Beiträge von Seph

    Die Schule schreibt eine Kombi aus (angenommen Mathe/EK oder Mathe/beliebig) und darf aus dem Pool an Leuten, die zu DIESER Ausschreibung passen (nicht mit anderen Argumenten, die nicht in der Ausschreibung waren) ein paar Leute einladen. Die Note der Person, die am Ende von der Schule ausgewählt wird, darf nicht zu sehr von der besten Note im Verfahren abweichen (ich glaube, ein Notenpunkt ist das Maximum, was bei normalen Ausschreibungen eh eine Menge Menschen bedeutet).

    Das ist tatsächlich noch so.

    Kort1000 Die Schulen in Niedersachsen sind bei der Einstellung also nicht zwingend auf die Reihenfolge der (hier nicht so genannten) Ordnungsgruppen angewiesen und können innerhalb eines gewissen Rahmens Lehrkräfte passend zur eigenen Schule auswählen. Allerdings darf dieser Rahmen auch nicht überdehnt werden und mit Note 3,x wird es durchaus schwierig, wenn es weitere Bewerber auf eine Stelle gibt.

    Mit Mathe/Erdkunde und der Bereitschaft auch fachfremd zu unterrichten sind die Chancen dennoch nicht so gering, wenn dazu noch Flexibilität beim Einsatzort kommt.

    Von da ab liegt alles im Nebel, es war eine Zeit lang so, dass offenbar/ scheinbar (?) nach dieser Liste vorgegangen wurde, in letzter Zeit ging es vorrangig doch nach Note, mit weit weniger Einfluss durch die Schulleitungen.

    Ist das bei euch in der Grundschule wirklich so? Wir treffen bei den Einstellungsgesprächen direkt die Auswahlentscheidung und geben diese an die Behörde weiter. Dort wird eigentlich nur noch geprüft, ob die Auswahl nicht fehlerhaft war (z.B. weil ein Bewerber mit Note 3,5 einem mit 1,5 vorgezogen wurde und damit der Spielraum überdehnt wurde) und die Formalitäten erledigt. Ich habe bisher kein einziges Auswahlverfahren erlebt, in denen wir nicht die Wunschkandidaten am Ende auch einstellen konnten, sofern diese sich nicht selbst anders entschieden haben.

    Hmmm, hmmm... Da wär ich vorsichtig, täusche dich da mal nicht.

    EDIT: Sehe gerade, dass kodi auch schon auf diese falsche Vorstellung eingegangen ist.

    Kann ich nur bestätigen. Andersherum wird dann noch eher ein Schuh draus: mit einem Physikstudium ist Mathematikunterricht eher möglich als mit einem Mathematikstudium Physikunterricht. In beiden Fällen fehlt aber die jeweils zugehörige Fachdidaktik, die nicht ganz unwichtig ist.

    Wir legen den Abschlusszeugnissen i.d.R. auch bereits 2 beglaubigte Kopien bei, erstellen auf Anfrage aber zu selbst ausgestellten Dokumente auch noch einmal eine beglaubigte Kopie. Zur Siegelführung ist in Niedersachsen laut Rd.Erl. "Bezeichnung und Siegelführung der Schulen" zunächst die SL berechtigt, kann aber durch schriftliche Ermächtigung auch eine weitere Person der Schule dazu berechtigen (i.d.R. Sekretariat).

    Was ist es dann, wenn man ein schlechtes Gewissen hat, das nicht angemessen ist? Findest du das gesund?

    Wenn es gesundheitlich für linnea78 vertretbar ist, vor der vollständigen Genesung wieder zu arbeiten, steht dem rechtlich nichts im Wege. Und solange es nicht vertretbar ist, ist es auch absolut sinnvoll und notwendig, noch nicht wieder zu arbeiten.

    Bei der Erwähnung eines schlechten Gewissens in die Richtung Verhaltenstherapie zu beraten, finde ich hingegen vollkommen anmaßend. Ähnliches gilt für die "Ferndiagnostik" ab wann denn ein schlechtes Gewissen überhaupt angemessen ist und wann nicht, ohne in der konkreten Situation zu stecken.

    Also ich verstehe hier die beiden Extrempositionen nicht. Wenn ich wieder einigermaßen mit Krücken laufen kann und der Arzt mir das okay gibt, natürlich würde ich dann wieder Arbeiten gehen - warum sollte man nicht?

    Das geht mir genauso. Ich lese bei der TE auch nicht heraus, dass sie sich auf Teufel komm raus zur Schule schleppen möchte, obwohl es eigentlich noch nicht geht. Die Anfrage war, ob man rechtlich wieder arbeiten darf, auch wenn die Genesung einer Fußverletzung noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Und ja, das darf man.

    Die Hinweise anderer, darauf zu achten, sich dabei aber nicht zu überlasten, sind unbedingt ernstzunehmen. Dabei aber auf die Pathologie schlechten Gewissens abzuzielen, finde ich ehrlich gesagt übertrieben.

    Der öffentlich-rechtliche Rundfunk spielt schon eine große Rolle und ich finde es grundsätzlich gut, dass dieser vorhanden ist und entsprechend auch über Beiträge zu finanzieren ist. Auch eine gewisse Bandbreite im Programm ist sicher wünschenswert. Kein Verständnis habe ich aber für die Kostenstruktur. So sind die Gehälter noch immer am BAT und nicht am TVÖD orientiert und erreichen damit Höhen, die sonst im öffentlichen Dienst nicht mehr ganz so gegegeben sind. Auch kein Verständnis habe ich für die Gewichtung der Programmbausteine. Insbesondere frage ich mich, warum der öffentliche Rundfunk unbedingt 780 Mio/a für Sportübertragungsrechte ausgeben muss. Welchem tieferen Informationsbedürfnis der Bevölkerung wird denn hierbei Rechnung getragen?

    Ist das so? Ich hatte bisher den Eindruck, dass die MK-Infos immer recht früh kamen- - zumindest habe ich persönlich meistens erst hinterher aus der Presse was erfahren.

    Ja, das ist leider bei weitem nicht das erste Mal und führte auch schon dazu, dass Kolleginnen und Kollegen aufgeregt nach Details gefragt hatten, bevor wir sie überhaupt vorliegen hatten. Zum Glück stimmt deine Beobachtung aber auch, dass (bis auf ganz am Anfang) die MK-Infos immer so rechtzeitig vorlagen, dass man deren Umsetzung noch gut vorbereiten konnte.

    BTW finde ich es nicht wirklich in Ordnung, dass ihr im Vertretungsplan "Stillbeschäftigung" statt "Entfall" eintragt, wenn die SuS gar nichts zu tun haben. Gibt es dafür einen besonderen Grund?

    Sorry, da fehlte Kontext. Dieser Fall tritt i.d.R. bei Klassen der Sek II auf, die meistens von ihren Kurslehrkräften online mit entsprechenden Aufgaben versorgt sind, auch wenn das nicht vorausgesetzt wird. Nur dann taucht "Stillbeschäftigung" auf. In den wenigen Fällen, in denen nichts vorliegt, steht dort natürlich auch "Entfall".

    Also mir würde das System ganz und gar nicht gefallen, weil man da nicht weiß, ob die Eltern überhaupt testen oder eben nicht.

    Geht mir genauso, wie Tom123 das beschrieb. Ich finde es einigermaßen absurd, potentiell kranke SchülerInnen erst in die Schule kommen zu lassen, um das vor Ort festzustellen. Auch falsch positive Ergebnisse sorgen so für unnötig viel Aufregung. Natürlich weiß man beim Testen zu Hause nicht sicher, ob diese auch durchgeführt werden. Das Testen in der Schule bringt aber auch nicht viel mehr als eine scheinbare Sicherheit diesbezüglich. Wir hatten das ganz am Anfang mal und ich kann nicht beurteilen, ob die SchülerInnen den Abstrich tief und lange genug durchgeführt haben, sodass der Test überhaupt halbwegs valide wäre.

    Und was ist dann in deiner Schule die Alternative, wenn sich KuK erst morgens krankmelden? Haben die Klassen, die diese KuK in der 1. Stunde hätten, dann Freistunde? Oder ist immer jemand da, der/die Vertretung übernehmen kann (wie es ja in anderen BL sowieso vorgesehen ist)?

    Meistens sind Vertretungsbereitschaften da. Ansonsten fallen diese Stunden aus, bevorzugt natürlich in den höheren Klassen. Dann taucht im Stundenplan "Stillbeschäftigung" statt "Vertretung" auf. Einerseits ist es den Kolleginnen und Kollegen nicht zumutbar, Parallelvertretungen durchzuführen und andererseits muss die übergeordnete Behörde irgendwie auch mal die Rückmeldung bekommen, dass es bei so geringen Vertretungsreserven unweigerlich zu Unterrichtsausfällen kommt.

    Danke für den Link. Im Grundsatz stimmt dies aber mit der gängigen Rechtsprechung überein. In der verlinkten Quelle wird ebenfalls eingeräumt, dass die Aufsichtssituation bei "Parallelvertretung" kritisch zu beurteilen ist und gerade bei "gefahrträchtigen" Situationen als unzulässig einzustufen ist. Die gute Nachricht für uns: Die Verantwortung wird im Fall der Fälle in erster Linie bei der anweisenden SL zu suchen sein. Gleichwohl würde ich persönlich die Übernahme von Parallelvertretungen grundsätzlich immer ablehnen, da eine genügend umfangreiche Aufsicht - insbesondere bei unbekannten Klassen - kaum gewährleistet werden kann.

    Das trifft bei uns, also bei mir und Humblebee aber deshalb nicht zu, weil ü16 Schüler nicht mehr beaufsichtigt werden müssen. Sie müssen sich nur beaufsichtigt fühlen. "Sich beaufsichtigt fühlen" bedeutet, daß jederzeit irgendein Lehrer den Raum ohne Voranmeldung betreten könnte, um zu gucken, ob noch alle da sind. Bei Volljährigen entfällt selbst das.

    Gerade dieses "beaufsichtigt fühlen" setzt aber voraus, dass eine Lehrkraft damit beauftragt ist, diese Aufsicht wahrzunehmen. Und genau eine solche Anweisung gilt als Amtspflichtverletzung.

    Dabei ist erst einmal unerheblich, ob die Aufsicht rund um die Uhr geschehen muss oder nicht. Im zitierten Urteil ging es um 14-15-jährige, die sich ebenfalls nur beaufsichtigt fühlen müssen. Eine permamente Beaufsichtigung im Sinne von ständiger Anwesenheit ist in dieser Altersklasse grundsätzlich nicht mehr nötig. Im Übrigen gibt es - außer der Volljährigkeit - auch keine festen Altersschranken bei der Aufsichtspflicht. Zur Beurteilung des nötigen Grades von Aufsicht gehören auch die Umstände. So wird man bei einem Ausflug an eine Steilklippe auch bei 17-jährigen eine präsentere Aufsicht führen müssen als beim Fangespielen von 13-jährigen auf dem umgrenzten Schulhof.

    PS. Um es in die Schule zurückzuholen: Eine Gruppe 16-jähriger wird ebenfalls einen höheren Grad der Aufsicht erfahren müssen, als EinzelschülerInnen im Flur während einer Freistunde. Eine Klasse, in der es bereits Vorfälle gab, benötigt ebenfalls einen höheren Grad der Aufsicht als eine Klasse, die bislang vollkommen unauffällig war usw.

    Wir haben bei uns ja keine Aufsichtspflicht mehr, die Schüler müssen sich ab Klasse 11 ja nur noch beaufsichtigt fühlen. In der Folge gibt es bei uns auch keinen Ausfall, weil Platty dann halt neben seinem eigenen Unterricht noch die Klassen rechts und links aufschließt und Material verteilt. Das ist dann mal wieder die "gespaltene Lehrerpersönlichkeit", frei nach Siegmund Freud. :sterne:

    Nur kurz zur Info, falls du das mal an deine Schulleitung weitertragen magst: Der BGH entschied bereits 1972, dass eine SL, die "Mitaufsicht" anderer Klassen anordnet, eine Amtspflichtverletzung begeht. (BGH 19.06.1972, III ZR 80/70).

    Ich habe da offen gesagt einen anderen Ansatz. Die Bewertung der sonstigen Mitarbeit ist letztlich immer noch eine Fachnote, bei der es vor allem darum gehen sollte, wie gut die SuS mit den Inhalten und Methoden klar kommen.

    So kann z.B. gut unterschieden werden, ob jemand mit (neuen) Problemstellungen immer selbständig zurecht kommt, diese nach kurzer Hilfestellung selbständig bearbeiten kann, mit Hilfestellungen nur teilweise bearbeiten kann oder auch mit Hilfen nicht mehr wirklich. Auch lässt sich gut unterscheiden, ob Beiträge zum Unterricht diesen oft deutlich voran bringen, ob Verknüpfungen mit weiteren Erkenntnissen erfolgen oder sich die Beiträge nur auf die Wiedergabe einfacher Fakten beziehen....(to be continued).

    Gerade diese Aspekte lassen sich aber kaum isoliert in Doppelstunden beurteilen, sondern im Laufe der Unterrichtssequenz insgesamt. Die Bildung von Noten für einzelne Stunden finde ich persönlich daher kaum sachgerecht. Gute Erfahrungen habe ich auch mit Selbsteinschätzungen der SuS anhand dieser Kriterienlisten gemacht, um Eigen- und Fremdwahrnehmung beidseitig abzugleichen. Schülerinnen und Schüler können ihre Mitarbeit im Unterricht anhand solcher Kriterien i.d.R. überraschend gut selbst beschreiben und einordnen.

    Neben Lehrkräften an Grund-, Haupt- und Realschulen werden auch (Diplom-)Ingenieure im öffentlichen Dienst nicht selten in Stellen eingewiesen, die dem gehobenen Dienst entsprechen (oft TVL E10 bis E12). Auch dann, wenn der Abschluss von einer Uni und nicht von einer FH stammt. Letztlich ist für die Besoldung die Einstufung der Laufbahngruppe entscheidend (für die die Mindestvoraussetzungen natürlich erfüllt sein müssen) und nicht der individuell höchste erreichte Abschluss.

    Die Vertauschung von Mindestvoraussetzung A für den Zugang zu einer Laufbahngruppe B mit einem Rechtsanspruch auf B, sofern A vorliegt, ist ein logischer Fehlschluss.

    Ist man nicht mit A13 automatisch höherer Dienst

    Ähm nein und mich wundert, dass dir das neu ist in Anbetracht der Zeit, die du in Überlegungen rund um A13 steckst. Es gibt übrigens in einigen Bundesländern auch A14-Stellen, die von Beamten des gehobenen Dienstes innerhalb ihrer Laufbahn besetzt werden können.

    Also verdienen tun sie A13. Masterabschluss haben sie auch. Damit sind die doch höherer Dienst. Wieso sollten sie es nicht sein?

    Du hast leider nach wie vor nicht verstanden, dass ein vorhandener Masterabschluss nicht automatisch zum Einstieg in den höheren Dienst führt.

    Demnach hätten also die Lehrkräfte für Gymnasium, FöS und BBS gar keinen Anspruch darauf, die für sie ausgeschriebenen Stellen an SI/SII-Schulen mit A13 und im höheren Dienst zu beginnen ?

    Der Versuch, mir die Worte im Mund umzudrehen, fruchtet nicht. Lehrkräfte für Gym, FöS und BBS sind der Laufbahngruppe des höheren Dienstes zugewiesen und erhalten daher im Einstiegsamt A13. Zugangsvoraussetzung hierfür ist der Master oder ein vergleichbarer Abschluss. Aus der (Mindest-)Zugangsvoraussetzung für eine Laufbahngruppe aber zu folgern, dass grundsätzliche alle Masterabsolventen im öffentlichen Dienst ebenfalls dieser Laufbahngruppe zuzuweisen sind, ist ein Logikfehler.

    Im Übrigen hast du mit deiner - leicht provokativen - Frage sogar teilweise Recht. Wenn sich z.B. eine Gymnasiallehrkraft Person mit 1. und 2. STEX für das Lehramt Gymnasium direkt auf eine GHRS-Stelle zum Einstieg bewirbt und genommen wird, wird diese dem Ersten Einstiegsamt der zweiten Laufbahngruppe zugewiesen und erhält entsprechend A12. Die Kopplung der Besoldung erfolgt an das Einstiegsamt, vorausgesetzt die Zugangsvoraussetzungen sind erfüllt, und nicht an die Zugangsvoraussetzungen selbst.

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