Doch, haben wir. Und nicht zu knapp leider. Aber es gibt für die Terminierung der Tage der offenen Türen (und der Anmeldetermine und zugehörigen Vorgehensweise) klare Absprachen der Schulen untereinander und mit den zuständigen Dezernenten.
Beiträge von Seph
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Das entspricht nicht der Intention des Urteils
Ist mir etwas entgangen oder kennst du die - noch nicht veröffentlichte - Urteilsbegründung schon? Bislang ist nur bekannt, dass das BAG ein Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung eines konkreten Arbeitszeiterfassungs-Systems abgewiesen hat und sich darauf stützt, dass die Arbeitgeber bislang schon verpflichtet seien, neben den Überstunden auch die reguläre Arbeitszeit zu erfassen. Wie das konkret geschieht, hat weder der EuGH noch das BAG konkretisiert.
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Das ändert dann aber auch nichts an der Tatsache, daß der Infotag dann über das Jahr gerechnet zu ÜBerstunden führt. Ob nun in dieser oder in der nächsten Woche ist dabei unerheblich. Die Anzahl der Klaususren ist fest und somit auch der Korrekturumfang. Ob die ÜBerstunden jetzt in dieser oder in der nächsten Woche anfallen, eben weil die Korrekturen jetzt liegen bleiben, ist unerheblich.
Nein, das stimmt doch nicht. Ihr tut hier so, als würde sich der normale Tätigkeitsumfang einer Lehrkraft mit Unterricht, dessen Vor- und Nachbereitung und Korrekturen bereits erschöpfen. Die sogenannten "Sonderveranstaltungen" gehören aber genauso dazu und sind in die Planung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit (bzw. die Jahresarbeitszeit von ca. 1800 Zeitstunden bei Vollzeitstelle) bereits einzubeziehen.
Du Glücklicher.
In der Woche des Tages der offenen Tür habe ich IMMER Korrekturen auf dem Schreibtisch (vielleicht liegen sie ein bisschen). Zwischen Mitte November und Weihnachten schreibt immer irgendjemand (bei 6 Korrekturgruppen (ja, ich weiß, tolles Wort aus NRW) ganz normal), und / oder: Lehrerkonferenz (in November), Fachkonferenzen, die nicht schon Ende Oktober gemacht werden konnten (hängt ja ein bisschen vom FK-Vorsitz ab), Elternsprechtag ist auch da dazwischen..Bei uns liegt der Tag der offenen Tür i.d.R. im Februar/März und richtet sich primär an die zukünftigen 5. Klässler. Zu dieser Zeit ist das 2. Halbjahr noch jung, die meisten Klausuren und v.a. die Abschlussprüfungen weit weg, der Weihnachtsstress schon hinter einem usw. Man kann über den Zeitpunkt viel steuern. Wenn das bei euch im November liegt, kann ich den Frust nachvollziehen.
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Das ist doch wirklich nichts neues, dass man einen guten Teil seiner Arbeitszeit in eigener Verantwortung gestaltet und ich hatte hier ja bereits beschrieben, wie das konkret aussehen kann. In der Woche des Tages der offenen Tür habe ich mit Sicherheit keine Korrekturen auf meinem Schreibtisch liegen....oder sie bleiben halt liegen. Auch kümmere ich mich dort nicht noch zeitgleich um Entwicklungsprozesse o.ä.
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Sehe ich das falsch?
Ja und das habe ich weiter oben schon beschrieben. Das BAG hat überhaupt keine Aussage zur Art und Weise der Arbeitszeiterfassung getätigt, sondern lediglich festgestellt, dass eine solche bereits in den jetztigen gesetzlichen Regelungen vorgesehen ist und daher kein Initiativrecht für den Betriebsrat vorhanden ist, ein (bestimmtes) Zeiterfassungssystem einzuführen.
Die Arbeitszeit von uns Lehrkräften wird anhand der Deputatsstunden gemessen und diese werden bereits minutiös erfasst. Dabei berücksichtigt der Dienstherr - anders als in bisheriger Auslegung des Arbeitsrechts - bereits die regelmäßige Arbeitszeit und nicht nur die Minder- und Mehrstunden. Die ungebundene Arbeitszeit beträgt bereits jetzt per definitionem die Differenz zwischen durchschnittlich zu leistender Wochenarbeitszeit in Zeitstunden und für den Unterricht usw. aufzubringenden Zeiten. Und auch jetzt ist es bereits im Arbeitsrecht so, dass für die Anerkenntnis von Überstunden deren Anordnung (bei uns Lehrkräften: Vertretungsstunden u.ä.) oder deren zwingende Notwendigkeit seitens des Arbeitsnehmers nachzuweisen wäre.
Weder der EuGH noch das BAG haben explizite Vorgaben zur Art und Weise der Arbeitszeiterfassung gemacht. Das kann auch einfach durch Anweisung des Führens einer Excel-Tabelle o.ä. durch den Arbeitnehmer geschehen. Trägt dieser dort einfach mal so längere Arbeitszeiten ein, ergibt sich daraus noch kein Anspruch auf Anerkenntnis der entsprechenden Mehrarbeit (s.o.). Es gibt bislang auch keinerlei Sanktionen bei Verstößen gegen die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.
Mit Blick auf die Freiheit des Gesetzgebers bei der Umsetzung entsprechenden Rechts und des Verordnungsgebers bei der Einführung entsprechender Erfassungssysteme ist fraglich, ob die bestehende Regelung zur Erfassung der Lehrerarbeitszeit anhand von tatsächlich gehaltenen Unterrichtsstunden nicht bereits ausreichend ist.
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Selbst kündigen muss man sich mit Blick auf die Sperre beim ALG 2 erst einmal leisten können...
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So handhaben wir das auch regelmäßig, sofern die Eltern entsprechend zustimmen. Es ist völlig unnötig, alle erst einmal wieder mit zur Schule zu nehmen und dann mit den Bussen wieder zurückfahren zu lassen. Und es spricht auch nichts dagegen, Kinder/Jugendliche vor Ort in die Obhut ihrer Eltern oder Volljährige vor Ort zu lassen ohne sie erst mit zurückfahren zu lassen.
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1) Hilft zwar wahrscheinlich nicht, aber: Entspannt bleiben und im Rahmen der eigenen Möglichkeiten und zeitlichen Ressourcen gute Arbeit leisten.
2) Mit was am geschicktesten vorgehen?
3) Nein. Der SL wird im Übrigen auch wenig Interesse daran haben, die dringend nötige personelle Unterstützung wieder abzusägen. Auch wenn er das scheinbar anders kommuniziert.
4) Nein, das ist falsch. Ausnahmen mögen grobe persönliche Verstöße sein (Straftaten im Amt usw.), die die Eignung für das Lehramt in Frage stellen.
5) Vermutlich nicht, da innerhalb der Probezeit nicht einmal eine (angreifbare) Begründung für die Kündigung nötig wäre.
6) Bei einem möglicherweise stattfindendem Bossing kann der Personalrat eine Hilfe sein.
7) Meines Erachtens innerhalb der Probezeit nahezu aussichtslos.
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Klar stellt man sich nicht auf die Straße und outet sich. Aber wenn man weiß, dass der andere soo verliebt in einen ist. Wäre es da nicht fair? Was meinst du, wie man sich fühlt, wenn man es dann von anderen erfährt. Nach Jaaahren der "Freundschaft."
Ist das wirklich so viel anders, als wenn er nicht schwul, aber kein romantisches Interesse an dir gehabt hätte? Vermutlich war ihm deine - für ihn platonische - Freundschaft so wichtig, dass er dich nicht verprellen wollte.
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Ja, das kann ich nachvollziehen und Einsätze am Wochenende sollten wirklich gut bedacht werden. Mich betrifft das höchstens 1-2x im Jahr und dann auch nur am Vormittag, sodass dennoch ein großer Teil des Wochenendes zur Verfügung steht und die Ruhezeiten auch eingehalten werden können. Wichtig ist dann, dass diese wenigen Einsätze nicht auch noch in Zeiten anderer Belastungsspitzen fallen.
Innerhalb der Schule sollte zudem genau darauf geschaut werden, was denn nun wirklich an einem Samstag sein muss und was nicht vlt. auch an einem der anderen Werktage stattfinden kann. Der Tag der offenen Tür ist nicht selten wirklich zentral mit dem Schulträger und anderen Schulen für Samstage abgestimmt, andere Informationsveranstaltungen können aber auch gut mal an einem späten Nachmittag während der Schultage terminiert werden.
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Danke. Da frage ich mal nach.
Wie ist eigentlich woanders die Teilnahme an Sonderveranstaltungen geregelt, wie Beratungstage am Wochenende, Tag der offenen Tür am Samstag oder ähnliches.
Gibt's dafür einen Extratag in den Sommerferien oder wird die Schule als Ausgleich für einen Tag geschlossen?
Harhar.
Wenn ihr arbeitet, ist es Arbeitszeit. Macht der Schulleiterin klar, dass in der Zeit, in der ihr irgendeinen Quatsch machen müsst, etwas anderes liegen bleibt.
Das Anfallen von Arbeitszeit sorgt noch nicht automatisch für die Notwendigkeit von Ausgleichstagen. Die Mitwirkung auch an "Sonderveranstaltungen" wie Beratungstagen, Tag der offenen Tür u.ä. gehört zu den normalen Tätigkeiten im Lehrerberuf und ist innerhalb der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit zu integrieren. Das kann oft sogar ohne erhebliche Belastungsspitzen erfolgen, wenn man sich z.B. nicht gerade noch in die Woche des Tages der offenen Tür 2 Korrekturen reinlegt, sondern diese anderweitig platziert.
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Man kann das in (schriftlicher!) Absprache mit den Eltern durchaus machen, dass man die Schulveranstaltung zu einem fest definierten Zeitpunkt auch an einem fest definierten anderen Ort als der Schule beendet. Zumindest bei Minderjährigen ergibt sich dann u.U. dennoch die Frage, wer denn die Aufsicht im Anschluss übernimmt. Hierfür reicht es m.E. nicht aus, dass die Eltern die Lehrkräfte einfach von der Aufsicht freistellen. Idealerweise werden die Schüler vor Ort an einige Eltern in deren Obhut übergeben.
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Dürfte zumindest einfache sein, als Bürocontainer für 50 Mitarbeiter zu kaufen

Gekauft werden die nicht, sondern - wie üblich in der öffentlichen Hand - zu extremen Kosten angemietet, da das dann in den selbst zu verantwortenden Haushalten während der eigenen Legislaturperiode nicht so stark einschlägt.

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Wir haben eine Jahresnorm (altes Dienstrecht)
A-Topf: Unterrichtsstunden in der Klasse (ca 1776h/Jahr)
B-Topf: Unterrichtsvor- und nachbereitung (50min/Unterrichtsstunde)
C-Topf: Rest, was anfällt (maximal ca 700h/Jahr)
Mehr darf ich nicht arbeiten oder es wird bezahlt.
Das ändert sich alles jedes Jahr ein bisschen, je nach Anzahl der Schultage. Daher muss ich das jedes Jahr neu machen. Wenn ich das nächste Woche bei mir gemacht habe, kann ich meine Jahresnorm für dieses Jahr gerne mitteilen (ohne Namen natürlich 😉).
Neues Dienstrecht weiß ich nicht so genau.
Kann das sein, dass sich da ein Fehler in die Berechnung eingeschleust hat? DIe 1776 Stunden/Jahr beziehen sich doch bereits auf die Summe aus allen einzelnen Töpfen. Für den Unterricht selbst sind das je nach Schulart 720-792 Stunden, für die Vor- und Nachbereitung 600-660 Stunden und der übrig bleibende Restbetrag für den C-Topf.
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Ich frage mich auch gerade was für eine Stundenzahl dann für Krankmeldungen gelten. Theoretisch fällt ja nur der Unterricht weg, die Vorbereitungen und Korrekturen muss man ja wann anders machen. Was aber bei längerer Krankheit ja gar nicht möglich ist aufzuholen, bzw. auch unnötig, wenn jemand den Kurs kurzfristig übernimmt...
Die Stunden, die wegen einer Erkrankung von mir ausfallen, fallen auch vollständig aus. Dafür fällt weder Vorbereitung noch Nachbereitung an. Man rechnet als Arbeitszeit bei Erkrankung einfach die typischerweise an dem entsprechenden Tag anfallende Arbeitszeit an.
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Während der Fahrt. „Hey, Siri/Ok, Google/Jarvis/Mother/Computer, notiere bitte vier Minuten Unterrichtsplanung.“
Ist das dein Ernst? Sensible Daten wie die eigene Arbeitszeit und deren Verteilung an solche Datenkraken zu geben?
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Das Phänomen kenne ich und beantworte daher keine Mails mehr zwischendurch, sondern habe mir feste Zeiten dafür definiert, die ich entsprechend auch erfasse. Der Wechsel von Klassenräumen und ähnliche Wege zählen in meiner Erfassung analog zur nds. Arbeitszeitstudie als Teil der Unterrichtsvorbereitung. Gespräche im Lehrerzimmer sind nicht selten pädagogische Kommunikation und nur dann als Pausen anrechenbar, wenn es wirklich arbeitsferne Gespräche sind, die in eine arbeitsfreie Pause von mind. 15 Minuten eingebettet sind.
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Ich denke derzeit nicht, dass das auch für Lehrkräfte ein Thema wird. Die Arbeitszeit von uns wird ohnehin per definitionem nicht über eine Zeitstundenanzahl, sondern über Deputatsstunden abgerechnet. Und diese werden von den Schulen bereits minutiös erfasst.
Ich bin aber auf die Entscheidungsgründe des BAG gespannt, aus denen erst näheres hervorgehen dürfte. Neben all den aufgeregten Pressetexten - die scheinbar aus derselben Feder stammen und nahezu wortgleich sind - gibt es auch Quellen, die sich bereits etwas differenzierter damit beschäftigt haben. Das BAG hat nämlich scheinbar das Initiativrecht des klagenden Betriebsrats bei der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung abgelehnt und auf bereits bestehende gesetzliche Regelungen verwiesen, die aber noch recht unkonkret sind. Andere Quellen machen daraus aktuell die Schlagzeilen "Pflicht zur Arbeitszeiterfassung und mögliches Ende des Home Office". Das scheint mir etwas übereilt.
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