Ergebnis kommen.

    PS: Ich stimme mit dir darin überein, dass man die (unzumutbare) Situation und damit die Unmöglichkeit der rechtssicheren Mitbeaufsichtigung möglichst konkret beschreiben sollte.

    Genau so ist es in NDS auch organisiert. Damit kommen die Schüler in der Q-Phase je nach Zusatzwünschen auf mind. 32 Wochenstunden im Durchschnitt aller 4 Halbjahre. Einzige Ausnahmen sind Sport und das Seminarfach, die i.d.R. 2h sind, als Prüfungsfach bei Sport 4h oder 6h.

    Edit: ...und neu begonnene Fremdsprachen ab 11, die dann als Grundkurs 4h statt 3h unterrichtet werden.

    Ich meine die Lego Creator Expert 10214 Tower Bridge. Hat beim Bauen viel Spaß gemacht, sieht beeindruckend aus, lässt sich trotz ihrer Größe gut unterbringen, da sie relativ schmal ist und macht sich umgebaut auch als Modular Building gut ;)

    Ok, das kann ich nachvollziehen, dass bei freiwilliger gesetzlicher Versicherung ohne AG-Anteil da wirklich so wenig übrig blieb. Dann hätte ich mir aber ehrlich gesagt gewünscht, dass du in deinem Beitrag #178 auch dazu schreibst, dass das der Stand von vor 10 Jahren und mit freiwilliger gesetzlicher Versicherung ist.

    Denn aktuell steigen bei euch in NRW A13er in Stufe 5 ein und erhalten vor Abzug der Krankenversicherung in Steuerklasse 1 über 3500€, nach Abzug der PKV als Berufseinsteiger also um die 3200-3300€ "Netto". Das rechtfertigt dann eine solch allgemeine Aussage wirklich nicht:

    Bei einem Nettogehalt nach Krankenkasse von unter 2000€ ist die Enttäuschung bei einem frisch gebackenem jüngerem a13 Lehrer auch groß.

    Das halte ich für unwahrscheinlich. Die Schule hätte von einer solchen Manipulation gar nichts, da damit der Eindruck eines zu geringen Engpasses in der Unterrichtsversorgung entsteht und gerade keine Vertretungsstellen oder gar feste Stellen zugewiesen werden müssten. Nach außen ist es wesentlich zielführender, den enormen Vertretungsbedarf auch sichtbar zu machen.

    Bei einem Nettogehalt nach Krankenkasse von unter 2000€ ist die Enttäuschung bei einem frisch gebackenem jüngerem a13 Lehrer auch groß.

    Und dafür hast Du jetzt studiert und Dich mit einer Bezahlung weit unter dem gesetzlichen Mindestlohn durchs Referendariat gequält?

    Ich frage mich immer wieder, woher solche Zahlen kommen. Ich hatte bereits vor knapp 10 Jahren nach Abzug der PKV gut 2600€ Netto bei Berufseinstieg. Heutzutage sind das eher 3200€ Netto. Wie kommst du auf Beträge von unter 2000€ bei einem Berufseinsteiger in A13? Vielleicht bei Teilzeit mit 50%....

    Es gibt Schlimmeres, als E9er, die sich gesunde Lebensmittel, Heizung und Urlaub leisten können. Ich verdiene dadurch nicht weniger.

    Kaufkraftbereinigt schon...irgendwie werden die Mehrausgaben ja gegenkompensiert...und wenn es durch fehlende adäquaten Anpassungen im gesamten Gehaltsgefüge passiert.

    Der Personalrat hat mich kurz nach Übernahme meiner Aufgaben aufgefordert, mein Mittagessen nicht mehr mit allen anderen gemeinsam im Lehrerzimmer einzunehmen (eine Begründung war, dass das unappetitlich sei). Bei Personalversammlungen werden wir ausgeladen.

    Das finde ich nicht nur krass, sondern völlig überzogen....und nebenbei auch rechtlich falsch. Nach § 42 Abs. 1 NPersVG besteht die Personalversammlung aus allen Beschäftigten der Dienststelle...das schließt auch die Funktionsstelleninhaber und die SL mit ein. Das gilt im Übrigen sogar für die übergeordnete Dienststelle (vgl. §46 Abs. 1 und 2 NPersVG).

    Verdienst-Vergleiche hatten wir schon einige. Ich sehe nicht, dass die etwas bringen. Die Frage ist doch „Bin ich bereit, den angebotenen Job (Soldatin, Lehrerin) für das aufgerufene Entgelt zu machen?“ Kann jede für sich beantworten. Ob woanders etwas Attraktiveres lauert, kann auch ein Element der Abwägung sein. Genau so wie der Umstabd, dass angestellte Lehrerinnen wirtschaftlich schlechter gestellt sind als verbeamtete.

    Dem möchte ich beipflichten. Und die Tätigkeit als Lehrkraft liegt mir schon deutlich mehr als die Tätigkeit als Mannschafter bei der Bundeswehr.

    Wie sieht das bei Euch Koordinatorinnen und -koordinatoren aus? Wie wird Eure Rolle wahrgenommen, wie reagiert das Kollegium auf Euch? Wie nehmt Ihr Euch selbst wahr?

    Die Rolle als Funktionsstelleninhaber ist durchaus ambivalent. Auf der einen Seite ist man immer noch Weisungsempfänger und koordiniert ohne direkte Personalverantwortung, auf der anderen Seite wird man auch als Teil der Schulleitung wahrgenommen. Formal gibt es in NDS noch einmal einen entscheidenden Unterschied zwischen einer "erweiterten Schulleitung" (diesen Begriff gibt es so formal nicht) und einer "kollegialen Schulleitung" im Sinne des $44 NSchG.

    Mir persönlich hat eine Fortbildung zur lateralen Führung sehr geholfen, ein entsprechendes Standing und Handlungskompetenz in diesem nicht einfachen Umfeld zu entwickeln. Aber ja, die von dir beschriebene Situation hatte ich auch schon. In dem Fall hatte eine durch den PR vermittelte Aussprache sehr geholfen, insofern begreife ich das gar nicht als Problem, wenn der PR sich einschaltet, sondern tatsächlich einfach als Hilfe in einer Konfliktsituation.

    Gerade die Tower Bridge lässt sich so toll umbauen bzw. deren Teile anderweitig verwenden. Sie selbst ist natürlich auch sehr schön, so wie sie ist.

    1. Das bezieht sich auf Verbeamtung vs. Kettenverträge, wo es eine klare Verteilung gibt.

    2. Bloß weil die Besoldung "ganz klar geregelt" ist, heißt es noch lange nicht, dass es gerecht ist oder akzeptiert wird. Frag dich doch mal ob es gerecht ist, dass Reservisten in einer Reservedienstleistung den selben Sold wie "Stammpersonal" (SaZ/BS) erhält und gleichzeitig nichtverbeamtete Kollegen mit Ex abgespeist werden. Im Klartext: Ein bayerischer E13 (100%) mit Verantwortung für unser teuerstes Gut - unseren Nachwuchs - erhält nach grob 7 Jahren Studium in etwa die gleiche Besoldung wie ein 18jähriger Mannschaftsdienstsoldat (A4, 41h) :D

    3. Idealerweise nein, in der Praxis wird das "Stammpersonal" auch aus im Threadverlauf genannten Gründen eher ernst genommen und gepflegt als die Neuankömmlinge.

    zu 1.) Auch Bayern stellt Junglehrkräfte durchaus in das Beamtenverhältnis auf Probe ein, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind. Die Problematik von Kettenverträgen ist nicht abhängig vom Lebensalter, sondern von der Nichterfüllung bestimmter Bedingungen.

    2.) Kurzer Faktencheck: A4 beim Bund enstpricht 2.4-2.8k Brutto und damit weniger als 2.4k Netto. E13 sind bereits in Stufe 1 über 4k Brutto und damit bereits mehr als 2.4k Netto. Und auch hier: das ist nicht altersabhängig.

    3.) Das konnte ich so bislang an keiner Schule beobachten. Vielleicht ist das auch die Erfahrung eines Neuankömmlings, der ein entsprechendes Auftreten an den Tag legt...aber das wissen wir hier nicht.

    Neue Lehrkräfte kriegen selten die Gegenleistungen (Planungssicherheit / Bezahlung / Respekt / Rückhalt), die die etablierten Lehrkräfte genießen und sollen dennoch mindestens die gleiche Leistung, wenn nicht mehr, erbringen.

    Mir ist offen gestanden unklar, was du für Gegenleistungen erwartest?

    1. Planungssicherheit im Sinne eines klaren Unterrichtseinsatzes und Stundenplans haben neue Lehrkräfte exakt genauso viel wie "etablierte" Lehrkräfte.

    2. Die Besoldung ist ganz klar geregelt und richtet sich v.a. nach dem ausgeübten Amt und der Erfahrung im Amt.

    3. Respekt und Rückhalt sind nicht an das Dienstalter gebunden.

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