Die Frage stellt sich in Anbetracht des Mangels an Förderschullehrkräften derzeit gar nicht. Zumindest für Thüringen und NDS kann ich aber sagen, dass diese ohnehin bereits oft im gemeinsamen Unterricht über die Teilabordnungen an andere Schulen miteingesetzt werden.
Beiträge von Seph
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Da kann man nur noch hoffen, dass der Boden bald wärmer wird, was ja für den Verlauf des Tages angekündigt ist. Hier kamen die Meldungen neben der zentralen Verteilung über die SL auch über Systeme wie Katwarn und die öffentliche Presse rein.
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Da ist der ÖD richtig human dagegen. Hier wird gerade was die Distanzen angeht schon darauf geachtet, dass nicht noch Trennungsgeld anfällt oder netter formuliert: die Versetzung für den Arbeitnehmer räumlich zumutbar bleibt.
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Ich war gerade mal kurz vor der Tür zum streuen und war sehr froh, dass bei uns der Präsenzunterricht abgesagt wurde. Es ist tatsächlich extrem glatt und das Anfahrtrisiko stünde wohl in keinem Verhältnis zum Nutzen der Betreuung einiger weniger Schüler vor Ort. Dann lieber gleich alle zum Ausweichen auf die Online-Möglichkeiten.
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Genau das, habe ich auch gedacht!
Das ist auch einer von mehreren Gründen, warum ich nicht an einer staatlichen Schule arbeite.
Ich kann damit nicht umgehen, dass evtl. der Arbeitsgeber auswählen kann, wann und wo ich arbeite.
Ein entsprechendes Direktionsrecht haben nicht nur Dienstherrn im ÖD, sondern grundsätzlich alle Arbeitgeber....
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Rechtlich ist es schlicht so, dass die SL im Rahmen ihres Direktionsrechts entsprechende Aufgaben anweisen kann, völlig unabhängig davon, ob diese bereits vorab durchgeführt wurden oder nicht. Gleichzeitig ist man natürlich gehalten, sich an die Arbeitszeiten zu halten. Wenn hier eine deutliche Diskrepanz auftritt, wird es im Gespräch eine Lösung geben müssen.
Wenn die SL darauf besteht, die Aufgaben weiter durch dich bearbeiten zu lassen, ist das erst einmal möglich. Dir wiederum kann man (nicht erst dann) nur raten, die Arbeitszeiten konsequent zu protokollieren und entsprechend Aufgaben zu priorisieren und nötigenfalls auch mal liegen zu lassen. Aber nicht aus Trotz, sondern aus der darstellbaren Unvereinbarkeit mit der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit.
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Hier in NDS ist in mehreren Landkreisen und Städten für morgen bereits Unterrichtsausfall angekündigt. In der Mail unseres Schulleiters vom frühen Abend schrieb er explizit den Satz: "Bitte bleiben Sie zuhause und fahren Sie morgen nicht zur Schule. Wir sehen uns hoffentlich am Dienstag wohlbehalten wieder."
Jupp, bei uns findet morgen kein Präsenzunterricht statt. Mir solls recht sein, bevor ich bei Glatteis los muss.
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Ein Gymnasiallehrer hätte umgekehrt auch an der Realschule Schwierigkeiten. Wie sagte mir eine Hauptseminarleiterin Mal, man müsse die SuS da abholen wo sie stehen. In den meisten Realschule würden sich 80% der SuS mental verabschieden, wenn man auf gymnasialem Niveau unterrichtet.
Ist dir bewusst, dass es in einigen Bundesländern auch Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe gibt? Da unterrichten dann auch Gymnasiallehrkräfte Schülerinnen und Schüler der gesamten Bandbreite (von Kindern mit Förderbedarf LE bis hin zu künftigen Abiturienten). Das bringt seine Herausforderungen mit sich, ist aber nicht das Prolem, zu dem es hier gemacht wird.
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Ich habe den Deal eingehalten und mein Dienstherr hat ihn gerichtlich nachgewiesen gebrochen. In der Arbeitswelt würde man das Arbeitsverhältnis mit der Begründung, dass das Vertrauen nachhaltig und unwiederbringlich zerstört ist beenden. Und wir sollen weitermachen wie bisher?
Halt dich fest: du darfst auch als Beamter das Dienstverhältnis einseitig aufkündigen und brauchst dafür nicht einmal eine Begründung. Ich nehme aber an, dass du es doch fortsetzen möchtest und darfst dabei genießen, dass dein Dienstherr nun gezwungen wurde, die Besoldung doch anzupassen.
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Die Schlussfolgerung ist nicht nur falsch, sondern völlig übertrieben. Es ergibt nach wie vor Sinn, Lehrkräfte (und andere Beamte in anderen Laufbahnen) zielgerichtet auf eine spezielle angestrebte Verwendung auszubilden. Und gleichzeitig kann es eben sein, dass in einzelnen Bereichen aufgrund notwendiger Umstrukturierungsmaßnahmen für einzelne Beamte eine auch inhaltlich andere amtsangemessene Beschäftigung gefunden werden muss. Dass bedeutet dann auch nur für genau diejenigen eine notwendige Neueinarbeitung.
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So großzügig ist die Auslegung hier gar nicht notwendig. Der Dienstherr hat einen breiten Ermessensspielraum bei der Festlegung des Inhalts des auszuübenden Amtes, sofern wenigstens ein amtsangemessener Tätigkeitsbereich verbleibt. Er darf also den Beamten nicht einfach längerfristig unterwertig beschäftigen, sehr wohl aber teilweise unterwertige Aufgaben übertragen, sofern der angesprochene amtsangemessene Tätigkeitsbereich verbleibt.
Beim Einsatz von Lehrkräften in anderen Schulformen als den ursprünglich anvisierten liegt oft nicht einmal ein unterwertiger Einsatz vor, sondern i.d.R. ein amtsangemessener. Der "Deal" den man mal eingegangen ist, lautet übrigens nicht "Ich behalte mein Leben lang die gleichen Arbeitsbedingungen und muss nie was neues lernen", sondern "Ich erfülle die mir übertragenen Amtspflichten gewissenhaft und werde dafür amtsangemessen alimentiert". Das beinhaltet auch die Pflicht zur Weiterbildung, um die übertragenen Amtspflichten auch in neuen Situationen angemessen erfüllen zu können.
PS: Mir ist klar, dass das hier unpopulär ist und ich würde persönlich vermutlich auch die Krise bekommen, wenn ich auf einmal an eine Förderschule abgeordnet würde. Rein rechtlich ist das aber durchaus stimmig, sofern die dazwischenliegenden Hürden für den Dienstherrn (z.B. Anhörung des Beamten, Beteiligung PR u.ä.) sauber genommen wurden.
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Mir ist kein Bundesland bekannt, in dem man als Sek 1 Lehrkraft aktuell keine Chancen hätte, unbefristet und mit sofortiger Verbeamtung eingestellt zu werden...eine gewisse räumliche Flexibilität vorausgesetzt. Mit 2 Kernfächern + Sport + DaZ bringst du auch einige sehr interessante Dinge mit.
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Das ist nicht nur der nahezu gleiche Eingangstext als Eröffnung, sondern die Beiträge danach sind auch verblüffend ähnlich

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In NDS ist ziemlich klar geregelt, bis wann Unterricht in Prüfungsgruppen als erteilt gilt und ab wann nicht mehr. Ist das bei euch wirklich eine Ermessensfrage der Schulleitung?
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Aber eben über die Tatsache, dass es den Beamten nicht möglich ist, solange er im System bleibt, seine Anstrengung und zusätzlich investierte Zeit zu monetarisieren.
Das stimmt, wie hier bereits mehrfach dargestellt, schlicht nicht. Aber damit scheinst du dich nicht auseinandersetzen zu wollen.
Und eben die Tatsache, dass man als Beamter etwas Leibeigener des Landes ist, siehe abgelehnte Freigaben bei gewünschten Versetzungen oder Zwangsversetzungen.
Auch das ist perspektivisch verzerrt. Das stellt nur ein Problem dar, solange man das wärmende Mäntelchen "Beamter sein" nicht mal kurzzeitig abstreifen möchte. Natürlich muss der eigene Arbeitgeber nicht jedem Wechselwunsch in eine andere seiner Abteilungen nachgeben...das ist auch in der freien Wirtschaft nicht anders. Dann bewirbt man sich eben auf eine passende (Aufstiegs-)Stelle, was auch als Beamter locker möglich ist und keine Freigabe erfordert oder man kündigt eben, was ebenfalls als Beamter möglich ist...nur etwas anders heißt und abläuft. Die Bezeichnung "Leibeigener" ist vollkommen absurd.
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Wenn man sich klar macht, dass Ferien lediglich "unterrichtsfrei" und nicht "arbeitsfrei" sind, dann wird auch schnell klar, dass der Fall "bis zu Ferienbeginn krank" und "nach Schuljahresstart wieder krank" nicht so viel anders ist wie "in Kalenderwoche 4 krank und in Kalenderwoche 10 wieder krank" ist.
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Das ist vermutlich die pragmatische Lösung und beugt mit wenig Aufwand nachträglichem Ärger vor.
Unsere SL verlangt in einem solchen Fall (krank bis zu den Ferien) definitiv immer eine Gesundmeldung und sagt, dass sie sonst die Ferien mit als Krankenzeit dazurechnen muss!
Weder muss noch darf sie das. Wie gesagt: Die Krankheitsdauer ergibt sich automatisch aus der AU-Bescheinigung. Mit Auslaufen der AU gilt man automatisch als wieder dienstfähig. Die SL darf nicht einfach vom Gegenteil ausgehen und weiß das vermutlich selbst. Immer wieder erschreckend, mit welch ... ich bin versucht zu sagen "bösartigen"...Mitteln einzelne Schulleitungen so agieren. Zum Glück sind das Ausnahmen.
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Ich denke nicht. Leistung wird in der freien Wirtschaft, in den richtigen Branchen, bezahlt, und ich habe von leistungsstarken Singles gesprochen. Ist so eine Definitionssache. Auch in der freien Wirtschaft ist nur ein Teil der Arbeitnehmer leistungsstark.
Ich denke doch. Wenn man sich ausschließlich eine kleine spezielle Gruppe herausgreift und nicht das große Ganze betrachtet, dann ist die Wahrnehmung verzerrt. Man kann zum halbwegs realistischen Vergleich ja wunderbar mit den Daten des Instituts der deutschen Wirtschaft mal rumspielen (-> https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user…lung/index.html) und mal das Einkommen des engagierten (Jung-)Singlelehrers mal eingeben. Selbst im Vergleich zu nur Akademikern ist dieser nicht gerade am unteren Ende der Verteilung.
Es ist vollkommen unbestritten, dass es Branchen gibt, in denen man - insbesondere bei Positionen mit Personalverantwortung - auch deutlich mehr verdienen kann als als Lehrkraft. Ob das mit gleichen Arbeitszeiten einhergeht, ist dann schon fraglicher. Man darf aber insbesondere nicht den Fehler machen, aus dem reinen Vorhandensein solcher Jobs darauf zu schließen, dass das in der Breite so gilt.
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Da ich es selber nicht weiß: Gebe es in Nds. auch den Anspruch / Möglichkeit das auszahlen zu lassen?
Ja, aber auch hier ist das eher der Ausnahmefall, nicht der Regelfall. Auf Antrag kann eine Ausgleichszahlung bewilligt werden, nach welchen Gesichtspunkten eine solche erteilt wird, entzieht sich derzeit meiner Kenntnis.
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Sehe ich genauso. Aus der AU-Bescheinigung geht die Dauer der Arbeitsunfähigkeit doch genau hervor. Insofern ist da kein weiterer Schritt nötig.
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