Eigentlich hast du selbst schon beantwortet, was die SL darf: Auf das Einhalten der Formvorschriften gemäß VwV Zeugnisformulare achten. Das war es aber auch schon. Die Beurteilung der Schüler obliegt den unterrichtenden Lehrkräften. Man kann natürlich konkret anfragen, welche Stellen in den Zeugnissen Formvorschriften verletzen und ansonsten bin ich bei Palim: Den Änderungswunsch höflich ablehnen. Stützen kann man sich dabei u.a. auf §17 Abs. 2 SOGS:
Zitat(2) Ermittlung und Bewertung von Leistungen liegen in der pädagogischen Verantwortung des Lehrers. Die Lehrerkonferenz beschließt die Bewertungsrichtlinien. Der Klassenlehrer gibt diese den Eltern zu Beginn des Schuljahres bekannt.