Ist dir in den Sinn gekommen, dass Disziplinarmaßnahmen, Ermittlungsverfahren aufgrund von Straftaten usw. nicht der Schulöffentlichkeit zugängig gemacht werden? Aus Schülerperspektive kann es dann schnell so wirken, als hätte es keine Konsequenzen gegeben...aber vor allem, da sie einen als Unbeteiligten nichts angehen.
Beiträge von Seph
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dass in einem AkademikerInnenforum die Erwähnung der Lippenstiftindustrie (wer soll das überhaupt sein, wenn man mal drei Sekunden nachdenkt, merkt man, dass das die selben sind, die jetzt mehr Augenmakeup verkaufen) nicht als ein Stilmittel der Übertreibung erkannt wird, das verdeutlichen soll, dass es neben absurden, eben auch valide Argumente gegen eine flächendeckende Maskenpflicht gibt - die Situation, also keineswegs so eindeutig ist, wie das hier von zB Tom123 behauptet wird - lässt mich staunen.
Das ist ein interessanter Versuch. Erst wird ein - gerade nicht valides, sondern leicht widerlegbares - Beispiel angeführt und anschließend so getan, als sei das ein Stilmittel gewesen. Dieses ist aber gerade nicht geeignet, aufzuzeigen, dass es auch valide Argumente gegen eine flächendeckende Maskenpflicht gibt.
Dass vielen Forenteilnehmern hier bewusst ist, dass viele Probleme sehr viel komplexer sind, als es einem reinen Schwarz-Weiß-Denken zugängig wäre, kannst du an vielen Stellen hier im Forum - und auch in dieser Diskussion - sehen.
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Das frage ich mich ehrlich gesagt auch immer wieder, wenn die Diskussion "Besoldung vs. Tarifgehalt" auftaucht. Über die teils sehr deutlichen Unterschiede der Besoldung zwischen den Bundesländern scheint sich kaum jemand aufzuregen.
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Genauso handhaben wir es auch. Der grundlegende Plan steht halt schon bis zum späten Nachmittag, sodass sich die meisten bereits darauf einstellen können. Sehr kurzfristige Krankmeldungen erfasst man so noch nicht, lassen sich aber mit Vertretungsbereitschaften in den ersten Stunden gut auffangen.
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Die Definition von Tom123 finde ich auch äußerst gelungen und trifft den Kern. Es geht also gar nicht darum:
Das sind immer jeweils diejenigen, die man vom Diskurs ausschließen will, weil deren meinung unbequem ist bzw. man sich nicht mit deren Argumenten auseinandersetzen will.
sondern im Gegenteil eher um diejenigen, die sich gerade nicht dem wissenschaftlichen Diskurs im Sinne falsifizierbarer Theorien stellen, sondern die eigene Meinung mit Fakten verwechseln.
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Zur WhatsApp-Kommunikation, so habe ich gehört, braucht man doch die Telefonnummer derjenigen, die man anschreiben möchte. Ist das so?
Dann muss man einer Kollegin doch die eigene Nummer gegeben haben. Dann ist doch klar, dass man von der angeschrieben wird.
Nein, ist es nicht. In der Regel befinden sich solche Nummern auf "Notfall-Kontaktlisten" in den Schulen, um in den wenigen Fällen, in denen wirklich etwas sofort zu klären ist, jemanden erreichen zu können. Das stellt jedoch noch kein Einverständnis in die Kontaktaufnahme per Whatsapp dar. Der Fehler liegt dann nicht bei der Person, die ihre Telefonnummer zur Erstellung einer solchen Liste zur Verfügung gestellt hat.
Zur eigentlichen Fragestellung: Bei uns sind verschiedene Kanäle (Terminplan, Mitteilungen der SL, Mail, Messenger, Vertretungsplan), auf einer schulinternen Plattform zusammengeführt. Vereinbart ist der Abruf mind. 1x täglich, der Vertretungsplan steht bis 18 Uhr zur Verfügung. Auf spätere Mails o.ä. reagiere ich i.d.R. erst am nächsten Tag.
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Darf ich nicht. Vorgabe ist: alle Eltern müssen zu den Klassenlehrern kommen, und wir über sämtliche Leistungen informieren. Ich versuche, die "einfachen Gespräche" als "Pausenzeiten" entsprechend zu legen - auch wenn das auch was unfair ist.
Ich glaube kaum, dass die Schule die Eltern in die Schule zwingen kann. Natürlich haben die Eltern ein Recht auf Informationen zum Leistungsstand. Das muss aber nicht zwingend in einem persönlichen Gespräch an einem bestimmten Tag erfolgen.
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Habt ihr irgendwelche Tipps, wie ich alleine 25 Elterngespräche an einem Tag gut überstehen kann?
Ich habe in ähnlicher Situation den Eltern diese transparent gemacht, um Verständnis gebeten, die Gespräche etwas zu priorisieren und nicht alle am gleichen Tag halten zu können. Im Ergebnis haben relativ viele Eltern signalisiert, auf ein aktuelles Gespräch auch verzichten zu können, sodass ich wirklich nur noch die 6-8 Gespräche hatte, die auch wirklich notwendig waren.
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Eine Möglichkeit wäre - unter Anrechnung bisheriger Studienleistungen - die Aufnahme eines entsprechenden Lehramtsstudiums. Das zuständige Prüfungsamt kann mit hoher Sicherheit weiterhelfen, welche der bisherigen Leistungen anerkannt werden können und welche noch zu erbringen wären.
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Du darfst als KL nicht einfach zur Klassenkonferenz einladen. Die SL sagt, ich will keine Konferenz. Außerdem geht es hier um Ordnungsmaßnahmen. Da hat die SL per Amt den Vorsitz. Dazu kommt noch, dass bestimmte Maßnahmen der Zustimmung der Schulleitung bzw. der Schulbehörde unterliegen. Ich glaube ein "Ich mache mal einfach eine Konferenz" ist ohne besondere Beschlüsse der Gesamtkonferenz nicht so einfach möglich. Da ist der Weg über die Schulaufsicht sicherlich einfacher.
Bitte noch einmal meinen Beitrag #21 lesen: Die Klassenkonferenz ist auch auf Verlangen von mind. 1/5 der Mitglieder innerhalb einer Woche einzuberufen. Das folgt direkt aus der Konferenzordnung als Teilkonferenz der Gesamtkonferenz. Insofern ist dafür auch kein besonderer Beschluss der Gesamtkonferenz notwendig.
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Die Steuerklasse 3 ist da wenig aussagekräftig, da in dieser für den Ehepartner mit der III zunächst kaum Einkommenssteuer abgezogen wird. Dadurch sind die Sozialabgaben bei den Angestellten überrepräsentiert. Neutraler ist der Vergleich in der Steuerklasse I oder Steuerklasse IV/IV. Dann reduziert sich die Differenz um etwa 300-400€, sodass sie unter Berücksichtigung der PKV noch bei etwa 300-400€ liegt. Das ist immer noch nicht wenig, aber nicht mehr die kolportierten "1000€ Nettodifferenz."
PS: Die PKV mag derzeit bei Berufseinstieg für um die 300€ zu haben sein, diese wird aber sehr schnell noch deutlich teurer. Meine PKV hat alleine von 2020 auf 2021 die Beiträge um über 20% "angepasst"

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Gibt es in Hamburg nicht für quasi jede (solche) Aufgabe einen Schlüssel und Punkte und was weiß ich, was du also verbuchen kannst?
Das dachte ich auch kurz, die LehrArbzVO führt solche Faktoren in der Anlage aber nur für die Deputatsstunden und damit für den unterrichtsbezogenen Teil der Arbeitszeit konkret aus.
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Meines Wissens nicht alle. Bei vielen Beförderungsstellen steht auch nur die Ansprechperson in der RLSB mit Tel.-Nr. dabei (zumindest war es beim letzten Mal so, als ich ins SVBl geschaut habe - das muss Ende 2021 gewesen sein - für die BBS-Stellen der Fall).
Das hängt von der Art der Stelle ab. In der Regel ist die Telefonnummer derjenigen Person angegeben, die die Auswahlentscheidung trifft. Für die Funktionsstellen des 1. Beförderungsamts ist das meist die SL, für Stellen des 2. und 3. Beförderungsamts die zuständigen Dezernenten.
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und solle diese Mehrarbeit nicht vergütet oder anderweitig ausgeglichen bekommen
*seufz* Dann gerne mal wieder: Es liegt hier schlicht keine Mehrarbeit vor, sondern lediglich eine Dienstanweisung, einen kleinen Teil der ungebundenen Arbeitszeit für allgemeine Aufgaben im Sinne von §2LehrArbzVO für Praktikumsbesuche zu verwenden. Sollte zur Erledigung dieser Aufgaben Fahrten notwendig sein, so sind selbstverständlich die Fahrtkosten zu erstatten.
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Den Hinweis von Palim auf die Lehrkraft finde ich auch wichtig: es geht hier neben den oben erwähnten Aspekten zusätzlich auch um die Fürsorgepflicht für die Lehrkräfte.
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Ich wies daraufhin, dass wir doch aber solche Gewaltausbrüche und Drohungen nicht tolerieren könnten. Daraufhin erklärte sie mir, dieses Abstrafen der Schüler hier wäre nicht in ihrem Sinne. Mit ihr gäbe es hier im Prinzip keine Klassenkonferenzen. Die Sch. kämen aus einem schwierigen Elternhaus und bräuchten Unterstützung, keine Strafen.
Mal als Ansatz: In Niedersachsen entscheidet über Ordnungsmaßanhmen zwar eine Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleitung, nicht aber die Schulleitung selbst. Eine Klassenkonferenz (und damit Teilkonferenz) ist einzuberufen, wenn mind. ein fünftel der stimmberechtigten Mitglieder dies verlangt. Die Sitzung hat dann innerhalb von sieben Tagen stattzufinden. Die Konferenz entscheidet mit Mehrheit über die entsprechende Maßnahme und niickt nicht einfach den SL-Entscheid ab.
Desweiteren unterliegt deine SL einem groben Missverständnis. Ordnungsmaßnahmen sind gerade Unterstützungsmaßnahmen, die im Zusammenwirken mit Erziehungsmitteln auf die Wiederherstellung normgerechten Verhaltens abzielen. Disziplinarmaßnahmen sind keine Strafmaßnahmen. Letztere resultieren aus dem Strafrecht, welches hier zusätzlich zur Anwendung kommen kann. Die SL hat im Übrigen die Pflicht, neben anderen Straftaten insbesondere auch Gewaltdelikte zur Anzeige zu bringen. Man möge sie in diesem Zusammenhang u.a. auf den Erlass "Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahem in Schulen in Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft" und ihre damit einhergehenden Pflichten erinnern. Sie macht sich andernfalls u.U. selbst der Strafvereitelung nach §258 StGB schuldig.
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Individuell lösbar ist das Problem eben nur über die Anpassung des persönlichen Einsatzes, um auf den gleichen Stundensatz wie ein Beamter zu kommen. Vor allem bei Teamaufgaben (z. B. der gemeinsamen Erstellung von Prüfungen) sollte man das tun und auch offen kommunizieren.
Das ist wenig zielführend. Zum Einen fußt die Bezahlung der Angestellten gerade auf der Vergütung der geleisteten Arbeit, während die Besoldung der Beamten aus dem Alimentationsprinzip folgt. Zum Anderen unterscheiden sich die (aus AG-Sicht entscheidenden) Bruttowerte kaum voneinander. Das Nettoeinkommen hingegen ist so individuell unterschiedlich (z.B. aufgrund verschiedener Steuerklassen, individueller Steuermerkmale, Versicherungskosten usw.), dass es kaum zum Vergleich taugt.
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Mal abgesehen davon, dass aus "über 1000€" auf einmal nur gut 200€ Differenz geworden sind, reden wir doch bei dir von der Konstellation "Altersgrenze überschritten" und damit einer erheblich teureren PKV.
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verdiene über 1000 Euro Netto weniger als meine verbeamteten Kolleginnen,
Mal abgesehen davon, dass der Unterschied von z.B. E13 und A13 bei gleicher Steuerklasse und Dienstzeit nicht einmal ohne Berücksichtigung der Krankenversicherung 1000€ beträgt, ist die PKV als Einsteiger über der Altersgrenze auch nicht gerade für 200-300€ zu haben. Wenn man ehrlich rechnet, verbleibt zwar eine Differenz, diese liegt aber deutlich unter 1000€.
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