Ein Ansatzpunkt könnte die in Niedersachsen existente Möglichkeit der Nachqualifizierung für das Lehramt Gymnasium sein, die auf Antrag der Lehrkraft durch die (früher) NLSchB genehmigt werden kann. Ich vermute, dass inzwischen das entsprechende Regionale Landesamt für Schule und Bildung zuständig ist. Soweit ich mich erinnern kann, war die Voraussetzung hierfür, dass entweder bereits das Studium für das entsprechende Lehramt vorbereitet hat (z.B. 1. Staatsexamen Lehramt Gymnasium, vermutlich geht aber auch die Anerkennung eines gleichwertigen anderen Abschlusses) oder dass bei Ausbildung in einem anderen Lehramt die Lehrkraft die Probezeit bereits erfolgreich beendet und im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine Anlassbeurteilung mit Rangstufe B (" die Leistungsanforderungen werden deutlich übertroffen") erreicht hat.
Im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme erfolgen Unterrichtsbesichtigungen durch die Schulleitung, entsprechender fachbezogener Unterrichtseinsatz in Sek I und Sek II, die Teilnahme an mindestens einer mehrtägigen fachbezogenen Fortbildung, berufsbegleitende Hospitationen bei anderen Lehrkräften und die Mitwirkung im mündlichen Abitur.
Die Qualifizierung begründet noch keinen Anspruch auf die Übertragung einer entsprechenden Amtes, über gesonderte Bewerbung auf ein solches ist aber auch das im Anschluss möglich.