.
Natürlich hab ich recherchiert. Und bin davon ausgegangen, dass ich das Ref dann im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis absolvieren kann. Ein Verantwortlicher vom Landesamt für Schule und Bildung sagte aber letztens, dass man, wenn man beim Arzt „durchfällt“, das Ref nicht machen kann.
Bolzbold hat dir bereits in Beitrag #5 das entsprechende Dokument vorgestellt. Deine ursprüngliche Annahme war damit leider falsch. Sachsen lässt unmissverständlich nur zum Vorbereitungsdienst zu, wenn ein entsprechendes ärztliches Gutachten vorliegt. Darauf musst du dich selbstverständlich nicht einlassen, nur dann wird der Vorbereitungsdienst in Sachsen nicht angetreten werden können.
Das hat weder mit "von oben herab" noch mit "Verwehrung der weiteren Ausbildung" zu tun. Diese wird einem ja gar nicht aktiv verwehrt im Sinne eines Eingriffs in die freie Berufswahl. Sie kann nur dann nicht weitergeführt werden, wenn man sich selbst aktiv weigert, die Spielregeln einzuhalten. Diese Entscheidung muss man dann selbst treffen.