Beiträge von Seph

    In deinem eigenen Link ist doch gerade zu lesen, dass eine wirksame Preiserhöhung bis 8 Prozent vom Reisenden hinzunehmen ist. Nichts anderes stand hier bislang zur Diskussion.

    PS: Ich räume ein, dass auch diese Preiserhöhung vorab als vertragliche Möglichkeit vorgesehen sein muss (vgl. §651f Abs. 1). Insofern vielen Dank für deinen ergänzenden Hinweis!

    @DarwinOnTheRocks Insofern mal genau den Pauschalreisevertrag prüfen, ob eine solche Möglichkeit vertraglich vereinbart wurde. Ich vermute zwar ja, da das nahezu standardmäßig enthalten sein dürfte, aber das wäre ein Ansatz.

    Das ist relativ normal. Wir schauen als Schule bei zu vergebenden Planstellen nicht selten auch erst einmal, was der Markt hergibt und schreiben dann zielgerichtet aus. Gerne auch auf Bewerberinnen und Bewerber zugeschnitten, die sich unabhängig vom normalen Verfahren schon einmal initial bei uns vorgestellt haben, wenn die Fächer und die Person passend sind.

    Danke! Meinem Verständnis nach sollte zumindest die Zeit im Beamtenverhältnis dann auch bereits als Probezeit anrechenbar sein. Ich wüsste keinen Grund, warum eine laufende Probezeit im Beamtenverhältnis bei Laufbahnwechsel unterbrochen werden sollte. Der Fall ist dadurch ja etwas anders gelagert als der Fall, erst 4 Jahre im Angestelltenverhältnis zu arbeiten und anschließend verbeamtet zu werden.

    Aus den zusätzlichen Hinweisen zu den Bewerbungsmöglichkeiten für Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen oder für das Lehramt für die Sekundarstufe II (https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Hi…schulen_27.html) geht heraus, dass nach einer Versetzung ein erneutes Ableisten einer Probezeit an der Sek-II-Schule dann nicht mehr erforderlich sei.

    Der dort enthaltene Hinweis auf die Anrechnung der 4-jährigen Tätigkeit vor Versetzung an die Sek II Schule bezieht sich doch ausschließlich auf den Fall der erfolgreichen Bewerbung auf eine Sek I Stelle mit Laufbahnwechselgarantie. Für Stellen an einer Grundschule ist dies gerade nicht aufgeführt, insbesondere nicht für nur zweijährige Tätigkeit.

    Mich wundert allerdings, dass in dieser Zeit bereits eine Verbeamtung erfolgte. Wie kam das zustande?

    Für die nächsten Sommerferien plane ich eine Fernreise von ca. 3 Wochen und auf Nachfrage sagte mir die SL, das sei ok. Wenn dann irgendwelche Sonderfälle eintreten (Kolleg:innen werden urplötzlich versetzt, krank etc.), kann man es nicht ändern und der Plan läuft eventuell die erste Woche noch rumpelig. Die letzte Ferienwoche haben wir aber sowieso Anwesenheitspflicht und ich nehme mal an, dass ich im Fall der Fälle von Konferenzen etc. dann freigestellt würde um am Plan zu arbeiten.

    Das ist ja auch vollkommen im Rahmen mit den 3 Wochen und der ohnehin fest eingeplanten Präsenzwoche unmittelbar vor Start. Ich bezog mich ja explizit auf den konkreten Fall "Stundenplaner taucht einfach die gesamten Sommerferien ab".

    Und was wäre, wenn Du in den Sommerferien einfach mal für 5 Wochen nach Australien verreist wärst, das australische Outback ist auch schön und vor allem funktionieren dort Handys einfach nicht und für den Computer für die Stundenplanung hast du da eh nicht genug Strom, wenn du das Gerät überhaupt in den Urlaub mitgenaommen hast.

    Da hilft dann mal ein Blick in die FrUrlV NRW: Auch Lehrkräfte haben Urlaub grundsätzlich zu beantragen, Lehrkräfte an öffentlichen Schulen erhalten den Urlaub gemäß ihres Urlaubsanspruchs während der Schulferien. Der Urlaub wird auf Antrag bewilligt, dabei muss die ordnungsgemäße Erledigung der Dienstgeschäfte während des Urlaubs aber gewährleistet sein (vgl. §39 FrUrlV).

    Anders ausgedrückt: Ein solcher Urlaub von 5 Wochen wäre - zumindest für einen Stundenplaner - wohl eher nicht zu bewilligen, da eine gewissen Arbeitszeit kurz vor Beginn des Unterrichts im neuen Schuljahr zwingend zu erledigen ist.

    Dahinter steckt doch bereits die Annahme, der Lehrermangel sei (alleine) durch eine postulierte Unattraktivität des Berufs bedingt. Das stimmt so jedoch nicht - von einigen Fachrichtungen mal abgesehen. Dass es für MINT-Absolventen attraktivere Optionen in der Wirtschaft als im Öffentlichen Dienst gibt, ist bekannt und nicht alleine ein Problem des Schulsystems. Ein weiteres Problem ergibt sich daraus, dass für Lehrkräfte nur wenige Arbeitgeber zur Verfügung stehen, die wiederum nur genau ihren Bedarf bei Einstellungen decken. Das bedeutet, dass in Jahren in denen ein Überschuss an neuen Lehrkräften vorhanden ist, diese zwangsläufig weitgehend in andere Berufsfelder abwandern und später nicht mehr zur Verfügung stehen, in Jahren mit Mangel an neuen Lehrkräften besteht dieser Mangel aber, ohne sofort gegensteuern zu können.

    Man muss sich erst einmal klar machen, dass die Dauer zwischen Entscheidung für den Beruf als Lehrkraft und der möglichen Einstellung in den Schuldienst etwa 7 Jahre liegen. Das bedeutet, dass Steuerungsmaßnahmen mit mindestens 7 Jahren Verzögerung wirken.

    Und nun schauen wir einmal etwas zurück:

    Sowohl die OECD, die KMK als auch die einzelnen Länder geben seit geraumer Zeit Einstellungsprognosen zur Stellenbedarfsplanung als auch zur Orientierung für Studienanfänger heraus. Noch Anfang der 2000er war dabei mit Ausnahme weniger Fachrichtungen in fast allen Schulformen von einem Lehrerüberschuss die Rede, was potentielle Interessenten eher verschreckt haben dürfte. Noch Ende der 2000er-Jahre ging man von einem prognostizierten Schülerrückgang um 15-20% innerhalb kurzer Zeit aus, sodass keine Notwendigkeit gesehen wurde, mehr Lehrkräfte zu rekrutieren. Das gilt insbesondere für den Grundschulbereich. Ein wirkliches Umdenken war erst mit der Flüchtlingskrise 2015 und der Wahrnehmung veränderter demographischer Entwicklung abzusehen. Hier waren aber mit Blick auf die 7-jährige Ausbildungszeit kurzfristige Maßnahmen gefragt, die wir ja kennen: Quereinstieg, Einsatz (überschüssiger) Gymnasiallehrkräfte u.ä.

    Von staatlicher Seite aus wäre es wünschenswert, jedes Jahr einen gewissen Überschuss an Absolventen zu haben, von denen dann halt nicht alle eingestellt werden können. Dann hätte man eine sichere Unterrichtsversorgung, aber den Preis, dass von vorneherein in Kauf genommen wird, dass Absolventen nach 5 Jahren Studium oder gar 7 Jahren mit Referendariat auf der Straße stehen, ohne ihren Abschluss anderweitig sinnvoll verwerten zu können. Ein Ansatzpunkt könnte also sein, die frühzeitige Weichenstellung in Form eines separaten Lehramtsstudiums aufzugeben und die eigentliche pädagogische Ausbildung etwas geballter ins Referendariat und berufsbegleitend während der Probezeit unterzubringen - ähnlich wie das bislang mit Quereinsteigern bereits erfolgt. Es dürfte dann auch sehr hilfreich sein, wenn Quereinsteiger nicht als "Fremdkörper" betrachtet werden, sondern gut eingebunden und nachqualifiziert werden.

    Die Regensburger Schulen betonen auf Nachfrage schon immer, dass sie keinen Bedarf für meine Fächerkombi haben - pro Realschule reichen im Notfall zwei Lehrkräfte bzw. Musik fällt dann halt einfach aus... ist ja ab der 7. Klasse nur einstündig.

    Das Kernproblem dürfte hier liegen. Ohne eine aufnahmewillige Schule funktioniert eine Versetzung auch bei Freigabe an der bisherigen Schule nicht. Dass du den Kontakt zu potentiellen Schulen gesucht hast, ist schon einmal sinnvoll und hilfreich. Es kann sich lohnen, sich da immer mal wieder auf den Schirm zu bringen.

    Ich meine damit aber nicht systematische Beratung für den einzelnen. Sondern für das ganze System Schule. Das man wirklich Schwerpunkte legt und diese dann nach und nach abarbeitet. Momentan kommt gefühlt jedes Halbjahr ein neues Problem (von oben).

    Meinst du das im Sinne der Schulentwicklung? Hierfür gibt es in den einzelnen Regionalbehörden u.a. die Schulentwicklungsberatung, die auch relativ kurzfristig angefordert werden kann. Parallel dazu existieren auch Unterstützungsangebote seitens des NLQ, die ebenfalls genutzt werden können.

    Eigentlich hast du selbst schon beantwortet, was die SL darf: Auf das Einhalten der Formvorschriften gemäß VwV Zeugnisformulare achten. Das war es aber auch schon. Die Beurteilung der Schüler obliegt den unterrichtenden Lehrkräften. Man kann natürlich konkret anfragen, welche Stellen in den Zeugnissen Formvorschriften verletzen und ansonsten bin ich bei Palim: Den Änderungswunsch höflich ablehnen. Stützen kann man sich dabei u.a. auf §17 Abs. 2 SOGS:

    Zitat

    (2) Ermittlung und Bewertung von Leistungen liegen in der pädagogischen Verantwortung des Lehrers. Die Lehrerkonferenz beschließt die Bewertungsrichtlinien. Der Klassenlehrer gibt diese den Eltern zu Beginn des Schuljahres bekannt.

    Der Artikel erwähnt leider nicht, dass 2014 für zehn Schulen der Bridge International Academies in Kenia und 2016 für zahlreiche weitere Schulen der Bridge International Academies in Uganda wegen mangelnder Qualität die Schließung verfügt wurde. In beiden Fällen gaben die Gerichte den Regierungen Recht.

    Auch erwähnt der Artikel nicht, dass in einer 2017 veröffentlichten Studie in Liberia zwar leicht bessere Schulerfolge an BIA-Schulen im Vergleich zu den staatlichen Schulen der jeweiligen Länder erreicht wurden, gleichzeitig aber zahlreiche Mängel der Schulen wie z.B. hohe Zahlen von aus den Schulen verdrängten Schülern und die im Vergleich zu den staatlichen Bildungsausgaben wesentlich höheren Betriebskosten aufgelistet wurden. Das bedeutet konkret in Zahlen, dass die jährlichen Kosten pro Kind in Liberia in staatlichen Schulen bei 50 USD, in Schulen der Bridge International Academies aber zwischen 663 und 1050 USD lagen. Soviel zu Kosteneffizienz ;)

    Wenn man eine Schule betreibt, die um den Faktor 10-20 mal mehr Geld pro Schüler benötigt und sich dann noch die Schüler passend zusammencasted, ist ein nur leicht besserer Schulerfolg irgendwie erbärmlich und zeigt ja gerade, dass das kein Modell für die Fläche sein kann.

    Heißt das, man konkurriert um eine A14-Stelle?

    Aus welchem Grund scheint dir das seltsam? Nach Art. 33 Abs. 2 GG hat jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Entsprechende Stellen sind folglich auch offen auszuschreiben und bei mehreren Bewerbern ergibt sich natürlich eine Konkurrenz. Im spannendsten Fall bis hin zur Konkurrentenklage ;)

    Wenn die Klassenfrequenzen erhöht werden, hast du auch nicht mehr zu viel Platz in Vertretungsstunden. :teufel:

    Dafür müssten die Räume überhaupt erst einmal groß genug sein. Wir bekommen in viele unserer Räume kaum 24-26 Personen rein. Ansonsten ist das für die Länder durchaus eine attraktive Stellschraube.

    Ein Ansatzpunkt könnte die in Niedersachsen existente Möglichkeit der Nachqualifizierung für das Lehramt Gymnasium sein, die auf Antrag der Lehrkraft durch die (früher) NLSchB genehmigt werden kann. Ich vermute, dass inzwischen das entsprechende Regionale Landesamt für Schule und Bildung zuständig ist. Soweit ich mich erinnern kann, war die Voraussetzung hierfür, dass entweder bereits das Studium für das entsprechende Lehramt vorbereitet hat (z.B. 1. Staatsexamen Lehramt Gymnasium, vermutlich geht aber auch die Anerkennung eines gleichwertigen anderen Abschlusses) oder dass bei Ausbildung in einem anderen Lehramt die Lehrkraft die Probezeit bereits erfolgreich beendet und im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine Anlassbeurteilung mit Rangstufe B (" die Leistungsanforderungen werden deutlich übertroffen") erreicht hat.

    Im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme erfolgen Unterrichtsbesichtigungen durch die Schulleitung, entsprechender fachbezogener Unterrichtseinsatz in Sek I und Sek II, die Teilnahme an mindestens einer mehrtägigen fachbezogenen Fortbildung, berufsbegleitende Hospitationen bei anderen Lehrkräften und die Mitwirkung im mündlichen Abitur.

    Die Qualifizierung begründet noch keinen Anspruch auf die Übertragung einer entsprechenden Amtes, über gesonderte Bewerbung auf ein solches ist aber auch das im Anschluss möglich.

    Wenn man die Klasse in der Jahrgangsstufe unterrichtet hat, weiß man doch auch selbst, welche SuS welche Themen besser können und welche weniger, oder nicht?

    Aus der Beurteilung der im entsprechenden Halbjahr erbrachten Fachleistungen verschiedenster Art ist kaum eine sinnvolle Leistungsprognose für eine spätere mündliche Abschlussprüfung, auf die sich separat vorbereitet wird, möglich. Auch ist es eher selten so, dass ein Prüfling in den Kurshalbjahren sehr unterschiedliche Leistungen zeigt. Insofern kann man auf dieser Basis kaum sinnvoll die Prüfung zugunsten oder zuungunsten des Prüflings gestalten. Das sieht bei einer Abfrage von Themen, in denen man sich fit oder nicht fit fühlt unmittelbar vor einer Prüfung deutlich anders aus.

    Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit liegt je nach Bundesland bei 40-42 Stunden/Woche. Innerhalb dieses Zeitbudgets führt man auch als Lehrkraft die entsprechende Arbeit aus, wobei es Wochen mit Belastungsspitzen gibt (z.B. Abschlussprüfungen, Klassenfahrten u.ä.) und Wochen, in denen dieses Budget nicht ganz ausgereizt wird. Anfänger werden einen größeren Teil ihrer Arbeitszeit für Vorbereitungen benötigen, routiniertere Lehrkräfte können einen größeren Anteil in Beratungssituationen, Unterrichts- und Schulentwicklung u.ä. stecken.

    Der von dir angeführte §48 Abs. 3 LHO normiert explizit eine "Kann"-Regelung, die dem Bundesland ein entsprechendes Ermessen eröffnet, nicht jedoch einen Rechtsanspruch für den Bewerber begründet. Im Übrigen ist aus dem Nichtvorliegen von Mitbewerbern für diese konkrete Stelle noch nicht von einem "eindeutigen Mangel an geeigneten jüngeren Bewerbern" zu schließen. Nicht beurteilen kann ich, wie der ebenfalls zur Bedingung gemachte "erhebliche Vorteil für das Bundesland" auszulegen ist.

    Also ja: theoretisch wäre im Ermessen des Bundeslandes eine Verbeamtung möglich. Die Chancen, sich darüber einzuklagen, schätze ich persönlich eher gering ein.

    Aus meiner Sicht spricht aber nichts dagegen, den Schülern auch mal einfach irgendetwas beizubringen, was dir Spaß macht, solange du es auch tatsächlich fachlich entsprechend beherrscht.

    Auf gar keinen Fall solltest du einfach nur Spielen oder sogar Hausaufgaben machen lassen. Das spricht sich herum und immer mehr Klassen möchten das auch.

    Das geht nicht selten Hand in Hand und ist auch überhaupt nicht schlimm. Ich habe mir über die Jahre einen Fundus von einerseits fachbezogenen Themen zurechtgelegt, die im Schulunterricht gar nicht erst angeschnitten werden und dennoch für viele Klassen interessant sind (in Mathe z.B. Aspekte der Graphentheorie, Spieltheorie usw.) und andererseits "Spiele", die aber stark auf das soziale Lernen zielen.

    Sollte das allerdings wegfallen, werde ich mir eine andere Schule suchen ....

    ...an der du mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit wieder vor allem in Politik eingesetzt wirst. Es gibt einfach ziemlich viele Lehrkräfte mit Deutsch als Fach, sodass beim Unterrichtseinsatz primär erst einmal auf die weiteren Fächer geschaut wird. Die Deutschstunden lassen sich dann durch Umschieben meist dennoch gut abdecken. Es schadet aber sicher nicht, den Wunsch nach Deutschunterricht auch klar zu formulieren.

Werbung