Beiträge von Seph

    Auf dem Papier? Oder in Wirklichkeit?!?

    Ich vermute, dass das als zynisch empfunden werden kann: aber es gibt da keine Diskrepanz. Denn sollte es eine solche (längerfristig) geben, so dürfte so oder so eine Dienstpflichtverletzung vorliegen. Entweder, indem die Arbeit nicht umfassend genug erledigt wird oder - was wahrscheinlicher ist - indem Missstände und Fehlentwicklungen beim Arbeitspensum nicht unverzüglich gegenüber dem Dienstherrn angezeigt und Bedenken geltend gemacht wurden.

    Äh, nee, eben nicht. Man braucht ja erst einen freien Computer.

    Ich habe mitbekommen, dass du da auf Prinzipien herumreiten möchtest und das ist in Ordnung. Ich nutze die Freiheit gerne aus, selbst bestimmen zu können, wo und wann ich meine dienstlichen Mails lese. Dafür nehme ich auch gerne in Kauf, mich mit meinem Dienstgerät auch mal von zu Hause aus in das ohnehin vorhandene WLAN einzuloggen oder - halte dich fest - mein ohnehin vorhandenes Privatgerät in Rücksprache mit meiner SL von unterwegs zu benutzen. Gleichzeitig wird dies selbstverständlich nicht erwartet, sodass sich nach wie vor gerne Lehrkräfte auf den Standpunkt stellen dürfen, aus Prinzip Mails und Vertretungspläne nur vor Ort einzusehen.

    Diese tragen übrigens maßgeblich mit dazu bei:

    … hängt man der technischen Entwicklung mehrere Jahrzehnte hinterher.

    An der technischen Ausstattung mangelt es bei uns jedenfalls nicht mehr.

    Aber was ist besser an Emails im Vergleich zu handgeschriebenen Zetteln (außer der persönlichen Vorliebe und den Anhängen, die bei Zetteln schwieirg sind)?

    -> Sie gehen nicht so schnell verloren.

    -> Sie lassen sich übersichtlich und einfach archivieren.

    -> Sie können ortsunabhängig gelesen und versendet werden.

    -> Sie können an mehrere Adressaten gleichzeitig gerichtet sein.

    ....usw.

    - aber es ist schon irgendwie absurd, zur Durchsetzung der Maskenpflicht darauf zu verweisen, dass andere Berufsgruppen ja sowieso die ganze Zeit Masken tragen, deren Schutzwirkung gegen Corona aber äußerst gering ist.

    Diese Aussage ist in zweierlei Hinsicht falsch: Zum Einen geht es hier in der Diskussion nicht um die Durchsetzung der Maskenpflicht, sondern um die Entkräftung des Gegenarguments, eine Maske sei gar nicht über längere Zeit tragbar. Zum Anderen ist die Schutzwirkung für Dritte auch von OP-Masken relativ hoch. Für den Eigenschutz hingegen sind - neben den inzwischen breit verfügbaren Impfungen - FFP2-Masken vorgesehen, die zeitlich begrenzt in bestimmten Situationen zu tragen sind.

    Wunderkind

    Ist dir in den Sinn gekommen, dass Disziplinarmaßnahmen, Ermittlungsverfahren aufgrund von Straftaten usw. nicht der Schulöffentlichkeit zugängig gemacht werden? Aus Schülerperspektive kann es dann schnell so wirken, als hätte es keine Konsequenzen gegeben...aber vor allem, da sie einen als Unbeteiligten nichts angehen.

    dass in einem AkademikerInnenforum die Erwähnung der Lippenstiftindustrie (wer soll das überhaupt sein, wenn man mal drei Sekunden nachdenkt, merkt man, dass das die selben sind, die jetzt mehr Augenmakeup verkaufen) nicht als ein Stilmittel der Übertreibung erkannt wird, das verdeutlichen soll, dass es neben absurden, eben auch valide Argumente gegen eine flächendeckende Maskenpflicht gibt - die Situation, also keineswegs so eindeutig ist, wie das hier von zB Tom123 behauptet wird - lässt mich staunen.

    Das ist ein interessanter Versuch. Erst wird ein - gerade nicht valides, sondern leicht widerlegbares - Beispiel angeführt und anschließend so getan, als sei das ein Stilmittel gewesen. Dieses ist aber gerade nicht geeignet, aufzuzeigen, dass es auch valide Argumente gegen eine flächendeckende Maskenpflicht gibt.

    Dass vielen Forenteilnehmern hier bewusst ist, dass viele Probleme sehr viel komplexer sind, als es einem reinen Schwarz-Weiß-Denken zugängig wäre, kannst du an vielen Stellen hier im Forum - und auch in dieser Diskussion - sehen.

    Genauso handhaben wir es auch. Der grundlegende Plan steht halt schon bis zum späten Nachmittag, sodass sich die meisten bereits darauf einstellen können. Sehr kurzfristige Krankmeldungen erfasst man so noch nicht, lassen sich aber mit Vertretungsbereitschaften in den ersten Stunden gut auffangen.

    Die Definition von Tom123 finde ich auch äußerst gelungen und trifft den Kern. Es geht also gar nicht darum:

    Das sind immer jeweils diejenigen, die man vom Diskurs ausschließen will, weil deren meinung unbequem ist bzw. man sich nicht mit deren Argumenten auseinandersetzen will.

    sondern im Gegenteil eher um diejenigen, die sich gerade nicht dem wissenschaftlichen Diskurs im Sinne falsifizierbarer Theorien stellen, sondern die eigene Meinung mit Fakten verwechseln.

    Zur WhatsApp-Kommunikation, so habe ich gehört, braucht man doch die Telefonnummer derjenigen, die man anschreiben möchte. Ist das so?

    Dann muss man einer Kollegin doch die eigene Nummer gegeben haben. Dann ist doch klar, dass man von der angeschrieben wird.

    Nein, ist es nicht. In der Regel befinden sich solche Nummern auf "Notfall-Kontaktlisten" in den Schulen, um in den wenigen Fällen, in denen wirklich etwas sofort zu klären ist, jemanden erreichen zu können. Das stellt jedoch noch kein Einverständnis in die Kontaktaufnahme per Whatsapp dar. Der Fehler liegt dann nicht bei der Person, die ihre Telefonnummer zur Erstellung einer solchen Liste zur Verfügung gestellt hat.

    Zur eigentlichen Fragestellung: Bei uns sind verschiedene Kanäle (Terminplan, Mitteilungen der SL, Mail, Messenger, Vertretungsplan), auf einer schulinternen Plattform zusammengeführt. Vereinbart ist der Abruf mind. 1x täglich, der Vertretungsplan steht bis 18 Uhr zur Verfügung. Auf spätere Mails o.ä. reagiere ich i.d.R. erst am nächsten Tag.

    Darf ich nicht. Vorgabe ist: alle Eltern müssen zu den Klassenlehrern kommen, und wir über sämtliche Leistungen informieren. Ich versuche, die "einfachen Gespräche" als "Pausenzeiten" entsprechend zu legen - auch wenn das auch was unfair ist.

    Ich glaube kaum, dass die Schule die Eltern in die Schule zwingen kann. Natürlich haben die Eltern ein Recht auf Informationen zum Leistungsstand. Das muss aber nicht zwingend in einem persönlichen Gespräch an einem bestimmten Tag erfolgen.

    Habt ihr irgendwelche Tipps, wie ich alleine 25 Elterngespräche an einem Tag gut überstehen kann?

    Ich habe in ähnlicher Situation den Eltern diese transparent gemacht, um Verständnis gebeten, die Gespräche etwas zu priorisieren und nicht alle am gleichen Tag halten zu können. Im Ergebnis haben relativ viele Eltern signalisiert, auf ein aktuelles Gespräch auch verzichten zu können, sodass ich wirklich nur noch die 6-8 Gespräche hatte, die auch wirklich notwendig waren.

    Eine Möglichkeit wäre - unter Anrechnung bisheriger Studienleistungen - die Aufnahme eines entsprechenden Lehramtsstudiums. Das zuständige Prüfungsamt kann mit hoher Sicherheit weiterhelfen, welche der bisherigen Leistungen anerkannt werden können und welche noch zu erbringen wären.

    Du darfst als KL nicht einfach zur Klassenkonferenz einladen. Die SL sagt, ich will keine Konferenz. Außerdem geht es hier um Ordnungsmaßnahmen. Da hat die SL per Amt den Vorsitz. Dazu kommt noch, dass bestimmte Maßnahmen der Zustimmung der Schulleitung bzw. der Schulbehörde unterliegen. Ich glaube ein "Ich mache mal einfach eine Konferenz" ist ohne besondere Beschlüsse der Gesamtkonferenz nicht so einfach möglich. Da ist der Weg über die Schulaufsicht sicherlich einfacher.

    Bitte noch einmal meinen Beitrag #21 lesen: Die Klassenkonferenz ist auch auf Verlangen von mind. 1/5 der Mitglieder innerhalb einer Woche einzuberufen. Das folgt direkt aus der Konferenzordnung als Teilkonferenz der Gesamtkonferenz. Insofern ist dafür auch kein besonderer Beschluss der Gesamtkonferenz notwendig.

    Die Steuerklasse 3 ist da wenig aussagekräftig, da in dieser für den Ehepartner mit der III zunächst kaum Einkommenssteuer abgezogen wird. Dadurch sind die Sozialabgaben bei den Angestellten überrepräsentiert. Neutraler ist der Vergleich in der Steuerklasse I oder Steuerklasse IV/IV. Dann reduziert sich die Differenz um etwa 300-400€, sodass sie unter Berücksichtigung der PKV noch bei etwa 300-400€ liegt. Das ist immer noch nicht wenig, aber nicht mehr die kolportierten "1000€ Nettodifferenz."

    PS: Die PKV mag derzeit bei Berufseinstieg für um die 300€ zu haben sein, diese wird aber sehr schnell noch deutlich teurer. Meine PKV hat alleine von 2020 auf 2021 die Beiträge um über 20% "angepasst" :sauer:

    Gibt es in Hamburg nicht für quasi jede (solche) Aufgabe einen Schlüssel und Punkte und was weiß ich, was du also verbuchen kannst?

    Das dachte ich auch kurz, die LehrArbzVO führt solche Faktoren in der Anlage aber nur für die Deputatsstunden und damit für den unterrichtsbezogenen Teil der Arbeitszeit konkret aus.

    Meines Wissens nicht alle. Bei vielen Beförderungsstellen steht auch nur die Ansprechperson in der RLSB mit Tel.-Nr. dabei (zumindest war es beim letzten Mal so, als ich ins SVBl geschaut habe - das muss Ende 2021 gewesen sein - für die BBS-Stellen der Fall).

    Das hängt von der Art der Stelle ab. In der Regel ist die Telefonnummer derjenigen Person angegeben, die die Auswahlentscheidung trifft. Für die Funktionsstellen des 1. Beförderungsamts ist das meist die SL, für Stellen des 2. und 3. Beförderungsamts die zuständigen Dezernenten.

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