Beiträge von Seph

    Joar und wenn das eben nicht grob fahrlässig war sondern einfaches "Pech", dann ist mir das herzlich egal :D

    Die grobe Fahrlässigkeit bei Schlüsselverlust ist schneller erreicht, als man so gemeinhin denkt. So haben Gerichte eine entsprechende Schadensersatzpflicht u.a. in folgenden Fällen mit Schlüsselverlust bejaht:

    (1) Lehrkraft lässt Schlüssel nach aufschließen der Tür stecken, da sie später die Tür zuschließen wollte. (VG Lüneburg, AZ. 1 A 253/05)

    (2) Lehrkraft verwahrt Schlüssel in Hosentasche in unverschlossener Umkleidekabine (OLG Naumburg, AZ. 6 U 41/96)

    (3) Lehrkraft legt Schlüssel kurz ab und vergisst ihn auf Bank. (VG Augsburg, AZ. 2 K 11.1231)

    Seph:

    Ich fange mal hinten bei Punkt 2 an. Zumindest für verbeamtete Lehrer in NRW ist die Richtlinie nicht umgesetzt, weil im entsprechenden Beamtenstatusgesetz wir Lehrer ausdrücklich ausgenommen werden. Wir reden also nicht über einzelne Differenzen sondern überein komplettes Unterlassen.

    Da die Richtlinie nicht umgesetzt wurde und auch die Nachfrist der Kommission zur Umsetzung schon lange abgelaufen ist, gilt die Richtlinie direkt. So ist jedenfalls mein letzter Stand. Schließlich bricht EU-Recht regelmäßig das Länderrecht.

    Was ich nur nicht verstehe: Warum klagen die Lehrerverbände nicht im Sinne ihrer Mitglieder gegen das Land NRW (bzw. entsprechend auch andere Bundesländer) vor dem Europäischen Gerichtshof auf Umsetzung der Richtlinie im Landesrecht.

    Auch die Wiederholung dieser Aussage macht sie nicht richtig. Eine EU-Richtlinie stellt kein geltendes Recht dar, welches Landesrecht brechen könnte. Sie ist ein Auftrag an die Mitgliedsstaaten, entsprechende Umsetzungen im nationalen Recht zu schaffen (vgl. Art. 288 AEUV).

    Daraus, dass die (normale) Arbeitszeitverordnung nicht für Lehrkräfte gilt, lässt sich zudem noch nicht folgern, dass es keine entsprechende Umsetzung für verbeamtete Lehrkräfte gibt. Einschlägig ist hier u.a. die Verordnung zur Ausführung des §93 Abs. 2 SchulG i.V.m. §60 LBG NRW.

    Angesichts der sanften, mit Baumruinen bestandenen Hügel und des Kanals würde ich spontan raten: Oberharzer Wasserkunst.

    Ja, der Vermutung schließe ich mich an. Sieht verdächtig nach dem Dammgraben aus, aber damit lehne ich mich vlt. zu weit aus dem Fenster. So unterschiedlich sind die verschiedenen Gräben nicht.

    Das hört sich furchtbar an. Zum Glück gibt es sowas bei uns nicht.

    Was ist denn für dich daran furchtbar? Es ist häufig sehr hilfreich, bei Entscheidungen auch die Schüler- und/oder Elternperspektive zu hören und diese aktiv in die Beratungen mit einzubeziehen.

    Finde ich sehr merkwürdig. Schulkonferenzen sind eigentlich nicht für Dritte geöffnet und Notenkonferenzen schon gar nicht.

    Wie chilipaprika schon schrieb, ist das in Niedersachsen der Standard. Hier wirken Eltern- und Schülervertreter völlig selbstverständlich in allen schulischen Gremien mit. Das beinhaltet insbesondere auch die Klassenkonferenzen.

    Einschlägig für unsere Arbeitszeiten ist die Richtlinie 2003/88/EG der Europäischen Kommission. Da die Bundesrepublik Deutschland diese Richtlinie nicht umgesetzt hat und die Frist zur Umsetzung schon lange abgelaufen ist, gilt die Richtlinie direkt.

    Das ist eine interessante Rechtsauffassung, die aber gleich in mehrerer Hinsicht nicht zutreffend ist:

    1) Richtlinien, die nicht (rechtzeitig) in nationales Recht umgesetzt wurden, entfalten gerade nicht also solche bereits eine Rechtswirkung innerhalb der EU-Länder, denn dafür fehlt es ja gerade an der Umsetzung in nationales Recht. Gleichwohl kann die Kommission entsprechende Maßnahmen gegen das entsprechende Land ergreifen, z.B. durch Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens. Das ist jedoch in diesem Fall unnötig, denn:

    2) Die Richtlinie 2003/88/EG ist bereits in deutsches Recht umgesetzt, konkret für zivilrechtliche Arbeitsverhältnisse im Arbeitszeitgesetz, für Beamte in den Arbeitszeitverordnungen des Bundes und der Länder und für Soldaten in der Soldatenarbeitszeitverordnung.

    Lediglich bzgl. einiger Details der Umsetzung in nationales Recht gibt es noch Meinungsverschiedenheiten, die Gegenstand laufender Diskussionen und Verhandlungen sind. Hier zu behaupten, die Richtlinie sei nicht umgesetzt, entbehrt jedoch jeder Grundlage.

    Warum sollte es hier einen GK-Beschluss benötigen? Der Runderlass setzt schlicht die Aufbewahrungsfristen für Schriftgut, Arbeiten usw. neu fest. Für von Schülern angefertigtes Schriftgut (u.a. Klausuren) gibt es seitdem keine Aufbewahrungspflicht mehr. Ausgenommen hiervon sind lediglich Abschlussarbeiten, die aber ohnehin schon immer in der Schule verblieben.

    Ich bin mir relativ sicher, dass wir hier sehr bald eine mögliche Lösung mit Werbelinks präsentiert bekommen werden. Daher möchte ich vorab schon einmal festhalten, dass hier die falsche Zielgruppe sitzt. Die Austattung der Räumlichkeiten einer Schule obliegt i.d.R. gerade nicht den Lehrkräften und selbst die Schulleitungen haben hierbei nur sehr begrenztes Mitspracherecht (und noch begrenzteres Budget). Verantwortlich für die Ausstattung ist i.d.R. der Sachkostenträger der Schule, dessen Vertreter nicht hier im Forum anwesend sind.

    Auch der geplante Ersatz von Atomkraftwerken durch Kohlekraftwerken war aus klimapolitischen Gesichtspunkten nie wirklich sinnvoll. Dann lieber ein paar Jahre länger laufen lassen und echte Alternativen schaffen. Gleichzeitig hätte man verhindert, das sowohl die Solarindustrie als auch die Windenergieanlagenhersteller in Deutschland kaputt gemacht werden.

    Das Problem ist, dass es zumindest für Deutschland wenig echte Alternativen gibt, was mit der verschiedenen Eignung für bestimmte Lastbereiche zu tun hat. Wirklich grundlastfähig sind neben Atom- und Kohlekraftwerken nur Laufwasserkraftwerke, für die wir aber nur wenige gute Standorte im Land haben. Biogasanlagen können das ganze ergänzen, die entsprechend nötigen Kapazitäten führen aber sofort wieder zum Konflikt um Anbauflächen für Lebensmittel. Solar- und Windkraftanlagen können nur ihren Beitrag zur Grundlast leisten, wenn ihnen eine entsprechend große Reserve konventioneller Kraftwerke, die relativ schnell anspringen, gegenüberstehen.

    Das Problem ist, dass dadurch eben noch viel mehr verschoben werden muss. Die Verschiebung des Schulanfanges würde letztendlich zu einer Verschiebung der Geschäftsöffnungszeiten usw. führen. Das ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und kann auch nur als solches gelöst werden.

    Kannst du uns kurz darüber aufklären, inwiefern Geschäftsöffnungszeiten mit dem Schulanfang an (zumindest weiterführenden) Schulen zusammenhängen? Und welche Geschäftsöffnungszeiten meinst du genau? Den Lebensmittel-Einzelhandel, der nicht selten bereits um 7 Uhr auf hat? Oder Geschäfte in den Innenstädten, die oft erst gegen 10 Uhr öffnen? Selbst in der Verwaltung wird bislang bereits mit Kernarbeitszeiten und flexiblen Arbeitszeiten geplant. Eine Anpassung ist also bei weitem nicht überall nötig und dort wo man sie vornehmen möchte, auch alles andere als unmöglich.

    Was für vollklimatisierte Schulen habt ihr, dass ihr im Sommer erst ab halb zehn unterrichten wollt? Ich bin froh über die frühen Stunden, in denen die Räume noch einigermaßen akzeptabel frisch sind.

    À+

    Die Zahl der Tage, an denen es zu heiß und dafür morgens noch kühl in den Räumen ist, kann ich an 2 Händen abzählen. Übermüdete und kaum aufnahmebereite (oder verspätet eintrudelnde) Schülerinnen und Schüler habe ich dafür beinahe täglich.

    Ich finde es immer etwas schräg und bedenkenswert, wenn ein neues Forenmitglied im 1. Beitrag gleich mal auf kostenpflichtige Angebote aus der Wirtschaft hinweist. Zum Glück sind wir in NDS nicht darauf angewiesen, da es mit VEDAB ein leistungsfähiges staatliches Portal für Fortbildungsangebote gibt.

    Zum Thema: Ich habe seit Beginn der Pandemie tatsächlich an einigen Online-Fortbildungen teilgenommen und war recht froh, dass über diesen Weg überhaupt etwas möglich war. Auch sind zumindest kurze Fortbildungen so erheblich bequemer zu bewerkstelligen, da die Fahrtwege entfallen und das damit besser in die sonstigen Verpflichtungen eingebunden werden kann. Was aber deutlich fehlt, insbesondere bei (Mehr-)Tagesveranstaltungen ist der informelle Austausch mit Kolleginnen und Kollegen anderer Schulen, der je nach Gruppenzusammensetzung und Themenbezug sehr wichtig sein kann.

    Meines Erachtens spricht da gar nichts dagegen, außer fehlender Mut. Ich bin vor kurzem über ein anderes interessantes Konzept gestoßen, was etwas zur Idee von German passt: Eine Art Gleitzeitregelung in der Schule, zumindest in den höheren Klassen. Der Ansatz sieht tatsächlich Kernunterrichtszeiten erst ab ca. 9 Uhr vor und vorher und danach freiere, aber betreute Selbstlernzeiten (im Sinne von Wochenplanarbeit o.ä.). Dafür wird die Stundentafel leicht abgeändert, sodass sich die Gesamtstundenzahl nicht ändert, ein Teil des Unterrichts aber auf alternative Unterrichtsformen ausgelagert wird. Die Schülerinnen und Schüler entscheiden dann selbst, ob sie gleich frühs kommen oder nachmittags länger bleiben. Vorgegeben ist eine entsprechende Pflichtstundenzahl.

    Die Hallenzeiten der Vereine sind zwangsläufig an die Schulzeiten angepasst, da die Turnhallen während der Schulzeit durch den Unterricht geblockt sind. Eine Zeitverschiebung von Schule führt halt zwangsläufig zur Zeitverschiebung der Hallenbelegung von Vereinen, was ja aber unkritisch ist, da der Wachrythmus von Jugendlichen und Erwachsenen entsprechende Zeiten auch zulässt.

    Auch die erwachsenen Vereinsmitglieder können doch selten arbeitsbedingt vor 17/18 Uhr zu einem Training erscheinen, insofern ändert sich da nichts groß. Für die Jugendlichen passen die späten Trainingszeiten ebenfalls zum Biorythmus.

    ... und was ist dann mit den Hobbys der SuS, wenn diese bis 17 Uhr oder länger in der Schule sind? Unsere SuS sind in Sportvereinen, haben privaten Musikunterricht oder ähnliches.

    Dann ggf. noch Hausaufgaben ...

    Die Trainingszeiten in Vereinen liegen nicht selten ohnehin erst am frühen Abend, privater Musikunterricht lässt sich auch zeitlich an die Bedürfnisse anpassen. Selbst in der Sekundarstufe II sind unsere Schüler bei weitem nicht jeden Nachmittag in der Schule, sodass auch bei einer Verschiebung Zeiträume bleiben.

    Bei ganztägigem Unterricht sind Hausaufgaben in NDS im Übrigen zeitlich stark zu limitieren. Auch hier erfolgt lediglich eine zeitliche Verschiebung in die ohnehin noch länger dauernde Wachzeit der Jugendlichen. Dafür können sie sich bereits frühs etwas besser auf den Unterricht konzentrieren.

    Dass sie länger schlafen, wenn der Schulbeginn später ist, wage ich zu bezweifeln. Wenn man "ausschlafen" kann, geht man später ist Bett!

    Es ist inzwischen gut untersucht, dass der Biorythmus bei Heranwachsenden gegenüber dem von Kindern zeitlich verschoben ist, da z.B. Melatonin erst später ausgeschüttet wird. Die bisherigen Schulzeiten sind darauf aber überhaupt nicht abgestimmt, was durchaus problematisch ist. Ein einfaches "Dann geht halt früher ins Bett" hilft hier aus o.g. Grund nicht.

    Vielen Dank für die Antwort! Das Blut wurde mir auch sofort nach der Untersuchung abgenommen, also bereits am Montag. Aber die melden sich dann sicher noch mit den Ergebnissen oder meldet sich die BezReg?

    In der Regel muss das Blut zur Untersuchung erst in ein entsprechendes Labor eingesendet, dort analysiert, dann die Ergebnisse rückübermittelt und anschließend begutachtet werden. All das dauert je nach Workload der entsprechenden Einrichtungen etwas. Ich denke auch, dass ein Nachfragen zwei Wochen nach Untersuchung sinnvoll sein kann, wenn es bis dahin keine Meldung gab.

    Auch wenn der von Russland geführte Krieg schlimm ist, ist das nicht unser Krieg. Ebensowenig wie im Jemen und anderen Erdteilen.

    Das scheint die Hoffnung von nicht wenigen Menschen in Europa zu sein. Ich fürchte, dass man sich dabei in die eigene Tasche lügt. Im Ukraine-Krieg geht es nicht einfach darum, einige kleinere Gebietsgewinne zu machen oder einfach lokale separatistische Bewegungen zu unterstützen. Ich sehe das eher als geostrategischen Testballon, um die internationalen Reaktionen zu testen. Hierauf nicht zu reagieren würde mit hoher Wahrscheinlichkeit als Einladung verstanden werden, auch mal anzutesten, ob das nicht auch für das Baltikum, Nordeuropa oder Südosteuropa funktioniert.

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