Beiträge von Seph

    Ich denke auch, dass das eher selten ist und die Antwort mit "Nein" eher Fragen aufwirft als ein "Ja" mit der von patti vorgeschlagenen Ergänzung. Gar nicht so sehr, weil trinken normal wäre, sondern weil gerade Alkoholiker dies zu verstecken versuchen könnten.

    Die Schulaufsicht (wie ich hörte) sei mit den SL-Mitgliedern per du und soll wohl grundsätzlich immer der SL Recht geben.

    Dass sich Schulleitungen und zuständige Dezernenten (so heißen die entsprechenden Personen hier in NDS) kennen, ist nicht ungewöhnlich, waren letztere oftmals selbst vorher Schulleiter. Dass das dazu führen könnte, dass die Schulaufsicht ebenfalls schriftlich eine rechtswidrige Dienstanweisung bestätigt, ist hingegen eher nicht zu erwarten. Insofern würde ich dem Gerede keine Bedeutung zusprechen und mich insbesondere davon nicht einschüchtern lassen.

    Durch die Nicht-Neubesetzung pensionierter Fachkollegen kommt es zu erheblicher Mehrbelastung der noch aktiven Kollegen. Welche Möglichkeiten hat man als Fachschaft, die Schulleitung zur Neubesetzung dieser Stellen zu bewegen um nicht dauerhaft den Lehrermangel zu schultern?

    Mir ist hier auch unklar, was genau gemeint ist: werden an der Schule insgesamt keine neuen Stellen besetzt oder einfach nicht mit genau den Fachkombinationen, welche den pensionierten Lehrkräften entsprechen?

    Ich denke meine unterschiedliche Ansicht und vieles meiner Argumentation wird darauf hinauslaufen, dass ich aus meiner eigenen Erfahrung im gemischten Kollegium und begrenzten Erfahrung im Ref, nicht annehme, dass eine Lehrkraft, die das Ref absolviert hat, besseren Unterricht macht als eine, die gleich lange unterrichtet hat, aber das Ref nicht absolviert hat. Studien dazu sind, was genau Deutschland angeht, nach etwas Recherche auch recht mager und lassen keine allgemeinen Schlüsse zu, was auch genauso in der Fachliteratur behauptet wird. Sollte jemand allerdings eine aussagekräftige Metastudie, genau dazu haben, wäre das natürlich klasse. Bis die entsprechenden Studien vorliegen, läuft es darauf hinaus, dass ich annehme, dass es keinen Unterschied für die Unterrichtsqualität macht, aber z.B. du annimmst, dass es einen Unterschied macht. Um diese empirischen Aussagen zu überprüfen, müssten allerdings, wie gesagt, entsprechende aussagekräftige Studien durchgeführt werden.

    Das auf reine Empirie zu reduzieren scheitert schon daran, dass es keine eindimensionalen Kriterien gibt, die "besseren Unterricht" definieren. Bei deinem Bauchgefühl vernachlässigst du allerdings, dass im Referendariat gerade ein großes Repertoire an Handlungsoptionen zum Umgang mit pädagogischen und fachdidaktischen Herausforderungen auf erziehungs- und fachwissenschaftlicher Basis vermittelt wird, welches Einsteigern ohne diesen Ausbildungsschritt zunächst fehlt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich jemand das auch autodidaktisch erarbeiten kann. Viel wahrscheinlicher ist jedoch, dass derjenige auch langfristig nur auf weniger Optionen zurückgreifen und deren Bedeutung auch nicht in größere Zusammenhänge einordnen kann.

    Um das mal anhand einer Analogie aus einem anderen Berufsfeld zu verdeutlichen: Es gibt sicher eine gute Reihe von Personen, die auch ohne Kochausbilung gut kochen können und eine Reihe von leckeren, ansprechenden Gerichten zubereiten können. Die systematische Ausbildung in Arbeits-/Gesundheitsschutz, Hygiene, Warenwirtschaft, Anwenden vielfältiger arbeits- und küchentechnischer Verfahren, Umgang mit der großen Vielfalt von Rohstoffen und deren Zusammenspiel im Gericht usw. ersetzt das jedoch nicht. Und ja, es gibt Fälle, in denen eine ungelernte Person eine Küche besser führen kann als eine gelernte Person. Sehr viel wahrscheinlicher ist jedoch genau das Gegenteil.

    Die Grundidee, Unterricht gemeinsam zu planen, Material auszutauschen und eine gewisse Verbindlichkeit und Parallelität in der Sequenzplanung zu haben, ist sicher sinnvoll. Hier wird aber mit Sicherheit deutlich über das Ziel hinausgeschossen, wenn eine so starke Verengung stattfindet, wie hier beschrieben:

    Zu diesem Schuljahr wurde nun noch verschärft, dass alle Klassen eines Jahrgangs parallel arbeiten müssen bis ins Detail - gleiche ABs, exakt gleiche Klassenarbeiten, egal wie gut oder schlecht eine Klasse mit einem Thema vorankommt. D.h. wenn eine Klasse ein Thema nach einer Woche bereits vollständig durchdrungen hat, eine Parallelklasse aber noch zwei weitere Wochen braucht, muss man auf diese „warten“ und darf stofflich noch nicht weitermachen. Das führt meiner Meinung nach aber auch dazu, dass man ggf. sehr viel zwischenschaltet bevor man z.B. dann die Arbeit schreiben kann, sodass manche Dinge eventuell auch wieder „vergessen“ bzw. nicht mehr so gut gekonnt werden wie zu dem Zeitpunkt als das Thema präsent war.

    Auf die zugrundeliegenden Rechtsvorschriften hatte Bolzbold schon hingewiesen, ich möchte da besonders §5 ADO hervorheben.

    Das 1. Stex habe ich auch sehr gut bestanden und das Ref hatte ich sogar angefangen, aber die Seminarleitung hatte schlichtweg keine Ahnung vom Fach. Was sie erzählte entsprach dem Wissensstand von ungefähr 1970, sowohl was das Fachwissen wie auch die Didaktik betrifft.

    Findest du es nicht etwas vermessen, als gerade nicht voll ausgebildete Lehrkraft die didaktischen Fähigkeiten der Seminarleitung zu beurteilen? Das klingt für mich ehrlich gesagt eher nach mangelnder Selbstreflexion. Aber ok, ein abgebrochenes Referendariat erklärt zumindest, warum kein 2. STEX mehr angestrebt wird.

    Ich habe in vielfältigen Kontexten mit Laptops gearbeitet. Ich hatte für alle für den stationären Betrieb immer einen externen Monitor im Betrieb. Das eingebaute Kuckloch war immer nur eine Notlösung. Damit erkauft man sich die Mobilität, aber für größere Arbeiten gehe ich dann stationär.

    Der nächste Monitor wird 32”.

    Kann ich gut nachvollziehen und handhabe das genauso. Das Notebook ist ganz nett, um mal eben in den Klassenraum oder in Besprechungen mitgetragen werden zu können bzw. für Präsentationen aufgebaut werden zu können. Für das längere Arbeiten am Gerät kommt dieses natürlich per Dockingstation an entsprechende Peripheriegeräte.

    Deine vorgeschlagene Strategie ist wohl das sicherste. Ich werde die Woche nochmal bei der Kommune nachfragen, ob sich da offene Fragen noch klären könnten, ansonsten ist der Fall von E12 Stufe 3 zu E9 Stufe 1 doch etwas groß, wenn man bedenkt, dass ich in beiden Fällen den genau gleichen Job mache, nur an anderen Schulen

    Das kann ich absolut nachvollziehen und denke, dass das Gespräch mit dem AG hier wirklich zielführend ist. Du hast ja bereits Erfahrungen, die direkt aus dem Schuldienst resultieren und nicht nur einen entfernten Verwandschaftsgrad aufweisen.

    Wie gesagt: anders als in der Wirtschaft gibt es hier keinen Verhandlungsspielraum. Es wird einfach davon ausgegangen, dass du dich - wie du es ja im Moment tust - selbst erkundigst, welche Arbeitsbedingungen dich erwarten. Diese liegen ja theoretisch offen, die einschlägigen Regelungen des Tarifvertrags sind frei einsehbar. Ich teile im Übrigen deine Ansicht zur Nutzlosigkeit des 1. STEX nicht. Die Entgeltordnung unterscheidet hier sehr wohl zwischen Lehrkräften mit abgeschlossenem Hochschulstudium und solchen, die dieses nicht vorzuweisen haben.

    Da die Bundesländer i.d.R. auch nicht gerade großzügig bei der Anerkennung einschlägiger Berufserfahrungen sind, würde ich erst einmal vom "Worst Case" ausgehen und mich fragen, ob ich mir den Job auch unter den Bedingungen E9 Stufe I vorstellen kann und eine mögliche Anerkennung eher als Bonus sehen. Wenn man sich das nicht vorstellen kann, ist wohl die Suche nach Alternativen ratsam.

    Und wenn sich die Leute von der Schule den ganzen Aufwand machen, den Stundenplan zu erstellen und die SuS darauf verlassen, unterrichtet zu werden, ich aber mit dem Vertrag nicht einverstanden bin, dann stehen die alle dumm da? Es mag sein, dass meine Ansichtsweise eben zu sehr aus der Wirtschaft oder dem privaten Bereich kommt und das Lehrkräfte im kommunalen oder staatlichen Dienst eben Gang und Gäbe ist, aber einem Vertrag sollte doch vor Arbeitsbeginn auch vom Arbeitnehmer zugestimmt werden.

    Ja, genau das geschieht auch definitiv noch vor Arbeitsbeginn. Und wenn sich AN und AG dann nicht einigen können, so wird der AG relativ flexibel umplanen, auch wenn das für den Stundenplaner ärgerlich sein mag. Ich kann dir aber auch hier versichern, dass dadurch kein Verhandlungsspielraum im Sinne von "Gebt mir eine höhere Stufe oder ihr müsst damit leben, wahnsinnigen Zusatzaufwand zu betreiben" entsteht.

    Ich versuche mal, kurz auf deine Fragen einzugehen:

    1) Die Arbeitszeit von Lehrkräften wird (rein) auf Basis des Unterrichtsdeputats berechnet. Bei 50% des Normdeputats hast du auch eine 50%-Stelle mit entsprechender Bezahlung. Diese Stelle sollte einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von ca. 20-21 Stunden entsprechen.

    2) Das ist nicht verhandelbar. Einschlägig dürfte in deiner Konstellation die Entgeltordnung für kommunale Lehrkräfte in Bayern sein (TVEntgO-kL), die Eingruppierung erfolgt analog zum TVoeD. Mit 1. Staatsexamen, aber ohne abgeschlossenes Referendariat sollte das der EIngruppierung in E9 oder E10 entsprechen. (vgl. 3.1.Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder, auf die der TVEntgO-kL explizit Bezug nimmt). Vielleicht weiß jemand genaueres, welche der beiden Stufen nun genau zutrifft.

    3) Das entzieht sich leider meiner Kenntnis. Zumindest für BaWü weiß ich, dass diese zweifelhafte Methode noch immer Anwendung findet.

    4) Mich würde kaum wundern, wenn der Arbeitsvertrag erst zum 1. Arbeitstag vorliegt und vor Ort vor Dienstantritt unterschrieben wird. Mir sind auch Fälle bekannt, die wieder nach Hause geschickt wurden und aufgrund verspäteter Vorlage des Vertrags erst einige Tage später anfangen durften.

    Es reicht - und ist nebenbei bemerkt auch Pflicht jedes Beamten - gegen die rechtswidrigen Dienstanweisungen zu remonstrieren. Eine Anweisung einfach nicht auszuführen ohne Remonstration kann wiederum einen eigenen Dienstpflichtverstoß darstellen und ist daher eher nicht zu empfehlen.

    Du hast ja sinnvollerweise den zuständigen Fachdezernenten bereits kontaktiert, um dies an höherer Stelle zu klären. Wäre dies nicht bereits erfolgt, hätte ich sonst mit Blick auf die vorliegende Einschätzung der Rechtswidrigkeit seitens des Vorsitzenden Personalrats von NRW eine Remonstration gegen diese Dienstanweisung nahegelegt.

    Ich verstehe halt nicht warum die zweitklassige Behelfsalternative OBAS erstklassig bezahlt und abgesichert wird, wohingegen die erstklassige (leider wohl nicht verfügbare) Alternative der bodenständigen Lehramtsausbildung nur drittklassig bezahlt wird und der Kandidat, obwohl er sich dem Arbeitgeber Staat bedingungslos ausliefert, bis zum Ende (Bewerbung nach bestandenem 2. Staatsexamen) das volle Risiko der Nicht-Einstellung trägt.

    Eigentlich müßte es genau andersrum sein. Die passgenaue erste Wahl müßte wesentlich besser gestellt sein als die Behelfs-Alternative.

    Verkennst du dabei nicht völlig die sehr unterschiedliche Unterrichtsverpflichtung von Lehramtsanwärtern und OBASlern? Während die einen tatsächlich noch in der Ausbildung sind und sich vorsichtig herantasten dürfen, üben die anderen tatsächlich bereits den Vollzeitjob aus. Man darf auch nicht vergessen, dass der Quereinstieg eine Personalgewinnungsmaßnahme darstellt, um gerade in Mangelfächern zusätzliches Personal zu erhalten, welches sonst komplett fehlen würde. Diesen Weg deutlich unattraktiver zu machen, ist wohl kaum die Antwort auf den bestehenden Mangel.

    Mich stört ehrlich gesagt schon die Suggestion, Bewerber in der 2. Runde seien grundsätzlich schlechtere Lehrkräfte. Dabei wird vollkommen verkannt, wie die Ausschreibungen und Besetzungsrunden - insbesondere an den weiterführenden Schulen mit ihren Fächerkombinationen - tatsächlich ablaufen. Aber ja, diejenigen, die nun bereit sind, auch Stellen in Betracht zu ziehen, die vorher zu unattraktiv schienen, erhalten zeitlich befristet einen kleinen Gehaltszuschlag.

    Ich sehe das Problem darin für kommende Einstellungsrunden nicht. Insbesondere sehe ich keine Gefahr, dass jemand eine feste Stellenzusage in der 1. Runde (und damit ein sicheres Jahreseinkommen von mind. 46,7k) an seiner Wunschschule ausschlägt, um darauf zu spekulieren, in der 2. Runde eine Stelle, welche vermutlich nicht am Wunschort liegt, zu erhalten, nur um insgesamt über 24 Monate 3,6k-9,6k Brutto mehr zu erhalten. Das steht in keinem Verhältnis zueinander.

    Warum ist dabei die Zuordnung falsch?

    Wer wollte, konnte im 1. oder 2. Durchlauf eine Stelle bekommen, nun werden sie umgewidmet, in größere, beliebtere Städte gezogen … und mit Prämien versehen.

    Diese Prämien gehen also nicht an die Referendar:innen, die besonders gut waren und in der Auswahl oben standen oder die sich im 2. Durchgang flexibel mit einer Stelle arrangiert haben.

    Weil du damit suggerierst, dass diese Prämien den Besten enthalten werden und sie daher (ungerechtfertigt) leer ausgehen. Dabei stimmt diese Kopplung nicht. Die Besten haben bereits ihre sicheren Stellen an den (meist) Wunschstandorten und sind daher bereits gut versorgt. Die nun noch offenen Stellen werden gerade nicht wie von dir suggeriert in größere, beliebtere Städte gezogen. Diese sind doch bereits versorgt.

    Attraktiver gemacht werden müssen die Stellen, die bislang noch ohne Bewerber blieben und gerade nicht von den bisherigen Bewerbern angewählt wurden...weder von den Besten noch von den anderen. Dass man dann die Attraktivität der bisher nicht attraktiven Stellen erhöhen muss, ist nur folgerichtig.

    NDS lobt auch gerade Prämien aus.

    Wer noch übrig ist und die aller-allerletzten Stellen annimmt, bekommt zusätzliches Geld.

    Diejenigen, die ein gutes Ref gemacht haben und sofort eine Stelle finden konnten, werden keine Prämie erhalten.

    Diese Zuordnung ist falsch. Diejenigen, die ein gutes Ref gemacht haben, haben bereits in der 1. Runde zugeschlagen, eine sichere Stelle erhalten, die mit hoher Sicherheit an ihrer Wunschschule liegt. Die nun ausgelobte Prämie dient vor allem dazu, bislang ohnehin offen gebliebene Stellen attraktiver zu machen.

    Den Bereich sucht letztendlich die SL in NRW aus. Es gibt bei A14/A13-Aufstiegsstellen keine fest vorgegebene Tätigkeitszuschreibung.

    Die SL guckt, welchen Bereich sie benötigt und für eine Aufstiegsstelle geeignet sieht und schreibt dann die Stelle mit dem jeweiligen Tätigkeitsbereich aus.

    Das führt dann in der Praxis im Vergleich zwischen unterschiedlichen Schulen unter Umständen zu einer ziemlichen Ungleichbehandlung.

    Das ist in NDS zumindest an den Gymnasien und Realschulen auch so. An den Gesamtschulen hingegen sind die Stellen fest an die Übernahme einer Jahrgangsleitung oder einer Fachbereichsleitung gekoppelt und daher auch die Aufgabenbeschreibung entsprechend transparent. Das bedeutet andersherum aber, dass andere Aufgaben nicht mit Stellen unterfüttert werden können. Irgendetwas ist halt immer :(

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