Beiträge von Seph

    Kannst du dazu bitte eine Quelle verlinken? Ich habe nämlich sehr unterschiedliche Aussagen dazu gehört und das Thema auch schonmal hier in dem Thread angesprochen.

    Neben (wahrscheinlich selektiven) Presseberichten in den vergangenen Tagen u.a. eine Studie aus Tel Aviv, die nach Biontech-Impfungen eine disproportionale Verteilung der Corona-Varianten bei Neuinfektionen aufzeigt: https://www.medrxiv.org/content/10.110…v1.article-info

    Ich danke dir aber für den Hinweis auf sehr unterschiedliche Aussagen. Auch die Vektorimpfstoffe scheinen diese Probleme mit bestimmten Mutationen zu haben und sind im Zweifelsfall schwerer anzupassen als mRNA-Impfstoffe. Mit B.1.1.7 scheinen beide Varianten noch gut zurecht zu kommen, bei P1 und B.1.351 sieht das leider anders aus.

    In Niedersachsen hat man im Ref auf Gymnasiallehramt von Anfang an u.a. eigenverantwortlichen Unterricht, also die volle Verantwortung für den Fachunterricht in einer Klasse (ohne Ausbildunglehrkraft im Hintergund). Es ist sehr verbreitet, dass Referendar:innen in ihren eigenen Klassen längerfristig Probleme mit Unterrichtsstörungen, also ihre Klassen nicht im Griff haben. Wenn man beim Austesten der Lehrkraft durch die SuS zu Beginn nicht parieren konnte, ziehen sich die Probleme meist durch, bis man seine Klassen irgendwann wieder abgeben kann. Da kann man dann seinen Unterricht natürlich noch so toll vorbereiten, ohne ein gewisses Maß an Ruhe und Konzentration im Raum bringt einem das rein gar nichts.

    Sind solche Probleme auch im Ref an Berufsschulen verbreitet? Also, sind dort auch Klassen/Kurse üblich, in denen insbesondere Referendare (und auch durchsetzungsschwächere Lehrkräfte) jede Stunde ausgetestet werden?

    Diese Verallgemeinerung wundert mich auch stark. Klar ist es nicht unüblich, dass LehramtsanwärterInnen in ihren ersten Stunden im Allgemeinen noch nicht die Überflieger im Classroom-Management sind, aber die meisten unserer LAAs bekommen das sehr schnell gut in den Griff. Ich würde in dem Zusammenhang auch nicht so sehr auf Probleme abstellen, sondern auf anfängliche Herausforderungen, an denen man wunderbar wachsen kann. Lehrkräfte, die eine klare Linie haben, werden auch nicht jede Stunde ausgetestet. Diese klare Linie und Rolle für sich zu finden, ist m.E. integraler Bestandteil dieses zweiten Ausbildungsabschnitts.

    Höhenangst: Eines der unangenehmsten Momente war im Jagdschloss Granitz auf Rügen. Die Treppe in den breiten Turm verläuft innen an der Wand entlang, man schaut in die Tiefe, gleichzeitig und VOR ALLEM sind die Stufen so Gitterroste, wo man die ganze Zeit direkt bis nach unten schauen kann. Furchtbar.

    Kann ich gut nachvollziehen, der Turm ist mir auch in bleibender Erinnerung geblieben ;)

    Ich weiß ja nicht, was du so für Wandertage u.ä. planst. Aber ich fahre mit Klassen sicher nicht mit Jollen auf dem Meer ;) Natürlich schaut man sich vorher genau an, welches Risikopotential ein Ausflug mit sich bringt und minimiert das, soweit es geht. Ins Schwimmbad geht es auch ohne Übernachtung sicher nicht alleine mit einer Klasse, ein einfacher Waldspaziergang ist da schon unkomplizierter. Im Ausgangsthread ging es noch darum, sich mit einer Klasse für Unterricht ins Freie zu setzen und dort hatte ich explizit den Schulhof oder eine Wiese nebenan erwähnt. Hierfür braucht es mit Sicherheit keine zweite Lehrkraft zur Begleitung.

    In Schleswig-Holstein kommt man nicht um Fahrten drum herum.

    In Schleswig-Holstein kann die Lehrerkonferenz ein Fahrtenkonzept beschließen, an das man sich halten muss.

    Schleswig-Holstein ist ein Kackland.

    Im Fahrtenkonzept wird i.d.R. lediglich festgeschrieben, wie lange ein bestimmter Jahrgang zu welchen maximalen Kosten und ggf. mit welcher pädagogischen Intention fahren soll, aber nicht die genaue Art der Reise. So könnte z.B. für Jahrgang 5 ein ca. 5-tägiger Aufenthalt in einem Schullandheim innerhalb von Schleswig-Holstein für max. 180€ p.P. festgeschrieben werden, nicht jedoch, wie man diesen konkret ausgestaltet und ob man zwangsläufig mit Bus oder mit Zug hinfahren muss. Im vertrauensvoll Gespräch mit der SL (ich weiß...sind nur A****) lässt sich bei Reisekrankheit mit hoher Wahrscheinlichkeit auch eine Lösung finden, wie "Kollegin X fährt mit PKW vor". Natürlich unter Anerkennung zwingender Gründe.....

    Nein, nein, SchulFAHRTEN mache ich NIE allein, die Aufsichtsverhältnisse sind auch nie einfach, nicht bei Grundschülern, nicht bei Inklusion.

    Der Rd.Erl Schulfahrten spricht gezielt davon, dass bei Schulfahrten ohne Übernachtungen grundsätzlich eine Lehrkraft ausreichend ist. Die Frage nach den Aufsichtsverhältnissen stellt sich dort erst bei Fahrten mit Übernachtungen. Es spricht natürlich auch nichts dagegen, mehr Lehrkrafte hinzuzuziehen, wenn man sich das als Schule leisten kann. Gerade im Primarbereich kann ich gut verstehen, wenn man dies nicht alleine machen möchte. Rechtlich notwendig ist es aber nicht unbedingt.

    Für mich klingt das nach spannenden Projekttagen :) Im Ernst: flächendeckend und dauerhaft sicher schwierig, aber so absurd finde ich den Gedanken nicht, Unterricht zumindest teilweise auch an der frischen Luft stattfinden zu lassen. Ich setze mich mit Kursen durchaus gerne auch einmal draußen auf den Schulhof oder die Wiese, um in anderer Umgebung Ideen zusammenzutragen usw.

    Weil hier teilweise so gerne gegen AstraZeneca geschossen wurde:

    Die Universität Oxford hat das Sinusvenenthrombosenrisiko bei Impfstoffen mit dem Risiko bei Nichtimpfung anhand der Daten von über einer halben Million positiv getesteten Personen und knapp einer halben Million geimpften Personen ausgewertet. Das Risiko bei Astrazeneca lag dabei bei 5 pro Million, bei Moderna und Biontech jeweils bei 4 pro Million. Das Risiko bei einer Infektion mit Covid-19 liegt bei 39 pro Million, also erheblich höher!

    Bevor man sich also an minimal erhöhten Risiken durch einzelne Impfstoffe aufhängt, sollte man das Große und Ganze nicht aus dem Blick verlieren: Die Covid-19-Infektion ist erheblich gefährlicher (auch wenn man nur auf das Thromboserisiko schaut), als die seltenen Nebenwirkungen der Impfungen, unabhängig vom verwendeten Impfstoff!

    https://www.merkur.de/welt/corona-im…d-90461498.html

    Zu der Problematik, warum manche Eltern die Tests bei ihren Kindern ablehnen, sehe ich das hauptsächliche Problem in der Angst vor Quarantäne. Wenn 3 oder 4 Kinder in der Familie leben, die zweimal pro Woche getestet werden, ist die Gefahr sehr hoch, wenn man davon ausgeht, dass 14 von 1000 Test falsch positiv ist ( so ist die Rate, die von Ärzten vermutet wird), dass man früher oder später in Dauerquarantäne landet. Und die Eltern haben überwiegend nicht so einen sicheren Arbeitsplatz wie wir.

    Diese Kinder dann zu bestrafen, indem man sie mit einer 6 benotet finde ich unverhältnismäßig.

    Unverhältnismäßig ist es, aus der egoistischen Sicht heraus, man könne Gefahr laufen, ungerechtfertigt kurzzeitig in Quarantäne sein, den Bildungserfolg der eigenen Kinder zu gefährden. Dazu gehört mit Sicherheit das Verweigern von Tests und der damit verbundenen Möglichkeit des Präsenzlernens und dem Zeigen von Leistung.

    Zitat von Martina N

    Wie wäre es denn, wenn Sie einen Job hätten, den Sie verlieren würden, weil sie ständig zuhause bleiben müssten, wenn ein Kind falsch positiv getestet wird? Außerdem bin ich kein Verharmloser und lehne auch die Tests nicht ab. Ich finde nur das es eine riesengroße Ungerechtigkeit ist, das das Kultusministerium den Eltern anbietet ihre Kinder befreien zu lassen, um im Anschluss die Kinder dafür zu bestrafen.


    Du übertreibst hier maßlos, wenn du von "ständig zuhause bleiben" aufgrund falsch positiver Tests schreibst. Grundsätzlich kann die Präsenzpflicht ja auf Antrag ausgesetzt werden und sich nur für die Teilnahme an Klausuren getestet werden. Dabei geht es um wenige Tage mit jeweils sehr geringem Risiko falsch positiver Tests. Im Übrigen ist es schon lange nicht mehr so, dass dann gleich alle Kontaktpersonen automatisch ebenfalls mit in Quarantäne müssen. Als Lehrerin müsstest du das wissen.

    Die Kinder werden nicht bestraft, wenn Sie an Leistungserhebungen teilnehmen sollen. Das gehört zu den elementaren Pflichten aus dem Schülerverhältnis heraus und gibt ihnen Aufschluss über den aktuellen Leistungsstand und Entwicklungsmöglichkeiten.

    Was wir bei den Abwägungen bezüglich des Impfens aber berücksichtigen müssen: Es gibt Alternativen zu den Vektorimpfstoffen, die weniger (schwere) Nebenwirkungen hervorrufen und auch noch besser wirken. Nur waren die EU und Deutschland zu spät dran und wollten nicht genug Geld dafür ausgeben. Und dann wird uns Bürgern erzählt, AZ sei so ein sicherer und wirksamer und wundervoller Impfstoff und - mindestens implizit - wer ihn nicht wolle, schade damit der Gesellschaft.

    Das ist eine selektive Wahrnehmung. Auch bei den anderen Impfstoffen sind seltene Fälle von schweren Nebenwirkungen dokumentiert, wurden medial aber nicht so ausgeschlachtet. Es geht auch nicht primär um mehr oder weniger bezahlen, sondern um die zum damaligen Zeitpunkt durchaus clevere Entscheidung, vor abgeschlossener Zulassung der Kandidaten breit auf mehrere Kandidaten zu setzen und sich nicht nur auf einen Impfstoff zu verlassen. Das führt in der Summe zu einer schnelleren Durchimpfung bei noch immer knappen Produktionskapazitäten der einzelnen Hersteller, deren Nutzen die jeweiligen seltenen schweren Nebenwirkungen deutlich überwiegt.

    Ich finde das im Gegenteil so gar nicht unangemessen. Wir reden hier immer noch von einem verhältnismäßig geringen Eingriff zum Schutz aller Beteiligter. Aus dem Schülerverhältnis ergibt sich auch die Pflicht, sich Leistungsüberprüfungen zu stellen, wobei schriftliche Leistungen gerade in Präsenz zu erbringen sind. Folgerichtig müssen die Schülerinnen und Schüler also getestet oder mit ärztlicher Bescheinigung in Präsenz erscheinen oder z.B. durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass sie am entsprechenden Tag schulunfähig verhindert waren.

    PS: Die Teilnahme an Unterricht und Leistungsüberprüfungen als Strafe zu bezeichnen, erscheint mir völlig unangebracht.

    Wie viele Fälle von Hirnvenenthrombosen, davon nicht wenige mit tödlichem Ausgang, es weltweit nach der AZ-Impfung gab, hast du mitbekommen? Das waren überwiegend junge und gesunde Menschen, die bei Corona-Infektion ein eher geringes Risiko gehabt hätten (wenn sie sich überhaupt infiziert hätten).

    Diese Todesfälle sind für dich "ein Haar in der Suppe?!

    Jetzt lass die Kirche doch mal im Dorf. Es handelt sich nach wie vor nicht um "viele Fälle, nicht wenige mit tödlichem Ausgang", sondern noch immer um eine sehr seltene Nebenwirkung. Sinusvenenthrombosen sind im Übrigen auch nach Impfungen mit Biontech und mit Moderna dokumentiert, aber interessanterweise hat das weniger Eingang in die öffentliche Diskussion gefunden. Inzwischen wissen Mediziner zudem relativ gut, wie sie bei entsprechenden Symptomen gegensteuern können, sodass das individuelle Risiko noch weiter absinkt.

    Generell ist die so vermittelte Sicherheit doch äußerst trügerisch, solange nicht jede Person jeden Tag einen Selbsttest durchführt. Ganz zu schweigen davon, dass man sich bei den Tests der Schüler auch nicht wirklich darauf verlassen kann, dass diese richtig durchgeführt wurden.

    Deswegen bleiben ja alle anderen Maßnahmen bestehen. Letztlich handelt es sich um einen weiteren Baustein, der die Sicherheit im Kontext Schule etwas erhöhen kann und durchaus sinnvoll ist. Dass die Tests keine Freifahrtscheine zum Vernachlässigen der bisherigen Maßnahmen darstellen können, muss dabei unbedingt in der Schulgemeinschaft kommuniziert sein.

    Was passiert eigentlich mit den Lehrkräften, die den Test verweigern? Haben die dann bezahlten Urlaub?

    Also in der Privatwirtschaft z.B. darf ja niemand gezwungen werden sich zu testen (Körperverletzung). Wieso gilt das für uns eigentlich nicht?

    Auch Beamte müssen keine Körperverletzung über sich erdulden, indem sie gewaltsam einem Test durch Dritte unterzogen werden. Gleichwohl ergibt sich aus der Treuepflicht, dass Anweisungen des Dienstherrn weitgehend zu folgen ist (sonst remonstrieren!) und dafür mit Sorge zu tragen ist, dass die gängigen Sicherheitsvorkehrungen während des Präsenzunterrichts eingehalten werden.

    Inwiefern das auch die Pflicht zum Selbsttest (hier liegt btw. keine Körperverletzung im Sinne des §223 StGB vor) betrifft, ist noch strittig. Entsprechende Klagen und Eilanträge sind in einigen Bundesländern bereits anhängig. Nach derzeitigem Stand kann die Verweigerung des Tests disziplinarrechtliche Konsequenzen haben, es ist dann eher von unbezahlter Freistellung bis hin zur Entlassung aus dem Dienst auszugehen.

    Wir durften uns eine definierte Anzahl an Tests abholen und wurden aufgefordert uns zweimal die Woche (Vorschlag. Mo und Mi) selbst zu testen. Wo wir uns testen ist offen, aber die Mitgabe der Tests, insbesondere auch bei unserem Einzugsgebiet spricht Bände. Vor allem da viele auch mit dem ÖPNV kommen.

    Auch bei Schülern haben wir drüber diskutiert, sind aber davon ab.

    Ob es Vorgaben gibt - keine Ahnung. Sinnhaft sich zu Hause zu testen ist es allemal.

    So läuft es bei uns auch ab. Wir sehen keinen Sinn darin, Personen erst in die Schule kommen zu lassen, um erst vor Ort festzustellen, dass sie evtl. positiv sind. Gerade gegenüber dem Kollegium ist etwas Vorschussvertrauen mit Sicherheit angezeigt, insofern testen sich die Lehrkräfte natürlich zu Hause.

    Kann nicht sein, dass man da als Privatperson etwas zahlen muss. Wenn dem so wäre, würde ich sofort jegliches Experimentieren verweigern.

    Das muss über den Dienstherr versichert sein.

    Die reflexhafte Reaktion im typischen Stil des Bashings gegen den Dienstherrn ist in Anbetracht der diskutierten Fälle irgendwie daneben. Wenn du als Expertin für Chemie Schülerinnen und Schüler leichtfertig unangemessenen Bedrohungen aussetzt oder gar vorsätzlich schädigst, dann haftest selbstverständlich du und nicht der Dienstherr. Passiert hingegen trotz der notwendigen Sicherheitsvorgaben etwas bei den "normalen" Experimenten haftet selbstverständlich der Dienstherr und nicht du.

    Um es mal plastisch zu machen: Es hat einen Grund, warum ich Schülerinnen und Schüler nicht an den Bandgenerator fassen lasse, auch wenn die Haare dann so schön zu Berge stehen, oder sie mal am Americium-241 schlecken lasse. Wenn sie beim Optikexperiment dann aber trotz erfolgter und selbstverständlich dokumentierter Belehrung an die heiße Glühlampe fassen, dann ist das eher nicht mein Problem.

    Nochmal ich. Meine 12er bereiten sich momentan aufs Abitur vor. Jetzt schreibt mich X an, er hätte sich die Abi-Klausur von 2012 vorgenommen und verstehe die Herleitung einer Formel nicht. Dann verabrede ich mich mit ihm in der nächsten Woche und erkläre es ihm ausgiebig. Und dann wird diese Herleitung zufällig in der aktuellen Klausur verlangt und X verkündet mir freudestrahlend, dass ich ihm das ja so toll erklärt hätte und er das problemlos lösen konnte. Dann werden mich alle anderen Kursmitglieder und vor allem deren Eltern fragen, warum ich X bevorzugt und so bevorteilt habe. Und dann komme ich mit einem „Weil er mich gefragt hat.“ nicht weit.

    Das ist etwas anderes, als wenn sich X allein mit der Aufgabe beschäftigt hat.

    Das ist aus rechtlicher Sicht vollkommen unproblematisch. Keiner von euch beiden konnte erahnen, dass exakt diese Aufgabe noch einmal Prüfungsaufgabe sein wird. Gleichzeitig gibt es gar nicht so viele verschiedene Herleitungen, die Schülerinnen und Schüler können müssen und diese intensiv mit ihnen zu üben und sofern darstellbar auf Nachfrage auch noch einmal genauer zu erklären, gehört zu unserem Beruf direkt dazu. Problematisch ist das nur, wenn du selbst die Prüfungsaufgaben stellst und genau diese vorab mit Schülerinnen und Schülern besprichst.

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