Beiträge von Seph

    (Mit "mageren Vorteilen aus den Umständen" meine ich ganz konkret die Situation um die freie Zeiteinteilung und dem fehlenden Arbeitsplatz mit Ausstattung. An anderer Stelle sind die Vorteile, die wir haben, vor allem wenn wir Beamtet sind, alles andere als mager, sondern sehr substantiell.)

    Diese Betrachtungsweise hängt doch sehr von der persönlichen Situation ab. Ich persönlich genieße diese freie Zeiteinteilung, bedeutet sie doch, dass ich oft genug problemlos am frühen Nachmittag zu Hause und Zeit mit meinen Kindern verbringen kann. Dafür arbeite ich dann einfach abends noch einmal. Ich kann auch situativ auf das Wetter reagieren und bei schlechtem Wetter einfach mal etwas vorarbeiten, um dann schönes Wetter gezielt für Freizeit nutzen zu können. Den häuslichen Arbeitsplatz hätten viele (klar, nicht alle) heutzutage vermutlich ohnehin in der ein oder anderen Form.

    1.) Feste Arbeitszeiten und feste, angemessen ausgestattete Arbeitsplätze würden viele (wenn auch natürlich nicht alle) unserer Probleme lösen - und sei es nur, dass man eine klar nachweisbare Grundlage für die Aussage hat, dass man XY nicht zusätzlich leisten kann.

    Ich betone es hier im Forum gerne immer wieder: Niemand hindert einen jetzt schon daran, die eigene Arbeitszeit konsequent zu erfassen und entsprechend selbst zu steuern. Ich kann das nur empfehlen - auch als belastbare Gesprächsgrundlage für genau solche Gespräche.

    Edit: Im Übrigen hilft auch eine "9 to 5"-Anwesenheit im Büro nicht, Gespräche der Form "Warum haben Sie Ihre Aufgaben noch nicht erledigt?" zu vermeiden.

    Wenn ich mich nicht irre, sind es hier in NDS 23,5 (das gilt bei uns an den BBS nämlich auch für die Lehrkräfte, die hauptsächlich im BG eingesetzt sind). Oder Seph ?

    Es sind in Niedersachsen für Sek II - Lehrkräfte 23,5h am Gymnasium und 24,5h an Gesamtschulen. Warum bei tatsächlich gleichen Aufgaben inklusive Sek II Unterricht und Abikorrekturen im gleichen Bundesland da ein Unterschied gemacht wird, muss keiner verstehen. Der reine Vergleich des Deputats über Bundeslandgrenzen hinweg ist wirklich kaum sinnvoll, wie chilipaprika schon am Beispiel unterschiedlicher Korrekturanzahlen angedeutet hat. Auch unterscheiden sich die Bundesländer in der Anzahl und möglichen Gründen für Anrechnungsstunden.

    Ich würde der Schulleitung einfach nicht mehr mitteilen, wann ihr euch dienstlich besprecht.

    Und wenn sie dann diesbezüglich was will: "Das haben wir schon besprochen."

    Eine SL, die so wie von Sawe beschrieben drauf ist, setzt dann halt zusätzliche DBs an und kaut das eben nochmal mit allen durch. Im Übrigen halte ich es für fraglich, die scheinbar vorgenommene Dienstanweisung, es habe immer ein SL-Mitglied dabei zu sein, einfach zu unterlaufen, indem sich heimlich getroffen wird. Hier ist doch viel eher ein offenes Gespräch über Erwartungshaltungen und die Art und Weise zielführender Zusammenarbeit notwendig.

    Das Schlümme ist, dass Schulleitungen mit so etwas durchkommen. Es finden dich genug, die Fäkalien fressen, nur weil jemand sagt, dass müsste man.

    Was soll denn eine solche Aussage? Als ob es eine vollkommen absurde Sache wäre, dass SL-Mitglieder in Dienstbesprechungen anwesend sind. Im Übrigen dienen diese gerade auch der Schul- und Unterrichtsentwicklung, für die schlussendlich die SL verantwortlich zeichnet. Insofern ist es sogar sinnvoll, wenn SL-Mitglieder hier mitwirken, um entsprechende Entwicklungsvorhaben der Schule anzuschieben und mit zu steuern.

    Fraglich ist hier doch lediglich die Art und Weise wie das ablief. Für eine einseitige Kommunikation reichen Infobriefe aus, da braucht es keine Besprechung (!).

    PS:

    Weil ich gerade gesehen habe, dass du in einem Parallelthread nach Vorbereitungsdienst fragst: die oben genannten Zahlen gelten für die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe. Für die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf liegt die Altersgrenze bei 40 Jahren bzw. bei Schwerbehinderten bei 45 Jahren. Insofern dürfte eine Verbeamtung nicht mehr möglich sein.

    Wie kommst du denn auf 47 Jahre + Bundeswehrzeit? Die Verbeamtung kann in Niedersachsen grundsätzlich bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres, für Schwerbehinderte bis zur Vollendung des 48. Lebensjahres erfolgen (vgl. §18 Abs. 3 NBG). Zeiten in der Bundeswehr sind anders als Kindererziehungszeiten grundsätzlich nicht anrechenbar, davon abweichend gibt es aber Ausnahmen zur Eingliederung von Soldaten mit sehr langer Dienstzeit (siehe §16 NLVO i.V.m. §7 Abs. 6 SVG und §9 SVG). Diese Bedingungen liegen hier aber scheinbar nicht vor.

    Gibt es dazu wirklich einen Erlass, oder kann die Schulleitung das einfach so bestimmen?

    Von schulrechtlicher Seite muss weder bei Dienstbesprechungen noch bei den eigentlichen Fachkonferenzen ein SL-Mitglied dabei sein. Gleichzeitig ist es nicht so unüblich, dass ein/e Koordinator/in zum entsprechenden Aufgabenfeld auch bei den entsprechenden Sitzungen anwesend ist. Auch kann die SL entsprechende Sitzungen selbst einberufen und an diesen selbstverständlich auch teilnehmen, wenn sie es für angezeigt hält (vgl. u.a. §36 Abs. 4 NSchG). Insofern ist das beschriebene Vorgehen zwar nicht zwingend, doch aber zulässig.

    Bolzbold

    Das ist mir vollkommen bewusst, ändert sich doch aber nicht dadurch, dass man die Arbeitszeit in Präsenz verbringt. Dieses Phänomen sieht man doch in anderen Behörden, die rein in Präsenz arbeiten, ebenfalls. Auch dort bleibt Arbeit halt irgendwann einfach liegen, was bei uns genauso möglich wäre.

    Wenn der aufgeschobene Berg zu groß ist (eigentlich schon weit vorher), ist es dringend Zeit, über Strukturierung von Arbeitsprozessen und Priorisierung zu sprechen und bei sich nicht abzeichnender Änderung die Überlastung anzuzeigen und selbst zu entscheiden, was dann liegen bleibt.

    Aber Sie lässt sich, im Hinblick auf die Arbeitsrechtliche geschuldete Arbeit mittlerer Art und Güte nach deinen Fähigkeiten viel besser steuern, kontrollieren und umsetzen mit der Festlegung fester Arbeitszeiten, anstatt mit "Vertrauensarbeitszeit". Was wir derzeit neben dem Deputat faktisch haben.

    Was hindert dich denn im Moment genau daran, dir eine feste Arbeitszeit zu definieren und diese auch einzuhalten? Für mich persönlich macht es keinen Unterschied, ob ich vom AG gezwungen von 8 bis 16 Uhr im Büro zu sitzen habe oder mir diese 8 Arbeitsstunden selbst in feste Bänder verteile : z.B. ich bin 8 bis 14 Uhr in der Schule und plane mir dann noch einmal von genau 19 bis 21 Uhr Arbeitszeit zu Hause ein. Dann nehme ich die Arbeit auch erst 19 Uhr wieder auf und höre 21 Uhr auf.

    Nee, 50 % . Du meinst wegen der Ferien? Ja, im Moment arbeite ich die definitiv alle vor. Das kann dann gerne auch so sein, wenn ich ausschließlich in der Schule arbeite. Dann gehe ich halt erst nach 4,5 Stunden. Auch prima. Dafür mache ich dann aber in sämtlichen Ferien genau NICHTS. Das fände ich auch super.

    Die Fähigkeit, die eigene Arbeitszeit selbst zu steuern und nach Erreichen der Zeitgrenzen die Arbeit liegen zu lassen (und vorher die Einzeltätigkeiten entsprechend zu priorisieren) hängt nicht an der Pflicht zur Arbeit in Präsenz! Die von dir beschriebenen Aspekte der strikten Trennung von Arbeits- und Privatzeit lässt sich bereits jetzt selbständig realisieren - bei besserer Vereinbarung von Arbeit und Familie durch die höhere Flexibilität.

    Bolzbold

    Sorry, aber da möchte ich deutlich widersprechen. Zum Einen darf die Tatsache, dass eine Forderung auch unangenehm ist, nicht dazu führen, auf diese berechtigte Forderung - deren Umsetzung noch dazu verpflichtend ist - zu verzichten.

    Zum Anderen entsteht nicht zwingend eine übermäßige Belastung der VZ-Kräfte, auch wenn diese individuell nur feststellen mögen, dass sie mit bestimmten Aufgaben öfter an der Reihe sind. Das gilt insbesondere für teilbare Aufgaben bzw. solche, deren Frequenz einstellbar ist. Das Klassenfahrtbeispiel gehört gerade dazu. Mal vereinfacht: Ob nun eine Vollzeitkraft alle 2 Jahre fährt oder die beiden 50%-Teilzeitkräfte, die den gleichen Stundenbedarf der Schule abdecken, jeweils nur alle 4 Jahre, macht überhaupt keinen Unterschied und führt an keiner Stelle zu einer höheren Belastung anderer Lehrkräfte.

    Als Gegenargument wittere ich natürlich, dass es durch die unteilbaren Aufgaben wie Konferenzteilnahmen und die damit verbunden nötige überproportionale Reduzierung anderer Aufgaben durch eine erhöhte Teilzeitquote in einem Kollegium zu Verschiebungen der Belastungen zu anderen Lehrkräften kommen könnte (z.B. Aufsichten). Das mag subjektiv so wirken, der Vergleich der Lehrkräfte untereinander ist aber nicht zielführend. Am Ende ist lediglich erheblich, dass in keinem Fall die durchschnittliche Wochenarbeitszeit der einzelnen Lehrkräfte überschritten wird. Die Aufgaben müssen dafür nicht zwingend gleich verteilt sein. Sollte das nicht gewährleistet sein, muss die Schule Aufgaben umstrukturieren.

    Ich bin nicht Piksieben, aber für mich wäre das z.B.: das Teilzeitkräfte wirklich nur entsprechend ihrer Teilzeitquote eingesetzt werden und zwar überall, nicht nur bei den Unterrichtsstunden und dass man das auch konkret einfordern kann.

    Das gilt doch bereits. Ja, ich weiß: oft genug nur auf dem Papier. Das liegt aber auch daran, dass es gerade nicht eingefordert wird, obwohl dies möglich wäre. Lehrkräfte in Teilzeit sind natürlich auch abseits der Unterrichtsstunden nur entsprechend ihrer Teilzeitquote einsetzbar. Da einige Aufgaben (wie z.B. Konferenzteilnahme) nicht teilbar sind, müssen andere teilbare Aufgaben (z.B. Aufsichten, Frequenz der Teilnahme an Fahrten u.ä.) mit entsprechend höherem Umfang herabgesetzt werden.

    PS: In Niedersachsen ist deine - vollkommen berechtigte - Forderung im Übrigen im Runderlass "Besondere Regelungen für teilzeitbeschäftigte und begrenzt dienstfähige Lehrkräfte an öffentlichen Schulen" (RdErl. d. MK v. 07.04.2017) normiert:

    Zitat

    2.1 Lehrkräfte, denen eine Teilzeitbeschäftigung bewilligt worden ist, dürfen für außerunterrichtliche Aufgaben nur entsprechend ihrer Teilzeitquote herangezogen werden. Die Schulleitung hat dafür Sorge zu tragen, dass teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte durch die Wahrnehmung außerunterrichtlicher Tätigkeiten im Verhältnis zu Vollzeitbeschäftigten nicht quantitativ relativ stärker beansprucht werden.

    (....)

    Sofern eine entsprechende Reduzierung bestimmter teilbarer und nicht teilbarer außerunterrichtlicher Tätigkeiten (z. B. Teilnahme an Konferenzen und Prüfungen) auch durch alternierenden Einsatz nicht ermöglicht werden kann, ist die dadurch im Verhältnis zu Vollzeitkräften entstehende stärkere Belastung an anderer Stelle zumindest annähernd auszugleichen, soweit ein Ausgleich nicht schon durch die Erleichterungen der Nummern 2.1.1 bis 2.1.6 erreicht wird.



    Mir scheint, dieses Lamentieren gehört gewissermaßen zum guten Ton. Schließlich vergleicht man sich ja immer mit denen, die vermeintlich mehr haben, besser dran sind etc. Würde man den Vergleich nach unten anstrengen, müsste man sich dauerhaft zu den glücklicheren Menschen zählen.

    Das spielt in allen hier im Forum von Mitgliedern diskutierten Belangen zur persönlichen Situation, Arbeitsbedingungen und Besoldung mit hoher Sicherheit eine große Rolle ;) Es ist aber auch legitim. Der Verweis, dass es anderen schlechter geht, sollte nicht als Totschlagargument dienen, sich nicht selbst auch bessere Bedingungen zu wünschen und an deren Umsetzung im Rahmen der eigenen Möglichkeiten mitzuwirken. Freilich bringt es nichts, auf der Stufe des Lamentierens stecken zu bleiben.

    Ich bin immer wieder etwas von Gehaltsdebatten irritiert...auch wenn diese hier ironisch ist. Die wahre Ungleichheit bzgl. Vermögen liegt doch eher in der Frage, ob eine satte Erbschaft winkt oder nicht. Hierin unterscheiden sich insbesondere die neuen und die alten Bundesländer erheblich. Ich darf mir von einer Bekannten immer wieder anhören, dass sie ja so "arm" dran sei, weil sie 300€ weniger verdiene als andere in ihrem Umfeld. Dass sie vermutlich bald eine Immobilie mit Wert um die 3/4 Mio herum erben wird, vergisst sie dabei natürlich zu erwähnen ;)

    Ich bin an meinem Gymnasium zuständig für die Wartung der iPads, Computerräume, der Beamer, des WLAN und ich schreibe das Medienkonzept. Im Prinzip das technische Mädchen für Alles.

    In dem Fall dürfte die Versetzung schon an der vermutlich mangelnden Bereitschaft zur Freigabe scheitern. Die Bewerbung auf gleichwertige oder höhere Stellen ist dann wahrscheinlich aussichtsreicher.

    Ich finde das ganze ziemlich peinlich, als ob wir Lehrer die Leidtragenden dieser Pandemie wären. Wir sind bestens abgesichert und sind in den klammen Haushalten trotzdem wieder mal mit bei den ersten, die profitieren. Und dann noch Lehrer in Elternzeit, die sich über die fehlende Entschädigung für nicht erbrachte Mehrarbeit beklagen.

    Peinlich ist nur, dass die Verbände trotz deutlicher Inflation sich auf eine Nullrunde mit den öffentlichen Dienstherrn eingelassen haben. Die Sonderzahlung kaschiert das lediglich etwas, kann aber über das totale Versagen in den Verhandlungen nicht hinweg täuschen.

    —> die Antwort sollte offensichtlich und selbstredend sein, wenn man nach dem „warum Schule“ fragt 😃

    Nein, ist sie nicht. Und Andeutungen dieser Art tragen auch wenig zur Diskussion bei. Mach es doch einfach mal ganz konkret: Welche Vorteile vorheriger Tätigkeit in der Wirtschaft siehst du konkret für deine Tätigkeit an einer allgemeinbildenden Schule des Sekundarbereichs? Wegen mir auch begrenzt auf deine Fächer.

    Es geht doch darum, das Teilzeit nach BEEG keine Teilzeit nach TVL sein soll und daher die Sonderzahlung komplett erfolgen müsste.

    Dafür kam noch kein (untermauertes) Argument.

    Ich habe doch erst direkt im Beitrag darüber die maßgebliche Norm dazu angeführt und erläutert. §20 Abs. 3 Satz4 TV-L normiert gerade die Bemessung der Sonderzahlung im vorliegenden Fall (elterngeldunschädliche Teilzeit ist gerade nicht die "normale" Teilzeit). Anstatt zu behaupten, es lägen keine untermauerten Argumente vor, würde es nicht schaden, sich diese genau durchzulesen. Über Verständnisfragen können wir dann anschließend gerne weiter diskutieren.

    Ich will dem nichtmal widersprechen. Aber Wenn ich das annehme, reduziert sich doch logischer Weise auch der Anspruch auf sonstige Entgeltbestandteile.

    Das hatten wir doch weiter oben schon: Der §20 Abs. 3 Satz 4 TV-L normiert für diesen Fall, dass sich die Sonderzahlung anhand des Beschäftigungsumfangs vor(!) der Elternzeit bemisst und gerade nicht ebenfalls reduziert.

    PS: Das Entscheidende ist, dass es sich hierbei nicht um "normale" Teilzeit, sondern um elterngeldunschädliche Teilzeitbeschäftigung handeln muss.

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