Beiträge von Seph

    Wow, schon 20 Jahre? Dann erst einmal Herzlichen Glückwunsch zum runden Geburtstag an das Forum und vielen Dank an Stefan, dieses nach wie vor sehr lebendige Forum ins Leben gerufen und über so lange Zeit am Laufen gehalten zu haben! In einer Zeit, in der Foren weitgehend am Aussterben sind, ist hier noch immer erstaunlich viel los und ich genieße den lebhaften Austausch mit vielen Kolleginnen und Kollegen hier über Bundesland- und Schulformgrenzen hinweg.

    Seph

    Den Familienzuschlag und demnächst in NRW Familienzuschlag nach Wohnort empfinde ich schon als deutliche Übervorteilung von Verheirateten.

    Den Familienzuschlag gibt es auch für Unverheiratete. Das gilt sogar für den im Volksmund so bezeichneten "Verheiratetenzuschlag" (Familienzuschlag der Stufe 1), den auch Unverheiratete erhalten, sofern sie Personen in ihren Haushalt aufgenommen haben, denen sie zum Unterhalt verpflichtet sind. Das sind i.d.R. die eigenen Kinder, aber auch andere Konstellationen sind denkbar.

    Inzwischen bin ich in keiner Kirche mehr, was aber für Taufen und Kirchenmitgliedschaft spricht (zumindest, wenn man Kinder hat) sind die meines Erachtens die sehr viel besseren Schulen in kirchlichen Trägerschaften. Ich würde hier kein Kind an einer staatlichen Schule anmelden wollen, nachdem ich beides gesehen habe.

    Ich finde es immer wieder bemerkenswert, wie aus einer - mutmaßlich aus Kenntnis genau 1 (!) entsprechenden Schule - so stark verallgemeinert wird. Dazu nur kurz 2 Anmerkungen: Zum Einen sind auch Schulen in kirchlicher Trägerschaft für nicht wenige Lehrkräfte aufgrund der deutlich niedrigeren Bezahlung unattraktiver als der öffentliche Dienst, sodass man nicht gerade in der Breite das Spitzenpersonal abgreifen wird, sondern tendentiell eher diejenigen, die im staatlichen System keine Stelle erhalten hatten. Zum Anderen müssen Kinder - anders als die Arbeitnehmer - i.d.R. kein Mitglied einer Kirche sein, um an Schulen in kirchlicher Trägerschaft aufgenommen zu werden.

    Solange der Staat Paare, die geheiratet haben in vielen Dingen gegenüber den restlichen Paaren bevorteilt, ist die Heirat nur semi-freiwillig in einer Langzeitbeziehung.

    Dieser Satz erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht. Worin sind denn verheiratete Paare grundsätzlich deutlich bevorteilt? Das gilt ja nicht einmal für die oft angebrachte gemeinsame Veranlagung im Steuerrecht uneingeschränkt. Diese bevorteilt lediglich noch die Paare, in denen die Einkommen beider Partner deutlich unterschiedlich ausfallen. In anderen Konstellationen hat die gemeinsame Veranlagung sogar Nachteile. So sorgt sie z.B. bei ähnlich hohen Einkommen i.V.m. dem besonderen Kirchgeld sogar für höhere Lasten als ohne. Ähnliches gilt für die Möglichkeit, Kinder kostenfrei in der GKV eines Partners zu versichern, die bei verheirateten Paaren in der Konstellation 1x GKV und 1x PKV bei unseren Einkommen als Lehrkräfte i.d.R. wegfällt.

    Im Falle einer Trennung führt die - sonst zu begrüßende - Aufteilung der während der Ehe erworbenen Anwartschaften auf Rente und Pension in der Konstellation 1x Rente und 1x Pension für die Beamten übrigens auch zu einer deutlichen Verringerung des späteren Einkommens bei gleichbleibend hoher PKV ohne eine deutliche Erhöhung der Rente für den anderen (Ex-)Partner zu erzeugen. Das sollte einem ebenfalls bewusst sein. Den einzigen deutlichen Vorteil sehe ich im Bereich der Freibeträge bei Schenkungs- und Erbschaftssteuer, die bei Ehepartnern deutlich höher ausfallen.

    Eltern von Konfirmanden können einen Antrag auf Unterrichtsbefreiung für den Montag danach bei der Schulleitung stellen. Die muss dann darüber befinden. In irgend einem Erlass steht, dass Schule auf religiöse Feste Rücksicht nehmen soll. Deshalb genehmigen wir solche Anträge ohne groß zu diskutieren. Werden eh immer weniger Konfirmanden und das Event ist ja nur 1x im Leben.

    Nur zur Ergänzung: Der zugehörige Erlass ist im Schulverwaltungsblatt 12/2019 zu finden: "Unterricht an kirchlichen Feiertagen und Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen". Die Schulleitung hätte im hier angefragten Fall übrigens keinen Ermessensspielraum. Der Erlass regelt ganz klar, dass Schülerinnen und Schüler auf Antrag am Tag nach ihrer Konfirmation oder Erstkommunion vom Unterricht zu befreien sind.

    Ich sehr das auch wie s3g4..Alllimentation geht so nicht.

    Wir sind immer der " Laune" des Dienstherren ausgesetzt...und mal eben 10% Inflation mit einer Nullrunde zu begegnen passt da sicherlich nicht.

    Dann formuliere ich das gerne noch einmal um: Der Ausgangspunkt, dass die derzeitige Inflation maßgeblich durch die hohen Energiekosten getriggert ist, dürfte unstrittig sein. Diese Kosten schlagen natürlich auch auf alle anderen Sektoren durch und sind v.a. durch eine (befürchtete) Knappheit von Energieträgern bedingt.

    Der Ausgleich dieser durch Knappheit erhöhten Kosten durch eine Steigerung der Löhne beseitigt aber die Knappheit nicht und führt nur zu entsprechend noch weiteren Kostensteigerungen. Einen Kaufkraftzugewinn oder zumindest einen Ausgleich des bereits erlittenen Kaufkraftverlustes erreicht man so jedenfalls mittelfristig nicht.

    Es waren so viele Kollegen ausgefallen, dass die vorhandenen Lehrkräfte für die Vertretungen nicht ausreichten und ich drei Klassen gleichzeitig betreute.

    Bei uns passiert das öfter, dass ein Kollege mehrere Klassen betreuen muss (mir bekannter Rekord waren 7, ich bekam es mit, weil der Kollege mich bat, eine davon zusätzlich zur meinen zu übernehmen, ich war dann mehr bei den anderen, meine arbeiteten gut alleine). Ich selbst hatte einmal vier Klassen gleichzeitig zu Vertretung, zwei oder drei hatte ich bisher jedes Schuljahr mindestens einmal.

    Mir ist völlig unklar, warum man sich diese Verhältnisse antut und man sich selbst eine nicht tragbare Verantwortung auferlegt. Noch bedenklicher finde ich, dass man darauf auch noch stolz sein kann. Eine adäquate Aufsichtsführung sieht jedenfalls anders aus.

    Tja die Arbeitgeberverbände der IG Metall fordern eine Nullrunde. Komisch nur, dass sie selber ihre Verkaufspreise zwischen 6:und 15 % angehoben haben. Aber die Mitarbeiter dieser Firmen sollen ihren Verkaufspreis nich um 8% erhöhen dürfen?

    Was ist daran seltsam? Die Preiserhöhungen sind doch v.a. durch die deutlich erhöhten Energiekosten getriggert und nicht durch die Personalkosten. Wenn die noch oben drauf kommen, geht die Lohn-Preis-Spirale eben richtig los.

    Ich denke auch, dass Reallohnverluste für die große Mehrheit der Bevölkerung nicht zu vermeiden sind. Unser bisheriger hoher Lebensstandard beruhte maßgeblich auf der Verfügbarkeit (und hohen Abhängigkeit von) sehr günstiger Energie aus Russland und dem nahen Osten sowie der Auslagerung von Produktion in Billiglohnländer. Beides wird in Zukunft in dieser Breite nicht aufrechtzuerhalten sein und bei nahezu allen zu einer Kaufkraftverringerung führen.

    Der Versuch, diese nicht mehr vorhandene Kaufkraft kurzfristig durch hohe Lohnerhöhungen künstlich wieder herbeizuführen, heizt nur eine Lohn-Preis-Spirale an.

    Ich hatte den Beitrag eigentlich gleich wieder gelöscht, da es letztlich hier um ein anderes Thema geht. Aber wenn er schon zitiert wird: Es ging mir nicht um den Fakt, dass das Geld im Referendariat (und auch in der Ausbildung) sicher knapp bemessen ist, sondern darum, dass der Vergleich der Bezahlung im Referendariat mit der Bezahlung einer Vollzeittätigkeit in einem Beruf noch hinkt.

    Ja, Datenschutz. Klassenassistenten sind meist so 18/19 Jahre alt und haben ganz andere Aufgaben als wir. Sie werden oft auch gar nicht Lehrer, so dass wir sie nicht unbedingt mit den Aspekten des Berufes vertraut machen müssen.

    Praktikanten, die noch jünger wären, haben wir so gut wie nie. Für sie würde dasselbe gelten.

    Bei Referendaren ist das natürlich ganz anders. Sie werden später Kollegen und zählen auch während des Refs schon ganz dazu. Und sind natürlich auch im Lehrerzimmer.

    Der Begriff "Datenschutz" wird mir hier im Forum viel zu oft unreflektiert in den Raum geworfen, um die scheinbare Unmöglichkeit von Dingen zu erklären. Natürlich haben Schulbegleitungen und Praktikanten ein anderes Aufgabenspektrum als die normale Lehrkraft. Und dennoch bekommen sie sowohl im Unterricht als auch im Gespräch mit Schülern und Lehrkräften viele Informationen mit, die grundsätzlich dem Datenschutz unterliegen. Gerade die Schulbegleiter erlangen zwangsläufig auch äußerst sensible persönliche Daten ihrer Schützlinge (z.B. ärztliche Gutachten u.ä.). Insofern sind sie so oder so über ihre Verschwiegenheitspflicht zu belehren.

    Wenn es 4 Klassen sind und 2 Lehrerinnen krank, wer soll dann rein gehen?

    Wenn es 4 Klassen mit nur 4 Lehrerinnen gibt, von denen 2 krank sind, dann können zu dieser Zeit offensichtlich 2 Klassen nicht "verlässlich" versorgt werden. Außer man bekommt es doch irgendwie hin, in dieser Zeit Gruppen so zusammenzulegen, dass eine adäquate Aufsichtsführung möglich ist. An Unterricht ist dann wohl eher nicht mehr zu denken.

    Und dieses Problem kann man durchaus auch über die Eltern und deren Unmut an die Politik weitertragen. Schon klar, auch der Dienstherr kann sich nicht einfach mal so neue Lehrkräfte "backen". Im Moment ist doch aber der Regelfall, dass man nicht einmal nach welchen suchen darf.

    Bei uns brennt es im Moment personell auch an allen Ecken, derzeit befinden sich über 20% des Kollegiums im Krankenstand und selbst wenn alle da sind, liegt die Unterrichtsversorgung gerade mal so bei 100%. Da sind aber Langzeiterkrankte, Elternzeiten u.ä. bereits als anwesend berücksichtigt. Diese Woche kam erst wieder die Nachricht, dass wir - "natürlich" möchte man fast sagen - keine Stelle ausschreiben dürfen.

    Bei uns verbringen sie die Pausen in einem Raum der OGS, der zu der Zeit ungenutzt ist.

    Im Lehrerzimmer möchten wir keine Personen haben, die keine Lehrer sind.

    Was spricht denn dagegen? Irgendwie erscheint mir das als etwas seltsames "Kastendenken", wenn ich an einer Schule in multiprofessionellen Teams arbeite. Der Datenschutz mit Sicherheit nicht Quittengelee . Hierfür reicht eine einfache Belehrung über dienstliche Verschwiegenheitspflichten. Im Lehrerzimmer passieren nun wirklich keine Dinge, die streng geheim wären und andersherum sollen Praktikanten gerade die (gesamte) Tätigkeit als Lehrkraft mitbekommen und nicht nur den Unterricht.

    Bei mir kam die Saalbauerweiterung zur Burg Blaustein endlich an :) Jetzt brauche ich nur noch sehr viel Platz und noch mehr Zeit.

    Auch eine "verlässliche Grundschule" kann nur verlässlich sein, wenn genügend Personal zur Verfügung steht. Im Regelfall wird man wohl versuchen, zunächst Schüler auf noch vorhandene Klassen aufzuteilen oder im nächsten Schritt ggf. die Unterrichtsstruktur der Schule auflösen und jahrgangsübergreifende Lösungen finden müssen, bevor man nur noch Notgruppen fahren kann und doch Kinder zu Hause lassen muss. Die Option 2 ist jedoch wie schon mehrfach beschrieben rechtswidrig und gerade keine praktikable Lösung.

    Ketfesem

    All das ist zwar nachvollziehbar, aber noch lange kein Grund, warum man das als Lehrkraft stillschweigend hinnehmen sollte und sich damit selbst in die Schussbahn bringt. Die Dienstanweisung ist trotz der nachvollziehbaren Gründe dennoch rechtswidrig und damit muss (!) man als Lehrkraft dagegen remonstrieren.

    Was die SL damit dann macht (z.B. Klassenzusammenlegung, Unterrichtsentfall, Umorganisation des Unterrichts u.ä.), ist erst einmal nicht das Problem der einzelnen Lehrkraft.

    Danke! Das habe ich auch gelesen. Die Praxis ist bei uns dann wohl illegal. Manchmal sitzen auch Schüler als Übersetzer für die Eltern dabei,

    Nur um einem Missverständnis durch einen möglicherweise vorhandenen logischen Fehlschluss vorzubeugen: Nur weil die Klassenpflegschaft (ausschließlich) aus Eltern und Lehrern besteht, ist es nicht gleich illegal, bei Treffen dieser Klassenpflegschaft auch Schüler anwesend zu haben. Üblich ist es jedoch eher nicht und mir fallen auch kaum Punkte ein, bei denen dies sinnvoll wäre, abgesehen von der Tätigkeit als Übersetzer.

    WillG Das trifft es exakt! Wichtig ist v.a. die Absicherung gegen eventuelle Schadensersatzforderungen aufgrund der unvermeidbaren, aber aufgrund rechtswidriger Dienstanweisung zwangsläufigen und dann nicht grob fahrlässigen Aufsichtspflichtverletzung.

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