Beiträge von Seph

    So große Sprünge macht man mit halben Rentenpunkten aber halt auch nicht. Wenn die Karriere des Partners u.a. auch darauf beruht, dass ihm bei der Grundsteinlegung durch den Partner zu Hause der Rücken freigehalten wurde, und er auf dieser Basis bis zum Renteneintritt (d.h. auch über die Scheidung hinaus) noch diverse Beförderungen durchlaufen kann, kann man es schon fragwürdig finden, wenn die ExPartnerin mit halben Rentenpunkten für Zeitpunkt x abgegolten wird und darüber hinaus selbst im fortgeschrittenen Alter ganz unten selbst neu anfangen muss. Rechtlich sicherlich alles okay, einen faktischen Nachteil hat sie aber trotzdem.

    Ist dir klar, dass dem vermeintlich stärkerem Partner auch nur noch die Hälfte der Rentenpunkte bleibt? Es teilen sich einfach beide ihre während der Ehe erworbenen Rentenpunkte auf. Damit tragen auch beide die Entscheidung, dass ein Partner weniger arbeitet als der andere, bei der späteren Versorgung mit.

    Nein, ich meinte eigentlich kein getrennt wirtschaftendes Ehepaar, sondern Aspekte wie einen Ausgleich der verringerten erworbenen Rentenansprüche. Besitzstand aufzuteilen ist ja eher der einfachere Teil, wenn jemand aber über einen Großteil des erwerbsfähigen Alters kaum in Rentenkassen eingezahlt hat, ist auch der spätere Versorgungsausgleich nicht unbedingt eine vollwertige Kompensation dafür. Ebenso macht es einen Unterschied, ob jemand Kindesunterhalt "nur" strikt nach Düsseldorfer Tabelle zahlt, sein Gehalt und Vermögen je nach Konstellation evtl. sogar noch kleinrechnen kann, oder sich hier großzügiger zeigt. Damit eine Frau, die wenig gearbeitet hat, ihren Lebensstandard einigermaßen halten kann, muss der Partner schon wohlwollend mitspielen wollen, sonst kann es böse ausgehen.

    Auch das wird - sofern kein gesonderter Ehevertrag vorliegt - automatisch bei der Scheidung erledigt. Der Versorgungsausgleich führt gerade dazu, dass die während der Ehe erworbenen Rentenpunkte fair geteilt werden. Es ist auch durchaus zu begrüßen, dass Eheverträge, die diesen Ausgleich per Klausel ausschließen regelmäßig als sittenwidrig verworfen werden.

    Es dürfte dafür keine Regelungen über Erlasse oder Verordnungen geben, sondern lediglich schulinterne Festlegungen. In der Regel sind Vergleichsarbeiten tatsächlich identisch, es spricht aber nichts gegen leicht angepasste Aufgabenstellungen. Ich hatte z.B. in der Sek 2 mal einen Mathe-Kurs parallel mit einem Kollegen. Wir haben beide nach einem vergleichbaren Sequenzplan gearbeitet, für das Modellieren von Wachstumsprozessen aber in einem Detail leicht unterschiedliche Zugänge primär geübt (Differentialgleichung vs. durchschnittliche Änderungsraten). Entsprechend hatten wir dann halt in einer der Aufgaben eine an die jeweilige Lerngruppe angepasste Aufgabenstellung gewählt.

    Das ist der Verordnung des KM über die Notenbildung bei euch so nicht zu entnehmen. Auch dort steht ziemlich deutlich drin:

    Und auch aus folgendem Absatz, lässt sich die Zulässigkeit von Zwischennoten nicht folgern. Dieser verhindert lediglich, dass durch irgendwelche obskuren Berechnungen von Noten dann Zwischennoten bei Zeugnissen entstehen:

    (4) In den Halbjahres- und Jahreszeugnissen sowie in den Abgangs-, Abschluß- und Prüfungszeugnissen sind nur ganze Noten zulässig.

    Leo13

    Ich habe nichts anderes behauptet. Es muss nur klar sein, dass eine Notation wie " 2 (+) " dennoch eine glatte Note "gut" beschreibt und gerade keine Note "voll gut", die unzulässig wäre. Das ist bei der Bildung der Endnote entsprechend zu berücksichtigen.

    Also kann man doch zumindest festhalten, dass es ein sehr individueller Weg war und darum ging es. Ich kenne eine Menge Menschen, die viel machen und vergeblich darauf warten, von ihrer Schulleitung dafür protegiert zu werden. Du bist 'von oben' auf eine solche Stelle gekommen, die sonst aller Wahrscheinlichkeit nach nie ausgeschrieben worden wäre.

    Du missverstehst, glaube ich, wie diese Stellen ausgeschrieben bzw. besetzt werden und überhaupt werden können. Jeder Schule ist eine ziemlich genau bestimmbare Anzahl von Funktionsstellen zugewiesen. Wenn diese aktuell besetzt sind, dann kann niemand befördert werden. Es kann dann auch niemand von außen darauf eingesetzt werden. Dann kann auch eine Schulleitung trotz Anerkennung der hohen Leistungen nicht weniger Kollegen nichts ändern und es entsteht ein Beförderungsstau.

    Erst wenn eine solche Stelle frei wird, dann wird sie i.d.R. landesweit ausgeschrieben. Einzige Ausnahme kann dabei das (zwingende!) Einsetzen eines (ebenfalls nach gewisser Zeit zwingenden) Rückkehrers aus der Behörde sein. Das alles hat aber in keiner Weise etwas mit protegieren oder Vetternwirtschaft zu tun.

    PS: Die persönlichen Kontakte sorgen hier lediglich für einen Überlick, wo es denn perspektivisch überhaupt möglich wäre, unterzukommen. Auch diese Information ist im Übrigen nicht exklusiv, sondern lässt sich im Telefonat mit den zuständigen Dezernenten besprechen.

    Tut ihr um der Provokation willen nur so oder ist euch wirklich nicht klar, dass ein (sofortiges) Betretungsverbot der Praxis bei (Corona-) Symptomen einerseits dem Schutz anderer Patienten und v.a. der Mitarbeiter dient und andererseits gerade nicht bedeutet, dass man nicht dennoch ärztliche Behandlung erhält?

    Auch in ein Krankenhaus kann man nicht einfach mit hochansteckenden Krankheiten hineinspazieren, sondern wird dazu aufgefordert, sich durch Gegensprechanlage zunächst von außen anzumelden. Das lief im Übrigen auch schon lange vor Covid-19 so.

    Auf die entsprechende Stelle im Amt muss man sich erst mal bewerben und genommen werden, dort Verantwortung übernehmen und viel arbeiten. Und die Rückkehr in den Schuldienst bei doch fürstlicher Entlohnung gelang, weil der TE jemanden kennt, also letztlich Vetternwirtschaft. Auch das ist nicht für jeden oder überhaupt für viele eine Option. Insofern ist es schon individuell sehr gut gelaufen und definitiv besser als ein Burnout, Letzteres dürfte aber leider häufiger der eingeschlagene Weg sein.

    Zum Einen sieht fürstliche Entlohnung etwas anders aus als das, was im ÖD überhaupt möglich ist. Zum Anderen hat es nichts mit Nepotismus zu tun, wenn man berufliche Kontakte pflegt und über diese von alternativen Stellen erfährt. Wie du bereits sagst: man muss sich am Ende dennoch erfolgreich auf diese öffentlich ausgeschriebene Stelle bewerben, genommen werden und erfolgreich darin arbeiten.

    Das könnte man so interpretieren, dass das System - entgegen aller Unkenrufe - doch dafür sorgt, dass gute, reflektierte Leute die Chance zum Aufstieg erhalten und nicht nur solche, die lediglich auf die Karriere aus sind.

    Ja, und dass man auch nicht so stark auf das Wohlwollen der eigenen Schulleitung angewiesen ist, wie man das manchmal annehmen mag. Es öffnen sich manchmal einfach Türen, von denen man selbst vorher nicht wusste, dass es diese gibt. Es bedeutet aber auch, dass es nicht schadet, eine der zahlreichen "Zusatzaufgaben" an einer Schule zu übernehmen und sich damit ein Profil zu geben.

    Danke für den Bericht Bolzbold . Ich hatte mir dein Thema hier damals sehr genau durchgelesen, als ich das Angebot für eine solche Stelle erhalten hatte und das hatte mir sehr dabei geholfen, einzuordnen, auf was ich mich dabei einlasse. Mir geht es heute auch sehr gut damit und kann die Nebenbedingungen (kein hausinterner Gegenbewerber, weitgehend gut funktionierende Schule, Möglichkeit eigene Akzente zu setzen) für eine gute Berufszufriedenheit nur bestätigen.

    Besonders wichtig ist mir allerdings auch folgende deiner Feststellungen, da sie sich exakt mit meiner Erfahrung in diesem Prozess deckt:

    In der Rückschau ist es faszinierend zu sehen, dass ich mir vor sechs Jahren und insbesondere in der Zeit davor eigentlich gar keine großen Gedanken über Karriere oder ähnliches hätte machen müssen. Es hat sich alles irgendwie gefügt. Ohne Druck. Einfach so. Und meine Biographie ist voll davon, dass sich Dinge einfach irgendwie zum Guten fügen. Leider sieht man das nicht immer, wenn man sich im "Transformationsprozess" befindet.

    Ich hatte mich im Vorfeld lange gefragt, ob ich mit meinen Tätigkeiten gut aufgestellt bin oder letzlich chancenlos bleibe. Und auf einmal hatten sich gleich mehrere passende Varianten zur Weiterentwicklung aufgetan....nur halt nicht an der ursprünglichen Stammschule.

    Leo13

    Unter die Arbeit kann man erst einmal viel schreiben, sogar ganze beurteilende Texte. Das entscheidende ist aber, dass damit nicht der Versuch unternommen werden sollte (und darf), durch die Hintertür einer Klammer doch mit unzulässigen Zwischennoten zu hantieren und diese für eine scheinbar objektivere "Berechnung" der Zeugnisnoten zu benutzen. Diese sind lediglich auf Basis der festgestellten Leistungen im zulässigen Notenschema festzulegen.

    Um auf das eigentliche Thema zurückzukommen,

    ist eine Verbeamtung trotzt dieser Krankheit möglich oder läuft es darauf hinaus, dass man "nur" angestellt werden würde?

    Eigentlich hat Quittengelee das bereits in Beitrag #9 beantwortet: Die Maßstäbe zur Beurteilung der gesundheitlichen Eignung haben sich vor knapp 10 Jahren drastisch zugunsten der Bewerber verbessert. Dass Varikozele zu einer Prognose des Nichterreichens der Altersgrenze mit überwiegender Wahrscheinlichkeit führen könnte, kann ich mir persönlich kaum vorstellen. Aber letztlich sind hier im Forum vermutlich nur medizinische Laien anwesend, insofern kann dir hier niemand eine verbindliche Antwort geben. Genau für diese Prognose ist der Amtarzt als Experte zuständig.

    Das wäre schon fast ein Grund für einen Versetzungsantrag. "Ich schätze Loyalität" - sprich: Kriech mir in den Arsch und Du könntest (!) ggf. eine Beförderungsstelle bekommen...

    Geld ist nicht so wichtig? Macht vermutlich auch nicht - und deshalb ist er ja Schulleiter geworden...

    Naja, soweit würde ich nicht unbedingt gehen. Aber man darf das durchaus als Hinweis darauf verstehen, dass man sich für eine Beförderung lieber auch an anderen Schulen umsieht. Es ist ja grundsätzlich begrüßenswert, dass relativ offen kommuniziert wurde, dass aktuell Stellen blockiert sind und keine sichere Perspektive besteht.

    Vielleicht setzt du dich dann einfach noch einmal damit auseinander, warum ein Angriffskrieg nur 2 Länder von uns entfernt und der geopolitische Anspruch dahinter doch etwas anderes ist, als ein Bürgerkrieg im Nahen Osten oder in Afrika und warum uns der erste Fall vlt. etwas mehr persönlich betrifft als die bisherigen Konflikte.

    Seph: OK. Trotzdem ein Zeichen dafür, dass Geld fehlt. Und trotzdem kein Grund dafür, in den FV einzutreten.

    Dem stimme ich ja grundsätzlich zu und es kann nicht Aufgabe des Fördervereins sein, Versäumnisse des Trägers bei der sächlichen Grundausstattung der Schule abzufedern. Ich möchte aber mal ein Beispiel anbringen, was etwas über diesen Rahmen hinausgeht:

    Wir wollten zur Erweiterung unseres Pausen-, Ganztags- und Sportangebots auf einem bis dahin ungenutzten Areal des Geländes eine neue Sportanlage aufbauen, die nicht gerade zur Grundausstattung einer Schule gehört (Mehrzweck-Beachanlage). Ein Teil der Finanzierung konnte dennoch über öffentliche Budgets erfolgen, der Rest kam aber aus Sach- und Geldspenden sowie mehreren Aktionen der Schule mit Einnahmen über den Förderverein zusammen. Ohne den Förderverein wäre ein solches Vorhaben (wir reden von sehr deutlich 5-stelligen Beträgen) nicht machbar gewesen. Und man muss unserem Träger nun wirklich keine Vernachlässigung der Schule vorwerfen.

    PS: Als Lehrkraft bin ich selbstverständlich nicht Mitglied im Förderverein, wie ich oben bereits erwähnt hatte. Gleichzeitig arbeite ich aber für entsprechende Vorhaben gerne und konstruktiv mit ihm zusammen.

    Ohne hätten sie es sich aber nicht leisten können.

    Das ist ne interessante These, dass Leute auf das Land ziehen, weil sie es sich erst durch die Pendlerpauschale leisten können. Ist es nicht eher so, dass Wohnraum in den Städten auch jetzt schon zu teuer ist und es deutlich Druck aus diesem angespannten Markt herausnimmt, wenn doch noch einige Leute ländlich wohnen?

    Würdet ihr beide mit dem Zug fahren, könntet ihr die Kosten der Monatskarten komplett absetzen.

    Dafür müsste es erst einmal einen sinnvollen ÖPNV geben. Bei uns hat der entsprechende Verkehrsverbund dieses Jahr als Antwort auf die notwendige Stärkung des ÖPNV erst einmal weitere der ohnehin schon spärlichen Busfahrzeiten zusammengestrichen.

    Die Pendlerpauschale ist nicht an ein Verkehrsmittel gebunden und kann genauso durch Nutzung des ÖPNV oder des Fahrrads angesetzt werden. Viel blödsinniger war dieses Jahr der Tankrabatt, der nicht nur berufsbedingte Fahrten, sondern auch jegliche private Nutzung von Kfz subventioniert hatte.

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