Beihilfe und Harmony Test

  • Vielleicht habe ich ja Glück und jemand kennt sich aus:gruss:


    Ich bin schwanger und habe den Harmony Test gemacht. Da die Kosten seit dem 1.7.22 von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, bin ich davon ausgegangen, dass die Beihilfe auch zahlt. Pustekuchen, wäre keine Leistung der Beihilfe:autsch:


    Ich dachte ehrlich gesagt immer, dass die Beihilfe zahlt, wenn auch die gesetzlichen Krankenkassen zahlen würden. Ist das nicht so? Ich habe die Beihilfeordnung nun mal durchgelesen, aber irgendwie ist mir schleierhaft geblieben, nach welchen Kriterien überhaupt gezahlt wird. Ich bin sehr selten krank und habe deshalb mit der Beihilfe noch keine großen Erfahrungen gemacht. Kennt sich zufällig jemand aus?

  • Das kann Kulanz der Krankenkasse sein.

    Gibt es denn eine Indikation für den Test? Wenn nicht, kann ich verstehen, dass der nicht übernommen wurde, ist ja nicht nötig und gehört nicht zur Vorsorge, sondern zu Igel Leistungen.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Jup, Harmony wird nicht von der Behilife übernommen (hier Ba-Wü)


    Falls es eine Indikation gäbe, köntest du dagegen Widerspruch einlegen. Dann müsstest du deine Unterlagen an die Beihilfestelle senden, wo ein Amtsarzt nach Aktenlage entscheidet. Ob das von Erfolg wäre, weiß ich allerdings nicht.

  • Das kann Kulanz der Krankenkasse sein.

    Gibt es denn eine Indikation für den Test? Wenn nicht, kann ich verstehen, dass der nicht übernommen wurde, ist ja nicht nötig und gehört nicht zur Vorsorge, sondern zu Igel Leistungen.

    Nein, wie ich schrieb, es ist keine Kulanz der gesetzlichen Kassen, sondern reguläre Kassenleistung und als Indikation reicht „möchte ich machen“. Es ist KEINE Igel-Leistung.


    Naja, ich habe erstmal Widerspruch eingelegt, sollen sie es halt dem Amtsarzt vorlegen. Hatte ich schon einmal, die Sache war ähnlich hanebüchen und wurde natürlich zu meinen Gunsten entschieden. Warten wir mal ab…

  • Nein, wie ich schrieb, es ist keine Kulanz der gesetzlichen Kassen, sondern reguläre Kassenleistung und als Indikation reicht „möchte ich machen“. Es ist KEINE Igel-Leistung.

    Diese Aussage ist nicht korrekt. Auch die GKV übernimmt die Kosten seit 01.07.2022 lediglich in begründeten Einzelfällen, also z.B. weil ein auffälliger Ultraschallbefund abgeklärt werden soll oder weil es eine familiäre Vorbelastung gibt.

  • Entgegen dessen, was der niedliche Name des Tests vermuten lässt, ist er offenbar nicht so ohne. Der Hersteller selbst schreibt:


    Die Kosten werden in begründeten Fällen von den Krankenkassen übernommen, d.h. wenn ein Hinweis auf eine Trisomie vorliegt oder wenn die Schwangere gemeinsam mit ihrem Arzt/ihrer Ärztin der Meinung ist, dass der Test notwendig ist. Damit steht prinzipiell jeder Schwangeren ein Zugang zu NIPT offen.

    Der Harmony® Prenatal Test von Roche erfüllt alle in den Mutterschaftsrichtlinien festgelegten Testgütekriterien und bietet zusätzlich zur Analyse der Trisomien 13, 18 und 21 auch zahlreiche weitere Untersuchungsmöglichkeiten.


    Voraussetzung ist eine vorangegangene intensive humangenetische Beratung durch behandelnde Fachärztinnen/Fachärzte für Gynäkologie und Geburtshilfe oder durch Fachärztinnen/Fachärzte für Humangenetik. Hierfür ist nach dem GenDG eine Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung notwendig.

  • Interessant, was Cenata da schreibt.Die Voraussetzungen werden so in der Praxis nicht gehandhabt, weder bei mir noch bei anderen Schwangeren, mit denen ich mich ausgetauscht hab.

    Naja, ich habe erstmal Widerspruch eingelegt, sollen sie es halt dem Amtsarzt vorlegen. Hatte ich schon einmal, die Sache war ähnlich hanebüchen und wurde natürlich zu meinen Gunsten entschieden. Warten wir mal ab…


    WIe lange hat deine Amtsarzt Entscheidung damals gedauert, weißt du das zufällig noch? Ich warte nämlich noch auf Mitteilung von der Behihilfe in meiner Sache.

  • Ich kann nur wiederholen:


    https://www.g-ba.de/downloads/…eninformation_NIPT_bf.pdf

    Zitat

    Der NIPT gehört nicht zu den allgemein empfohlenen Vor- sorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft. Er wird nur dann von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, wenn Sie und Ihre Ärztin oder Ihr Arzt gemeinsam entschieden haben, dass der Test für Sie sinnvoll ist. Das hängt vor allem von Ihrer persönlichen Situation ab.

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  • Genau, und mein Arzt und ich haben eben entschieden, dass der für mich sinnvoll ist. Ansonsten hätte ich ihn vermutlich auch nicht gemacht, oder wie meinst du das?


    Mimi, es hat ziemlich lange gedauert, ich glaube anderthalb Jahre. Ich weiß von weiteren Fällen, die gleich gelagert waren. Es handelte sich damals um den Organultraschall, den man um die 20. Schwangerschaftswoche macht. Sah die Beihilfe auch nicht ein.

  • Hast du denn einen Beleg vom Arzt dabei, dass der Test notwendig war?

    Meine Coronatests wurden nur mit Bestätigung des Arztes übernommen.


    Und ja, ich kenne Leute, die den Test machen um das Geschlecht definitiv zu wissen. Ganz ohne Indikation.

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  • Beleg musste ich nun im Widerspruchsverfahren nachreichen. Wir werden sehen, was passiert.


    Ich habe das Geschlecht explizit nicht mitbestimmen lassen, das war also für mich nicht der Grund.

  • Auf der Seite vom Anbieter des Tests steht trotzdem der exakt gleiche Wortlaut und auch alle anderen Seiten, die ich finde sagen genau das. Vielleicht wurde das Datum nicht aktualisiert?

    Aber mit der Begründung sollte er ja dann übernommen werden. Ist doch also alles kein Problem.

    Zitat

    Die Kosten werden in begründeten Fällen von den Krankenkassen übernommen, d.h. wenn ein Hinweis auf eine Trisomie vorliegt oder wenn die Schwangere gemeinsam mit ihrem Arzt/ihrer Ärztin der Meinung ist, dass der Test notwendig ist.


    https://www.roche.de/aktuelles…-juli-2022-kassenleistung

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  • Vielleicht war der Arzt/die Ärztin ja nicht der Meinung, der Test sei notwendig.

    "Können Sie machen lassen. Halte ich nicht für Sinnvoll. Aber ich bekomme Geld dafür. Wollen Sie?"

  • So, Erkenntnis der Beihilfe: alles korrekt, alles anerkannt. Das war unerwartet schnell, vermutlich weil die Rechtslage so derartig klar ist:autsch:


    Das ärgert mich bei der Beihilfe immer immens, es wird immer gestrichen und dann mal gucken, was passiert:angst:. In meiner Stadt zahlt die Beihilfe nicht mal Rückbildungskurse nach der Geburt. Und nein, ich nehme nicht viele ärztliche Leistungen in Anspruch, mit der Beitragsrückerstattung der privaten KK stelle ich mich eigentlich jedes Jahr besser:aufgepasst:

  • Schön, dass es so einfach war. Meine Sachbearbeiterin sagte, dass das meiste automatisiert bearbeitet wird. Vielleicht gehen deshalb solche ungewöhnlichen/ komplizierteren Sachen erst mal mit Ablehnung raus.

    Hatte auch letztens wieder 2 Rezepte nicht bezahlt. Hab angeblich 3 Mal das gleiche Rezept eingereicht. Ist halt eine Dauermedikation, jedes Rezept mit anderem Datum, Stempel woanders, Unterschrift anders. Aber wenn ich anrufe wird das meist direkt korrigiert.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Bei uns hat die Beihilfe dieses Frühjahr problemlos gezahlt. Indikation Alter. Auf das alte Ersttrimesterscreening haben wir verzichtet, das wäre ähnlich teuer gewesen.


    2020 wurde der Test nicht übernommen, auch nicht nach nachgereichter Begründung (Alter + Ablehnung invasiever Tests)

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