Beiträge von Seph

    Bei uns verbringen sie die Pausen in einem Raum der OGS, der zu der Zeit ungenutzt ist.

    Im Lehrerzimmer möchten wir keine Personen haben, die keine Lehrer sind.

    Was spricht denn dagegen? Irgendwie erscheint mir das als etwas seltsames "Kastendenken", wenn ich an einer Schule in multiprofessionellen Teams arbeite. Der Datenschutz mit Sicherheit nicht Quittengelee . Hierfür reicht eine einfache Belehrung über dienstliche Verschwiegenheitspflichten. Im Lehrerzimmer passieren nun wirklich keine Dinge, die streng geheim wären und andersherum sollen Praktikanten gerade die (gesamte) Tätigkeit als Lehrkraft mitbekommen und nicht nur den Unterricht.

    Bei mir kam die Saalbauerweiterung zur Burg Blaustein endlich an :) Jetzt brauche ich nur noch sehr viel Platz und noch mehr Zeit.

    Auch eine "verlässliche Grundschule" kann nur verlässlich sein, wenn genügend Personal zur Verfügung steht. Im Regelfall wird man wohl versuchen, zunächst Schüler auf noch vorhandene Klassen aufzuteilen oder im nächsten Schritt ggf. die Unterrichtsstruktur der Schule auflösen und jahrgangsübergreifende Lösungen finden müssen, bevor man nur noch Notgruppen fahren kann und doch Kinder zu Hause lassen muss. Die Option 2 ist jedoch wie schon mehrfach beschrieben rechtswidrig und gerade keine praktikable Lösung.

    Ketfesem

    All das ist zwar nachvollziehbar, aber noch lange kein Grund, warum man das als Lehrkraft stillschweigend hinnehmen sollte und sich damit selbst in die Schussbahn bringt. Die Dienstanweisung ist trotz der nachvollziehbaren Gründe dennoch rechtswidrig und damit muss (!) man als Lehrkraft dagegen remonstrieren.

    Was die SL damit dann macht (z.B. Klassenzusammenlegung, Unterrichtsentfall, Umorganisation des Unterrichts u.ä.), ist erst einmal nicht das Problem der einzelnen Lehrkraft.

    Danke! Das habe ich auch gelesen. Die Praxis ist bei uns dann wohl illegal. Manchmal sitzen auch Schüler als Übersetzer für die Eltern dabei,

    Nur um einem Missverständnis durch einen möglicherweise vorhandenen logischen Fehlschluss vorzubeugen: Nur weil die Klassenpflegschaft (ausschließlich) aus Eltern und Lehrern besteht, ist es nicht gleich illegal, bei Treffen dieser Klassenpflegschaft auch Schüler anwesend zu haben. Üblich ist es jedoch eher nicht und mir fallen auch kaum Punkte ein, bei denen dies sinnvoll wäre, abgesehen von der Tätigkeit als Übersetzer.

    @WillG Das trifft es exakt! Wichtig ist v.a. die Absicherung gegen eventuelle Schadensersatzforderungen aufgrund der unvermeidbaren, aber aufgrund rechtswidriger Dienstanweisung zwangsläufigen und dann nicht grob fahrlässigen Aufsichtspflichtverletzung.

    Auch hier: Wie geht das? Du kommst aus der Pausenaufsicht und erfährst, dass du jetzt 2 Stunden die Paraklasse mitbetreust. Zimmer neben dir. ... Also baust du dich vor dem Chef auf und sagst: Nein, ich remonstriere? Inzwischen geht in den beiden Klassen der Bär ab, weil niemand kommt...

    Nein, das machst du natürlich nicht mündlich dem Chef gegenüber, sondern selbstverständlich nachweislich schriftlich. Davon unbenommen spricht wenig dagegen, dennoch mal kurz nach dem rechten zu schauen, wenn denn die Aufsichtsverhältnisse in der eigenen Klasse dies gerade zulassen. Da dies gerade in einer Grundschulklasse aber wohl eher selten vorkommen dürfte, sollte man sich dem Risiko der Vernachlässigung der eigenen Aufsichtspflicht nicht unbedingt aussetzen.

    In der Regel bedeutet das, dass man alle fünf Minuten von einem ins andere Klassenzimmer geht (weil ständig jemand Blödsinn macht) und den Kindern was zu arbeiten gibt.
    Alternativ irgendwie beide Klassen in einem Klassenzimmer unterbringen und bespaßen.


    Beide Alternativen sind kein Spaß!

    Ich hatte es an anderer Stelle schon einmal geschrieben, aber man kann es nicht oft genug betonen: Der BGH hatte bereits 1972 (AZ III ZR 80/70)

    entschieden, dass eine SL, die "Mitaufsicht" anordnet, eine Amtspflichtverletzung begeht. Im konkreten Fall ging es damals um die Haftung für einen durch die ungenügende Aufsichtsführung bedingte Verletzung in einer der beiden Klassen.

    Ich möchte jeder Lehrkraft unbedingt anraten, auf entsprechende Anweisungen hin unmittelbar schriftlich zu remonstrieren, um sich nicht selbst dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit bei der Aufsichtsführung aussetzen zu müssen.

    Die Anhebung auf "A13 für alle" wird mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit durch das Land anderweitig gegenfinanziert. Sie wird m.M.n. nicht automatisch dazu führen, dass bisher mit A13 bewertete Stellen auf einmal mit A14 bewertet werden. Andersherum verliert man - bis auf überschaubar wenig Zeit zur Vorbereitung der Beurteilung - nichts, wenn man sich frühzeitig für eine Funktionsstelle bewirbt.

    Da das Referendariat bereits eine Vollzeittätigkeit darstellt, ist auch kein Aufstocken von Stunden vorgesehen. Man wird vermutlich auch keine Genehmigung erhalten, parallel hierzu eine Vertretungsstelle zu übernehmen. Andersherum hat auch die Schulleitung keine Möglichkeit, den erhöhten Stundeneinsatz einfach so finanziell zu vergüten. Eine Vergütung solcher Stunden kann lediglich erfolgen, wenn die Mehrarbeit auch schriftlich angeordnet und genehmigt wurde, was gegenüber Lehramtsanwärtern m.M.n. gar nicht rechtmäßig wäre.

    Besteht evtl. die Möglichkeit, das Geld durch Nachhilfe (nicht Schüler der eigenen Schule!) oder andere Aushilfstätigkeiten zu erhalten. Nebenjobs mit geringem Stundenumfang sind i.d.R. zu genehmigen.

    Im Gymnasium, das meine Kinder besuchten wird in der 5. Klasse gleich am Anfang ein Diktat geschrieben. Wer mehr als 10 Fehler hat, hat LRS und erhält einen Nachteilsausgleich. Schnelle Diagnose,... steht aber glaube ich im Zeugnis und nicht jeder will das. Kann auch sein, dass es erst ab 7 oder 9 im Zeugnis steht, wenn man den Nachteilsausgleich weiterhin möchte. Das weiß ich jetzt leider nicht genau.

    Das ist hoffentlich als Witz gemeint und den zuständigen Lehrkräften hoffentlich klar, dass man eine LRS nicht anhand eines Diktates diagnostizieren kann.....ganz abgesehen davon, dass Lehrkräfte schlicht nicht berechtigt und befähigt sind, überhaupt solche Diagnosten zu stellen.

    Es ist vielleicht noch zu früh, aber versuche mal irgendwann den Perspektivwechsel: Deine Kollegin hat offensichtlich auch sehr gute Arbeit geleistet und das bereits seit langer Zeit. Nur so ist eine ebenfalls außerordentlich gute Beurteilung zu erklären. Dieser außerordentlich gute Arbeit abzuwerten, nur um dich in eine Position zu heben, wäre wohl kaum angemessen gewesen.

    Die Grundidee, Schüler zu etwas differenzierter Ausdrucksweise und v.a. zur Unterscheidung von Meinung und Fakten zu animieren, ist ja grundsätzlich begrüßenswert. Bei der Charakterisierung des Klans als rassistisch und gewalttätig handelt es sich allerdings um Fakten und nicht lediglich um eigene Meinungen. Da gibt es wenig Interpretationsspielraum.

    Ich werde auch wieder damit anfangen, eine zu tragen. Im Sommer war das mit offenen Fenstern und etwas Abstand zu den Schülern weniger ein Problem, aber ich muss es wirklich nicht auf eine Infektion anlegen. Dass man sie damit nicht zu 100% verhindern kann, steht nicht im Widerspruch dazu.

    Meines Wissens muss für Gelder aus dem Digitalpakt seitens der Schule ein Medienkonzept vorgelegt werden. Gelebt werden muss das wohl nicht. Oder kontrolliert das jemand?

    Mich befremdet die Frage etwas. Der Orientierungsrahmen und das daraus von der Schule zu entwickelnde Medienkonzept sind ja nicht nur Mittel zur Beantragung von Geldern, sondern sind genau wie andere behördliche Vorgaben verbindlich in Schule umzusetzen.

    Nach meinen Erfahrungen: Junge Menschen sehen in den Neuen Medien gar keine ernsthaften Gefahren für Körper & Geist. Vielmehr verlachen Sie die Skeptiker. Den jungen KuK an unserer Schule fehlt es offenbar an Kenntnissen hinsichtlich der Forschungslage.

    Das mag so wahrgenommen werden, nicht selten geht es aber darum, dass das Vorschieben dieser Gefahren durch die Skeptiker die Weiterentwicklung von Unterricht in diesem Bereich abgewürgt werden soll. Ja, die dauerhafte Nutzung digitaler Medien im Alltag kann nach aktueller Erkenntnis insbesondere bei Kindern und Jugendlichen Einfluss auf das Wachstum des Augapfels und damit ein deutlich erhöhtes Risiko von Kurzsichtigkeit bewirken. Das gilt im Übrigen für praktisch jede langwierige Beschäftigung mit kurzen Sehabständen. Insofern ist das analoge Setting in Schule mit Buch und Heft nicht soviel anders.

    Wenn das Argument jedoch zur Folgerung führt, man solle weiterhin in Schule den Blick auf die deutlich erhöhte Nutzung digitaler Medien in Freizeit und Beruf verschließen, dann ist das aus o.g. Gründen nicht gerade zielführend. Neben zielführendem - und nicht ausschließlichem - EInsatz digitaler Medien im Unterricht mit Blick auf Kompetenzbildung im Umgang mit diesen gehört auch die kritische Reflexion des häufigen Einsatzes. Das gelingt jedoch nicht, indem man die Geräte ganz aus Schule heraushält.

    Die Digitalisierung von Schule allgemein ist für mich vielerorts ein gefährlicher Fetisch: Der bloße Einsatz entsprechender Techniken bedeutet für die meisten einen Qualitätsgewinn. Aber worin genau besteht er? In der Regel wird als Argument genannt: Digitalisierung ist die Zukunft. Also ist mein Kind für die Zukunft gewappnet. Allerdings stellt sich hierbei die Frage, welche Kompetenzen wofür erworben werden sollen. Hier in Niedersachsen ist mir kein Curriculum bekannt, das entsprechendes festschreibt und begründet.

    Ich hoffe, dass du oder deine Schule da möglichst schnell das Lesen und die Umsetzung des "Orientierungsrahmen Medienbildung in der allgemein bildenden Schule" nachholt. Dessen Umsetzung ist Aufgabe aller Fächer, wobei bislang auf eine landesweit gesteuerte Vorgabe, welche der Kompetenzen in welchen Fächern entwickelt werden sollen, verzichtet wird. Daher tauchen die entsprechenden Kompetenzen nicht in den fachbezogenen Curricula auf. Die Schule hat jedoch in Absprache der Fachbereiche untereinander auf Basis dieses Orientierungsrahmens im schuleigenen Curriculum auszuweisen, wie der Erwerb entsprechender Medienkompetenzen erfolgt und dies auch umzusetzen.

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