Beiträge von Seph

    Wenn die Klassenfrequenzen erhöht werden, hast du auch nicht mehr zu viel Platz in Vertretungsstunden. :teufel:

    Dafür müssten die Räume überhaupt erst einmal groß genug sein. Wir bekommen in viele unserer Räume kaum 24-26 Personen rein. Ansonsten ist das für die Länder durchaus eine attraktive Stellschraube.

    Ein Ansatzpunkt könnte die in Niedersachsen existente Möglichkeit der Nachqualifizierung für das Lehramt Gymnasium sein, die auf Antrag der Lehrkraft durch die (früher) NLSchB genehmigt werden kann. Ich vermute, dass inzwischen das entsprechende Regionale Landesamt für Schule und Bildung zuständig ist. Soweit ich mich erinnern kann, war die Voraussetzung hierfür, dass entweder bereits das Studium für das entsprechende Lehramt vorbereitet hat (z.B. 1. Staatsexamen Lehramt Gymnasium, vermutlich geht aber auch die Anerkennung eines gleichwertigen anderen Abschlusses) oder dass bei Ausbildung in einem anderen Lehramt die Lehrkraft die Probezeit bereits erfolgreich beendet und im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine Anlassbeurteilung mit Rangstufe B (" die Leistungsanforderungen werden deutlich übertroffen") erreicht hat.

    Im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme erfolgen Unterrichtsbesichtigungen durch die Schulleitung, entsprechender fachbezogener Unterrichtseinsatz in Sek I und Sek II, die Teilnahme an mindestens einer mehrtägigen fachbezogenen Fortbildung, berufsbegleitende Hospitationen bei anderen Lehrkräften und die Mitwirkung im mündlichen Abitur.

    Die Qualifizierung begründet noch keinen Anspruch auf die Übertragung einer entsprechenden Amtes, über gesonderte Bewerbung auf ein solches ist aber auch das im Anschluss möglich.

    Wenn man die Klasse in der Jahrgangsstufe unterrichtet hat, weiß man doch auch selbst, welche SuS welche Themen besser können und welche weniger, oder nicht?

    Aus der Beurteilung der im entsprechenden Halbjahr erbrachten Fachleistungen verschiedenster Art ist kaum eine sinnvolle Leistungsprognose für eine spätere mündliche Abschlussprüfung, auf die sich separat vorbereitet wird, möglich. Auch ist es eher selten so, dass ein Prüfling in den Kurshalbjahren sehr unterschiedliche Leistungen zeigt. Insofern kann man auf dieser Basis kaum sinnvoll die Prüfung zugunsten oder zuungunsten des Prüflings gestalten. Das sieht bei einer Abfrage von Themen, in denen man sich fit oder nicht fit fühlt unmittelbar vor einer Prüfung deutlich anders aus.

    Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit liegt je nach Bundesland bei 40-42 Stunden/Woche. Innerhalb dieses Zeitbudgets führt man auch als Lehrkraft die entsprechende Arbeit aus, wobei es Wochen mit Belastungsspitzen gibt (z.B. Abschlussprüfungen, Klassenfahrten u.ä.) und Wochen, in denen dieses Budget nicht ganz ausgereizt wird. Anfänger werden einen größeren Teil ihrer Arbeitszeit für Vorbereitungen benötigen, routiniertere Lehrkräfte können einen größeren Anteil in Beratungssituationen, Unterrichts- und Schulentwicklung u.ä. stecken.

    Der von dir angeführte §48 Abs. 3 LHO normiert explizit eine "Kann"-Regelung, die dem Bundesland ein entsprechendes Ermessen eröffnet, nicht jedoch einen Rechtsanspruch für den Bewerber begründet. Im Übrigen ist aus dem Nichtvorliegen von Mitbewerbern für diese konkrete Stelle noch nicht von einem "eindeutigen Mangel an geeigneten jüngeren Bewerbern" zu schließen. Nicht beurteilen kann ich, wie der ebenfalls zur Bedingung gemachte "erhebliche Vorteil für das Bundesland" auszulegen ist.

    Also ja: theoretisch wäre im Ermessen des Bundeslandes eine Verbeamtung möglich. Die Chancen, sich darüber einzuklagen, schätze ich persönlich eher gering ein.

    Aus meiner Sicht spricht aber nichts dagegen, den Schülern auch mal einfach irgendetwas beizubringen, was dir Spaß macht, solange du es auch tatsächlich fachlich entsprechend beherrscht.

    Auf gar keinen Fall solltest du einfach nur Spielen oder sogar Hausaufgaben machen lassen. Das spricht sich herum und immer mehr Klassen möchten das auch.

    Das geht nicht selten Hand in Hand und ist auch überhaupt nicht schlimm. Ich habe mir über die Jahre einen Fundus von einerseits fachbezogenen Themen zurechtgelegt, die im Schulunterricht gar nicht erst angeschnitten werden und dennoch für viele Klassen interessant sind (in Mathe z.B. Aspekte der Graphentheorie, Spieltheorie usw.) und andererseits "Spiele", die aber stark auf das soziale Lernen zielen.

    Sollte das allerdings wegfallen, werde ich mir eine andere Schule suchen ....

    ...an der du mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit wieder vor allem in Politik eingesetzt wirst. Es gibt einfach ziemlich viele Lehrkräfte mit Deutsch als Fach, sodass beim Unterrichtseinsatz primär erst einmal auf die weiteren Fächer geschaut wird. Die Deutschstunden lassen sich dann durch Umschieben meist dennoch gut abdecken. Es schadet aber sicher nicht, den Wunsch nach Deutschunterricht auch klar zu formulieren.

    Was meinst du denn mit "Querschiesser"? Es geht doch hier nicht um illegale Tätigkeiten, sondern um einen Materialpool von (selbst erstellten) Unterrichtsmaterialien, die man untereinander austauscht. Dass man dabei auf die Grenzen des Urheberrechts achten muss, versteht sich doch von selbst. Das betrifft ja vor allem Verlagsmaterialien, die wie O. Meier bereits richtig bemerkte, so oder so an der Schule vorliegen dürften und für die i.d.R. entsprechende Lizenzmodelle abgeschlossen wurden.

    PS: Damit meine ich, dass die Schule direkt Lizenznehmer ist, sodass hier über die Gesamtverträge zwischen Rechteinhabern und Ländern hinausgehende Nutzungsrechte eingeräumt werden.

    In einer Rundverfügung stand übrigens:

    "Alternativ kann ausnahmsweise (z. B.: Testung zu Hause fehlgeschlagen) und unter dem Vorbehalt ausreichender Kapazitäten der Nachweis auch durch einen Laienselbsttest unter Aufsicht der Schule geführt werden. Die Schulen stellen dafür einen separaten Raum und Aufsichtspersonal zur Verfügung. Mit schriftlicher Einwilligung eines Erziehungsberechtigten dürfen Lehrkräfte die Schülerinnen und Schüler bei der Durchführung des Selbsttests unterstützen."

    Ich lese es tatsächlich so, dass ich für die Beaufsichtigung der Schüler:innen kein Einverständnis benötige.

    Bevor ihr aneinander vorbei redet: Für die reine Beaufsichtigung brauchst du kein Einverständnis, für die Anordung der Testung vor Ort sehr wohl. Und nur mit (weiterführender) Einverständniserklärung darfst du dabei auch assistieren.

    Weiß ich ja auch. Im Seminar in Oldenburg wird unterschieden zwischen Seiteneinsteigern und Quereinsteigern. Und in meiner Schule sind das auch die beiden Begriffe, die zur Unterscheidung der Vollzeit-Referendare von den Quereinsteigern verwendet werden.

    Guckstu: Quereinsteiger/innen (studienseminar-ol-bbs.de)

    Ich finde es spannend, dass sich das Studienseminar Oldenburg über den synonymen Gebrauch von Begriffen beschwert, während seitens des MK ganz klar von Quereinstieg gesprochen wird. Den Begriff Seiteneinstieg gibt es so nicht in Niedersachsen.

    Doch, war zu belegen, man hat uns ja teilweise in den Elterngruppen mitgeteilt, dass man noch fast 100 Tests z.T. zuhause hätte, was sehr merkwürdig ist, wenn die genau abgezählt waren.

    Oder Kinder, die in der Schule erzählt haben, dass noch nie jemand einen Test bei ihnen durchgeführt hat, weil die Eltern das nicht gut finden usw. reichten ja als Belege.

    Den Unterschied zwischen Einzelfällen und flächendeckender Verhaltensweise ist dir hoffentlich bekannt. Wäre das flächendeckend ein Problem gewesen, hätten wir wohl wirklich größere Ausbrüche in den Schulen gehabt...die es seltsamerweise nicht gab. Das mag auch daran liegen, dass in Niedersachsen nicht erst erkrankte Schülerinnen und Schüler mit einem vollen Bus zur Schule fahren mussten, um vor Ort getestet und "diagnostiziert" zu werden, sondern dies bereits zu Hause erkannt wurde und diejenigen dann nicht gleich zu Superspreadern wurden.

    PS: Das ist natürlich auch überspitzt geschrieben, verfolgt man die Idee der Testung vor Ort aber auf diese Weise weiter, sieht man relativ schnell, warum der Weg "zu Hause testen" doch sinnvoll sein kann, auch wenn man Einzelfälle haben mag, die sich dann nicht zuverlässig genug testen.

    Diese Überspitzung war vorhersehbar, ich weise aber natürlich dennoch darauf hin: ich habe nirgendwo behauptet, dass dies sicherer ist. DIe Behauptung, die Testung zu Hause würde zu

    lauter gar nicht durchgeführte Tests

    führen, ist genau das: eine nicht belegte Behauptung. Das Fragezeichen der Sicherheit war natürlich da, wir hatten gleichzeitig über die ganze Pandemie hinweg kein größeres Ausbruchsgeschehen an den Schulen der Umgebung. Insofern war das so schon ok und hat wie gesagt die Schulen vor Ort stark entlastet, sodass wir uns tatsächlich auf den Präsenzunterricht konzentrieren konnten.

    Sehr sinnvoll und grandios fälschungssicherer "Nachweis".

    Das Thema hatten wir hier schon zu Beginn der Pandemie : Die Testung vor Ort in der Schule erzeugt lediglich eine Scheinsicherheit, da kaum flächendeckend zu kontrollieren ist, dass die Tests auch korrekt verwendet werden (z.B. hinreichende Einführtiefe der Stäbchen). Ich persönlich war über die Entscheidung unseres Ministers, die Lehrkräfte durch eine verpflichtende Testung zu Hause mit Bestätigung der Erziehungsberechtigen zu entlasten, sehr froh.

    Mit Klassen darf ich nach meinem Wissen digital auch das teilen, was ich analog teilen darf, und das auch über Schulhomepage oder Moodle, Zugangsbeschränkung vorausgesetzt. (Problematisch aber immer: Audio/Film.) Mit Kollegen und Kolleginnen nicht, aber das ist ein anderes Thema.

    Genau so ist es in den entsprechenden Rahmenverträgen mit den Rechteinhabern festgelegt. Dabei ging es gerade darum, die Nutzung (interner) Lernplattformen überhaupt möglich zu machen. Dass ein direkter Austausch bestimmter Materialien (das gilt v.a. für Digitalisate von Schulmaterialien) nicht zwischen Lehrkräften erlaubt ist, ist letztlich vor allem seltsam. Dann digitalisiert halt jede Lehrkraft für sich die entsprechenden Dinge.

    Ratatouille Der Rahmenvertrag lockert durch Einverständnis der Rechteverwerter die urheberrechtlichen Schranken etwas, indem an einigen Stellen sogar mehr erlaubt ist als im Urheberrecht vorgesehen (z.B. das Anfertigen von Digitalisaten und der Austausch mit der eigenen Lerngruppe). Meine Aussage weiter oben bezog sich explizit auf das Urheberrecht, welches hier noch keine Unterscheidung macht.

    Das tut er aber nicht. Du kannst die Kirchensteuer nur absetzen und bekommst so den Grenzsteuersatz auf deine Kirchensteuer zurück. Analoge Regelung zu allen übrigen Spenden (!= politische Parteien).

    Genau so sieht es aus. Daraus ergebibt sich trotz steuerlicher Absetzbarkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe dennoch ein Einsparpotential im hohen zweistelligen Bereich pro Monat.

    Das scheint jetzt der "Kalender von Lehrenden für Lehrende" zu sein, wenn ich das richtig sehe. Bei FLGV gibts den für 13,50€, was ich im Rahmen der deutlich höheren Papierkosten nun nachvollziehen kann. Möglicherweise haben sie das Layout etwas abgeändert. Was benötigst du denn im Kalender?

    Ich selbst nutze allerdings seit 2 Schuljahren gar keinen Lehrerkalender als Print mehr und habe damit durchweg gute Erfahrungen gemacht.

    Ich sehe da jetzt erst einmal keinen großen Unterschied. Dein Abschlusszeignis wirst du ja erst erhalten können, wenn auch die Bedingungen zur Beendigung des Masterstudiums erreicht sind. Das Abschlusszeugnis wird dann eben eingereicht. Eine Berücksichtigung des erst mit nachrangiger Nachreichfrist eingegangenen Zeugnisses und damit die Entscheidung, ob eine Einstellung erfolgen kann, erfolgt ohnehin erst dann.

    Die im Studium im Einzelnen erreichten Credits sind für die Einstellung irrelevant, entscheidend ist der vorgewiesene Abschluss und damit die Erfüllung der formalen Voraussetzung für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst. Bei Bewerberüberhang spielen ggf. noch die Fächer, die Abschlussnote und Wartezeiten eine Rolle.

    Tja, sowas ist urheberrechtlich aber kaum korrekt machbar. Wenn man sowas auf breiter Basis macht (also z.B. Kollegiumsebene) ist die Gefahr einfach zu groß, dass es einen 'Stinkstiefel' gibt...

    Die Aussage mag ich so nicht stehen lassen. Natürlich ist ein Materialaustausch auch im Rahmen des Urheberrechts machbar. Die durch das Urheberrecht bestehenden Schranken z.B. bei der Anfertigung von digitalen Kopien sind kein spezielles Problem des Austauschs von Lehrkräften, sondern bestehen bereits bei der individuellen Unterrichtsvorbereitung. Anders ausgedrückt: das Urheberrecht setzt hier keine nennenswerten zusätzlichen Schranken, die nicht bereits für die "Einzelkämpfer" unter den Lehrkräften ohnehin bestehen.

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