Beiträge von Seph

    Auch aus dem Runderlass Arbeitsschutz an Schulen ergibt sich die Pflicht. Dann wäre nur die Frage, wann eine Gefährdung vorliegt.

    Genau dann, wenn die in der ArbStättVO genannten Werte überschritten werden. Die Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ergibt sich bereits aus dieser. Der Erlass regelt dann lediglich das entsprechende Verwaltungshandeln, indem er die Verantwortlichkeiten etwas ausschärft.

    Offensichtlich gilt das Arbeitsrecht nicht für Lehrer…

    Das gilt tatsächlich nicht für (verbeamtete) Lehrkräfte. Entsprechende Pflichten lassen sich aber auch aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, insbesondere aber auch aus der ArbStättVO i.V.m. ASR A3.5 ableiten. Nur sind die entsprechenden Anforderungen daran nicht allzu hoch. So hat der Dienstherr erst ab Raumtemperaturen von 30°C Maßnahmen wie Jalousien, schattensprendende Bepflanzung, Lüftung in den frühen Morgenstunden usw. zu ergreifen. Erst ab 35°C gilt der Arbeitsraum ohne entsprechende Maßnahmen als unzumutbar.

    Nein, für normal halten sie es nicht. Aber es wird halt gemacht mit einem Schulterzucken und der lapidaren Aussage, dass sonst nix da ist.

    Angeblich ist das in anderen Schulen genauso.

    An meiner vorigen Schule gab es standardmäßig eine normale Ausstattung für alle Klassenräume.

    Ich kann dir versichern, dass das auch in NDS in anderen Schulen nicht genauso ist. An keiner meiner bisherigen Schulen war es auch nur ansatzweise ein Problem, neben Tafeln, Tischen und Stühlen auch Regale, abschließbare Schränke oder höhenverstellbare Lehrertische zu erhalten.

    Wir haben zwar bei uns an der Grundschule hitzefrei, das gilt aber nur für die Kinder. Die Lehrer haben bis Dienstschluss vor Ort zu sein.

    Ihr habt dann sicher auch individuelle Arbeitsplätze für jede einzelne Lehrkraft, an denen ihr den dienstlichen Aufgaben vor Ort nachkommen könnt, oder? Dort werden dann grundsätzlich alle nötigen Vor- und Nachbereitungen erledigt, sodass tatsächlich nichts mehr zu Hause erledigt werden muss. Ein häusliches Arbeitszimmer ist daher auch nicht notwendig. Eure Arbeitszeit beginnt und endet täglich zu fest definierten Zeitpunkten in der Schule.

    Anders kann ich mir nicht erklären, was denn ein "Dienstschluss" sein soll.

    Mir bei fast allen Praxen auch nicht. Ausnahme hiervon war lediglich eine fachärztliche Praxisgemeinschaft, die tatsächlich eine separate Privatsprechstunde hatte. Diese war aber auch als solche ausgewiesen und zeitlich tatsächlich als Zusatz zu den - für alle offenen - normalen Behandlungszeiten eingerichtet.

    Man darf bei den Preissteigerungen von Immobilien der letzten 10 Jahre nicht vergessen, dass diese fast ausschließlich durch den bis Anfang des Jahres sehr niedrigen Zinssatz begründet waren. Wir hatten letztes Jahr noch unser Haus gekauft und ich habe natürlich sehr geschluckt, als ich gesehen habe, was die Vorbesitzer 10 Jahre früher zahlen mussten.

    Dann habe ich aber mal in die Besoldungstabellen von vor 10 Jahren geschaut, die Tilgungsrate an das damalige Einkommen angepasst und den damaligen Zinssatz zu Grunde gelegt. Und Überraschung: die Gesamtkosten der Finanzierung wären in diesem Modell mit dem damaligen Preis genauso hoch gewesen wie unsere Gesamtkosten jetzt. Das gilt zugegeben nur für unsere konkrete Immobilie im Speckgürtel einer größeren Stadt und sieht in anderen Lagen möglicherweise anders aus. Interessant fand ich es dennoch.

    PS: Man kann auch noch weiter zurück: meine Eltern hatten ihr Haus in den 90er Jahren gekauft und renoviert. Der Gesamtpreis dafür erscheint aus heutiger Sicht lächerlich niedrig. Ihre anteilige Belastung des Einkommens für den Schuldendienst war aber auch bei ihnen bereits vergleichbar zu unserer Konstellation heute...bei ganz ganz anderen Preisen...aber eben auch Einkommen und Zinsniveaus.

    Du hast doch schon den entscheidenden Hinweis selbst zitiert (Hervorhebung durch mich):

    Etwa in der Mitte des Kurshalbjahres unterrichtet die Lehrkraft die Schülerinnen und Schüler über den bis dahin erreichten Leistungsstand.

    Es gibt da schlicht kein festes Datum. Es ist andererseits auch nicht besonders anspruchsvoll, die ungefähre Mitte eines Halbjahres zu bestimmen. Eine taggenaue Bekanntgabe von Zwischennoten ist überhaupt nicht gefordert.

    Ich persönlich halte die Leasing-Option für die denkbar schlechteste. Warum sollte denn die Schule (vergleichsweise teuer) Ipads leasen, um diese (ebenfalls teuer) an die Familien weiterzuvermieten? Dann kann man auch gleich auf eine elternfinanzierte Lösung abstellen.

    Man muss sich mal klar machen, dass die typischen Leasingangebote über 36 Monate bereits dann 50% mehr Kosten verursacht haben, als das entsprechende Gerät neu kosten würde. Die Nutzungszeit für die Schüler liegt aber - insbesondere bei Beginn in der 5. Klasse - deutlich über 3 Jahren.

    sondern halt die Sicht gerade zu rücken, dass 100 K Jahresgehalt eine absolute Seltenheit ist bzw. große Entbehrungen mit sich bringen.

    Nur mal kurzer Faktencheck: Ein Einkommen von 100k Brutto p.a. entspricht als Angestellter ungefähr einem Nettoeinkommen von 4600 € pro Monat. Damit gehört man zu den oberen 5% der Einkommensverteilung in Deutschland. Das mag zwar keine absolute, zumindest aber eine relative Seltenheit sein und ist mit Sicherheit nicht typisch für Akademiker. Selbst unter diesen erreichen nur 11% höhere Einkommen.

    (vgl. hierzu u.a. https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user…lung/index.html)

    Link?

    https://www.lto.de/recht/feuillet…chter-zu-wenig/

    Leider hatte @Janm "vergessen", gleich den zweiten, aber entscheidenden, Absatz des Artikels zu erwähnen:

    Man muss daher davon ausgehen und einkalkulieren, dass Fragen nach der "Angemessenheit" von Einkommen stets in hohem Maß von Interessen bestimmt sind, die nicht unbedingt etwas mit rationalen Kriterien zu tun haben und sich nur schwer objektivieren lassen.

    Es ist durchaus interessant, wenn sich ein 2. Vorsitzender des BGH mit einem monatlichen Einkommen von über 11.000€/Monat über eine zu geringe Bezahlung aufregt. Irgendwie scheint auch da der Bezug zur Einkommensverteilung in Deutschland verloren gegangen zu sein.

    Humblebee

    Avantasia

    Tom123

    Der hier verlinkte Erlass zur Konferenzordnung ist zwar im Rahmen der Einführung der eigenverantwortlichen Schule außer Kraft getreten, aber nur, um den Schulen die nun im Schulgesetz ermöglichte Schaffung einer eigenen Konferenzordnung zu ermöglichen (GK-Beschluss!). Sollte es eine solche eigene Konferenzordnung nicht geben, ist die "alte" Konferenzordnung aus dem Erlass noch immer eine gute Orientierung und m.E. anzuwenden.

    Für Gesamt- und Teilkonferenzen gibt es die Notwendigkeit einer entsprechenden Ladungsfrist (die im Ausnahmefall auch verkürzt werden darf), für Dienstbesprechungen gibt es eine solche Frist nicht. Eine Dienstbesprechung kann auch vollkommen spontan einberufen werden, was bei akuten Ereignissen sinnvoll ist, nicht jedoch Regelfall sein sollte.

    Also in unserem Stundenplanprogramm kann ich eine Stunde für alle blocken, auch ohne dass die als Dummy-Stunde im Plan erscheint; technische Gründe fallen da aus. Da würde bei uns also schon mehr dahinterstecken als das schlichte Freihalten. Aber wer weiß, vielleicht gibt es tatsächlich Programme, bei denen das nicht anders geht. (Zum Rest nur: bei uns undenkbar, aber anderes Land und andere Schulform.)

    Es geht schon auch um die Transparenz für alle Lehrkräfte, wann denn genau solche Treffen garantiert möglich wären. Das erspart allen viel Stress bei den Absprachen.

    laleona Genau so meinte ich das und finde das auch wirklich gut so. Auch digital kann man so ein "Schwarzes Brett" gut nutzen, bei unserer Plattform IServ ist z.B. die Möglichkeit zur kollaborativen Bearbeitung von Dokumenten enthalten, womit wir schnell Themen und Ideen vorab zusammentragen.

    Wir haben eine solche Teambesprechung ebenfalls, die regelmäßig im Terminplan ausgewiesen ist. Allerdings setzen wir diese mit konkreter Einladung (wie von @WillG beschrieben) auch nur dann an, wenn es wirklich gerade etwas konkretes zu besprechen gibt. Hierfür erfolgt vorab kurz eine Rundmail zur Abfrage möglicher Punkte, nicht selten lassen sich diese auch auf die nächste Sitzung vertagen. Die Sitzungen selbst finden oft (wie von laleona angeregt) digital statt und dauern nicht selten nur 15-20min, um die tatsächlich angesetzten Tagesordnungspunkte abzuarbeiten.

    Was ich damit eigentlich sagen möchte: Dass für solche Besprechungen Zeiten im Plan reserviert sind, ist erst einmal eine schöne Sache für die Teamarbeit, den Abruf der Zeiten für konkrete Besprechungen kann das Team doch mit Blick auf Notwendigkeit und aktuelle Arbeitsbelastung in einem gewissen Grad auch selbst steuern.

    Ich fürchte, dass auch hier mal wieder das Missverständnis vorliegt, die Arbeitszeit einer Lehrkraft erschöpfe sich im gehaltenen Unterricht. Es ist durchaus üblich - und m.E. vollkommen unproblematisch - einen festen Zeitraum für mögliche Dienstbesprechungen im Stundenplan zu reservieren, um die Terminfindung für dann evtl. abzuhaltende Besprechungen zu vereinfachen. Dass eine solche Zeit als "Stunde" im Stundenplan ausgewiesen wird, hängt damit zusammen, dass das genutzte Programm zur Stundenplanerstellung diese reservierte Zeit dann auch als solche berücksichtigen kann.

    Davon erst einmal unabhängig ist die Frage, ob die entsprechenden Zeiten auch tatsächlich regelmäßig (z.B. 14-tägig) abgerufen werden. Meines Erachtens spricht erst einmal nichts grundsätzlich gegen regelmäßige Dienstbesprechungen. Zu prüfen ist dann ggf. nur, inwiefern durch diese Überschreitungen der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit hervorgerufen werden, was gerade bei Teilzeitkräften zu berücksichtigen ist. Hier besteht aufgrund der Teilnahmepflicht bei unteilbaren Aufgaben die Notwendigkeit der Unterrepräsentation bei teilbaren Aufgaben.

    Anders als im Eröffnungsbeitrag dargestellt, handelt es sich im Übrigen nicht um unbezahlte Arbeitszeit!

    Edit: Um noch kurz auf die Fragen einzugehen:

    1. Ist es überhaupt zulässig unbezahlte Stunden fest in den Stundenplan zu integrieren?
    2. Wie könnte man gegen diese Stunde "vorgehen"?
    3. Wie sollte ich meine Anwesenheit in der besagten Stunde an meine Teilzeitstelle "anpassen"?

    zu 1.) Die im Stundenplan ausgewiesene "Stunde" ist keine Unterrichtsstunde im Sinne einer Deputatsstunde, sondern technischer Natur (siehe oben).

    Sie ist auch nicht unbezahlt.

    zu 2.) Gar nicht, da es sich hier zunächst nur um eine technisch bedingte reservierte Zeit für das Planungsprogramm handelt. Desweiteren sind

    Lehrkräfte grundsätzlich auch zur Teilnahme an Konferenzen und Dienstbesprechungen verpflichtet (beachte 3.)

    zu 3.) Es bietet sich an, mit der SL eine Regelung zur Mitwirkung an teilbaren dienstlichen Verpflichtungen passend zur Teilzeitquote zu vereinbaren.

    Idealerweise gibt es hierfür bereits eine Dienstvereinbarung, ansonsten wäre das ein schönes Thema für den Personalrat und die

    Personalversammlung.

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