Beiträge von Seph

    Leider hast du scheinbar von Wärmeübertragung keine Ahnung. Die Körpertemperatur liegt etwa bei 36°C. Also steigt die Temperaturdifferenz zwischen Körper und Raum von 14K auf 17K. Also steigt die übertragene Wärmeleistung um 21%.

    Die Zahl selbst sagt nur leider erst einmal gar nichts und lässt vollkommen unberücksichtigt, dass man nicht nackt im Raum sitzt, sondern auf unterschiedliche Außentemperaturen auch durch angepasste Bekleidung reagieren kann, die die übertragene Wärmeleistung wiederum vermindert.

    Allerdings finde ich keine Vorschrift darüber, ob in NRW mit Drittelnoten oder - wie wohl in manchen anderen Bundesländern - mit Viertelnoten gearbeitet wird.

    In NDS ist die Nutzung solcher Tendenznoten sogar grundsätzlich verboten. In Anbetracht dessen, dass auch Zeugnisnoten nicht berechnet, sondern erteilt werden, sehe ich auch keinen tieferen Sinn in der Nutzung solcher Tendenznoten. Die Rückmeldung, wie nah oder weit man von einer anderen Notenstufe entfernt war, kann auch einfach über eine kurze Bemerkung o.ä. geschehen.

    Da die vorherige Abteilungsleiterin in Pension gegangen ist, gab es eine haushaltstechnische Sperre der Stelle von 9 Monaten.

    Nordish90 Das hier ist der entscheidende Satz. Deine Ausführungen klingen bislang so, als würde haushaltstechnisch noch überhaupt keine Planstelle A15Z für die Tätigkeit als stellv. SL bereit stehen. Insofern darf auch noch keine Beförderung stattfinden.

    Bei mir war es zwar ein anderes Bundesland, aber so viel anders sollte die Zuweisung nicht verlaufen: Mir wurde damals nach erfolgreicher Bewerbung zum Einen die Tätigkeit als .... übertragen und gleichzeitig wurde ich andererseits in eine entsprechende Planstelle eingewiesen, aus der ich zunächst eben noch bis zum Ablauf der Probezeit Bezüge der vorherigen Stufe erhalten hatte. Die Planstelle hatte ich aber explizit bereits durch Urkunde erhalten.

    PS: Weil du andeutest, durch Ausfälle da rein gerutscht zu sein: Möglicherweise ist der ursprüngliche Inhaber zwar dienstunfähig, aber noch nicht regulär pensioniert. Das kann dazu führen, dass die zugehörige Planstelle auch solange noch blockiert ist. Zumindest kenne ich einen solchen Vorgang aus Thüringen von früher. Ob das heute noch so ist und sich auch in anderen Bundesländern findet, kann ich spontan nicht sicher sagen.

    Ich habe auch noch nicht ganz herausgehört, ob dir lediglich die Aufgaben eines stellv. SL übertragen worden oder ob du bereits in eine Planstelle A15Z eingewiesen bist, aus der du lediglich Dienstbezüge nach A13 erhälst. Das wäre ein großer Unterschied.

    Anders gefragt: Hast du eine entsprechende Urkunde zur Einweisung in die Planstelle erhalten? Oder bist du lediglich mit den Aufgaben betraut worden?

    Djino

    Die Klausurenanzahl ist tatsächlich durch die Fachkonferenz vom Standard n+1 auf n absenkbar (n - Wochenstundenzahl des Fachs).

    Die WPUs werden bei weitem nicht nur für eine 3. Fremdsprache genutzt. Andere Schülerinnen und Schüler können in dieser Zeit zum Beispiel im Bereich MINT deutlich gefördert und gefordert werden, was die 1 fehlende Mathestunde im Sinne der Kompetenzentwicklung mehr als gegenkompensiert, und wiederum andere konzentrieren sich z.B. deutlich stärker auf die Gesellschaftswissenschaften, den musisch-künstlerischen Bereich oder den (Leistungs-)Sport. Diese Schwerpunktsetzung findet sich in den anwählbaren Profilen der Q-Phase fortgesetzt.

    Mir ist offen gestanden kaum eine Schule bekannt, die nicht (!) mit der Stundentafel 2 arbeiten würde und die Möglichkeit zur Schaffung von schwerpunktbildendem WPU nutzen würde. Von "keine wirkliche Mehrheit mehr" kann da überhaupt keine Rede sein. Ich möchte in diesem Rahmen auch ergänzen, dass mitnichten alle Stunden für die besondere Schwerpunktsetzung aus den anderen Fächern entnommen werden, sondern der Stundenumfang in der Stundentafel 2 durchaus größer ist als in der Stundentafel 1 (185 statt 179 Stunden in Sek 1).

    In den einzelnen Fächern fehlen dann teils gar keine Stunden, oftmals nur 1 Stunde während der gesamten Sek 1 (z.B. Mathe 22 statt 23 Stunden). Dafür kann bereits in der Mittelstufe eine Schwerpunktsetzung für einzelne Schülerinnen und Schüler stattfinden, die sich dann in den Profilwahlen der Q-Phase fortsetzen kann und die entsprechenden Profile damit sogar stärken statt schwächen kann.

    Laut Schulleitung sind 90-minütige Klausuren vorgeschrieben. Ich kenne allerdings den Referenz-Text nicht. Ihr?

    Das Problem ist, dass 45-minütige Arbeiten nicht angemessen auf die Klausuren in der Qualifikationsphase vorbereiten. Das Argument ist schon stichhaltig.

    Die Oberstufenverordnung schreibt zwar vor, dass in jedem Halbjahr auch schriftliche Leistungen (= Klausuren) zu erheben sind, nicht jedoch deren zeitliche Dauer. Diese kann durch die Fachkonferenz festgelegt werden. Im Übrigen teile ich das Argument, dass 45-minütige Klausuren nicht adäquat auf die Anforderungen im Fach Erdkunde in der Q-Phase vorbereiten. Wir lassen das Fach aber auch epochal unterrichten.

    Ich wage zu bezweifeln, dass die Schulkonferenz überhaupt über die Anzahl von Tests bestimmen darf. Unter der Aufgabe

    Zitat
    5.Grundsätze der Anwendung einheitlicher Maßstäbe für die Leistungsbewertung und Versetzung innerhalb der Schule sowie der Zeugniserteilung,

    sind m.E. eher gemeinsame Festlegungen zur Gewichtung von Klausuren und sonstigen Leistungen, Anwendung von Ausgleichsregelungen bei Versetzungsentscheidungen u.ä. gemeint, nicht jedoch die haargenaue Festlegung über Art und Anzahl der zu erhebenden sonstigen Leistungen in den Fächern. Das ist - wenn überhaupt - Aufgabe der Fachkonferenzen.

    Mich würde interessieren, was an einem LK soviel mehr Arbeit macht, gegenüber einem GK. Kannst du mich aufklären?

    Eigentlich sogar eher weniger (jedenfalls hier). 2 LKs bedeuten in NDS 2x 5 Stunden, 2 GKs nur 2x3 Stunden pro Woche. Die LKs ersparen einem also eine weitere Lerngruppe inklusive zugehörigen Klausuren.

    Seph: Wenn man es an den Geräten nicht sperrt, bleibt aber immer noch die Option, daß man sich am Tablet dann einfach ein anderes WLAN sucht und einer der Schüler einen WLAN-Hotspot mit seinem Handy aufmacht.

    Ja klar bleibt diese Möglichkeit. Das erfordert technisch aber noch etwas mehr Know-How als einfach nur ein Handy in eine Prüfung zu schmuggeln und würde gerade deswegen eine besonders schwere Form der Täuschung darstellen. Im Abitur wäre damit z.B. nicht nur die Einzelprüfung mit "ungenügend" zu werten, sondern es könnte das gesamte Prüfungsverfahren für die Betreffenden abgebrochen werden.

    Im Übrigen ist es für die Aufsichtsführenden ja ziemlich einfach, weitere (normalerweise nicht existente) WLAN-Hotspots aufzuspüren.

    Seph

    Die KuK in der benachbarten Gesamtschule denken auch, daß sie die einzelnen Tablets fernsteuern können, was den Internet-Zugang angeht. Blöd nur, daß inzw. sogar die 6-Klässler das System umgehen können. Einfach das Tablet aus- und wieder einschalten und man kann fleißig im Internet zocken, ganz ohne Sperren.

    Da läuft unser System etwas anders: Die Geräte sind grundsätzlich für den Internetzugang über das schuleigene WLAN gesperrt. Dieser muss erst gezielt authorisiert werden, sonst ist zwar der Zugriff auf das interne Netz möglich, aber nicht auf das Internet. Es geht also nicht darum, auf Einzelgeräten Funktionen zu sperren, die dann resettet werden können, sondern in der Zwischenstation zwischen Einzelgerät und Internet Berechtigungen zu vergeben.

    Es ist halt nicht freiwillig bei uns und gleichzeitig macht man den Job als Prüfer als Ehrenamt.... Und man kann das leider meistens nicht komplett in der regulären Arbeitszeit erledigen.

    Das widerspricht sich irgendwie selbst. Ich kann mir kaum vorstellen bzw. kenne keinerlei rechtliche Grundlage, dass dich dein AG dazu verpflichten kann, dieses Ehrenamt auszuüben. Ein solches Konstrukt ist mir lediglich von den freiwilligen Feuerwehren bei Personalmangel bekannt. Dass ein Ehrenamt nicht zwangsläufig innerhalb der normalen Arbeitszeit stattfindet, liegt hingegen in der Natur der Sache.

    Auch in Prüfungen? glaube ich nicht, würde ich auch nicht zulassen. Taschenrechner ist auch um einiges günstiger.

    Warum denn nicht? Hier arbeiten bereits einige Schulen mit genau dieser Art von Lösung und wir werden wohl auch in Kürze darauf umsteigen. Das Tablet selbst mag zunächst etwas teurer in der Anschaffung sein, ist aber erheblich umfangreicher nutzbar als ein CAS-Handheld für 150€, sodass sich die Kosten bereits wieder relativieren.

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