Da die vorherige Abteilungsleiterin in Pension gegangen ist, gab es eine haushaltstechnische Sperre der Stelle von 9 Monaten.
Nordish90 Das hier ist der entscheidende Satz. Deine Ausführungen klingen bislang so, als würde haushaltstechnisch noch überhaupt keine Planstelle A15Z für die Tätigkeit als stellv. SL bereit stehen. Insofern darf auch noch keine Beförderung stattfinden.
Bei mir war es zwar ein anderes Bundesland, aber so viel anders sollte die Zuweisung nicht verlaufen: Mir wurde damals nach erfolgreicher Bewerbung zum Einen die Tätigkeit als .... übertragen und gleichzeitig wurde ich andererseits in eine entsprechende Planstelle eingewiesen, aus der ich zunächst eben noch bis zum Ablauf der Probezeit Bezüge der vorherigen Stufe erhalten hatte. Die Planstelle hatte ich aber explizit bereits durch Urkunde erhalten.
PS: Weil du andeutest, durch Ausfälle da rein gerutscht zu sein: Möglicherweise ist der ursprüngliche Inhaber zwar dienstunfähig, aber noch nicht regulär pensioniert. Das kann dazu führen, dass die zugehörige Planstelle auch solange noch blockiert ist. Zumindest kenne ich einen solchen Vorgang aus Thüringen von früher. Ob das heute noch so ist und sich auch in anderen Bundesländern findet, kann ich spontan nicht sicher sagen.